Rechtslage um den B...
 
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Rechtslage um den Betreuungsunterhalt

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(@mrichter93)
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Liebe Leser,
Vorab möchte ich betonen, dass ich hier nicht gegen Frauen hetzen möchte, auch wenn es eine Warnung an Männer sein soll die womöglich in eine ähnliche Situation kommen könnten.
Ich möchte euch hier einen kurzgefassten Abschnitt meiner Lebensgeschichte erzählen der mich nun schon eine ganze Weile beschäftigt.
Mit zunehmender Reife hatte ich eine Vorstellung entwickelt wie der perfekte Lebenslauf aussehen könnte, ohne mich komplett darauf versteifen zu wollen. Da ich eine erfolgreiche Ausbildung zum Dachdecker abgeschlossen hatte, sollte mein Plan aussehen wie folgt: erst absolviere ich eine Weiterbildung zum Dachdeckermeister, lerne anschließend die perfekte Frau kennen, gründe eine Familie und kaufe ein Haus.
Als der erste Punkt die Meisterprüfung zu bestehen abgehakt war, lernte ich nur ein paar Wochen später eine Frau (250 km von Bad Kreuznach entfernt) kennen, in die ich mich direkt verliebte. Es schien alles perfekt und wir überstürzten jeden Schritt, auch den zu verhüten. Doch innerhalb kürzester Zeit verblasste Wolke 7 Ihrerseits, es gab keinen liebevollen Umgang mehr, plötzlich nur noch Missverständnisse und Sie beendete diese 10- wöchige „Bekanntschaft“.
6 Wochen später rief sie mich während meiner Arbeit an und erzählte mir sie sei schwanger und ob ich mich freue, ich werde Vater, wie ich es mir gewünscht hatte. Ich wusste zu diesem Zeitpunkt tatsächlich nicht ob ich lachen oder heulen sollte, aber als ich das ganze realisierte freute ich mich darauf Vater zu werden. Ich versuchte den Kontakt stets freundlich zu halten, weil mir klar war, dass man auch als getrenntlebend- werdende Eltern an einem Strang ziehen muss. Auch meinen finanziellen Part nahm ich sehr ernst, überwies Geld für die Hebamme und begann 8 Wochen vor der Geburt Kindesunterhalt zu zahlen, und zwar von ganz allein mehr als ich hätte müssen. Noch 4 Monate vor der Geburt meiner Tochter entschied ich mich dafür mir ein neues spritsparendes unterhaltsgünstiges Auto (VW Golf 7, 1.2 TSI als Jahreswagen mit 9000 km für 14200 Euro) zu kaufen, da mein alter BMW mit 330000 km seine beste Zeit hinter sich hatte und im Unterhalt sowie im Verbrauch sehr teuer war. Insbesondere in Voraussicht darauf, dass ich meine Tochter 250 km entfernt regelmäßig besuchen wollte schien mir diese Finanzierung notwendig. Um das Auto möglichst schnell abzubezahlen und Zinsen zu sparen setzte ich eine hohe Monatsrate von 400 Euro an. Außerdem zog ich in eine andere Wohnung nahe meines Arbeitsplatzes um monatlich Wohn- und Spritkosten zu senken.
Als ich dann endlich Vater wurde, fuhr ich 1-2-mal im Monat zur Kindesmutter um meine Tochter zu sehen. Ich empfand die Besuche als sehr anstrengend, da mir der Umgang mit der Kindesmutter sehr schwerfiel, auch wenn ich mich freute meine Tochter sehen zu können. Die Autofahrt bereitete mir jedes Mal Bauchschmerzen.
Bevor ich die Vaterschaft anerkannt habe um offiziell das Umgangsrecht zu bekommen, habe ich einen Vaterschaftstest gemacht.

Ca. 5 Monate nach der Geburt teilte sie mir mit, dass sie zum Anwalt gehen müsse, weil das Jugendamt Sie dahin geschickt hätte um bestimmte Gelder einzufordern und dass ihr das sehr unangenehm sei. Ein paar Tage später bekam ich einen Brief, worin Ihr Anwalt ein paar Informationen und meine Gehaltsnachweise forderte um mein Durchschnittsgehalt ausrechnen zu können. Als ich alles eingereicht hatte bekam ich ein paar Tage später wieder Post in der Stand, dass die Kindesmutter nun Ihre Ansprüche auf Betreuungsunterhalt geltend macht und ich monatlich 713 Euro zahlen müsse. Dabei sei die Arbeitswegpauschale schon berücksichtigt. Sollte ich noch Verbindlichkeiten haben die abzugsfähig seien könne ich Ihnen diese gerne als Nachweis schicken. Ich sollte nun also Betreuungs- und Kindesunterhalt in Höhe von knapp über 1000 Euro zahlen. Was zum Teufel ist eigentlich der Betreuungsunterhalt?
Nachdem ich auch mit meinen Eltern, Bekannten und Freunden darüber gesprochen hatte und eigentlich alle der Meinung waren, dass da was nicht stimmen kann. „Wir wären doch nicht verheiratet gewesen und was ist das bitte für eine horrende Summe?!“  Mir war klar, dass ich mir dringend einen Anwalt suchen musste. Nach 3 Beratungsterminen bei verschiedenen Anwälten wurde mir letztendendes erzählt, dass der Betreuungsunterhalt nicht nur für verheiratete gilt, sondern im Prinzip für jede alleinerziehende Mutter, die die Betreuung des Kindes in den ersten 3 Lebensjahren übernimmt und ihr deswegen nicht zuzumuten ist noch arbeiten zu gehen. Ich muss dazusagen, dass die Kindesmutter sowieso direkt aufgehört hat zu arbeiten, als sie schwanger wurde, weil angeblich die Ansteckungsgefahr während der Schwangerschaft in sozialen Bereichen wie bei Erziehern zu hoch sei. Sie hatte allerdings auch kurze Zeit bevor wir uns kennengelernt haben nebenbei eine Weiterbildung zur Familientherapeutin angefangen, die zufällig genau in die Betreuungszeit fällt. Laut den Anwälten sei diese Weiterbildung aber in Ordnung solange die Betreuung des Kindes dadurch nicht großartig vernachlässigt wird. Meine einzige Chance den Betreuungsunterhalt zu verringern wäre meine Verbindlichkeiten geltend zu machen und am Ende vom Selbstbehalt zu leben.
Der Schriftverkehr mit der Gegenseite wurde also so fortgesetzt, dass mein Anwalt Nachweise über den Kfw-Kredit für die Meisterschule und den Kredit für das angeschaffte Auto einreichte. Außerdem konnte ich eine KM-Pauschale für die Arbeitswege geltend machen. Das ganze verringerte den Betreuungsunterhalt laut unserer Berechnung auf ca.150 Euro, was mich zunehmend beruhigte. Die Gegenseite antwortete daraufhin, dass ein Autokredit nicht abzugsfähig sei und ich den KfW Kredit auf 10 Jahre strecken könnte. Mein Anwalt betonte daraufhin, warum ich mir dieses Auto überhaupt erst angeschafft hatte und dass es für mich unverzichtbar sei. Eine Streckung des KfW Kredits sei nicht zumutbar.
…Es kam zum Gerichtstermin…
Vor Gericht wurde folgendes beschlossen: Mein Autokredit sei nicht abzugsfähig, da ich zum Zeitpunkt der Anschaffung schon hätte wissen können, dass ich den Betreuungsunterhalt zu leisten hätte. Mein KFW Kredit könnte ich geltend machen, den allerdings wie vorher auch besprochen erst ab Tilgungsbeginn Juni 2020. Da ich Zwischenzeitlich nach Bad Kreuznach zu meiner Freundin gezogen war (auch um Kosten zu sparen) wurde mein Arbeitsweg wieder etwas weiter was die Arbeitswegpauschale erhöhte. Die Richterin betonte auch, dass mir ab Januar 2020 ein Selbstbehalt von 1280 Euro zustünde, aber da ich zu meiner Freundin gezogen sei und wir nun in einem „eheähnlichen“ Verhältnis leben ich doch nur den Selbstbehalt von 1200 Euro bekomme. Außerdem muss ich den rückwirkenden Betreuungsunterhalt in Höhe von 2300 Euro noch in 50 Euro Monatsraten abbezahlen. Alles in Allem muss ich der Kindesmutter also ab sofort monatlich 646 Euro Betreuungsunterhalt zahlen und für meine Tochter 304 Euro, also Insgesamt 950 Euro. Ab Juni sinkt der Betreuungsunterhalt um 130 Euro, weil die Tilgung des Kfw-Kredits für die Meisterschule beginnt.
Mittlerweile habe ich mich mit diesem finanziellen Laster abgefunden. Es ist zum Glück eine absehbare Zeit, also im schlimmsten Fall noch 2 Jahre in denen ich von meinen 1200 Euro Selbstbehalt den Autokredit und meinen Lebensunterhalt finanzieren soll. Da ich die Rate für den Kredit nicht verringern kann, bleibt mir nichts anderes übrig als das Auto zu verkaufen oder mich umzuschulden über eine deutlich geringere Rate, was wiederum Kosten in Höhe von 1500 Euro für Zinsen mit sich bringt.
Was mich aber immer wieder beschäftigt ist: “WIE KANN SOWAS RECHTENS SEIN?“
„Ich schließe daraus, dass es Frauen erlaubt ist sich alle 2,5 Jahre von verschiedenen Männern ein Kind machen zu lassen um sich die ersten 3 Jahre dafür bezahlen zu lassen, es zu betreuen?“
Nochmal möchte ich betonen, dass ich hier nicht gegen Frauen hetzen möchte. Mir ist bewusst, dass es mehr als genug Frauen gibt die glücklich sind, wenn sich der Mann in so einem Fall überhaupt beteiligt, aber das möchte ich hier nicht zum Thema machen. Ich bin lediglich fassungslos über diese Rechtslage.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2020 10:09
(@wasserfee)
Registriert

ja sorry, aber das hast du doch selber (mit-) zu verantworten.
Wer schwängert denn bitteschön wissentlich (oder nimmt es zumindest bewußt in kauf) eine Frau, die er erst wenige Wochen kennt. Und auch wenn du noch nichts von Betreuungsunterhalt gehört haben solltest: von was soll die frischgebackene Mutter denn leben mit Säugling? Natürlich wirst du als der Vater des Kindes für dessen lebensunterhalt aufkommen müssen. Ich und die anderen Steuerzahler sind jedenfalls nicht für deinen Nachwuchs verantwortlich.

Und auch die Entfernung war vorher bekannt, die hat sie ja nicht mutwillig geschaffen.

Sicherich ist hier einiges nicht gut gelaufen aber anstatt auf die Gesetzeslage zu schimpfen solltest du dir lieber deiner eigenen (und zwar auch nicht unerheblichen) Anteile bewußt werden, die zu dieser Situation geführt haben.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2020 11:07
(@herzebubbel)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Wasserfee, so reden Frauen bzw antworten Frauen. Als meine Kinder geboren wurden 1986 und 1990 gab es keinen Betreuungsunterhalt, ich bin nach 8 Wochen wieder arbeiten gegangen.

Heute wird sich auf Betreuungsunterhalt ausgeruht und Männer gemolken, ich kenne Männer, die könnten ohne Partnerin oder Eltern nicht mehr zur Arbeit kommen,ist das richtig? Viele können heute den Mindesunterhalt nicht mehr bezahlen, ist der zu hoch oder die Löhne zu tief? lg

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2020 11:59
(@wasserfee)
Registriert

@herzebubbel
ich habe ebenfalls nie BU erhalten. Warum auch, ich habe ein Studium abgeschlosen und kann mich selbst versorgen.
Und ob dein Beispiel so kindgerecht ist lassen wir mal dahingestellt.
Heutzutage kann eine Frau vom Elterngeld gut 1 Jahr zuhause bleiben, mit Anspruch auf einen Kindergartenplatz kann sie nach 1 Jahr ihren Lebensunterhalt wieder selber verdienen.
Aber das war ja alles nicht das Thema.

Es ist doch die Frage erlaubt, warum man mit einer quasi Unbekannten ein Kind zeugt (absichtlich!!!!!) und danach dem Rechtssystem für die KOnsequenzen die Verantwortung in die Schuhe schiebt.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2020 12:11
(@mrichter93)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Wasserfee,

dass ich blauäugig, naiv und dumm war mit dieser Frau ein Kind zu zeugen, ohne sie richtig kennenzulernen ist mir bewusst und ich werfe mir das auch selbst ständig vor und dass Sie oder andere Steuerzahler dafür zahlen müssen würde ich auch niemals zulassen.
Mir geht es darum, dass das Gericht nicht weiter recherchiert und sich auf die Situation bezieht, sondern ganz gewöhnlich handelt.
Für jeden aus meinem Kreis, der die Kindesmutter und die Geschichte detailliert kennt, ist es offensichtlich, dass das alles geplant war. Genauso wie ich mein Leben bzw meine Planungen aufschieben muss, weil ich mir nichts mehr leisten kann, könnte das Gericht sagen, dass Sie die Weiterbildung zur Familientherapeutin aufschieben kann und zumindest teilweise arbeiten gehen kann. Diese Frau hätte es finanziell auch geschafft 1 Jahr mit Elterngeld auszukommen um dann arbeiten zu gehen und das Kind in den Kindergarten zu geben. Ich muss aber damit rechnen, dass sie die kompletten 3 Jahre ausnutzt, gerade weil ihr das mit der Weiterbildung in die Karten spielt.
Wenn die Kindesmutter es tatsächlich drauf anlegt muss ich sogar über diese 3 Jahre hinaus BU leisten, wenn sie einen Grund findet, dass Sie noch nicht arbeiten gehen kann, weil sie keinen Kita-Platz findet oder das Kind krank ist.
Hinzu kommt noch, dass ich überhaupt keine möglichkeit habe eine Vater-Kind Bindung aufzubauen, weil ich meine Tochter nur unter Ihrer Aufsicht sehen kann und mich der Kontakt zu Ihr regelrecht krank macht.
Ich hätte auch sehr gerne einen Teil der Elternzeit übernommen, aber da bin ich chancenlos.
Ebenfalls würde ich anbieten, dass das Kind bei mir wohnt und ab dem 2.Lebensjahr von mir betreut wird ganz ohne irgendwelche Unterhaltsansprüche von Ihr geltend zu machen. Dann kann Sie sich ganz auf ihre Weiterbildung konzentrieren. Das geht aber nicht, weil ich gar keine Chance habe so etwas einzuklagen.
Ich verstehe ebenfalls nicht warum es in diesem Fall egal scheint, dass die KM in einer 800 euro teuren Wohnung wohnt, während ich mit meiner Freundin zusammenziehe um Mietkosten einzusparen und mir dann vor Gericht gesagt wird ich würde in einem eheähnlichen Verhältnis leben und mir den deswegen den Selbstbehalt um 80 Euro kürzt.
Da gibt es einfach etliche Punkte, die für mich und viele andere absolut keinen Sinn ergeben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2020 13:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

„Ich schließe daraus, dass es Frauen erlaubt ist sich alle 2,5 Jahre von verschiedenen Männern ein Kind machen zu lassen um sich die ersten 3 Jahre dafür bezahlen zu lassen, es zu betreuen?“

Nun ja, die Männer haben es durchaus in der Hand, dem entgegenzuwirken: entweder durch entsprechende, eigene Verhütung oder durch Enthaltsamkeit.

Verallgemeinerungen aufgrund eigener negativer Erfahrungen helfen bei der Bewertung und Diskussion hier auch nicht weiter.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2020 13:48
(@mrichter93)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Wasserfee, so reden Frauen bzw antworten Frauen. Als meine Kinder geboren wurden 1986 und 1990 gab es keinen Betreuungsunterhalt, ich bin nach 8 Wochen wieder arbeiten gegangen.

Heute wird sich auf Betreuungsunterhalt ausgeruht und Männer gemolken, ich kenne Männer, die könnten ohne Partnerin oder Eltern nicht mehr zur Arbeit kommen,ist das richtig? Viele können heute den Mindesunterhalt nicht mehr bezahlen, ist der zu hoch oder die Löhne zu tief? lg

Liebe Herzebubbel,

von solchen Fällen hab ich auch schon gehört. Ich kann von Glück reden, dass ich einen guten Arbeitgeber habe, der es gar nicht zulassen könnte, dass ich kein Auto habe, da ich auf Arbeit als Dachdeckermeister flexibel sein muss um Termine wahrnehmen zu können. Auch über mein Gehalt kann ich nicht klagen, aber es würde mir auch nichts bringen wenn ich mehr verdienen würde, weil ich das Geld dann auch der KM zahlen müsste. Da Sie vorher ganz gut verdient hat und ich ihr 3/7 ihres ehemaligen Gehaltes an BU zahlen müsste würde ihr rein theoretisch noch mehr zustehen, was aber überhaupt nicht machbar ist.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2020 14:01
(@wasserfee)
Registriert

@mrichter:

aber wie stellst du dir das denn rein praktisch vor?
Soll das Kind dann seinen Lebensmittelpunkt um 250km zu dir verlagern, damit du es betreuen kannst?

Soll die Mutter mit Säugling zu einem Umzug in eine günstigere Wohnung gezwungen werden? Wer würde denn das Kind betreuuen, wenn sie ihre Weiterboldung aufschiebt und teilweise arbeiten geht? Du auf 250km Entfernung? Oder soll das Kind mit wenigen Monaten in die Kita?

Die Fragen sind ehrlich gemeint, ich verstehe deinen Unmut, auch den auf dich selber. Ich könnte mich auch immer noch in den Allerwertesten beißen wie ich auf die Idee kommen konnte meinen Ex zum 2-fachen vater zu machen).

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2020 14:05
(@mrichter93)
Schon was gesagt Registriert

Nun ja, die Männer haben es durchaus in der Hand, dem entgegenzuwirken: entweder durch entsprechende, eigene Verhütung oder durch Enthaltsamkeit.

Hallo Marco,

also gar kein Nachwuchs mehr?
natürlich bin ich in dem Fall sehr dumm gewesen, aber sowas kann auch nach 2-3 Jahren Beziehung oder gar in einer Ehe passieren wo anschließend der BU noch höher ausfällt und länger gezahlt werden muss. Wär das dann wirklich besser oder gerechter?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2020 14:18
(@wasserfee)
Registriert

@mrichter:

natürlich kann eine Trennung immer passieren.
Aber man hätte die Entfernung verhindern können (vorher gemeinsamer Haushalt, dann Kinderplanung), hätte den Partner besser einschätzen können (Familiensinn, Arbeitswille, Zukunftsvisionen, Ursprungsfamilie und Verhältnis zu denen).
Schützt nicht 100%, mindert aber die Reinfallquote.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2020 14:33




(@maxmustermann1234)
Registriert

Hi,

du warst halt etwas naiv. Wenn man ein paar Jahre zusammen und dann ein Kind bekommt, ist eine Trennung unwahrscheinlicher. Wenn man noch vorher drüber redet und die Frau zustimmt, dass man die Betreuung teilt und dann beide gleich viel arbeiten gehen, dann noch besser. In so einem Fall kann man selbst bei Trennung über ein Wechselmodel reden.
Meine Partnerin geht ab September wieder voll arbeiten (41 Stunden). Ihre Tochter wird dann 2. Jetzt arbeitet sie Teilzeit (20 Std.), weil sie nicht mehr Stunden vom Arbeitgeber bekommt. Vieles ist möglich, wenn man Kinder plant und zusammen an einem Strang zieht. Die Gesetzt sind aber so gemacht, dass die Frau weich gebetet wird, wenn sie betreut, der Mann aber dafür zahlen muss. Ich kenne nicht viele Paare, wo die Frau 3 Jahre zu Hause bleibt, weil sie es sich schlicht nicht leisten können. Beim Betreuungsunterhalt wird der Vater aber gezwungen es sich leisten zu können, ob er nun will oder nicht.

So ganz nebenbei: Ich halte die Senkung des Selbstbehaltes beim Betreuungsunterhalt für unzulässig.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2020 14:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Das Zitat war nur eine Reaktion auf Deine Verallgemeinerung. ;o)

…, aber sowas kann auch nach 2-3 Jahren Beziehung oder gar in einer Ehe passieren wo anschließend der BU noch höher ausfällt und länger gezahlt werden muss. Wär das dann wirklich besser oder gerechter?

Es gibt auch andere Möglichkeiten (wissend, dass alles Gute auch ein Ende haben kann), um eigenverantwortlich Schaden von sich abzuwenden:
Ich habe das Ganze bei meiner zweiten Ehe in Form eines notariellen Ehe-/Trennungsvertrages einvernehmlich mit KM2 "geregelt", in dem wir z.B. den Verzicht auf gegenseitige Unterhaltsansprüche, auch KU, erklärten (ich weiss, das ist nur haltbar wenn nicht zu Lasten dritter).
Der Vertrag wurde aufgesetzt, als wir noch "ein Herz und eine Seele" waren und wir halten uns sechs Jahre nach der Trennung immer noch daran...praktizieren WM und jeder trägt seine Betreuugskosten und Verantwortlichkeiten (vor allem Vermeidung von "zu Lasten Dritter") selbst.
Davon ab habe ich nach der Geburt meines dritten Kindes die Familienplanung endgültig abgeschlossen und entsprechende Maßnahmen zur dauerhaften Verhütung vorgenommen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2020 14:44
(@mrichter93)
Schon was gesagt Registriert

@mrichter:

aber wie stellst du dir das denn rein praktisch vor?
Soll das Kind dann seinen Lebensmittelpunkt um 250km zu dir verlagern, damit du es betreuen kannst?

Soll die Mutter mit Säugling zu einem Umzug in eine günstigere Wohnung gezwungen werden? Wer würde denn das Kind betreuuen, wenn sie ihre Weiterboldung aufschiebt und teilweise arbeiten geht? Du auf 250km Entfernung? Oder soll das Kind mit wenigen Monaten in die Kita.

Wäre das denn ein Einzelfall? Ich glaube nicht.
Ich habe kurz nachdem die KM mir die Schwangerschaft mitgeteilt hat selbst angeboten, zu Ihr zu ziehen um sie bei allem zu unterstützen. Die Reaktion war deutlich!
Die teure Wohnung hat die KM in der Schwangerschaft bezogen, weil sie ja wusste, dass Sie diese sowieso bezahlt bekommen wird.(Vorsatz) ... mir wird angehangen vorsetzlich ein teures Auto gekauft zu haben um den BU zu mindern und ich kann den Kredit deswegen nicht geltend machen.
Die KM sagte auch zu mir, dass sie in der Stadt wohnen bleibt, weil Sie da Ihre Mutter hat als Unterstützung.
Es gäbe also auch jemanden der gelegentlich die Betreuung übernehmen könnte. Außerdem haben Sie doch selbst gesagt, dass man im ersten Jahr gut vom Elterngeld daheim bleiben kann? Nach diesem Jahr könnte das Kind in die Kita. Auch das wäre nicht ungewöhnlich...
...und wenn das nicht langt, würde ich auch gerne noch Elterzeit in der die KM regelmäßig zu Besuch kommen kann, übernehmen. Wie sonst soll ich eine Bindung zu ihr aufbauen können?
Es gibt meines Erachtens genug möglichkeiten das ganze zu gestalten.

Natürlich kann die ganze Situation auch umgekehrt sein, wie bei dir, aber hier geht es mir wirklich um Rechtslage.

LG

*Edit: Quoting korrigiert!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2020 14:51
(@wasserfee)
Registriert

aber Ratschläge wird dir hier keiner geben können. Außer vielleicht, dass du dir in Wohnortnähe des Kindes selber Wohnung und neuen Job suchst, dann wäre das Bindungsproblem gelöst, da könnte man dann Umgangsmäßig drauf aufbauen und du kannst dem Kind ein präsenter Vater sein.
Hast du denn Sorgerecht? Wenn nicht, würde ich das an deiner Stelle auch in Angriff nehmen (nur, wenn du auch durch Umzug am Leben des Kindes teilhaben willst, ansonsten lass es, npützt dir nichts).

Auf die Entfernung mit dem geringen Umgang, den du aktuell hast sehe ich keinen Raum für durchsetzbare Forderungen deinerseits.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2020 15:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html>" § 1615l BGB</a> regelt es genau so.
Im Prinzip musst Du die Mutter Deines Kindes so stellen, dass ihr keinerlei finanzielle Nachteile durch Schwangerschaft und Betreuung entstehen.

...
Was mich aber immer wieder beschäftigt ist: “WIE KANN SOWAS RECHTENS SEIN?“
„Ich schließe daraus, dass es Frauen erlaubt ist sich alle 2,5 Jahre von verschiedenen Männern ein Kind machen zu lassen um sich die ersten 3 Jahre dafür bezahlen zu lassen, es zu betreuen?“

Die Antwort ist schlicht und ergreifend ja.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Kind in einer nichtehelichen Beziehung der Ausnahmefall ist. Im Fall einer Heirat würde es dann ja keinen expliziten BU mehr geben und die Familie müsste die Betreuung regeln. Oder anders gesagt, Kinder sollten nicht bei Alleinerziehenden aufwachsen sondern in einer Familie.
Das mag altmodisch sein und auch so klingen, aber genauso ist das Gesetz gedacht.

Dir bleibt letzlich nichts anderes übrig als entweder Deine Kosten zu senken oder aber zu hoffen, dass die KM eine Tätigkeit aufnimmt, die den BU weiter sinken lässt. Allerdings wäre dieses Einkommen überobligatorisch und würde nur teilweise angerechnet. Auch eine Heirat der KM würde den BU beenden (denn sorgt jemand anders für die Mutter, der KU bliebe). Das beste ist, dass der BU in aller Regel nach 3 Jahren endet.

Ansonsten solltest Du vorwärts schauen und Dich den weiteren Baustellen widmen, nämlich Umgang und Sorgerecht. Ansonsten muss ich leider sagen, dass Du zwar in Elternzeit gehen kannst, der BU aber bleibt. Die KM muss Dich auch nicht besuchen. Das Kind hat aber Anspruch auf Umgang und Du könntest das Kind besuchen. Bei kleineren Kindern ist kürzerer und häufigerer Umgang sinnvoll. Wenn sich das Kind an Dich gewöhnt hat und die räumlichen Gegebenheiten gegeben sind, dann könnte ein Wechselmodell oder auch erweiterter Umgang gelebt werden.
Wenn die Entfernung bei 250km bleibt, dann könnte u.U. das Kind auch in 2 Kitas gehen, einmal bei der KM und einmal bei Dir. Das kostet natürlich Geld, das Du eigentlich nicht hast. Das geht natürlich nur bis Schuleintritt und ist sicher auch nicht die beste Variante.
Eine andere Variante wäre längerer Wochenendumgang. Das Problem hier ist, dass Du natürlich nicht beleibig viel Urlaub hast.
Die andere Baustelle ist das Sorgerecht, das Sorgerecht kann Dir nur verwehrt werden, wenn es dem Kindswohl schadet. Trotzdem ist es so, wenn es praktisch keinen Umgang gibt, dann hast Du auch beim Sorgerecht schlechte Chancen. Mit angemessenem Umgang gibt es praktisch keine Gründe Dir das Sorgerecht zu verweigern, in vielen Fällen muss es aber gerichtlich durchgesetzt werden.

So traurig es ist, daran kann man(n) nur etwas ändern, wenn sich die Gesetze ändern und dafür muss sich auch das Familienbild in der Gesellschaft ändern.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2020 16:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist doch völlig egal, ob KM in einer 400 oder 800 Euro Mietwohnung wohnt, deshalb ändert sich ja nicht der von dir zu zahlende Unterhalt sondern nur der Betrag, den sie nach Mietzahlung zur freien Verfügung hat. Ich verstehe deinen Ärger und deinen Frust. Aber arbeite dich nicht an den falschen Baustellen ab.

Bist du sicher, dass das Kind von dir ist? Hast du einen Vaterschaftstest gemacht?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2020 22:43
(@jean123)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,
ob mit oder ohne BU wirst du, wie alle anderen zahlenden Väter auch, für eine sehr lange Zeit ein armer Mann sein. Wenn du deinen Umgang wahrnimmst hast du die Entfernung. Dann möchtest du doch sicherlich auch einige Aktivitäten mit deinem Kind machen und irgendwann wechselt das Kind in eine andere Altersstufe wo sofort ein Viel höherer UH zu zahlen ist. Evtl. Kommen noch die ganzen Sonderausgaben auf dich zu wie z.b. eine Zahnspange,  Klassenfahrt usw. Wenn dein Kind studieren möchte darfst du zahlen bis es fertig ist.
Ich habe früher genau so gedacht. Das bißchen Unterhalt. Heute weiß ich wo mein Platz ist 😉
Finde dich damit ab, sei freundlich und bezahle einfach!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2020 15:51
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @mrichter93

Liebe Herzebubbel,
[...] Auch über mein Gehalt kann ich nicht klagen, aber es würde mir auch nichts bringen wenn ich mehr verdienen würde, weil ich das Geld dann auch der KM zahlen müsste. Da Sie vorher ganz gut verdient hat und ich ihr 3/7 ihres ehemaligen Gehaltes an BU zahlen müsste würde ihr rein theoretisch noch mehr zustehen, was aber überhaupt nicht machbar ist.
LG

Wie kommst Du darauf?
Steht irgendwas davon im Gerichtsbeschluß, dass Du zukünftig (und im vorrauseilenden Gehorsam) OHNE Aufforderung jederzeit Dein (eventuell) höheres Einkommen offenlegen mußt, damit der BU angepasst werden kann?

Ansonsten:
löse Dich von dem Gedanken, was die KM mit welchem Geld macht. Das ist nicht Deine Baustelle und hilft Dir an keiner Stelle weiter.
Woher hatte das Gericht eigentlich Kenntnis von Deinem Zusammenziehen mit Deiner aktuellen LG?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2020 16:27
(@jean123)
Zeigt sich öfters Registriert

@mrrichter93
Wir kennen deine Ex nicht und sie kann durchaus alle zwei Jahre deine Gehaltsabrechnungen einfordern und den UH neu ausrechnen lassen. Es kommt halt drauf an ob du mit "mehr Geld "in eine höhere Einkommensstufe rutschst. Falls du irgendwann mal wieder weniger hast langfristig wird da niemand es nach unten korrigieren. Es sei die KM stimmt dem zu. Ansonsten musst du es einklagen und selbst dieser Weg ist nervenaufreibend und teuer wenn du Pech hast.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2020 19:06
(@alfred86)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe früher genau so gedacht. Das bißchen Unterhalt. Heute weiß ich wo mein Platz ist 😉
Finde dich damit ab, sei freundlich und bezahle einfach!

Selten sowas unterwürfiges gelesen.

@mrichter93...lass dir nicht einfach alles gefallen. Wenn du eh am Selbstbehalt bist, das alles von der KM geplant war, du keine Rechte haben sollst und dir der  Umgang von Anfang an madig gemacht wird, dann würd ich mir mal ganz genau überlegen ob du in dem miesen Spiel weiter mitspielen willst. Mit solchen Personen kann man erfahrungsgemäß nicht arbeiten. Reine Lebenszeitverschwendung, Dankbarkeit oder Entgegenkommen wirst du nicht erwarten können. Vlt findest du ja auch einen neuen Job im benachbarten Ausland o.ä.

Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang. (Konrad Adenauer)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2020 21:29




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