Und hier is Schluß, Töchterchen ist ein schöner Abschluß!!!!
alles eine frage der sichtweise 😉
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Hallo ihr Lieben,
lese bei HHjung schon eine ganze Weile mit- bin nämlich seine Lgin. Jetzt möchte ich auch mal meinen Senf dazu geben!
Es ist schön zu wissen,dass wir mit unseren Problemen nicht alleine sind!
Dieses Forum (IHR) habt ganze Arbeit geleistet, Ihr habt das geschafft, was mir nie ganz gelungen ist.
HHjung davon zu überzeugen, dass man mit reiner Gutmütigkeit, Kompromissbereitschaft und Freundlichkeit nicht weiter kommt.
Ich hatte den Eindruck, dass er sich dem ganzen Ärger ausgeliefert fühlte.
Klar, war ich da,( habe auch versucht ihm das deutlich zu machen) hatte jedoch keinerlei Erfahrung auf diesem Gebiet (alleine durch das Lesen im Forum bin ich schon etwas schlauer).
Was alles in Deutschland möglich ist, das überfordert den vernünftigen Menschenverstand!!!! :gunman:
Also, vielen Dank und man liest sich.(Falls ich mir den Computer mal freikämpfen kann!!!) 😉
hallo und willkommen HHdeern
gern geschehen 🙂
und danke, dass du uns ihn am nächsten freitag ausleihst 😉
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
und danke, dass du uns ihn am nächsten freitag ausleihst 😉
??? ??? ??? ???
:rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hi zusammen,
heute dann mal wieder ein (7cm dicker) Brief vom Amtsgericht.
Inhalt: 1 Antrag auf PKH für das Verfahren über nachehelichen Unterhalt ähnlichen Inhalts wie der erste PKH Antrag wegen TU. Einzige Abweichung: Es werden "nur" noch 500€ EU verlangt.
Und ein Antrag auf einstweilige Anordnung (komischerweise in doppelter Ausfertigung!?):
(...)
beantrage ich den Erlass einer einstweiligen Anordnungb- wegen der Dringlichkeit ohne vorherige mdl. Verhandlung- folgenden Inhalts:
I. Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragsstellerin ab Feb. 2007 einen mtl. Unterhalt i.H.v. 300€ zu zahlen.
II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Begründung:
Die Parteien wurden durch Urteil des AG bliblablubb bom blablabla rechtskräftig geschieden.
Aus der Ehe ist der gemeinsame Sohn der Parteien xxx hervorgegangen.
Der Sohn lebt bei seiner Mutter der Antragsstellerin.
Die Parteien einigten sich - für die Zeit ab 01.06.2006- auf einen TU 415€. KU 192€.
Der Antragsgegner hat gemäß Jahresverdienstbescheinigung 2005 ein Netto eink. von 29.245,21€.
Also durchschnittlich mtl. 2437,10€.
Es ist richtig, dass der ntragsgegner seit 1/06 nach Lst.- Kl. I veranlagt wird.
Die von dem Antragsgegner vorgelegten Verdienstabrechniungen 1/06 - 06/06
weisen Lohnsteuern aus mit 126,33e, 2x 356,41€ und 3x 168,16€.
Im Januar 2007 ist der Antragsgegner Vater eines weiteren Kindes geworden. Mutter und Kind leben mit ihm in seinem Eigenheim. Die Mutter war vorher erwerbstätig- Polizistin- und bezieht seit 01/07 Elterngeld.
Es ist davon auszugehen, dass der Antragsgener demzufolge auch wieder den vollen Familienzuschlag von 410,68€ erhält. (Anm.: erhalte ich. Das sind übrigens jene, wegen der mich Exe beim Arbeitgeber ansch..n wollte... Allerdings bekomme ich davon alleine 230 Dittscher nur wegen des Babys insofern dürften die doch wohl schonmal unternn Tisch fallen!??).
Der Antragsgegner wurde mit Schreiben vom 31.01.2007 zur Vorlage der Jahresverdienstbescheinigung 2006 ergebnislos aufgefordert.
Der Antragsgegner hat die Auskunftserteilung mit Schreiben vom 02.02.2007 verweigert, so dass nur von den Zahlen für 2005 ausgegangen werden kann.
Dies ist insbesondere auch deshalb geboten, weil der Antragsgegner höchstwahrscheinlich seit 1/07 wieder den vollen Familienbzuschlag von 410,68€ erhält.
Der Antragsgegner bewohnt ein in seinem alleinigen Eigentum stehendes Eigenheim, zusammen mit seiner Lebensgefährtin einer Polizeibeamtin bzw. Polizeiangestellten.
Der Wohnvorteil ist zu bewerten mit mind. 400€.
Die Ersparnis wegen gemeinsamer Haushaltsführung ist zu bewerten mit mind. 200€.
Beweis: Sachverständigengutachten.
600€
3037,10€
Abzusetzen sind
Fahrtkosten (...) 470€
Unterhalt für ... 257€
private RV 32€
private KV 47€
Der Antragsgegner zahlt für sein Eigenheim Abtrag
Nach std. Rechtsprechung ist der Zinsanteil blablabla geschätzt auf mtl. 400€.
derzeitige Unterhaltszahlung für den gemeinsamen Sohn xxx 257€.
1463€
1574,11€.
Einkommen der antragsstellerin:
Die Antragsstellerin ist Auszubildende für den Beruf der Arzthelferin. Bis 31.07.2006 erhielt sie eine mtl. Ausbildungsvergütung von 320€. Seit dem 01.08.2006 beträgt die mtl.Vergütung 408€.
Beweis Abrechnungen.
Mit der Ausbildung hatte die Antragsstellerin erst nach der Trennung begonnen, um im Berufsleben wieder Fuß zu fassen. Es handelt sich also - wegen der Versorgung der Söhne- um überobligatorische Tätigkeit. Hierauf kommt es jedoch nicht an.
Die Antragsstellerin hat folgende mtl. Belastungen:
Fahrtkosten zum Arbeitsplatz ... 151,20€
Vergütung für die Tagesmutter :
Die beiden Söhne werden von der Tagesmutter während der ausbildungsbedingten Abwesenheit der Antragsstellerin betreut für mtl. 467€.
Für die Unterhaltsberechnung ist also allein das unterhaltsrelevante Einkommen des Antragsgegners zu berücksichtigen mit 1574,11€.
abzgl. notwendiger Eigenbedarf des Antragsgegners 890€
(ergibt) 684,11.
Der Antragsgegner hat seit Januar 2007 die Zahlung des TU gänzlich eingestellt. Dementsprechend zahlt er auch keinen Geschiedenenunterhalt, trotz diesseitiger Aufforderung mit Svchreiben vom 30.01.2007.
Die Antragsstellerin ist dringend auf den Unterhalt angewiesen. Sie ist nicht mehr in der Lage, den notwendigen Lebensbedarf abzudecken.Demzufolge sah sich die Antragsstellerin bereits veranlasst, im Februar 2007 Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen. Wenn die Antragsstellerin in Anbetracht ihrer desolaten wirtschaftlichen Lage auch nicht mehr in der Lage ist, die mtl. Raten für den PKW aufzubringen, wird sie ihren Ausbildungsplatz in xxx nicht mehr erreichen können. Dies hätte zur Folge, dass die Antragsstellerin ihre Ausbildung zur Zahnarzthelferin abzubrechen hätte.
Die Bemühungen der Antragsstellerin um öffentliche Mittel zum Unterhalt blieben bisher leider ergebnislos.
Der vorstehende Sachverhalt wird glaubhaft gemacht durch:
1. Eidesstattliche Versicherung der Antragsstellerin
2.Jahresverdienstbescheinigung für 2006
3. Lohnbescheinigungen 11/06, 12/06 und 01/07
4. Vertrag für Kindertagespflege zwischen der Antragsstellerin und der Pflegeperson xxx
5. Bezügemitteilungen des Antragsgegners für 12/05 und 01/06 - 06/06
Ich beantrage PKH und bliblablubb gezeichnet hastenichgesehen.
Und hier the unbelievable eidesstattliche Versicherung:
Belehrt über die Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung erkläre ich, xxx zur Vorlage bei Gericht an Eides statt:
(...)
Außerdem habe ich für die Unterbringung meiner beiden Kinder xxx und xxx an die Tagesmutter einen mtl. Betrag i.H.v. 467€ zu zahlen.
(...)
Ich bin dringend auf den Unterhalt angewiesen. Zwischenzeitlich kann ich meinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, weshalb ich im Februar 2007 Privatinsolvenzantrag zu stellen hatte.
Zu ergänzen bleibt, dass ich für meine beiden Kinder das staatliche Kindergeld erhalte, mtl.insgesamt 308€.
Ich habe mich auch um öffentliche Mittel für die Bestreitung meines Lebensunterhalts bei der ARGE bemüht, leider ergebnislos.
Und weils so schön ist, hier ein Auszug aus einem Brief des JA vom 30.08.2006:
Übernahme der Tagespflege ab 01.09.2006 für Ihre Kinder xxx und xxx - Anhörung-
...
ich beabsichtige, die Kosten derv Tagespflege nur teilweise von hier aus Jugendhilfemitteln zu übernehmen.
Begründung:
Für xxx wurden mtl. Betreuungszeiten von 91,35 Stunden und für xxx anteilig 97,65 Monatsstunden.
Ab 81 Monatsstunden ist ein Pflegegld in Höhe von mtl. 211€ je Kind also 422€ für beide Kinder zu gewähren.
Der Kostenbeitrag wird voraussichtlich auf mtl. 50€ für beide Kinder, somit 25€ je Kind festgesetzt. Von hier wäre dann lediglich der Differenzbetrag von mtl. 372€ für beide Kinder zu gewähren. Bzw. 186€ je Kind.
(...)
Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit, sich bis zum 14.09.2006 hiezu zu äußern gem. § 24 SGB X. Ansonsten werde ich Ihren Antrag auf Übernahme der Tagespflege teilweise ablehnen.
Brat mir einer ´n Storch, wenn ´se die 467 Ücken wirklich selbst bezahlt....
Mittwoch hab ich Termin bei meiner Anwältin, mal sehen was die sagt...
So wie ich das sehe, ist diese Eidesstattliche Versicherung Verwirkungsgrund Nr. 4 (glaube ich, ich zähl schon nicht mehr mit.)
So, eben habe ich beim JA angerufen um mal zu erfragen, ob die im Fall dass Exe noch Beihilfe zur Betreuung bekommt, auf mich zurückkommen könnten. 😉 Nein, würden sie nicht, der EU würde ja nach meinem Einkommen berechnet, damit wär das erledigt.
Dann fragte ich geradeheraus, ob die Beihilfe noch bestünde? Ja, sie sei noch da....
Soviel zur eidesstattlichen Versicherung
Moin,
die haben den Braten gerochen und mit spitzem Bleistift gerechnet.
Wenn sie jetzt im Eilverfahren den unterhalt (und wenn es nur die Hälfte ist) durchbekommen, dann haben sie in jedem Fall mehr, als wenn Deine neue Tochter mit eingerechnet wird (deswegen auch die Grundlage 2005). Wenn die jetzt noch spitz kriegen, das Du zuhause bleiben willst, dann können die sich an ihren 20 Fingern ausrechnen, das da nichts hängen bleibt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi Kasper,
nur hat Exe nicht drüber nachgedacht, dass ich von der Betreuungsbeihilfe wissen könnte und dass eine falsch abgegebene EV strafbar ist.
Ich hoffe- mehr traue ich mich noch nicht- dass dieses zusammen mit all den anderen Dingen die Richterin dann überzeugen wird, den Unterhaltsanspruch zu versagen, bzw. mind. zu befristen/begrenzen.
Wie Du schon sagst, es käme eh nicht viel dabei raus...
hallo lieber HHjung,
ich hab nochmal die EV deiner ex gelesen
eine falschaussage tätigt ex m.e. nicht, wenn sie schreibt:
Außerdem habe ich für die Unterbringung meiner beiden Kinder xxx und xxx an die Tagesmutter einen mtl. Betrag i.H.v. 467€ zu zahlen.
den finanziellen aufwand hat sie (vermutlich),
sie gibt "nur" ihre JA-beihilfe nicht an ...
wirst du ihr jetzt eine falschaussage vor, kommt (vermutlich):
"ach herrje, lieber herr richter, dass ich die beihilfe angeben musste,
davon hab ich nix gewußt, das hat mir keiner gesagt :redhead:"
... und schwupps war´s das mit verwirkungsgrund nr 4
hast du sie schon aufgefordert, über ihre einkünfte auskunft zu erteilen? 😉
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Hi wolf,
das wär ja mal wieder der Oberhammer, auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen.
Ich habe sie zu noch gar nichts aufgefordert, weil meine Anwältin noch keine Stellung genommen hat (wegen meiner PKH)
Ich hoffe und glaube jetzt einfach mal daran, dass die Richterin sich nicht für blöd verkaufen lässt...
Ich habe sie zu noch gar nichts aufgefordert
dann mach(t) das mal
aber geschickt, sprich ohne die betreuungskosten(-erstattung) anzusprechen
verschweigt sie diese einkünfte dann,
bis du - vielleicht - einen schritt weiter
weil ne falschaussage, ich wiederhole mich, hat ´se bislang nicht hingelegt
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Heute hatte ich Termin bei meiner Rain.
Nach deren Meinung hat Exe eine Falschaussage getätigt und kann diese auch nicht mehr zurücknehmen, da die EV dem Gericht schon vorliegt, es käme nun halt auf die Toleranz der Richterin ggü. falsch abgegebenen EV´s an...
Aber zusammen mit den anderen Vorfällen dürfte das zumindest den Staatsanwalt interessieren...
Eine Verwirkung sieht sie zrotzdem noch nicht, da Exe kleine Kinder betreut und insofern besonders geschützt ist, allerdings sprechen meine Zahlen für mich, theoretisch kann da kein EU bei rauskommen.
Das ich in Elternzeit gehen werde, vermutet sie, wird das Gericht erstmal nicht akzeptieren, aber dann sei ich eben der Erste, der das bis zu ichweißnichtwelchemgerichtshof durchklagt. Einer müsse ja den Anfang machen, denn schließlich wird von Frau v.d. Leyen ja gewollt, dass Väter verstärkt dieses in Anspruch nehmen.
Meine Traumvorstellung ist jetzt natürlich, dass Exe kein Cent zusteht, sie alle Klagen verliert, aufgrund meiner Stellungnahme wegen Aussichtslosigkeit keine PKH bewilligt bekommt und auf sämtlichen Kosten hängenbleibt, die IHRE Anwältin künstlich in die Höhe getrieben hat.
Dann würde ich Besagter einen Blumenstrauss in die Kanzlei schicken, mich ganz herzlich für die nette Zusammenarbeit bedanken und sie fragen, wie sie eigentlich ihre völlig überhöhte Rechnung von jemandem bezahlt kriegen will, die Privatinsolvenz beantragt hat. :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Ich weiß, ich weiß, wahrscheinlich bleibts ein Traum ;(, aber es ist wenigstens einer, der mir heute für einen ganzen Tag gute Laune beschert hat. 🙂
hallo HHjung,
wie schnell (männer-)träume platzen können,
hab ich fast zeitgleich mit dir gepostet
und dennoch wünsche ich dir, dass der deine in erfüllung geht,
mögest du der erste, wegen kinderbetreuung vom EU befreite, vater werden
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Hi zusammen und einen schönen Sonntag wünsch ich Euch.
Hier die Stellungnahme meiner Rain:
bliblablubb...
Wir beantragen hiermit, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückzuweisen.
Begründung:
Der Antragsgegner erzielt derzeit nur noch ein Nettoeinkommen i.H.v. 2062,12€.
Beweis: beigefügte Verdienstabrechn ungen ....
Dabei ist es grundsätzlich zutreffend, dass der Antragsgegner jetzt den Familienzuschlag Kinder wieder in Höhe von 410,68€ brutto erhält, allerdings sind wir insoweit der Auffassung, dass der aufgrund der Geburt des dritten Kindes, das nicht ein gemeinsames Kind ist, gewährte Kinderzuschlag nicht der Antragsstellerin zugute kommen kann, da dieses Einkommen nicht eheprägend gewesen ist.
Hier muss das gleiche gelten, wie beim Realsplitting, da kommt nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH der ersten Ehefrau auch nicht der Steuervorteil aus einer neuen Ehe zugute.
Letztlich kommt es hierauf aber wahrscheinlich gar nicht an, da der Antragsgegner sowieso nicht leistungsfähig ist.
Von dem Einkommen in Höhe von 2062,12€ sind noch folgende Verbindlichkeiten abzusetzen:
Darlehen xxx (Haus) nur Zinsen: 522,04€
Darlehen yyy (Haus) nur Zinsen 20,17€
Privatdarlehen 400€
KV 46,29€
Unfallvetrsicherung 53,70€
RV (Kind 1) 32,44€
RV Antragsgegner 37,34€
RV (Kind 2) 32,16€
Fahrtkosten 470€
Das Privatdarlehen bei seiner Mutter musste der Antragsgegner aufnehmen, um ein Darlehen der xxx- Bank abzulösen, dass die Parteien gemeinsam aufgenommen hatten. Die hierfür mtl. zu zahlende Rate i.H.v. 575€ konnte der Antragsgegner nicht mehr aufbringen.
Zieht man die mtl. Belastungen von dem EK des >Antragsgegners ab, verbleibt ihm noch ein Betrag i.H.v. 447,86€, von diesem Betrag zahlt der Antragsgegner noch Barunzterhalt für 2 Kinder und Naturalunterhalt für die im Januar 2007 geborene xxx.
Selbst unter Berücksichtigung eines Wohnvorteils, dessen Umfang der Höhe nach auch bestritten werden muss, stehen dem Antragsgegner keinerlei Mittel mehr für EU zur Verfügung.
Dies gilt umso mehr, als der Antragsgegner ab 12.03.2007 in Elternzeit gehen wird und dann nur noch Elterngeld in Höhe von 1474,26 erhalten wird.
Der Antrag ist daher schon dem Grunde nach völlig aussichtslos.
Im Übrigen ist die von der Antragsstellerin abgegebene eidesstattliche Versichrung aber auch falsch,wie sich aus dem beigefügten Schreiben des JA ergibt, übernimmt das JA im Wesentlichen die Kosten für die Kinderbetreuung und die Antragsstellerin hat nur einen Eigenanteil in Höhe von 50€ zu zahlen.
Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bedroht.
Im Hinblick darauf, dass die Staatsanwaltschaft xxx mit dem ebenfalls in Kopie beigefügten Bescheid vom 08.01.2007 bereits ein Ermittlungsverfahren gegen die Antragsstellerin wegen Urkundenfälschung eingestellt hatte, nachdem die Antragsstellerin auf Kreditverträgen und Versicherungsunterlagen die Unterschrift des Antragsgegners gefälscht hatte, sollte der Vorgang mit der eidesstattlichen Versicherung an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden.
gez.
Mir würde der Kupferbolzen aus der Hose gucken, wenn ich so ein Schreiben nach Hause kriegen würde... :zitter:
Das Darlehen für Ihr Auto, welches ich dämlicherweise mit unterschrieben hatte, hat sie seit einem Monat nicht gezahlt, ich biete der Bank jetzt die Ablösung an und werde mich dann im Innenverhältnis mit ihr auseinandersetzen.
Allerdings habe ich die Kohle gedanklich schon abgeschrieben...
Hi zusammen, mal ein kleines Update:
Es gibt was neues von dem Kredit, den ich Exe für ihr Auto unterschrieben habe. :knockout: :knockout: :knockout:
Da ich dort so nicht rauskomme, habe ich der Bank geschrieben, dass ich ihn gerne ablösen wüde.
3600€ 😡 😡 😡
Ich könnte
Egal, ich werd in den sauren Apfel beißen, den Kredit ablösen und versuchen, den Brief von der Karre zugeschickt zu bekommen.
Meine Frage: Kann ich 1. mir mit dem Brief aber ohne Kfz- Schein einen Schlüssel nachmachen lassen und 2. ist es legal, wenn ich den Brief habe, dass ich ihr die Gurke vom Hof fahre und meistbietend verkaufe?
Werd zwar nicht viel dafür kriegen, aber naja...
Ich war immer jemand, der sich für andere beide Beine ausgerissen hätte, wenn sie in Bedrängnis geraten, aber damit ist ein für allemal Schluss, ich selber würde im Erdboden versinken, wenn jemand (bis vor ca. 2 Monaten incl. meiner Exe) meine Kredite übernehmen müßte. Jedenfalls auf die Art und Weise...
hi HHjung,
du könntest 3.:
die kennzeichen abschrauben, die karre abmelden (den schein haste verloren :wink:)
und ex die kiste, mit der sie sicher gerne weiterfahren möchte, gegen eine angemessene monatliche rate verscheuern (oder mit unterhaltszahlungen verrechnen),
damit sie sie wieder anmelden kann :rofl2:
nur so als idee ...
hätte ich es damals so gemacht, wär ich mit sicherheit billiger weggekommen,
ex konnte sich, wie deine, die hohe bank-rate nicht leisten,
stellte mir die kiste vor die tür und ließ sich von papa ne gurke finanzieren
das problem hatte ich:
autos lassen sich zur zeit verdammt schwer veräußern
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Moin,
Da ich dort so nicht rauskomme, habe ich der Bank geschrieben, dass ich ihn gerne ablösen wüde.
Warum? Wo liegt der Vorteil? Welche Nachteile würden sich ergeben können, wenn du das nicht machst?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Deep,
ich habe drei Möglichkeiten:
1. Ich übernehme die mtl. Rate und zahle auf die Summe 13,99% Zinsen.
2. Ich löse ab und muss weder Zinsen noch Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
3. Ich zahle gAR nicht, dann wird die Bank mich pfänden, vollstrecken lassen, was auch immer. Da ich mit im Vertrag stehe, werd ich zahlen müssen.
Etwas Gutes hat es dann allerdings doch und zwar hat meine Rain gemeint, der Betrag würde auf einen Zeitrasum von vielleic ht 24 Monaten aufgeteilt und von meinem Einkommen zur Unterhaltsberechnung abgezogen.
Das zementiert dann meine Nicht- Leistungsfähigkeit bzgl. EU.
Meine andere Rain :rofl2: kümmert sich gerade darum, ob der Insolvenzantrag schon eingereicht, bzw. ihm stattgegebn wurde und dann werde ich mir einen Titel erwirken, im Falle, dass ie Insolvenz noch nicht läuft, werden wir versuchen, vorausgesetzt dieser Kredit ist der einzige Grind für die Inso, dass diese abgelehnt wird, da das Ding dann ja bezahlt ist.
Mit der Begründung, dass ich auf die Rückzahlung meines dann erwirkten Titels auch gerne warte, bzw. kleine bezahlbare Raten vereinbaren würde, denn ganz ehrlich, ich habe mich bereits damit abgefunden, nie wieder etwas davon zu sehen. Dann kann ich auch drauf warten um wenigstens teilweise etwas wiederzubekommen.
Btw: Nur weil ich den Brief habe - so sich die Bank an ihr Versprechen hält- darf ich die Karre weder abmelden noch damit wegfahren oder verkaufen. Laut Aussage meiner Anwältin geht damit der Besitz nicht automatisch auf mich über, zumal ich ja nchtmal mehr den gleichen Nachnamen trage wie Exe, die als Besitzerin im Brief steht.
Aber ihn zu haben bedeutet aUCH, dass sie die Gurke auch nicht verticken kann...
Moin nochmal,
deine Pfändungsfreigrenze war nochmal wie hoch? 😉
Dessen ungeachtet: Deine Ex kannd as Auto nur vertickern, wenn der Kredit vom Tisch ist. Dies würde durch die Privatinsolvenz nicht passieren, da das Fahrzeug doch im Rahmen eines Eigentumsvorbehaltes noch der Bank "gehört". Auch die evtl. wegen des Autos beantragte Privatinsolvenz rettet die Ex nicht, da die Bank sich einfach das Fahrzeug krallen kann und gut ist. Der verbleibende Betrag würde dann in die Insolvenz fallen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
rehi,
deine Pfändungsfreigrenze war nochmal wie hoch?
Ganz ehrlich? Keine Ahnung, damit hab ich mich zum Glück noch nie befassen müssen.
Und wenn ich das nicht bezahle, und die Bank mich nicht pfänden kann, dann gibts doch jedenfalls negative Schufaeintraäge bis der Arzt kommt, oder sehe ich das falsch? Ich hatte nämlich vor, in naher Zukunft ein bisschen am Haus zu renovieren und das über die KfW zu finanzieren.
Und wie ist es überhaupt bei diesen Pfändungssachen? Ich hab ja nur so wenig Kohle :rofl2: :rofl2: weil ich KU bezahle und selber drei Darlehen bedienen muss, eins für mein Auto, eins für mein Haus und eins an meine Mutter.
Der Rest der anrechenbaren Dinge in Sachen EU sind ja KV,RV, Fahrtkosten (die ich im Moment ja nicht habe, es sei denn mit der Maus zum Arzt :rofl2:) also nix, was die Bank oder den GV (interessante Abkürzung) interessiert, oder doch?
