neu hier und verzwe...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

neu hier und verzweifelt

 
(@drachenlady)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!
Ich hab euch gefunden als ich auf der Suche nach Prozesskostenbeihilfe war.
Möchte euch kurz meine Geschichte erzählen:
Ich habe mich Anfang Mai diesen Jahres von meinem Mann getrennt. Gekrieselt hat es schon seit einem Jahr. Es gab immer wieder Streit und in immer kürzeren Abständen. Dann sind zwei Dinge vorgefallen, die in mir den Rest auch noch kaputt gemacht haben. Im januar hatte er auf meinem Handy geschnüffelt und eine für ihn zweideutige SMS gefunden. Die Antwort war eine Ohrfeige ohne Entschuldigung. Im April wieder, aufgrund einer "Kabbelei" aus Spaß bei der ich ihn angeblich in die Nieren geboxt hatte. Und das auch noch vor den Kindern. (Wir haben zwei Mädchen). Das war dann zuviel für mich. Ich hatte mir mein Rad geschnappt und bin weg. Hab nen guten Freund angerufen bei dem ich mich ausheulen konnte. Die Tage danach waren die Hölle für mich. Anfang Mai habe ich dann den Schlußstrich gezogen. Die Mädchen habe ich bei ihrem Vater gelassen. Ist besser für die Beiden.
So, dann kommt dazu, dass ich Ende Mai meine Kündigung bekommen habe. Mein Noch-Mann auch aber schon zum Juni...
Kurz vor unserer Trennung haben wir auch noch unseren Kredit aufgestockt (Trennung war schon klar) um das Konto auszugleichen und die letzten Rechnungen zu begleichen. Und um eigentlich das große Auto auszulösen, aber das fährt jetzt der Schwiegervater und zahlt die Raten. Und wer hat sich das Geld eingesteckt?????  😡
Wir hatte dummerweise auch noch die Arbeitslosenversicherung rausgenommen, damit die Rate nicht so hoch wird. Dumm gelaufen!
Tja, und jetzt sagt er mir, da er nicht weiß wie hoch sein Arbeitslosengeld ausfällt, er kann sich erst mal nicht an der Rate beteiligen. Ich müsse das erst mal alleine machen.
Ich bin Unterhaltspflichtig den Mädels gegenüber, hab ne gute Rate monatlich alleine zu tragen, muß auch noch meine laufenden Kosten (Miete, Auto, Versicherung, Telefon) tragen. Wenn ich nur das zusammenrechne komm ich schon auf ein Minus. da hab ich noch nicht mal was gegessen oder das Auto getankt!!!  ;(
Eben habe ich bei der Schuldnerberatung angerufen. Da bekomme ich keinen Termin, weil ich im Trennungsjahr bin. Also muß ich zum Anwalt!
VON WAS BITTE SOLL ICH DEN ZAHLEN????????  ;(
Ich weiß echt nicht mehr, wo mir der Kopf steht!!!!!

Hab ich eigentlich Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe?? Und wenn ja, wie und wo muß diese beantragt werden???

Ich hab das Gefühl, der ganze Mist nimmt kein Ende!!!!

Ich hoffe, dass ihr mir da etwas helfen könnt!

Viele Grüße
drachenlady

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2007 12:10
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ...und Willkommen!
Da hast du ja ne ganze Menge an Problemen und Sorgen....versuchen wir doch mal, das Ganze auseinander zu friemeln.... 😉

Seit Anfang Mai also getrennt - ich denke also auch formell, d.h. im Trennungsjahr.
Gemeinsame Ehewohnung bewohnt dein Noch-ehemann zusammen mit den beiden Kids. Die Kosten hierfür trägt dein Noch-Ehemann allein?
Du zahlst Kindesunterhalt (KU) an deinen Noch-Ehemann für beide Kids?
Gemeinsame Schulden aus der Ehe - wer trägt die Belastungen momentan? Ihr beide? Nur du?
Gemeinsames Vermögen aus der ehe? Dazu zählt auch das gemeinsame Auto - zumindestens der "Teil", der schon bezahlt ist! Soll heißen, wenn z.B. schon 2/3 des Autos bezahlt sind, kann der Schwiegervater nicht einfach den Wagen komplett einkassieren, nur weil er die restlichen Raten zahlt.....

Also für die Berechnung der Prozekostenhilfe gibt es hier einen sehr guten Rechner - siehe http://www.vatersein.de/modules.php?name=GKost
Findest du auch Links im Hauptmenü, Rubrik "Informationen"
Wichtig ist dabei vor allem dein Einkommen!

Offenbar kannst du aber ja mit deinem Mann noch reden und sprechen - das ist ja schon viel wert! Und wie verkraften die Kleinen deinen Weggang?
Grüße von der weser
Matthias

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2007 12:34
(@drachenlady)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Matthias!
Danke für Deine schnelle Antwort!

Ja, wir sind seit dem 02.05. im Trennungsjahr, haben wir auf der Gemeinde so angegeben und ist dort registriert.

In der gemeinsamen Wohnung lebt mein Noch-Mann mit den Kindern. Ich habe aus der Wohnung nur meine persönlichen Dinge mitgenommen: Kleidung, Bücher, Bilder, 2-3 Handtücher, einmal Bettwäsche Alles andere ist dort. Wenn ich was will, bekomme ich nen gesicht gezogen. Er hätte für die Kinder zu sorgen, braucht das alles.
Ich muß dazu sagen, dass ich mit meinem neuen Lebensgefährten zusammenwohne. Durch den plözlichen Jobverlust hat er mir das angeboten. Ist finaziell schon mal ne ganz kleine Erleichterung!

Ich zahle für die Kinder Unterhalt für meinen Ex nicht, weil ich unter den Selbstbehalt komme. Da war ich schon beim Anwalt uns hab mir das ausrechnen lassen.

Die gemeinsamen Schulden trage zuzeit ich alleine. Nutznießer ist er, da er die gemeinsamen Anschaffungen auch nutzt.  :thumbdown: Zu 2/3 müßte er normal die Belastung tragen.

Das mit dem Auto gibt jetzt zu denken. Da ist geleast. 2 Jahre sind jetzt noch offen und 2 Jahre haben wir die Raten zusammen getragen. Bzw. mehr er, da ich bis April nur Halbtags beschäftigt war.

Wie ist das eigentlich mit der gemeinsamen Wohnung. Ich stehe noch mit im Mietvertrag. Muß ich diesen Kündigen, bwz. "Teilkündigen" oder wie ist der normale Vorgang. Wie sieht das mit der Kaution aus? Die steht mir zur Hälft ja auch zu!.

Oh je, meine Liste für den Anwalt wird immer länger  :sad2:

Und das gibt noch böses Blut --> Schlammschlacht!!!

Den Kindern, so habe ich das Gefühl, geht es jetzt besser. Mein Ex hatte auch die besch... Angwohnheit immer Streit vom Zaun zu brechen wenn die Beiden dabei waren. Das hat die ganz schön mitgenommen
Ich kann beide sehen wann ich will und habe sie an jedem 2. WE fest bei mir!

Viele Grüße
Meike

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2007 12:53
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Meike.....
man(n) sieht, es ist ja doch schon ein wenig mehr geregelt und angepaßt, als dies auf den ersten Blick so scheint....
Du tust sicher gut daran, alle zu regelnden Dinge und Sachverhalte mit den dazugehörigen Fragen für einfach mal als Liste aufzuschreiben; dann hast du was, an dem du dich "dranlang-arbeiten" kannst. Ist auch gut für die anstehenden gespräche mit deinem Noch-Mann und deinem Anwalt. Offenbar warst du ja schon beim Anwalt und hast zumindestens eine grob-Berechnung machen lassen.
Das Zusammenwohnen mit einem neuen LG (...ging ja verdammt schnell..... :redhead:) wird dir dabei sicher angerechnet werden; soll heißen: dein Selbstbehalt wird sinken, weil du ja deine Wohnung nicht alein finanzieren musst. Daher ist dir aus deinem Einkommen mehr Aufwand an anderer Stelle zuzumuten.....
Für das gemeinsame Ehevermögen - auch Hausrat, Möbel etc. - machst du am besten auch eine Liste. Ausgehend davon, dass ihr während der Ehe im gesetzlichen Güterstand gelebt habt (also keine Gütertrennung vereinbart war), sind nämlich alle während der Ehe angeschafften Dinge grundsätzlich gemeinsames Eigentum; unabhängig davon, wer in der Ehe mehr verdient hat. Du hast ja wahrscheinlich auch weniger verdient, weil du die Kinder betreut hast?
Gemeinsamer Mietvertrag - hier kommt selbstverständlich eine Umschreibung nur auf deinen Noch-Mann in Betracht; beim Vermieter würde die geleistete Kaution dann aber verbleiben und du müsstest mit deinem Noch-Mann eine Regelung treffen, nach der er dir deinen Anteil auszahlt. Das scheint mir aber wohl eher schwierig.... Verbleibst du im Mietvertrag, verbleibst du auch in der Haftung; zahlt dein Noch-Mann dann z.B. die Miete nicht, kann sich der Vermieter auch an dich halten. Hier ist also eine Abwägung der Risiken vorzunehmen....
Schlammschlacht? Ich glaube, sowas KANN man schon vermeiden, wenn beide das wollen und aktiv daran arbeiten. Da aber - so wie das aussieht - die Trennung vielleicht doch mehr von dir ausging und da auch schon länger ein andere Mann ne Rolle spielt, die Kinder bei deinem Noch-Mann bleiben und somit ne ganze Menge Ärger bei ihm liegt, kommt es wohl wirklich auf seine Einstellung an. Vielleicht hilft es da ja wirklich, wenn du mit ihm zusammen eine "To-Do-Liste" aufstellst....
Schön, wenn die Kids wenigstens einigermaßen damit klarkommen und ihr regelmäßig Kontakt habt.

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2007 13:06
(@drachenlady)
Schon was gesagt Registriert

Ja, ich hatte nen Betratungsgespräch wegen dem KU, das war mir erst mal am wichtigsten. Der ganze andere Kram kommt halt jetzt erst zusammen.
Au weia, da kommt noch ganz schön Arbeit und Dikutiererei auf mich zu. Ich hoff, dass wir das in Ruhe regeln können.

Mit meinem neuen LG: Ich glaub nicht dass da was angerechnet wird.... Er hat selber 2 Kinder für die er Unterhalt zahlen muß. Ich werd sehen! Ja, ging schnell  :redhead:, aber in dem Moment der Frage, hab auch noch 2 Nächte drüber geschlafen, war mir erst mal wichtiger so wenig Kosten wie möglich zu haben!!! Aber wir ergänzen uns in der ganzen Sache ganz gut  😉 Hat auch das Trennungsjahr am laufen und Streß mit der Ex.

Ich werd mich jetzt erst mal beim Amtsgericht schlaumachen, wie das ganz genau mit der Beihilfe abläuft!!!

Vielen dank erst mal für Deine Hilfe!!!!!

Liebe Grüße
Meike

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2007 13:18
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Meike.....
jetzt muss ich aber schon ein wenig grinsen: da suchst du dir nen LG, damit die Belastung nicht so hoch ist! Ich denke, da gibt es sicherlich ganz andere "Annäherungspunkte".....  🙂  Aber das spielt ja auch keine Rolle - solange IHR glücklich seid und eure vier Kids damit gut klarkommen....

Mit meinem neuen LG: Ich glaub nicht dass da was angerechnet wird.... Er hat selber 2 Kinder für die er Unterhalt zahlen muß.

Damit du das richtig verstehst: es wird EUCH BEIDEN was angerechnet! Würdet ihr jeder allein leben,  müsste der Selbstbehalt jeweils eine eigene Unterkunft mit abdecken; da ihr aber zusammenlebt, braucht dein LG weniger (weil du zahlst ja mit) und du brauchst auch weniger (weil dein LG zahlt ja mit...) Unterm Strich wird es aber sicherlich für euch beide etwas leichter - denn wenn das Geld aller Beteiligten nicht ausreicht, wirklich alle Bedürfnisse zu befriedigen, dann ist es eben immer ne Erleichterung, wenn z.B. eine Wohnung extra nicht finanziert werden muss....

Grüße von der Weser
Matthias

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2007 13:27
(@bm-rk)
Registriert

Hallo,

zum Thema "Beratungsschein"!

Der wird beantragt beim zuständigen Amtsgericht (notfalls dort fragen welches AG zuständig ist). Für den Antrag ist wichtig, was du an einkommen und Vermögen hast (auch erspartes) und es ist wichtig, wie hoch deine Verpflichtungen (Schulden) sind, also deine Ausgaben (für's normale Leben). Wenn du unter einen bestimmten Satz kommts wird dir die Beratung beim Anwalt bezahlt. Evlt. fallen für den Beratungschein um die 10 Euro Gebühr an.

Der Beratungschein ist keine Prozesskostenhillfe!!

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2007 13:31
(@drachenlady)
Schon was gesagt Registriert

@ Matthias
Wir sind nicht deswegen zusammengezogen. War wohl etwas seltsam formuliert  :rofl: Es lief eh schon länger was: Schwärmerei mehr nicht. Die Trennung hat uns eigentlich zusammengebracht. Er hatte damit aber trotzdem nichts zu tun, ich hätte mich auch so getrennt!

@BM RK
:question: Hab ja vorhin beim Amtsgericht angerufen. Die Prozesskostenbeihilfe geht über den Anwalt, der Antrag. Aber wie ist das mit diesem Schein???? Muß ich den beantragen oder macht das auch der Anwalt????
Oh jeeeee, alles "böhmische Dörfer" für mich!!!!!  :frustrierend:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2007 14:52
(@riviera)

Hallo Meike,

das eine ist der Beratungsschein-den bekommst du beim zuständigen AG. Der ist für die Erstberatung beim Anwalt.

Die Prozesskostenhilfe (PKH) kannst du dir ausm Net ziehen und ausfüllen, nimmst du mit zum Anwalt und der reicht das ans Gericht-die entscheiden da dann ob du PKH kriegst etc.
Die Belege für beides sind wichtig. Du musst alle Einnahmen und Ausgaben belegen (kuck dir die Erklärung dafür an).

Mach langsam, der hat 24 Stunden- nichts läuft dir weg.

Fakt ist, du wirst dein Leben umstellen müssen, vor allem finanziell-davon können dir die Väter hier nen Lied singen.

Alles Gute, riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2007 15:01
(@bm-rk)
Registriert

Hi!

Den Beratungsschein bekommst du vom Amtsgericht...VOR dem Anwaltsbesuch. Das AG darf auch nicht wissen, dass du schon da warst.
Also eine Rückvergütung entstandener Anwaltskosten ist nicht möglich.

Ob die PKH den Beratungs(hilfe)schein ersetzt oder "besser" ist, weiß ich nicht. Ich hatte bisher nur einen Beratungsschein. Ist aber wohl auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Gruß BM RK

[ich komme aus Rheinland-Pfalz]

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2007 15:02




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kommt auf Budnesland an. In Bayern mußte ich den Schein beim Amtsgericht gegen Bezahlung von 10 Euro abholen. Wäre ich erst beim Anwaltgewesen, hätte ich diesen Schein nicht mehr bekommen. In Hessen konnte ich erst zum Anwalt und die hat dann das alles gemacht. Erkundige dich einfach mal. Das kann dir auch ein Anwalt telefonisch mitteilen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2007 15:02
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi.....
also: der Beratungsschein (berechtigt zur anwaltlichen Erstberatung unter eigener Kostenbeteiligung von 10,-- €) ist bei der Rechtsberatungsstelle des für dich zuständigen Amtsgerichtes zu bekommen. Die haben auch den dafür notwendigen Antrag. Ein solcher Antrag kann auch über deinen Anwalt eingereicht werden; Anwälte haben meist diese Anträge auch im Hause.

Prozesskostenhilfe ist nur für die Durchführung eines Streitverfahrens von Bedeutung - soweit seid ihr doch noch nicht....das wird dein Anwalt dir sagen! Ansonsten: @ BM RK und riviera haben alles gesagt....

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2007 15:05
(@drachenlady)
Schon was gesagt Registriert

Gut OK!
Den einen Antrag hab ich schon gefunden. Wegen dem Schein werde ich morgen mal telefonieren. Was nen Aufwand!!!  :erstaunt057:
Muß eh noch alles möglich zusammensuchen, aufschreiben, sonst vergess ich noch die Hälfte wenn ich vorm Anwalt sitze!

DANKE noch mal für eure Infos!!!!  🙂
Ich merke, ich bin hier echt gut aufgehoben mit meinem Problem!!!!!

LG
Meike

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2007 15:18
(@riviera)

Hi,

geh einfach vormittags zum AG an deinem Wohnort bzw das zuständig ist. Nimm Belege über Miete, Strom etc mit, die belegen, dass du das gezahlt hast.

Du brauchst dafür keinen Termin!

Und mach langsaaaaaaaaaaaaaaam....lol.

Gruß riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2007 15:20
(@drachenlady)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr!!!!

So, hat sich einiges getan, leider....
War ja beim Amtsgericht, den Schein bekomme ich nicht, da ich über der Sozialhilfegrenze liege. Die Dame hat noch nicht mal interessiert, was ich an Unterhalt zahle, bzw. auch nicht was an Verpflichtungen da ist. Die hatte keine richtige Lust zum Prüfen, so kam mir das vor. Meinte aber, dass man das beim Anwalt nachholen kann, da der sich damit besser auskennt  :kapiernicht: Und so was nennt sich Rechtshilfe....

Mein Noch-Mann war ja bis Mitte letzter Woche im Urlaub. Ich hatte noch einigen vorbereitet, weil er noch Dinge über meinen namen bestellt hatte: Unterschrift , dass er es erhalten hat, dann noch für das Navi, das er hat und noch nicht bezahlt (aber das habe ich damals entgegengenommen und ich weiß, dass er es hat). Da hatte er auch rumgesponnen ich solle es zahlen, da ich ja eh noch ne Abfindung bekomme und und und.....

So, aus den aufgelösten Versicherungen will er mir nichts zahlen. Er wäre ja arbeitslos, ich hätte mich damals nur rumgetrieben, ihn und die Kinder im Stich gelassen  :schild_shit: Mir würde gar nichts zustehen, er hat kein Geld! Aber auf der anderen Seite für 2,5 Wochen Urlaub in Italien machen können.....

Jetzt bekomme ich Post von der Versicherung: Es waren 2 Autos über meinen Namen versichert (eines das mein Schwiegervater gefahren hat und unser Auto). Jetzt kommt Post, das erste Auto, bei dem wurde der Beitragssatz verändert, das zweite Auto Lastschrift zurück gegangen. Das Erste wurde an nen Kumpel verkauft, aber da mein Schwiegervater den Brief verschlampt hatte mußte ne Eidesstattliche versicherung abgegeben werden. Das war vor 4 Wochen und dauert angeblich noch, solange muß das Auto über mich versichert bleiben :erstaunt039:
Das Zweite fährt ja jetzt mein Schwiegervater. Da kam nen Brief, dass der Beitrag nicht abgebucht werden konnte. Hat sich aber geklärt da ist bei der Versicherung was schief gelaufen. Trotzdem, alles erfahre ich aus Briefen und ich werde nicht im Vorfeld informiert. Außerdem konnte mein Noch-Mann diese Versicherungen verändern obwohl diese auf meinen Namen laufen. Bei beiden wurde der Schadenfreiheitsrabatt auf ihn übertragen. Abgeblich war ich ja damit einverstanden. Aber ich war nur damit einverstanden, dass die gelöscht werden und nicht dass die Prozente übertragen werden!!!

Dann hatte ich bei unserem Stromversorger angerufen und mich aus dem alten Vertrag nehmen lassen, da ist er dann ausgetickt, hat mir die unmöglichsten Ausdücke an den Kopf geworfen, so was nehme ich noch mal im Traum in den Mund! Ich denke, dass er nicht damit gerechnet hat, dass ich das alles durchziehe.

Und heute verlangt er von mir, dass ich nen Schreiben mache in dem ich versichere, dass ich die Kinder nur alle zwei Wochen am Wochenende habe. Mache ich ihm aber nicht! Er meinte dann nur, dass ich die Beiden dann gar nicht mehr bekomme und dass ich die auch in den Ferien die eine Woche nicht sehen werde.
Der dreht jetzt total durch!!!!

Habe aber nächste Woche nen Termin beim Anwalt, sammel jetzt schön weiter und werde alles den überlassen. ich mache mir den Streß jetzt nicht mehr. Dafür ist mir meine Gesundheit zu schade.

Ist ein bisserl lang geworden, hat aber gut getan mal alles niederzuschreiben

Liebe Grüße
drachenlady

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2007 14:57
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Meike....
habe gerade dein anderes Post gelesen und mich gefragt, was so bei dir geschehen ist - hier kann ich es ja lesen!  😉
Du tust gut daran, das dir professionelle Hilfe zu holen - aber du wirst da nicht alles drauf abwälzen können. Eure Kinder brauchen dich und wollen und sollten dich regelmäßig sehen und von keinem Elternteil gegen den anderen aufgehetzt oder eingesetzt werden. Das wird dein Anwalt nicht allein regeln können - der kann die finanziellen Dinge klären, Autos,. Versicherungen etc. aber nicht den Umgang, den ihr miteinander pflegt. Versuche auch, deinen Mann dazu zu bringen, das eine vom anderen zu trennen - im Sinne für eure Kids!
LG
Matthias

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2007 15:07
(@drachenlady)
Schon was gesagt Registriert

Hi Matthias!

Klar ich werde auf jeden Fall darauf bestehen, dass die Beiden regelmäßig bei mir sind, auch diese eine Ferienwoche!!!!

Ich vermute halt stark, dass da viel Hetzerei dahinter steckt. Die Freunde im Urlaub, seine Eltern, Büder,....  Und es paßt ihm wohl auch nicht, dass ich alles jetzt so strikt durchziehe und regel.

LG
Meike

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2007 15:13
 dari
(@dari)
Rege dabei Registriert

Hallo drachenlady...meike,

ich habe mir gerade in Ruhe deine Posts durchgelesen und kann deine Wut und Trauer über deine Situation durchaus verstehen, weil ich es so ähnlich vor einigen Jahren mit meinem Ex erlebt habe.

Nun, es gibt bestimmte Bereiche, z.B. die Versicherung, die kannst du sehr gut selbst regeln. Hält dann auch die Kosten in einem überschaubaren Rahmen.
Der Versicherung würde ich schreiben, dass ich mit einer Übertragung der Prozente nicht einverstanden bin, da seit Mai die Trennung läuft und der Versicherung kein von dir unterschriebenes Schreiben vorliegt. Oft händeln die "Vertreter" vor Ort so etwas, aber die Hauptzentrale ist dann fast immer bereit, die Sache rückgängig zu machen. Wenn dein Schwiegervater den Wagen übernommen hat, dann soll er ihn auch versichern! Das ist nicht dein Problem!!

Nun, zu der geforderten schriftl. Umgangsvereinbarung.
Im ersten Ansatz finde ich die gar nicht schlecht....allerdings würde ich diese von einem vorher stattfindenden Gespräch mit einer Beratungsstelle abhängig machen.
Es sollte ein Kompromiss gefunden werden, mit dem die Kinder am Besten leben können.

Denn dann hast du, zumindest für die Zukunft, gegenüber dem KV eine sicherere Position vor Gericht.
Du solltest versuchen, mit ihm in eine Beratungstelle am Ort zu gehen.
Nicht unbedingt Jugendamt....aber vielleicht sind die Sachbearbeiter bei dir am Wohnort ja auch neutral...und versuchen zu vermitteln.

Es ist NIE verkehrt....etwas schriftlich zu haben. Denn dann muss die Gegenseite erklären, warum sie sich an diese Regelungen nicht halten will.

Ich hoffe, dir eine neue Möglichkeit aufgezeigt zu haben. Du hast das Recht glücklich zu sein, aber ich kann auch deinen Ex ein Stück weit verstehen...es tut immer weh, wenn der Partner schnell einen Ersatz gefunden hat...und da ist es unerheblich, ob Mann oder Frau. Dies ist kein Gutheißen seiner Taten oder seines Verhaltens, aber versuche einmal, die Situation von seiner Sicht aus zu sehen...wie hättest du dich gefühlt an seiner Stelle??
Vielleicht ist dies eine Möglichkeit, wieder miteinander ins Gespräch zu kommen.
Ich würde es mir für euch alle wünschen.

Wünsche dir viel Kraft für die Zeit, die noch vor dir liegt.

Gruß Dari

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2007 16:04