Mein Lebensgefährte ist seit zwei Jahren geschieden. Er besitzt mit seiner Exfrau ein gemeinsames Haus, 50%-Regelung.
Er ist momentan dort gemeldet. Die Exfrau lebt in einem anderen Bundesland und hat ein sehr gutes Einkommen, wohnt in einem abgezahlten Haus mit ihrem Lebensgefährten zusammen, hat ein Pferd, ein Motorrad, ein Auto und fährt alle drei Monate in einen Luxusurlaub. Für den jüngsten Sohn möchte mein Lebensgefährte gerne selber Unterhalt bezahlen, so wie es laut der Tabelle zusteht. Dies kann er aber nicht, weil die Exfrau ihren und den Unterhalt für den Sohn monatlich pfänden lässt. Die Kosten des Hauses muss mein Lebensgefährte komplett alleine bezahlen. Weiterhin wird ihm ein Mietwert noch aufgerechnet. Im November 2010 hat man festgestellt, dass mein Lebensgefährte viel zu viel Unterhalt an seine geschiedene Frau bezahlt hat, davon ist nicht der Kindesunterhalt betroffen. Mit Frist vom 10. Dezember 2010 hat man sie aufgefordert, diesen Anteil zurück zu bezahlen, bzw. Stellung dazu zu nehmen. Bis heute ist diesbezüglich, auch nach mehreren Mahnungen nichts passiert. Mein Lebensgefährte ist sehr schwer erkrankt, sodass er seit Anfang Januar geschäftsunfähig ist. Daraufhin hat die Exfrau über ihre Kinder versucht, dass gemeinsame Haus zu veräußern. Dies geht aber nicht ohne die Unterschrift meines Freundes. Ich bin sofort hingegangen und habe beim Amtsgericht eine vorübergehende amtliche Betreuung beantragt. Da mein Freund in einer anderen Stadt im Krankenhaus liegt und nicht im Bezirk von seinem Amtsgericht, wird das Amtsgericht (laut deren Aussage) erst Ende März 2011 über die Betreuung entscheiden. Keiner hat Vollmachten und niemand kann jetzt für meinen Freund unterschreiben oder seine Angelegenheiten vertreten. Durch den Anwalt habe ich verhindern können, dass die Kinder im Auftrag der Exfrau, an das Eigentum meines Freundes gelangt. Leider sind Kosten entstanden, bei der die Exfrau zu 50% mit haftbar ist, diese hat aber alle Forderungen erfolgreich an meinen Freund weiterreichen können, den man daraufhin erneut gepfändet hat, weil er sich nicht wehren kann. Mein Freund bekommt jetzt Krankengeld und nach Rückfrage bei seiner Krankenkasse, weshalb sein Krankengeldantrag noch nicht bearbeitet wurde, kam der Pfändungsbescheid von seiner Exfrau. Sie lässt jetzt das Krankengeld pfänden. Wie kann ich dieser Frau Herr werden. In meinen Augen hat die sich mittlerweile strafbar gemacht, weil sie unberechtigt ihren Unterhalt weiter pfänden lässt, obwohl sie a) dies nur beim Kindesunterhalt machen darf und b) keinen Anspruch mehr auf nachehelichen Unterhalt hat. Vom menschlichen brauchen wir hier nicht zu diskutieren, dies ist nicht die unterste Schublade, sondern eine Stufe drunter. Für Eure Hilfe wären wir Euch sehr dankbar!!!
ehrenwicht
Servus ehrenwicht,
willkommen bei vatersein.de
Zunächst mal eine Bitte!
Füge doch Absätze in Deine Texte ein. Das macht das Lesen deutlich einfacher und erhöht die Bereitschaft der User hier, sich mit Deinem Text auseinanderzusetzen.
Gleiches gilt für einen freundlichen Gruß am Anfang und am Ende des Textes.
Zur Sache würde ich empfehlen, bei Gericht nochmals nachzuhaken. Für die Einrichtung einer Betreuung kann Eilbedürftigkeit angegeben werden.
Allerdings steht hier die Gesundheit Deines LG im Mittelpunkt und nicht Immobilienangelegenheiten oder familienrechtliche Auseinandersetzungen.
Damit die Exfrau pfänden lassen kann, braucht sie ja einen rechtsgültigen Titel.
Solange dieser in der Welt ist, kann sie jederzeit einen Gerichtsvollzieher losschicken.
Gut möglich, dass Dein LG zuviel Unterhalt an sie bezahlt, aber dann hätte er längst versuchen müssen, gerichtlich dagegen vorzugehen.
Hat er hier noch was angeleiert, bevor er erkrankt ist?
Wer hat denn überhaupt festgestellt, dass zuviel gezahlt wird?
Du müsstest noch etwas genauer werden, denke ich.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Michael,
danke erst einmal und Entschuldigung. Normalerweise achte ich auf Höfflichkeitsformen, allerdings war ich ziemlich erhitzt bzw. sauer.
Der neue Rechtsanwalt von meinem Lebensgefährten hat nach einer erneuten Berechnung festgestellt, dass zu viel Unterhalt an seine Ex gezahlt wurde. Es wurden erhöhte Zahlen eingerechnet, die nie zustande kamen. Der alte Rechtsanwalt hat überhaupt nichts dagegen getan.
Leider ist die Erkrankung eingetreten, bevor mein Freund irgend etwas unternehmen konnte. Mir sind leider die Hände gebunden, da ich noch nicht zur amtlichen Betreuerin berufen wurde.
Die Exfrau versucht jetzt über die Söhne an alle Daten heran zu kommen, bis jetzt konnte ich mit Hilfe des neuen Rechtsanwaltes alles noch abwenden, allerdings wissen die Kinder, dass ich nichts unternehmen darf.
Liebe Grüße
Bea
ehrenwicht
Servus Bea,
allerdings war ich ziemlich erhitzt bzw. sauer.
Ist verständlich.
Mir sind leider die Hände gebunden, da ich noch nicht zur amtlichen Betreuerin berufen wurde.
Bist Du Dir wirklich darüber im Klaren, dass Du diese Position einnehmen willst?
Es handelt sich hier natürlich um einen ganz besonderen Fall.
Wie gesagt, das AG sollte möglichst zügig über eine Betreuung entscheiden.
Auch wenn es sich bei derzeitigem Aufenthalt und Wohnort um unterschiedliche Gerichtsbezirke handelt, verstehe ich nicht, warum erst am Monatsende eine Entscheidung möglich sein soll.
Was ist, wenn aus gesundheitlichen Gründen wesentlich früher etwas unternommen werden muss?
Hat der Rechtsanwalt versucht, hier noch etwas zu bewirken?
Einen Hausverkauf ohne Einwilligung Deines LG kann die Ex aber meiner Ansicht nach auf keinen Fall hinbekommen.
Ich wüßte nicht, wie sie das hindrehen könnte. Auch nicht über die Kinder.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Michael,
die Kinder wollten mir nicht glauben, deshalb sind sie zum Anwalt meines Freundes gegangen. Der hat ihnen bestätigt, dass das Haus gesondert geschützt ist und wenn sie sich daran vergreifen, dann könnte man sie bis zu drei Jahre in Haft nehmen.
Danke auch noch mal für den Gedankenanstoss. Eigentlich habe ich schon genug zu bewältigen, aber ansonsten gibt es niemanden, der meinen Lebensgefährten schützen kann. Es wäre auch nur für die Dauer, bis er wieder selber seinen Geschäften nachkommen kann. Laut dem ärztlichen Gutachten ca. 6 - 12 Monate. Bis dahin hat die Exfrau in komplett ruiniert.
Als mein Freund ins Krankenhaus eingeliefert wurde, hat er noch festgehalten, dass ich alles wissen darf und auch bestimmen darf, leider konnte er da schon nicht mehr selber unterschreiben. Dies hat man bis vor kurzen auch so akzeptiert. Allerdings haben die Kinder, als nächste Angehörige, dies vom Arzt erfahren und dies umgehend unterbunden. Jetzt darf niemand etwas machen. Die Kinder handeln nur im Auftrag der Mutter, ansonsten hätte ich sie an ihre Vernunft appeliert, schließlich sind sie 29 und 27 Jahre alt und müssten schon vernünftig sein.
Der Rechtsanwalt kann auch nur bezüglich der Scheidungs- und Unterhaltsangelegenheiten etwas unternehmen, weil er für weiterreichende Dinge keine Vollmacht hat.
Mittlerweile bin ich so verzweifelt, weil ich nur gegen Wände renne. Es kann doch nicht sein, dass die Exfrau alle Kosten auf meinen Lebensgefährten abzweigt und dann noch brav Unterhalt kassiert. Mein Lebensgefährte hat das Glück, dass er im Krankenhaus versorgt wird, ansonsten hätte er nicht einmal Geld zum überleben und die schwelgt im Luxus. Von wegen es muss ein Existensbehalt bleiben. Die Konten sind dicht, da kommt niemand dran. Ich müsste innerhalb von 14 Tagen Geld zum Existensminimum abheben, ich habe aber weder eine Vollmacht, noch die Geheimnummer, außerdem sind die Kontokarten gesperrt. Das Amtsgericht will erst entscheiden, wenn aus dem anderen Amtsgerichtsbezirk ein Gutachter da war. Auf meine Bitte auf Eile sagte man mir, es geht bei Amtshilfe nicht so schnell.
Liebe Grüße
Bea
ehrenwicht
Hallo,
nur mal so als eventuellen Vorschlag. Ich weiß nicht genau ob das geht.
Man kann doch seine Geschäftstüchtigkeit "abgeben". Mein Bruder lag auch Monatelang im KKH. Meine Mutter wurde seine "Chefin". Er konnte aber unterschreiben. Nun meine Idee. Wenn dein Mann in der Lage ist zu kommunizieren kann man dann nicht mit einem Notar oder so was das am KKH Bett regeln??? Auch ohne Unterschrift und begrenzt für nen Zeitraum von vielleicht paar Monaten???
Vielleicht dann das mal jemand auseinander nehmen :puzz:
LG
Franzi
Hallo Franzi,
er kann leider nicht unterschreiben, weil er einseitig komplett gelähmt ist. Er lernt gerade wieder zu sprechen, dies reicht allerdings noch nicht aus. Ich hatte mit dem Arzt schon darüber gesprochen, weil ich ansonsten eine notarielle Betreuungsvollmacht gemacht hätte. Er bekommt zwar alles mit, kann es aber nur ganz langsam verarbeiten. Dies reicht für eine Geschäftfähigkeit nicht aus.
Trotzdem danke für den Tip.
Liebe Grüße
Bea
ehrenwicht
Hi,
aber wenn er geistig voll da ist und Doc das bestätigt, reicht doch auch ein Nicken aus wenn ein Notar das absegnet oder??? Wie gesagt ... das würde ich versuchen in der Situation.
LG
Franzi
Hallo Franzi,
ich muss morgen sowieso mit seinem Rechtsanwalt telefonieren, dann werde ich ihn mal fragen. Laut dem Arzt reicht es nicht aus.
Liebe Grüße
Bea
ehrenwicht
Hi,
also ich würde es zumindest probieren. Zu verlieren hast du ja null. Aber wenn dann kann das glaube ich kein Anwalt bestätigen sondern nur ein Notar. Also vielleicht auch da mal nachfragen was es für Möglichkeiten gibt.
LG
Franzi
Hallo Ehrenwicht,
ich würde mal mit einem Notar sprechen.
Mein Vater hat nach einem Schlaganfall auch eine Generalvollmacht erstellen lassen. Er konnte auch nicht mehr Unterschreiben.
Der Notar hat die in seinem mündlichen Auftrag gemacht, das ganze war auch voll Rechtskräftig.
Vielleicht würde Dir das ja auch helfen.
Lieben Gruß
FredoX
Servus Bea!
Vlt. ist auch mal eine Beratung beim Vormundschaftsgericht angesagt? Evtl. können die Dir in Sachen "Geschäftstüchtigkeit" und vorüber gehende Übertragung an Dich weiterhalfen...
Nur so ´ne Idee...
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus Bea,
die grundsätzliche Frage in der ganzen Angelegenheit ist, ob Dein LG dazu in der Lage ist, eine eindeutige Willenserklärung abzugeben.
Vielmehr geht es hier darum, ob jemand Einsichtsfähig ist, dazu in der Lage ist, die Tragweite einer Entscheidung abzuschätzen usw.
Hierzu wär ein fachärztliches Attest wohl erforderlich (Facharzt für Psychiatrie)
Sofern eine Unterschrift nicht möglich ist, kann die Anwesenheit von Zeugen und ein Notar diese sicherlich rechtswirksam ersetzen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
