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meine geschichte - wellentäler

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(@wegnachvorn)
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Hallo Wolfgang,
ich habe deine Geschichte als Wolli damals mitgelesen. Tut mir Leid das du die Schei....  nochmal durchmachen musst.

Kopf hoch

Gruß
Bart

Moin Bart,

danke für Deine aufmunternden Worte.
Ja, diese Schei... ein zweites Mal durchzumachen, geht ziemlich an die Substanz. Neben der emotionalen Traumatisierung werde ich zukünftig finanziell wohl auf den Selbstbehalt angewiesen sein....kein schöner Gedanke.

Gruß
Wolfgang

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2009 09:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo WNV,

ich bin zwar nicht oldie aber,

Kannst Du bitte nochmal schreiben, was Du mit den der vereinabrung zugrunde liegenden Grundlagen und Bedingungen meinst.

das ist wichtig für den Fall, dass die Vereinbarung geändert werden soll.

Wenn dann keine Grundlagen oder Bedingungen drin stehen, wird das schwierig.

Nur wenn etwas drin steht wie: " Herr A verdient 3.000.-€ und Frau B 1.000,-€, deswegen zahlt Herr A an Frau B 1.000,-€ im Monat".

Oder "Solange Frau B grüne Haare hat, zahlt Herr A an Frau B 1.000,-€  pro Monat"

Dann gibt es eine Grundlage, die Zahlung zu beenden.

Etwas Anderes ist es natürlich, wenn die Vereinbarung von vornherein unwirksam wäre, z.B. wenn drin steht: " Herr A zahlt Frau B 1 Mio im Monat" obwohl A nur 500,- pro Monat verdient.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2009 09:58
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

es gibt nach 5 Monaten ein Update, verbunden mit einer Frage am Ende

Also, nach monatelanger "Hängepartie" mit meiner Frau haben wir uns vor einigen Tagen entschlossen, es nochmal mit einander zu versuchen...sprich wir wollen (wieder) zusammenziehen.

Wir wohnen ja aktuell in getrennten Wohnungen in zwei 25 km voneinander entfernten Großstädten.
Wir waren nie getrennt, die Beziehung lief jedoch in der Vergangenheit oft schlecht mit viele Aufs- und Abs. Ein Zusammenleben schien schwer möglich.

Bedingt dadurch, dass die aktuelle Wohnung meiner Frau aus verschiedenen Gründen nicht länger als Wohnraum für meine Frau und die beiden Kinder in Frage kommt (Schadstoffbelastung; im Winter zu kalt/Durchzug; Nachbarn darüber sind zu laut; Wohnviertel hat sich negativ verändert), hat sie nach Lösungen gesucht und ist auf mich zugegangen und hat mich gefragt ob ich wieder mit ihr zusammenziehen will. Da dann nur noch eine Miete anfällt, könnten wir bei Zusammenlegen unserer Mieten ein Reihenhaus im Grünen anmieten, dass genug Platz für alle bietet (jedes 2. WE sind meine beiden Kinder aus erster Ehe bei mir).

Ich hatte spontan bei Ihrer Frage ein paar Bauchschmerzen, weil ich nach den Erfahrungen der letzten 12 Monate Sorge hatte, dass ein Zusammenleben in einer Wohnung schwierig wird...wir haben dann ein sehr offenes und freundschaftliches Gespräch geführt, in dem wir sinngemäß besprochen haben, die Vergangenheit ruhen zu lassne und einen Neubeginn zu machen.

Ich freue mich, dass es diese Chance gibt, um unsere Ehe/ Beziehung zu retten und wieder lebenswert zu machen.

Aber: da die Beziehung schon mal vor dem Ende stand, möchte ich mich für den Fall einer endgültigen Trennung und Auszug aus der (dann gemeinsamen) Wohnung absichern, d.h. wenn es nicht klappen sollte und ich ausziehen sollte, möchte ich nicht gesamtschuldnerisch für die Miete des angemieteten Hauses aufkommen müssen (was der Fall wäre, wenn wir beide als Hauptmieter unterschreiben). Falls sie sich dann nämlich weigern sollte, ebenfalls auszuziehen oder sich sehr in die Länge zieht, müsste ich die Miete des Hauses weiterzahlen, da sie derzeit kein eigenes Einkommen hat und von meinen monatlichen Zahlungen das Haus nicht alleine bezahlen könnte.

Meine Frage: Wie kann der neue Mietvertrag so gestaltet werden, dass ich mir darüber keine Gedanken machen muß?
Ist es ggfs. sinnvoll, dass sie als Alleinmieter auftritt?

Danke & Gruß
Wolfgang

Meine

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2009 13:37
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Wolfgang,

zu Deiner Frage:
Nein auf keinen Fall!

Bei der Anmietung des gemeinsamen Hauses solltest nur DU als Hauptmieter
auftreten, um der von Dir gefürchteten Problematik im Falle einer Trennung
aus dem Wege zu gehen.

Allerdings sollte Dein Einkommen und die Miete in einem vernünftigen Verhältnis
stehen, sonst wird sich kein Vermieter drauf einlassen.

Klappt Euer Zusammenziehen nicht, kannst Du einfach kündigen und bist nach drei Monaten raus.

Allerdings würde ich mir das sehr gut überlegen, vor allem die Motivation (eine statt zwei Mieten)
erscheint mir doch recht dünn als Grundlage  für ein erneutes Zusammenziehen.

LG,
Mux 

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2009 17:56
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Bei der Anmietung des gemeinsamen Hauses solltest nur DU als Hauptmieter
auftreten, um der von Dir gefürchteten Problematik im Falle einer Trennung
aus dem Wege zu gehen.

...
Klappt Euer Zusammenziehen nicht, kannst Du einfach kündigen und bist nach drei Monaten raus.

Hallo Mux,
danke für Deine Antwort

Ich bin mir darüber im klaren, dass es mehr Motivation für ein Zusammenziehen geben muß als die reine Mietkostensynergien...:-))

Bzgl.  Deiner Einschätzung bin ich mir unsicher:
Was würde passieren, wenn ich Hauptmieter bin, im Falle einer Trennung ordentlich kündige und nach 3 Monaten frsitgerecht ausziehe...aber meine Frau nicht bereit ist auszuziehen...???
Der Vermieter könnte dann sein Haus nicht neu vermieten und würde mit seinen Forderungen auf mich zukommen, weil ich als Vertragspartner die Bedingungen der Kündigung nicht erfüllen würde, oder?

Wolfgang

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2009 18:05
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Wolfgang,

Was würde passieren, wenn ich Hauptmieter bin, im Falle einer Trennung ordentlich kündige und nach 3 Monaten frsitgerecht ausziehe...aber meine Frau nicht bereit ist auszuziehen...Huch
Der Vermieter könnte dann sein Haus nicht neu vermieten und würde mit seinen Forderungen auf mich zukommen, weil ich als Vertragspartner die Bedingungen der Kündigung nicht erfüllen würde, oder?

Für ihr Verbleib in der Wohnung gibt es keine rechtliche Grundlage mehr, d.h. sie kann geräumt werden. Dass das in der Praxis nicht immer so einfach ist,
ist hinlänglich bekannt (vgl. Mietnomaden). Wenn Du Deiner Frau nur im Ansatz ein solches Verhalten zutrauen würdest, lass die Finger von Deiner Idee!

(Keine) Alternativen:

1. Sie allein im Mietvertrag: Aufgrund fehlender Bonität aussichtslos, wenn nicht Eltern / Bank  oder so ne Bürgschaft übernehmen.
2. Ihr beide gemeinsam im Mietvertrag: Regelfall, leider immer problematisch: Einer allein kann nicht kündigen, wenn der andere
nicht zustimmt. Ziehst Du aus und sie bleibt und zahlt keine Miete, zahlst Du. Und diesmal - anders als im von mir genannten Fall -
in völligem Einklang mit geltendem Recht. Du wärest gezwungen, von Ihr die Miete zivilrechtlich zurückzufordern. Aussichtsreich, nicht??? 🙂

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2009 18:20
(@lesemaus)
Registriert

Hei Wolli,

schön, mal wieder von dir zu hören...  🙂

Zu was deine Frau im Stande ist, das kannst du selbst am Besten beurteilen.
Bisher ist eigentlich immer, wenn du Fragen hattest und im Zweifel warst, am Schluss der worst case eingetreten.
Daher neige ich dazu, dass du als Hauptmieter fungieren solltest, und deine Frau sich an der Miete intern beteiligt.

Man muss viell nochmal hervorheben, dass ihr bisher noch nie zusammen gewohnt habt.

Und dann: Was genau heißt es, dass ihr die Vergangenheit ruhen lasst? Kann sie das? Bei wirklich null anfangen, und nicht nur im Moment wollend, und in zwei Monate steht ihr wieder vor den gleichen altbekannten Dilemmas?!

Naja, Zeit wäre es ja wirklich, nach zwei Jahren Ehe mal zusammen zu ziehen.
Eine Garantie für Funktionieren gibt es nicht, gibt es nie.
Ich weiß nicht, ob ich persönlich nach all dem Hickhack noch die Power hätte, von vorne anzufangen, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.
DIR glaube ich, dass du bereit ist, den Resetknopf auf Null zu drücken.
Nun, ihr seid ja beide (neben allem mal unterstelltem Temperament) auch nüchtern kalkulierende Menschen. Stellt ein paar Spielregeln auf. Damit das ganze eine Chance hat.
Für die Kinder wäre es sicherlich wünschenswert, mal einen zentralen Lebenspunkt zu haben.
Und ein wirkliches Familienleben kann m.E. auch erst stattfinden, wenn die Familie zusammen lebt.

Ich drück dir die Daumen.
Und bin auch irgendwie gespannt, was da noch so kommt...  😉

Grüßchen, Andrea

Getretener Quark wird breit, nicht stark

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2009 19:18
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

Mux und Andrea,
danke für Eure Antworten

@ Andrea: Du hast mail....

Gruß
Wolfgang

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2009 10:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Wolli,

ich halte die Idee in Anbetracht der Situation für Murks. Selbst wenn Du im Mietvertrag alleine stehst, könnte sie sich im worst case die Ehewohnung (das Ehehaus) zuweisen lassen. Dann stehst Du da mit einem Haus, in dem Du nicht wohnst und musst blechen. Klar, Du kannst dann kündigen, aber...

Vielleicht solltet ihr, wenn ein Neustart schon sein soll, hübsch bescheiden mit einer passablen Wohnung beginnen. Und wenn es - sagen wir mal 1-2 Jahre gut klappt, noch mal umziehen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2009 20:32
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Wegnachvorn

Ich möchte mal mit folgendem Zitat einleitend beginnen:

gesagt, getan: wir suchen seit frühling diesen jahres konkret nach einer geeigneten wohnung, wurden aber bisher nicht fündig...das thema kind und heirat hatten wir in gemeinsamen einverständnis erstmal soweit nach hinten verschoben, dass ich meine scheidung in ruhe abwickeln werde...sprich wir hatten darüber gesprochen, dass wir anfangen, ernsthaft zu üben', wenn ich geschieden bin....
leider ...

Dann kommen folgende Ansagen:
DU hast versprochen, dass ...
IHR habt verabredet, dass ...
SIE möchte finanziell abgesichert sein.
Und und und. Und, ihr habt geheiratet. OK.

So, JETZT - nach zwischenzeitl. mehrmonatiger Trennung - wollt ihr ein Haus gemeinsamen mieten. Die einleitende Begründung liest sich wie folgt:

Bedingt dadurch, dass die aktuelle Wohnung meiner Frau aus verschiedenen Gründen nicht länger als Wohnraum für meine Frau und die beiden Kinder in Frage kommt (Schadstoffbelastung; im Winter zu kalt/Durchzug; Nachbarn darüber sind zu laut; Wohnviertel hat sich negativ verändert), hat sie nach Lösungen gesucht und ist auf mich zugegangen und hat mich gefragt ob ich wieder mit ihr zusammenziehen will. Da dann nur noch eine Miete anfällt, könnten wir bei Zusammenlegen unserer Mieten ein Reihenhaus im Grünen anmieten, dass genug Platz für alle bietet (jedes 2. WE sind meine beiden Kinder aus erster Ehe bei mir).

Ja sage mal, gibt es da auch Gefühle, also auch den Willen, mit dem anderen gemeinsam zusammenzuleben, nicht nur den Kühlschrank zu teilen? Für mich liest es sich so dass ich sagen möchte: Du hast nicht alle Tassen im Schrank - oder Du bist verdammt hart im Nehmen.
Du hast in Deinem ersten Beitrag gebeten, auch zu reflektieren - bitte schön. Über einen Zeitraum von fast 3 Jahren sehe ich Dich bestenfalls am Anfang, und da mietet man nicht zusammen ein Haus.

Und Du machst Dir Gedanken darüber, wer nun Hauptmieter werden soll. :knockout:

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2009 21:06




(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo oldie,

danke für deine warnenden worte....

da ich sicher weiß, dass ich alle Tassen im Schrank habe, muss ich wohl sehr hart im nehmen sein.... 😉
(smile... Lesemaus wird es bestätigen...)

im Ernst: natürlich mache ich mir sehr viele gedanken über ide neue Entwicklung und den neuen Plan. Ich hoffe einfach, dass es gut wird.

Wolfgang

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2009 21:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hoffe einfach, dass es gut wird.

Mann, mann, mann und ich dachte immer, man sagt Frauen Naivität und Rosa-Wolken-Denken nach....

Du bist der beste Beweis, dass diese Pauschalurteile Quatsch sind!  :rofl2:

Mensch Wolli.....

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2009 21:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Na dann möchte ich Dir/euch mal alles Gute Wünschen. Zum Thema:
Rein gefühlsmässig würde ich unter euren Bedingungen die Variante bevorzugen, wo Du der Alleinmieter bist. Sicher gibt es sowohl für und wider - doch wenn ihr es euch in den Kopf gesetzt habt so ist das nun mal ein Risiko, welches kaum zu reduzieren ist. Freilich wäre es schick, wenn Deine Frau Alleinmieter werden würde, da sie nun mal im Falle des Scheiterns eurer Ehe mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit die Wohnung zugesprochen bekommen bzw. erst mal geraume Zeit darin wohnen bleiben würde.
Du kannst das drehen wie Du willst, neben der freien Entscheidung bleiben ebenso äussere Sachzwänge.

Jedenfalls beide zusammen im Mietvertrag könnte im Falle des Scheiterns für Dich die meisten Probleme bringen.

Gruss oldie

Edit:
Um den Faden mal weiter zu spinnen:
Es ist durchaus üblich und gesetzeskonform, wenn zw. Eheleuten, wo einer alleine Hauptmieter ist, Mietverträge im Sinne eines Untermietvertrages geschlossen werden. Wichtig dabei ist lediglich, dass sich an die üblichen Formen eines Mietvertrages gehalten wird. Dadurch würde im Falle, dass Deine Frau Hauptmieterin ist, sie zum einen ein "Einkommen"erzielen, welches dem Eigentümer präsentiert werden kann (Mietzahlungssicherheit), zum anderen Dir in Bezug auf Deine anderen UH-Verpflichtungen keine Mietersparnis wegen kostenfreiem Wohnen untergeschoben werden können.

Edit2: falls ich das jetzt nicht mit Wohneigentum und den sich daraus ergebenden Konsequenzen/Möglichkeiten durcheinander bringe.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2009 22:09
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo an alle,

es gibt ein Update:
....was nicht so alles passieren kann...Nachstehende Mail habe ich heute von meiner "Frau" bekommen

Hintergrund:
Ich hatte angedeutet, dass unser gemeinsames Kinde (jetzt 18 Monate) vielleicht irgendwann mal (mit 13, 14 Jahren) bei mir wohnen könnte, wenn es denn wollte...sie hat das in den falschen Hals bekommen und fühlt sich jetzt bedroht, dass ich ihr das Kind "wegnehmen" will (nachdem ich sie ja schon der Möglichkeit "beraubt" habe, einem Job nachzugehen, da ich sie durch Wahrnehmen meines eigenen Jobs dazu zwingen würde, rund um die Uhr nur Babysitter zu sein). Da wiill sie jetzt, dass ich im Scheidungsfall einem alleinigen Sorgerecht für sie zustimme. Für den falle der Zustimmung wird die Ehe auf dem Papier aufrecht erhalten, um das Ehegattensplitting zu erhalten..

Andernfalls reicht sie die Scheidung ein....Ehegattensplitting fällt weg...ich falle sofort auf den Selbstbehalt zurück...und meine Ex-Frau, mit der ich mittlerweile wieder einen guten Draht auf der Elternebene habe, erhält im Zuge der Unterhaltsneuberechnung deutlich weniger als bisher, was ich ihr nicht antun will..

Soll ich etwa die Füße stillhalten??? Fühle mich zum Kotzen. Intuitiv würde ich sagen, lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende...aber die finanziellen Folgen machen mir echt Sorgen...

P.S. Wir wohnen (natürlich) nach wie vor in getrennten Wohnungen...

Danke!

Mail:
"Die momentane Gesetzeslage ist nicht lebbar. Deine Äußerungen zum möglichen Wechsel eines Kindes zum anderen Elternteil aus verschiedensten Gründen auch nicht.

Entweder, ich mache nächste Woche einen Anwaltstermin um abzusprechen, wie folgender Ehevertrag nachzuschieben ist:

im Scheidungsfall:

-alleiniges Sorgerecht an Mutter
-Betreuungsunterhalt:
50% Erwerbstätigkeit der Mutter ab 5.Geburtstag des Kindes
75% Erwerbstätigkeit der Mutter ab 12. Geburtstag des Kindes, alles andere überobligatorisch

falls Du nicht einverstanden bist (nachfolgende Eheverträge zum Thema Betreuungsunterhalt werden aufgrund der unzufriedenstellenden da ungewissen neuen Rechtslage inzwischen von Rechtsanwälten empfohlen, Vergabe von alleinigem Sorgerecht wird aufgrund der hohen Trennungsrate immer öfter ausgesprochen. Du hast zu keinem Zeitpunkt mit K. zusammengelebt/ für /um ihn gesorgt ) werde ich nächste Woche Scheidung mit Antrag auf alleiniges Sorgerecht einreichen.

Antwort erwarte ich bis montag mittag"

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2009 18:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi!

Weder das eine noch das andere würde ich ehevertraglich regeln lassen. Eure Ehe war recht kurz, daher sehe ich keinen Grund für so langen Unterhalt für die nette Dame. Und das Sorgerecht ist nicht daran geknüpft, ob man zusammen gelebt hat.

Ich würde sie OHNE zu antworten, auflaufen lassen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2009 18:59
(@bronze)
Registriert

Moin,
die will Dich als Rentenpunktesammler festketten. Ich würde das ungefähr so beantworten:

Liebe Exe,
einem Ehevertrag stimme ich nicht zu. Deinem Wunsch einen Scheidungsantrag zu stellen, will ich mich nicht in den Weg stellen. Es bleibt Dir in diesem Zusammenhang natürlich freigestellt besagten Antrag auf Übertragung des Sorgerechts zu stellen, auf dessen Begründung ich schon gespannt bin. Im übrigen sehe ich dem weiteren Verfahren gelassen entgegen.

Mit den besten Grüßen

wegnachvorn

PS: Gesetzlagen fragen nicht danach ob sie lebbar sind. Sie greifen in unser Leben ein.

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2009 19:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Deine Frau hat ja irgendwo gepflegt ein Rad ab. Mir hatten sich ja schon vor zwei Jahren angesichts Deiner Schilderung die Fussnägel aufgerollt:

sie sagte mir mit kalt-freundlicher stimme, dass sie ja nun damit leben müsste, dass ich kein glücksgefühl aufbringe, jetzt müsste ich aber zumindest meine zusage einhalten und sie heiraten, damit sie finanziell abgesichert ist  und sie gesellschaftlich nicht als ledige mutter mit 2 kindern von zwei verschiedenen vätern dasteht, was sie völlig unmöglich wäre
ich sagte, dass ich mir momentan nicht vorstelklen kann, sie zu heiraten - nicht nach all den worwürfen und angriffen von ihrer seite, deren heftigkeit ich hier nicht wiedergeben will...
da flippt sie aus....drohte mir offen: das mir das sehr leid tun würde...das sich nicht glauben würde, dass ich als 'sieger'aus dieser situation hervorgehen würde...sie würde dafür sorgen, dass ich auch verlierer bin..

Die Dame scheint es sich - nachdem sie Dir die Ehe abgerungen hat - verpflichtet zu fühlen, ihre damaligen Ankündigungen in die Tat umzusetzen. Leider sind unsere damaligen Warnungen nicht auf fruchtbaren Boden gefallen; ansonsten wäre das BU-/EU-Problem demnächst vom Tisch.

Aktuell lässt mich allerdings speziell diese Sorgerechts-Nummer auflachen:

Vergabe von alleinigem Sorgerecht wird aufgrund der hohen Trennungsrate immer öfter ausgesprochen. Du hast zu keinem Zeitpunkt mit K. zusammengelebt/ für /um ihn gesorgt ) werde ich nächste Woche Scheidung mit Antrag auf alleiniges Sorgerecht einreichen.

Das Gemeinsame Sorgerecht ist Standard und wird bei Scheidungen auch nicht umverteilt; es sei denn, es wäre eine konkrete Kindeswohlgefährdung nachweisbar. Da solltest Du Dir ob dieses Geplänkels also keine grossen Sorgen machen. Ein Kind ist kein Alleinbesitz. Und ob eine kaum 2-jährige Ehe, die nicht einmal in einer Wohnung "stattgefunden" hat, Unterhaltsansprüche über 10 und mehr Jahre begründen oder ob es sich dabei eher um eine Kurzzeit- oder gar Scheinehe gehandelt hat, klären gute Juristen...

Was den Betreuungsunterhalt angeht, hat die Lady ja auch recht sportliche Vorstellungen; vor allem in Sachen "überobligatorisch". Aber auch Dein Rückfall in Steuerklasse 1 erhöht die Unterhaltsleistungen für Mutter und Kind nicht. Ich persönlich würde mich jedenfalls kein weiteres Mal (!) erpressen lassen, sondern einfach auf meine eigene Kenntnis der Rechtslage (und deren Abweichung von Madame's Utopien) hinweisen (oder ggf. auch garnichts sagen). Die von ihr genannten "Erwerbstätigkeits-Prozentsätze" sind jedenfalls so wenig einforderbar wie das ASR. Da hat wohl ein Anwalt oder eine Kaffeekränzchenfreundin genau das gefaselt, was Madame hören wollte.

Dein "neues" Kind steht im gleichen Rang wie die "alten"; ob und wieviel Unterhalt für die Mütter überhaupt noch möglich ist, wenn der KU erst einmal bedient wurde, steht in den Sternen. Reich werden dürfte jedenfalls niemand dabei, wenn die Unterhaltskette 5 Personen lang ist. Deine DEF ist also gut beraten, ihre eigene Erwerbstätigkeit nicht schleifen zu lassen, wenn sie nicht der Armut anheim fallen möchte. Mit Mitte 40 oder Anfang 50 wird man ihr keine gut bezahlten Vollzeit-Jobs mehr anbieten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2009 19:06
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für Eure ersten Meinungen......bestärken mich in meiner (zugegeben momentan schockierten) Wahrnehmung.

zum Unterhalt:
3 Kinder (12, 6, 18 Monate)
Netto Stkl I 4.900€  (noch ohne Bereinigung durch Abzüge aber bereits inkl. des positiven Nettoeffektes  durch begrenztes Realsplitting bzgl. !. ExFrau)

Es wird also bzgl Betreuungsunterhalt einiges zum Verteilen bleiben....
Frage:
> Wird bei 2 ExFrauen das verbleibende Geld gedrittelt? Oder wie bestimmt sich dann der jeweilige Anteil?

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2009 19:41
(@bronze)
Registriert

Es wird also bzgl Betreuungsunterhalt einiges zum Verteilen bleiben....

Ja, aber doch nicht ewig! Und stell doch erst Mal eine Gegenrechnung auf. Schön wird es sicher nicht, in nicht allzu langer Zeit reduziert sich der Betreuungsunterhalt jedoch und fällt später sogar weg. So what - besser als dieser erpresserisch herbeigeführte Schwebezustand ist das allemal. Außerdem scheint es 5 Unterhaltsberechtigte zu geben, daraus läßt sich ein Herabstufung begründen. Stell mal Deine abzugsfähigen Kosten rein, damit echte Zahlen ins Spiel kommen.
Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2009 19:51
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

...echte Zahlen....ich versuchs mal und bitte um Korrekturen/ Richtigstellung

  Netto Stkl I:                          4500€
+ Realsplittingvorteil Ex1:    400€
+ Realsplittingvorteil Ex 2    350€???
+ Bonuszahlung 1x/ahr            0€ in 2009 (aber 12.000 in 2008...)
-  Pensionszusatz/ LV        - 165 €  (hatte RA bei 1. Ex anerkannt)
-  Berufsunfähigk.Vers.      - 130 €  (hatte RA ebenfalls anerkannt)
-  Pausch.berufsbed. Auf,  - 150 €
---------------------------------------------------
        verbleibt                        4800€

Kinder
+ 3x Hälfte KG                      +246€
- K1 (12J)                                -574 (Stufe 9 statt Stufe 10 wg. 5 Untberecht.)
- K2 (6J)                                  -490 (dito)
- K3 (18 M)                              - 428 (dito)
---------------------------------------------------------------
bleibt                                      3550€:3
Drittelung                                1180€ (Drittelung wg. 3 Ansprucgsberechtigter)

Ist das so richtig?
Wenn ja: hurra, das wäre dann ja noch ein Stück mehr als der SB

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2009 20:15




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