Hallo liebes Forum.
Ich heiße Dennis. Mehr möchte ich hier nicht sagen, weil es Leute gibt die Langeweile haben und versuchen mir das Leben zur Hölle zu machen. Sorry schonmal dafür.
Also.......
Ich ware insgesamt 6 Jahre mit meiner Ex Frau zusammen und davon 4 Jahre verheiratet. In dieser Zeit sind zwei eventl. auch drei Kinder entstanden.
Wir haben uns anfang 2009 das erstemal getrennt, weil ich mich in der Ehe nicht wohl gefühlt habe. Wir hatten zwei versöhnungsversuche, noch im Jahr 2009. Doch diese beiden scheiterten. Was erst einmal richtig kaputt ist in der Ehe, wird mit Versöhnungen nicht besser, eher noch schlechter.
Damit fing das ganze drama dann an.
Anfangs war alles noch geregelt ohne streit und alles. Mit der Zeit wurde es dann schlimmer. Ich habe "IMMER" fleißig mein Kindesunterhalt gezahlt. Durfte meine Kinder jedes zweite Wochenende bei mir haben. Alles war gut. Dann bekam meine Ex das wohl im Kopf und meinte sie müsse mir jetzt das Leben zur Hölle machen. Wobei sie wohl nicht merkt das sie das auf den Rücken der Kinder austrägt. Meine zwei ältesten Kinder habe ich das letzte mal im April 2010 gesehen.
Seitdem verbietet mir die Mutetr den Umgang mit den Kindern. Anrufe helfen garnicht. Da sie gleich immer aggressiv wird und anfängt mich zu beleidiegen und mir die Schuld für alles zu geben. Oder sie legt mitten im Gespräch auf.
Es läuft über alles über Anwälte und dem Gericht. Doch auch hier tut sich zur Zeit nichts, da das Gericht der Meinung ist: Es müsse erstmal die Unterhaltszahlungen geklärt werden!
Mein Anwalt versuchte mit schreiben bei ihrer Anwältin, ihr gemüht zu besänftigen.(von meiner Ex). Dies hat aber auch nichts gebracht. Sie zieht es so lange wie sie es nur kann nach hinten und wartet bis das Gericht entschieden hat, wann und wie lange ich die Kinder sehen darf.
Auf Emails wird natürlich auch nicht geantwortet. Wozu auch. Ich denke erwachsene Leute, sollten doch in der Lage sein, sich wenigstens dafür zusammen zu reißen. Allein nur wegen der Kinder. Die können dafür am wenigsten. Doch meine Ex merkt es nicht.
Es ist bald ein Jahr her, wo ich meine Kinder überhaupt gesehen habe. Nicht mal in der Stadt sehe ich sie, geschweige denn sonst wo.
Meine Mutter darf ihre Enkel auch nicht sehen. Die Enkel dürfen nicht einmal die Oma grüßen. Was soll sowas? Meine Mutter hat nichts gemacht, außer ihrem Soh n in schlechten Zeiten bei zu stehen. Naja Kinderkram von meiner Ex.
Nun versucht meine Ex mich über MeinVZ zu provozieren. dazu muss ich sagen, das wir beide in einer neuen Beziehung sind. Dann wird einfach mal das Profilbild geändert wo meine Kinder mit ihrem neuen Freund auf dem Foto zu sehen sind. Und dann noch rein zu schreiben "MEINE FAMILIE"!
So denke das langt erstmal. Hoffe das ich das wichtigste erstmal erzählt habe.
Wenn sich was neues ergibt, werde ich euch informieren.
LG Dennis
Auch Väter haben ein Recht, seine Kinder zu sehen. Auch wenn die Eltern getrennt sind.
Hallo Dennis,
Es läuft über alles über Anwälte und dem Gericht. Doch auch hier tut sich zur Zeit nichts, da das Gericht der Meinung ist: Es müsse erstmal die Unterhaltszahlungen geklärt werden!
Und welch verquere Begründung liefert das Gericht dafür, dass es unzulässigerweise Unterhalt und Umgang miteinander verquickt? Ich glaube, dein Anwalt sollte dieser Schnarchnase von Richter mal ordentlich auf die Zehen treten ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
Ist das wahr?
Das Gericht hat ne Umgangsklage zurückgewiesen, mit der Begründung, dass der Unterhalt noch nicht geklärt sei?
Und dein RA hat das hingenommen?
Erzähl das mal etwas genauer.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also...
Nicht direkt zurück gewiesen.
Mein RA sagte mir nur das das Gericht erst das mit dem Unterhalt klären möchte. Habe ja auch eine Anklageschrift heute im briefkasten gehabt. Scheidungstermin habe ich auch noch nicht. Meine Ex hat das alles schon Unterschrieben. Wo die Verhandlung war wegen dem Unterhalt. Mein RA meinte ich bräuchte nicht dabei sein, nur sie war da und hat das schon Unterschrieben.
Nun warte ich auf die Regelung wegen dem Besuchsrecht und der Scheidung.
Auch Väter haben ein Recht, seine Kinder zu sehen. Auch wenn die Eltern getrennt sind.
Dann soll dein RA das Gericht mal darauf hinweisen, dass seit der FGG-Reform vom 1.9.2009 Umgangssachen innerhalb von 4 Wochen zu verhandeln sind.
Hast du das Gefühl, bei deinem RA in guten Händen zu sein?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nee.
Das ist ja das Problem.
hatte vorher einen anderen. Der war meiner Meinung nach richtig gut. War knall hart und hat auch richtig gute Briefe geschrieben. Der hat mir richtig gut gefallen. Doch der ist in Rente oder aus Krnakheitsgründen ausgestiegen. Der hat seine Akten dann einem Kollegen gegeben. Wo ich das erstemal bei dem dan war. Fühlte ich mich da sehr geborgen, aber mit der Zeit fühlte ich mich sehr unwohl dort.
Habe schon eine neue empfehlung bekommen vom Bekannten.
Die Empfehlung hatte ich nur leider bekommen, wo das mit dem Gericht schon lief. Da hatte ich mir dann gesagt ich warte das Urteil ab und wechsel dann meinen Anwalt.
Weißt du ob das einfach so geht im Verfahren. Weil das ist alles sehr kompliziert bei mir und der müsste sich dann doch komplett neu durch meine AKTEN lesen. Und der soll halt so sein wie mein alter RA, zumindestens hörte sich das so an bei den erzählungen.
Auch Väter haben ein Recht, seine Kinder zu sehen. Auch wenn die Eltern getrennt sind.
Im vollen Galopp den RA zu wechseln ist schon insofern schwierig, weil du dann beide bezahlen musst.
Aber dem jetzigen Anwalt Beine machen, sollte auch so gehen.
Wobei unwilliges Gericht und bockloser Anwalt schon ne sch* Kombo sind.
Aber bei einem Jahr ohne Umgang solltest du ihn schon mal fragen, was er dagegen zu tun gedenkt.
Wie ist denn die Lage an der Unterhaltsfront?
Was verdienst du, was wurde gefordert, was wurde angeboten?
Hast du schon etwas tituliert?
Und was heißt eigentlich
eventl. auch drei Kinder
?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Im vollen Galopp den RA zu wechseln ist schon insofern schwierig, weil du dann beide bezahlen musst.
So wie ich das lese, hat da ein Seniorpartner einer Kanzlei die Sache einem Juniorpartner derselben weitergegeben. Dann kostet den Mandanten der Anwaltswechsel keinen Cent.
/elwu
Ja, aber wenn er jetzt nochmal wechseln will, kostet das.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also habe bis jetzt noch keinen RA bezahlt in der Sache.
Verdiene 1350 Netto, durchschnittsgehalt wurde mit 1450 angegeben. (mit Urlaubsgeld und weihnachtsgeld)
Also ich bezahle jetzt 604€ Unterhalt für drei Kinder. Vorher 398€, für zwei, war schriftlich abgemacht mit meiner Ex.
Das Gericht erkennt das aber nicht an, wegen den Versöhnungsversuchen.
Eventl. drittes, weil sie ein drittes bekommen hat und ich mir nicht sicher bin ob es von mir ist. Wenn ja war es ein Unfall. Nur der Vaterschaftstest kostet knapp 500€. Und das kann ich mir bei besten willen nicht leisten zur Zeit, da ich noch Kredit aus der Ehe habe für ein Auto. Den Kredit habe ich alleine unterschrieben.
Nur das Problem ist, das mein RA sich nicht auf die Füsse treten lässt. der ist gefühlt 200 Jahre alt. 🙂
Auch Väter haben ein Recht, seine Kinder zu sehen. Auch wenn die Eltern getrennt sind.
Das Gericht erkennt das aber nicht an, wegen den Versöhnungsversuchen.
Hääh?
Was'n das für'n Sch*?
Was hat die Versöhnung mit dem Unterhalt zu tun?
Und was ist an der Unterhaltsfrage so schwierig, dass der Richter da so lange drüber nachdenken muss?
Alles sehr verworren bei dir.
Also erstmal der Unterhalt.
Bei einem Einkommen von unter 1.500,-€ hast du für 2 Kinder unter 6, 225,- pro Kind zu bezahlen.
Wenn es 3 Kinder sein sollten, würde es aber auch nicht viel mehr, da du einen SB von 950,- hast.
Hast du eigentlich Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt, bzw. hat dich dein RA darüber informiert?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also das Gericht mutet mir zu, das meine Selbstbehaltsgrenze um 100€, sprich auf 850€, herabgesetzt werden kann, weil ich eine neue Freundin habe und mit der zusammen wohne. Es liegen Vorteile des Zusammenlebens mit einer neuen Partnerin vor. Dadurch meinen die, ist es gerechtfertigt, den SB-Grenze herab zu setzen.
Da frage ich mich wo zu es denn die Selbstbehaltsgrenze überhaupt gibt, wenn sich das Gericht eh nicht dran hält.
Meine Ex hat auch einen neuen Freund, kann aber nicht beweisen ob die zusammen wohnen. Der hat bestimmt das doppelte Netto Lohn wie ich.
Das nennt sich glaube ich Gerichtskostenbeihilfe. Habe noch nie was bezahlt für die Scheidung. Wovon denn auch noch. Werde ja wie eine Weihnachtsganz ausgenommen!!
Beppo, deine Signatur, trifft den Nagel genau auf den Kopf.
Gruß
Auch Väter haben ein Recht, seine Kinder zu sehen. Auch wenn die Eltern getrennt sind.
Das mit der Senkung deines SB ist leider gängige Gerichtspraxis.
Ob deine Ex mit jemand zusammen wohnt, spielt keine Rolle. Und der Verdienst ihres Freundes erst recht nicht.
Und der SB wird von den Gerichten tatsächlich in aller Regel ignoriert.
Wenn das Gericht aber schon deinen Unterhalt ausgeurteilt hat, warum geht es denn jetzt nicht beim Umgang weiter?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Achso....das wusste ich zB nicht.
Das Urteil haben die am 28.12. gefällt. Und hatte das schreiben heute erst von meinem RA bekommen, weil er es erst gestern vom Gericht bekommen hat.
Das mit der Unterhaltseinigung zwischen meiner Ex und mir ist nicht mehr gerecht, da das Gericht der Auffassung ist, das dieses Schreiben in der Zeit erstellt wurden ist, wo wir es zum 1. mal nach der Trennung nochmal miteinander versucht hatten.
Was aber auch nicht stimmt. Dieses Schreiben hatten wir nach der ersten Trennung gemacht. Aber erst nachdem sich die Gemühter bereugt hatten. Und der zweite Grund ist, weil sich die Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2011 geändert hat und somit nicht mehr dem entspricht, als dieses Schreiben erstellt wurden it.
gruß
Auch Väter haben ein Recht, seine Kinder zu sehen. Auch wenn die Eltern getrennt sind.
Also das ist immer noch sehr verworren.
Stelle doch mal die wesentlichen Teile des Gerichtsschriebs anonymisiert hier rein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wie geht das? Kann doch jeder dann hier sehen, wer das rein gestellt hat.
Auch Väter haben ein Recht, seine Kinder zu sehen. Auch wenn die Eltern getrennt sind.
Naja, deine Ex kennt es ja auch schon.
Am einfachsten ist abtippen und die Namen weglassen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das sind aber insgesamt 6 DIN A4 Seiten. Um das alles zu verstehen muss man schon alles lesen. Sonst weiß man nicht wo drum es geht. Ich werde es aber mal versuchen. So ab zu tippen, das man das versteht und es nicht arg so viel ist.
Auch Väter haben ein Recht, seine Kinder zu sehen. Auch wenn die Eltern getrennt sind.
Ich fange mal an......
Im vorliegenden rechtsstreit verlangt die Antragstellerin von dem Antragsgegner Kindesunterhalt seit Januar 2010. Der Antragsgegner zahlt seit dieser Zeit für .... und .... jeweils 199€. Auf diese Beträge hatten sich die Parteien nach ihrer ersten Trenung geeinigt. Mit schreiben der jetzigen Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom .... war er dennoch aufgefordert worden, Auskunft über sein Einkommen zu erteilen, um eine Neuberechnung u.a. des KIndesunterhalts zu ermöglichen.
Der Antragsgegner, der inzwischen mit einer neuen Partnerin zusammenlebt, erziehlt ein monatliches Nettoeinkommen von 1454€.
DIe Antragstellerin trägt vor, auf Seiten des Antragsgegners müsse ein Zusammenlebensvorteil berücksichtigt werden. An die ursprünglich getroffene Vereinbarung hinsichtlich der Höhe des für die beiden älteren Kinder zu zahlenden Unterhalts sei sie, die Antragstellerin, nicht gebunden. Die Absprache seo sowohl durch den anschließenden Versöhnungsversuch als auch durch die Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2010 hinfällig geworden.
Der Antragsgegner beantragt, die Anträge zurückzuweisen.
Er vertritt die auffassung, über die monatl. insgesamt von ihm geleisteten 398€ keinen Unterhalt zu schulden.
Im vorliegenden Fall hält es das gericht allerdings für angemessen, den notwendigen Selbstbehalt um einen Betrag von 100€ herabzusetzen.Dies ergibt sich aus den Vorteilen des Zusammenlebens des Antragsgegner mit seiner neuen Partnerin. Die Behauptung der Antragstellerin, solche Vortele seien gegeben.
So denke das ist das wesentliche. Hoffe ich doch.
Auch Väter haben ein Recht, seine Kinder zu sehen. Auch wenn die Eltern getrennt sind.
Wirklich, traurig, wünsche dir trotzallem viel Glück
