... meine Geschicht...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

... meine Geschichte, bitte um etwas Rat

Seite 2 / 2
 
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Martin war schneller, aber ich schreibe trotzdem ...  😉

@wolkenhimmel, der TO zahlt ja noch die Schulden ab, und deshalb kann der TU gekürzt, oder sogar
ganz auf Null gesetzt werden !!!
Außerdem hat die EX noch einen Wohnvorteil, der bei TU aber nur zu Hälfte des ortsüblichen Mietpreises,
angesetzt werden kann.
Bereinigtes Netto wäre dann: Nettogehalt ./. Schulden ./. berufsbed. Aufwendungen ./. Altersvorsorge ./. KU ./. (sonstiges)
Bei 1700 Nettogehalt sehe ich da keinen großartigen Spielraum mehr für TU.
@TO: Hast du Weihnachtsgeld, Provision, Urlaubsgeld auch dazugerechnet  :question:

Ich würde jetzt den Zugewinnausgleich mal ausrechnen. Wenn EX Zugewinn hätte, würde ich damit winken, daß ich diesen einfordern würde.
Zumindest in der Hinterhand behalten  😉
Dann durchrechnen, ob ich das Haus halten könnte. Wenn ja, evtentuelle Übernahme duch eine Teilungsversteigerung, oder Verzicht auf den Zugewinn.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2008 16:16
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Einfache Antwort: Man ist umso schneller damit durch, je schneller man sich auf die eigene Zukunft fokussiert und nicht mehr der Vergangenheit nachtrauert. Wozu gehört: Probleme lösen, Fakten schaffen - und weiterleben.

RISCHDISCH  :thumbup:
Ein Beschleunigereffekt könnte aber auch eine nette weibliche Person sein  😉 :redhead:

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2008 16:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi babbedeckel,

Ein Beschleunigereffekt könnte aber auch eine nette weibliche Person sein   😉 :redhead:

das würde ich ebenfalls unter "Fakten schaffen" subsummieren... Ich kann den positiven Effekt aus eigener Erfahrung bestätigen und nur UNBEDINGT weiterempfehlen 😉

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2008 16:25
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Hi,

ich würde an deiner Stelle auch keinen TU mehr zahlen, KU müsste sich bei dir auf 307 € belaufen, die musst du zahlen.
Für TU gilt eigentlich seit diesem Jahr der Grundsatz, dass jeder Ehepartner nach einer Trennung für sich selbst sorgen soll...

Ganz vereinfacht:
-> 1700 € Netto - 9% (siehe Post von Marco), eventuell kannst du aber noch mehr abziehen (Fahrtkosten zur Arbeit, Beiträge zu Berufsverbänden..., lad dir mal die Hammer Leitlinien runter und lies sie dir in Ruhe durch). Düsseldorfer Tabelle Stufe 2, macht 384 € - 77 € Kindergeldanteil = 307€.
Danach verbleiben für den TU / EU noch
-> 1700 € -153 € - 307 € = 1240 €, davon nochmal 1/7 abziehen als Erwerbstätigenbonus, macht dann ca. 1063 € bereinigtes Netto bei dir.

Dein bereinigtes Netto mit ihrem bereinigtem Netto addieren, Summe durch 2, die Differenz zu ihrem Netto müsstest du zahlen, oder sie dir, je nachdem..., wobei euer Kind ja schon 16 ist und sie eigentlich voll arbeiten gehen könnte...
Achso, dann gibt es noch deinen Selbstbehalt von 1000 € gegenüber deiner Ex, maximal müsstest du also 63 € zahlen an TU. Vergiss nicht, sie hat auch noch den Wohnvorteil, der wird ihr auf ihr Gehalt addiert, um aufs bereinigte Netto zu kommen. Sollte ihr neuer Miete zahlen, wird diese natürlich auch zu ihrem Einkommen dazugerechnet.

Wer zahlt eigentlich die Hypothek ab?

Gruß
Frank


*            Erfolge:           *
<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">Seepferdchen" 1977<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">"

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2008 16:28
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Außerdem hat die EX noch einen Wohnvorteil, der bei TU aber nur zu Hälfte des ortsüblichen Mietpreises,
angesetzt werden kann.

Wenn ich mich nicht täusche, kann auch der volle Wohnvorteil für den TU berechnet werden, wenn sie von Anfang an beabsichtigt das Haus zu behalten, find grad die Quelle nicht mehr, hoffe ich hab sie noch zuhause irgendwo rumliegen. Problem wird allerdings der Nachweis dieser Absicht sein.


*            Erfolge:           *
<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">Seepferdchen" 1977<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">"

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2008 16:38
Seite 2 / 2