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(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Ich möchte heute mal versuchen meine Geschichte so gut es geht hier aufzuschreiben.
Meine EX Frau und ich kammen im Jahre 2000 zusammen ich machte meine Lehre als Einzelhandelskaufmann dort wo sie auch ihre zur Einzehandelskaufrau machte.
Zum Ende der Lehre lernten wir uns richtig kennen wir verabredteten uns und kammen sehr schnell zusammen jeder auf der Arbeit warnte mich vor ihr, aber ich war blind vor Liebe (sie war meine erste feste Freundin).
Nach einigen Tagen fing sie schon an von einem gemeinsammen Kind zu sprechen ich war wie überrumpelt  und sagte ihr dies auch auch unter anderem wollte ich so schnell und so früh keine Kinder ich musste noch zur Bundeswehr und ich wollte nach der Bundeswehr erstmal Geld verdienen und dann hätten wir von Kindern sprechen können zudem Zeitpunkt war ich gerade mal 20 jahre alt.
Nachdem wir 3 Monate zusammen waren , war ich schon bei Bund kam aber jedes WE nach Hause dann eröffnete sie mir das sie Schwanger sei (mittlerweile weiss ich , daß sie die Pille einfach abgestzt hat) ich natürlich erst ein bisschen sauer, weil sie genau wusste wie ich es machen wollte ,aber naja ist passiert.
Eine Wohnung gesucht mit hilfe ihres Stiefvaters der Bürgermeister von dem Dorf ist schnell eine Wohnung gefunden ich Bewerbungen geschrieben wie blöde habe dann zum glück schnell eine Arbeit gefunden als Stellvertetender Marktleiter.
Besser konnte es uns damit nicht gehen ich verdiente gut wir richteten uns die wohnung so ein wie sie es wollte und nach und nach machte ich Schulden in dem ich ständig mein Konto Überzog.
Für unser kind musste ja alles neu sein nichts gebraucht keine getragenenen No Name Anziehsachen alles neu und vom feinsten Mexx Esprit ect.

Dann 2001 wurde unsere tochter geboren kurz nach unserem Einjährigen kam sie per Kaiserschnitt auf die welt ich war stolz auf sie und liebte sie von der ersten Sekunde wie heute noch.
Aber schon in der Schwangeraschaft veränderte sich meine EX  sehr sie wurde sehr Agressiv und wurde handgreiflich (nein nicht habe sie geschlagen sondern sie mich)
Kurz nach der Geburt Heirateten wir sie wollte kein Uneheliches kind und dann wären wir ja eine richtige Familie.
Als unsere Tochter auf der welt war und wir Geheiratet hatten  wurde es noch viel schlimmer.
Nach einem Jahr Babypause ging sie wieder auf 400 Euro Basis Arbeiten sie wollte unserer Tochter was bieten also musste sie Arbeiten gehen ich wäre mit normalen Sachen von Family oder C&A zufrieden gewesen nein sie nicht also musste sie dafür selber Arbeiten gehen wenn sie Sachen von Mexx und Haba haben wollte.
In der zeit passte ich Morgens auf unsere Tochter auf  weckte sie morgens Frühstückte mit ihr und guckte ab und zu heimlich mit ihr morgens eine Sendung im Fernsehen.
Wenn meine EX da war durften wir kein Fernseh anmachen.
Nachmittags bin ich dann Arbeiten gegangen und sie war bei unsere tochter zuhause.

Am Wochenende sind wir meistens nach Holland gefahren , weil ihr Vater dort ein ferienhaus hatte irgendwann wurde es langweilig, immer nur das gleiche, aber ich wollte für meine Familie da sein.
Ich durfte selber nicht mehr raus gehen durfte mich nicht mehr mit Freunden treffen, da meine Ex so Eifersüchtig war verbot sie mir sämtlichen kontakt.
Musste ich Abends nochmal in die Filiale weil irgendwas war sei es Alarm ist los gegangen (dann ruft immer die Polizei an) sie kam immer mit , weil ich mich ja mit einer anderen Frau hätte treffen können.

Es wurde noch schlimmer sie verbot mir irgendwann mit unserer Tochter zu meinen Eltern zu fahren Sie selber hasste meine Eltern (keine ahnung warum sie haben ihr nie etwas getan) ich selber durfte immer nur hin wenn ich ihr versprach nach 2 stunden wieder zu kommen das heisst mir wurde von ihr gesagt wie lange ich weg bleiben durfte.
Kam ich mal 5 min zu spät nach Hause bekam ich einen riesen Wut ausbruch zu spühren und sogar mal eine geklebt.
Ich weiss viele fragen sich jetzt warum ich mir das habe gefallen lassen ganz einfach ich wusste wenn ich mich trenne werde ich meine Tochter nicht mehr sehen und meine EX würde mich Geldlich ausnehmen wie eine Weihnachtsgans ich habe sehr oft an trennung gedacht habe mich aber nicht getraut.
Manchmal bin ich morgens heimlich mit unserer Tochter zu meiner Mutter gefahren.
Wenn meine Eltern mal zu besuch kammen sass meine EX die ganze zeit nur auf dem Sofa rum versprühte Giftpfeile und sagte kein ton.
Mir war das egal ich kochte meinen Eltern Kaffee und unterhielt mich mit ihnen und genoß die zeit wo sie da waren.
Irgendwann telefonierte ich mit meiner Mutter , meine EX kam ins zimmer und schrie rum was mir Hurensohn den einfallen würde mit meiner Mutter über sie zu lästern daraufhin legte ich den Hörer auf und knallte meiner Ex eine zum ersten und natürlich auch zum letzten mal eine (habe mich entschuldigt und ich habe sie nie wieder geschlagen ich weiss es war scheisse von mir) ins Gesicht sie nannte meine Mutter eine Hure obwohl sie ihr noch nie etwas getan hatte ich war sauer.

Trotzdem traute ich mich immer noch nicht mich zu trennen obwohl sie mich täglich anschrie ich könnte ja nichts und ich wäre nur blöde sie hat mich einmal in die Schulter gebissen wovn ich heute noch eine Narbe habe.
Sie hat mich einmal mit Holzschuhen (aus Holland) gegens Schienbein getreten davon habe ich auch heute noch eine grosse Narbe am Schienbein.
Dann schmieß sie auch einmal meinen PC und sämtliche anderen Klamotten von mir aus dem 1. OG dort wo wir wohnten.

Ich fuhr immer öfters zu meiner Mutter redete mit ihr uns erzählte ihr das ich es nicht mehr aushalte das ich seelisch fertig wäre, aber sie sagte nie zu mir ich solle mich trennen das lag ganz alleine bei mir.

Irgendwann nach knappen 3 Jahren das war 2003 habe ich den entschluß gefasst mich zu trennen wir saßen bei Mc ich hatte vorher mir mal wieder eine Standpauke eingefangen warum ich mit einer stündigen verspätung von meiner Mutter nach Hause gekommen wäre da erklärte ich ihr das ich nicht mehr kann und mich trennen würde.
Sie fing sofort an zu heulen wieso weshalb warum ich erklärte ihr ungefähr wieso ich es nicht mehr schaffe bei ihr zu bleiben aber verstehen konnte sie es nicht.
Wir fuhren nach Hause und sie klammerte sich dort an mich schmieß sich auf die Knie und schwor mir sich zu ändern ich konnte es ihr aber nicht glauben ,weil sie mir dies schon öfters versprochen hatte.
Ich blieb hart und sagte ihr ich will die trennung, daraufhin schnappte sie sich unsere Tochter fuhr mit dem Rad weg undkam eine halbe stunde später mit meinem Scgwiegervater wieder der mich sofort aus unserer Wohnung schmiess.
Ich fuhr zu meinen Eltern die mich sofort aufnahmen wir setzten uns ins Auto und wollten wenigstens schlafsachen holen und meine Arbeitssachen ich musste ja wieder Arbeiten, aber als wir ankammen ging es nicht gut ab.
Meine Mutter ging vorraus, weil sie dachte meine EX würde jeden Moment auf michlos gehen, aber leider war es anders rum meien Mutter klingelt meine Ex Sagte zu unserer Tochter das sie mal die Tür aif machen solle die Oma wäre gekommen, meine Maus macht die Tür meien Mutter wollte in den Rau gehen und auf einmal kommt meine Ex angerannt schmeisst sich gegen die Tür und die Tür knallt zu und war kaputt.
Meine EX rief die Polizei und sagte das meine Mutter die Tür aufgetreten hätte ich bekam einen Platzverweis und musste ohne anziehsachen weg fahren.
Das schlimmste war das unsere Tochter alles mit bekam und nur noch am weinen war meine EX hat absolut keine Rücksicht auf unsere kleine genommen.
AM nächsten Morgen rief ich erstmal auf meiner Arbeit an erklärte den die Situation und bekam gleich ein paar tage frei ich fuhr dann wieder zu meiner EX und wollte endlich meine sachen abholen einges durfte ich mit nehmen.
Als ich weg fuhr drohte mir mein Schwiegervater noch,daß ich meine Tochter nicht mehr sehen würde und das sie mich Geldich ruinieren würden ,daß ich nur noch am Boden liegen würde.

Ich ging zum Rechtsanwalt  erzählte ihm alles und wollte nur eine Umgangsregelung , aber meine EX lies mich meine Tochter 4 Monate lang nicht sehen ich war am ende Unterhalt zahlte ich sofort nachdem das erste Schreiben ankam.
nach 4 Monaten Brief schreiberei und hilfe des JA durfte ich meine Tochter für 2 Stunden in der Wohnung meiner EX besuchen ich war so überglücklich meine MAus wieder zu sehen.
Nach einigen wochen wollte ich meine Maus aber auch für mich haben ich wollte nicht ständig meine EX und ihre Eltern im Nacken haben und somit erklärte ich dies dem JA  und die versuchten zu erreichen das ich meine Tochter ganz für mich alleine haben könnte.
Komischerweise klappte dies auch und ich durfte meine Tochter jeden Sonntag für 4 stunden abholen.
Hin un dwieder durfte ich meine Tochter mal Wochen lang nicht sehen je nachdem wie meine EX drauf war, mal fuhr sie mit der kleinen weg mal war sie krank es war nicht leicht.

Nachdem unsere kleine 3 Jahre alt wurde , wollte ich meine Tochter eine Nacht haben ich dies mit dem JA und Anwältin abgesprochen meien EX lehnte eine Übernachtung ab sie bot mir allerdings an ich könnte meine Tochter jeden Sonntag für 6 stunden haben.
Ich war damals so blöd und habemich drauf eingelasssen ich wollte immer alles im ruhigen lösen und somit hatte ich meine Tochter wenn auch mit kleinen unterbrechungen jeden Sonntag für 6 stunden.
Unterhalt her da wurde ich gemolken wie eine Kuh sie machte mich finanziell echt fertig.

Im Jahr 2004 lernte ich meine jetztige Lebensgefährtin kennen sie hatte auch eine Tochter kam aber sehr gut mit meiner Situation klar.
Sie zog extra von Niedersachsen nach NRW zu mir.
Sie verstand sich sehr gut mit meiner Tochter und auch meine undihre Tochter spielten immer sehr gerne zusammen.

Dann kam ein heftiger Wutausbruch von meiner EX und ich durfte unsere Tochter wieder nicht sehen.
Meine LG ihre Tochter , meine kleine und ich waren Sonntags wie immer bei meinen Eltern damit meien kleine pünktlich zuhause war (sonst gab es riesen ärger für mich) sagte ich meiner Tochter sie müsse sich fertig machen wir müssen nach Hause wie immer streubte sie sich und sie wollte nicht zur Mama zurück.
Nach 5 min kampf waren wir endlich im Auto die zeit war knapp um 17 uhr musste sie zuhause sein und um 17 .05 uhr fuhren wir vor die Tür meine EX kam gleich runter knallte mir so dermaßen eine das ich mich nicht wehren oder schützen konnte nahm mir das Kind vom Arm und fuhr weg.
Meine LG saß im Auto wusste nicht was sie tun sollte sie drängte mich darauf zur Polizei zu gehen sie würde als Zeuge aussagen sie hat ja alles mit angesehen , aber nach einem Jahr wurde das Verfahren eingestellt.
Klar wer glaubt auch schon einem Mann der von seiner EX geschlagen wird niemand.
Selbstverständlich hat meine EX alles umgedreht und behauptet ich hätte sie angegriffen und geschlagen.
ende vom Lied ich durfte meien Tochter nicht mehr sehen Eilantrag vor Gericht nach 5 Monaten habe ich per Gerichtsurteil meine Tochter wieder holen dürfen es fand keine Verhandlung statt sondern das gerichtsurteil kam per Schreiben in dem mir gestattet wurde meine Tochter weiterhin jeden Sonntag abzuholen für 6 stunden.

Irgendwann wollte ich mich nicht mehr mit den 6 stunden zufrieden geben ich wollte wie andere Väter sein Kind übers Wochenende haben gesgat getan Antrag gestellt meine EX behauptete meien Tochter hätte Angst woanders zu schlafen kam mit durch und das Gericht gestattete mir einenUmgang alle 14 tage von Samstags 10 Uhr-18 Uhr und Sonntags von 11 Uhr -17 uhr.
Ich hatte schon damals das gefühl das der Richter Privat etwas mit meinem EX schwiegervater zu tun habe und das gefühl wird immer stärker. Was sollte ich tun besser als gar nichts meiner Ex wurde noch auferlegt sie solle eine Therapie mit der kleinen machen damit sie bald bei mir schlafen kann auchdas JA meinte eine Übernachtung wäre noch vor Schulbeginn ratsam und es würde auch förderlich für die kleine sein.
Damals war meine Tochter 4 Jahre alt als diese Umgangsregelung per Gericht verfasst wurde.

2 Jahre lang habe ich das getan wie es mir zu stand alle 14 Tage hin und her gefahren immer auf die Uhr geguckt ja nicht zu spät nach Hause kommen damit Exe nicht wieder einen Auraster bekommt.
Habe immer alles getan habe nie den kontakt von mir aus abgebrochen 2 mal konnte ich meien Tochter nicht holen wegen Krankheit ansonsten immer geholt immer hin und her gefahren alle 14 Tage 160 km gefahren nur um meine Tochter zu holen und wieder Abends zurück zu bringen.
Ständig wurde ich gefragt wieso ich mir das gefallen lasse ich sagte nur ich muss wenn ich meine Tochter sehen will muss ich es mir gefallen lassen.

Nach 2 Jahren hin und her fahren meinte  meine LG das es so nicht weiter gehen kann und auch ich hatte keine lust mehr auf diese hin und her fahrerei und diesen enromen Sprit verbrauch meine Tochter wurde immer aufgedrehter von dem ständigen abholen und hin bringen und sie wurde auch reifer ist ja klar so ,daß ich dachte es wäre jetzt an der zeit für eine Übernachtung.
Anfang 2007 im Januar stellte ich einen erneuten Antrag vor Gericht ich möchte endlich meine Tochter übernacht haben.
Sämtliche JA gespräche und gespräche bei einer Erziehungsberatunggstelle fruchteten nicht meien EX war auf dem Standpunkt meine Tochter darf nur bei ihr schlafen sosnt niergendswo.
Vorallem hätte ich und meine LG eine viel zu kleine Wohnung da könnte sich meien Tochter nie drin wohl fühlen.
Also zogen wir um in eine 90 qm wohnung mit 4 zimmern.
Dann fing Exe an ich könnte mich gar nicht um meine Tochter kümmern da ich immer Samstag Arbeiten müsste (ich schreibe meinen Dienstplan selber und habe mir ja sonstauch immer alle 14 tage Samstags frei genommen) usw.
Sie suchte nur noch gründe das ich meine Tochter nicht Übernacht bekomme.
Meien Tochter erzählte mir des öfteren ,daß sie mal hier und mal dort schläft tja aber bei mir darf sie nicht schlafen laut aussage der Mutter.

Wie gesagt erneuter Antrag mit neuer Anwältin und neues gespräch beim JA der etwas ärgerlich war das meine Tochter immer noch nicht bei mir schlafen darf nach 2 stündigen Gespräch sagte er würde Bericht zum Gericht schreiben und mehr könnte er leider nicht tun.
Ausserdem wollte er vor Gericht noch eine Verfahrenspflegerin beantragen gesagt getan nach 3 Monaten wurde eine Verfahrenspflegerin beauftragt  sie redete mit mir undmeiner Tochter meine Tochter sagte ihr sie möchte bei mir schlafen das war ende April und seitdem hat sich nichts mehr getan.
Keine Gerichtsverhandlung kein gespräch mit der Verfahrenspflegerin und meine rEX gar nichts die ganze sache stockt mal wieder.

Meien Tochter ist mittlerweile 6 Jahre alt kommt im August in die Schule und ich muss sie wieterhin alle 14 tage abends immer noch Nach Hause bringen.
Meine EX lügt vor gericht wie gedruckt nur damit ich meien Tochter nicht haben darf.
Das verstehe ich nicht und ich bin echt seelisch fertig warum darf  jeder VAter seien Kinder alle 14 Tage von freitags bis Sonntags haben nur bei mir wird so ein riesen Theater draus gemacht?
ICh habe meine Tochter nie etwas getan habe nie den kontakt zu ihr abgebrochen ich war immer für sie da selbst als mir der Umgang seitens meiner EX unterbunden worden ist bin ich trotzdem zu ihr gefahren in der Hoffnung sie würde mir meine Tochter geben.
Seit 6 Monaten läuft dieser Antrag und nichts passiert.
Meien LG stand mir in der schweren zeit immer zur seite und dafür bin ich ihr sehr dankbar sie musste selber viel mit erleben was meien EX abzieht und sie selber versteht Gericht nicht warum die mir meine Tochter nicht Übernacht zu sprechen.
Zwischenzeitlich haben wir noch einen Sohn zusammen bekommen den meine Tochter sehr gerne hat.

Danke fürs lesen und danke das ich mal meine Geschichte aufschreiben konnte das tat mal sehr gut.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2007 16:11
(@bengel)
Registriert

hallo furbie30,

ersteinmal willkommen bei vs. das ist eine ziemlich krasse geschichte. sag mal, was sagt denn dein rechtsanwalt dazu? ich kann es fast nicht glauben, dass die KM mit dieser masche durchkommt. welches sind denn ihre argumente bzw. ihre lügen vor gericht?

gruss

bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2007 16:52
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Meine Rechtsanwältin versteht auch nicht wieso der Richter nicht einfach sagt das ich meine Tochter alle 14 Tage von freitag bis Sonntag Übernacht bekommen.
Sie versucht alles um mir zu helfen, aber wenn selbst der Richter auf der seite von meiner EX steht kann man leider nicht viel machen.
Meine EX lügt in dem sie behauptet das ich meine Tochter ja nie unter der woche betreuen würde wenn meine EX mich fragen würde (meine EX hat mich noch nie gefragt ob ich unsere Tochter ausserhalb der Umgangszeitden nehmen kann im gegenteil wenn ich meine Tochter mal an Nikolaus oder an meinem Geburtstag haben wollte hat sie mir dies immer verweigert) dann heisst es das meine tochter angeblich Angst hat woanders zu schlafen , meine Tochter fragt mich selber wannsie den mal bei mir schlafen darf ausserdem hat sie zu der Verfahrenspflegerin selber gesagt sie möchte beim Papa schlafen.
dann hätten wir ja überhaupt keinen Shclafplatz für meine Tochter dies stimmt auch nicht.
Und noch vieleis mehr sie gibt gründe an die eigentlich nicht den Richter interessieren sollten.
es geht doch bei dem Umgang darum ob das Kindeswohl gefährdet ist oder nicht und da ich mich Jahre schon regelmässig um meine Tochter kümmere ist auch nicht ihr Wohl in gefahr im gegenteil ich finde das meine Ex  das Kindeswohl gefärdet in dem sie unserer Tochter éinredet das sie zu klein wäre um bei mir zu schlafen.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2007 17:09
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die erste Barriere ist vielleicht dieser Richter. Egal wie das Urteil ausfällt (ich vermute das es nicht allzusehr in Deinem Sinne sien wird) musst Du den weiteren Gang vor das OLG gehen. Das weiss der verhandelnde Richter, das hier sein Urteil zu 90% kassiert wird. Sollte er wirklich freundschaftlich verbandelt sein, dann kann das einer der (vermuteten) Gründe sein.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2007 17:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kann man einen Richter nicht wegen Befangenheit ablehnen? ZB wenn die Freundschaft zwischen ihm und dem Herrn Bürgermeister "bekannt" ist?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2007 17:53
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

natürlich kann der Richter abgelehnt werden. Aber 1) muss das gut und fundiert begründet werden und geht nicht mal eben so, 2) dauert das Verfahren dann NOCH LÄNGER, 3) kann ein Richter nicht abgelehnt werden, nur weil er jemanden kennt und von wilden Anschuldigungen, die in keinsterweise bewiesen werden können, kann ich nur dringend abraten.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2007 17:59
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Ja kasper hat recht mal so eben bei einem richter einen befangenheitsantrag stellen geht nicht so leicht.
Ich muss wie gesagt Beweise vorbringen das er mit dem bürgermeister ect befreundet ist ansonsten habe ich keine chance.
Habe regelmässigen kontakt mit meiner Anwältin aber mehr als Briefe schreiben und Anträge stellen kann sie auch nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2007 18:12
(@bengel)
Registriert

hi furbie,

wie wärs mal mit kontakt zur erziehungsberatung? oder bist du schon mit den, meist fähigen, leuten in verbindung?

gruss

bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2007 18:17
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi bengel
Selbstverständlich war ich schon bei einer Erziehungsberatunggstelle dies wurde uns sogar vom Gericht auferlegt.
Dort war ich mit meiner EX knappe 2 Jahre lang wir mussten über unsere probleme ect reden und auch sollte meine EX mit ihm über die angeblichen Probleme unserer tochter reden hat sie aber nie getan.
Nach kanpp 2 Jahren hat der Berater freiwiliig die Beratund abgebrochen mit der Begründung er würde bei meiner EX nicht weiter kommen.
Mit dem JA bin ich schon seit meiner trennung im regelmässigen kontakt, das letzte gespräch fand jetzt im März 07 statt wo er ja etwas sauer war das meine EX mir die kleine nach wie vor immer noch nicht übernacht gibt, aber er ist eben nur ein mitarebtier uns kein Richter nur ein Richter kann meine EX dazu zwingen mir meine Tochter übernacht zu geben.
Der vom JA hat im März die Verfahrenspflegerin vorgeschlagen die wir dann auch im April bekammen.
Sie führte ein Gespräch mit mir danach mit meiner Tochter wo auch meien Tochter sagte sie möchte bei mir schlafen dann sagte die Verfahrenspflegerin sie würde mitte Mai nach ihrem Urlaub ein gespräch mit meiner EX fürhen und dort dann nochmal meine Tochter befragen ob sie weiterhin bei ihrer meinung bleibt bei mir schlafen zu wollen , sie könnte es sich ja anders überlegen
Tja jetzt haben wir Ande Mai und es fand kein weiteres gespräch mehr statt nicht mit mir und nicht mit meiner EX ich warte mal wieder darauf das es weiter geht.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2007 18:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Furbie,

nach Deiner eigenen Beschreibung hast Du über die Jahre immer wieder den gleichen Kardinalfehler gemacht: Du hast Dich erniedrigen und demütigen lassen in der Annahme, Deiner Tochter respektive Deinem Umgang mit ihr damit zu nützen. Dass das nicht funktioniert hat, müsstest Du nach 4 Jahren inzwischen verstanden haben - nicht jeder Mensch betrachtet Weichheit und Nachgiebigkeit als menschliche Qualität; es gibt genügend Menschen, die das vielmehr als Aufforderung betrachten, richtig draufzuhauen. Du bist von solchen Menschen umgeben.

Vermutlich würdest Du Dir auch heute noch für eine einzige Übernachtung Deiner Tochter pro Halbjahr bei Dir einen Arm ausreissen. Oder für eine Umgangserweiterung von 6 auf 7 Stunden. Aber wie Du festgestellt hast, ist dieses Geplänkel der falsche Weg. Folglich solltest Du in diesen Fragen jetzt endlich vom Weichei zum Mann mutieren und im Interesse Deiner Tochter mal ein richtiges Fass aufmachen. Also nicht monatelang erfolglos einem Fürzchen mehr Umgang hinterherwinseln, sondern Nägel mit Köpfen machen und einen 2-wöchigen Urlaub mit Deiner Tochter planen und diesen - da Du ihn natürlich nicht freiwillig kriegen wirst - mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen. Speziell bei gemeinsamem Sorgerecht gibt es nicht einen einzigen Grund, der dagegen spräche. Nicht einmal die beliebte Missbrauchs-Keule kann Deine Ex dagegen anführen - denn selbst wenn Du der grösste Schwerenöter wärest, hättest Du in der Vergangenheit nicht den Hauch einer Chance dazu gehabt.

Gehen wir davon aus, dass dem Antrag auf eine gemeinsame Urlaubsreise stattgegeben wird, nimmst Du Deiner Ex damit anschliessend und gleichzeitig sämtlichen Wind gegen Übernachtungsbesuche aus den Segeln: Was zwei Wochen lang geklappt hat, klappt hinterher auch bei regelmässigem Wochenend-Umgang. Nur wie gesagt: Du selbst musst die Taktik ändern und andere Geschütze auffahren. Und - im übertragenen Sinn - mal als Mann auf den Tisch hauen anstatt Dich ständig mit Pipifax abspeisen zu lassen. Es liegt vor allem an Dir - sag nicht "ja aber...", sondern zieh es durch. Denn hinterhertragen wird es Dir niemand.

Und nicht vergessen: Deine Tochter ist nur einmal klein…

Ermutigende Grüsse
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2007 19:57




(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Brille
Ich muss dir in sehr vielen Punkten recht geben.
Ich muss dir aber auch dazu sagen,daß ich im Januar einen antrag auf eine Neue Umgangsregelung gestellt habe.
In der habe ich alle 14 Tage Freitag bis Sonntag beantragt.
Daraufhin einen Termin beim JA der hat bei Gericht eine Verfahrenspflegerin beauftragt die zur zeit bei uns tätig ist.
Noch dazu habe ich alle hälfte der Ferien beantragt.
Was kannich noch tun?
Ich habe doch jetzt alles beantragt was ich beantragen konnte jetzt kommt es auf den richter an.
Ausserdem was sollte ich damals tun? Der Richter hat 2005 in einer Verhandlung mir diese regelung zu gesprochen hätte ich
diese Verweigern sollen dannwäre ich ja erst recht der Buhmann gewesen ich habe meinen guten willen gezeigt habe meine Tochter immer geholt und wieder zurück gebracht und deswegen denke ich stehe ich jetzt immer Kompromiss bereit da.
Jetzt will ich aber nur noch eins und das ist meien Tochter von Freitag bis Sonntag haben und keiner kann mir da rein reden.
Sollte der Richter sagen nein gibts nicht werde ich vors OLG ziehen.
denn ich finde ich und meine Tochter haben ein recht auf diese Regelung.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2007 20:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin furbie,

die Fehler der Vergangenheit kann man nicht ungeschehen machen. Aber man kann sie für die Zukunft vermeiden.

Du selbst beschreibst Dein Verhalten unter anderem mit

ich warte mal wieder darauf das es weiter geht.

Das ist die Fortsetzung Deines alten Fehlers: Warten, dass andere was tun. Gib selbst Gas, geh Deinem Anwalt auf die Nüsse, dass er wiederum das Verfahren wegen Dringlichkeit beschleunigt. Deine Gerichts- und Anwaltskosten halten den Apparat am Laufen - betrachte Dich daher nicht als unterwürfigen Bittsteller, sondern als "Kunden" mit einem berechtigten und dringenden Anliegen. Wie lange würdest Du warten, bis der Monteur für die kaputte Waschmaschine kommt? Auch monatelang? Falls nein - warum nicht?

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2007 20:13
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja du hast recht.
ich habe heute mit meiner Anwältin Telefoniert und sie macht mal wieder ein schreiben für den Richter fertig und hat auch rein geschrieben,daß noch vor August eine Übernachutng statt finden muss , weil meine EX ansonsten wieder behauptet das meine Tochter mit beginn der Schule überfordert ist und eine Übernachtung aussetzten muss bis sich meien Tochter an die Schule gewöhnt hat.
Abgesehen was können meine Anwältin udn ich noch tun als jede Woche ein schreiben vor gericht bringen mal davon abgesehen wird eh keine Verhandlung zu stande kommen bis die Verfahrenspflegerin mit meine rEX gesprochen hat.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2007 20:30
(@bengel)
Registriert

oh man,

deine anwältin sollte dem richter telefonisch so auf die nerven gehen, dass er endlich mal in die gänge kommt. phlegma scheint wohl ansteckend zu sein.

komm in die hufe und kämpfe....für das mädel.

gruss

bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2007 20:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo?

wenn Du ein Fass aufmachen möchtest wegen einer Übernachtung vor August, würde ich als Familienrichter vermutlich auch sagen "Na, dieses Anliegen ist wirklich nicht dringend, und ob das Mädel jetzt vor August oder vor Weihnachten mal bei seinem Vater übernachtet, macht kaum einen Unterschied. Behandeln wir also vorrangig die Fälle, deren Dringlichkeit uns einleuchtet..."

Furbie, wenn Du um Brosamen fighten willst, darfst Du Dich nicht wundern, wenn Dich niemand ernst nimmt. Abgesehen davon: Eine einzige Übernachtung in den nächsten Monaten bringt Dich der Lösung Deines Problems keinen einzigen Schritt näher; es schafft nur neue. Und was Deine Ex behaupten kann oder will, muss Dich keinen Deut interessieren - Du willst eine verlässliche, handelsübliche Umgangsregelung, wie sie für ein 6-jähriges Kind selbstverständlich ist. Aber DU SELBST musst eine solche Regelung einklagen - und nicht irgendeine einzelne Pups-Übernachtung, sondern das volle Programm! Deshalb hatte ich vorgeschlagen, gleich mit dem 2-wöchigen Urlaub anzufangen.

Mach hinne!

Greetz
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2007 20:50
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi
Ich will nicht eine Übernachtung ich will ja das ganze We.
Ausserdem werde ich jetzt garantiert nicht ohne die verfahrenspflegerin einen 14 Tägigen Urlaub mit meiner Maus bekommen, solange die Verfahrenspflegerin nich tmit meiner EX gesprochen hat geht gar nichts.
Mal davon abgesehen will ich ja selber am besten gestern schon die 14 Tägige Übernachtungsregelung haben.
Ich kann aber auch nur meine Anwältin nerven und die den ichter aber wenn er sagt er will erst auf die meinung von der Verfahrnespflegerin warten was soll ich machen?

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2007 21:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Furbie,

ich will Dir nicht zu nahe treten - aber DU SELBST musst die Prioritäten setzen und nicht ständig auf andere warten. Ob eine Übernachtung oder ein Wochenende "vor August" ist für ein Gericht in etwa so wichtig wie die Frage, ob Dein letztes 10-EUR-Parkknöllchen berechtigt war oder nicht. Und wenn Deine Ex auch nur leise vermutet, dass der weitere Fortgang des Verfahrens von einem Gespräch zwischen der VP und ihr abhängt, wird sie noch 10 Jahre lang Mittel und Wege finden, dieses Gespräch nicht stattfinden zu lassen. Oder denkst Du, sie beeilt sich Deinetwegen?

Du hast vor und zu Ehezeiten wie eine Marionette in den Schnüren Deiner Ex gehangen. Das ist Vergangenheit und nicht mehr zu ändern. Aber schlimm ist, dass Du es heute immer noch tust: Andere sind schuld, dass es nicht so läuft wie es soll. Wenn es in den vier (!) Jahren seit Eurer Trennung nicht möglich war, eine auch nur halbwegs verlässliche Umgangsregelung zu finden und umzusetzen, solltest Du Dir wirklich Gedanken machen - nicht über Deine Ex (denn die spielt ihren Part der Umgangsboykotteuse ganz hervorragend und aus ihrer Sicht vollkommen fehlerfrei), sondern über Deine eigenen Ansätze, etwas an diesem Zustand zu ändern. Die sind sehr offensichtlich nicht zielführend. Das hier zu beklagen wird Dir nicht weiterhelfen.

Wenn Deine Anwältin nicht in die Hufe kommt, wechsle sie aus. Wenn die VP sich nicht bewegt: Mach Dampf. Aber nicht wegen einer popeligen Übernachtung oder eines vollkommen unwichtigen Einzelwochenendes innerhalb der nächsten 4 Monate; dafür muss ein Gericht seinen Apparat wirklich nicht in Gang setzen.

Nachdenkliche Grüsse
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2007 21:56
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

<Hi
Brille ich verstehe und akzeptiere deine meinung.
Ich möchte nicht 1 Wochenende ich möchte jedes Wochenende also alle 14 Tage meine Tochter von freitag bis Sonntag haben zusätzlich alle hälfte der Schulferien.
Ok also meinst du ich sollte ruhig mal die Verfahrenspflegerin anrufen und fragen wann sie gedenkt mit meiner EX zu sprechen?
Ich kann auch gerne jede Woche meine anwältin anrufen und ihr sagen sie solle bei gericht dampf machen habe ich auch keine probleme mit.
Ich werde alles tun,damit ich meine Tochter endlich regelmässig Übernacht bekomme.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2007 22:02
(@nixena)
Rege dabei Registriert

Hallo Furbie30,

meine Vorredener haben was das Dampf machen angehen, wirklich Recht. Ich setz jetzt mal ne Möglichkeit drauf, die wir als Tip von einer Anwältin bekommen haben. Sag aber Deiner Anwältin, das Du das machen möchtest, damit sie sich nicht überfahren fühlt...! Die genannte Anwältin rät das ihren Mandanten selber, wenn scheinbar nichts mehr geht (wir können sie uns nicht leisten ;( )
Schreib dem Richter (egal, ob er da nu involviert ist mit dem Ex-Schwiegervater oder wie auch immer) einen Brief, wo Du ihm erzählst, wie sehr Du unter der jetzigen Situation leidest, und ihn bittest, das Verfahren zu beschleunigen. Kann ja nicht sein, daß man Dich auf eine Stufe mit Tätern, Schlägern oder sonst wem stellt und Dich so behandelt. Und genau dieses Argument würde ich auch anführen. Das ist ja echt eine absolute Beschneidung Deiner und der Rechte des Kindes. Das ist eine Demütigung hoch zehn!
Allerdings formuliere es nicht angreifend, sag nichts über Deine Ex, sondern beschreibe nur wie Du unter der jetzigen Situation leidest!
Tu was und ich wünsch Dir Glück!

Liebe Grüsse
NIxena

"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2007 11:33
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Furbie,

ich habe eine solche (damals jahrelange!) Verschleppung einer Umgangsstreitigkeit miterlebt. Das macht mürbe und hilflos; ich kann nachvollziehen, wie es Dir geht.

Bloß: Dein "guten Willen zeigen", "kompromissbereits sein", wochen-, gar monatelanges geduldiges Warten auf das Handeln der Anwälte, Richter, Verfahrenspfleger, JA-Mitarbeiter und sonstiger Beteiligter gereicht ausschließlich Dir und Deiner Tochter zum Nachteil.

Brille hat Recht:  Hau auf den Tisch und mach allen Beteiligten Beine! Ruf Sie an und frag nach dem Stand der Sache. Laß Dir (kurze) Termine benennnen, bis zu denen die jeweiligen Schritte abgearbeitet werden! Ruf am tag des Terminablaufs wieder an und frag nach. Sonst wartest Du in drei Jahren noch auf "einen Termin" ....

Ich weiß, daß solch ein penetrantes Drängeln vermeintlich als Querulantentum gewertet und Dir ggf. zum Nachteil ausgelegt wird. Das sind aber nur freche Versuche der (Un-)Beteiligten, ihr eigenes Untätigsein zu vertuschen und ihre Verschleppungsstrategie zu  untermauern.

Laß Dich nicht mehr mundtod machen; entscheide, was Dir wichtiger ist:

Deiner Tochter irgendwann mal (hilfslos schulterzuckend) zu sagen: Ich habs ja (mit Geduld und Kompromißbereitschaft) versucht, aber die anderen haben das Monat und Monat (Jahr um Jahr) verschleppt! DA KANN ICH DOCH NICHT DAFÜR!

Oder Deiner Tochter irgendwann mal sagen: Ich hab ALLE HEBEL IN BEWEGUNG GESETZT, BIN ALLEN HEMMSCHUHEN IN DEN ALLERWERRTESTEN GETRETEN; HAB MICH VON KEINER DIESER PAPPNASEN HINHALTEN LASSEN ... ICH HAB UM DICH GEKÄMPFT, nicht GEBETTELT!

Wie würdest Du Deine Tochter vor wilden, angreifenden Tieren schützen? Betend vor die Tiere knien; irgendeinen Gott um Hilfe bitten oder KÄMPFEN?

Hab endlich Mut, Dich nicht nur mit Papiertigern gegen die Mutter zu wehren; sondern das Recht Deiner Tochter schnell und entschieden einzufordern! Boykotteusen finden IMMER Argumente, warum das Kind derzeit eben nicht übernachten kann beim Vater! Du darfst nur nicht zulassen, daß irgendwer dieser Argumentation folgt!

LG und viel Mut und Glück!

Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2007 12:21




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