mein steiniger Weg
 
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mein steiniger Weg

 
(@papa-in-spe)
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hallo liebe foraner,

möchte mich und meine geschichte hier kurz auf diesem weg vorstellen:

ich nenn mich papa in spe, weil ich bis heute meine rechte als papa nicht nachkommen darf.

zur geschichte:

- KM trennte sich im oktober 2008 schwanger von mir
- meine tochter wurde februar 2009 geboren, erfuhr ich aber erst vom jugendamt mit schreiben wg. vaterschaftsanerkennung
- KM lies mich tochter dann im märz 1x 10min sehen
- auf grund der umstände der trennung kamen in mir zweifel meiner vaterschaft auf und ich bat KM um privaten vaterschaftstest, welcher mir verweigert wurde
- ich verweigerte die vaterschaftsanerkennug um gerichtlichen vateschaftstest zu erzwingen, unterhalt behielt ich ein
- september 2009 vaterschaft erwiesen
- oktober 2009 anerkennung der vaterschaft und beurkundung des kindesunterhalts
- nachzahlung des ausstehenden unterhalts an die beistandsschaft bzw. KM
- oktober 2009 KM verweigert umgang mit beründung "wg. kindeswohlgefährdung"
- versuch der vermittlung durch jugendamt bzw. metitator
- ende oktober 2009 abbruch der metitation durch mich nach tod meiner mutter und heftigen telefonat mit der KM
- von da an verliefen versuche zur kontaktaufnahme mit der KM im sande, keine kommunikation möglich
- april 2012 telefonischer kontakt zur KM, weitehin nicht kompromissbereit wg. umgang
- versuch der vermittlung durch sozialen dienst vom JA gescheitert, weitere metitation durch KM abgelehnt

ich habe meine tochterbis heute nur dieses einzige mal gesehen. von der KM erhielt ich keinerlei info über meine tochter.
unterhalt zahle ich regelmäßig im vorraus an KM.
die wenigen dinge, die ich über meine tochter erfahren habe, kamen von aussenstehenden 3. personen.

nun bin ich fest entschlossen, das ich den umgang mit meiner tochter auf gerichtlichen wege durchsetzen will.
ich weiss, das ich damit evtl. schon viel zu lange gewartet habe, doch glaubte ich bisher, das sich die lage evtl. noch entspannt, die KM zur vernuft kommt und den umgang fördert, vergebens ...

ich hoffe das ich hier im forum sinnvolle hinweise und tips bekomme, aber auch für kritik bin ich jederzeit zu haben.

gruss,

Papa in Spe

Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten. Sie sind extra eingebaut, um eure Aufmerksamkeit zu erhöhen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2012 13:14
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Papa in Spe

nun bin ich fest entschlossen, das ich den umgang mit meiner tochter auf gerichtlichen wege durchsetzen will.
ich weiss, das ich damit evtl. schon viel zu lange gewartet habe, ....

Besser spät, als nie.

Da seit 2009 nichts mehr im Bezug auf Umgang passiert ist, ausser persönliche Gespräche mit KM, sollte als erstes das JA erneut eingeschaltet werden und um Vermittlung gebeten werden.
Danach kannst du zum Gericht und Umgang einklagen.
Eine langsame Anbahnung ist sicher sinnvoll, da die Kleine dich wahrscheinlich gar nicht kennt.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2012 14:31
(@papa-in-spe)
Schon was gesagt Registriert

thx wedi für deine posting.

jugendamt wurde schon eingeschaltet, hat gespräch mit der mutter geführt, aber mutter verweugert weiterhin den umgang und die kommunikation mit mir..
mitarbeiterin sagte mir, mehr können die auch nicht machen.

ich habe jetzt noch einmal einen termin bei einer mediatorin. aber laut jugendamt hat die mutter auch daran kein interesse.

bleibt wohl also nur der gang zum amtsgericht.

gruß Papa in Spe

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2012 23:39
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HI Papa,

bleibt wohl also nur der gang zum amtsgericht.

Was ja dann auch der richtige Schritt ist. Lass Dir hier von den gerichtserfahrenen Vätern noch weitere Tipps zum Aufbau einer Strategie geben. Auch Einsatz von Ordnungsmitteln, um den Umgang auch durchsetzen zu können. Da ist eine Vielzahl zu beachten. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2012 23:43
(@papa-in-spe)
Schon was gesagt Registriert

thx ingo für deinen hinweis.

werd mich die tage mal näher hier durch forum lesen und hoffe was hilfreiches zu finden.

wer tips oder hinweise hat, immer her damit, gern auch per PN. ist alles neuland für mich, mach das zum ersten mal.

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2012 23:47
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Papa in Spe,

deine Geschichte zeigt mir, dass ich es eigentlich noch gut getroffen habe... Wobei ich ja (leider) noch verheiratet bin.

Nachdem meine Ex erst nach anraten ihres Anwaltes ein Vermittlungsgespräch beim JA zugestimmt hat, musste ich doch Umgangsklage einreichen.

An deiner Stelle würde ich keinen Tag mehr warten und dir einen guten Anwalt für Familenrecht suchen.

Gruß
Marko

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2012 12:29
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Papa in Spe!
Ergänzend zu Vorgechriebenem:
Da Du seit mehreren Jahren Euer Kind nicht gesehen hast, musst Du damit rechnen, dass zunächst betreuter Umgang (BU) ausgeurteilt werden könnte, damit ihr zueinander findet.
In diesem Fall solltest Du darauf achten, dass diese zwar durch eine dritte Person betreut aber ohne KM statt finden.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2012 12:43
(@papa-in-spe)
Schon was gesagt Registriert

hier überschlagen sich gerade die ereignisse, nur mal kurzes feedback:

hatte umgangsklage eingereicht, dann ging alles ganz fix:

am dienstag war verhandlung und kind hat sein umgangsrecht mit papa zugesprochen bekommen ...

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2012 20:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das ist schön zu lesen. Kannst Du auch die genaueren Maßgaben bekannt geben, also wie und wann und mit eventuell welchen Mitteln der Umgang ermöglicht werden soll?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2012 20:54
(@papa-in-spe)
Schon was gesagt Registriert

ich warte selbst noch auf den schriftlichen richterlichen beschluss. werd dann sofort hier bericht erststatten ...

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2012 21:15




(@papa-in-spe)
Schon was gesagt Registriert

bei mir war es so, das ca. 14 tage vor der verhandlung der, vom amtsgericht bestimmte rechtsbeistand meiner tochter, eine anwältin, bei mir zum gespräch daheim war. zuvor war diese anwältin schon bei die km gewesen. es ging in diesem gespräch weitesgehenden um das wieso, weshalb, warum, um die gescheiterte beziehung, die vaterschaftsanerkennung und die versuche, umgang zu erhalten. da sie meine tochter ja bereits persönlich kennengelernt hatte, berichtete sie mir auch von ihrer kontaktfreudigkeit. da ich schon im vorlauf beratung bei der jugendhilfe in anspruch genommen hatte, erklärte ich der anwältin gegenüber, das ich einen betreuten umgang mit behutsamen spielerischen kennenlernen im rahmen der jugenhilfe zustimmen würde. desweiteren erklärte ich mich bereit, bei den terminen, in sofern es möglich ist, auf die bedürfnisse der km (schichtarbeit) rücksicht zu nehmen. die anwältin machte sich reichlich notizen, lies mir aber weitestgehend im ungewissen, erklärte mir aber, das die chancen gut stehen und das die gerichte sehr gut im interesse des kindes enscheiden.

am verhandlingstag, ca. 10 min vor der verhandlung übergab diese anwältin mir und der km eine kopie ihres empfehlungsberichtes. ich überflog kurz den verlauf des gesprächs mit der km und dachte mir, das ist schwerer tobak was sie mir alles vorwirft!! auf dem weg in den verhandlunsraum laß ich noch ihr schlusswort: sie unterstütze die meineung des kv, den persönlichen kontakt zu seiner tochter behutsam und zunächst unter begleitung aufzubauen. sie äußerte, nicht, wie von der km gewünscht, zu warten, bis das kind den kontakt wünscht. desweitern erklärte sie, das das kind ihr gegenüber offen und kontakfreudig war, teile sie die befürchtungen der km von negativen beeinträchtigungen nicht. mir fiel ein mega steinbrocken vom herz. 

die verhandlung ging ganz fix, ca. 45 min:

vorlesen der formalitäten und warum wir hier sind, dann ergriff sich die km das wort und legte, wie von mir erwartet los: der kv hat das und das und das und das nicht und und und ..., bis die richterin sie aufklärte, dass es hier um den umgang der gemeinsamen tochter und nicht um die gescheiterte beziehung ginge. die km warf dinge wie psychologisches gutachten in den raum.

dann bekam die anwältin der tochter das wort und trug quasi ihre empfehlung vor. ich selbst brauchte nicht viel sagen.

die richterin klärte die km auf, das das gemeinsame kind und auch der kv ein recht auf umgang haben und in diesem fall auch nichts aber auch garnichts dagegen spricht. selbst begründungen der mutter, wie finanzielle einbußen wg. urlaub für betreuten umgang und anfahrt erklärte die richterin für unbegründet. die km wurde durch die richterin aufgeklärt, das beide elternteile gewisse pflichten dem kind gegenüber zu erfüllen haben. die km wurde gefragt ob sie sich mit betreuten umgang in rahmen der jugendhilfe einverstanden erklärt. die km wollte den umgang gern bei der anwältin durchführen lassen, da die tochter ja schon bezug zur anwältin hat. dies lehnte die richterin mit hinweis auf die zusätzlichen finanziellen aufwendungen für die anwältin ab, da ja de muddi vorher wg. ihre finanzen gejammert hatte.

danach wurde per vorläufigen beschluss durch das amtsgericht betreuter umgang bei dem jugendhilfeverein angeordnet. zuvor sollen beide eltern dort noch ein gespräch führen. die richterin klärte die km noch darüber auf, das der umgang früher oder später auch in den räumlichkeiten des kv stattfinden wird.

verhandlung geschlossen, km weg wie nix ...

der beschluss ist vorläufig, entschieden wird wohl nach dem bericht der betreuerin beim umgang im jugendhilfeverein.

hoffe es war jetzt nicht zu ausführlich. ich war im vorfeld auch sehr aufgeregt hab es aber mit ruhe und gelassenheit angehen lassen. es kam mir zu gute, das ich das beziehungstechnische und die elterliche ebene trennen kann und das vergangene mit der km abgeschlossen habe. glaub de muddi hat da noch so ihre problemchen mit...

es war wohl auch sehr hilfreich, das sich die km der richterin gegenüber sehr aufbrausend benommen hat, aber das ist nun mal ihre art.

Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten. Sie sind extra eingebaut, um eure Aufmerksamkeit zu erhöhen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2012 10:30
(@biggi62)
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Guten Morgen, Papa in spe!

Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreich absolvierten Umgangsverfahren.
Wann ist euer erster Termin? Was passiert, falls die KM diese Termine hintertreibt?

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2012 10:47
(@papa-in-spe)
Schon was gesagt Registriert

also ich warte wie gesagt noch auf den schriftlichen beschluss des amtsgerichts.

uns wurde aber dort bei der verhandlung gesagt, das wir uns nachweislich innerhalb 3 wochen nach zugang dieses beschlusses, um einen termin beim jugendhilfeverein zur umgangsanbahnung zu bemühen haben.

ich denke mal alles andere hängt vom jugendhilfeverein ab, wie sie termin frei haben und wie die kindesmutter kann.

Was passiert, falls die KM diese Termine hintertreibt?

LG 🙂 Biggi

äh, verstehe deine frage nicht  :question:

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2012 11:04
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

äh, verstehe deine frage nicht  :question:

Hallo Papa in spe,

Du hast "auf dem Papier" einen Erfolg erzielt.  Papier ist geduldig. Deine Ex ist es offenbar nicht.
Diese Frau will Kindesunterhalt von dir - und sonst gar nichts. Vor allem keine "Einmischung" und keinen Kontakt.
Wäre es anders, hätte es das Gerichtsverfahren gar nicht geben müssen.

Glaubst du wirklich, dass diese mündliche Verhandlung aus Saulus einen Paulus gemacht hat? Sodass die KM ab jetzt brav und bieder alles tun wird, was eine verantwortungsvolle Mutter sinnvollerweise tun sollte, um einen regelmäßigen Umgang zwischen eurer Tochter und dir anzubahnen und zu fördern? Glaubst du das wirklich?!?! Ich nicht.

ich denke mal alles andere hängt vom jugendhilfeverein ab, wie sie termin frei haben und wie die kindesmutter kann.

Was soll das heißen "wie die kindesmutter kann"?
Hat sie einen Beruf mit unvorhersehbaren Arbeitszeiten?
Muss sie zuhause einen Demenzkranken beaufsichtigen?
Oder wartet sie auf eine Organspende?

Nein???

Dann solltest du zügig einen Termin mit dem Verein vereinbaren, der dir gut passt und die KM nachweislich (z. B. per e-Mail mit dem Jugendamt in CC) auffordern, diesen Termin wahrzunehmen. Wenn du dich jetzt auf deinen Popo setzt und abwartest, was als nächstes passiert, wird erfahrungsgemäß GAR NICHTS passieren.

Viel Erfolg weiterhin! Auf deinem "steinigen Weg" hast du gerade erst den ersten Schritt getan.

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2012 11:32
(@papa-in-spe)
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tja, darauf weiss ich im moment noch keine antwort. bin ich selbst gespannt drauf, was da noch kommt.

ich betrachte das ganze im moment als einen teilerfolg auf meinen langen steinigen weg.

alles andere wird die zukunft zeigen, zur not gibts ja noch andere rechtsmittel ...

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2012 11:50
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

zur not gibts ja noch andere rechtsmittel ...

Zur Not? Ja. Aber zuvor musst du selbst aktiv werden. Abwarten hilft in einem solchen Fall gar nichts. Das Eisen "KM kriegt Druck bei Gericht" solltest du schmieden, solange es heiß ist.

Also häng dich gleich Montagfrüh mit deinem Terminkalender ans Telefon, zwecks Terminabsprache mit dem Verein. Idealerweise kontaktieren die anschließend die KM. Frag sie, wie deren üblicher Ablauf ist. Die machen das ja nicht zum ersten Mal, nehme ich an.

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
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(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2012 12:01
(@papa-in-spe)
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keine angst, ich laß das schon nicht hängen.

leider hat der jugendhilfeverein für schichtarbeiter recht ungünstige sprechzeiten an denen ich am schlafen bin und auch nur an drei tagen in der woche, aber ich stehe mit der sozialpädagogin in mail-kontakt.

denk mal werde anfang der woche von ihr mail mit termin bekommen.

gruss P.i.S :winkewinke:

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2012 13:01
(@papa-in-spe)
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so, jetzt aber mal einen kurzen zwischenbericht abgeben:

mittlerweile hat das elterngespräch bei der jugendhilfe statt gefunden. auf wunsch der muddi getrennt, sie war vor mir dort.

es ging im großen und ganzen um grundlegende regeln zum ablauf des betreuten umgangs in der jugendhilfestation.

desweiteren hatte de muddi noch einige regeln und grundsätze, mit denen ich im großen und ganzen einverstanden bin.

tochterkind hat nun von der sache wind bekommen, was sie dort soll und auf wen sie da trifft. sie ist wohl auch schon sehr gespannt und neugierig, wurde mir von der umgangsbetreuerin gesagt.

für mich ist es sehr erleichternd, da ich angst vor fragen wie "wer bist du", "was willst du hier mit mir" oder "bist du mein papa" hatte.

das wichtigste aber: die ersten 3 termine für den umgang stehen und ich lern nächste woche schon mein engelchen, was nun schon ca. 3,5 jahre alt ist, kennen.

ich freu mich so sehr, bin aber auch sehr aufgeregt. ich zähle die tage und stunden bis zum umgang und hoffe das dann in den 1,5h spielenachmittag die welt stehen bleibt.

soweit erst mal zur info.

gruß P.i.S.  :winkewinke:

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2012 18:49
 vj
(@_vj_)
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Lieber papa in spe,

Hab eben Deine Geschichte gelesen und bin sehr gerührt, dass jetzt alles in eine gute Richtung läuft!
Ihr hattet scheinbar eine vernünftige Richterin und eure Tochter hatte einen sehr guten Rechtsbeistand.
Freue mich für euch!

Jetzt heißt es: dranbleiben und den Kontakt nicht wieder abreißen lassen!
Laß dich nicht provozieren oder unter Druck setzen. Bleib bei Konflikten freundlich und sachlich und trenne immer die Paarebene von der Elternebene (aber das scheinst Du ja eh sehr gut zu machen).
Und wenn es Probleme gibt, dann hol Dir Hilfe von außen. Such Rat bei neutralen Stellen, die das Kindeswohl im Auge behalten!

Ich wünsche Dir und deiner Tochter alles Gute für das Kennenlernen und Euren weiteren gemeinsamen Weg!

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2012 12:07