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Mein Alptraum. Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs der eigenen Kinder

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(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus DerM,

dann ist es auch mir wichtig, in das gleiche Horn zu blasen, wie einige sehr erfahrene User hier vor mir.

Es kann nicht angehen, dass die KM Dir Vorschriften macht. Und auch das JA hat nichts zu entscheiden.

Das Ganze geschieht immer noch vor dem Hintergrund, dass Du und ihr Vater die Kinder missbraucht habt.

Sofern an den Vorwürfen kein Funken Wahrheit ist, steht einem regelmäßigen unbegleitentem Umgang nichts im Wege. Und wie Du dann die Zeit mit den Kindern verbrigst, ist allein Deine und Eure Entscheidung.

Ich weiß, Du hast Dich seinerzeit auf den faulen Kompromiss eingelassen. Aber es wird nun wirklich höchste Zeit, dass dieser aus der Welt geschafft wird.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 14.02.2011 11:25
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

es geht bei mir nun in die nächste Runde.
Das Gutachten über meine Familie ist fertig.
Es gibt keinerlei Anzeichen für pädophile Neigungen bei mir und der KM wir eine ambulante Psychotherapie zur Bearbeitung ihrer Ängste empfohlen.
Nun folgt die Verhandlung um das Sorgerecht und das ABR.
Morgen werde ich zum ersten mal den Verfahrensbeistand kennen lernen, sie kommt zu mir nach Hause.

Gruß
M


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Themenstarter Geschrieben : 29.03.2011 19:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na-dann, viel Erfolg.

Benimm dich und denke dran, die Mutter nicht zu schlecht zu machen!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 29.03.2011 19:34
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

es geht weiter und ich würde mich nochmal über ein Paar Meinungen freuen.

Im Mai ist nun die Sorgerechtshauptverhandlung. Der Verfahrensbeistand setzt sich dafür ein das der Umgang auch bis dahin schon unbegleitet ist. Es soll nun ein Gespräch beim JA geben mit der KM wie der Umgang bis zum Gerichtstermin unbegleitet verlaufen soll.
Zur Zeit sehe ich meine Kinder 3x die Woche für 2 1/2 Stunden in Begleitung einer Tagesmutter.

Der Vorschlag des Verfahrensbeistandes ist nun 1 x in der Woche und jeden Samstag. Die erste Woche den Samstag nur Nachmittags, darauf die Woche dann den ganzen Samstag von morgens bis Abendes immer im Wechsel.

Ich weiß nicht genau was ich davon halten soll. Im Prinzip habe ich dann 1 Tag weniger in der Woche, dafür jedes 2te WE aber ein ganzen Samstag.
Hinzu kommt das ich an meinen Umgang auch die Großeltern der Kinder teilnehmen lasse und sozusagen meinen Umgang teilweise abgebe.

Wie würdet ihr in dieses Gespräch rein gehen ? darauf bestehen das es auf keinen Fall weniger wird ? oder kompromissbereit sein und das Angebot annehmen da es ja erstmal nur vorrübergehend ist bis zum Gerichtstermin.

noch einen schönen Sonntag

Gruß
M


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Themenstarter Geschrieben : 10.04.2011 13:54
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo M.
also ganz ojektiv betrachet, wird der Umgang für die Zeit bis zur Verhandlung nicht weniger, nur die Frequenz ist eine andere. dafür gewinnt der Umgang für Dich doch eine ganz andere Qualität, wenn Du ihn nun selbstständig gestalten kannst und nicht mehr unter der "Aufsicht" der Tagesmutter stehst.

Die "teilweise Abgabe" des Umgangs an Deine Eltern ist Dein Privatvergnügen. Wobei ich mir die Frage stelle, warum Du das jetzt schon tust. Ersteinmal geht es doch um Dich und das Kind, und bis Mai (und hoffentlich eine anständige Umgangsregelung (jedes 2.WE ganz) werden sich die großeltern doch sicherlich noch gedulden können!?

Um nicht ganz kampflos das Feld zu räumen, würde ich ggf noch einen zweiten Nchmittag unter der Woche fordern. Aber lass es daran nicht scheitern!

Toto


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Geschrieben : 10.04.2011 14:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
ich sehe es auch so wie totoHH.

Normalerweise vertrete ich da eher die harte Linie, keinen cm Boden freiwillig aufzugeben aber hier hast du Chance zu beweisen, dass du auch ohne Aufpasser, nicht zu einem Kinderfresser mutierst.
Und bis Mai ist ja nicht lange hin.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 10.04.2011 20:39
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

gut.. ich denke prinzipiell sehe ich das auch so wie eure Ratschläge.
Ich werde trotzdem versuchen noch einen Tag in der Woche zu bekommen. Vielleicht 2 mal in der Woche und dafür nur jeden 2ten Samstag oder so mal sehn wie kompromissbereit die Damen sind in diesem Fall. Durch das Gutachten ist der ganze Fall nun in ein anderes Licht gerückt und ich hoffe nun etwas mehr Rechte zu bekommen.

Die Großeltern nehmen seit ca. 1 Monaten schon 1 mal in der Woche an meinem Umgang teil da sie auch schon immer sehr enge Bezugspersonen waren für die Kindern. Das ist auch völlig ok so da ich ja den Tag nicht abgebe, sondern auch dabei bin.
Wir teilen uns den Tag halt nur.

Einen Antrag auf ABR haben ich auf Grund des Gutachtens trotzdem gestellt. Das ich damit nicht durch komme ist mir klar, ich hoffe aber dann trotzdem ein umfangreiches Umgangsrecht zu bekommen bei der Verhandlung.


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Themenstarter Geschrieben : 10.04.2011 21:44
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Großeltern nehmen seit ca. 1 Monaten schon 1 mal in der Woche an meinem Umgang teil da sie auch schon immer sehr enge Bezugspersonen waren für die Kindern. Das ist auch völlig ok so da ich ja den Tag nicht abgebe, sondern auch dabei bin.
Wir teilen uns den Tag halt nur.

dann will ich darn ja auch gar nicht rütteln
nur lass es aus den anstehenden Diskussionen raus. es hilft dir nicht und verkompliziert die sache nur

toto


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Geschrieben : 11.04.2011 00:09
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen...

ich hatte nun die alles Entscheidende Verhandlung ums das Sorgerecht , ABR und Umgang.

Zuerst mal die Fakten :
- Es bleibt beim gemeinsamen Sorgerecht
- Die Kinder bleiben bei der Mutter
- Die Mutter hat bereits eine Therapie begonnen
- Ich habe die Kinder jedes 2te Wochenende
- zusätzlich jeden Mittwoch von 14:30 – 18:00 Uhr
- ein zusätzlicher Montag im Monat von 14:30 – 18 Uhr
- Ich bekomme PKH habe also keinerlei Kosten zu tragen
- Die Eltern nehmen zusammen an einer Erziehungsberatung teil

Was mich sehr stört ist das mit der Therapie. Im Gutachten steht drin das sie eine ambulante Psychotherapie zur Bewältigung ihrer Ängste machen soll in Begleitung eines Arztes.
Sie hat sich nun laut ihrer Aussage eine Verhaltenstherapeutin gesucht die nicht mal das Gutachten sehen wollte.
Für den Richter hat es Volkommen gereicht das sie sagt, sie macht nun eine Therapie.  Es wurden keinerlei Auflagen oder dergleichen beschlossen. Das heißt niemand wird erfahren was dabei rum kommt und ob sie diese Therapie überhaupt zu Ende bringt.

Im großen und ganzen muss ich das ganze noch Sacken lassen. Ich weiß nicht wirklich was ich davon halten soll.
Dieses Wochenende werde ich meine Kinder nun seit fast einem Jahr mal wieder ins Bett bringen können, darauf freue ich mich natürlich riesig.

Gruß M


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Themenstarter Geschrieben : 20.05.2011 14:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Hört sich nach einem Vergleich an.

Was mich sehr stört ist das mit der Therapie. Im Gutachten steht drin das sie eine ambulante Psychotherapie zur Bewältigung ihrer Ängste machen soll in Begleitung eines Arztes.
Sie hat sich nun laut ihrer Aussage eine Verhaltenstherapeutin gesucht die nicht mal das Gutachten sehen wollte.

Dir wurde bereits vor Wochen gesagt, dass dies Dich nichts anzugehen hat. Dennoch verlangst Du eine nach Deinen Vorstellungen gestaltete Würdigung. Um es kurz und knapp zu sagen. Es geht Dich nichts an. Schreib Dir das hinter die Ohren. Lediglich das Wohl der Kinder interessiert. Dieses Gutachten ist keine Verurteilung, sondern stellt lediglich eine Empfehlung dar, siehe:

Es gibt keinerlei Anzeichen für pädophile Neigungen bei mir und der KM wir eine ambulante Psychotherapie zur Bearbeitung ihrer Ängste empfohlen.

Und stelle Dir vor, diese Streitbeilegung vor Gericht ist ein erster Schritt in Richtung Normalisierung. So betrachtet hast Du mehr gewonnen, als die anderen Verfahrensbeteiligten Dir zubilligen wollten. M.E. hast Du eine Umgangsregelung über Durchschnitt bekommen, aus der sich perspektivisch was machen lässt. Gibt es Regelungen bei Ausfall von Umgängen und bei Verweigerung Strafandrohung?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2011 15:08




(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus M,

Im großen und ganzen muss ich das ganze noch Sacken lassen. Ich weiß nicht wirklich was ich davon halten soll.

Mit oder ohne Auflagen, beim Arzt oder Therapeuten - ganz egal, was dabei raus kommt, kann im Vorfeld eh niemand wissen.
Und wenn die Therapie keinerlei Wirkung zeigt, wirst Du es eh bald wieder merken  :puzz:

Ich würde deshalb jetzt nicht ständig Gedanken darüber machen, sondern mich mehr den erfreulichen Aspekten der Angelegenheit zuwenden.

Bist Du zufrieden mit der Umgangsregelung?
Wenn ja, dann freue Dich darüber und freue Dich auf die kommende Zeit mit Euren Kindern.

Wenn es Probleme gibt, dann solltest Du aber bereit sein, sofort wieder tätig zu werden.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2011 15:09
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Hört sich nach einem Vergleich an.Dir wurde bereits vor Wochen gesagt, dass dies Dich nichts anzugehen hat. Dennoch verlangst Du eine nach Deinen Vorstellungen gestaltete Würdigung. Um es kurz und knapp zu sagen. Es geht Dich nichts an. Schreib Dir das hinter die Ohren. Lediglich das Wohl der Kinder interessiert. Dieses Gutachten ist keine Verurteilung, sondern stellt lediglich eine Empfehlung dar.

Du hast ja volkommen Recht. Ich sehe das jetzt auch alles als ein Schritt hin zur Normalisierung. Aber wie du auch sagtest hat nur das Wohl der Kinder zu interessieren. Und wenn ich sehe das meine Tochter das Verhalten ihrer Mutter immer mehr annimmt, sprich ängstlichkeit, unsicherheit usw dann ist mir schon wichtig das sie therapiert wird und zwar richtig. Das ich daran nichts ändern kann ob es nun passiert oder nicht dessen bin ich mir bewusst.

Mit der Umgangsregelung bin ich zufrieden. Die Mutter hat sich gegen die Übernachtung gewehrt mit der Begründung das es die Kinder zu sehr durcheinander bringen würde und sie jetzt schon völlig verwirrt sind. Der Richter hat es dann aber beschlossen und auch mit aufgenommen : " Bußgeld ersatzweise Ordnungshaft" beim nicht einhalten.

Ich werde sehen was die Zukunft bringt und freue mich jetzt erstmal auf die gemeinsame Zeit mit meinen Kindern die durch das ganze Wochenende nun natürlich eine ganz andere Qualität gewinnen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2011 15:26
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