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Mein Alptraum. Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs der eigenen Kinder

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 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

Ich schreibe meine Geschichte hier weil es mir einerseits gut tut diesen Alptraum in Worte zu fassen und vielleicht hat wer ja auch noch ein paar Vorschläge, Ratschläge was auch immer...
Ich versuche mich kurz zu fassen, würde ich jedes Detail umschreiben was in den letzen 5 Monaten passiert ist würde dieser Text zu lang werden.

Zu mir... Ich bin 29 seit 5 Jahren verheiratet und habe 2 wundervolle Kinder im Alter von fast 4 und 1 Jahr ( Mädchen und Junge).

Im Juli letzen Jahres verschwand meine Frau mit meinen beiden Kindern spurlos. Nach nächtelanger Sucherrei ging ich zur Polizei um eine Vermisstenanzeige zu machen.
Dort wurde mir mitgeteilt das man wisse wo meine Frau sich mit den Kindern aufhält und sie mich und IHREN Vater wegen sexuellen Handlung an meinen Kindern angezeigt hat.
Von diesem Tag an begann der Alptraum.
Anwaltstermine, Hilfesuche bei psychologischen Diensten bei Lebensberatungsstellen kathastophale Termine beim Jugendamt usw.

Nach einigen Wochen erhielt ich dann über meine Anwältin die Akteneinsicht der Polizei sowie einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht und einer Umgangssperre für mich mit meinen Kindern. Ich nenne mal ein paar beispiele was meine Frau mir vorwirft und wie sie begründet das ich sowas schreckliches getan haben soll :

- der Vater geht gerne alleine mit den Kindern einkaufen oder zum Spielplatz ( um sie zu vergewaltigen ! )
- der Vater hatte eine Errektion als er mal sein Baby auf dem Arm hatte ( ohne Worte.. )
- der Vater macht seiner Tochter Zöpfe und Klammern ins Haar ( um pornografische Fotos zu machen ! )
- der Vater stöhnt wenn Kinder auf ihm herum Hüpfen
- der Vater will gerne alleine mit seiner Tochter zu einem Freund der auch 2 kleine Kinder hat um sie zusammen zu mißbrauchen.
- der Sohn ein 10 Monate altes Baby roch nach Sperma im Gesicht !!!!
- der Vater unterhält sich intensiv und nur wenn die Ehefrau weg guckt mit dem Schwiegervater ( natürlich um ihm zu sagen wann er das nächste mal an meine Kinder kann )
- der Vater ist Drogensüchtig er hat rote Augenringe und ist immer sehr müde ( ich arbeite 3 Schichten auch übers Wochenende ... )
- die Tochter hat Angst vor ihrem Vater
- die Mutter traut sich nicht mit den Kindern raus weder schickt sie die Tochter in den Kindergarten. ( weil der Vater ja sie entführen könnte )
- die Ehefrau hat das Gefühl das der Vater nachts gar nicht schläft und nur drauf wartet bis sie einschläft das er sich an der Kindern vergehen kann.

nur ein kleiner Ausschnitt aus 4 Seiten puren Wahnsinn aus dem Vernehmungsprotokoll der Polizei.

Als Vorgeschichte muss ich erwähnen das meine Frau schonmal den Verdacht hatt das sie selbst als Kind von ihrem Vater sexuell mißbraucht worden sei. Dies aber immer wieder verdrängt hat.

Seit dem ist viel passiert. Die Anzeige gegen mich ist fallen gelassen. Polizei sowie auch Staatsanwaltschaft gingen von einem psychischen Problem meiner Frau aus. Es wurden Worte wie Verfolgungswahn, Paranoja, Wahnvorstellungen in den Mund genommen.
Im September letzen Jahres gab es dann die erste Gerichtssverhandlung. Der Richter war mir besonnen und sprach mir 3 mal die Woche Umgang mit meinen Kinder zu. Aber aus Rücksicht gegenüber meiner verängstigten Frau nur unter Aufsichicht einer Umgangsbegeitung ( die natürlich ich organisieren und auch bezahlen muss ).

Nach erneuten 1 monatigen Kampf mit dem Jugendamt und verzweifelter Suche nach einer Tagesmutter läuft dieser Umgang sei Anfang November regelmäßig.
Des weiteren wurden psychologische Gutachten in Auftrag gegeben wo geklärt werden soll :

Gibt es begründete Anhaltspunkte
a: für pädophile Neigungen des Kindesvaters
b: für wahnhafte Ängste der Kindesmutter vor einem sexuellen Missbrauch an ihren Kindern
c: für eine Traumatisierung der Kinder, sei es durch Missbrauchstaten oder Suggestion von solchen
d: welche therapeutischen Ansatzpunkte erscheinen bezüglich der Kinder, der Kindesmutter, des Kindesvaters sinnvoll.

die Gutachten sind Mittlerweile voll am laufen. Ich war bereits 3 mal bei dem Psychlogen. Er meinte zu mir das es ihm reicht und ich nicht mehr hin muss.
Wie oft meine Frau da war und wie die Kinder begutachtet werden/wurden weiß ich nicht. Meine Hoffnung besteht da drin das er erkennt was sie hat, welche Krankheit und man ihr und auch uns als Familie helfen kann. Ich weiß das sie mich nicht als Vater entsorgen will. Ich weiß das sie von diesen Krankhaften Vorstellungen überzeugt ist und all das nur getan hat um die Kinder zu schützen.

Der Umgang mit meinen Kindern gestaltet sich schwierig. Ich sitze 3 mal die Woche in einer kleinen 2 Zimmerwohnung der Umgangsbegleitung. Ich genieße jede Sekunde mit meinen Kindern.
Leider werde mir warum auch immer sämtlich Aktivitäten von meiner Frau (mit Hilfe des Jugendamtes) untersagt. Meine Kinder dürfen Oma und Opa oder auch Freunde die sie seit über 5 Monaten nich mehr gesehen habe nicht besuchten. Grundlos !
Ich habe diesbezüglich schon ein Schreiben an den Familienrichter geschickt mit bitte um Hilfe wo ich verzweifelt auch eine Reaktion warte.
Das Jugendamt ist wie beschrieben eine absolute Kathastrophe. Völlig parteiisch und ganz und gar auf der Seite meiner Frau. Ich überlegte schon oft rechtliche Schritte gegen die Zuständige Sachbearbeiterin ein zu leiten habe es aber bißlang gelassen.

Wenn die Gutachten stehen gibt es dann eine Hauptsorgerechtsverhandlung. Mal sehn wieviel zeit bis dahin noch vergeht...

Bis dahin verbleibe ich mit einer Resthoffnung an die Gerechtigkeit die meinen Kampfgeist um das wohl meiner Kinder noch nich erloschen hat...


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2011 19:46
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi DerM und willkommen bei V.S.

Haarsträubende Geschichte.

Ich überlegte schon oft rechtliche Schritte gegen die Zuständige Sachbearbeiterin ein zu leiten habe es aber bißlang gelassen.

Das würde ich jetzt auch erstmal sein lassen.

Wenn die Gutachten stehen gibt es dann eine Hauptsorgerechtsverhandlung. Mal sehn wieviel zeit bis dahin noch vergeht...
Bis dahin verbleibe ich mit einer Resthoffnung an die Gerechtigkeit die meinen Kampfgeist um das wohl meiner Kinder noch nich erloschen hat...

Ich wünsch dir dabei viel Mut und Kraft

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 20:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ein ganz wichtiger Hinweis: Davon

Meine Hoffnung besteht da drin das er erkennt was sie hat, welche Krankheit und man ihr und auch uns als Familie helfen kann. Ich weiß das sie mich nicht als Vater entsorgen will. Ich weiß das sie von diesen Krankhaften Vorstellungen überzeugt ist und all das nur getan hat um die Kinder zu schützen.

musst Du Dich umgehend freimachen. Es ist weder Deine Aufgabe, psychische Erkrankungen Deiner Frau zu diagnostizieren noch hast Du irgendwelche Möglichkeiten, hier helfend einzugreifen. Sie hat sich ganz klar als Gegnerin positioniert, die Dir das Übelste vorwirft, was Eltern sich überhaupt unterstellen können. Dafür hat kein Mensch Verständnis zu erwarten; das ist so abseitig, als würde man sagen: "Meine Frau konnte nicht anders als eine Bank zu überfallen; sie musste schliesslich etwas tun, um bei unserer wohlhabenden Familie nicht als Loser dazustehen!"

Sollte Deine Frau tatsächlich einen derart schwerwiegenden psychischen Schaden haben (von denen Du in 5 Jahren Ehe nichts gemerkt hast?), dass sie ausserstande ist, die Realität wahrzunehmen, sondern sich solche Räuberpistolen ausdenkt, wäre es vielmehr angezeigt, die Kinder da umgehend herauszuholen und das ABR zu beantragen. Das funktioniert aber nicht unter der zögerlichen Prämisse "vielleicht wird es ja nochmal was mit uns", sondern einzig mit Fokussierung auf das Wohl der Kinder.

Zusätzlich kannst Du Dir eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung nach >>>§ 164 StGB<<< überlegen. Dann wird von Amts wegen ermittelt; ggf. auch in Richtung "Unzurechnungsfähigkeit". In keinem Fall darfst Du Dich mit einem "wurde fallengelassen" begnügen; daran klebt immer ein "na, irgendwas wird schon drangewesen sein".

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 20:21
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Zusätzlich kannst Du Dir eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung nach >>>§ 164 StGB<<< überlegen. Dann wird von Amts wegen ermittelt; ggf. auch in Richtung "Unzurechnungsfähigkeit". In keinem Fall darfst Du Dich mit einem "wurde fallengelassen" begnügen; daran klebt immer ein "na, irgendwas wird schon drangewesen sein".

ja darüber habe ich mir auch schon viele Gedanken gemacht. Ich war damals auch kurz davor eine Gegenanzeige zu machen. Meine Anwältin war und ist immer noch der Meinung das es in der hisigen Situation keinen Sinn machen würde.

Über die Gefahr selbst etwas beim meiner Frau diagnostizieren zu wollen bin ich mir im klaren. Das mache ich auch nicht. Aber man versucht halt zu verstehen, was passiert mit einem Menschen den man geliebt hat und der einen geliebt hat und dann einem auf einmal so etwas vorwirft und an tut.

Es hat ja alles damit angefangen als sie auf den Gedanken kam selbst als Kind mißbraucht worden zu sein. Von da an ging alles bergab.
Das ABR werde ich beantragen sobald in dem Gutachten irgendetwas von einer Art Krankheit steht.  Mein Fokus liegt voll und ganz auf dem Wohl der Kinder zu 100%.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2011 20:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn der Richter dich aus Rücksicht auf die Macken deiner Ex zu betreutem Umgang verdonnert, ist der auch nicht ganz Stubenrein.

Lasse dich auf keine weiche Linie ein.

Gegen die Vorwürfe mit aller Kraft an.

Keine faulen Kompromisse eingehen.

Du willst keine Begnadigung sondern einen Freispruch.

Ich würde evtl. auch einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht, bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen.
Und zwar aufgrund fehlender Erziehungsfähigkeit.

Dafür brauchst du aber einen guten Anwalt.
Hast du bei deinem ein gutes Gefühl?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 22:46
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

ich kann im moment keine fehlende Erziehungsfähigkeit nachweisen. Das Jugendamt ist voll auf ihrer Seite und ist begeistert WIE SIE die ganze schwierige Situation meistert. Ich muss mir immer nur anhören ich sei überbemüht und mache zuviel Druck. Ich sage ja Katastophe.
Ich hoffe halt auf das Gutachten. Bei dem Psychologen habe ich ein ganz gutes Gefühl. Zumindest ist ihm das Wort Krankheit ziemlich oft raus gerutscht als wir über meine Frau gesprochen haben. Wie gesagt, sobald das Gutachten steht werde ich sehen was zu tun ist. Sollte da wirklich eine Krankheit bei ihr diagnostiziert sein werde ich natürlich sofort das ABR beantragen.

Mit meiner Anwätlin habe ich gemischte Gefühle. Zumindest wird sie hier in der Region als Familienanwältin empfohlen. Die Antrage und Schriftsätze die sie bißlang formuliert hat haben mich auch überzeugt nur das die Geschichte mit dem Unterhalt gerade so schleifen gelassen wird stört mich halt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2011 23:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

nur das die Geschichte mit dem Unterhalt gerade so schleifen gelassen wird stört mich halt.

Wenn das, das einzige Problem ist, was du mit ihr hast ist das ok, denn wir ihr Einkommensunterlagen und en Gegenangebot geliefert habt, ist das erstmal ok.
Der Ball liegt beim Gegner.

Mich stört mehr der begleitete Umgang und dass sie da nicht gegen vor gegangen ist.
Aber ok.

Beim Gutachter ist wichtig, dass du ihm nicht Diagnosen lieferst, sondern Symptome.
Aus den Symptomen ne Diagnose zu machen ist sein Job.

Und ich denke, du solltest die Sache mit den Vorwürfen nicht versickern lassen, sondern warm halten. Das ist das heißeste Indiz für ihre Macke.
Da musst du auch den Gutachter drauf stoßen.


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AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 23:13
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

also ich muss dazu sagen das ich das selber bißchen verbockt habe. Der Richter hat mich sogar gefragt ob ich dazu bereit wäre den Umgang begleitet zu machen. Ich stimmte dem zu weil ich einfach so schnell wie Möglich wieder meine Kinder sehen wollte. Meine Anwältin meinte danach zu mir 3 mal die Woche ist sehr viel deshalb hat sie dagegen nichts gesagt.

Mich stört der Begleitete Umgang auch nicht. Die Umgangsbegleitung ist super und auch wenn sie unparteiisch sein muss weiß ich das sie auf meiner Seite ist und mir glaubt. Wir hatten schon sehr viele gute Gespräche. Von daher ist das okay.
Das Problem ist halt das meine Frau mir die Gestaltung des Umgangs völlig einschränkt mit Hilfe des Jugendamtes. Mein Wunsch wäre es mal mit den Kindern wieder nach Hause, mal Oma und Opa besuchen usw. das möchte sie nicht und verbietet es mir. Aus diesem Grund schrieb ich auch letze Woche einen Brief persönlich an den Richter ob er die Parteien von der rechtlichen Lage des Umgangs aufklären könne.
Ich bin der Meinunge in den 2 1/2 Stunden wo ich meine Kinder habe kann ich mit ihnen machen was ich möchte mit der Auflage die Umgangsbegleitung ist dabei. Das sieht meine Frau und das Jugendamt anders. Deshalb warte ich gerade so sehnsüchtig auf eine Reaktion vom Familienrichter.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2011 23:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Recht hast du.
Das JA hat überhaupt nichts zu bestimmen.
Und es ist richtig, das dem Richter zu sagen, damit der auch weiß, von wo es stinkt.


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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 23:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Sollte da wirklich eine Krankheit bei ihr diagnostiziert sein werde ich natürlich sofort das ABR beantragen.

Dir ist aber schon klar, dass das im Umkehrschluss heisst: "Wenn sie die Vorwürfe im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte erhoben hat, isses ok!"?

Es macht keinen Unterschied, aus welchem Grund Deine Frau solche unglaublichen Vorwürfe erhebt. Die Frage ist nur, wer sie ihr glaubt bzw. was davon hängenbleibt - auch und gerade bei den Kindern.

Der Richter hat mich sogar gefragt ob ich dazu bereit wäre den Umgang begleitet zu machen. Ich stimmte dem zu weil ich einfach so schnell wie Möglich wieder meine Kinder sehen wollte.

auch das war nicht durchdacht; die Lesart lautet "diesen Vater kann man nicht mit seinen Kindern alleinlassen". In Kombination mit einem im Raum stehenden Missbrauchsvorwurf (und der steht da noch immer, auch wenn die Ermittlungen eingestellt wurde) ist das ein absolutes Killerargument. Und zwar GEGEN Dich, vor allem, wenn Du auch noch selbst zustimmst, Deine Kinder unter Aufsicht zu sehen.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 02:06




 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Dir ist aber schon klar, dass das im Umkehrschluss heisst: "Wenn sie die Vorwürfe im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte erhoben hat, isses ok!"?

Der Umkehrschluss wird nicht eintreffen weil ich weiß das sie mich als Vater nicht entsorgen will sondern von diesen krankhaften Anschuldigungen überzeugt ist. Von daher ist meine Einschätzung so das es darauf ankommt WIE krank sie ist. Und da hoffe ich das  das Gutachten weiter hilft. Selbst wenn sie Auflagen bekommt eine Therapie zu machen weiß ich nicht wie gut meine Chance stehen den Kampf um das ABR zu gewinnen.
Selbst in der Verhandlung nahm der Richter in ihrer Anwesenheit das Wort Verfolgungswahn in den Mund und sprach mich dann sogar an das man sich in Falle einer Therapie mit der Krankenkasse in Verbindung setzen soll ob die das bezahlt.

auch das war nicht durchdacht; die Lesart lautet "diesen Vater kann man nicht mit seinen Kindern alleinlassen". In Kombination mit einem im Raum stehenden Missbrauchsvorwurf (und der steht da noch immer, auch wenn die Ermittlungen eingestellt wurde) ist das ein absolutes Killerargument. Und zwar GEGEN Dich, vor allem, wenn Du auch noch selbst zustimmst, Deine Kinder unter Aufsicht zu sehen.

Nein , so denke ich nicht. Auch wenn es blauäugig klingen mag. Ich glaube der Richter wusste einfach das meine Frau mir die Kinder niemals ohne Aufsicht gegeben hätte. Er hat mich sogar gefragt : Wie oft möchten sie ihre Kinder sehen ? Die Entscheidung auf begleitenden Umgang wurde auf Rücksicht meiner Frau gefällt um ihre krankhaften Ängste nicht eskalieren zu lassen.
So denke ich zumindest da drüber...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2011 04:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DerM,

nimm's mir nicht übel - aber Du argumentierst wie der Ehepartner eines langjährigen Alkoholikers, der Sätze sagt wie "er hat mich zwar immer wieder halbtot geprügelt - aber wenn er nichts getrunken hat, ist er ein ganz lieber". Dort heisst das Co-Abhängigkeit und löst das Problem nicht, sondern verschlimmert es.

Wir können Dir hier nur Rat aus Distanz und Erfahrung geben - was bei solchen Themen allerdings vorteilhaft ist. Deswegen sehen wir Dinge, die Du nicht sehen kannst oder willst. Eines davon ist - ich schrieb es bereits - das Allerschlimmste, was ein Elternteil dem anderen vorwerfen kann. Unter "normalen" Menschen ist das ein glasklarer Staftatbestand. Du selbst hängst dagegen in der Schleife, Erklärungen für dieses Verhalten zu finden und es sogar beinahe mit undokumentierten Ereignissen aus der Vergangenheit zu entschuldigen, weil Du auf eine Fortsetzung der Ehe hoffst. Für diese "Schuld" Deines Schwiegervaters gibt es bislang zwar offensichtlich so wenig Beweise gibt wie für die Anwürfe gegen Dich, aber als Erklärung machst Du sie Dir trotzdem selbst wohl zu eigen. Das ist ein ziemlich schmaler Grat.

Ich sag's jetzt mal brutal: Wenn Deine Frau in ihrem Wahn mit den Kindern von der Autobahnbrücke springt, um sie vor Dir zu schützen - entschuldigst Du ihr Verhalten und ihre bislang noch nicht einmal diagnostizierte Krankheit dann auch noch?

Allerdings auch noch ein ganz anderer Hinweis zum Nachdenken: Den "Missbrauch mit dem Missbrauch" (googeln!) gibt es auch ohne jegliche kindliche Traumatisierungen, sondern schlicht als bequemes und vielfach bewährtes Vehikel, den Vater der Kinder langfristig aus deren Leben zu kicken. Kaffeekränzchen und Frauenhäuser empfehlen dergleichen gerne.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 04:36
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

also ich möchte mich da anschließen und kann nur sagen, ich würde mit aller Härte gegen eine solche Anschuldigung vorgehen, Gegenanzeige, Unterlassungserklärung und das ganze Programm. Egal ob diese Vorwürfe aus einer krankhaften Störung heraus ausgesprochen werden, oder ob es sich um bewussten Missbrauch mit dem Missbrauch handelt. Denn geschäftsunfähig ist sie ja wohl nicht, also voll verantwortlich für ihr Handeln.
Und wenn du so nachgiebig verständnisvoll mit ihr bist, dann bleibt immer in deinem Umfeld ein kleiner Hauch von "vielleicht ist ja was dran" kleben...und das hast du nicht nötig, ihrzuliebe mit so einem Makel zu leben!
Statt dich anzuzeigen hätte sie sich ja auch in Therapie begeben können!

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 11:13
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

gut, vielen Dank für eure Antworten und die Kopfwäsche.
Ich denke ihr habt in vielen Dingen recht und ich muss in der Hinsicht an mir arbeiten  :note:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2011 15:30
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus DerM!

(...) und ich muss in der Hinsicht an mir arbeiten 

Für die ganze Missbrauchsgeschichte brauchst Du eher gestern wie heute m.E. einen anderen Anwalt, evtl. Strafrecht statt Familienrecht, um gegen die Vorwürfe vorzugehen bzw. mit Gegenanträgen zur Abwehr zu kontern.
Die jetzige Anwältin würde ich erst mal an der Unterhaltssache dran lassen, wobei ich den Endruck habe, dass Du selbst nicht ganz aufm Laufenden bist, was überhaupt gemacht wird...

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 15:38
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich wollte mich mal wieder melden.. leider steht die Zeit bei mir gerade etwas still.
Die Untersuchungen der Gutachten sind abgeschlossen und ich warte das sie bei meiner Anwältin eingehen. Dann werde ich in die Offensive gehen. Ich bin sehr gespannt was der Psychater über meine Frau geschrieben hat.
Der Umgang mit den Kindern läuft sehr gut, ich sehe sie 3 mal die Woche und genieße jede Sekunde mit ihnen.
Heute hatte ich ein Termin im Kindergarten meiner Tochter. Ich hatte dort ein einstündiges sehr gutes Gespräch mit den Erzieherinnen. Da ich von meiner Frau keinerlei Informationen bekomme wie es meiner Tochter im Kindergarten geht war dieser Termin mehr als notwendig. Zudem haben auch die Erzieherinnen schon ein ehr negatives Bild von meiner Frau und waren froh endlich mal mit mir sprechen zu können. Meine Frau war natürlich alles andere als begeistert mich dort zu sehen.

Ich lasse die Zukunft auf mich zu kommen und bin gespannt was die nächsten Monate noch passiert..


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2011 15:19
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich lasse die Zukunft auf mich zu kommen

Das würde ich auch tun, und zwar in Ruhe sofern möglich.

Denn

Der Umgang mit den Kindern läuft sehr gut, ich sehe sie 3 mal die Woche und genieße jede Sekunde mit ihnen

das ist das wichtigste. Und wenn das läuft kannst Du eine wenig durchschnaufen.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2011 16:01
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich habe nun erfahren das der Richter vor hat einen Verfahrensbeistand hinzuzuholen.
Ich habe mich nun mal etwas schlau gelesen. Man kann sagen der Verfahrensbeistand ist der Anwalt der Kinder ?

Was denkt ihr hat das für Auswirkungen auf meinen Fall ?
Ich habe auch gelesen das ein Verfahrensbeistand kommt wenn eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet.
Könnte das ein Grund sein ? oder sind meine Gedanken ehr utopisch...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2011 18:29
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus DerM,

hast Du jetzt eigentlich schon irgendeine Ahnung, was in den Gutachten steht?

Zum Thema Verfahrensbeistand würde ich mir denken, dass der Richter eine Art neutrale Person für die Kinder will. Möglicherweise aufgrund der "Krankheit" der KM. Sollte eher für die KM ein Nachteil sein, weniger für Dich.

Hast Du eigentlich noch irgendwas gegen die Vorwürfe der KM unternommen?

gut, vielen Dank für eure Antworten und die Kopfwäsche.
Ich denke ihr habt in vielen Dingen recht und ich muss in der Hinsicht an mir arbeiten

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2011 09:40
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Guten morgen Michael,

nein ich habe noch keinen Schimmer was in dem Gutachten drin stehen wird. Aus diesem Grund halten wir gerade auch die Füße still sprich unternommen habe ich noch nichts.
Das einzige was ich weiß ist, dass das Gericht davon ausgeht das es sehr bald bei ihnen eintreffen wird und dann auf dem schnellsten Weg es zu einer Hauptsoregrechtsverhandlung kommt ( Aussage des Richters ).
Ich kämpfe gerade mit dem Jugendamt da drum den Umgang etwas freier gestalten zu können da die Kindesmutter mir jegliche Unternehmungen untersagt. Sie möchte unteranderem auch das ich meine Tochter an ihrem Geburtstag nicht sehe.

Heute habe ich einen Termin bei meiner Anwältin. Ich bin gespannt was sie zum Thema Verfahrensbeistand sagt.

Gruß
M


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2011 11:16




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