Mal ´ne kurze Vorst...
 
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Mal ´ne kurze Vorstellung

 
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

hiho, nachdem ich hier schon einige gute antworten auf meine fragen bekommen habe, hie rmal ne kurze vorstellung.

ich bin 33 jahr alt und mein kind ist 7. die km und ich haben uns getrennt, als unser kind 4 war. die km lebt jetzt in einer lesbischen beziehung und ich bin seit 2 jahren auch wieder gebunden und seit kurzem verheiratet.

ich telefoniere jeden abend mit meinem kind und das klappt auch soweit. sehen tue ich mein kind jeden mittwoch und alle zwei wochenenden.

lg

papa1977

ps: wer noch was wissen möchte, einfach fragen


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2010 12:25
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Papa1977!
Aus Deinen anderen Beiträgen habe ich herausgelesen, dass Du scheinbar kein gemeinsames Sorgerecht und damit verbunden kein ABR hast?
Hast schon mal darüber nachgedacht, dieses nun bei Gericht (für den Fall, KM kann aus welchen Grund auch immer ihr SR NICHT ausüben) für Dich zu beantragen?

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2010 12:35
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

hi, also ich habe jetzt bei gericht das gemeinsame sorgerecht beantragt (wg. neuer rechtsprechung). das abr hat nur sie, kann ich das zusammen mit dem sorgerecht beantragen oder muss ich das separat benatragen ? ich bin nicht so bewandert in den dingen. bisher lief alles mehr schlecht als recht, aber es lief. irgendwann ist aber nun mla schluss. ich bin nicht der depp der nation. danke lg papa1977


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2010 12:39
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Ich würde ABR im Verbund mit GSR beantragen, damit könntest Du theoretisch mit entscheiden, wo das Kind sein Lebensmittelpunkt hat.
Praktisch ist es so, dass es indem meisten Fällen keine Sau juckt, wenn KM mit Kind einfach wegzieht, ohne Dein Einverständnis als ABR-Mitinhaber einzuholen. Das nennt man Tatsachen, die schwer umkehrbar sind, schaffen...

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2010 12:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Das ABR bist Bestandteil des Sorgerechts und wird nur auf Antrag heraus gelöst und einzeln auf eine Person übertragen.

Du brauchst es also nicht gesondert zu beantragen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2010 09:36
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

nur so interessehalber, wie weit wohnt ihr denn nun auseinander?

grüßle
jo


AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2010 10:06
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

hi, wir wohnen ca. 40 km auseinander. gruss papa1977


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2010 11:03