Hier ist wohl die Ecke wo man seine Geschichte schreibt- So will ich das auch machen.
Will auch versprechen das ich es kurz mache.
Hallo erstmal
2000 meine Freundin kennen gelehrnt.
2002 mein Sohn geboren. Ich war wohl ein typisch stolzer Vater.
2007 Trennung von Freundin.
Ihre Aussage "Wenn du dich von mir trenst wirst du um jeden Besuch bei meinen Sohn kämpfen müssen" - Wie war.
Kontakt zum Jugendamt - Die sollten vermitteln - Ohne Ergebnis
Nach der Trennung, Missbrauchsvorwurf der Mutter gegen mich. Angeblich hätte ich den Penis meines Sohnes in der Hand gehabt (Was ich mit Sicherheit oftmals mal hatte - besonders als er die ersten paar mal versuchte allein auf das Töpfchen der Großen zu gehen. Desweiteren leidet er an Vimose)
2009 Einstellung des Verfahrens wegen Missbrauch. In der Zwischenzeit (von 2007 - 2010) keinen Kontakt zu meinem Sohn
Jan 2010 Klage wegen Umgangsrecht - Ergebnis - Gutachten einholen ob ich pedophil bin, solange nur begleitet Umgang 1 mal Monat 2 Stunden. Dem Gutachten wollen sich dan beide Unterwerfen
Nov 2010 Gutachten wurde erstellt. Ergebnis des Gutachtens keine pedophilen Neigungen, aufgrund der Bedenken der Mutter sollten erstmal noch ein paar begleitete Umgänge stattfinden. Dann normaler Umgang.
Apr 2011 Klage wird Vordgesetzt. Es wird ein Vergleich geschlossen der sich an das Gutachten anlehnt. Die Mutter soll zusätzlich Familienhilfe beantragen. Der Verfahrensbeistand sagt " vergöttert seinen Papa und wünscht sich mehr Kontakt zu Ihm" Von der Abmachung im ersten Termin (Wir unterwerfen uns dem Gutachten) will sie nichts mehr wissen.
Mai 2011 Der vergleich Interresiert Sie nicht mehr. Umgang will Sie nur noch in Begleitung, Umgänge finden nicht mehr statt. - Keine Unterstützung vom Jugendamt oder vom. - Aussage vom JugA und - wir können nicht gegen den Willen der Mutter handeln. Weitere begleitete Umgänge sollten der Vorbereitung auf unbegleitete Umgänge dienen. Wenn die Mutter diese aber von vornherein Ausschliesst hätten diese (Begleiteten) Umgänge aber keinen Sinn.
Weitere Umgänge finden nicht statt.
Anwältin nimmt das eher gelassen hin - Wir brauchen eine Gerichtsverwertbare Aussage (Anscheinend scheint die Aussage des Mitarbeiters des *** nicht verwertbar zu sein)
Das Stand bis Heute
Ich habe mich da mal bewust aussen vor gelassen und auch alle Emotionen ausgeklammert. Also nur die Fakten dargestellt.
Ich denke wie ich mich dabei fühle brauch ich hier im Forum wohl nicht zu schreiben.
Ich habe allso einen vergleich den ich mir an die Backe pinnen kann und keinen Kontakt mehr zu meinen Sohn.
Wie würdet Ihr weiter vorgehen ? Was soll ich machen ?
Bitte keine Realnamen Forenregel Nr.2 beachten
Hi
Anwältin nimmt das eher gelassen hin - Wir brauchen eine Gerichtsverwertbare Aussage (Anscheinend scheint die Aussage des Mitarbeiters des nicht verwertbar zu sein)
Wie würdet Ihr weiter vorgehen ? Was soll ich machen ?
Mach der Anwältin Dampf unter ihren Allerwertsesten.
Wenn sie nicht will gibt es noch andere.Lass dich nicht vera.......
Gruss Wedi
Realnamen im Zitat entfernt ***
Moin.
Eine Story, die wir hier leider viel zu oft lesen müssen.
Du musst sofort wieder zum Gericht und darfst dich auf keinerlei faulen Vergleich einlassen.
Du musst eine feste Umgangsregelung verlangen, diese vollstreckbar machen lassen und deine Ex muss auf die Möglichkeit zur Verhängung von Ordnungsmitteln hingewiesen werden, wenn das noch passiert ist.
Am besten suchst du dir dafür einen neuen Anwalt.
Fast hätte ich gesagt, Johann Schwenn.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Rene0815,
oh je, das kommt mir bekannt vor.
Die Dauer allerdings kann ich nicht nachvollziehen und wenn ich dann noch so etwas lese:
Anwältin nimmt das eher gelassen hin - Wir brauchen eine Gerichtsverwertbare Aussage (Anscheinend scheint die Aussage des Mitarbeiters des *** nicht verwertbar zu sein)
würde ich als erstes ganz dringend zum Anwaltswechsel raten.
Schon allein aus der unsinnigen Behauptung bezüglich der gerichtsverwertbaren Aussage.
Offenbar war die studierte Juristin zudem nicht mal in der Lage (gerade bei einer solch krassen Kindesbesitzerin) , Dir die sanktionsfreie Bedeutung eines Vergleiches zu vermitteln.
Sie hätte definitiv auf einem Beschluß bestehen müssen.
Fast hätte ich gesagt, Johann Schwenn.
Nee für ein Familiengericht eher ungeeignet, er ist Vollblutstrafrechtler.
er ist Vollblutstrafrechtler.
Ich habe ja auch gesagt fast. 😉
er ist Vollblutstrafrechtler
Das wäre in dem Falle vermutlich wurscht.
Der hätte den Richter so gerüttelt, dass der stramm steht und salutiert.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
Hätte ich die Kohle von Kachelmann - Hätte ich auch den Verteidiger von Kachelmann.
ich bin aber nur ein kleiner Nordhorner deshalb muss ich mir auch nen kleinen Anwalt aus Nordhorn nehmen.
Wenn einer hier nen guten in der Gegend kennt bin ich immer dankbar für Infos
Hätte ich die Kohle von Kachelmann - Hätte ich auch den Verteidiger von Kachelmann.
ich bin aber nur ein kleiner Nordhorner deshalb muss ich mir auch nen kleinen Anwalt aus Nordhorn nehmen.
1. ist Schwenn oder ein anderer sogenannter "Staranwalt" im Familienrecht unangebracht
2. findest Du mit etwas Glück und viel Engagement durchaus einen fachkundigeren Anwalt als Deine bisherige "Fachkraft".
Frage mal bei dem nächsten VafK-Verein nach.
Hallo rene0815,
schlimme Geschichte, was man da lesen muss bei Dir!
Wie schon gesagt: Such Dir nen neuen Anwalt! Das ist bei Dir sicher schwieriger, denn meistens mögen die auch keine "angebrüteten" Fälle! Nimm Dir da einfach echt Zeit bei der Suche! Leider kann ich Dir zu Deiner Gegend nicht weiter helfen...
und ja, Schwenn ist nen anderes "werkzeug" und "kaliber". Der ist nen absoluter Revisionsspezialist für Strafrecht und seine einzige Aufgabe war, Revisionsgründe zu provozieren und das Gericht zur weißglut zu treiben, damit Fehler passieren, um allenfallsig dann da zu punkten.
Leider ist Familienrecht ne andere Baustelle.
Insofern versuche einen versierten Familienrechtsfachanwalt zu finden mit Lebenserfahrung, Empathie, Knowhow und Einsatzwillen....der Dir dann hoffentlich helfen kann.
Viel Erfolg
Hallo
Ich muss mal sagen das Forum hier ist echt klasse.
Ich habe noch nie so schnelle Reaktionen auf Beiträge in Foren bekommen. (Schreibe sonst aber auch eher in Endwickler Foren für Software / Linux etc.)
Ich hätte auch nie gedacht das es so viele Väter gibt die änliche Probleme habe und das die diskrepanz zwischen Wirklichkeit -> Politik -> Recht -> Rechtssprechung und Öffentlichkeit so groß ist.
In den Köpfen der Menschen scheint immer noch ein Männer(Väter) - Bild der 30er Jahre zu stecken. Aufklärung tut Not -> Gemeinschaft und Öffentlichkeit tut Not
Ich denke dieses Forum ist ein wichtiger Teil dabei. Wie kann man sich stärker einbringen hier.
Hi Rene
Du hast Post.
Gruss Wedi
Hallo
So die Geschichte geht weiter.
Bei der letzten Verandlung hatten wir uns verglichen. Im Prinzip auf das was ich wollte.Nur das vorab noch ein paar begleitete Umgänge statt finden sollten, zur Vorbereitung auf nicht begleiteten Umgang.
Die Kindsmutter hat zugestimmt. Dazu sollte Sie, wegen der Kostenübernahme, einen Antrag bei Jugendamt auf Familienbetreuung stellen.
Sie betonte dabei das Sie das Kind nie ohne begleiteten Umgang herausgeben wird. Somit sieht das Jugendamt keinen Sinn in der Kostenübernahme und lehnt den Antrag ab.
Also neue Klage nächste Runde
Hallo rene0815,
na, das ist ja ein starkes Stück der KM. Leider zeigt es sich immer wieder, dass manche Elternteile von eigenen Vereinbarungen/Zusagen hinterher nichts mehr wissen wollen bzw. diese nachträglich torpedieren oder schlicht ignorieren.
Du musst also in die 2. Runde. Hierbei sollte am Ende der Umgang durch Beschluss(!) festgelegt sein, evtl. flankiert mit Ordnungsgeld/-haft, auch sollte eine Ersatzregelung getroffen sein, falls Umgang einmal ausfällt.
Bei der mitgeteilten " speziellen Haltung" der KM solltest Du da m.E. ab jetzt ganz konsequent vorgehen.
Viel Erfolg
Sie betonte dabei das Sie das Kind nie ohne begleiteten Umgang herausgeben wird.
Genau darauf hätte Dich Dein Anwalt vorbereiten müssen und niemals einem Vergleich zustimmen dürfen.
Also neue Klage nächste Runde
Richtig! :thumbup:
Hoffentlich diesmal mit einem weniger unfähigem Anwalt.
da hast Du evtl. etwas mißverstanden.
Dies hier:
Sie betonte dabei das Sie das Kind nie ohne begleiteten Umgang herausgeben wird.
bezog sich auf den Kostenübernahmeantrag der KM beim JA wegen Begleitung (den das JA nicht bewilligt hat) und nicht auf die Umgangsverhandlung, die da schon längst vorbei war!
Der Anwalt kann für diese Situation also eigtl. nichts.
Viele Grüsse
Nun das erste Schreiben des AG Ibbenbüren nach Einreichung des Antrags auf Umgang (zweite Runde)
ist der Antrag der Gegenseite zur TSellungnahme zugestellt worden.
Das Gericht hat den Antrag ferner dem zuständigen Jugendamt des Kreises Steinfurt und dem Kreisel e.V. mit der Bitte um einen Bericht
Übersandt. Das jugendamt wird sich mit den Beteiligten in Verbindung setzen. Die Erstellung des Berichts des Jugendamtes kann nach hiesiger
Erfahrung bis zu drei Monate, in Einzelfällen auch länger, dauern
Mit freundlichen Grüßen
Das heist für mich mindistens wieder 3 Monate warten.
Was ich nicht akzeptieren will und kann.
Welche Möglichkeiten habe ich dagegen vor zu gehen ?
Das Gericht nachdrücklich auf das Beschleunigungsgebot aus §155 FamFG hinweisen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
