Kurzfassung Leidens...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kurzfassung Leidensweg

Seite 1 / 2
 
(@renovatio)
Schon was gesagt Registriert

Moin Ihr Lieben,

nach nunmehr über 5 Jahren Scheidungskrieg darf ich mich einreihen in die, die absolut alles verloren haben, Dank der deutschen Richter. Meine ExFrau durfte alles machen,
ich nur zahlen, aber das kennt Ihr sicher alle auch. Meine Kinder hatte Sie nach wenigen Monaten soweit, dass sie mich nicht mehr sehen wollten, mein Sohn damals 16, meine Tochter 13.

Nachdem nun nach 5 Jahren wie gesagt alles verloren ist bin ich nun endgültig psychisch am Ende, mal wieder seit Wochen arbeitsunfähig und warte auf einen Therapieplatz. Echt Klasse, was das
"System" in Deutschland auf dem Rücken der getrennt lebenden Väter an Verpflichtungen ablädt.

Jetzt fehlt nur noch eins, dass ist ist die Privatinsolvenz, dann hat meine Ex alles erreicht was Sie wollte.

Ich frage mich, wie lange dieses Gesellschaft das noch mit sich machen lässt.

Lieben Gruß an alle Leidgenossen,

Renovatio

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2014 16:13
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Warum zahlst du noch für die Kinder?

Kein Umgang kein Geld. Ganz einfach.

Gezielt alles vor die Wand fahren und auf Kosten Dritter Leben wie Mutti auch.

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 16:23
(@renovatio)
Schon was gesagt Registriert

Die Mutter ist Selbstständig und hat bei Gericht keine Einkünfte angegeben, die wurden daraufhin geschätzt (fiktives Einkommen) um meinen Unterhalt an Sie zu berechnen.

Mein RA meint weil Sie nur fiktives Einkommen hat könne Sie nicht zum Kindesunterhalt herangezogen werden.

Coole Sache so ein fiktives Einkommen für Selbstständige allein erziehende Mütter (lol).

Gegen die Wand gefahren habe ich nichts, aber meinen Job im Vertrieb (Außendienst) kann ich wohl tatsächlich nicht mehr machen,
seit Jahren klappe ich immer wieder zusammen und bin wochenlang krank, diesmal fürchte ich wird endgültig Schluss damit sein und ich werde mir
einen ganz anderen Job suchen müssen.

Die Kinder studieren oder gehen zur Schule bin mal gespannt wie das Thema weitergeht...

Gruß

Reno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2014 16:29
 Uli
(@Uli)

Gezielt alles vor die Wand fahren und auf Kosten Dritter Leben wie Mutti auch.

Das ist doch Unsinn. Bei dem Alter der Kinder hat sich das Problem in Kürze auf natürlche Weise erledigt. Wenn er den Karren jetzt vor die Wand fährt, wird er wohl nur schwer wieder auf die Füße kommen.

Die Kids sind volljährig also würde ich erst mal Infos über die Ausbildung einholen. Und wenn die Mutter aneblich nicht zahlen kann, sollen die Kids anteiliges BaföG beantragen. Die BaföG-Ämter schauen dann schon, was Muttern verdient.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 16:44
(@riviera68)

Hallo,

ich wundere mich immer wieder, dass soviele "Schicksale" wiederholt dem Richter, dem Staat, dem Deutschland in den Schuhe geschoben wird.

Wo ist die Eigenverantwortung? Auch wenn sich viele Geschichten aehneln und manche Leidensgeschichte nicht gestoppt wurde, von jenen Richter, wir kucken immer seltener wann wir selbst haetten mehr tun koennen.

Die Frage Ich frage mich, wie lange dieses Gesellschaft das noch mit sich machen lässt. kann man durchaus auch selbst mal stellen. Da faengts naemlich gar nicht so selten an.
Ich sage das, weil in erster Linie bin ich selbst verantwortlich fuer ne ganze Menge in meinem Leben und nicht der Staat.
Und ganz btw die wiederkehrende Betonung Richtung Deutschland stoesst mir extrem auf.
Ja, nicht alles laeuft so in unserem Land wie man es gerne haette. Aber zum einen sieht es in anderen westlichen Laendern auch nicht anders aus (oder gibt es hier jemanden, der mir ernsthaft was gegenteiliges erzaehlen  und beweisen will) und zum zweiten wird es nie was Einheitliches geben koennen, weil wir hier im Forum taeglich lesen koennen, schon die drei Forumsteilnhemer Unterschiedliches fuer richtig halten.

Renovatio, steh auf, hoer auf dich zu aergern und ueberleg mal wieviele Jahre du noch so vor dir hast. Deine Ex wird immer weniger eine Rolle spielen und was deine Kinder betrifft, die nehmen ihr Leben in die eigene Hand und werden sicher frueher oder spaeter vor deiner Tuer stehen. Vor allem dann, wenn du eigentlich der "dufte Papa" warst und nicht "der Sac.k".
Dein Leben ist nicht zu Ende.

cheers!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 17:41
(@renovatio)
Schon was gesagt Registriert

Erledigt hat sich das Thema wenn das letzte Kind mit dem Studium durch ist, das kann bis zum Master noch lange dauern meine Tochter macht mit Glück nächstes Jahr Abitur.

Das Bafög Amt will ja auch mit mir vor Gericht, weil ich keine 557 EUR Unterhalt an meinen Sohn bezahle, sondern nur 157, wie von meinem Anwalt ausgerechnet also die tun gar nix in Richtung Mutter.

Und den Richtern gebe ich sehr wohl Schuld, es liegen Berichte und Videos meiner Privatermittler vor, das meine EX sehr wohl Einkünfte aus Gewerben und Vermietungen von (nennen wir es mal Bordell-) Wohnungen hat.

Frau sagt bei Gericht, das die Wohnung in 3 Jahren nur zwei Wochen vermietet werden konnte nämlich an die Detektive .... die Richter machen es sich einfach und glauben den Schwachsinn.

Glaub man ja nicht, das ich nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hätte um hier die Wahrheit aufzudecken, nur interessierts keinen !

Gruß

Reno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2014 18:27
(@riviera68)

...vielleicht hab ich das falsch verstanden, dann vorab "Entschuldigung!".

Das Bafoeg Amt zieht doch keine Eltern wegen KU vor Gericht. Das Bafoeg Amt prueft doch lediglich anhand der Unterlagen, ob und in welcher Hoehe ein
Antragsteller Bafoeg bekommen kann.
Seit wann sind die fuer KU zustaendig? Zumal fuer deren Berechnung "andere" Zahlen zugrunde liegen.

Das Bafoeg Amt entscheidet jedenfalls nicht, ob und wieviel KU du zahlst - sorry, das glaub ich nicht. Meine Tochter bezieht selbst Bafoeg, ist also nicht so, als wenn ich mit denen nix zu schaffen haette.

Zum Rest sag ich lieber nicht so viel....Privatermittler? Really?

Lol

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 18:35
(@renovatio)
Schon was gesagt Registriert

Das Bafög Amt zahlt meinem Sohn ein Geld um das Studium zu finanzieren, weil mein Sohn angegeben hat das ich zu wenig Unterhalt zahle und sein Studium gefährdet sei.
Dieses Geld möchte das Bafög Amt von mir wieder haben.

Das Bafög Amt arbeitet mit Pauschalen und berücksichtigt weder berufsbedingte Aufwendungen etc. noch haben die in meinem Fall scheinbar die Unterhalte an Ex Frau und Tochter berücksichtigt.

Ein freundlicher Mitarbeiter der Amtes der für mich jedoch nicht zuständig ist meinte das solche Sachen dann umfassend nur vom Familiengericht berechnet und Entschieden werden können.

Mag ja sein, mir reicht es aber mit Gerichtsverhandlungen einfach, hatte die letzten 5 Jahre pro Jahr 4-6 davon, Unterhalt Frau, Unterhalt Kinder, Sorgerecht, Vermögensaufteilung, Haushaltsaufteilung
usw. meist über zwei Instanzen, falls jemand die Zahl für zu hoch halten sollte.

Gruß

Reno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2014 19:17
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Riviera

Das Bafoeg Amt zieht doch keine Eltern wegen KU vor Gericht.

doch, das tun die schon. Wenn der hoffnungsfrohe Studi Vorausleistung beantragt. (Formblatt8). Dann findet ein Forderungsübergang statt, ähnlich wie bei der ARGE. Und ja, notfalls klagt das Bafög Amt auch.

Gruß vom Krümelmonster,
der hofft dass sein Sohn diesmal die Sache im Gespräch klärt und nicht einfach beim Bafög Amt behauptet, dass Vatern nicht zahlen will.

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 20:22
(@riviera68)

...soweit mir bekannt, werden Vorausleistungen (nur) dann erbracht, wenn die Unterlagen/Formulare nebst Nachweisen zur Berchnung nicht vorgelegt werden, weil sich zbsp ein ET weigert.

DAS hat aber nichts mit KU zu tun. KU und Bafoeg sind unterschiedliche Dinge!

Und Renovatio, bevor der Student KU fordern kann muss er doch erstmal Bafoeg beantragen. Danach wird doch erst gekuckt was die Eltern zahlen muessen. Aber auch das macht nicht das Bafoeg Amt.
Das sind zwie unterschiedliche Wege.

Ich denke hier laeuft auf allen Seiten was schief.

Cheers.

Nachtrag: evtl. ist das bei "eurem" Bafoeg aber auch anders. Bin ja kein fachmann fuer sowas!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 20:38




(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Nochmal Hi!

Ich zitiere aus dem Bafög Gesetz:

§ 36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung

    (1) Macht der Auszubildende glaubhaft, dass seine Eltern den nach den Vorschriften dieses Gesetzes angerechneten Unterhaltsbetrag nicht leisten, und ist die Ausbildung - auch unter Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten oder Lebenspartners im Bewilligungszeitraum - gefährdet, so wird auf Antrag nach Anhörung der Eltern Ausbildungsförderung ohne Anrechnung dieses Betrages geleistet; nach Ende des Bewilligungszeitraums gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt.

§ 37 Übergang von Unterhaltsansprüchen

    (1) Hat der Auszubildende für die Zeit, für die ihm Ausbildungsförderung gezahlt wird, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern, so geht dieser zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch mit der Zahlung bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf das Land über....

...(4) Für die Vergangenheit können die Eltern des Auszubildenden nur von dem Zeitpunkt an in Anspruch genommen werden, in dem

    die Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts vorgelegen haben oder
    sie bei dem Antrag auf Ausbildungsförderung mitgewirkt haben oder von ihm Kenntnis erhalten haben und darüber belehrt worden sind, unter welchen Voraussetzungen dieses Gesetz eine Inanspruchnahme von Eltern ermöglicht.

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 20:47
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich kann deinen Standpunkt vollkommen nachvollziehen, da ich einige kennengelernt habe denen es ähnlich ergeht wie dir.

Ich kenne Deine Geschichte nicht im Detail, deshalb erlaube ich mir es auch nicht wie Riviera68 dich hier voll anzumachen und das deutsche System als ach so toll darzustellen. Vielleicht verfliegt bei einigen hier die Arroganz wenn sie selbst mal auf der anderen Seite stehen würden.....und das gequatsche, dass die Kinder zurückkommen,  wenn Du der gute Papa warst, würde ich mir auch nicht anziehen....ich kenne 30jährige,  die immer noch alles machen was die Mutter will.

Sorry, mehr kann ich nicht sagen. Wenn Du konkrete Hilfe brauchst, formuliere deine Fragen

CU, Bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 20:49
(@riviera68)

Danke!

Das sagt fuer mich aber, dass die Eltern dann offensichtlich nicht mitwirken oder eben ihrer Verpflichtung nicht nachkommen.

Dass den Kids finanzielle Hilfe zusteht waehrend der ersten Ausbildung wissen wir doch alle.

Fuer mich hatte es sich so angehoert als wuerde das Bafoeg Amt mal eben so den KU uebernehmen und den dann einfordern. Das ist ja so nicht der Fall.

Ein Auzubi/Student hat nunmal sofern er seinen Pflichten nachkommt Rechte. Punkt. Und wir als Eltern halt auch. Frage ist also wer sich wann nicht rechtzeitig gekuemmert hat...

cheers.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 20:52
(@riviera68)

@Bitumen

Gehts noch?

Ich mache niemanden "voll an" und wo steht was vom "ach so tollen Deutschland"? Ich habe aber einen direkten Vergleich, dank etlicher Jahre im Ausland.

Bislang kommen der TO und auch das kruemelmonster ganz gut zurecht hier - wie man sieht.

Get a life.

Und woher weisst du auf welcher Seite ich stehe? Ich stand/stehe auf beiden Seiten. War AE und UE. Samt Ku Zahlungen und Co. Damit du das auch richtig verstehst: Ich selbst habe arroganter Weise auch einige Jahre KU zahlen muessen und wurde vor Gericht gezogen. Fragen?

:thumbdown:

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 20:55
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

@riviera68

Wenn du nur mich anmachen willst dann doch bitte per pn und nicht den Beitrag des TO hierfür nutzen.

Ließ Deine Kommentare mal selbstkritisch durch und erinnere Dich an Deine Selbstverantwortung. ..

CU Bitumen

PS: ich bin selbst Ausländer und weiß was in anderen Ländern möglich ist....

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 21:05
(@riviera68)

Bitumen,

ich lese meine Beitraege immer ein zweites Mal bevor ich sie abschicke. Und ich stehe zu jedem einzelnen Wort. Dass du dich angemacht fuehlst ist dein
Problem (vielleicht ein maennliches?) und nicht meines.

Denn, wie gesagt, sowohl der TO wie auch Kruemlmonster kommen bislang gut klar. Jedenfalls macht keiner von beiden einen gegenteiligen Eindruck.

Von welcher selbstverantwortung du bei mir redest weiss ich nicht, aber to be honest...I don't care.

SORRY an den TO und Kruemelmonster!
Renovatio,
ich hoffe du gibst nicht auf! Das mein ich so.

Kruemelmonster,
nochmal danke fuer die Auszuege - sehr interssant!

cheers!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 21:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, Kruemmelmonster hat Recht und ja Kinder können Bafög als Vorausleistung erhalten, trotzdem wird nicht mehr als der nach den Bafög-Regeln zu zahlende Betrag von den Eltern eingefordert, dazu benötigt das Bafög-Amt aber natürlich Unterlagen.
Bafög wird anders berechnet als Unterhalt, die 537 Euro dürften der Bafög-Grundbetrag sei, der als Vorausleistung gezahlt wurde, gefordert wird aber nur der Betrag, der gemäß Leistungsfähigkeit zu zahlen wäre.
Auch das Krümmelmonster (, wenn ich mich recht erinnere,) auf die Reihe bekommen. Sicher ist die Sache mit Mühe verbunden, es würde mich aber sehr wundern, wenn das Bafög-Amt nicht Unterlagen gefordert hätte damit man den Unterhaltsanspruch gemäß Bafög-Richtlinien berechnen kann. Man kann so einem Bescheid auch widersprechen und offensichtlich ist der Kontakt zum Bafög-Amt ja nicht so schlecht und nein das Bafög-Amt ist nicht dazu da die Ex wie auch immer zu bestrafen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 21:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Bitumen: Du hast jetzt nicht zum ersten Mal mit den Provokationen in einem Beitrag begonnen. Halte Dich mit persönlichen Angriffen gegen andere User zurück, anderenfalls landen diese Ergüsse in der virtuellen Mülltonne.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 21:36
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Du kannst meine Beiträge gerne löschen LBM

Es verschwinden sowieso einige Beiträge kommentarlos, verwundert bin ich nur, dass Du mir dies nicht per PN schreibst sondern....Naja was soll das.

CU Bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 22:05
(@riviera68)

Hallo Susi,

wenn das Bafoeg Amt nach anderen Richtlinien berechnet, wie passt das dann zusammen?

Hast du vielleicht eine Beispielrechnung?
Und wie ist das, wenn es keinen Titel gibt (ueber KU), man als ET eine vereinbarte Summe X an den
Azubi/Student zahlt, der laut Familienrecht ok waere, das Bafoeg Amt Bafoeg zahlt aber meint, es waere mehr KU
faellig....
Und betrifft das in erster Linie nur auswaerts Wohnende?

Kann der TO hier was drehen fuer sich, um die finanzielle Belastung zu kippen?

Confused. riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 23:11




Seite 1 / 2