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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin David,

allerdings gibt es 8 Meldeämter in Hannover. Aber es ist ja eine Investion für die Zukunft.

ich verstehe trotzdem nicht, was Dun damit bezwecken willst: Deine Ex lebt bereits samt Kind in Hannover, ob angemeldet oder nicht. Du kannst ihr bei den lokalen Meldebehörden vielleicht ein paar Schwierigkeiten machen - aber was erreichst Du damit? Notfalls meldet sie sich und Euer Kind eben mit Zweitwohnsitz am "Studienort" an; das funktioniert auch ohne Deine Zustimmung.

Wieder an Deinen oder einen Dir genehmen Wohnort ziehen wird sie deshalb ganz sicher nicht; es wird sie auch kein Gericht dazu verurteilen. Wenn es hart auf hart kommt, wird Deine Zustimmung bestenfalls durch ein Gericht ersetzt, da es in Deutschland eine allgemeine Meldepflicht gibt ( http://bundesrecht.juris.de/mrrg/__11.html), der jeder Bundesbürger unterworfen ist. Ein halbwegs versierter Gegenanwalt macht daraus flugs einen Beleg für Deinen Unwillen zur Kommunikation im Interesse des gemeinsamen Kindes - und Munition für eine ABR-Übertragung an Deine Ex.

Die Zeit lässt sich nicht zurückdrehen. Was Ihr braucht, ist beispielsweise eine Sorgerechtsmediation, in der Ihr Umgangs-, Betreuungs- und Unterhaltsfragen regelt. Mit "es ist mein Recht..." oder "das darf sie doch gar nicht..." wirst Du nicht weit kommen, und für eine sanfte richterliche Ermahnung an Deine Ex von der Sorte "Sie hätten zwar nicht einfach umziehen dürfen, aber nun ist es eben so" kannst Du Dir nichts kaufen. Je nachdem, wie Deine Ex drauf ist, lieferst Du ihr mit einer solchen Schlappe höchstens das Signal, auch andere Dinge nicht mit Dir besprechen zu müssen, sondern Dein Einverständnis einfach durch ein Gericht ersetzen zu lassen.

Ich würde mich - wie so oft - wirklich freuen, wenn ich daneben liege, aber ich habe wenig Hoffnung, dass es so sein wird.

Greetz
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2007 16:31
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Wieder an Deinen oder einen Dir genehmen Wohnort ziehen wird sie deshalb ganz sicher nicht; es wird sie auch kein Gericht dazu verurteilen. Wenn es hart auf hart kommt, wird Deine Zustimmung bestenfalls durch ein Gericht ersetzt, da es in Deutschland eine allgemeine Meldepflicht gibt ( http://bundesrecht.juris.de/mrrg/__11.html), der jeder Bundesbürger unterworfen ist. Ein halbwegs versierter Gegenanwalt macht daraus flugs einen Beleg für Deinen Unwillen zur Kommunikation im Interesse des gemeinsamen Kindes - und Munition für eine ABR-Übertragung an Deine Ex.

Hallo, @Martin

die beiden haben nach wie vor das gemeinsame Sorgerecht. In wichtigen Fragen ist gemeinsam zu entscheiden.
Nicht allein durch die KM.
Die Frage der weiteren Betreuung ist noch nicht einvernehmlich geklärt! David kann also unmöglich stillschweigend hinnehmen, dass die KM einfach Tatsachen schafft, obwohl es - ich wiederhole mich - noch nicht ausreichend kommuniziert ist, und sich das auch noch amtlich stabilisieren lässt, weil die Davids Zustimmung einfach voraussetzen.
Mir ist auch klar, dass mit einer Nichtanmeldung der Umzug nicht rückgängig gemacht ist, aber muß man nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen,  um seine handlungs-  und verhandlunsfähigkeit soweit es geht aufrecht zu erhalten?
Soll doch ein gericht die Einwilligung ersetzen - dann ist es eben so - aber David hat nicht gegen seine Überzeugung gehandelt.

Ich finde es Richtig, das er die Briefe an die MÄmter geschickt hat.

Gruß
Haddock


AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2007 17:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin haddock,

ich habe hier (und anderswo) oft genug auf die Unterschiede zwischen "Soll" und "Ist" hingewiesen. Juristische Laien neigen dazu, den Inhalt von Gesetzbüchern und Paragraphen als unumstössliche Fakten anzunehmen. Aber wenn das so wäre, bräuchte es keine Gerichtsverhandlungen - die gibt es nur, weil eben alles Auslegungssache ist und grosse Spielräume bestehen. Juristische Kommentare und/oder der Verweis auf Urteile höherer Instanzen sind dabei viel wichtiger als blanke Paragraphen; auch und gerade im Familienrecht, wo nicht eindeutige Sachverhalte beurteilt werden wie im Straf- oder Zivilrecht. "Im Recht sein" ist da ein sehr wachsweicher "Wert"; wie mütterlastig die deutsche Familienrechtssprechung ist und wie leicht man als Vater den Nimbus eines Prozesshansels oder Querulanten hat, wissen viele der hier anwesenden User. Das kann man beklagen bis zum Geht-Nicht-Mehr - es wird an den Fakten nichts ändern - und deshalb auch nicht das gewünschte Ergebnis haben. Wie lange hält wohl das "gute Gefühl" über den Umstand an, es trotzdem versucht zu haben? Ich behaupte einmal: Nicht mal bis zum Verlassen des Gerichtssaales.

aber muß man nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen,  um seine handlungs-  und verhandlunsfähigkeit soweit es geht aufrecht zu erhalten?
Soll doch ein gericht die Einwilligung ersetzen - dann ist es eben so - aber David hat nicht gegen seine Überzeugung gehandelt.

Dann zerren - wie so oft - zwei Eltern an den dünnen Armen eines Kindes. Im Ergebnis kommt für David dabei die Selbstverständlichkeit von ein paar Stunden Umgang pro Woche am Wohnort der Mutter heraus, ausgeurteilt auf einem amtlichen Formular - mehr gibt es dann nicht, auch nicht freiwillig von Mutters Seite und auch nicht in einem oder zwei Jahren. Und je mehr man zerrt, umso mehr verhärten sich die Fronten. Der Versuch, jemand an einer Pflicht wie einer ordnungsgemässen Anmeldung zu hindern ist genauso vergeblich, wie jemandem am Bezahlen seiner Steuern zu hindern. Die Dame IST bereits aus- und umgezogen und MUSS sich ummmelden; das lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Man kann ihr mit solchen Behördenschreiben ein bisschen Ärger machen; das ist alles.

Ganz ehrlich: Ich würde - wenn ich davon betroffen wäre - nicht zerren und reissen und auf Rechten beharren, die so nicht durchsetzbar sind, sondern dafür sorgen, dass die Mutter meines Kindes an ihrem Wohnort die Kunde erreicht, dass ich mich ganz wunderbar mit Freunden, evtl. auch einer hübschen jungen Dame amüsiere - und darauf wetten, dass es schon bald heisst "Du könntest Dich auch mal mehr um Deinen Sohn kümmern; ich möchte auch mal ein Wochenende frei haben." Auf dieser Basis lässt sich dann viel leichter eine langfristige und einvernehmliche Umgangslösung finden; vielleicht sogar der Art, dass die KM nach Abschluss ihrer Ausbildung wieder in den Dunstkreis von David zurückzieht - einfach, weil es ja auch Vorteile hat, einen zweiten verantwortlichen Elternteil in der Nähe zu haben. Das wäre dann zwar eine ganz unjuristische Lösung - aber wie sagte schon Birne Kohl: "Es kommt darauf an, was am Ende herauskommt."

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2007 19:48
(@davidol77)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

also die Sachlage sieht im Moment wie folgt aus:
Zur Zeit wohnt meine Ex nicht in Hannover, sondern bei Ihren Eltern in der Nähe von Osna.
Ihre Wohnung möchte Sie in Hannover zum 01.08. beziehen und Sie sagte mir vor ca. 3 Tagen (nachdem wir beim JA waren), dass Sie sich in 1,5 Wochen ummelden möchte.
Da das Gespräch beim JA nicht zu Ihren Gunsten lief, hat Sie während eines Telefonats am folgenden Donnertag (gestern) erwähnt, Sie hält die MA vom JA für inkompetent. Als Ihr Anwalt hätte ich Ihr jetzt geraten, sich sofort umzumelden, um ein weiteres JA mit ins Boot zu holen. (Nur ´ne Vermutung von mir.)
Ich vermutete, dass man das schlecht verhindern kann, aber vielleicht würde es ja funktionieren, wenigstens um Zeit zu gewinnen, für den Fall, dass es eine gerichtliche Einigung gibt.
Gestern (Donnerstag), im LAufe des Vormittags hatte ich dann ein nettes Schreiben von Ihrem Anwalt im Briefkasten.
(Vom Sinn natürlich schön gemein formuliert).
Am Ende des Briefes stand, dass ich bis heute, den 13.Juli (also genau einen Tag) Zeit hätte, einzuwilligen (schriftlich), dass der Kleine bei der KM bleibt, für den Fall, dass ich den Kleinen morgen besuchen möchte.
Wenn ich mich nicht äußere, wird das ABR beantragt.
Gestern Nachmittag hatte ich dann den Termin bei meiner Anwältin. Ich hatte mich schon direkt nach dem Gespräch beim JA entschieden, dass ABR zu beantragen und hatte unter den neuen Umständen doch nun auch keine Wahl mehr.
An einer einvernehmlichen Lösung ist meiner Ex nicht gelegen und Sie zieht die Sache durch, wie sie alles durchgezogen hat, ohne Rücksicht auf Verluste.
Wenn ich jetzt klein beigebe, habe ich erstens nichts unternommen für den Kleinen
Zweitens würde ich nie erfahren, wie es ausgegangen wäre
und drittens wäre der Zustand mit, oder ohne gemeinsamer ABR genau der gleiche, ich tue entweder das was sie will, oder ich werde den Kleinen nicht sehen (oder was auch immer) (Sie hat doch beim JA schon gesagt, wie der Umgang läuft, ich darf jedes WE kommen und wenn es gut läuft, dann darf ich Ihn jedes dritte WE holen.
Mit dem ABR wird gleichzeitig ein großzügiges Umgangsrecht beantragt (falls man ABR nicht bekommt).
Das verspricht mir mehr und regelt es genau, im Gegensatz zu den Vorstellungen meiner EX.

Ich habe also nichts zu verlieren.

Das Schreiben, welches die KM beim JA gezogen hat, ist übrigens eine Art Schutzschrift, für den Fall, dass ich eine richterliche Verfügung beantrage, um den Kleinen mit Staatsgewalt zu holen, wäre es damit aufgehoben worden (hatte meine Anwältin angefordert)

Heute habe ich dann ein weiteres Mal mit der JA Mitarbeiterin telefoniert. Ich habe Ihr vom Ultimatum meiner Ex berichtet und Sie gefragt, wie Sie die Sache einschätzt. Sie meinte, Ihren Standpunkt hätte Sie klar gemacht, d.h. Hannover ist nicht förderlich für das Kindeswohl. Die Entscheidung läge bei mir. Als ich Ihr sagte, dass die Aussichten, als nicht verheirateter Vater das ABR für seinen 15 Monate alten Sohn zu erlangen, meinte Sie, dass Ihr das wohl bekannt wäre, aber wenn man mal nach Skandinavien oder Belgien schaut, da wären schon alle viel weiter und wenn sich in Deutschland kein Vater wehrt, dann ist es kein Wunder, wenn die Statistik so sch... aussieht (sinngemäß zitiert)
Das bedeutet für mich, dass ich damit rechnen kann, dass ihre Empfehlung vor Gericht entsprechend ausfällt.

Trotzdem mache ich mir in die Hose, aber jetzt ist es halt soweit gekommen und ich fühle mich gut dabei.
Mit der Situation, dass es nicht klappt, könnte ich leben. Das Gefühl, etwas getan zu haben ist gut und ich stelle mir vor, dass es dem Kleinen einmal Vertrauen gibt, wenn er erfährt, dass ich für Ihn gekämpft habe. Das klingt vielleicht theatralisch, aber irgendwie empfinde ich das so. Nichts zu tun, wäre schlimmer.
Außerdem ist es mitlerweile nicht nur mein persönliches Schicksal und mein eigener Kampf, sondern ich habe auch das Gefühl, dass man gleichzeitig für weitere Väter in der gleichen Situation kämpft.

Der Termin für die Verhandlung ist übrigens in der 30. Woche. Noch vor dem Umzug. Bis dahin reichen meine Anti-Ummelde-Versuche bestimmt.

Bis dann

David


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2007 20:20
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin David!
Klar Brille, ich kann Deine Argumentation durchaus nachvollziehen. Aber Deine Argumentation ist Ergebnisorientiert. Soll man deswegen, weil der Ausgang scheinbar schon vorgezeichnet ist, nichts unternehmen? Ich bin der Meinung, man soll gerade den Gerichten und den Behörden zeigen, wie unsinnig und ungerecht die Bestimmungen teilweise sind - und nicht zuletzt wird David wohl von irgendjemandem - nur mal so angemekt ... - nicht der Vorwurf gemacht werden können: "Sie haben doch der Um/-Anmeldung zugestimmt, also waren Sie sich über die Konsequenzen darüber im Klaren." Und Deine Argumentation ist auch nicht ganz fair: Du gehst davon aus, dass die Frau so "eigennützig-doof" ist und David bei der Umgangszeit entgegenkommt - geht sie aber überhaupt nicht drauf ein, hätte David nichts, aber auch gar nichts unternommen ... Und selbst wenn Davis letztendlich seine Zustimmung zur Ummeldung geben müsste - es ist dann eine Situation, inder sie (seine Ex) von David etwas braucht, vielleicht kann er es für sich wiederum nützen, um im Gegenzug einen anderen Vorteil zu erlangen .... Anmerkung: sorry für die sicherlich stilistisch nicht so korrekte und tadellose Ausdrucksform - das können andere sicher besser!
David, ich drücke Dir die Daumen.
Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 10:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nichtaufgeber,

Klar Brille, ich kann Deine Argumentation durchaus nachvollziehen. Aber Deine Argumentation ist Ergebnisorientiert. Soll man deswegen, weil der Ausgang scheinbar schon vorgezeichnet ist, nichts unternehmen? Ich bin der Meinung, man soll gerade den Gerichten und den Behörden zeigen, wie unsinnig und ungerecht die Bestimmungen teilweise sind

seit einigen Tagen hast Du hier zu allem und jedem eine Meinung. Wie nah Deine Ratschläge an der familienrechtlichen Praxis sind, wird David demnächst feststellen. Und ebenso, dass die Ansichten von juristischen Laien vor Gericht so viel interessieren wie der berühmte Sack Reis, der in China umfällt.

Man KANN nur ergebnisorientiert handeln. Und die Frage ist: Welches Ergebnis wird angestrebt? Um der Ex einen einzuschenken und sie zu ärgern ist Deine Methode sicher nicht schlecht; ein anderes Ziel - insbesondere eine Einschränkung der Freizügigkeit der Ex - wird David damit nicht erreichen. Und die mit dem Fall befassten Institutionen und Behörden werden durch Bockigkeit ebenfalls nichts bewiesen bekommen wollen - die werden ihn nur für einen unkooperativen Querulanten halten. Ein geschickter Gegenanwalt macht da schnuckelige Munition draus - und schon ist für das Gericht klar, warum die arme Ex so handeln musste.

In Summe beinhalten solche Ratschläge ein "Operation gelungen - Patient leider tot". Aber klar: Hauptsache, man hat es probiert...

Just my 2 cents
Martin

PS: Bis es ein (heute 15 Monate altes) Kleinkind überhaupt vielleicht mal interessiert, dass Papa "damals" für es gekämpft hat, vergehen noch mindestens 15 Jahre. Das ist eine sehr lange Zeit...


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 13:14
(@sehrtraurig)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

@brille

seit einigen Tagen hast Du hier zu allem und jedem eine Meinung.

Du im übrigen auch (allerdings nicht seit Tagen, sondern seit Monaten)!!

David hat sich für einen Weg entschieden.

Was wäre die Alternative gewesen? Scheinbar scheint es sich bei Davids EX um eine derjenigen Exemplare zu handeln, die das Kind als alleiniges Eigentum betrachten. Mehr als der von Dir stundenweise angesprochene Umgang wäre bei einem "nicht-aktiv-werden" wahrscheinlich auch nicht herausgekommen.

Ich finde es richtig, dass David Verantwortung zeigt und für sein Kind kämpft.

Sollte David keinen Erfolg haben, wird seine EX zumindest wissen, dass sie den Vater ihres Kindes ernst zu nehmen hat und nicht machen kann, was sie möchte. Ich kenne einige Väter, die vor Gericht zwar nicht ihr eigentliches Ziel erreicht haben, deren EX allerdings trotzdem richterlich verbal der Kopf gewaschen wurde (inkl. Androhung möglicher Konsequenzen bei einem evtl. Umgangsboykott).

So das soll es jetzt von mir auch gewesen sein.

David ich wünsche Euch alles erdenklich Gute!!!

LG, Lutz


Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 13:48
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo sehrtraurig,

Sollte David keinen Erfolg haben, wird seine EX zumindest wissen, dass sie den Vater ihres Kindes ernst zu nehmen hat und nicht machen kann, was sie möchte.

Wenn die Ex gerichtlich damit durchkommt, dann könnte sie auch daraus lernen, dass sie Recht hatte und richtig gehandelt hat. Warum sollte sie den Vater ernst nehmen, wenn ein Gericht ihr sagt, dass sie mit ihrem Verhalten "durchkommt"?

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 14:05
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke, Brille!
Ich kann aber aus Erfahrung sagen, dass ich genau das gemacht hatte und damals im Mai 2005 diesen Rat auch hier bekommen hatte - es war damals das einzige was ich sah tun zu können - und es hat mir bis heute geholfen, genau aus dem Punkt, dass meine Ex das erste mal gesehen hatte, "hoppla, ich kann meine Kinder gar nicht so ohne weiteres ummelden, ich brauche ja ne Zustimmung! Es sind ja gar nicht meine allein!" Und auch wenn´s noch so scheinbar lächerlich war - ja ich befand mich damals tatsächlich in einer Situation, in der ich auch noch froh war, dass ich die Kids bei mir auch anmelden konnte - es gab mir kraft. kraft zum überleben - ich gehörte zu jenen männern, ja auch sowas gibts hier - die total verzweifelt waren - ALLES aber auch ALLES zu verlieren. Wenn auch nur EIN Einziger mir hier unterstellen will, dass ich es mit meinen Ratschlägen nicht ernst meine, oder ich anderen durch meine Ratschläge hier schade, dann solle er es sagen. Aber bitte ehrlich. Und auch ich weiss, HÄTTE, ja hätte ich, dann - die Welt besteht aber net nur aus hätte, manchmal ist halt am Menschen noch was menschliches dran!
Und David ich gab Dir den Rat, nein ich schwenke nie und nimmer um, bleib dabei - auch Du hast jetzt was zum entgegnen, auch Du brauchst mal ein Erfolgserlebnis für Dich und DEINE Kiddies - es gibt Dir wieder neue Kraft, und es kommen auch Ereignisse unvorhergesehener Art, auch Du hast mal Glück auf Deiner Seite - Alle alles Gute!
Grüße *nichtaufgeber*


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AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 14:14
(@sehrtraurig)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Eskima!

Könnte sein, was Du schreibst.

Könnte aber auch sein, dass David zwar kein ABR bekommt, aber der Richter trotzdem mal Tacheless mit der Mutter von Davids Kind spricht. Ob das wirkt kann keiner sagen, aber ausschließen würde ich es nicht.

Desweiteren weiss die EX, dass David nicht unbedingt ein Verfahren scheut, wenn die Rechte seines Kindes mit Füßen getreten werden. Das sollte sie u.U. davon abhalten, weitere Alleingänge durchzuziehen, bzw. das gemeinsame Kind als Machtinstrument zu missbrauchen.

Ausserdem könnte es ja auch sein, dass David das ABR für seinen Sohn zugesprochen bekommt...

LG, Lutz

LG, Lutz


Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 14:15




(@jemmy)
Registriert

David hat sich für einen Weg entschieden ( freiwillig oder aufgedängt spielt da wohl keine Rolle ). Jetzt sollte man versuchen ihm zu helfen, so gut es eben geht und sei es nur ihm Kraft zu geben, die Sache durch zu stehen.
Selbst wenn, am Anfang dieser Sache, eben dies aussah, wie blinder Aktionismus, so ist doch jetzt eine Situation eingetreten, welcher er Rechnung tragen muss und das so sachlich wie möglich. Welche Möglichkeiten hat er den noch? Alles hin nehmen und die Angelegenheit auf sich beruhen lassen, ganz sicher nichts gewinnen und gleichzeitig nicht zu wissen, was er dadurch verliert. Oder aber kämpfen und selbst bei einem verlieren, doch für die Zukunft klar machen: Mich so einfach übergehen IS NICH!

Klar, am liebsten zieht man in die " Schlacht " mit der Sicherheit diese auch zu gewinnen. Aber manchmal geht es eben so nicht.
Zu sicher darf man sich nicht fühlen, zu keiner Zeit. Ich bin das beste Beispiel. Mein Krümmel ist bei mir, doch noch kann keiner 100prozentig sagen, ob es auch so bleibt. Aber er ist da, weil ich viel riskiert habe und es auch weiterhin muss ( wohl fühle ich mich dabei nicht, dass habe ich schon oft zum Ausdruck gebracht).

@Brille

Du hast natürlich recht, dass es nicht sein darf, jemandem einen Rat zu geben, welcher ihn sehenden Auges in den Abgrund steuert. Aber nichts zu tun, in der Lage, kann auch nicht der richtige Weg sein. Entweder er handelt jetzt, oder legt den Grundstock für die Zukunft, dass seine EX der Meinung ist ihm alles diktieren zu können.

David, ich wünsche dir alles gute und verdammt viel Glück. Das wirst du brauchen. :thumbup:


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 14:52
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo David,

Auf die Frage ob ich den Kleinen dieses WE haben dürfte hat Sie wieder verneint, ich dürfte Ihn besuchen und erst haben, wenn alles geregelt ist.

Wann hast du das Kind das letzte Mal gesehen und die alleinige Verantwortung gehabt, also ohne Beisein deiner Ex?

Gruß

eskima


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AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 15:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moinsen,

Könnte sein, was Du schreibst.

Könnte aber auch sein, dass David zwar kein ABR bekommt, aber der Richter trotzdem mal Tacheless mit der Mutter von Davids Kind spricht. Ob das wirkt kann keiner sagen, aber ausschließen würde ich es nicht.

Desweiteren weiss die EX, dass David nicht unbedingt ein Verfahren scheut, wenn die Rechte seines Kindes mit Füßen getreten werden. Das sollte sie u.U. davon abhalten, weitere Alleingänge durchzuziehen, bzw. das gemeinsame Kind als Machtinstrument zu missbrauchen.

Ausserdem könnte es ja auch sein, dass David das ABR für seinen Sohn zugesprochen bekommt...

mit Konjunktiven à la "könnte sein" lässt sich im Familienrecht nicht einmal ein Blumentopf gewinnen. Die Richter sprechen dort nicht Recht, sondern schaffen einen Fall vom Tisch. Und da man das ABR nicht teilen kann, werden sie es vorhersehbar der "Kinderbesitzerin" zusprechen: Die hat dann "gewonnen" und David "verloren". Wenn sie so gestrickt ist wie ihre "Kolleginnen", wird sie diesen Richterspruch anschliessend weidlich ausnützen - sie hat es damit schliesslich schwarz auf weiss, dass sie "richtig" gehandelt hat. Eine eventuelle sanfte richterliche Kopfwäsche ("...eigentlich hätten Sie das nicht tun dürfen...") wird daran nichts ändern.

Niemand sagt, dass man in Davids Situation untätig herumsitzen solle. Aber der Versuch, nach der Trennung den Wohnort der Ex bestimmen oder einen bestimmten Wohnort durch "Ummelde-Verbote" oder einen Eilantrag auf's ABR verhindern zu wollen ist eine Blödsinns-Aktivität, die von vornherein zum Scheitern verurteilt ist und zudem die Fronten für einvernehmliche Lösungen verhärtet. Es gibt unzählige Gesprächs- und Therapieangebote, die Eltern Wege aufzeigen, wie sie auch nach einer Trennung vernünftig miteinander umgehen und die Erziehung gemeinsamer Kinder verantwortlich regeln können. Von diesen war in diesem Thread bislang nicht die Rede. Wenn man stattdessen erst einmal den Geist "Gerichtsverfahren" aus der Flasche lässt, muss man auch damit leben, dass das Ergebnis meilenweit von den eigenen Vorstellungen und Wünschen entfernt ist - und die Ex dann nicht die geringste Veranlassung hat, von der gerichtlichen Entscheidung abzuweichen. Sehr wohl aber, über künftige Streitpunkte ebenfalls gleich gerichtliche Entscheidungen herbeizuführen anstatt sich mit dem Vater des Kindes darüber zu verständigen.

Ab diesem Tag wird David sich über andere Konjunktive Gedanken machen: "Was wäre gewesen, wenn ich nicht..." Ich bin gespannt, was Du ihm dann antwortest. "Es wenigstens versucht zu haben" ist dann nämlich schlagartig keinen Pfifferling mehr wert.

Just my 2 cents
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 16:09
(@sehrtraurig)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Martin, Du vermagst Dich zwar sehr geschickt auszudrücken doch Aussagen wie

ist eine Blödsinns-Aktivität

lassen mich dann doch etwas an Deinem Niveau zweifeln. Einige User inkl. Forumsbetreiber raten David den Umzug des Kindes zu verhindern.

Wir scheinen hier alle nur juristische Laien zu sein, die Blödsinn schreiben... Was sollten wir bloss ohne Dich machen...

Ich bin froh dieses Forum gefunden zu haben, doch Deine zeitweise selbstherrliche Art der Moderation und Selbstdarstellung geht mir wirklich auf den Keks. 

Lutz


Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 16:48
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Eine Bitte:
Ich hatte hier Rat gesucht, Zustimmung, Unterstützung, ich weiss nicht mal genau was, damals im Mai 2005 - ich bin damals nicht damit hausieren gegangen, im Auto gesessen zu haben mit dem Entschluss, alles zu vergessen.
Ich hatte damals Hilfe bekommen, besonders von Deep Thought, PapaNico, JensB2001, DieMystiks und auch AndreaDD. Selbst Weisnicht hatte mir geholfen, indem er mir nen Arschtritt verpasste und mich zum Handeln bewegte. Aber eines hatten alle gemeinsam: Keiner sagte, Du machst blödsinniges, unnützes Zeug!
Und darüber bin ich heute noch glücklich wie ein kleines Kind! Und ich bin der festen Überzeugung, dass nicht immer der Geist über unserem Handeln sein muss, manchmal sollten wir auch auf unser Herz hören. Sorry daran lag mir einfach -
Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 17:22
(@jemmy)
Registriert

@all

Hey, Leute, wasn hier los? Seht die Sache doch mal positiv! David hat mehrere sehr unterschiedliche Sichtweisen vermittelt bekommen und ich glaube das ist gut so. Entscheiden muß er es eh alleine. Schönrederei bringt nichts und zwar unabhängig welcher Variante auch immer. Einen "Optimalweg ohne Risiko " gibt es nicht. Unterschiedliche Ratschläge sind doch O.K. . Soll David sich herauspicken, was ihm am Sinnvollsten erscheint.

@David

Ich hoffe, wir konnten dir helfen. Bin gespannt, wie es weitergeht.


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 17:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lutz/sehrtraurig,

Deine zeitweise selbstherrliche Art der Moderation und Selbstdarstellung

Die Forenregeln - insbesondere 1 und 10 - gelten auch für Dich. Es gibt keinen Grund, hier eine ad-hominem-Diskussion anzuzetteln. Desweiteren ist es - ich schrieb es Dir schon - nicht immer sinnvoll, den Frust über eigene Versäumnisse auf jeden vergleichbaren Fall hochzuinterpolieren. Wenn Dir nicht passt, was ich schreibe: Lies es nicht.

Was die "Blödsinns-Aktivität" angeht, vielleicht eine weitere Erläuterung: Es gibt sinnvolle Gerichtsverfahren und blödsinnige. Unter Letztere fallen die meisten Nachbarschaftsstreitigkeiten; die Gerichtssäle sind voll davon. Beispielsweise: Nachbar A hat einen Apfelbaum, dessen Zweige auf das Grundstück von Nachbar B hängen. Nachbar A stört das nicht weiter; Nachbar B zettelt eine Klage an - und "gewinnt" sie, weil er ja "im Recht" war. Jetzt legt sich B auf die Lauer und kann mit Zeugen beweisen, dass A neulich um 13.55 schon seinen Rasen gemäht hat - obwohl er das erst ab 14 Uhr gedurft hätte. Jetzt gewinnt B - denn auch er war "im Recht". Das Ende vom Lied ist, dass die beiden sich täglich miteinander beschäftigen und belauern und Anwälte reich machen, indem sie sich fortlaufend bekriegen - die jeweiligen Familien und Stammtische bestätigen ihnen ja auch, dass sie "im Recht" sind und dass es der jeweils andere mal "richtig gezeigt kriegen" soll.

Stattdessen könnten sie auch einfach am Gartenzaun mal ein Bier miteinander trinken, das Ganze bereden und künftig gute Nachbarn sein. Aber mit sturem "Recht haben wollen" funktioniert das natürlich nicht. Das ist eine sehr deutsche Krankheit, über die man im Ausland oft den Kopf schüttelt.

So ähnlich sehe ich das auch hier; die Frage lautet nicht "wer war im Recht?", sondern "Was will man im Interesse des Kindes erreichen!" Den Umzug eines Kindes gegen den Willen eines sorgeberechtigten Elternteils kann dieser mit juristischer Hilfe sicher verhindern, zumindest eine Zeit lang; dafür gibt es auch einige Beispiele. Aber: Im vorliegenden Fall hat der Aus-/Umzug bereits stattgefunden - und kein deutsches Familiengericht wird die Dame dazu verurteilen, an den bisherigen Wohnort zurückzuziehen. Für eine ABR-Übertragung an User David gibt es ebenfalls keine Veranlassung; wenn er selbst sagt, dass bislang die klassische Rollenverteilung praktiziert wurde (er ist beruflich stark im elterlichen Betrieb eingespannt und hat kein Konzept für eine vollschichtige Kinderbetreuung), wird seine Ex sicher nicht das Gegenteil erzählen. Und wenn sie an ihrem neuen Wohnort eine neue Wohnung anmietet, ist eine polizeiliche Anmeldung nicht Voraussetzung für die Unterschrift unter einen Mietvertrag, sondern die Folge davon: Sie MUSS sich anmelden; ggf. eben mit studentischem Zweitwohnsitz. Welches Gericht wird sie wohl an dieser Pflicht hindern? Und selbst, wenn all das nicht helfen würde, würde als "Notausgang" ein einziger Satz genügen, um Davids Antrag restlos abzubügeln. Er heisst (ungeachtet seines Wahrheitsgehalts): "Das Kind wird noch gestillt."

Ein guter Anwalt weiss das alles und rät von einem aussichtslosen Verfahren ab. Ein weniger guter zieht auch ein solches Verfahren durch - entweder, weil der Mandant darauf besteht oder weil es mehr Geld bringt als Deeskalation. Ich bin kein Anwalt, und mein Rat ist kostenfrei und altruistisch. Aber die Kenntnis vieler familienrechtlicher Fälle sagt mir, dass es heute nicht wichtig ist, was man einem Kind in 15 Jahren vielleicht einmal über einen "heroischen Kampf um seine Rechte" erzählen kann. Sondern vielmehr, wie sich diese 15 Jahre in Sachen Umgang und Mit-Erziehung gestalten.

Just my 2 cents
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 18:40
(@davidol77)
Rege dabei Registriert

@ Eskima:
Ich war das letzte Mal mit dem Kleinen einen Abend vor dem überraschenden Auszug am 27.Juni
"eigenverantwortlich" zusammen.

@brille
Ich wollte die Ummeldung lediglich für einen kurzen Zeitraum verhindern, um bei einer möglichen
Verhandlung nicht ein weiteres JA oder gar ein anderes Gericht mit ins Spiel zu bringen.
Es ging mir nicht darum den Wohnort meiner Ex zu verhindern, Sie darf sich gerne ummelden.

Vernünftig miteinander umzugehen trotz Trennung und zu versuchen, das Beste daraus zu machen und den Kleinen
gemeinsam groß ziehen, dass war immer meine Absicht.
Als meine Ex mich im April/Mai damit überraschte, dass Sie sich nicht mehr sicher ist und ob es nicht besser wäre,
sich früh zu trennen, habe ich das ganze noch bestätigt.
Da waren aber auch noch weitere Alternativen für den Kleinen im Gespräch, unter anderem OL und Osna.

Jetzt sieht die Situation allerdings anders aus.
Kurz vor dem Auszug hat Sie mir einen größeren Geldbetrag entwendet, mit der Begründung, ich würde immer mehr wie mein Vater werden.
Wochen vorher hatte Sie schon einmal Geld mit meiner KArte von meinem Konto gehoben und bei Seite geschafft, allerdings auch wieder zurück gegeben.
der Auszug mit der Begründung: Du hast mir mit dem JA gedroht, ist ein Witz.
Dass ich jetzt das Haus beim Besuch nicht mit dem Kleinen verlassen darf, ist auch ein Witz.
Das ich keine Möglichkeit mehr hatte, die Dinge, die Sie mitgenommen hat, zu begutachten, um selbst mitentscheiden zu können,
war verletzend.
Absichten wie: Ich will keinen Unterhalt von dir etc. sind Vergangenheit.
Ich fühle mich in meinem Vertrauen missbraucht. Und ich werde jedes Mal auf ein Neues enttäuscht.
Ich hätte Ihr zu Beginn sogar mein altes Auto geschenkt, damit sie zunächst mobil ist.
Aber es lief schon immer nach dem gleichen Schema ab: Sie verletzt mich und entschuldigt sich danach, wenn man Glück hat.
So wird es auch in Zukunft sein.
Sie macht was Sie will, ohne Rücksicht und vor allem ohne Rücksicht auf den Kleinen.
Ob ich nun das ABR habe, oder nicht. Wenn ich mich quer stellen werde, wird es halt später beantragt, wenn er schon länger bei Ihr
lebt und dann habe ich keine Chance mehr.

Sicher sehen die Aussichten düster aus:
Aber ich beantrage es nicht, wenn ich nicht wirklich denken würde, dass es für den Kleinen besser wäre.
Ich werde in Teilzeit gehen, 20 Stunden (das Geld reicht auch ohne Zuzahlungen), Morgens gemeinsam Frühstück, dann Tagesmutter. Mittags gemeinsam Essen, Kleiner  ins Bett, bleibt etweas Zeit um zu Haus zu arbeiten, putzen etc.
Nachmittags Zeit für den Kleinen. Abends bei Bedarf noch Möglichkeit, von zu Haus zu arbeiten.

Meine Beziehung zu dem Kleinen war bis jetzt immer bestens. Ich kann alles, was Sie nicht auch kann.
Des Weiteren Familie hier etc.

Wie sieht die Alternative bei Ihr aus:

Sie will ins Referendariat: Das bedeutet 2 harte Jahre, auch ohne Kind.
12 Stunden an vier Tagen regulär. Ein Tag Seminar. Jede Unterrichtsstunde muss ca. 4-6 Std. vorbereitet werden.
Dann unverhoffte Vertretungsstunden, Sitzungen, Dienstbesprechnungen, Konferenzen für jeden "Sch...", im Groben und Ganzen:
Eine 2/3 Stelle. Viele Betroffene klagen über starke Vernachlässigung Ihrer Freizeit und Freunde.
Und das will Sie schaffen mit einer Tagesmutter am Morgen, einer Freundin die selbst arbeitet und durch Nachtarbeit?
2 JAhre lang? Und was ist mit dem Kleinen?

Das kann ich nicht zulassen!

Es geht hier nicht darum, die Ex am Umzug zu hindern, sondern den Kleinen am besten unterzubringen.
Und das ist nun mal bei mir. Mit Egoismus kommt der Kleine nicht weit.

Des Weiteren hat das JA das auch bestätigt.

Und zur Anwältin:
Finanzielle Interessen vermute ich bei Ihr nicht.

Bis dann

David


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2007 22:04
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo David,

@ Eskima:
Ich war das letzte Mal mit dem Kleinen einen Abend vor dem überraschenden Auszug am 27.Juni
"eigenverantwortlich" zusammen.

Ich würde an deiner Stelle erstmal den Umgang "dingfest" machen, das ist weniger schwierig.

Ich bin auch nicht der Meinung, dass hier ein Disput entstehen muss, weil du ja die Verantwortung für dein Handeln trägst und niemand anders. Allerdings hab ich mal so rein interessehalber nach Gerichtsurteilen gegoogelt, bei denen der Vater das ABR bekommen hat. Mir ist bis jetzt ein einziger "Fall" bekannt: 2 UF 86/98, OLG Hamm. Dort war die Mutter aber Mitglied einer Sekte und trotz ASR der Mutter wurde das ABR auf Vater und Mutter aufgeteilt. Von daher sehe ich auch wenig Hoffnung für deine Unternehmungen, wünsche dir aber trotzdem viel Glück. Denn das wirst du brauchen.

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2007 01:59
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo - habe für Dich noch n paar Urteile rausgefunden:

Übersicht familiengerichtlicher Beschlüsse

OLG Bamberg vom 23.7.1985 - Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater, u.a. weil die Mutter das Kind ohne jede Vaterbeziehung heranwachsen lassen will
AG Aalen vom 29.8.1990 - Anordnung einer Umgangspflegschaft, wenn der Umgang vom Sorgeberechtigten verhindert wird.
OLG Frankfurt vom 29.1.1993 - Die die Kinder betreuende Mutter hat aktiv auf Weigerungshaltung der Kinder einzugehen und klar zu machen, dass der Vater seine Kinder liebt und dass es im Interesse aller liegt, die natürlichen Verwandtschaftsbande zu pflegen.
OLG München vom 12.4.1991 Vater erhält Sorgerecht, da die Mutter den Umgang verhindert
BezG Erfurt v. 13.5.1993 - 3WF 164/92, FamRZ 1994, 921-922 Übertragung des Aufenthaltbestimmungsrechts für das Kind auf einen Pfleger, weil der Vater der Mutter das Kind systematisch vorenthält und so massiv gegen diese beeinflußt, dass das Kind selbst jedweden Kontakt zur Mutter ablehnt und dadurch das Kindeswohl in erheblichem Maße gefährdet ist.
OLG Celle vom 25.10.1993 Übertragung des Sorgerechts auf den Vater nach Problematisierung des Umgangs. Bindungstoleranz ist eines der maßgeblichen Kriterien für die Beurteilung für die Sorgerechtsentscheidung. Vgl. etwas ausführlicheren Hinweis bei "Väter für Kinder" und Entscheidung des OLG v. 12.6.1995, hier weiter unten.
OLG Nürnberg vom 8.2.1994 Unterhaltsreduzierung bei mutwilliger negativer Beieinflussung der Kinder
OLG Celle vom 12.6.1995 - Sorgerechtsentzug wegen beharrlicher Weigerung des Umgangsrechts zwischen Vater und Kind
Hanseatisches OLG vom 2.8.1995 - Anordnung einer Pflegschaft zur Durchsetzung eines "behüteten" Umgangsrechts
OLG Bamberg vom 28.3.1996 - Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater rechtfertigt sich aus Kindeswohlgründen schon allein deswegen, weil die Mutter das grundrechtlich geschützte Umgangsrecht des Vaters mit seiner Tochter vereitelt hat. - Die Anordnung von Zwangshaft durch das Erstgericht ist rechtens, weil nur auf diesem Wege die Mutter zur Befolgung der Anordnungen des Gerichts veranlaßt werden kann.
OLG München vom 8.5.1996 Die Verhinderung des Umgangsrechts kann einen Grund darstellen, die Erziehungsfähigkeit des betreuenden Elternteils zu verneinen.
AG Würzburg vom 3.9.1997 - Aufgrund fortgesetzter Besuchsrecht-Vereitelung wird der Mutter das Sorgerecht entzogen und der nichteheliche Vater als Vormund bestimmt, obwohl die Tochter den Kontakt zum Vater angeblich ablehnt
AG Potsdam vom 29.10.1997- Von der Relevanz gemeinsamer Sorge - Gemeinsames Sorgerecht auch bei Kopfschütteln der Mutter - Gefahr einer Vater-Kind-Entfremdung
OLG Köln vom 24.4.1998 Änderungen der Sorgerechtsregelung sind nur bei das Kindeswohl nachhaltig berührenden Gründen gerechtfertigt. (...) Dabei kann auch ein Verstoß gegen die Umgangsrechtsloyalität zu einer Änderung der früheren Sorgerechtsregelung führen. Wenn der personensorgeberechtigte Elternteil diese Verhaltensnorm ständig mißachtet und damit gegen das Wohl des Kindes verstößt, liegen grundsätzlich genügend Anhaltspunkte vor, um die vormals getroffene gerichtliche Entscheidung zu überprüfen.
OLG Nürnberg vom 15.6.98 Wechsel zum Vater, da Mutter hartnäckig am Vorwurf des sexuellen Missbrauchs festhält und ein Aufwachsen ohne Vater anstrebt.
OLG Hamm vom 17.12.1999 Wechsel zum Vater weil nicht erkennbar ist, daß die Mutter sich mit der erforderlichen Intensität um die Aufarbeitung der durch die Trennung der Eltern entstandenen Schädigungen des Jungen bemüht hat.
OLG Karlsruhe vom 21.1.2000 Vereitelt ein Elternteil den Umgang kann dies als Maßnahme nach BGB § 1666 die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Übertragung auf einen Pfleger erforderlich machen.
OLG Frankfurt vom 4.5.2000 Es ist anerkannt, daß die Verhinderung des Umgangsrechts einen Grund darstellen kann, die Erziehungseignung des betreuenden Elternteils zu verneinen, der die Verpflichtung hat, auf die Pflege der Umgangskontakte des Kindes aktiv hinzuwirken.
AG Gifhorn vom 30.3.2000, Bestätigung durch OLG Celle vom 12.12.2000 Die Mutter weist eine sehr reduzierte Bindungstoleranz auf, während der Vater sich eher zu einer gemeinsamen Verantwortung für das Kind unter Einbeziehung der Mutter ausspricht. Die Mutter drängt auf eine massive Ausgrenzung des Kindesvaters. Dabei kommt es auch zu einer persönlichen Abwertung des Vaters vor dem Kind. Hinzu kommt ein unsubstantiierter Vorhalt des sexuellen Missbrauchs. Das Kind wechselt zum Vater.
OLG Naumburg vom 29.12.2000 Bereits die Bindungstoleranz (die Bereitschaft und die Fähigkeit, den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil zu unterstützen) erfordert die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater. Er war in weit größerem Umfang darum bemüht, einvernehmliche Lösungen herbeizuführen, die dem Kind zeigen, dass es nach wie vor beide Eltern hat. Hieran hat die Kindesmutter jedenfalls in der Vergangenheit wenig Interesse gezeigt.
AG Besigheim vom 16.1.02 Erschwert oder vereitelt die Mutter den Umgang dauerhaft über einen längeren Zeitraum und ändert ihre Einstellung trotz intensiver Bemühungen während zahlreicher Umgangsstreitigkeiten in keiner Weise, kann ihr die alleinige elterliche Sorge entzogen und bei entsprechender Erziehungseignung auf den Vater übertragen werden.
OLG Frankfurt vom 3.9.2002 mit AG Frankfurt am Main vom 18.2.2003 Der Mutter wird die elterliche Sorge für die Kinder entzogen, soweit es um die Durchführung des festgelegten Umgangs mit dem Vater geht. Für den Fall, dass die Mutter der Verpflichtung zur Herausgabe der Kinder an die Ergänzungspflegerin nicht nachkommt, wird ihr Zwangshaft angedroht. Die Haft darf die Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Um die Herausgabe der Kinder durchzusetzen, kann auch Gewalt gegen die Antragsgegnerin gebraucht werden. / AG Frankfurt: Vollständiger Sorgerechtsentzug wegen Umgangsvereitelung / OLG Frankfurt erneut: Herausnahmebeschluss zur Begutachtung der Kinder
OLG Frankfurt vom 3.2.2004 Scheitern angemessene Kontakte der Kinder zum nichtbetreuenden Elternteil an den Konflikten zwischen beiden Eltern, sind diese Kontakte aber zum Wohl der Kinder geboten, so kann für die Kinder ein Umgangspfleger bestellt werden. Um ihm eine effektive Tätigkeit zu ermöglichen, kann es auch angezeigt sein, dies mit der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu verknüpfen.
OLG Zweibrücken vom 11.6.2004 Herausgabe eines 10-jährigen Kindes im einstweiligen Anordnungsverfahren an den allein sorgeberechtigten Vater aufgrund nachhaltiger Zweifel betreffend den wirklichen Kindeswillen - ob dieser ausschließlich und unverrückbar auf einen Verbleib bei der Mutter gerichtet ist. Das Kind hat bei der Anhörung den Eindruck vermittelt, auf die Anhörung sehr gut vorbereitet zu sein und genau zu wissen, was er sagen und tun werde, um das Ziel, bei der Mutter zu bleiben, zu erreichen. Dabei entsprang diese Zielsetzung nach dem äußeren Verhalten des Kindes eher nicht einem innerlich gefühlten, nicht zu steuernden eigenen Willen und Empfinden, sondern erschien aufgesetzt, angelernt und vorgeschoben. - Es besteht hinreichend Anlass zur Prüfung, ob die Mutter die erforderliche Erziehungseignung besitzt. Hierzu gehört insbesondere auch Bindungstoleranz, also die Bereitschaft und die Fähigkeit, dem Kind den Kontakt und die familiäre Verbundenheit zum anderen Elternteil zu erhalten und zu gewähren. Angesichts der nunmehr seit Wochen andauernden Vereitelung eines Zusammenseins des Kindes mit seinem Vater bestehen insoweit erhebliche Zweifel, ob die Mutter den an ihre Erziehungseignung zu stellenden Anforderungen genügt.

Die einzelnen Fälle kannst Du dann im Internet ankucken. Du solltest Dich viel mit der Materie beschäftigen.

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2007 11:21




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