Liebste Forumsmitglieder,
ich lese hier bereits seit ein paar Wochen mit. Ich bin zum einen sehr dankbar, dass es engagierte Leute, wie euch gibt, die sich für ahnungslose Väter, wie mich, einsetzen.
Natürlich macht es mich zeitgleich fassungslos zu realisieren,
in welcher machtlosen Situation sich so viele Trennungsväter - inkl. mir - befinden.
Das ist etwas, das ich nie für möglich gehalten hätte, dass man in einem vermeintlich modernen, progressiven, westlichen Industrieland im Jahr 2020!!!!! als Vater so leicht entrechtet, ausgegrenzt und letztlich entfremdet werden kann.
Das ist ein erbärmliches Armutszeugnis für dieses Land! (Anmerk.: angeblich läuft es im gesamten deutschsprachigen Raum so verkehrt)
Nun zu meinem Fall:
1. Ich habe einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht für mein dreijähriges Kind gestellt
2. Ich plane zeitnah einen Antrag auf eine gerichtliche Umgangerweiterung zu stellen
Vor dem Hintergrund dieser beiden gerichtlichen Auseinandersetzungen, spiele ich mit folgender Idee:
Bitte gebt hierzu eure Einschätzung ab.
Da meine Ex sich natürlich mit Händen und Füßen gegen das beantragte gSR wehrt und mich im Abweisungsantrag mit zahllosen gemeinen Falschbeschuldigungen überzieht, ist es mir ein Anliegen mich angesichts der anstehenden richterlichen Anhörung in ein rechtes Licht zu rücken.
Es ist 100%ig davon auszugehen, dass meine Ex versuchen wird, auch im Bezug auf die geplante gerichtliche Umgangserweiterung, mit den selben schmutzigen Methoden zu hantieren.
Da die Mutter mir jegliche Vaterqualitäten und Erziehungskompetenz abspricht, möchte ich dem entgegensetzen, dass ich seit zwei Jahren wieder in einer stabilen und harmonischen Paarbeziehung mit einer Frau bin, die ein siebenjähriges Kind aus erster Ehe hat.
Die Beziehung wächst immer enger zusammen u glücklicherweise hat mich ihr Sohn sehr gut angenommen. Das Vertrauen in mich ist - mMn völlig berechtigt - auf Seiten meiner Lebensgefährtin und ihres Sohnes uneingeschränkt da.
Ich passe in Ihrer Abwesenheit auf den Kleinen auf, ich werde in erzieherische Belange miteinbezogen, ich bringe den Kleinen ins Bett und habe sogar auch schon mehrfach problemlos nachts über ihn gewacht, als sie nicht da sein konnte.
Gleichfalls sind meine Freundin und ihr Sohn seit jeher auch immer bei den Umgangsterminen mit meinem Kind dabei. Die beiden können bestätigen, dass ich da einen super Job mache, mein Kind sehr gerne in meiner/unserer Gegenwart ist und ich mir nie habe etwas zu Schulden kommen lassen.
Meine Lebensgefährtin hat mich freundlicherweise, zwecks zu erstellender Stellungnahmen, zuletzt auch zum Jugendamt und zum Verfahrensbeistand begleitet. In beiden Terminen hat sie mir den Rücken gestärkt.
Wie schätzt ihr folgendes Vorhaben ein?:
1) Wäre es zweckdienlich, wenn meine neue Partnerin eine schriftliche Stellungnahme in dieser Sache auch
beim Richter für mich abgeben würde?
2) Könnte meine neue Lebensgefährtin den Richter einfach so anschreiben oder wird solch ein Vorgehen eher
als Übergriffigkeit aufgefaßt?
3) Wäre es taktisch klüger schriftlich erstmal anzufragen, ob der Richter eine Stellungnahme von ihr
berücksichtigen würde?
4) Sollte man in diesem Fall von einer Stellungnahme sprechen oder sollte man das Schreiben als
“eidesstattliche Versicherung” ankündigen?
Bevor ich dazu etwas sage: Was ist eigentlich mit dem Vater des Kindes Deiner Partnerin? Darf der sein Kind regelmäßig sehen und unterstützt Du das ?
Irgenwie fehlt mir diese wichtige Person in diesem ganzen Konstrukt. Immerhin ist dies hier ein Väterforum.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Moin,
und herzlich willkommen.
Ich würde nicht zu sehr auf die Beweispflicht abstellen. Wenn Du Dir eine Bestätigung der Lebensgefährtin ausstellen lässt, dann könnte zweierlei passieren.
1) es wird der Eindruck erweckt, Du willst deinem Kind eine Ersatzfamilie präsentieren und die KM aus dem Leben eures Kindes boxen.
2) die Aussage (egal ob schriftlich oder mündlich) könnte dahingehend interpretiert werden, dass sie (2.1) befangen ist, denn sie steht als Deine Freundin zu Dir und (2.2) sie könnte auch die Unwahrheit sagen, eben weil ihr Euch so gut versteht und du es dennoch nicht ohne Hilfe schaffst.
Was eine Überleitung bilden könnte, dass Du es eben nicht schaffst, wenn die Freundin mal nicht mehr da ist.
Das alles kann, muss aber nicht sein.
Eine kleine Frage vorweg, da Euer Kind noch sehr jung ist, wie läuft derzeit der Umgang? Ist der Regelmäßig und kommt auch als solcher regelmäßig zustande?
Wenn Du von diesen Problemen so schreibst, dann würde ich mich eher auf den Umgang konzentrieren und zumindest in diesem jungen alter noch nicht so sehr auf das gSR fokussieren. Viel zu entscheiden gibt es eh nicht, und wenn doch, dann bleibt Dir meist keine große Wahl wie es höflich abzunicken. Sollte es aber mit gSR zu größeren Konflikten kommen, und Dir wird das gSR wieder entzogen, dann ist es schwieriger wieder zurück zu bekommen. Es ist eine Gretchen-Frage.
Ich denke, das gSR zu beantragen, um mehr Umgang zu erhalten, ist die falsche Reihenfolge. Im Familienrecht sind alle drei großen Punkte strickt von einander getrennt: Umgang, Unterhalt, und Sorgerecht. Zumal, wenn Du bereits ankündigst, mit dem gSR den Umgang ausweiten zu wollen...
Ich möchte damit nicht schreiben, dass es Erfolglos ist. Nur die Wahrscheinlichkeit einer anderen Wahrnehmung der beteiligten, kann eine andere sein. Und mal ehrlich, wie willst Du ohne ausreichend Umgang die Bedürfnisse Deines Kindes kennen und dann mit gSR die richtigen Entscheidungen treffen wollen? ABER; das kann ich nciht beurteilen, daher fagte ich nach der derzeitigen Umgangssituation.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi,
außerhalb eines Verfahrens wird ein Richter verwundert den Kopf schütteln, was er mit diesem Schriftstück soll.
Im Verfahren ist diese "Stellungnahme" praktisch wertlos. Gründe hat Kasper schon angeführt.
Bei all dem bleibt vor allem ein Eindruck hängen: Du stehst als jemand da, der seine Interessen nicht alleine vertreten kann. Oder, noch schlimmer, es könnte Dir unterstellt werden, nicht aus eigenem Antrieb zu handeln. Aus diesem Grund würde ich auch niemals empfehlen, jemanden zum Jugendamtsgespräch mitzunehmen.
Suche Dir besser einen guten Anwalt, der als neutrale Person geschickt auf falsche Behauptungen kontert bzw. diesen schon im Antragsschriftsatz den Wind aus den Segeln nimmt.
Gruss von der Insel
Hi Leute,
ich bin wirklich sehr dankbar für euer kompetentes Feedback!
Nun muss ich doch ein bisschen mehr ausholen, als ich eigentlich angenommen habe.
Bevor ich dazu etwas sage: Was ist eigentlich mit dem Vater des Kindes Deiner Partnerin? Darf der sein Kind regelmäßig sehen und unterstützt Du das ?
Irgenwie fehlt mir diese wichtige Person in diesem ganzen Konstrukt. Immerhin ist dies hier ein Väterforum.
Antwort dazu: Der Vater ist sehr früh verstorben. Ihr Sohn hat ihn nie wirklich kennengelernt, denn da war er noch sehr klein.
@Kasper
Der Umgang ist zwar regelmäßig aber nur so bescheiden gering, dass man meiner Ex ‘geradeso’ keinen Umgangsboykott vorwerfen kann. Auch Übernachtungen läßt sie nie zu, obwohl ich ich seit der Geburt bewiesen habe, dass ich eine beständige und verlässliche Bezugsperson für mein Kind bin.
Ich habe mich jetzt 1,5 Jahre lang bei ihr, und unter dem Versuch der Einbeziehung des Jugendamtes, vergeblich bemüht den Umgang auszuweiten.
Letztlich wurde ich immerfort vertröstet. Es wurde von mir völlig unnötig Geduld verlangt, damit die Mutter doch ins Vertrauen kommt und einer Ausweitung zustimmt.
Das Ganze war nur eine perfide Hinhaltetaktik, um mich am langen Arm verhungern zu lassen.
Mir ist vollkommen bewusst, dass die Reihenfolge meiner Anträge etwas ungewöhnlich ist.
Es gibt aber sehr plausible Gründe dafür, deren Darlegung allerdings voraussetzen würde, dass ich hier noch weiter aushole.
Bitte nehmt das (erstmal) so hin. Mir ist auch bewusst, wie wenig das gSR für den Vater wert ist. Auch versuche ich die Erlangung des gSR nicht als Sprungbrett für die Ausweitung des Umgangs zu nutzen. Das eine bedingt das andere nur geringfügig.
Ich möchte an dieser Stellen erwähnen, dass ich in den letzten acht Monaten zwei mal persönlich mit dem zuständigen Richter schriftliche kurz in Kontakt stand, u ich mir erhoffe, dass sich dieser an meine Kontaktaufnahme und das damit verbundene Engagement erinnern kann.
Es gab für mich zwei mal (berechtigten) Anlaß ihn zu kontaktieren, da die gemeinschaftliche Familienberatung, die er im letzten Beschluss angeordnet hat, von dieser nicht in Gang gebracht werden wollte. Die Fam.beratung hat das Fehlen eines Paragraphen im Beschluss moniert.
Es ist letztlich nur durch meinen Einsatz dazu gekommen, dass die Fam.Beratung nach unnötigem Hin-und Her endlich einen Termin anberaumt hat. Meine Ex hat den besagten Termin allerdings ungenutzt verstreichen lassen. Dass meine Ex kein ernsthaftes interesse an dem Zustandekommen einer Familienberatung interessiert war, erfordert an dieser Stelle vermutlich keiner gesonderten Erklärung.
Kurzum: Dass ich mich um das gSR eigeninitiativ kontinuierlich bemühe, das dürfte der Richter - sofern er sich an mich noch erinnern kann - durchaus realisiert haben.
Die heikle Frage über die Erstellung einer Eidesstattlichen Versicherung durch meine Lebensgefährtin begründet sich in der folgenden Problematik:
Meine Ex bezichtigt mich zahlreicher Verfehlung und führt im Abweisungsantrag div. Freundinnen als Zeuginnen an. Das ist schlimm genug aber sie benennt auch ihren (aktuellen) Lebenspartner als Zeugen für Anschuldigungen gegen mich.
Die Ex war von anfang an anwaltlich gut beraten und bedient(e) sich des “Streits als Strategie”. Frei nach dem Motto: Mit dem Vater kann man leider nicht vernünftig kommunizieren und ich fühle mich bedroht durch ihn!
Bis auf einen Wegzug mit dem gemeinsamen Kind hat sie letztlich die üblichen genickbrechenden Totschlagargumente in den Ring geworfen, um das gSR erfolgreich zu verhindern.
Ihr neuer Partner scheint ihr Spiel nicht zu durchschauen oder unterstützt sie in dem Vorhaben mich nach und nach so zu zermürben, dass ich freiwillig in die Wüste gehe.
Die Möglichkeit der Befangenheit auf seiten der/des Partners ist natürlich nicht von der Hand zu weisen. Da die Gegenseite nun mal den Schritt der “Partnereinbeziehung” nun mal unternommen hat, überlege ich, ob ich meine Glaubwürdigkeit durch die Stellungnahme meiner Lebensgefährtin untermauern könnte.
Letztlich wird der Richter feststellen müssen, dass sich zwei völlig widersprüchliche Aussagen im Raum gegenüber stehen: Die der Ex und meine!
Da ich die Ex - hauptsächlich aus verfahrenstaktischen Gründen - natürlich keinerlei Verfehlungen bezichtige, und ich nur wenige Anhaltspunke vorbringen kann, die ihre Glaubwürdigkeit in Frage stellen, bin ich erst recht auf Fürsprecher angewiesen.
Da die Ex vorgebaut hat, hat sie zu Genüge Fürsprecher.
Sie zeichnet solch ein groteskes Zerrbild von mir, dass ein Richter aus Angst ein Fehlurteil zu treffen mit großer Wahrscheinlichkeit das gSR verweigern wird.
Daher ist mir so viel daran gelegen, mit allen mir legal zur Verfügung stehenden Mitteln, glaubhaft darzulegen, dass ich auf gar keinen Fall in irgendeiner Weise kindeswohlgefährlich bin.
Daher kam mir eben auch die Idee zu einer eidesstattliche Erklärung, die meine Lebensgefährtin dem Richter anbieten könnte.
Bleibt ihr bei eurer Einschätzung auch nach der Darlegung der Hintergründe zum Fall?
P.S.:
@Kasper @Inselreif
Ich möchte meinem Kind tatsächlich eine väterliche Zweitfamilie “stellen”!
Es ist überhaupt ein Unding, dass man das im Zuge eines Verfahrens nicht auch klar benennen darf!
Erst recht vor dem Hintergrund, dass sich meine EX noch nicht einmal großartig bemüht zu verheimlichen, dass sie mich im Leben unserer Kindes nicht mehr sehen möchte.
Wieso sollte nur der Mutter das Privileg zugestanden werden mit dem gemeinsamen Kind eine Familie zu haben? Es steht für mich auch ausser Frage, dass ich mich in den nächsten Jahren um ein Wechselmodell bemühen möchte!
Dass ich diese beiden Absichten im Prozess nicht durchblicken lassen darf, ist mir klar!!!
Ich schreibe das an dieser Stelle nur um mir Luft zu machen, weil ich unser Familienrecht so bescheuert finde!
Moin,
danke für die Klarstellung.
Allerdings ändert dies nichts an meiner Meinung. Als "dritter" lese ich, dass ihr Euch nur am Fetzen seid und ein ABR Antrag von Dir nicht lange auf sich warten lässt. Ob das so glücklich ist?
Auch wenn ich verstehen kann, dass Du das gSR haben möchtest. Aber, und das ist meine feste Meinung, dies wird erst Erfolg haben, wenn auch ein vernünftiger Umgang stattfindet. Mehr noch, selbst wenn Du das gSR hast, kann die KM den Umgang trefflich vereiteln. Das "kann" dazu führen, dass schneller wieder über das gSR gestritten wird.
Daher, mein Rat.
Vergiss erstmal das gSR. Kümmere Dich um einen ausbaufähigen Umgang und baue so auch vertrauen auf. Dann in drei Jahren würde ich den Versuch vagen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Es ändert wenig an meiner Einschätzung.
Ich sage gar nicht mal, dass Du nicht die Vorteile Eurer Familiengemeinschaft ins Feld führen kannst. Das schon. Aber es darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass Deine neue Freundin die treibende Kraft Deiner Anstrengungen ist. Sie kann Dich im Hintergrund super unterstützen aber ins Gefecht musst Du alleine.
Was die Aussage Deiner Freundin betrifft wird der Richter sich genauso wenig dafür interessieren wie für die Zeugen Deiner Ex. Die neuen LGs hört sich höchstens ein(e) VB an, dann aber in anderem Kontext.
Gruss von der Insel
Das was Inselreif schreibt kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen.
Mein Goldstück von Ex hat auch alle möglichen Geschütze ins Feld gezogen. Indirekt wurde ich bezichtigt unser Kind zu schlagen usw.
Das hat sie mit Zeugen und entsprechenden Fotos von blauen Flecken versucht zu untermauern.
Selbst Nachbarn aus dem Haus ggü sollen die Übergabe so bezeugen, dass das Kind ungern zu mir will.
Hat den Richter aber null interessiert. Der VB hat mit den Eltern, LG und Großeltern gesprochen und im Sinne des Kindes argumentiert.
Daher setze dich für den Umgangsausbau ein.
Das Gericht wird vermutlich aufgrund der Hochstrittigkeit einen VB einsetzen und diese Person wird ja mit deiner LGin das Gespräch suchen. Dann wird deine Variante gehört und fliesst in die Beurteilung mit ein.
Der Richter ist empfänglicher für die Aussagen des VB als auf irgendwelche Zeugenaussagen von LG, Nachbarn, Freunden oder dem Klempner des Postboten. Da steht meist Aussage gg Aussage und das da viel Schlammschlacht dabei ist, kennen die zu genüge.
Ich kann den Ausführungen der anderen nur zustimmen (und das auch aus eigener Erfahrung)
-Die Beziehung zu Deiner neuen Partnerin (Familienkeben etc) interessiert nicht. Wenn ein VB eingesetzt ist, wird er sich, falls er es für nötig hält, ohnehin mit Deiner neuen Partnerin unterhalten. Dass sie Dir beim JA den Rücken stärkt, ist zwar nett, aber völlig belanglos.
Den Richter interessiert Deine Beziehung zum KIND, nicht zur Partnerin.
- Die Zeuginnen Deiner Ex interessieren nicht
Die Gründe, das GSR zu verweigern, sind Konflikte und mangelnde Kommunikation. Mangelnde Kommunikation ist jedoch mittlerweile kein Grund mehr, das GSR zu verweigern.
Wenn Du das GSR unbedingt willst, betone die Gemeinsamkeiten und dass ihr euch trotz Streits über wesentliche Dinge einigen könnt.
Liegen die noch nicht vor, musst Du betonen, dass es bis jetzt noch keine Nagelprobe gegeben hat.
Die Vorwürfe der Ex weist Du zurück und weist darauf hin, dass die keine Rolle spielen, da sie das Kindeswohl nicht tangieren.
Ich halte es aber auch für sinnvoller, erst den Umgang auszuweiten.
VG
BP
Ich schreibe das an dieser Stelle nur um mir Luft zu machen, weil ich unser Familienrecht so bescheuert finde!
Ja, so manches in diesem Themenkomplex kann sich nur von Menschen in kompletter geistiger Umnachtung ausgedacht worden sein. Beispiel:
Ich sage morgen zu meinem 6-jährigen Sohn Folgendes: Also wenn Du mit 10 Euro in den Laden gehst, und Dir das Eis für 1 Euro nicht kaufst, dann hast Du auf einmal 11 Euro in der Tasche. Mal schauen wie er reagiert. Vermutlich sagt er garnichts, sondern erörtert den Sachverhalt mit seiner Mutter. Und das Gespräch beginnt dann ungefähr so: Du Mama, ich glaube der Papa ist verrückt geworden...
Im Familienrecht nennt sich das Anrechnung eines Wohnwerts bei selbst genutzem Wohneigentum. Da erhöht sich auf wundersame Weise Dein Einkommen auf einmal um die fiktive Miete für diese Immobilie.
Zu Deinem Thema:
Halt Deine Partnerin da raus. Du wirkst ansonsten etwas unselbstständig. Außerdem interessiert das niemanden, was sie zu sagen hat. Ich meine, was soll die als Deine frisch angeliebte Partnerin schon sagen, außer dass Du der beste Stiefvater der Welt bist. Kein Richter interessiert sich zurecht für sowas.
Und eidesstalliche Versicherungen sind in famlienrechtlichen Dingen nicht das Papier wert, auf dem sie abgegeben wurden. Da kann problemlos nachweislich gelogen werden. Interessieren tut sich dafür niemand. Eigentlich ist es eine Straftat, so wie Falschbeschuldigungen. Interessiert aber keinen Staatsanwalt. Die sehen das einfach als schmutziges Detail in dreckigen Scheidungen oder Kämpfen ums Kind.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo,
Du bist zu recht wütend auf Deine Ex. Dabei darfst Du aber das Ziel des Verfahrend das gSR nicht aus den Augen verlieren. Da geht es viel mehr darum warum Du das gSR haben willst. Da ist es wichtig, dass Du darlegen kannst, dass Du dem Kind ein guter Vater sein willst, der am Leben seines Kindes teilhaben möchte.
Wenn Du so wie hier in der Verhandlung auftrittst, dann habe ich große Bedenken, dass Du das gSR bekommst, einfach weil Du dann nur am Zoffen mit Deiner Ex bist.
Wenn es um das gSR geht, dann geht es um das Kind, um das Wohl des Kindes und nichts anderes.
Zwar sind heute Kommunikationsschwierigkeiten der Eltern kein Grund mehr das gSR zu verweigern, es ist aber immer noch so, dass es eine Kommunitkation im Interesse des Kindes geben muss und die kannst Du am besten am Umgang festmachen. Ein regelmäßiger Umgang ist das beste Argument für das gSR.
Wenn Du mehr Umgang haben willst, dann wirst Du den auch mit gSR nicht so einfach bekommen. Hier kannst Du Dich zunächst an das JA wenden und um Vermittlung bitten. Der Vorteil ist, dass Du das JA schon einmal kennenlernst und das JA Dich. Im Falle eines Gerichtsverfahrens wird das JA sowieso befragt.
Das JA kann in dieser Frage aber nur vermitteln, wenn die KM nicht will, dann ist das so, gibt Dir aber auch gute Chancen beim Gericht, da dann klar ist, wer boykottiert. Gibt es keine Einigung, dann musst Du eine Umgangsregelung vor Gericht erwirken. (Das nennt man Umgangsdreisprung).
Ich schliesse mich insbesondere den Hinweisen von Inselreif und Kasper an.
VG Susi
abschließend möchte ich noch anmerken, dass tottacktierei vor Gericht meist in die Hose geht. Es kann Dir auch nachteilig ausgelegt werden, dass das Du einen Prozess nach dem anderen anschiebst und und die KM unter Druck setzt. Dann könnte es zwar passieren, dass Du im ersten Schritt das gSR Form bekommst. Aber, nach zwei Jahren wird es Dir wieder abgenommen, weil Du nur am Unruhestiften bist ... Dann hast Du außer Kosten nichts gewonnen.
Viel Erfolg udn ich wünsche Eurem Kind alles Gute und das Ihr die richtigen Entscheidungen fällt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Danke, liebe Leute für Eure wertvollen Ratschläge. Ihr seid super!
Die Meinungen sind einhellig. Ich werde mich an Eure Empfehlung halten und verwerfe die Idee mit der eidestattlichen Versicherung.
Es bleibt zu hoffen, dass der Richter die blockierende Haltung der Ex (auf allen Ebenen) nicht unter den Teppich fegt und die Wichtigkeit des Vaters im Leben des Kindes anerkennt.
Dazu gehört eben ein gSR (wenn auch nur in der Theorie für den Vater anwendbar) und ein Umgangsrahmen, der seinen Namen verdient.