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Ich weiß nicht, wie ich weiter vorgehen soll?

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(@matze0407)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin so froh, dieses Forum entdeckt zu haben, auch wenn es traurig ist, man ist nicht alleine.....

Ich hoffe, ihr habt den ein oder anderen Rat für mich. Ich versuche, kurz meine Geschichte zu erzählen.

Vor 1,5 Jahren ist meine Ex-Lebensgefährtin mit unseren 3 Kindern (jetzt 18/9/7) in einer Nacht und Nebelaktion aus. Ich wußte 2 Monate lang nicht, wo sie sind. Sie und meine große Tochter beschuldigte mich beim JA, ich wäre gewalttätig gegenüber ihr und den Kindern, was überhaupt nicht stimmt. Aber wie wollte ich das Gegenteil beweisen? Meine damalige Anwältin riet mir, "des Friedens Willen" zuzustimmen, dass sie das alleinige Sorgerecht bekommt. Der größte Fehler meines Lebens!!! Aber ich war zu dem Zeitpunkt depressiv, nicht zuletzt aufgrund des "Films" der da gerade gefahren wurde. Das Gericht beschloss einen begleiteten Umgang mit den Kleinen über ein halbes Jahr. Es gab keinerlei Beanstandungen, im Gegenteil. Die Kleinen freuten sich, wenn ich kam und weinten, als die gemeinsame Zeit vorbei war. Mit meiner Ex normalisierte sich der Umgang wieder, wir hatten ein fast schon freundschaftliches Verhältnis. Ich hab über die Verhältnisse (und das ist wirklich noch untertrieben, die Frau hat sich in dem Jahr so verwandelt...), in denen meine Kinder leben mussten, hinweg gesehen Ich war froh,dass  ich meine Kinder sehen konnte. Da sieht man doch, wie widersprüchlich ihre Aussagen sind. Welche Frau, die angeblich misshandelt wurde, geht mit ihrem Ex dann Kaffee trinken?
Nach dem begleiteten Umgang wurde dann vom JA festgelegt, dass ich die Kleinen einen Tag in der Woche alleine sehen kann, erstmal befristet auf ein halbes Jahr. Danach sollte ich sie auch über Nacht bekommen. Dann kam Corona, die Termine wurden verschoben. Ich machte aber auch keinen Druck, da, wie oben geschrieben, ein friedliches Verhältnis mit Ex herrschte und ich die Kids "verbotenerweise" teilweise 1 Woche am Stück bei mir hatte.
Jetzt trat ein neuer Mann in das Leben von Ex und die Sache ist wieder eskaliert. In der Wohnung wurde gefeiert, Drogen genommen und als "Highlight" schrieb mir meine große Tochter an, der Neue hätte sie sexuell belästigt. Da bin ich Amok gelaufen. Ich habe sämtliche Stellen informiert, JA, Schule, involvierte Beratungsstellen.
Das JA kam zum unangekündigten Hausbesuch bei meiner Ex vorbei und hat am nächsten Tag direkt die Kleinen in Obhut genommen. Das war vorgestern abend, ich habe es gestern zufällig erfahren. Das JA gibt mir keinerlei Auskunft und verweist mich auf den Gerichtstermin (der noch nicht feststeht). Meine Ex scheint nicht sonderlich traurig darüber zu sein, den wie ich über Dritte (mit Beweisen) erfahren habe, werden dort munter Parties gefeiert. Sie verbreitet Lügen über mich, wo sie nur kann. Die Kinder wären aus Schutz vor mir weggekommen, ich würde sie stalken, wäre drogensüchtig und und und....
Was kann ich tun? Erstmal habe ich einen Beratungsschein beim Gericht beantragt, der soll nächste Woche (wegen Corona) per Post kommen. Dann brauch ich einen Anwalt. Nur wie finden? Die reisen sich bei einem Beratungsschein auch nicht unbedingt um das Mandat.... Glücklicherweise habe ich eine tolle Partnerin, die auch so einiges bezeugen kann.

VG und schönes Wochenende

Matze

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2020 14:41
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Matze,

wie du schon selbst festgestellt hast, ist es ein großes Problem, dass dir das Sorgerecht entzogen wurde. Hast du schon mal darüber nachgedacht kurzfristig einen Termin beim Jugendamt zu vereinbaren, um zu klären, ob die in der Verhandlung nicht empfehlen könnten, dass das SR erstmal zum Jugendamt kommt (ggf. auch Teilsorge), die Kinder aber bei dir unterkommen. Wenn das gut klappt, könnte dann später das SR auf dich übertragen werden. Hier wäre wichtig zu prüfen, wie das Jugendamt tickt. Sie könnten sich ja vorab ein Bild deiner Wohnraumsituation machen (sollte natürlich auch alles passen).

Ich bin nicht sicher, aber ich vermute, dass du dir ein Eigentor geschossen hast mit der Aktion. Es wäre sinnvoller gewesen mit dem Jugendamt koordiniert vorzugehen als die einfach von der Leine zu lassen.

p.s.: Du musst den Vorwurf der sexuellen Belästigung deiner Tochter durch dich loswerden, sonst bist du eh raus. Kannst du wieder mit ihr reden?

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2020 14:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bitte genauer lesen.

Der NEUE der Ex hat die Tochter belästigt. Beim TO war der Vorwurf "nur" Gewalttatätigkeit

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2020 15:05
(@matze0407)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Max,

vielen Dank für deine Antwort.

Erstmal: Sexuelle Belästigung ist so das einzige, was mir nicht vorgeworfen wird. Der Neue meiner Ex hat meine Tochter belästigt. Die SMS habe ich zum Glück. Ich weiß aber ehrlich gesagt nicht, was da gespielt wird, denn jetzt ist meine Tochter wieder ganz dicke mit der Mutter und auch ihrem Freund.

Das Jugendamt stellt sich bei mir stur, verweißt mich nur auf den noch nicht angesetzen Gerichtstermin.
Prinzipill können sie jederzeit zu mir kommen, um sich ein Bild zu machen. Gerne auch unangekündigt. Problem wird sein, dass ich aktuell nur eine kleine Singlewohnung habe, aber auch das würde schon vorübergehend gehen, bis ich eine größere Wohnung habe. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Ich bin momentan leider noch auf das Amt angewiesen. Ne größere Wohnung kann ich mir erst suchen, wenn ich weiß, das die Kids zumindest am Wochenende zu mir kommen.

VG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2020 15:10
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Inzwischen bin ich der Meinung, man sollte sich vom Jugendamt fern halten. Warum, zeigt auch Dein Fall.

Wo wohnst Du denn? Vielleicht können Dir hier Leute mit dem Wissen der Stadt Tipps bezüglich eines Anwalts geben, per PN natürlich.

Und eine Grundregel solltest Du Dir gleich merken: Des lieben Friedens willens erreicht man in Familiensachen bei duchgedrehten Ex-Frauen selten irgendwas. Das betrifft auch Entgegenkommen welcher Art auch immer.

Der Fehler ist übrigens ganz am Anfang passiert, als die Ex mit den Kindern abgehauen ist. Da geht man erst zu Polizei und zeigt sie an wegen Kindesentzug. Danach geht man zum Anwalt und hetzt den oder die auf die Ex.

"des lieben Friedens willen" dem alleinigen Sorgerecht zustimmen. OMG, wenn ich das lese, rollen sich mir die Fußnägel hoch. Was ist das für eine Anwältin ??

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2020 16:41
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Inzwischen bin ich der Meinung, man sollte sich vom Jugendamt fern halten. Warum, zeigt auch Dein Fall.

Warum? Die haben doch alles richtig gemacht. Eine Kindeswohlgefährdung wurde angezeigt, dem wurde nachgegangen. Es wurde eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt und die Kinder wurden in Obhut genommen. Passt doch alles?

Dass der Vater sich das Sorgerecht nehmen ließ, dafür kann doch das Jugendamt nix?

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2020 20:11
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Warum? Die haben doch alles richtig gemacht. Eine Kindeswohlgefährdung wurde angezeigt, dem wurde nachgegangen. Es wurde eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt und die Kinder wurden in Obhut genommen. Passt doch alles?

Dass der Vater sich das Sorgerecht nehmen ließ, dafür kann doch das Jugendamt nix?

Hat die Pflegefamilie das Sorgerecht?

Und wo sind die Kinder wohl besser aufgehoben? Bei völlig Fremden oder beim Vater?

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2020 00:48
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hat die Pflegefamilie das Sorgerecht?

Und wo sind die Kinder wohl besser aufgehoben? Bei völlig Fremden oder beim Vater?

Das mag subjektiv so sein, objektiv ist der Vater hier nun mal eine neutrale dritte Person.

Nochmal die Situation in den Augen des Jugendamtes:

- Kind lebt bei der Mutter
- Vater hat das Sorgerecht aufgegeben
- Mutter behauptet, Vater nimmt Drogen, schlägt Kinder usw.
- Vater behauptet, Mutter nimmt Drogen, Freund mißbraucht Kinder usw.
- Es wird festgestellt, daß eine Kindeswohlgefährdung bei der Mutter vorliegt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2020 13:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die begleiteten Umgänge gut gelaufen sind und mehr in Aussicht gestellt wurde, dann musst Du daran anknüpfen.
Da Du ein Umgangsrecht hast wie jeder andere Vater auch (dafür brauchst Du kein Sorgerecht!) musst Du beim JA darauf hinarbeiten, dass die Umgänge wieder stattfinden und sei es zunächst jedes 2. Wochenende. Auch wenn die Kinder in einer Pflegefamilie leben sollte das kein Hindernis sein, wenn es bisher gut gelaufen ist.

Es ist doch gerade bei einer Pflegefamilie nicht die Idee, dass die Kinder dort verbleiben sondern nach Möglichkeit wieder zu ihren Eltern kommen. Wenn Du jetzt aber zu machst und gegen das JA streitest, dann wird das sehr schwer.

Dass das JA Dich nicht informiert liegt am fehlenden Sorgerecht. Du hast kein Recht auf Auskunft, aber immer noch ein Recht auf Umgang!

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2020 16:22
(@matze0407)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen und danke für eure Beiträge.

Ich mach dem Jugendamt in der Sache keinen Vorwurf, sie haben absolut richtig gehandelt, dass die Kleinen da raus sind. Ich habe zum Glück Belege für vieles. Natürlich könnte ich ruhiger schlafen, wenn ich wüsste, wo die Kinder sind. Aber grundsätzlich war es richtig, die Kinder aus dieser Wohnung rauszuholen.

Die Frage ist jetzt, wie ich am sinnvollsten vorgehen...

Meint ihr, ein Antrag auf das Aufenthaltbestimmungsrecht  macht Sinn? Bei JA auf Umgang bestehen? Anwalt nehmen und ihn das regeln lassen? Falls jemand einen guten Anwalt im Bereich Mittel-Osthessen (Marburg/Gießen/Alsfeld/Fulda) kennt, bin ich über eine PN immer dankbar

Ich wünsch euch einen schönen Abend

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2020 23:53




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

aus meiner Sicht bringt ein Antrag auf ABR gar nichts.

Was Du brauchst ist die Zustimmung/Unterstützung des JA und das beginnt mit Umgängen, die ein Wochenende umfassen. Es schadet dabei nicht, wenn Du Dich auch mit dem Pflegeeltern gut stellst und sie unterstützt.

Gleichzeitig sollte das Sorgerecht beantragt werden. Das ABR ist Bestandteil des Sorgerechts. Wenn Du das Sorgerecht hast (das wird nicht so schnell gehen!), dann können die kleinen Kinder perspektivisch auch bei Dir wohnen.

Die Sorgerechtsfrage würde ich mit einem Anwalt durchziehen, für alles andere brauchst Du einen guten Draht zum JA und den Pflegeeltern.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2020 12:58
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Und der erste Schritt sollte der besonnene Gang zum Jugendamt sein, um mal deren Standpunkt zu erfahren.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2020 16:18
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Und der erste Schritt sollte der besonnene Gang zum Jugendamt sein, um mal deren Standpunkt zu erfahren.

Falsch. Keine Kooperation mit dem Jugendamt. Auch die müssen sich an Recht und Gesetz halten.

Und damit der TO sein Recht bekommt, hier das Sorgerecht, ist der erste Gang zu einem kompetenten Anwalt. Der oder die kümmert sich dann ggf. auch um das Jugendamt.

Und die Pflegefamilie? Die haben garnichts zu melden. Das sind völlig Fremde, vor allem für Deine Kinder. Vor denen braucht niemand zu kuschen und mit denen muss man sich auch nicht gut stellen.

Am Ende des Tages entscheidet ein Richter oder eine Richterin. Und das am Gericht alles rechtmäßig abläuft, dafür sorgt Dein Anwalt.

Bei mir hat das JA auch versucht, Schwierigkeiten zu machen. Die hat die Richterin mit einem Dreizeiler beiseite gefegt, nachdem meine Anwältin ans JA und ans Gericht geschrieben hatte.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2020 19:05
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich halte es prinzipiell für falsch zu glauben, dass ein Gericht alles regelt und man deshalb wie die Axt im Walde um sich schlagen kann.

Im Moment hat das JA die Macht. Das JA hat das Sorgerecht, das JA entscheidet. Wenn die zum Schluss kommen, dass der Vater ungeeignet ist, weil er nicht mitarbeitet, dann haben sie das Recht auf ihrer Seite und der Vater kann das Sorgerecht vergessen und Umgänge finden begleitet einmal im Monat statt.
Sich gut mit den Pflegeleltern zu stellen ist im besten Interesse der Kinder und für das Zusammenwirken aller.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2020 19:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@SLAM: es ist keine gute Idee von der eigenen, völlig anderen Geschichte, auf Andere abzustellen und daraus zu pauschalisieren. Das Jugendamt und die Pflegefamilie haben hier einen großen Einfluss. Es macht also in der Konstellation überhaupt keinen Sinn sofort auf beide zu schießen, ohne erst mal die friedlichen und produktiven Wege auszuloten.

Der wichtigste Unterschied hier ist, dass du das GSR hast, der TE aber nicht. Und dass er das freiwillig abgetreten hat wird sicher nicht sein Bild aufwerten. Auch das gilt es gerade zu rücken. Aber nicht mit dem Kopf durch die Wand.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2020 20:13
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Das JA hat das Sorgerecht,

Wo genau liest du das?

Auch vermisse ich die Stellen, in denen steht, dass die Kinder in einer Pflegefamilie leben und weshalb die Kinder genau aus der Familie herausgenommen wurden. Nach §42 SGB VIII (1) 2. a) ist eine Herausnahme ohne Einwilligung der Eltern nicht möglich. Also, worin besteht die Kindeswohlgefährdung? Wegen angeblichen Missbrauchs? Hat die ältere Tochter überhaupt Anzeige erstattet? Wegen angeblichem Drogenkonsums? Nachweis? Wegen dreckigen Klamotten in der Schule? Lächerlich.

Welche Anwältin rät einem das komplette Sorgerecht abzutreten?

Ab hier bräuchte ich mal etwas Hilfe. Werden Elternteile ohne Sorgerecht nicht bei einem 1666er Verfahren einbezogen?
Falls nein, was müsste man tun, um daran teilhaben zu können? Immerhin sprechen wir hier vom leiblichen Vater.
Oder müsste man das Sorgerecht beantragen, dass die Kinder zu einem kommen?

Völkerrechtlich, nach EMRK und UNKRK, hat die familiäre Bande immer Vorrang.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2020 01:19
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Vater hat nach eigenen Angaben das Sorgerecht abgegeben. Dadurch verschlechtert sich seine Postition gewaltig und deshalb hat er auch kaum ein Informations- und auch kein Zustimmungsrecht. Seine Chance ist, dass das JA die Umgänge ausweiten wollte.

Bisher ist keine Entscheidung hinsichtlich Sorgerecht gefallen. Nur gibt es eben 2 Möglichkeiten, die eine ist, dass die Vorwürfe als unhaltbar abgetan werden, dann gehen die Kinder zurück zur Mutter oder die Vorwürfe werden in gewisser Weise bestätigt, dann bleiben die Kinder natürlich nicht bei der Mutter und es ist davon auszugehen, dass das JA das Sorgerecht erhält, was dann auch Einrichtung oder besser Pflegeeltern bedeuten würde.
Einem Vater, der bisher (offiziell) nur begleitete Umgänge hatte wird man die Kinder nicht geben.

Egal wie, der muss sich um das Sorgerecht bemühen und den Umgang ausbauen, dabei wird aber das JA mit im Boot sein müssen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2020 09:53
(@matze0407)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen

das Sorgerecht liegt meines Wissens nach weiterhin bei meiner Ex.
Ich habe mittlerweile durch Zufall rausbekommen, dass der Kleine in einer Art Heim (3 Straßen von meiner Wohnung entfernt 🙁 ) ist, in dem allerdings auch die Eltern stark eingebunden werden. Meine Kinder haben allerdings erstmal eine Kontaktsperre.

Das JA hat schon länger ein Auge auf meine Ex geworfen. Sie hatte eine Familienhilfe, regelmäßige, aber leider angekündigte Kontrollen und und und. Meine Beschwerde war wohl nur der berühmte Tropfen... Sie musste vom JA aufgefordert werden, mit den Kindern zum Arzt zu gehen, die Familienhilfe hat mit ihr die Bude geputzt, sie hatte zeitweise 8 Katzen auf 60qm, mit dem Mittleren wurde nix für die Schule gemacht.  Ich kann das gar nicht alles aufzählen.

Ich habe heute morgen der Sachbearbeiterin vom JA eine Email geschrieben und um einen Gesprächstermin gebeten. Ich denke, Schaden kann es nicht. Ich habe auch angeboten, dass das ganze bei mir in der Wohnung stattfinden kann. Sie wollten eh im Zuge der Umgangserweiterung vorbei kommen und sich ein Bild machen. Von Nachteil ist es bestimmt nicht, wenn das Jugendamt einen guten Eindruck von mir hat und sieht, dass ich mich um die Kinder sorge.

Gleich werde ich eine Anwältin kontaktieren. Mal schauen, ob ich da weiterkomme....

Habt einen guten Start in die neue Woche

Matze

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Edit: bitte nicht komplette Beiträge zitieren. Zitate entwedee kürzen oder auf "Antworten" klicken.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2020 10:32
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe heute morgen der Sachbearbeiterin vom JA eine Email geschrieben und um einen Gesprächstermin gebeten. Ich denke, Schaden kann es nicht. Ich habe auch angeboten, dass das ganze bei mir in der Wohnung stattfinden kann. Sie wollten eh im Zuge der Umgangserweiterung vorbei kommen und sich ein Bild machen. Von Nachteil ist es bestimmt nicht, wenn das Jugendamt einen guten Eindruck von mir hat und sieht, dass ich mich um die Kinder sorge.

Richtig, genau so. Du hast einen guten Draht zu denen und mußt das selbstverständlich nutzen. Es fehlt Dir ja nur der Nachweis, daß Du eben kein irrer Junkie bist und warum Du das Sorgerecht aufgegeben hast. Was ich an Deiner Stelle noch thematisieren würde ist, wieso bis dato noch keine richtige Zusammenarbeit stattgefunden hat. Daß Du erst jetzt von den Zuständen erfahren hast usw.

Melde Dich mal, wenn der Termin stattgefunden hat!

Gleich werde ich eine Anwältin kontaktieren. Mal schauen, ob ich da weiterkomme....

Aber bitte nicht das Hohlbrot, daß Dir geraten hat, freiwillig das Sorgerecht aufzugeben!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2020 10:51
(@matze0407)
Schon was gesagt Registriert

Richtig, genau so. Du hast einen guten Draht zu denen und mußt das selbstverständlich nutzen. Es fehlt Dir ja nur der Nachweis, daß Du eben kein irrer Junkie bist und warum Du das Sorgerecht aufgegeben hast. Was ich an Deiner Stelle noch thematisieren würde ist, wieso bis dato noch keine richtige Zusammenarbeit stattgefunden hat. Daß Du erst jetzt von den Zuständen erfahren hast usw.

Melde Dich mal, wenn der Termin stattgefunden hat!

Mach ich natürlich.

Aber bitte nicht das Hohlbrot, daß Dir geraten hat, freiwillig das Sorgerecht aufzugeben!

Neeeeee, um Gottens Willen.....  Aber ich bin nach Erreichbarkeit und Sympathie bzw. professionellen Eindruck vorgegangen. Was wollt ich sonst machen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2020 11:06




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