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ich wäre für eure hilfe dankbar

 
(@pascal1986)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

ich bin vater einer 1,5 jährigen tochter und war mit der KM nicht verheiratet. bis vor kurzem habe ich mit der KM zusammengelebt und hatte so auch ja ständig kontakt zu meiner kleinen.
Nun kam es zur trennung weil meine EX Ihr Leben neu ordnen möchte und wieder frei sein möchte.... sie zog wieder zu ihrer mutter mitsamt der kleinen und damit fingen meine Probleme an. Anfangs gab es keine Probleme wenn ich die kurze geholt hatte.
Aber der Kontakt zur KM wurde immer schlechter und es gab viel Streit wegen allem Möglichen.
Nun passierte es das ich einmal 15 min zu spät kam und jetzt sagt sie ich darf die kleine nur noch unter aufsicht sehen weil man sich nicht auf mich verlassen könne ausserdem unterstellte sie mir ich würde mit der kurzen nichts unternehmen usw usw... alles vorwürfe die dermassen lächerlich sind das ich dachte nun spinnt sie total. Übernachten darf die kurze nun überhaupt nicht mehr bei mir... das alles macht mich voll fertig zumal ich sehr an der kurzen hänge und umgekehrt genauso.
Das sorgerecht hat meine EX alleine.... das möchte ich nun ändern und möchte das geteilte bantragen... gestern war ich beim amtsgericht und habe mit einer rechtspflegerin gesprochne.. sie meinte ich könnte einen formlosen antrag einreichen,, damit zu meinem Problem.. ich möchte im vorfeld nichts verkehrt machen was die entscheidung darüber evntl negativ beeinflusst, deswegen meine frage an euch, gibt es irgentwo einen musterantrag den ich benutzen könnte und was muss ich noch alles beachten?? freiwillig würde meine EX dem niemals zustimmen. ( einen Freund von uns hatte sie gesat das sie ja das alleinige sorgerecht hätte und wenn ich nicht aufhören würde mich als Überpapa zu bezeichen würde ich die kurze garnicht mehr zu Gesicht bekommen).
unterhalt habe ich bisher noch nicht gezahlt weil wir ja gemeinsam gelebt haben, nun hat sie beim JA unterhalt beantragt, das ist für mich auch selbstverständlich und ich werde gerne für meine tochter zahlen...
ich hoffe ihr könnt mir ein paar tips geben,,, ich bin wirklich verwzeifelt weil ich Angst habe das ich von nun an meine kleine nur noch selten --wenn überhaupt -- zu sehen bekomme

liebe grüße pascal


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2011 14:01
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Pascal,

willkommen hier. Hmm, die Argumente der Ex sind ja ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Was Du machen könntest, wäre mal (gut vorbereitet) ein Gespräch beim Jugendamt beantragen. Dazu wird dann auch Deine Ex eigeladen. Das kann eine Möglichkeit zum Gespräch sein - verbindlich ist daran leider nichts bzw. sind die Jugendämter wohl auch zum Teil sehr mütterfreundlich eingestellt.

Du warst schon beim Amtsgericht beim Rechtspfleger. Normalerweise kennen viele Leute diese Möglichkeit der Rechtsberatung von Amts wegen gar nicht. Sinnvoller wäre aber sicherlich die Beratung durch einen Anwalt in Deiner Situation. Falls Du Dir dies nicht leisten kannst, kannst Du Dir auch beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen (Kosten 10 Euro).

Also wenn es für Dich selbstverständlich ist, Unterhalt zu zahlen, warum tust du es dann nicht? Da hat auch das JA nix mit zu tun, dass ist erstmal Deine Aufgabe. Auch hier ist es sinnvoll, die Berechnung beim Anwalt durchführen zu lassen bzw. Dich über Titutlierungen des Unterhalts (das strebt wohl Deine Ex an) beraten zu lassen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2011 17:33
(@pascal1986)
Schon was gesagt Registriert

den tip mit dem amtsgericht hatte ich von meiner mutter.... von einem Beratungsgutschein wusste ich allerdings nicht.. werde ich aber in Angriff nehmen... dafür schon mal DANKE... an den Haaren herbeigezogen trifft den Nagel auf den kopf, deswegen fiel mir nichts mehr ein. Wegen dem unterhalt ist es mir selbstverständlich klar, ich war nur verwundert das sie deswegen extra zum JA gegangen ist, ich habe immer gesagt das ich dafür aufkomme und zahlen werde, ist ja auch erst der erste monat wo wir nicht mehr zusammen leben... denke mal sie wollte da schon mal für schlechtes Wetter sorgen..

Ich frag mich nur die ganze Zeit wieso man so hohl ist und alles über die kurze austrägt, sie soll doch einfach nur an das Wohlergehen der kurze denken und wenn sie mit mir ein Problem hat soll sie die kurze rauslassen... aber sie weiss wohl nicht wie sie mich besser treffen kann...

wir waren übrigens 3 jahre zusammen und ich bin 24 meine EX ist 20 Jahre alt, sie ist jetzt nur noch auf der rolle -- kann sie auch, da ihre mutter die kleine komplett unter ihre fittiche genommen hat --deswgen haben wir häufiger Streit-.. schon blöd wenn die Oma plötzlich mutter spielen will

liebe grüße Pascal


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2011 21:15
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pascal,

Also wenn es für Dich selbstverständlich ist, Unterhalt zu zahlen, warum tust du es dann nicht? Da hat auch das JA nix mit zu tun, dass ist erstmal Deine Aufgabe. Auch hier ist es sinnvoll, die Berechnung beim Anwalt durchführen zu lassen bzw. Dich über Titutlierungen des Unterhalts (das strebt wohl Deine Ex an) beraten zu lassen.

Alternativ zum Anwaltsbesuch kannst du gerne auch hier bei uns ein neues Thema im Unterforum "Unterhaltsrecht" aufmachen, dann rechnen wir das mal zusammen durch (du findest in diesem Unterforum genügend Beispiele dafür, was wir da so an Daten von dir brauchen).

Genereller Tipp zum Jugendamt: Allenfalls die Sorgerechtserklärung kannst du bei denen sofort unterschreiben; bei allem anderen machst du ein sorgenvolles Gesicht, erbittest dir Bedenkzeit, und nimmst die Unterlagen mit nach Hause. Wenn du dann auch nur den leisesten Zweifel an der Sache hast, fragst du lieber hier bei uns nach. Und dieser Ratschlag gilt gleich doppelt, wenn der Text, den du unterschreiben sollst, eine Formulierung enthält in der Art von "hiermit verpflichte ich mich ..." 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2011 23:45
(@pascal1986)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

ist es denn nicht so das wenn ich nicht den vollen satz leisten kann das der fehlende betrag von irgentwo her vorgestreckt wird und er später von mir zurück gefordert wird??

Ich wollte ja nun die nächsten Tage das geteilte sorgerecht beantragen, was muss ich beim antrag beachten, also.. was muss alles drin stehen und wie ist das mit der begründung?? ich habe ein wenig angst das ich was falsch mache und es deswegen abgelehnt wird. und hat jemand Erfahrung damit wie lange sowas alles dauert und mit welchen kosten in rechnen muss?? und wieso muss ich das beim JA unterschreiben, ich dachte ich muss denn antrag beim familiengericht einreichen. Ich hoffe ihr seid nicht böse wegen meiner dummen fragen, aber ish habe von sowas keine ahnung und habe angst das es nicht klappt..

alen einen schönen sonntag wünscht pascal


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2011 14:33
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Pascal,

Geld kommt leider nicht "von irgendwoher" sondern entweder von den Unterhaltspflichtigen oder sonst als Unterhaltsvorschuss - den wird sich Vater Staat aber schnell versuchen wiederzuholen.

Deine Ex will wahrscheinlich einen Titel beim Jugendamt gegen Dich erwirken, indem Du verpflichtet wirst, den Betrag X als Unterhalt für die Kinder zu zahlen. Mit einem Titel kann man sofort Vollstreckungsmaßnahmen gegen Dich einleiten, wenn Du nicht zahlst. Deshalb raten Dir die User hier auch zur Vorsicht, Dinge beim Jugendamt zu unterschreiben, die Du nicht verstehst.

Gehe bitte am Montag nochmal zum Amtsgericht und beantrage einen Beratungsschein. Bring dazu Nachweise über Dein jetztiges Einkommen mit, damit die Rechtspfleger sehen können, dass Du bedürftig bist. Dann bekommst Du diesen Schein und kannst einen Rechtsanwalt aufsuchen und bekommst dort die notwendige Unterstützung. Ansonsten natürlich auch hier.l Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2011 16:02
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Pascal,

ich komme nochmal auf den Anfang Deiner Geschichte zurück.

Denn neben Deiner Pflicht, Unterhalt zu bezahlen, hast Du natürlich auch das Recht, Umgänge mit Eurem gemeinsamen Kind zu haben.
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Du Sorgerecht hast, oder nicht.

Beides, Umgang und Unterhalt, haben nichts miteinander zu tun.

Wenn Du hier Probleme hast, mit der Mutter eine vernünftige Regelung zu treffen, dann bittest Du beim Jugendamt um ein Vermittlungsgespräch.
Führt auch dieses nicht zum vernünftigen Ergebnis, dann musst Du vor Gericht ziehen, damit eine verbindliche Umgangsregelung festgelegt wird.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 10:49
(@bagger1975)

Hallo pascal,

wie Dir die anderen schon geschrieben haben: Du hast offenkundig mehrere Baustellen, die jeweils getrennt voneinander abzuarbeiten sind. Im Einzelnen:

1.

Vorrangig ist zunächst einmal der Umgang sicherzustellen, damit Du eine vernünftige Vater-Kind-Beziehung weiter aufbauen und bewahren kannst. Das geht nur über persönliche Kontakte zum Kind, die glasklar eingefordert werden müssen und zwar vom anderen Elternteil, nämlich der KM. Andere -etwa die Oma- haben hier nichts mitzuquaken.

Was den Umgang betrifft: Immer freundlich im Ton und hart in der Sache und hier immer lieber mehr fordern, denn dann hast Du Verhandlungsmasse.

Zur Reihenfolge: Immer erst versuchen außergerichtlich und einvernehmlich eine Lösung zu finden, evtl. Abschluss einer sog. Umgangsvereinbarung unter Mithilfe Dritter (JA, Mediation)

Sollte das scheitern geht`s ab zu Gericht und sind Umgangsanträge zu stellen

Wichtig: Sämtliche Veruche mit KM zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, sollten dokumentiert werden, d.h. Briefe an KM und Schreiben an Ämter(JA) per Einwurfeinschreiben, Fax, etc., um sie ggfs. später bei Gericht vorlegen zu können und damit sich die Gegenseite nicht herausreden kann, sie hätte angeblich nichts bekommen (d.h. Zugangsnachweise aufheben).

2.

Kindesunterhalt klären. Beim JA kannst Du den Kindesunterhalt einfach durch Jugendamtsurkunde titulieren lassen (d.h. vollstreckungsfähig festschreiben). Das ist der günstigste Weg einen Zahltitel zu schaffen und nimmt der KM die Möglichkeit Dich in diesem Punkt mit einer Unterhaltsklage zu überfallen.

Aber Achtung:

Hierbei kann man viel falsch machen. Deswegen, wie die anderen teilweise auch schon geschrieben haben, nichts (!) unterschreiben, was Du nicht verstanden hast und im Zweifel immer lieber vorher nachfragen und sich auch nicht von den netten JA-Mitarbeitern bequatschen lassen (Stichpunkt: Bedenkzeit).

Evtl. ist bei Dir auch noch der sog. Schwangerschaftsunterhalt nach § 1615 l BGB einschlägig.

3.

Und zum gemeinsamen Sorgerecht:

Das gehört m.E. auch geklärt, aber erst, wenn Ziffern 1. und 2. abgearbeitet sind, evtl. auch parallel dazu.

Die Erfahrung zeigt bislang, dass es ohne professionelle Hilfe (Anwalt) schier unmöglich ist, wenn die KM nicht doch noch mitspielt. Hierzu muss sie ggfs. erst mittels gezielt eingesetzter "Daumenschrauben" gebracht werden.

So einfach mit einem Antrag bei Gericht, wie Du schreibst:
 

Ich wollte ja nun die nächsten Tage das geteilte sorgerecht beantragen, was muss ich beim antrag beachten, also.. was muss alles drin stehen und wie ist das mit der begründung?? ich habe ein wenig angst das ich was falsch mache und es deswegen abgelehnt wird. und hat jemand Erfahrung damit wie lange sowas alles dauert und mit welchen kosten in rechnen muss?? und wieso muss ich das beim JA unterschreiben, ich dachte ich muss denn antrag beim familiengericht einreichen. Ich hoffe ihr seid nicht böse wegen meiner dummen fragen, aber ish habe von sowas keine ahnung und habe angst das es nicht klappt..

ist es nämlich definitiv nicht getan. Und insofern sind Deine Befürchtungen berechtigt und gibt es grds. keine dummen Fragen, sofern Du die Dir gegebenen Antworten von Leuten, die sich auskennen, aufnimmst und beherzigst.

Zu 1. bis 3.:

Hol Dir erst einmal einen Beratungsschein und dann gehe zu einem Fachanwalt(in) für Familienrecht und lass Dich dort zu den o.g. Punkten beraten, wie man am besten vorgeht. Und in den Foren findet sich zu den Themen schon einiges.

Dies hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-21449.html

wäre z.B. ein freundlicher Brief an KM, sie zu einer Mediation einzuladen und gemeinsam eine Umgangsregelung zu gestalten. Leider hat sich der damals Hilfesuchende nicht mehr gemeldet und mitgeteilt, wie seine Sache ausgegangen ist.

Viel Erfolg und Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 21:09