Hallo,
ich muss mich mal auskotzen (sorry für den Ausdruck).
Dieses Wochenende war mal wieder als Umgangswochenende mit meinen Mäusen geplant. Und was soll ich sagen denkste.
Meine Kleine erklärt mir das Sie nicht bei mir sein möchte. Man stelle sich folgende Übergabesituation vor. Meine Ex und Ihr Neuer sowie meine beiden Mädels stehen Samstag bei mir vor der Tür die Kleine wird von der Mamma an der Hand festgehalten und will mich nicht mal begrüßen. Erklärt aber das Sie nicht bleiben möchte. Die Große kommt leider nur am Sontag da Sie schwer Krank ist und der Richter meinte ein Tag währe erst mal angemessen. Genau das Verhalten der Kleinen Verstehe ich nicht mehr. Vor zwei Wochen war Sie bei mir wir waren Schwimmen, Fahrradfahren und hatten fiel Spaß. Sie wollte sogar aus eigenem Antrieb bei mir schlafen. Zur Info das war erst das zweite Umgangswochenende nach dem letzten Gerichtstermin. Ich weis das ich an eine Kindesbesitzerin geraten bin und das die Kinder nichts dafür können. Ich weis auch das ich an der Situation nichts ändern kann. Denke das ich bis jetzt alles versucht habe ein guter Papa für die Kinder zu sein. Nur jetzt fällt mir nichts mehr ein. Wie schon an anderer Stelle geschrieben Mediationen Jugendamt und Familienberatung, 5 x Amtsgericht, demnächst dann OLG alles wegen Umgang alle 14 Tage.
Jetzt vielleicht dich mal eine Frage: Wie geht Ihr mit so einer totalen Verweigerungshaltung um ??? Wie Schaft man es damit klar zu kommen das man seine Kinder verloren hat ?
Ich weis das es noch eine Chance gibt das irgend wann die Kleine kommt und fragt warum. Bei der Großen ist das leider nicht zu erwarten ;(.
Andreas
Hallo,
in einer solchen Situation ist sich "auszukotzen" richtig, wichtig und und und.
Wie geht man mit einer solchen Situation wie Du sie beschrieben hast um. Kommt drauf an, welches Szenario Du meinst.
Die Mama beeinflusst das Kind:
Ich gehe mal davon aus, dass Du dich vor dem Kind nicht zu einer unüberlegten aggressiven Aktion hinreißen lässt. Da Du bereits gerichtliche Termine erwähnt hast, sollte man annehmen, dass es bereits einen "Umgangsturnus" gibt. Wende dich erst einmal ans Jugendamt. § 1684 BGB sollte das Jugendamt kennen und wenn deine Kleine erst gern zu dir kommt und dann auf einmal nicht mehr will, nochdazu von der Mama an der Hand gehalten wird, dann kannst Du eigentlich davon ausgehen, dass hier die Mama oder auch der Neue starken Einfluss genommen hat. Gibt es über das Amt keine Änderung, geh vor Gericht und sofern Du dich der Sache gewachsen glaubst, beantrage auf Grund von Kindeswohlgefährdung das ABR.
Das Kind will schlichtweg nicht mehr zu dir:
In dem Fall sei ein lieber Papa und akzeptiere die Entscheidung. Zeige ihr, dass Du sie trotzdem liebst, auch wenn es verdammt schwer fällt. Gib ihr das Gefühl, egal was ist, sie kann sich immer auf dich verlassen.
Hallo Andreas,
vielleicht hast du Lust, hier mal zu lesen?
http://www.vatersein.de/Forum-topic-8046.html
ansonsten: einfach weiterfragen 🙂
LG eskima
Keine Angst ich bleibe def. vor dem Kind ruhig zu bleiben !!!!!!!!!!! Das eine Beeinflussung durch die Mutter statt findet hat der Richter bei der letzten Verhandlung schon festgestellt !!! Dieses hat er auch in die Begründung seines Beschlusses Umgang so eindeutig formuliert. Was das Jugendamt an geht hab ich folgendes Problem. Ich habe in den letzten 2 Jahre immer wieder über so ein Verhalten berichtet und alles ist auch Aktenkundig. Das hilft nur nicht. Warum könnte man fragen. Ganz einfach meine Große ist seit der Geburt zu 100 % Schwerbehindert. Das ist so traurig es klingt eine super Schutzmauer welche verhindert das irgend wer aktiv wird. Es heist immer was sollen wir machen? Ihre Ex hat doch immer alles für die Große getan abgesehen davon da ich kein Sorgerecht habe müssten die Kinder in Obhut und da die Original Aussage "Wir wüssten gar nicht wo wir Ihre Große Tochter unterbringen können."
Ich bin definitiv der Meinung das meine Kleine so wie jedes Kind eine Wahl haben sollte!!!!! Daher habe ich obwohl es Bestandteil des Beschlusses ist nicht auf Übernachtungen gepocht und habe versucht schöne Stunden zu gestalten um so eben eine Situation zu schaffen die Sie veranlasst bei mir zu bleiben.
Hallo Andreas,
vielleicht hast du Lust, hier mal zu lesen?
http://www.vatersein.de/Forum-topic-8046.html
ansonsten: einfach weiterfragen 🙂
LG eskima
Hallo eskima,
ich habe jetzt mal alles gelesen und kann vieles nach vollziehen. Ich sehe aber dennoch einen Unterschied meine Kleine ist 5 Jahre und hat noch vor zwei Wochen bekundet das Sie mich lieb hat !!! oder als ich Sie im Kindergarten gebracht habe brauchen wir immer länger weil die Verabschiedung dauert. ;(
Klar bringt es nichts wenn ich irgend was erzwinge!!! Der Verfahrensbeistand hat mal vor ca. 6 Monaten gesagt geben Sie nicht auf bleiben Sie dran !!! Es wird die Zeit kommen da hast das Kind sie aber auch das müssen sie aushalten und für die Kleine da sein. Es wird der Tag kommen da müssen Sie für die Kleine da sein dann wird Sie sie brauchen!!!!
Nur was ist es den wenn ich jetzt den Umgang einfach einschlafen lasse ????
Andreas
Hallo Andreas,
Nur was ist es den wenn ich jetzt den Umgang einfach einschlafen lasse ????
Bislang konnte ich nicht erkennen, dass "Umgang einschlafen lassen" eine Option für dich ist.
Ich bin hier auch nur User und ich weiß nicht, was für deine Kinder und dich im Endeffekt besser ist. Du musst es für dich so gut machen, wie du kannst. Egal, ob du hinter dem Umgang herläufst oder ob du - aus welchen Gründen auch immer - den Umgang einschlafen lassen willst, du musst tief im Innern dahinter stehen. Nur du kannst entscheiden, was deine Entscheidung für deine Kinder und dich auslösen kann, auslösen könnte. Aber grundsätzlich würde ich dich ermuntern wollen, erstmal zu kämpfen und nicht zu früh aufzugeben.
LG eskima
Hallo Andreas,
also den Umgang einschlafen zu lassen, ist eine ganz ganz dumme Idee. Was Du damit dem Kind antust, nein, geht garnicht. Die Kleine braucht dich.
Ich kann das nachfühlen wie man sich fühlt, wenn das Kind bei der Abgabe im Kindergarten sich nicht von einem verabschieden will. Mein Sohn wollte mich nicht loslassen und hat bitterlich geweint, wollte wieder mit mir heim. Das schlimmste daran, ich hätte ihn am liebsten wieder mitgenommen, weil das so weh tat ihn so zu sehen. Man ist da selbst zu nah am Wasser gebaut.
Wenn die Kinder alt genug sind um zu begreifen was um sie herum vor geht und das eben nicht immer alles so ist, wie man es ihnen weiß machen will, dann spätestens wird sie erkennen, wer ein mieses Spiel mit ihr treibt. Ich habe einen nun schon erwachsenen Sohn, an dessen Leben durfte ich nicht teil haben bis er 18 war und dann Kontakt zu mir suchte. Mittlerweile haben wir uns ein paar Mal besucht und kommen ganz gut miteinander klar.
Das Jugendamt ist bekannt dafür, dass gegen eine Mutter nur selten etwas unternommen wird. Als ich dem für meinen Sohn zuständigen JA erklärte, dass der begründete Verdacht besteht, dass mein Sohn von seiner Mutter Abführmittel ins Essen gemischt bekommt, hat das JA ebenfalls nichts getan.
Habt ihr gemeinsames Sorgerecht oder wie sieht das aus? Und vor allem, wie lange seid ihr schon getrennt?
Ich kämpfe nun seit 3 Jahren 7 Monaten dafür, dass mein Sohn wieder heim darf. Auch wenn es ganz schön an die Substanz geht, ich werde nicht aufgeben.
Gruß
Jarod48
Hallo Andreas,
auch von mir ganz klar: tu deinem Kind das nicht an! Ein sich abwendender Elternteil hinterlässt große Verletzungen in der Seele eines Kindes. Du bist erwachsen und hast alle Möglichkeiten, mit dem Schmerz umzugehen. Dein Kind ist dem aber hilflos ausgeliefert.
Stark bleiben!! Du bist doch der Held, der die Drachen töten und für die Prinzessin kämpft, oder
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo an alle,
erst einmal danke für die stärkenden Worte !!!!!!
Habt ihr gemeinsames Sorgerecht oder wie sieht das aus? Und vor allem, wie lange seid ihr schon getrennt?
Wir haben nicht das gemeinsame Sorgerecht leider !!! Da kämpfe ich jetzt beim Oberlandesgericht drum. In der ersten Instanz wurde der Antrag abgelehnt mit der besten Begründung der Welt : Da sind zwei die Streiten sich ohne Ende das kann je nicht zum Kindeswohl sein.
Ich bin hier in die nächste Instanz weil gerade für die Große ein leben lang Entscheidungen getroffen werden müssen die nur die KM nicht verantworten sollte. Leben und sterben eines Kindes geht auch den Papa was an !!!!!!!!!
Wir sind mittlerweile seit zwei Jahre getrennt und genau so lange kämpfe ich um das Recht der Kinder auf beide Eltern.
Hallo Andreas,
Bislang konnte ich nicht erkennen, dass "Umgang einschlafen lassen" eine Option für dich ist.
Ich bin hier auch nur User und ich weiß nicht, was für deine Kinder und dich im Endeffekt besser ist. Du musst es für dich so gut machen, wie du kannst. Egal, ob du hinter dem Umgang herläufst oder ob du - aus welchen Gründen auch immer - den Umgang einschlafen lassen willst, du musst tief im Innern dahinter stehen. Nur du kannst entscheiden, was deine Entscheidung für deine Kinder und dich auslösen kann, auslösen könnte. Aber grundsätzlich würde ich dich ermuntern wollen, erstmal zu kämpfen und nicht zu früh aufzugeben.
LG eskima
Hallo Andreas,
auch von mir ganz klar: tu deinem Kind das nicht an! Ein sich abwendender Elternteil hinterlässt große Verletzungen in der Seele eines Kindes. Du bist erwachsen und hast alle Möglichkeiten, mit dem Schmerz umzugehen. Dein Kind ist dem aber hilflos ausgeliefert.
Stark bleiben!! Du bist doch der Held, der die Drachen töten und für die Prinzessin kämpft, oder
LG LBM
Ich möchte das meinem Kind auch eigentlich nicht antun und ja ich bin ein Drachentöter und rette Prinzessinnen 😉 Nur die kleine Prinzessin will sich nicht retten lassen.
Ich habe immer wieder mit bekommen das Sie mit 5 schon sehr genau Ihre Welten trennt. Alles was wir bei mir haben auch wenn es Ihr noch so sehr gefällt geht nicht mit zur Mamma. Das ist nicht meine Einstellung sondern die der Kleinen. Das geht soweit das wenn ich zb. Pudding mit in den Kindergarten gebe das Sie den Erzieherinnen sagt das egal wie lange es da steht nicht mit nach hause gegeben werden darf und da spielt es keine Rolle ob am ende alles weg geschmissen werden muss. (Ist jetzt vielleicht nicht das beste Beispiel)
Und wie jeder hier stelle ich mir immer wieder die Frage unter welchen Druck muss die Kleine stehen ????? Was tuen wir der Prinzessin an ?????? Auf der einen Seite möchte (wie ich denke) die Kleine auch bei mir sein. Auf der anderen Seite darf Sie das anscheinend zu hause bei Mamma nicht zeigen.
Nur die kleine Prinzessin will sich nicht retten lassen.
Wie kommst Du darauf?? "nur" weil sie das in Anwesenheit des mütterlichen Drachens (mein Wortspiel sei mir hier verziehen... ) so äußert?
Ich habe immer wieder mit bekommen das Sie mit 5 schon sehr genau Ihre Welten trennt.
Das mag anstrengend klingen, ist aber letztendlich ihr eigener Schutz, beide Welten (insb. die Welt bei Dir) haben und lieben zu dürfen. Wenn sie es nämlich nicht trennt, wird es weggenommen (mindestens mal in der Drachenwelt...) Und das wird sie solange machen, solange sie diese Angst haben wird, also solange, wie offensichtich Mama und Papa sich gegenseitig um das Kind zanken. Dass das nicht die einfachste aller Kinderwelten ist, ist klar, aber das sind Folgen einer Trennung (alternativ wäre das oftmals angefragt Szenario, ob es sinnvoll ist, zum vorgeblichen Wohl des Kindes sich nicht zu trennen -> NEIN!). Aber ich glaube schon, dass Kinder damit umgehen können. Kleiner persönlicher Exkurs: Wir leben ein WM, KM und ich können sich echt gut miteinander austauschen über die Kindesbelange, wir unternehmen sogar ab und an was zu dritt. Dennoch gibt es Sachen, die unser Kind nur bei mir oder nur bei KM macht - ohne das es jeweils in der anderen Welt verboten wäre...
die Frage unter welchen Druck muss die Kleine stehen ????? Was tuen wir der Prinzessin an ?????? Auf der einen Seite möchte (wie ich denke) die Kleine auch bei mir sein. Auf der anderen Seite darf Sie das anscheinend zu hause bei Mamma nicht zeigen.
Den Druck machst aber nicht Du, sondern die KM. Ob der Druck vom Kessel kommt wenn Du Dich zurück ziehst, weißt Du nicht. Vielleicht verstärkt er sich; vielleicht entsteht anderer Druck! Du solltest gerade die leider wenige Zeit, die das Kind bei Dir ist, besonders empathisch sein, ihr das Gefühl geben, auch bei Dir zu Hause zu sein und vielleicht mal davon Abstand zu nehmen, auch Alltag haben zu wollen. Gib ihr das Gefühl, bei Dir so sein zu wollen, wie sie es mag. Wenn sie von der Drachenwelt erzählen mag, dann gut, höre zu, kritisiere nicht, freue Dich mit ihr, bestärke sie. Und wenn sie von der Drachenwelt gar nichts weiter geben mag, dann lass das Thema auch ruhen. Und ergreife jede Chance mehr Umgang zu bekommen...
Alles Gute, Toto
Und ergreife jede Chance mehr Umgang zu bekommen...
Nur welche Chance hat man den noch ?????
Wie schon geschrieben. Ich habe 4 mal beim Richter gesessen und es ist in einem Vergleich geendet. Beim 5 mal hat der Richter einen Beschluss erlassen!!!! Dem hat meine Holde Widersprochen. Jetzt geht alles beim Oberlandesgericht weiter. Das Jugendamt und Sonst wehr kann nicht vermitteln weil die Ex einfach nicht will. Wie hat Sie doch am WE geschrieben "Ich trage die Verantwortung für das Wohl meiner Kinder."
Hallo,
wie kommt es daß ihr das Sorgerecht nicht gemeinsam habt?
Und egal was passiert, gib nicht auf! Das Kind braucht dich!! Auch weil sich in der Familie der Mutter
immer alles um die schwerbehinderte Schwester drehen wird... Ich kenne solche Kinder, die stecken
immer zurück, werden groß und vernünftig. Aber haben wenig Raum um sie selbst zu sein.
Du bist unheimlich wichtig für ihr Leben.
Was ist mit neutralen Übergängen? Kita, o.ä.? Damit die Mutter nicht mit dem Partner an der Tür steht,
das klingt ja furchtbar... Und ist die große in einem Heim? Kannst du sie da besuchen?
Gruß, Tratto
Hallo,
wie kommt es daß ihr das Sorgerecht nicht gemeinsam habt?.....
Was ist mit neutralen Übergängen? Kita, o.ä.? Damit die Mutter nicht mit dem Partner an der Tür steht,
das klingt ja furchtbar... Und ist die große in einem Heim? Kannst du sie da besuchen?Gruß, Tratto
Ja warum habe ich das Sorgerecht nicht ???? Zu Anfang ist immer alles Super man lernt sich kennen, man lebt zusammen , es kommt das erste Kind. Damals hatten wir noch den Plan zu heiraten. Die Mitarbeiter auf dem Amt sagte damals " Wenn Sie sowieso heiraten wollen bekommen Sie das Sorgerecht automatisch also warum jetzt beantragen? ( Erster Fehler !!!!!). Die Jahre vergingen durch die Erkrankung der Großen geriet der "normale" Plan vollkommen in den Hintergrund. Dann 6 Jahre später kommt die zweite Maus auch hier war das Thema "Jetzt möchte ich aber das Sorgerecht für beide Kinder !!!" Antwort: Nein das Bekommst du nicht!!! Was ich damals nicht wusste ist das meine Ex da schon heftigste mit meinem "Nachfolger" in kontakt stand (Ich werte das jetzt mal nicht.) 1,5 Jahre später war unsere Beziehung am totalen Ende.
Deshalb kein Sorgerecht !!!!!!
Der Umgang wurde bewusst so entschieden das Mama die Kinder zu mir bringt. Das sollte erreichen das gerade die Kleine begreift das es ok ist da Mama mich ja bringt. Das war der Plan. In dem vorletzten Vergleich war es auch so geregelt das ich die Kleine Freitags aus der Kita hole (hat super geklappt) nur dann in dem letzten Vergleich kam der Richter mit der Aussage " Da ich Selbstständig bin und über Sommer bis Samstag 13 Uhr arbeite kann das so nicht mehr gemacht werden. Das Kind darf nicht auch Zeit im Laden verbringen. Selbst der Einwurf es gibt ja auch Oma und Opa die zb. Halbtags mit da sein können wurde abgeschmettert.
Die Große wird durch Mama gepflegt. Uns war immer sehr wichtig Sie nicht ins Heim abzuschieben!!!! Wenn ich das so schreibe heißt das nicht das nur Sie sich gekümmert hat. Ich habe genau so gewindelt und gefüttert. Bei mittlerweile einem 11 jährigen Mädchen nicht ganz einfach (Irgend wann kommen nun mal die natürlichen Veränderungen.)
Fakt ist das ich Sie nur alle 14 tage für 3 Stunden sehe. Was wieder super als Aufhänger genommen werden kann !!!! Er kennt sich ja nicht mehr mit der Erkrankung aus.
Moin Andreas,
wie ist die Übergabe in dem Beschluss geregelt? Du als Umgangsberechtigter musst normalerweise die Kinder holen und bringen,
warum steht also die KM mit Freund plötzlich vor Deiner Tür?
Du hast es mit einer Kinderbesitzerin (KB) zu tun, die Dich entsorgen will. Du musst jetzt schnell reagieren, um hier gegenzusteuern. Mediation, JA,
Familienberatung hast Du durch und bringt auch nichts bei Hardcore-KBs.
Du musst auf zwei Ebenen reagieren: 1. Der rechtlichen Ebene, indem Du Verstöße anden lässt. 2. Bei der Umsetzung des Beschlusses, indem Du auf die
Einhaltung bestehst.
Fangen wir mit 2. an, weil Du Dich bei Übergabe meiner Meinung nach falsch verhalten hast: Der Tochter hättest Du nur kurz erklären müssen, dass ihr Wunsch
nicht relevant ist, da bereits ein Richter entschieden hat, dass sie den Umgang bei Dir verbringen wird. Und die KM hätte ich aufgefordert, die Tochter herauszugeben.
Also gar nicht diskutieren, sondern darauf fokussieren, ob Herausgabe erfolgt oder verweigert wird. Optimalerweise mit Zeugen. Es geht darum, einen eindeutigen
Verstoß gegen den Beschluss zu dokumentieren.
Nach jedem Umgangsausfall beantragt Du ein Ordnungsgeld bei Gericht. Es gibt ein Verhandlung, die KM muss sich erklären. Du hast Glück, dass Dein Kind noch relativ
jung ist, so wird der Aussage nicht das Gewicht zugemessen, als wenn es z.B. doppelt so alt wäre. Hier hilft nur Konsequenz. Es gibt Beschlüsse, die deutlich herausstellen,
dass die KM das Kind zum Umgang zu motivieren hat. Sie kann sich nicht einfach auf die "Kind will nicht"-Schiene zurückziehen. Es gibt auch eine Schulpflicht in Deutschland;
diesselben Mütter bringen doch auch ihre Kinder zur Schule, auch wenn sie nicht wollen.
Wie schon vorgeschlagen, versuche eine neutrale Übergabe hinzukriegen. Da Du allerdings einen Beschluss hast, solltest Du sehen, dass Du diesen exakt einhälst.
Supoptimal ist Dein derzeit laufender Sorgerechtsstreit, der aussichtslos in dieser Situatiuon ist. Du solltest überlegen, ob Du Dich nicht auf den Umgang fokussierst.
LG,
Mux
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Edit: Leerzeilen gelöscht
Moin Andreas,
wie ist die Übergabe in dem Beschluss geregelt? Du als Umgangsberechtigter musst normalerweise die Kinder holen und bringen,
warum steht also die KM mit Freund plötzlich vor Deiner Tür?
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Du musst auf zwei Ebenen reagieren: 1. Der rechtlichen Ebene, indem Du Verstöße anden lässt. 2. Bei der Umsetzung des Beschlusses, indem Du auf die
Einhaltung bestehst.Fangen wir mit 2. an, weil Du Dich bei Übergabe meiner Meinung nach falsch verhalten hast: Der Tochter hättest Du nur kurz erklären müssen, dass ihr Wunsch
nicht relevant ist, da bereits ein Richter entschieden hat, dass sie den Umgang bei Dir verbringen wird. Und die KM hätte ich aufgefordert, die Tochter herauszugeben.
Also gar nicht diskutieren, sondern darauf fokussieren, ob Herausgabe erfolgt oder verweigert wird. Optimalerweise mit Zeugen. Es geht darum, einen eindeutigen
Verstoß gegen den Beschluss zu dokumentieren.Nach jedem Umgangsausfall beantragt Du ein Ordnungsgeld bei Gericht. Es gibt ein Verhandlung, die KM muss sich erklären. Du hast Glück, dass Dein Kind noch relativ
jung ist, so wird der Aussage nicht das Gewicht zugemessen, als wenn es z.B. doppelt so alt wäre. Hier hilft nur Konsequenz. Es gibt Beschlüsse, die deutlich herausstellen,
dass die KM das Kind zum Umgang zu motivieren hat. Sie kann sich nicht einfach auf die "Kind will nicht"-Schiene zurückziehen.
......
Wie schon vorgeschlagen, versuche eine neutrale Übergabe hinzukriegen. Da Du allerdings einen Beschluss hast, solltest Du sehen, dass Du diesen exakt einhälst.
Die Übergabe wurde durch den Richter wie folgt geregelt: Sie bringt das Kind zu mir (Um zu zeigen es ist für Mama ok wenn du zu Papa gehst). Ich bringe die Kleine dann Montag in den Kindergarten.
Was die Ebne Verstoß anden angeht hier höre ich immer von der Anwältin das geht nicht, das reicht nicht ......
Ich werde jetzt aber mal versuchen raus zubekommen ob ich so einen Antrag nicht selber bei Gericht stellen kann. Und sei es nur um den Verstoß Aktenkundig zu machen.
Was die zweite Ebene angeht da muss ich def. sagen da bin ich bis jetzt zu weich gewesen ;( . Ich werde jetzt drauf bestehen. Allerdings hat meine EX in der Beschwerdeschrift schon darauf gesetzt das Ich ja das Kind zwinge bei mir zu sein (Totaler Quatsch). Das würde dann also dazu führen das Sie auf diesem Gebiet auch noch zusätzliches Futter bekommt.
Grundsätzlich wurde in dem Beschluss Ordnungsgeld oder Ersatzhaft angedroht. So das zu mindestens die Folgen dieser Haltung bekannt sind. Zusätzlich hat der Richter auf 5 Seiten Begründung die Verantwortung für die Nichteinhaltung des Umgangs bei meiner Ex gesehen.
Was ich jetzt noch nicht weis wie weit der Beschluss gültig ist da Sie ja im Rahmen der gesetzlichen Frist widersprochen hat und somit alles beim OLG landet
Die Übergabe wurde durch den Richter wie folgt geregelt: Sie bringt das Kind zu mir (Um zu zeigen es ist für Mama ok wenn du zu Papa gehst). Ich bringe die Kleine dann Montag in den Kindergarten.
Eine nette Regelung. Leider bist Du dann auf die Pünktlichkeit der Mama angewiesen.
Was die Ebne Verstoß anden angeht hier höre ich immer von der Anwältin das geht nicht, das reicht nicht ......
Ich werde jetzt aber mal versuchen raus zubekommen ob ich so einen Antrag nicht selber bei Gericht stellen kann. Und sei es nur um den Verstoß Aktenkundig zu machen.
Also solltest Du dich fragen "Wie zufrieden bin ich mit der Anwältin?" Klar kannst Du selbst einen Antrag bei Gericht stellen. Du darfst aber folgendes nicht vergessen:
Eidesstattliche Versicherung
Zur Glaubhaftmachung wird an Eides Statt versichert, dass der gesamte Sachvorgang im Schriftsatz in vollem Umfang der Wahrheit entspricht. Die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und die Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides Statt ist mir bekannt.
Ich bin nicht in der Lage, die Kosten der Verfahrensführung aus eigenen Mitteln aufzubringen. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichend Aussicht auf Erfolg und ist nicht als mutwillig anzusehen.
Zudem solltest Du, wenn Du dich auf vor Gericht vereinbarte Regelungen beziehst auch angeben, Tag des Vermerk/Beschluss, Richter der verhandelt hat und Aktenzeichen.
Das mit den Kosten kommt selbstredend auf den finanziellen Status von dir an.
Was die zweite Ebene angeht da muss ich def. sagen da bin ich bis jetzt zu weich gewesen ;( . Ich werde jetzt drauf bestehen. Allerdings hat meine EX in der Beschwerdeschrift schon darauf gesetzt das Ich ja das Kind zwinge bei mir zu sein (Totaler Quatsch). Das würde dann also dazu führen das Sie auf diesem Gebiet auch noch zusätzliches Futter bekommt.
Deine Ex wird behaupten was sie nur kann, um dich als unmöglich hinzustellen. Sie wird wohl auch nichts davon beweisen müssen.
Grundsätzlich wurde in dem Beschluss Ordnungsgeld oder Ersatzhaft angedroht. So das zu mindestens die Folgen dieser Haltung bekannt sind. Zusätzlich hat der Richter auf 5 Seiten Begründung die Verantwortung für die Nichteinhaltung des Umgangs bei meiner Ex gesehen.
Was ich jetzt noch nicht weis wie weit der Beschluss gültig ist da Sie ja im Rahmen der gesetzlichen Frist widersprochen hat und somit alles beim OLG landet
Sobald Du den Beschluss in Schriftform in der Hand hast, kannst Du davon ausgehen, dass er gültig ist und man sich dran halten muss. Egal was da beim OLG beantragt wurde.
......
Deine Ex wird behaupten was sie nur kann, um dich als unmöglich hinzustellen. Sie wird wohl auch nichts davon beweisen müssen.
Sobald Du den Beschluss in Schriftform in der Hand hast, kannst Du davon ausgehen, dass er gültig ist und man sich dran halten muss. Egal was da beim OLG beantragt wurde.
Auch in der Vergangenheit hat Sie alles mögliche behauptet bei Gericht. Deshalb hat es 5 Verhandlungen gedauert bis der Richter drauf kam und diesen Beschluss erlassen hat.
Vielleicht zur Klarstellung Sie hat beim Oberlandesgericht genau diesem Beschluss, wonach der Umgang geregelt wird, widersprochen !!!!!!!
Auf gut Deutsch, hat sie gegen den Beschluss des Amtsgerichts das Rechtmittel der Beschwerde eingelegt. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das erstinstanzliche Gericht etwas beschlossen hat und dies nun gilt, für beide Parteien, bis evtl. das OLG den Beschluss wieder aufhebt, oder die Beschwerde der KM abweist.
Moin,
Auf gut Deutsch, hat sie gegen den Beschluss des Amtsgerichts das Rechtmittel der Beschwerde eingelegt. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das erstinstanzliche Gericht etwas beschlossen hat und dies nun gilt, für beide Parteien, bis evtl. das OLG den Beschluss wieder aufhebt, oder die Beschwerde der KM abweist.
Das ist falsch! Außerdem stellt sich nicht die Frage, ob der Beschluss "gilt", sondern ob er vollstreckbar ist, da sich die KM nicht daran hält. Wenn es sich um einen normalen Umgangsbeschluss handelt und nicht explizit in dem Beschluss eine sofortige Wirksamkeit oder Vollstreckbarkeit aufgenommen wurde, gilt bis zur Entscheidung über die Beschwerde gegen den Umgangsbeschluss die bisherige Regelung zum Umgang weiter (also der letzte Vergleich). Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
"§ 116 FamFG - Entscheidung durch Beschluss; Wirksamkeit
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Stand: 24.11.2014, Buch 2 (Verfahren in Familiensachen)
Abschnitt 1 (Allgemeine Vorschriften)
(1) Das Gericht entscheidet in Familiensachen durch Beschluss.
(2) Endentscheidungen in Ehesachen werden mit Rechtskraft wirksam.
(3) Endentscheidungen in Familienstreitsachen werden mit Rechtskraft wirksam. Das Gericht kann die sofortige Wirksamkeit anordnen. Soweit die Endentscheidung eine Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt enthält, soll das Gericht die sofortige Wirksamkeit anordnen.
"§ 120
Vollstreckung
(1) Die Vollstreckung in Ehesachen und Familienstreitsachen erfolgt entsprechend den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung.
(2) Endentscheidungen sind mit Wirksamwerden vollstreckbar. Macht der Verpflichtete glaubhaft, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, hat das Gericht auf seinen Antrag die Vollstreckung vor Eintritt der Rechtskraft in der Endentscheidung einzustellen oder zu beschränken. In den Fällen des § 707 Abs. 1 und des § 719 Abs. 1 der Zivilprozessordnung kann die Vollstreckung nur unter denselben Voraussetzungen eingestellt oder beschränkt werden.
(3) Die Verpflichtung zur Eingehung der Ehe und zur Herstellung des ehelichen Lebens unterliegt nicht der Vollstreckung.
LG,
Mux
Moin,
Das ist falsch! Außerdem stellt sich nicht die Frage, ob der Beschluss "gilt", sondern ob er vollstreckbar ist, da sich die KM nicht daran hält. Wenn es sich um einen normalen Umgangsbeschluss handelt und nicht explizit in dem Beschluss eine sofortige Wirksamkeit oder Vollstreckbarkeit aufgenommen wurde, gilt bis zur Entscheidung über die Beschwerde gegen den Umgangsbeschluss die bisherige Regelung zum Umgang weiter (also der letzte Vergleich). Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
....
So wie ich das sehe gilt der Beschluss dann also nicht da nicht Vollstreckbar !!!
Verhandlung 23.09.
Beschluss auf 24.09 datiert
Ich habe Ihn am 26.09. bekommen (ein Freitag)
mit etwas Dreistigkeit behauptet die Gegenseite Sie erst am 29.09. (Würde mich nicht mehr wundern) Hach da steht es ja sogar in der Beschwerde
Die Beschwerde ist dann am 27.10. verfasst worden !!!!
Super 2 Tage fehlten mir zu meinem Glück 😡 😡
Ich werde mal in den Vergleich schauen wenn ich das richtig weis steht da auch schon was von Ordnungsgeld.