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(@zico80)
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Moin Moin an alle Forenteilnehmer,

zu meiner Person, ich bin 37 Jahre alt und Soldat. Ich bin vor 2 Monaten Vater eines kleinen Jungen geworden und befinde mich seit 1 Woche in dem Wust der Trennung von meiner Lebensgefährtin.

Innerhalb dieser Woche musste ich schon einiges über mich ergehen lassen. Von intrigantem Verhalten seitens der Familie meiner Ex bis hin zum Kontaktentzug zu dem Kleinen.

Meine Zeit vertreibe ich nun überwiegend damitim Internet jegliche Fallkonstellationen zum Umgangsrecht etc. zu durchforsten.

Was mich jedoch am meisten stört ist die Willkür seitens der Mutter, die mir noch nicht einmal das "auf den Arm nehmen des Kleinen gestattet und das obwohl wir sogar noch zusammen leben.

Hinzu kommen die regelmäßigen Ausflüge ohne Nennung wohin es denn geht. Vorgestern wurde mir zwischen Tür und Angel mitgeteilt, dass sie mit dem Kleinen nach Düsseldorf ziehen wird.

Das sind stolze 270 km die ich dann getrennt von meinem Kleinen bin. Ich weiß, dass es einige diesbezüglich hier noch schlimmer trifft und möchte nur meinen Unmut darüber äußern.

Hinsichtlich der jetzigen Entwicklung, vor allem zwischen der Mutter und mir, ist es leider absehbar das für mich der Gang zum Familienanwalt immer wahrscheinlicher wird, da keine produktiven Gespräche zustande kommen. Auch dies ist ein Punkt der mich mehr und mehr rasend macht.

Habt ihr Hilfestellungen für mich? Bin dankbar über Hilfestellung jeglicher Art sowie bürokratisch als auch in Bezug auf das Verhalten in jetziger Situation.

Liebe Grüße an alle!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2018 18:25
(@tsubame)
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Hallo,

Willkommen im Forum und schön, dass Du hierher gefunden hast.

Es gibt einige Mütter, welche nach der Geburt "am Rad drehen". Sie rasen geschäftig herum und wollen alles selbst machen. Da muss sich der verdutzte Vater anhören, dass er "das Kind verhungern lässt" und dass "er unfähig ist, die Söckchen auszusuchen, welche zu dem Hemdchen passen." Die allermeisten Frauen fangen sich aber nach geraumer Zeit. Fallen erschöpft aufs Sofa und sagen, mach jetzt Du mal. Nur Du kannst wissen, ob in Deinem Fall die KM einfach die fast normalen Babywahnsinnsmonate auslebt oder ob sie sich als Kindesbesitzerin und Vaterentsorgerin entpuppt.

Mein erste Frage ist : wie ist das Sorgerecht geregelt ? Habt Ihr die Gemeinsame Sorge geregelt oder nicht ? Wenn nicht, würde ich sofort einen Antrag auf das GSR bei Gericht stellen, denn die KM will umziehen. Bekommt ein Paar ein Kind und ist unverheiratet, geht das alleinige Sorgerecht vorerst an die Mutter. Auch ein mit der Mutter nicht verheirateter Vater hat aber einen Anspruch auf das Sorgerecht für das Kind, so eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Das ist eine Methode, welche zum GSR führt :

1. Gemeinsam gehen die Eltern zum Jugendamt.
2. Hier wird die Vaterschaft anerkannt.
3. Beide Elternteile geben eine Sorgerechtserklärung ab.

Will die KM nicht, dass der Vater mit ihr das GSR ausübt, muss er einen Antrag auf gemeinsame Sorge bei Gericht (§ 1626 a Abs. 2 S.1 BGB) stellen. Voraussetzung ist, dass die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt wurde. Hat der Vater den Antrag auf gemeinsame Sorge gestellt, lässt das Gericht der Mutter den Antrag zustellen mit Bitte um Stellungnahme. Innerhalb der vorgegebenen Frist muss sie Gründe darlegen, die gegen die gemeinsame Sorge sprechen. Nicht zwingend, aber in der Regel, kommt es anschließend zu einer persönlichen Anhörung. Die gemeinsame Sorge überträgt das Gericht den Eltern, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Das Gesetz sieht eine sechswöchige Karenzzeit nach der Geburt vor (§ 155 a Abs.2 S.2 FamFG). Das bedeutet, dass die vom Gericht gesetzte Frist zur schriftlichen Stellungnahme frühestens sechs Wochen nach der Geburt enden darf. Diese Karenzfrist ist nicht zu verwechseln mit der Frist, die das Gericht zur Stellungnahme setzt. Die Frist für die Stellungnahme muss nicht sechs Wochen betragen, sondern wird vom Gericht nach eigenem Ermessen festgesetzt. Sie kann also auch kürzer als sechs Wochen sein. In Deinem Fall ist das Kind bereits älter als sechs Wochen. Die sechswöchige Frist ist hier ohne Belang und es kommt allein auf die Frist an, die das Gericht für die Stellungnahme setzt.

Lässt die Mutter die Frist verstreichen, ohne sich schriftlich zu äußern oder äußert sie sich zwar schriftlich, aber trägt keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen Sorge entgegen stehen können, dann überträgt das Gericht die GS.

Die KM kann natürlich mit dem Kind spazierengehen. Du aber auch. Die Kindesmutter hat Dir nichts zu erlauben und gestatten. Ihr seid Eltern auf Augenhöhe. Es ist am besten sich von Anfang an so zu verhalten, dass der KM das klar wird. Du solltest Dich weder als Bittsteller fühlen noch Dich so verhalten. Du nimmst Dein Kind selbstverständlich auf den Arm. Du wäscht es. Du pflegst es.

Es gibt Muttersein, Vater sein, Elternsein. Das Kind gehört ihr nicht. Ich nehme an, dass das Kind von ihrer Mutter etc. auf den Arm genommen werden "darf".

Solche Diskussionen dürfen nicht ausarten, sondern Du musst (weil Du hier eindeutig der klügere bist) geduldig, sachlich und freundlich sein. Je ruhiger und ausgeglichener Du bist, desto besser kannst Du Deine Energie auf Deine Ziele kanalisieren.

VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2018 20:08
(@celine)
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Hallo Zico,

zunächst die gute Nachricht: Umgang in dieser Entfernung ist durchaus machbar. Mein Partner nimmt vierzehntägig Umgang in einer noch größeren Distanz wahr. Allerdings sollte man gut planen.

Zudem ist auch ein einigermaßen gutes Verhältnis zur Mutter des Kindes nötig. Hierzu ist mir bei Deinem Beitrag etwas aufgefallen: Du moniert, es fänden Ausflüge statt "ohne Nennung, wohin es denn geht". Das klingt ziemlich nach Kontrollsucht auf Deiner Seite. Wann die Mutter mit dem Kind wohin geht, ist nicht Dein Business. Ihr seid getrennt und keiner hat mehr Anspruch darauf zu wissen, was der Expartner macht.

Eine solche fördernde Haltung solltest Du so schnell wie möglich ablegen, wenn Du ein gutes Verhältnis zur Mutter des Kindes bekommen möchtest. Klar, niemand möchte, dass sich der Ex noch ins Leben einmischt.

Was den Umgang betrifft, so solltet Ihr eine klare, schriftliche Vereinbarung treffen. Bei dieser Entfernung und im Hinblick auf das Alter des Kindes wäre wohl einmal pro Woche sinnvoll.

Vermutlich muss der Umgang erst einmal in der Wohnung der Mutter stattfinden. Achte darauf, wenn Du dort bist, dass Du nunmehr Gast in der Wohnung bist und verhalte Dich entsprechend. Keine neugierigen Fragen bezüglich des Privatlebens der Mutter. Respektiere, dass sie Dir keine Rechenschaft schuldig ist.

Später einmal kannst Du anstreben, dass das Kind für ein Wochenende zu Dir nach Hause kommt. Das Kind meines Partners ist zwei Jahre und er holt es einmal pro Monat zu sich. Das klappt sehr gut, auch mit dem Flugzeug. Aber das ist noch Zukunftsmusik.

Bemühe Dich zunächst um ein gutes Elternverhältnis. Das ist auf diese Distanz das A und O.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2018 20:13
(@dad76)
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Hallo Zico

Ähnliches passiert mir seid ein paar Monaten.

Wenn du tatsächlich das Gefühl hast, als Vater nicht erwünscht zu sein, dann kann ich dir nur den Gang zum JA empfehlen bzw. mit der KM gemeinsam ein Elternberatung aufzusuchen. Nichts anderes würde dir wahrscheinlich dein Anwalt raten.

Ansonsten ist es, wie schon von Tsubame geschrieben, wichtig zu wissen, ob du denn das GSR hast?

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2018 20:19
(@harmony84)
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Hallo Zico,

Das klingt gar nicht gut. Sie unterbindet jeglichen körperlichen Kontakt und somit die so wichtige Bindung zwischen Vater und Sohn. Ist sie erst seit der Geburt so oder war sie schon vorher psychisch irgendwie auffällig?

ProFamilia, Jugendamt,...Du musst sofort tätig werden wenn deine LG nicht mit sich reden lässt. Wenn ihre Familie dazu noch so einwirkt sind die Chancen gering, dass du um den Anwalt herum kommst.

Wünsche dir viel Kraft. Und vor allem ruhig bleiben, wie ja schon geschrieben wurde.

Harmony

Am Ende wird alles gut. Und es ist nicht gut, ist es nicht das Ende.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2018 20:21
(@celine)
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Noch etwas zu dem Rat bezüglich der Forderung nach dem gemeinsamen Sorgerecht: Ich halte es für nicht klug, zu diesem Zeitpunkt ein neues "Schlachtfeld" zu eröffnen. Viel wichtiger ist doch, erst einmal eine tragfähige Umgangsregelung aufzubauen.

Das ist keine Kleinigkeit auf diese Entfernung. An dieser Stelle die Kindesmutter auch noch wegen des Sorgerechts zu bedrängen macht die Sache mit dem Umgang nicht leichter. Und auf diese Entfernung und in diesem Alter des Kindes ist der Vater zwingend auf die Kooperation der Mutter angewiesen.

Ich sehe da die Haltung "Ich habe aber das Recht..." als ziemlich kontraproduktiv an.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2018 20:36
(@zico80)
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Moin,

erstmal vielen Dank für die Stellungnahmen eurerseits.

Das GSR ist vorhanden. Wir haben es vor der Geburt im Zuge der Vaterschaftsanerkennung festlegen lassen beim JA.

@Celine: Ich habe mein Kind eine Woche lang nicht gesehen (Abgesprochen war, dass sie am 02.01.2018 wieder zuhause ist mit dem Kleinen)

und wollte zunächst lediglich wissen, wann ich es wiedersehen darf und ob es ihnen gut geht. Ich finde es völlig legitim, wenn ich mich nach einer gewissen Zeit sorge und mich erkundige (Nicht mehr und nicht weniger),

da ich es als Teil meiner väterlichen Pflichten ansehe. Ein Kontrollzwang setzt, nach meinem Empfinden, ein stetiges Verhalten dieser Art voraus und das kann ich guten Gewissens von mir weisen.

Letztlich konnte ich den kleinen heute endlich mal wieder im Arm haben und ihn auch mal eine Stunde für mich haben. Das hat extrem gut getan.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2018 21:20
(@harmony84)
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Letzten Endes kannst nur du selbst einschätzen, ob es Sinn macht weiterhin Gespräche zu suchen oder bei Zeit und Bedarf doch zum Anwalt zu gehen.

Begib dich auf keinen Fall in die ach so viel geratene Opferrolle. "Sie müssen die Opferrolle akzeptieren blabla.." die Frau die meinem LG das geraten hatte, ist mittlerweile selbst auf der Abschussliste der KM und wird diesen Satz so schnell wohl keinen mehr vortragen.

Gehe weiterhin konsequent deinen väterlichen Pflichten nach, lass dich nicht davon abbringen oder abhalten.

Scheinbar hat die KM sich ja etwas eingekriegt. Zumindest freut es mich sehr für dich und den Kleinen, dass ihr heute Zeit für euch hattet.

Am Ende wird alles gut. Und es ist nicht gut, ist es nicht das Ende.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2018 21:28
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Zico,

anbei für Dich erstmal der Trennungs-FAQ: www.trennungsfaq.com . Dieser ist sehr wertvoll und enthält viele wichtige Informationen und Verhaltensweisen.
Als Soldat kannst Du ja mal schauen, ob es etwas in der Region Düsseldorf / Köln für Dich gibt und Dich ggf. versetzen lassen. Rede auch mal mit dem Sozialdienst / Standortpfarrer darüber.

Wichtig ist, dass Du einen kontinuierlichen Umgang außerhalb des Einflussbereichs der KM bekommst. Jugendamt und ggf. guter Anwalt für FamRecht sollten Deine ersten Adressen sein. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2018 22:50
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zico,

Das GSR ist eine gute Nachricht. Ihr seid Eltern auf Augenhöhe. Nun müsst Ihr das einvernehmlich gestalten, auch als getrenntes Paar. Dafür ist es wichtig die Paarebene von der Elternebene zu trennen.

Du solltest Dich sofort geistig davon verabschieden, dass die KM Dir etwas "erlauben" muss/kann etc. Bringe Dich in Deinem Kopf nicht in die Position des Schwächeren. Ein Vater ist kein minderwertiges oder nachrangiges Elternteil. Frage und denke also nicht, wann "darf" ich das Kind wiedersehen.

Solange Ihr noch in einer Wohnung wohnt, bringe Dich ein, wo es geht. Deine Vorschläge sollten der Kindesmutter immer mit "Entlastung" schmackhaft gemacht werden ...

Über die Hinweise von @Ingo, dem Kind hinterher zu ziehen, solltest Du Dir Gedanken machen. Und in einem geeigneten Augenblick und auf geeignete Weise die Kindesmutter das wissen lassen.

Sobald Du feststellst, dass letztere tatsächlich vorhat dem Kind den Vater zu entziehen, gehst Du zum Jugendamt und bittest um Hilfe.

VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2018 23:34




(@zico80)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für eure Ratschläge.

Die Option der KM hinterher zu ziehen schwebt mir auch vor. Dies ist jedoch nicht so leicht, da ich in einer speziellen Einheit (Mangelverwendung) bin. Ich werde morgen mal mit dem Sozialdienst sprechen (Gute Anregung Ingo)  und meine Möglichkeiten ausloten. In Puncto "Eltern auf Augenhöhe" bin ich voll deiner Meinung Tsubame und setze dies auch selbstbewusst und entschlossen durch. Ich denke das nun, wie so oft im Leben, die Zeit alles weitere bringen wird. 

Vielen Dank! Ich bleibe am Ball

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2018 00:05
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Kindesmutter hat Dir nichts zu erlauben und gestatten.

Ja, das ist in der Theorie immer so leicht dahingesagt. In der Realität schaut die Sache ganz anders aus. Die Trinität aus „Mein Kind und ich sind eine Einheit, er will/braucht genau das was ich will/brauche“, „Er wird sowieso nachgeben“ und „Ich bin die Mama, er braucht nur mich“ verfestigt sich bei diesen Frauen zu einem derart undurchdringlichen Weltbild, daß Du im Prinzip als Mann nichts mehr tun kannst, außer dazustehen und es zu akzeptieren, ohne Dich entweder als Gewalttäter zu outen oder das Wohl Deines Kindes durch diese Situationen zu gefährden.

Es ist halt nun mal eine Tatsache, daß Frauen den absoluten Top-Bonus haben, egal wie oft man das in der rosa Brille anders darstellt. Versuche mal als Mann, Dein Kind mit Gewalt von der Mutter wegzureißen, sie mit körperlichem Einsatz daran zu hindern, das Kind zu nehmen und der KM dann zu sagen, daß Du mit dem Kind wegziehst. Du wirst in Handschellen begleitet vom Jugendamt zum Amtsgericht geführt, wo man Dir ein Kontaktverbot ausspricht und das Sorgerecht entzieht, bevor Du auch nur „Gleichberechtigung„ sagen kannst. Versuch mal, eine Mutter von so einem Verhalten abzubringen, dann wirst Du wissen, wie es sich anfühlt, wenn Du mit einem Teelöffel eine Granitmauer einreißen willst.

Das solltest Du aber auch wissen, weil Du ja doch etwas länger hier bist.

Zico macht es ja ganz gut und setzt das durch. Ob es tatsächlich erfolgreich ist, steht auf einem anderen Blatt Papier. Ich wünsche es ihm.

Zico, was machst Du denn, um „auf Augenhöhe“ mit der Mutter zu sein?

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2018 16:44
(@zico80)
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Wie haben uns heute hingesetzt und zusammen einige Dinge besprochen. Dies beinhaltete u.a.: - das ABR, Unterhalt und das Umgangsrecht. Sie selbst möchte kein Unterhalt und gewährt mir in den ersten 3 Jahren 3 Tage im Monat am Wochenende mit jeweils 8 Std. (unter Beaufsichtigung). Sie verlangt von mir, dass ich ihr erlaube nach Düsseldorf zu ziehen.

Ich muss ehrlich gestehen, dass ich selbst noch eine ausführliche Beratung beim Familienanwalt nötig habe und sie auch. Sollte sie diese Beratung hinter sich haben, gehe ich davon aus, das die Vereinbarung nochmal gründlich zu meinem Nachteil ausgeht.

Um auf die Frage von PausBanderl einzugehen, so kann ich sagen, dass ich nicht bei jedem Vorschlag und Kompromiss ja und Amen sage und mir meine eigenen Vorstellungen beibehalte und mich klar positioniere.

In wie weit das Früchte trägt sei mal dahin gestellt, da ich dir in deiner Darstellung zur Realität weitgehend zustimme. Ob ich mich nun auf Augenhöhe sehe, lässt sich dadurch auch nicht sagen. Es geht doch einfach darum, und das wollte Tsubame auch sicherlich sagen (Tsubame korrigiere mich, wenn ich falsch liege), das man nicht allem was die Mutter bestimmt und beschließt zustimmen muss und sich als eigenständig handelnder und denkender Vater mit klaren Vorstellungen positioniert.

Kurzum ich lasse mir nicht alles gefallen. Dies ist momentan ein Tanz auf dem Drahtseil, da ich meine Interessen momentan nur durch Diplomatie, Geduld und Besonnenheit anbringen kann (dass ist ziemlich anstrengend 😀 ). Ich für meinen Teil kann aber sagen, dass es mit dieser Art der Kommunikation jedoch wesentlich entspannter und ergiebiger ist, als jeglichen Kompromiss abzulehnen.

Summa summarum liegt es auch an der KM, ob und wie man kommunizieren und Lösungen finden kann. Die erste Mutation zur besitzergreifenden Übermama habe ich nun ja schon mitmachen dürfen und bin mal gespannt was da noch so kommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2018 18:13
 ML1
(@ml1)
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Hallo liebes Forum
Hallo Zico80

Wie ich lese wohnt ihr noch zusammen deshalb nicht ausziehen, ebenfalls kann Mutter alleine ausziehen wenn Sie weg will, Kind kann auch bei dir bleiben.
Bloß dann musst du schauen ob du dies leisten kannst. Wenn du nur Umgang haben willst dann wird sie gehen und du bist der Depp.
Deshalb würde ich aus Erfahrung sagen tu solange das Kind nicht sprechen kann gerichtlich den Umgang regeln, danach können Sie beeinflußt werden und wenn sie dann sagen sie wollen kein Umgang mit dir, dann ist der Zug abgefahren.

Dann meine Frage an alle ich denke Gesetz wurde geändert das auch nicht verheiratete Männer GSR haben oder liege ich falsch.

Du musst dir ein dickes Fell wachsen lassen das kann ich dir sagen, es wird gelogen und schlecht gemacht und du weißt nicht was dir geschied das mit der Familie ist erst der Anfang.
Nur einen Fehler darfst du nicht machen es schleifen lassen oder alles wird gut Rechtstaat und so weiter (nein nein ist nicht so :phantom:)
Du als Vater bist eigentlich in so einem Fall immer der dumme.
Eins möchte ich noch anmerken, ich denke sie zieht weg weil der Next schon da ist und das kann die ganze Sache noch komplizierter machen.

MFG
ML1

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2018 18:25
 Esse
(@esse)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo erstmal,

Ich geb mal ne Prognose bezüglich des Unterhalts ab: Den wird sie verlangen, spätestens wenn sie weggezogen ist und feststellt, was man alles so allein bezahlen muss.  Stell dir ernsthaft die Frage, wie du imstande bist die Betreuung zu leisten.  Dein Sohn ist noch sehr klein, du wirst ihn schon von Hause aus deutlich weniger sehen als die Mutter. Mein Rat: Überlege Dir genau, ob Du Unterhalt zahlst...das wird kommen. Dieses Verhalten im Moment ist nur der Anfang...da kommen noch ganz andere Phasen der KM. Sei auf das Schlimmste gefasst und regele zeitnah alles Wichtige!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2018 22:47
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zico,

Im Moment habt Ihr beide das ABR, welches ein Teilgebiet des GSR ist. Gibst Du Deine Zustimmung zum Umzug, behalten beide das ABR. Geht es vor Gericht, wird einem Elternteil (Hauptwohnsitz des Kindes) das ABR zugesprochen.

Betreuungsunterhalt : Eine Frau, welche handelt wie die Kindesmutter, würde ich kein Wort glauben. Im Moment denkt sie, sie kann Dir damit den Umzug schmackhafter machen.

Papazeiten : 3 Tage im Monat acht Stunden unter Beaufsichtigung drei Jahre lang.
Du kannst als Vater alles, was die Mutter kann, ausser Stillen. Im Augenblick ist der Säugling auf die Mutter fixiert und stellt normalerweise fest, dass er sich bei ihr wohlfühlt und satt wird (Geruch, Stimme ...). Das heisst nicht, dass seine Reflexe nicht in der Lage sind festzustellen, dass er sich auf Deinem Arm auch wohlfühlen kann. Ab dem neunten Monat (grosso modo) fängt das Kleinstkind an, sich von der Mutter abzunabeln und die Mutter von ihm (intelligente Hebammen sprechen von zweimal neun Monaten : Schwangerschaft und Abnabelungszeit). Der Vater ist derjenige, welcher dem Kind zeigt, dass es nicht nur von dem Menschen geliebt werden kann, mit dem es eine innige Symbiose einging. Das Kind lernt, dass es diese andere Person auch lieben und ihr vertrauen kann. Der Vater hilft idealerweise der Mutter durch seine Präsenz, dass sie die symbiotische Bindung zum Kind aufgibt. Und das Kind sieht wiederum, dass sich die Eltern auch lieben, dass es also die unterschiedlichsten Arten von Liebe gibt.

Irgendwo im GG steht geschrieben, dass Erziehung und Pflege des Kindes die Aufgabe beider Eltern ist. Mit diesen Zeiten, welche Dir angeboten werden, wird das für Dich und das Kind traurig und frustrierend. Glaubst Du, dass Du in die Rolle, welche die KM sich für Dich ausgedacht hast, schlüpfen kannst ?

Hast Du der KM Deine Vorstellungen mitgeteilt ? Dein eventueller Umzug um näher bei Deinem Kind zu sein ?

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2018 00:49
(@zico80)
Schon was gesagt Registriert

Der Umzug gestaltet sich für mich, zumindest im Moment, als nicht umsetzbar. Ich habe ihr jedoch gesagt, dass es mein Ziel ist in die Nähe meines Kindes zu ziehen.
Zum Unterhalt (Hierbei handelt es sich um den Unterhalt für die KM und nicht für das Kind)  ist doch zu sagen, daß mir nichts anderes übrig bleibt als ihr das bis hierhin erstmal zu glauben. Ich werde Unterhalt für den Kleinen zahlen und den Unterhalt für die KM wie besprochen nicht entrichten. Ich habe vorgeschlagen, dass wir ihren Verzicht auf Unterhalt für sie von einem Notar Beglaubigung lassen.
In wie weit sich ihr Verhalten in Zukunft äußert weiß ich nicht.
Was wären denn präventive Maßnahmen, um euren Befürchtungen entgegen zu wirken?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2018 01:15
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten morgen Zico80
Arbeitet die KM? Wenn nicht und sie muss ALG II beantragen,dann nutzt auch der Unterhaltsverzicht für sie selber nichts. Sie tritt dann mit Antragstellung ihren Anspruch auf Unterhalt für sich und das Kind an das Job Center ab und dieses wird Dich dann auffordern auch für die KM Unterhalt zu bezahlen.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2018 06:43
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

normalerweise ist das halbe Kindergeld, was vom Tabellenbetrag abgezogen wird für Umgang etc. vorgesehen. Wenn die KM die Entfernung von 270 km schafft, dann sollte sie sich auch darüber im klaren sein, dass sie dann verpflichtet ist sich an den Hol- bzw. Bringkosten zu beteiligen bzw. das Kind regelmäßig zu dir zu bringen.

Bei dem Alter des Kindes wäre normalerweise ein häufiger Kontakt besser.

Warum sollte bei der Umgangszeit eine Beaufsichtigung sein?
Lässt sie das Kind nie allein bei Oma oder Opa oder in der Krippe/Kita?
Im Zweifelsfall würde ich einen Babypflegekurs machen und dadurch meine Befähigung unter Beweis stellen, so dass das Kind auch allein mit dir zusammen sein kann.

Und 3X8 Stunden ist vermutlich etwas wenig.
Wobei, wenn sie das Kind bringt und nach 8 Stunden wieder abholt, reine Umgangszeit und as 4xmonatlich, wäre das ok.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2018 09:12
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zico

Wie hier schon mehrmals geschrieben, wird sich, sobald sich die KM finanzielle Hilfe vom "Staat" holt, die öffentliche Hand das Geld von Dir zurückforden, ob Eure Vereinbarung notariell beglaubigt ist oder nicht.

Bei einem Wegzug der KM mit Kind wirst Du Dich, da Ihr das GSR, mit Definitionen wie elterliche Sorge, Alltagssorge, Personensorge, Vermögenssorge, Gesundheitssorge, etc. auseinandersetzen müssen. Was fällt unter Alltagssorge (welche derjenige ausübt, wo das Kind lebt) und unter elterliche Sorge, welche bei getrennten Eltern die Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind umfasst ?

Es gibt hierzu sehr unterschiedliche Auffassungen, d.h. auch in der Rechtsprechung ist die Abgrenzung nicht einheitlich. Z.B. die KM zieht nach Düsseldorf und entscheidet, dass sie das Kind ab dem Alter von drei Monaten von einer Tagesmutter betreuen lässt. Ist das jetzt Alltagssorge oder für das Kind von erheblicher Bedeutung ? Ist letzteres der Fall, muss der sorgeberechtigte Vater in alles eingebunden werden (Unterschrift). Will die KM Dich nicht einbinden, dann kann sie vor Gericht gehen und einen Teil der elterlichen Sorge einklagen (Gesundheitssorge, bei Impfungen, psychologischer Betreuung  z.B. etc).
Sinnvoll ist sich zu fragen, wie würden vernünftige Eltern vorgehen, würden sie das gemeinsam entscheiden.

Falls Du eine "Umgangs"regelung anstrebst, sollten die Vorschläge dem Alter des Kindes angepasst werden. Du hast schon eine Bindung zu ihm. Sohni ist jetzt erst dabei, Dich kennenlernen, und nach dem Umzug muss er das über Monate immer und immer wieder machen. Das Gedächnis und Erinnerung funktionieren bei kleinen Kindern ganz anders als bei Erwachsenen. Bei Kitaeingewöhnung etc. geht man von drei Wochen täglichem "Üben" aus, bis das Kind eine gewisse Vertrautheit mit dem Ablauf aufgebaut hat und dann alleine bleibt Und all das ist von Kind zu Kind verschieden.

Bevor Du Dich mit dem Umzug einverstanden erklärst, solltest Du die KM fragen ,welche "vertrauenbildenen Massnahmen" Dir gegenüber sie sich überlegt, damit Du dem zustimmst ? Ihr Verhalten lässt es im Augenblick nicht zu, ihr entgegenzukommen. Deine Vorschläge, ja Forderungen sollten  hierzu sein,
-dass Du Dich bis zu dem Umzug völlig gleichberechtigt um das gemeinsame Kind kümmerst (Pflege !) und sie ihr Verhalten Dir als Vater des Kindes radikal ändert
-Wird der Kleine in seinem Zimmer ein Bild von seinem Vater haben "dürfen"? "
-Darf" er ein Kleidungsstück oder ein Kuscheltier mitnehmen, dessen Geruch ihn an seinen Vater erinnert ?

etc.

Was sind die Gründe für den Umzug ? Ist Düsseldorf besser für sie oder für das Kind ? Was ist schlimmer für das Kind vom Vater oder von der Mutter getrennt aufzuwachsen ? Du kannst ihr anbieten, Dich um Sohni zu kümmern (vielleicht gibt es Krippenplätze bei der Bundeswehr auch für Soldaten und Väter und nicht nur für Soldatinnen und Mütter) und die Mutter kann den "Umgang" so wahrnehmen wie sie ihn Dir vorschlägt.

Verzeihe mir, wenn ich die Dinge so ausführe. Aber manchmal muss man jemanden fast zwingen, die Dinge auch aus anderen Perspektiven zu sehen. Ich spreche hier von der KM.

VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2018 13:15