Hallo,
bin seit heute neu hier und hab folgendes Problem, bzw. Frage:
Meine 19 1/2 jährige Tochter lebt bei ihrem Vater. Seit geraumer Zeit bestehen dort zwischen den beiden extreme Spannungen, in deren Folge mein Exmann die Tochter vor 6 Wochen das erste mal rausgeworfen hat und nun gestern zum zweiten Mal Streit eskalierte und die Tochter nun bei einer Freundin wohnt.
Frage: in wieweit hat sie Anspruch auf Unterhalt ?(sie besucht eine Fachoberschule bis Sommer 2009, danach Studium geplant).
Kann sie allein eine Wohnung nehmen und würde sie Hilfe vom Amt erhalten? Der Papa verweigert Zahlungen.
Wäre nett wenn jemand seine Erfahrungen mitteilen würde, Gruß Gummibaerchen2801
Moin Gummibaerchen,
im vorliegenden Fall ist nicht Papa allein zuständig, sondern Ihr beide, solange Eure Tochter sich in Ausbildung befindet. Der übliche monatliche Unterhaltsbedarf liegt bei 640 EUR und wird nach Euren Einkünften gequotelt. Wenn einer von Euch beiden oder auch beide Elternteile sich weigern, werdet Ihr vermutlich demnächst Anwaltspost bekommen und auf Unterhalt verklagt.
"Hilfe vom Amt" gibt es nur bei echter und nachgewiesener Bedürftigkeit, aber nicht, weil die Eltern einfach nicht zahlen wollen. Euer Einkommen ist auch von Bedeutung, falls Töchting einen BAFöG-Antrag stellt; in beiden Fällen müsst Ihr "wirtschaftlich die Hosen runterlassen".
Grüssles
Martin
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Hi Gummibaerchen,
Erstmal ist Tochter da volljährig selbst dafür zuständig, wie sie ihren Unterhalt bestreitet. Sie hat das Recht auf Unterhaltgewährung gegenüber ihren Eltern. Wenn sie es nicht einfordert muss sie arbeiten gehen. Wie schon Brille schrieb wird ihr da kein Amt helfen.
Allerdings sollte auch § 1612 BGB - Art der Unterhaltsgewährung beachtet werden. Wegen einer einfachen Meinungsverschiedenheit wird sie es schwer haben, ihre Ansprüche durchzusetzen. Da muss es sich schon um schwerwiegende Probleme handeln, die einen eigenen Haushalt rechtfertigen. Aber so hoch ist die Hürde auch wieder nicht.
Grundsätzlich hat Tochter Anspruch auf Unterhalt bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss, unter entsprechenden Bedingungen noch darüber hinaus. Dieser Anspruch ist allgemein zeitl. nicht befristet. Aber sie selbst muss ihn durchsetzen. Sie kann event. mal das JA fragen. Beraten tun sie bestimmt. Doch all dies würde auf eine Klage hinauslaufen.
Gruss oldie
Edit: Aber was will Töchterchen eigentlich - nicht jetzt, sondern in naher und ferner Zukunft?
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
ja, die Situation ist nicht ganz einfach. Also, der Papa ist ziemlich Jähzornig, es handelt sich nicht um einfache Meinungsverschiedenheit, beim letzten "Krach" ist er handgreiflich geworden. Die Tochter möchte natürlich kein Gericht bemühen, kann aber so wie die Lage jetzt ist nicht mehr beim Papa wohnen.
Bei mir könnte sie, wohne aber ca. 320km von ihrer Schule sprich jetzigem Ort entfernt, das wird schwierig.
Kenne Tochters Situation aus eigener Erfahrung als Ehefrau, da waren ähnliche Gründe (Jähzorn) der Grund der Trennung, nun macht der Papa da ich nicht greifabr bin der Tochter ewig Theater, leider. Er möchte auch auf der einen Seite nicht mehr mit ihr wohnen, nur zu seinen Regeln, gibt aber keine klaren solche an.
Nun hat er sie also gestern Nacht rausgesetzt, Handy und Wohnungsschlüssel abgenommen und möchte keinen Kontakt mehr.
Hi Gummibärchen,
na da bieten sich doch Möglichkeiten. Tätliche Auseinandersetzung ist ein schwerwiegender Grund, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Wegen der grossen Entfernung braucht sie eine eigene Wohnung bzw Nebenwohnung (auch Untermiete) mit Mietvertrag. Liegt aber der Hauptwohnsitz bei Muttern kann diese problemlos KG beantragen wenn die gesetzl. Bestimmungen es zulassen (Einkommensgrenze des Kindes). So fehlt letztendlich nur der Unterhalt vom Vater.
Wenn Tochter den Vater nicht auf Unterhalt verklagen will, kann sie auch von Muttern nichts einklagen, da beide zusammen unterhaltspflichtig sind.
Jedenfalls ohne den ernsthaften Versuch (Unterhaltsklage) ihre Ansprüche bei beiden Elternteilen durchzusetzen bleibt ihr nur die Möglichkeit jobben zu gehen. Da wird ihr kein Amt helfen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Das ist dann wohl ein Ansatzpunkt. Sie will ja auch jobben ,hat schon was in Aussicht.
Die Frage bleibt nur wie die Finanzierung des Unterhaltes bis zum Gerichtsentscheid- der wohl notwendig ist - geregelt werden soll?
Zahle laut Soll z.Zt. 70 Euro, sie würde dann noch 154 Euro Kindergeld bekommen, das reicht ja nun nicht aus. Würde evtl ein Amt einspringen und das Geld später wiederholen bei wem auch immer?
Hi,
KG bekommt nicht die Tochter sondern entweder der ET, welcher das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, oder hat es eine eigene Wohnung dann der ET, welcher den höheren Unterhalt leistet. Falls Tochter eine Abzweigung des KG auf sich selbst beantragen will kann sie sich schon mal darauf einstellen, dass dies sehr viele Monate dauern kann/wird.
Würde evtl ein Amt einspringen und das Geld später wiederholen bei wem auch immer?
Das wäre mir neu, lerne aber immer gerne dazu. Denke mal, Tochter wird dieses Problem selber lösen müssen. Wie schon gesagt, sie sollte das JA aufsuchen. Bis zum 21.Lj müssen sie Jugendliche beraten. Das JA wird aber garantiert fragen, warum sie überhaupt raus ist und nicht mehr zurück kann, da sollte sie sich drauf vorbereiten.
Die Beantragung von KG kann wirklich sehr lange dauern. Das Geld würde ich also erstmal nicht einplanen.
Gruss oldie
Edit: Das KG ist übrigens im EStG (Einkommenssteuergesetz) geregelt.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
