Hätte es ahnen müss...
 
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Hätte es ahnen müssen, die Anzeichen mehrten sich ...

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(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Berlin,

installiert wurden. Dieser Überwachungstipp ist bekannt, er erscheint schon länger in gern von Frauen gelesenen Boulevardblättern. Väter, die Unrat wittern, installieren selbst einen und rüsten das mitbenutzte Auto mit einem GPS-Empfänger aus (oder ein ortungsfähiges Handy drin liegen lassen), um ihrerseits einen Informationsvorsprung zu erreichen. Minikameraüberwachung ist übertrieben.

So gut der FAQ ist - das ist abzulehnen und auch rechtlich grenzwertig, da Du in die informationellen Grundrechte Deiner DEF damit eingreifst. Finger weg von sowas.

Wenn Du dir mal die ADAC-Zeitung anschaust, könnte man bei einem großen Versandhändler meinen, dass er als Zielgruppe speziell gehörnte Ehemänner ansprechen möchte. Dort werden ständig "Mini-Kameras" fürs Auto oder Handies mit GPS-Empfänger angeboten. Wie gesagt, solche Methoden sind abzulehnen. Gruß Ingo

P.S. @ Sputnik: Ich würde trotzdem die Finger davon lassen, da dass trotzdem nicht mehr seine Kopien sind.


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 18:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin RB,

Väter, die Unrat wittern, installieren selbst einen und rüsten das mitbenutzte Auto mit einem GPS-Empfänger aus (oder ein ortungsfähiges Handy drin liegen lassen), um ihrerseits einen Informationsvorsprung zu erreichen.

das wäre ein ziemlich massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Deiner DEF. Was würdest Du damit beweisen wollen? Es gibt bei Scheidungen keine Schuldfragen zu erörtern oder Verfehlungen zu ahnden. Wenn man Dir strafrechtlich relevante Aktivitäten anhängen kann, kann Dir das allerdings böse auf die Füsse fallen; dann hast Du ggf. ein Parallelverfahren am hals, das eine Menge Ressourcen bindet, die Du anderweitig nötiger brauchst.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 18:42
(@Rauswurf_berlin)

@ Martin

Hilfe, was hat denn der Wertzuwachs meiner Immobilie damit zu tun? Diewohnung hatte ich schon vor der Ehe!
Habe gerade meinen Vater angerufen, der ist aus allen wolken gefallen? Nun ist es auch so, dass die größere wohnung (wir haben beide zusammengelegt) mir noch gar nicht gehört, sondern nach wie vor meinen Eltern! Wir bewohnen diese Wohnung kostenlos, zahlen nur das Hausgeld! Irgend wie war mein Vater immer misstrauisch!
Ist es hier ratsam, dass die eltern sofort eigenbedarf anmelden? Wir haben 240qm, ich hatte vorher nur 99!
Aber auch mein teil ist extrem gestiegen im Wert!


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 18:50
(@Rauswurf_berlin)

... genau darum frage ich ja die profis hier ...  weil ich mich nicht in die nesseln setzen möchte ...

folge euch da ganz bereitwillig ...  :thumbup:


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 18:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin RB,

Hilfe, was hat denn der Wertzuwachs meiner Immobilie damit zu tun? Diewohnung hatte ich schon vor der Ehe!
[...]
Ist es hier ratsam, dass die eltern sofort eigenbedarf anmelden? Wir haben 240qm, ich hatte vorher nur 99!
Aber auch mein teil ist extrem gestiegen im Wert!

der Wertzuwachs nennt sich Zugewinn. Das Eigentum an der Immobilie liegt bei Dir und bleibt auch bei Dir, aber von der Differenz zwischen dem heutigen Wert und dem Wert zum Zeitpunkt der Eheschliessung wirst Du Deiner DEF bei der Scheidung im Rahmen des Zugewinnausgleichs die Hälfte abgeben müssen. Wenn sie vor 11 Jahren also beispielsweise 100.000 EUR wert war und heute 200.000 EUR wert ist, bekommt Deine DEF 50.000 EUR.

Für den Zugewinnausgleich zählen nur Immobilien, die einem der Partner grundbuchrechtlich gehören. Wenn für die Nachbarwohnung Deine Eltern im Grundbuch stehen, zählt sie nicht zur Verteilmasse. Allerdings sollte daran bis zur Rechtskraft der Scheidung auch nichts geändert werden; überschreiben können sie Dir die Bude auch danach noch.

"Eigenbedarf anmelden" würde daran nichts ändern (ausser, dass Deine Eltern dann tatsächlich dort wohnen müssten).

Grüssles
martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 19:00
(@Rauswurf_berlin)

Wobei es doch immer um den verkehrswert geht oder, nicht den preis, den die wohnung bei einem verkauf bringen würde?


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 19:05
(@Rauswurf_berlin)

Ich habe gerade meinen Ordner mit den Rechnungen für Antiquitäten gefunden, mein Hobby, der geht auch zu dem Freund ... Unterliegen solche Dinge auch dem zugewinn? Wie ist es mit Erbstücken, die ich von den Eltern erhalten habe ... Dafür gibt es keine Papiere, können die als Eigentum der Eltern gelten oder die diese Stücke zurückverlangen?


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 19:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin RB,

Wobei es doch immer um den verkehrswert geht oder, nicht den preis, den die wohnung bei einem verkauf bringen würde?

das IST der >>>Verkehrswert<<<. Und ja, um den geht es. Gegnerische Gutachter neigen dazu, den damaligen Wert möglichst niedrig anzusetzen und den heutigen möglichst hoch. Hier können einige Überraschungen lauern. Man kann sich hierbei auch zu Tode gutachten, wenn beide Parteien entsprechende Gutachten beauftragen und einbringen (und bezahlen müssen).

Bei einer gerichtlichen Klärung muss das Gericht sich nicht einmal an diese Privat-Gutachten halten. Wir hatten hier vor einiger Zeit einen Fall, in dem nicht einmal der notarielle Kaufpreis als "richtig" angenommen wurde, sondern das Gericht entschied, dass dieser Preis damals zu hoch gewesen und der Zugewinn heute entsprechend höher zu bewerten sei.

Aus diesem und weiteren Gründen wird es sinnvoll sein, alle zu regelnden Vermögens- und Unterhaltsfragen in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln und festzuhalten. Bei einer gerichtlichen Klärung werden sonst auch noch fette Zusatzkosten auf Euch zukommen, die sich am Streitwert bemessen.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 19:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin RB,

Ich habe gerade meinen Ordner mit den Rechnungen für Antiquitäten gefunden, mein Hobby, der geht auch zu dem Freund ... Unterliegen solche Dinge auch dem zugewinn?

finanziell ist das nicht Dein, sondern Euer Hobby. Auch ein zu Ehezeiten angeschaffter Oldtimer in der Garage unterläge dem Zugewinnausgleich; sein Wert wäre zu teilen, selbst wenn der andere nie damit gefahren ist und sich nie dafür interessiert hat.

Wie ist es mit Erbstücken, die ich von den Eltern erhalten habe ... Dafür gibt es keine Papiere, können die als Eigentum der Eltern gelten oder die diese Stücke zurückverlangen?

Wenn Du/Ihr diese Stücke erhalten habt, wird es schwierig sein, anderes Eigentum oder "nur Leihgabe" geltend zu machen. Du müsstest dafür mindestens Deine Eltern dazu nötigen, entsprechende (falsche) Eidesstattliche Versicherungen abzugeben. Ob man von Verwandten so etwas verlangen möchte, muss jeder selbst entscheiden; wenn der Gegenanwalt das Gegenteil beweist, haben sie ein Strafverfahren am Hals.

Deshalb mein Rat, alle zu klärenden Fragen (auch die Altersvorsorge wird dabei eine beträchtliche Rolle spielen) "in Bausch und Bogen" zu regeln (wozu auch Kompromisse gehören und kein "ich alles, Du nix".) Ansonsten wird Eure Scheidung sehr unappetitlich, langwierig und teuer werden.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 19:24
(@Rauswurf_berlin)

Entschuldigt bitte die Fülle von unterschiedlichen Fragen, während mein Freund im Copyshop die unterlagen kopiert ... Und abheftet ... erstelle ich eine liste für den  morgen  beim anwalt ... Mein netzwerk funktioniert jedenfalls gut!

Darf ich selber auch den einen oder anderen tausender abheben ... und bar beiseite legen ... Hat meine frau auch getan, also abgehoben, weiß gar nicht, wofür ...

Wenn ich die konten sperre und barabhebungen mache, ist das schlecht für mich?

Zu den Leihgaben der Eltern ... Als Geschenk waren sie nie gedacht  ... Das wäre keine Falschaussage!
Zu den selbst gekauften Sachen: Wenn die Rechnungen weg sind ... Würde ich die Sachen von einem Auktionshaus schätzen lassen, die schätzen im Moment extrem niedrig ...

Mein Frau mag das alte zeug eh nicht mehr, ihren Designerscheiß darf sie gerne behalten ...

Aber sachen haben doch eine Abschreibung oder? Die Bulthaup Küche kann ja nach 6 jahren nicht mehr mit dem Anschaffungswert berechnet werden ... Oder?

Diese ganzen Fragen stelle ich auch nur, weil ich jetzt die Zeit habe ... Unbeobachtet solche dinge zu begreifen und mir notizen zu machen!

DAS WICHTIGSTE SIND MIR DIE KINDER !!!
Ich möchte mit ihnen in meiner Wohnung bleiben ... Und das Zuhause so für sie erhalten, wie sie es kennen und lieben !


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 19:35




(@Rauswurf_berlin)

Kann man hier moderatoren auch direkt ansprechen ... Hätte eine frage an romyH!


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 19:39
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

DAS WICHTIGSTE SIND MIR DIE KINDER !!!
Ich möchte mit ihnen in meiner Wohnung bleiben ... Und das Zuhause so für sie erhalten, wie sie es kennen und lieben !

Abgesehen von Vermögen, Immobilien oder Antiquitäten - was sind hier Deine Agrumente? Was glaubst qualifizierend vobringen zu können, dass dem entsprochen wird, falls es vor Gericht geht? Wie also sah Deine Betreuung un die der KM bisher aus, wie aoll sie währende der Trennung aussehen, und wie danach?

Ich möchte Dich vorsorglich  😉 bitten, zu ganz konkreten Fragen neue Threads/Themen aufzumachen in den speziell dafür gedachten Unterforen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 19:41
(@Rauswurf_berlin)

Unterforen ... Sorry, bin noch ganz neu hier ...

Beide Kinder besuchen private Ganztagsschulen, meine Arbeitszeit ist recht flexibel, kann auch viel von zu Hause aus machen ... Oft koche ich abends, weil mir das Spaß macht und meine Frau  das nicht kann bzw. gerade die Kinder das Zeug nicht essen wollen - geputzt wird ohnehin von einer Haushaltshilfe ...

Jetzt wo ich mal darüber nachdenke frage ich mich auch, was meine Frau den ganzen Tag macht!Das wird sich dann ja wohl in einem Jahr ändern ...


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 19:59
 Dick
(@dick)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Rauswurf_berlin,

hast Du nicht Gütertrennung in einem Ehevertrag?

MfG Dick


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 20:08
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Rauswurf_berlin,

da ihr ja Gütertrennung vereinbart habt, sollte eigentlich gerade kein Zugewinnausgleich statt finden. Oder irre ich mich da so gewaltig?
Wie das mit den in der Ehe angeschafften Dingen ist, mag ich jetzt auch nicht beurteilen, aber wenn du es nachweislich gekauft hast, dann sollte es unberührt bleiben.
Der Versorgungsausgleich findet allerdings sicher statt. Da wirst du einige Rentenpunkte abgeben dürfen. Deshalb ist eine baldige Scheidung auch hier wichtig.

Grüßle aus dem Schwarzwald in die Hauptstadt

PvF

PS: Wenn du die Unterlagen gesichert hast und die Konten geklärt ist die Baustelle Zugewinnausgleich aber zuerst einmal hinten an zu stellen. Jetzt muss dringend die Wohnsituation geklärt werden. Der Besuch eines Rechtsanwaltes ist jetzt richtig, aber nur zur Beratung. Jetzt sollte möglichst umgehend ein (eventuell moderiertes) Gespräch mit deiner Frau statt finden, wo zuerst einmal friedlich geklärt werden sollte wie jeder von euch sich die Zukunft vorstellt. Hier klare Position beziehen (ich ziehe nicht aus; Wechselmodell für die Kinder). aber Kompromissbereitschaft signalisieren. Eventuell kannst du ja deiner Frau auf die Füße helfen, dass sie in der Nähe eine Wohnung findet, wo sie die Kinder genug Platz haben. Denn ein Wechselmodell funktioniert am besten, wenn nicht eine Partei ständig über die eigene "Armut" jammern muss.
Drück dir die Daumen
PPS: Jetzt ist das PS länger als der eigentliche Kommentar geworden :knockout:


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 20:11
(@Rauswurf_berlin)

Danke für die Antwort, ja, haben wir, Gütertrennung mit Vertrag! Steht oben!

Denke mal, will nicht mit ihr reden, sondern mich gut vorbereiten, beraten lassen und abwarten, was sie genau vorhat ...


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 20:16
(@romyh)
Registriert

@romyH ... Habe gerade gesehen, dass du aus berlin bist ... Du bist aber nicht DIE romyH aus berlin oder???

Wenn ja, hätte ich noch mal eine andere frage an dich ...  😉

DIE romyH aus Berlin? Hm? wie viele solls denn von mir geben? Und woher sollen wir uns kennen?


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 20:21
(@romyh)
Registriert

Dein Profil sagt mir jedenfalls nichts...


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 20:28
(@Rauswurf_berlin)

@ romyH

Ich meine die bekannte Künstlerin, die jahrzehntelang ein Cabaret in Berlin betrieb ... Wenn du die Romy H. bist oder den Namen bewusst gewählt hast ... also in Anlehnung an diese Künstlerin mit einer ähnlichen backstory, dann schick mir mal ne mail, mag dieses thema hier nicht in den foren breittreten ...
*email-adresse gelöscht*


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 20:28
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe auch schon bei meiner Frau einen Ordner mit Kopien gefunden ... Unfassbar! Den belasse ich da erst noch, damit sie keinen verdacht schöpft ... Und spiele weiterhin ihr gegebüber den gutmütigen Trottel!

Die Kopien deiner Unterlagen sind doch rechtlich deine? (eher an den Experten)

Ich würde den Ordner an Ort und Stelle lassen statt der Kopien weisse Blätter reintun.  😉 So das man eben nicht gleich merkt, dass die Kopien weg sind.  😉


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 20:32




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