Guter Rat gebraucht...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Guter Rat gebraucht bevor es "wieder" eskaliert.....

 
(@melmi)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

gestern erreichte mich ein anwaltliches Schreiben meiner Ex-Frau das mich nun veranlasst hier zu posten und öffentlich um Rat zu fragen bevor ich vielleicht alles "schon wieder" dem Anwalt übergebe....aber von vorne... ein kurzer Abriss meiner Beziehung:

1998 bin ich beruflich von Nürnberg nach Frankfurt gezogen, weil ich einen neuen Job und somit eine neue Chance angenommen habe. Alleine in der Ecke habe ich mich im Internet nach Bekanntschaften umgeschaut und wurde auch recht schnell fündig....so nahm das Schicksal nun seinen Lauf und nach 3 Wochen kennen wurde Frau B. schwanger  :phantom: Stutzig machte mich da schon, dass dies hätte ja alles gar nicht passieren können, da sie die Pille nahm (bis zur 3. woche verhüteten wir noch zusätzlich mit Kondom).... naja egal...also schwanger... toll... passt ja so gar nich in meine Lebensplanung....egal also dazustehen und mal sehen... sind dann 4 monate später zusammen gezogen und im Juli 99 wurde unsere Tochter L unehelich geboren.... im Nachhinein das beste was mir passieren konnte....dann ging der terz los mit den verschiedenen Nachnamen... L heisst wie ich weil wir beide das so wollten....also druck von eltern, grosseltern, geschwistern ... warum heiratet ihr denn nicht bla bla bla.... also wurde im Juli 2000 geheiratet obwohl ich es eigentlich nicht 10000%ig wollte...mein Argument war immer, dass ich mir sie ja nicht aussuchen konnte....also soweit so gut.... funktionierte alles perfekt die ersten zwei Jahre, harmonisch, respektvoll etc...dann wollte sie aber wieder arbeiten, was ich gut verstehen kann.... sie ist Lehrerin und fing mit 12 h die woche wieder an...steigerte sich aber jedes Jahr und erwartete dass ich die fehlende Zeit im Haushalt, mit unserer Tochter etc kompensieren muss und ich arbeitetet aber 70 h die Woche... also fingen die Streitereien an...obwohl ich mich am WE um meine Tochter kümmerte war es nie genug....wir schoben es auch auf die räumlichen Gegebenheiten... also grosse Wohnung, Haus mieten....nichts war uns Recht... hatten Geld genug und so bauten wir 2003....im Nachhinein der zweite grosse Fehler nach meiner Hochzeit.....also es kommt wie es kommen muss... ich buckel wie Blöd um die Raten abzubezahlen und es uns gut gehen zu lassen, sie läuft im Paschmina Schaal und im Strenesse Kleidchen durch die Gegend und ist Halbtagesbeschäftigt (Anm. d.h. bei Lehrern allerdings dass sie auch bei Vollzeit immer mittags zuhause wären)... und zu guter Letzt... mitten im 2. Jahr im eigenen Haus.... sie verknallt sich in nen Kollegen und offenbart es mir.... da ging ich natürlich durch.... zog sofort in das Gästezimmer und stoppte alle geplanten Anschaffungen...im nachhinein wollte sie mich nur etwas "aufrütteln" waren ihre Worte, sie dachte nicht, dass ich gleich Konsequenzen daraus zog... :gunman: naja also im Jan 2004 trennten wir uns offiziell und der Rechtsstreit ging los... erst mit einem Anwalt, dann mit zweien, dann alles wieder stoppen, Mediation über 10 Sitzungen, schlussendlich geschieden mit Scheidungsfolgevereinbarung, Umgangs- und Besuchsrecht läuft regelmässig, ausser dass es keinen Ersatz gibt wenn ich mal ein Tochterwochenende nicht kann....BIS GESTERN.....dann der Brief aus heiterem Himmel von ihrem Anwalt....ich hätte zuwieder gehandelt, es würde alles angefechtet (hab nachträglich die Küche aus dem Haus verkauft als geringen Ausgleich zu den Sachen die Sie bei meinem Auszug alle behalten hat) und habs ihr nicht gesagt... da hat sie schon recht....aber dann... L würde erzählen, dann sie nicht gerne zu mir (und meiner neuen Partnerin) geht, ich würde sie sogar EINSPERREN UND SCHLAGEN ???????? :knockout: :knockout: :knockout: Ich fass es nicht... ich hab sie darauf hin gleich angerufen und sie fragte erstmal was in dem Schreiben steht sie wüsste gar nicht  mehr so genau was sie gesagt hätte ???? BITTE ???? Also ich kann es einfach nicht begreifen, was das jetzt wieder soll... sie ist mittlerweile mit dem Kollegen zusammengezogen, haben seit 4 monaten eine Tochter und sind nun am WE 4 Kids (er hat auch zwei und lebt in Scheidung)... was kann ich denn dafür ????? Ich zahle weiterhin den vereinbarten Unterhalt an L und natürlich auch an B als ob sie weiterhin alleine wäre...Muss ich jetzt dafür büßen zu Lasten meiner Tochter ??? Die Dinge sind so dermassen an den Haaren herbeigezogen, da fällt mir nichts mehr ein.. das ist reines Wunschdenken meiner Ex....L fühlt sich sehr wohl bei uns, das bezeugen Freunde und auch letztlich Bilder die wir von ihr haben, nie im Leben würde ich sie einsperren oder sogar schlagen...... Was soll ich tun ? Alles schon wieder an den Anwalt geben und es eskalieren lassen ? Hab mir gedacht ich suche ein Gespräch mit ihr und ihrem neuen und frage nach ihren Zielen bei Luisa's Erziehung......dann ein Gespräch mit Luisa und allen Beteiligten wo sie bestätigen soll dass ich das getan habe... das kann sich natürlich nicht... und ich habe Bedenken, dass B sie so beeinflussen wird.....
Help Please !  ;(


Life is a Rollercoaster 😉

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2006 14:30
(@melmi)
Rege dabei Registriert

.. vielleicht noch ergänzend der Auszug aus dem anwaltlichen Schreiben das mir zuging:

" Schließlich berichtet meine Mandantin, dass es Probleme bei der Ausübung des Umgangsrechtes der gemeinsamen Tocher L gibt.
L berichtet, dass Sie sich nicht sehr wohl bei Ihnen fühlt. Sie wurde eingesperrt und auch geschlagen ( :rofl2:). Unsere Mandantin hat Sie daraufhin angesprochen und Sie aufgefordert sich kindgerecht zu verhalten und eine vernünftige Beziehung zu Ihrer Tochter aufzubauen. Im Gegenzug hierzu haben Sie gedroht die Unterhaltszahlungen einzustellen sofern die Tochter nicht mehr zu Ihnen kommt. "  :knockout: :knockout: :knockout:

Wie schon geschrieben beruhen diese Aussagen meiner Ex auf reinem Wunschdenken und die Drohungen meinerseits sind nie ausgesprochen worden... ich habe sogar Mails wo sie mir schreibt, dass ich wenn Sie wöllte L noch viel weniger sehen würde...  kann man das verwenden ? Was soll ich wegen den Vorwürfen unternehmen ?

Danke
Melmi


Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2006 15:34
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Anwalt kann schreiben, was er will. Allerdings erfüllt die Nichtverwendung des Konjunktives mE den Tatbestand der üblen Nachrede. Ich würde mich selbst nach einem Anwalt umsehen, aber noch nicht wirklich aktiv werden. Im schlimmsten Fall steht dir eine Umgangsverweigerung bevor, die mit Gewalt ggü dem Kind begründet wird. Die Verfahren ziehen sich über Jahre, die für dich dann futsch sind. Daher schon jetzt einen Anwalt in der Hinterhand wissen. Allerdings verdienen Anwälte an Eskalationen, deine Chancen liegen aber in der Deeskalation.


AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2006 15:58
(@melmi)
Rege dabei Registriert

danke das versuche ich ja auf diesem Wege.... einen Anwalt hab ich ja eh vom Scheidungsverfahren, der ist auch gut und nicht gleich aufs schnelle Geld aus.. ich werde ihn auf jeden Fall mal kontaktieren und nach den Möglichkeiten fragen bevor ich ihm die Sache übergebe, was ich eigentlich nicht möchte, denn schlussendlich leidet meine Tochter darunter.... andererseits kann ich die Anschuldigen ja nicht aufsich beruhen lassen, ich denke schon, dass ich hier etwas unternehmen muss, zumind. brauche ich eine Klarstellung ihres Anwaltes.... soll ich ihn denn kontaktieren und mal fragen auf was für Beweisen meine Ex ihre Anschuldigungen stützt ????


Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2006 16:04
(@hamburger jung)

Hi melmi,

hast Du schon mal drüber nachgedacht, langsam aber sicher Kontakte mit JA und Erziehungsberatungsstellen zu knüpfen? Das sieht immer gut aus wenn man mit denen umzugehen versteht.

Und im Falle eines Falles haben die keinen Unbekannten vor sich, sondern schon einen Bezug zu Dir. Man urteilt ja immer Leute, die man nicht kennt schneller ab, als die, die einem schon bekannt sind.

Und wenn Du hingehst, oder anrufst und denen Deine Version erzählst (aber Achtung, mach Dich vorher schlau, wie Du mit denen umgehen mußt!) dann stimmen sie gedanklich nicht gleich der Version der Gegenseite zu, wenn sie auf den Tisch kommt.

Gruß HHJung


AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2006 16:14
(@melmi)
Rege dabei Registriert

ja hab ich auch schon dran gedacht Hamburger Jung...... die Frage ist was soll ich als erstes tun ? Ich werde wohl erstmal (letztmalig) versuchen das Gespräch mit ihr zu führen was das alles soll und dann evtl. mal ihren neuen mit reinziehen, der macht mir nen vernünftigen Eindruck und spricht auch gegenüber meiner Tochter sehr wohlwollend von mir.... das Jugendamt ist immer das zuständige vom Wohnsitz des Kindes oder ? Da hätt ich sogar nen Draht hin weil ich dort ja den Unterhalt immer titulieren lasse..... DANKE Dir ! :thumbup:


Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2006 16:20
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Melmi,

wenn deine Exfrau ein Kind mit einem anderen hat ist der ihr auch zu Unterhalt verpflichtet und nicht mehr nur du allein. Da solltest du auch mal beim Anwalt drauf hinweisen.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2006 17:12
(@melmi)
Rege dabei Registriert

Hallo Sophie,

ja habe ich auch schon mit dem Anwalt besprochen aber im Rahmen der Mediation bin ich beim KM Unterhalt gut weggekommen und da ist auch aufgrund der neuen Lebensgemeinschaft noch keine Minderung in Sicht da meine Tochter erst 7 ist... Ich glaub nach 3 Jahren ist das dann wieder eine eheähnliche Gemeinschaft und es würde sich gravierend etwas am Unterhalt ändern.... weiss da jemand noch was genaues zu ????

lg


Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2006 17:28
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Die eäG wird durch offensichtliches Füreinandereinstehen "definiert", was idR nach 2-3 Jahren angenommen wird. Allerdings käme durch das gemeinsame Kind und den gemeinsamen Haushalt auch eine kürzere Zeit in Betracht. Du kannst da mE schon mal die Einstellung des EU betreiben, bis die durch ist, wird wohl ausreichend viel Zeit vergangen sein.


AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2006 17:38
(@melmi)
Rege dabei Registriert

Leute !

auch wenn das nun schon sehr intim ist aber.....

kann ich das bzgl. des Anwaltsschreibens so an meine Ex rausjagen  :question: Ich hab das Gefühl ich muss irgendetwas unternehmen, es brodelt nämlich kräftig in mir  :gunman:

"Hallo B....,

also Dein Schreiben vom Anwalt beschäftigt mich wirklich und ich kann beim besten Willen nicht verstehen was du damit bezwecken möchtest.... letztendlich geht es doch zu Lasten von L.... und ich kann mir nicht vorstellen, dass Du mich von ihr entfremden möchtest und D.... als Vaterersatz einsetzen möchtest.... er hat doch mit seinen Kindern auch eine gute Regelung und sieht sie sogar viel öfter und regelmässiger als ich L....vielleicht klärst du mich mal über deine Ziele auf ! Im besten Sinne für L handelst du in meinen Augen jedenfalls nicht.

Deine Anschuldigungen im Schreiben sind haltlos, das weisst du ganz genau und L würde das sicherlich nie bestätigen, dass es ihr hier schlecht geht oder sie sogar eingesperrt oder geschlagen wird.. alleine, dass du mir sowas zutraust, enttäuscht mich ungemein und ich bereue mittlerweile sehr, dass ich damals zu dir gestanden bin und dich auch noch geheiratet habe.....ich möchte gerne wissen auf welchen Beweisen du deine Aussagen stützt !

Zurück zum Sachverhalt. Dein Schreiben vor allem im Bezug auf den Absatz mit L erfüllt den Tatbestand der "üblen Nachrede" und ich könnte dich darauf verklagen (zumindest so die Rechtsprechung) Ich möchte natürlich den weiteren Krieg über die Anwälte tunlichst vermeiden und bitte dich daher inständig um Klarstellung beim Anwalt und um Zurücknahme dieser schweren Anschuldigungen !

Die Krankenversicherung für L. ist mit meinem Kindesunterhalt abgegolten ! Hier für dich die entsprechenden Auszüge aus dem Gesetz:

"Unterhalt Kind / Kinder: Besondere zusätzliche Kosten
Entstehen dem Kind plötzlich nicht vorhergesehene Kosten, wie z. B. Krankheitskosten, Kosten wegen einer neu aufgetretenen Behinderung, Kosten für die Erstausstattung eines Säuglings, etc., dann müssen die Eltern diese Kosten anteilig (entsprechend ihrer jeweiligen Einkommen) übernehmen.
Voraussetzung ist, dass es sich um überraschende, nicht vorhersehbare Kosten handelt. Zudem dürfen es keine regelmäßig anfallenden Kosten sein, die sind nämlich schon über den allgemeinen Unterhalt gedeckt. Zur Zeit der Festsetzung des Kindesunterhalts dürfen die Kosten noch nicht vorhersehbar oder abschätzbar gewesen sein."
1. Was ist Sonderbedarf?
In Einzelfällen kann ein besonderer Bedarf der Kinder bestehen, der durch den laufenden Tabellenunterhalt nicht gedeckt ist. Bei diesem Sonderbedarf handelt es sich um einen unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht einschätzbar war. Typisch für den Sonderbedarf ist, dass er aus dem normalen, laufenden Unterhalt nicht gezahlt werden kann und auch nicht angespart werden kann.
2. Weitere Besonderheiten bei der Geltendmachung von Sonderbedarf:
Der Anspruch auf Sonderbedarf muss spätestens innerhalb eines Jahres seit seiner Entstehung geltend gemacht werden, § 1613 Abs. 2 BGB. "

Also ich denke, dies sollte als Begründung reichen..... weiterhin weise ich dich darauf hin, dass ein von dir geplanter Wohnsitzwechsel mit mir abzusprechen, bzw. genehmigt werden muss... auch hier für dich ein kleiner Auszug aus dem Gesetz wenn beide Eltern das Sorgerecht besitzen:

"2. Wie funktioniert das gemeinsame Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern?
Da das Kind entweder bei der Mutter oder dem Vater leben wird, stellt sich die Frage wie das gemeinsame Sorgerecht funktioniert. Unbestreitbar ist ja dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt, der größere Einfluss auf das Kind zuzusprechen. Dieses Problem wird auch vom Gesetz berücksichtigt . Es unterscheidet deshalb zwischen
·    Angelegenheiten des täglichen Lebens und
·    Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind.
Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kann bezüglich Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig so entscheiden, wie er es für das Kind am besten hält. Dagegen werden Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung von beiden Elternteilen zusammen entschieden. Solche Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Wohl des Kindes sind z.B. Entscheidungen wie Schulart, Ausbildungs- und Berufswahl, Verwaltung des Vermögens des Kindes, Aufenthaltsbestimmung, Wohnsitzwechsel.

Ferner bitte ich Dich mir künftig alle schulischen Schreiben entweder in Kopie oder direkt von L's Schule zukommen zu lassen. Mindestens werde ich an künftigen Elternsprechtagen an denen die Klassenlehrerin anwesend ist, teilnehmen ! So oder so werde ich mit Frau K sprechen und einige Dinge klarstellen.....

Also, überlege Dir bitte nochmal ob Du diesen Schritt wirklich gehen möchtest und wir künftig nur noch über diesen Weg kommunizieren.... L hilft es bestimmt nicht und für Dich bleibt bei mir ausser einer sehr grossen Enttäuschung leider nichts mehr übrig.....

Ich erwarte Deine Entscheidung bis Ende der Woche, wegen der "üblen Nachrede" behalte ich mir dennoch rechtliche bzw. Jugendamtliche Schritte vor !

Gruß

*Name gelöscht


Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2006 19:47




(@romyh)
Registriert

Hallo,
ganz ehrlich: wäre ich die KM würde ich mir mit diesem Brief den Arsch abwischen. Denn, leider Männer, ihr müsst mir Recht geben, denn es ist so: wer das Kind hat, hat die Macht. Wer soll sie zwingewn zurückzukommen wenn sie wegzieht??? Die Polizei? Ein gericht? Wen sie's mit nem neuen Arbeitsplatz begründet hast du null Chance.

Angelegenheiten des tägl. Lebens/erhebl. Bedeutung: Hatten wir auch durch. erst ein gericht brachte die KM dazu überhaupt Info's rauszurücken und bei der Schule kamen wir letztlich nur übers Kultusministerium des Bundeslandes weiter...

Romy...


AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2006 21:15
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo melmi,

ignoriere das Schreiben soweit als möglich. Klar kannst du wg. "übler Nachrede" vorgehen - aber kommst du damit durch?

Du wirst provoziert - gehe am besten nicht darauf ein. Evtl. einen "Dreizeiler" an die Anwältin der "Ex" (nicht an "Ex" selbst) dass diese Vorwürfe ungerechtfertigt sind und dafür jegliche Grundlage fehlt. Fertig.

Das Umgangsrecht ist wohl durch Scheidungsfolgenvereinbarung irgendwie festgeschrieben? Sollte die Vereinbarung nicht eingehalten werden, den üblichen "Triathlon" durchziehen: Mit "Ex" reden - bringt das nix ab zum Jugendamt und um Vermittlung bitten - kommt da auch nix "rum" Klage einreichen auf Regelung des Umgangsrechtes mit Wiederherstellung des bisherigen Zustandes.

"Ex" dreht gerade an er Eskalationsschraube. Am besten drehst du da nicht mit, auch wenn es dir "in den Fingern juckt". Den Brief kannst du ja irgendwann später immer noch abschicken, falls nötig - aber jetzt noch nicht und bestimmt nicht in dieser Form.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2006 21:30
(@hamburger jung)

Hi melmi,

der brief ist viel zu emotional. Du stellst immer etwas in den Raum, auf das Du eine Bestätigung erhoffst. Hört sich jedenfalls so an. "Es ist DOCH..." z.B.

Grundsätzlich würd ich immer "!" und "...." weglassen. So umfassend wie nötig, aber auch so knapp wie möglich. Kurze klare Sätze, keine Vermischung von Paar- und Elternebene.

Ansonsten gebe ich den anderen Recht, das Ding ist das Papier nicht wert, auf dem es steht.

Schreib ihr höchstens kurz auf, dass sie an dem bisherigen Umgang festzuhalten hat, wenn das nix hilft JA und dann Klage, wie schon gesagt.

Gruß HHJung


AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2006 21:50
(@melmi)
Rege dabei Registriert

... kleiner Lichtblick am Rande... habe gestern Abend bei der KM darauf bestanden mit meiner Tochter zu tele und hat auch geklappt... war ein total schönes und liebes Gespräch, sie hat gesagt, dass sie mich vermisst, dass es am letzten WE sehr schön war und dass es schön ist mich zu hören  :redhead: :redhead: :redhead:
Natürlich hat die KM das alles im Hintergrund mitbekommen und ich werde heute Abend das gleiche wieder machen und meine Tochter anrufen......hab ich viel zu lange vernachlässigt...... und nach schlagen und einsperren hört sich das ja wohl nicht an gelle KM ?  :gewalt006:
Küsse an meine Tochter durchs Web..... :heartpump:


Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2006 15:43