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GSR

 
 UteS
(@utes)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich könnte Hilfe gebrauchen.
Ich lebe als Mutter fast schon 3 Jahre von meinem jetzt 10jährigen Sohn getrennt. Ich hatte damals seinem Wunsch entsprochen nach der Trennung beim Vater zu wohnen. Umgangsrecht habe ich alle 14 Tage übers Wochenende. Der Vater ist nicht bereit das SR gemeinsam durchzuführen, bekomme keine Information und werde bei keinen Entscheidungen angehört, selbst mit alleiniger Unterschrift kommt er überall durch, weil keiner fragt. Ich habe mich an das JA gewendet und wollte erreichen, dass der KV vorgeladen wird und darauf hingewiesen wird das ich immer noch Rechte und nicht nur Pflichten habe. Die Frau sagte mir daraufhin , da halten sie sich raus. Es wurde mir empfohlen doch zum Wohle des Kindes meinen Teil des Sorgerechts auf den Vater zu übertragen. In so einer Situation, die der KV allerdings geschaffen hat, macht das Fortfahren des GSR keinen Sinn. Ich bin darüber fassungslos. Er spielt ein Machtspiel und ich soll auf meine Rechte verzichten. Wer kann mir weiterhelfen und was kann ich weiter tun?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2004 14:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ute,

schön, dass den den Weg über das Forum gegangen bist und von mir ein herzliches Willkommen.

Verzichte auf gar keinen Fall auf das GSR! Du bist damit rechtlos und, wenn dem KV etwas schlimmes passiert, dem Goodwill des JA ausgeliefert.

Der KV hat eine Informationspflicht und dich bei wichtigen Entscheidungen zu befragen. Dies kannst du über deinen RA anmahnen.

Schreibe an Schule, Kinderärzte usw. und füge einen Auszug aus dem Scheidungsurteil bei, in dem das GSR aufgeführt ist. Du musst präsent sein, das ist die Zauberformel. Bitte die Schule, dich über Elternabende zu informieren und Kopien der Zeugnisse gegen Kostenersatz zuzusenden.

Auf das JA kannst du bei dieser Einstellung nicht hoffen, also muss alles von dir ausgehen.

Stärke das Selbstbewusstsein deines Kindes und sage ihm immer, es soll das sagen, was es denkt und fühlt. Und versichere ihm immer wieder, egal was es dir erzählt, du wirst nichts tun, was ihm schadet. So gewinnt er Vertrauen und erzählt von sich aus,

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2004 21:29
 mel
(@mel)

hi UteS,
in einigen teilen stimme ich deep zu.

schreiben an die schule,ärzte, etc werden dir nicht viel bringen diese werden nach meiner erfahrung meist in die akte gelegt und vergessen.

an deiner stelle würde ich mir einen termin bei der/dem klassenler/in holen und persönlich die leistungen des gemeinsamen kindes besprechen. du musst dafür sorgen dass dein name in die klassenakte kommt und die schule dir eine einladung zu den elternabende schickt.
wenn sie deiner bitte nicht nach kommen lässt du deinen anwalt die schule anschreiben.

auskünfte bei ärzten wirst du wahrscheinlich nicht bekommen da sich die ärzte gerne auf die schweigepflicht berufen. dazu musst du wissen dass die schweigepflicht nicht gegenüber dem KV oder dir besteht sondern für dass gemeinsame kind.

verzichtetst du auf SR dann hast du verloren. ich habe diesen fehler gemacht und bereue ihn zu tiefst denn heute erfahre ich nichts mehr über meine kinder.

wie verlaufen die kontakte ( besuche ) mit dem kind?

mel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2004 10:19