Mein Freund und ich sind ende August knapp 6 Jahre glücklich zusammen...
doch ein Ereignis kommt nun auf uns zu und viele verschiedene Meinungen kommen auf uns zu. Ich wünschte es wäre schon längst hinter uns.
Januar 2006 erhielt mein Freund eine SMS von einem Mädel mit der er mal was hatte. Er war damals 18 und mitten in einer Ausbildung. Er liebte dieses Mädchen, hatte sie jedoch nicht für sich alleine. Sie wurde Schwanger und sagte das dies Kind von ihrem Freund sei den sie nun auch heiraten wird.
Mein Freund war am Boden zerstört.
Jedenfalls stand in der SMS drin das er vielleicht Vater ist von einem fast 8 jahre alten Jungen. Kurze Zeit später erzählte er es mir und wir waren beide betroffen. Ich sagte das er sich mit ihr treffen soll und das klären soll. Also ob das wirklich sein kann und warum sie auf einmal annimmt das es doch mein Freund ist.
Sie trafen sich und sie erzählte das der Mann den sie heiratete nicht mehr ihr Mann ist und eine neue geheiratet hat und als versucht wurde Nachwuchs zu bekommen wurde festgestellt das er keine Kinder zeugen kann. Ein Vaterschaftstest wurde gemacht und dieser war Negativ Eine Vaterschaftsaberkennung war dann Mitte letzten Jahres. Mein Freund fragte was sie nun erwartet. Solang er nicht schwarz auf weiß hat das er der Vater ist glaubt er gar nichts.Sie reagierte darauf nicht sehr nett und stellt es später beim Jugendamt so hin als das er keinerlei Interesse zeigt und das Jugendamt bat ihn um ein Termin um die Vaterschaft anzuerkennen.
Darauf hin machten wir einen Termin beim Anwalt, weil ich mir dachte bevor wir nun was falsches machen sprechen wir lieber mit jemanden der davon Ahnung hat und mit den Gesetzen vertraut ist. Er schrieb dem Jugendamt zurück das sein Mandant (mein Freund) bereit ist sich aussergerichtlich zu einigen, aber zunächst bestände er auf einen Vaterschaftstest da Mehrfachverkehr nicht ausgeschlossen ist.
Ein Jahr lang hörten wir nichts bis die Tage ein Brief kam. Nun hat mein Freund eine Anhörung, nun läuft alles aber übers Gericht und sie wollen ihn dafür belangen das er ein Jahr lang nichts gemacht hat und dem Rest. Dabei schrieb unser Anwalt ihnen damals die Zeilen und sagte uns das wir nun auf eine Reaktion warten müssen und auf einen Termin zu einem Vaterschaftstest.
Soviel dazu..... Morgen haben wir erst mal einen weiteren Termin beim Anwalt. Es geht um die Vorladung...
Hat jemand schon damit Erfahrungen gesammelt? Wenn ja, vielleicht kann uns ja auch einer vorab ein paar Fragen beantworten.
1. Das Jugendamt hat nun die ganzen 9 Jahre der Kindesmutter einen Unterhaltsvorschuss geleistet. Muss mein Freund, nach Feststellung das er wirklich der Vater ist dieses an das Amt zurück zahlen obwohl er 9 Jahre nichts von dem Kind wusste und es ihm vorenthalten wurde?
2. Wenn mein Freund nicht 100% für den Unterhalt (245Euro) aufkommen kann sondern nur mit ca.150Euro, zahlt dann wieder ein Amt die Differenz und er muss zusehen das er es irgendwann zurück bezahlt?
3. Was ist mit mir? Stimmt es das wenn ich mit ihm verheiratet wäre und er nicht für den vollen Unterhalt aufkommen kann, das mein Gehalt dann auch zu Grunde gelegt wird und ich dann den Ausgleich schaffen muss?
Hallo Chiaraheart,
willkommen bei Vatersein.de
Ich denke, der Anwalt wird ja sein Schreiben nachweisen können.
Unterhaltsvorschuss kann die Kindesmutter maximal 72 Monate erhalten haben. Während sie mit dem vermeintlichen Kindesvater (ihrem Ex) zusammengelebt hat, kann sie auch keinen UHV bekommen haben. Der "Vater" hätte das Kind ja bei sich wohnend durch Wohnen, Versorgen mit Essen usw. unterhalten.
Dein Gehalt wird nicht mit angerechnet. Es kann aber passieren, dass der Selbstbehalt Deines Freundes durch eine Haushaltsersparnis durch Zusammenleben mit Dir verringert wird. (ihr habt ja nur 1 Miete, die durch 2 geteilt wird..)
Dass ihr zu einem Anwalt gegangen seid, finde ich sinnvoll. Wie groß sind die Chancen, dass da noch ein anderer Mann im Spiel war? Zunächst muss halt die Vaterschaft festgestellt werden. Ob dann ggf. der "Vater" Schadenersatz gegen Deinen Freund geltend macht oder ob er was zahlen muss, wird sich zeigen.
Meiner Meinung müßte er erst mal als Vater festgestellt und in Verzug gesetzt werden. Momentan besteht aber ohne festgestellte Vaterschaft keine Grundlage.
Mal angenommen er ist der Vater, wie soll es dann bezüglich des Kindes weiter gehen?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi chiaraheart,
zunächst einmal willkommen auf vatersein.de, dem Forum auch für engagierte Partnerinnen 😉
Zu Deinen Fragen: Lasst Euch nicht verrückt machen; Dein Freund hat nichts verbrochen. Rein rechtlich könnte im Moment auch der Papst der Vater dieses Kindes sein. Bevor Dein Freund für irgendwelche rückständigen oder zukünftigen Unterhaltsleistungen in Anspruch genommen werden kann, muss erst einmal seine Vaterschaft festgestellt werden. Das ist bislang nicht geschehen - aber dafür kann Dein Freund ja nichts.
Die Gleichung "wenn es nicht A war, war es eben B" funktioniert allerdings nicht - niemand weiss, mit wievielen Männern die junge Dame in der Empfängniszeit zusammen war. Das Jugendamt kann - natürlich - auch keine Vaterschaft feststellen; das kann nur ein entsprechender Test. Angeordnet werden kann dieser nur durch ein Gericht. Selbstverständlich kann auch - wenn Mutter und behaupteter Vater damit einverstanden sind - ein privates Vaterschaftsgutachten gemacht werden; kostet ab ca. 200 EUR. Dann hat man Gewissheit und kann über weitere Schritte reden.
Wenn ein Vaterschaftstest die Vterschaft Deines Freundes feststellt, ist er tatsächlich zahlungspflichtig, auch für die Vergangenheit, soweit er in dieser Zeit leistungsfähig war. Ist ja auch logisch - warum sollte die Allgemeinheit das über Steuergelder tun? Hier lassen sich allerdings verträgliche Ratenzahlungen vereinbaren. Ob er von seiner Vaterschaft wusste, spielt dabei keine Rolle. Ist ebenfalls logisch - ansonsten gäbe es in D vermutlich flächendeckende Amnesie.
Für künftige Unterhaltszahlungen (die bis zum 27. Lebensjahr des Kindes dauern können) zählt ebenfalls die Leistungsfähigkeit des Unterhaltszahlers; hier gibt es so genannte Selbstbehalte, die Deinem Freund bleiben müssen. Derzeit sind das 900 EUR pro Monat. Suche mal hier oder bei Google nach den Stichworten "Düsseldorfer Tabelle" und "Mangelfall".
Deine EInkünfte können nicht direkt für Unterhaltszahlungen herangezogen werden; allerdings kann der Selbstehalt Deines Freundes sinken, wenn Ihr zusammenwohnt (Stichwort: Haushaltsersparnis). Ob Ihr verheiratet seid, spielt dabei keine Rolle.
Also: Zunächst mal kommt der Vaterschaftstest. Und falls dieser positiv ist, kommt auch eine Vaterrolle, die mehr beinhaltet als nur Unterhalt zu bezahlen: Um Kinder muss man sich nämlich auch kümmern und versuchen, einen guten Kontakt aufzubauen und zu pflegen. Daran wirst Du als "Next" zwangsläufig beteiligt sein.
Ermutigende Grüsse
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
viel sagen kann ich dir nicht zu deinen Fragen, aber als Zweitfrau mit ner gierigen Ex an der Backe hab ich so meine Erfahrungen machen können.
Was die Heirat usw angeht...tja, wenn ihr zusammen lebt, dann teilen sich in Gerichts Augen eure Kosten für Miete und und und.
Zwar hat mich nie einer direkt nach meinem Einkommen gefragt, aber so hintenrum spielte ich dann doch immer eine Rolle.
Zur direkten Zahlung von KU für das Kind wirst du wohl nicht herangezogen-das wäre mir neu. Nach der Heirat ist aber trotzallem Vorsicht geboten-das ist nur meine Meinung und nicht maßgebend.
Tja, die Vaterschaftssache...hm, ich würde an seiner Stelle auch auf den Test bestehen...man(n) kann ja nie wissen.
Vorher nix unterschreiben, weder beim Jug noch sonstwo.
Wenn herauskommt, dass er der Vater ist und er kann nicht laufend zahlen, dann wird die Vorschusskasse zahlen und der Anspruch geht dann auf die Vorschusskasse über. Wobei hier zu beachten ist, dass die nur einen Mindestsatz zahlen und es eine monatliche Differenz geben kann, die dann zu zahlen ist und das an den Unterhaltsgläubiger=Kind.
Unterhaltsvorschuss gibt es aber nur bis zum 12. Lebenjahr oder maximal 72 Monate.
Sorry, mehr kann ich leider nicht beitragen, aber die anderen User hier sind klasse und werden dir bzw euch weiterhelfen.
Lieben Gruß und Kopf hoch, riviera
Moin,
in Ergänzung: Wenn die KM verheiratet war, bekommt sie keinen UHV. Allerdings kann der Ex der KM von Geburt bis zur negativen Vaterschaftsfeststellung den indirekt geleisteten KU als Schadensersatz von deinem LG zurückfordern. KU für die Vergangenheit ist knifflig, da dein LG nichts davon wusste und somit nicht rechtskräftig in Verzug gesetzt wurde. Ich denke, eine Rückzahlung von UHV kommt nicht in Frage.
Offen ist, auf was genau geklagt wurde, sprich: Ist es eien Stufenklage? Wird also dein LG zunächst auf Vaterschaftsfeststellung und bei positivem Befund auf KU verklagt oder wird zunächst nur die Vaterschaft festgestellt. Bei letzterem wäre er aus der KU-Nummer ebenfalls raus.
DeepThought
P.S.: Ich habe kein Problem damit, dass der Steuerzahler dafür aufkommen muss. Schließlich kann nicht jeder Mann, der mit einer Frau in die Kiste hüpft, eine Rücklage bilden. Und wenn die Km derart unempfindlich ist, dann sollte sie für den Schaden aufkommen. Dein LG kann nach meiner Meinung nicht allzuviel dafür.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
zunächst einmal möchte ich mich erst mal bei euch für eure rasche und ausfürhlichen Antworten bedanken.
Um ein paar Fragen noch zu beantworten die von euch kamen....
Angeklagt wird er auf Vaterschaftsfeststellung und bei positivem Befund auf KU.
Was mit dem Kind ist?
Keine Ahnung. Mein Freund macht sich über sowas erst Gedanken wenn er tatsächlich der Vater ist. Aber er hatte mal erwähnt, das wenn er der Vater ist das er auch was von seinem Sohn haben will. Es sind zwar schon 9 Jahre vergangen und sicherlich wird es bestimmt auch schwierig werden sich ihm zu nähern, gerade weil die Mutter das sicherlich nihct wünscht, aber alles ist möglich. Wir werden schauen wenn es soweit ist, aber wenn schon Zahlen dann finden wir das doof wenn man ein Zahlvater ist und nach bspw. 30 Jahren gefragt wird warum man sich nie für ihn interessiert hat.
WIe groß sind die Chancen das noch ein anderer Mann im Spiel war?
Die Chancen sind nicht gerade klein, da sie sich gerne mal ein trank in der Disco und zum Teil so das sie nicht mehr wusste was am vortag war.
Mein Freund bekommt knapp 1100 und laut www hat man einen Selbsterhalt von 900Euro. Laut Düsseldorfer Tabelle müsste er 245 Euro leisten. Wie ihr selbst errechnen könnt würde das über sein Einkommen gehen. Was passiert mit dieser Differenz? Zahlt diese wieder ein Amt? Wenn ja, muss er dann diese Differenz irgendwann auch zurückzahlen oder kann es auch sein, das berücksichtigt wird das er das was er hat bezahlt?
Wenn er 1100 netto hat, würden noch berufsbedingte Aufwendungen (ca. 5% vom Netto) sowie Altervorsorge abziehbar sein (4%) und der Rest würde bis zum Selbstbehalt als KU fällig werden. Ich denke, ergänzender UHV würde knapp werden.
Grundsätzlich würde ich der Mutter klar machen, dass Vaterpflichten auch Vaterrechte mit sich ziehen und dann grundsätzlich auch für eine Annäherung gekämpft würde.. Ist schon toll, dass sie scheinbar nur einen Zahlvater sucht. *grummel*
Andererseits ist es natürlich schon realistisch, dass er gar nicht der Vater ist, wenn sie so "filmrissiges" Verhalten hatte... Trinkt sie immer noch?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
das wissen wir nicht. Damals war sie so ob sie sich durch ihr Mutter sein geändert hat weiß ich nicht.
Mir tut das ganze auch weh. Ich bin immer dafür das ein Kind auch einen Vater braucht und nicht nur eine Mutter. Aber was mich schon ein wenig erschreckt. Er hört Böhse Onkels, trägt einen Error Schnitt und ist Hyperaktiv.
Das ist zwar Geschmacksache und unsere Kinder heut zu tage sind eben verrückt aber dennoch macht man sich dann so seine Gedanken.
Ich denke das es so war das man ihr die Pistole beim JA auf die Brust gesetzt hat und das sie glaubt es gäbe keine andere Möglichkeit
Mit 9 Jahren Böhse Onkelz... na ist ja traumhaft....
Naja sicher, ohne Angabe möglicher Väter keine Kohle, das ist mal klar... wenn sie die 72 Monate noch nicht ausgeschöpft hat, hätte sie ja noch drei Jahre Anspruch auf UHV und den will der Staat ja vom Vater wieder haben...
Einigt euch auf einen Test und schaut dann weiter...
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
was mich noch interessieren würde. was wäre wenn ich nun schwanger werden würde?
was mich noch interessieren würde. was wäre wenn ich nun schwanger werden würde?
es geht nicht darum das wir uns drücken wollen nur das kann ja auch mal passieren sind schliesslich schon 6 jahre zusammen
Dann würden beide Kinder gleichberechtigt bezüglich Unterhalt sein.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
so ein Thema hatte ich gerade ... nur woanders.
1) Die gute Nachricht ist, der BU für die Mutter fällt schonmal gänzlich weg.
2) die schlechte Nachricht, der KU kann Rückwirkend ab Geburt geltend gemacht werden, da der KV nicht in Verzug gesetzt werden konnte, da er nicht bekannt war. Für den Zeitraum in dem der Ehemann gezahlt hat, kann er - wie Deep schon schrieb - Schadensersatz fordern, sodenn er denn davon weiss.
Aber:
§ 1613 III BGB
(3) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 kann Erfüllung nicht, nur in Teilbeträgen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt verlangt werden, soweit die volle oder die sofortige Erfüllung für den Verpflichteten eine unbillige Härte bedeuten würde. Dies gilt auch, soweit ein Dritter vom Verpflichteten Ersatz verlangt, weil er anstelle des Verpflichteten Unterhalt gewährt hat.
Könnte ein Lösungsansatz sein.
Da die Familiäre Situation allerdings ziemlich verworren erscheint, würde ich in jedem Fall auf den Vaterschaftstest bestehen. Sollte die Vaterschaft tatsächlich festgestellt werden, kann dieses Verfahren locker um die 1000 Euro kosten. Aber anscheinend gibt es da noch ein paar andere Kanditaten und sollte die Vaterschaft ausgeschlossen werden, bleibt sie (die KM) auf den Kosten sitzen.
Im übrigen, wurde auch schon angesprochen, wird es keinen UHV gegeben haben, in der Zeit wie sie noch verheiratet war. D.h. dieser Zahlungsrückstand wird nicht so groß sein.
Wichtig ist noch die Verjährung des bisherigen Zahlvaters. Wenn die Vaterschaft feststeht, dann hat er nach §195 BGB drei Jahre Zeit den KU zurückzufordern.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
waren heute beim Anwalt...
also erst mal sagte er uns das es richtig ist das der geschädigte Vater Geld zurück verlangen könnte. Aber die meisten anwälte raten das eine klage bei den leuten nix bringt wo nix zu holen ist. Mein Freund verdient nicht gerade viel und könnte wirklich so gerade mal dies und das bezahlen.
Er sagte das UHV nur ab dem Zeitpunkt verlangt (auch rückwirkend) verlangt werden kann sobald sein name ins rollen kam. Sprich letztes Jahr April. Für den Zeitraum kann es zurück gefordert werden und für davor fällt es weg. Wegen einer Gesetzesänderung im Jahre 2004. Bekomme das aber nicht mehr ganz zusammen.
Wir haben heute den Anwalt beauftragt bei dem Verfahren dabei zu sein und möchten auch das richterliche Gutachten durchführen. Wir sind uns im klaren darüber das es ein wenig kostet aber das nehmen wir im kaum wenn wir dann auch 100% bescheid wissen. Denn bei den billigeren werden oft nur die Blutgruppen verglichen und das ist uns ein wenig zu unsicher.
Bekomme das ganze Gespräch gar nicht mehr so 100% zusammen. Jedenfalls muss er schon mal von den 9 Jahren, so alt der Junge ist acht jahre schon mal nicht mehr zahlen. Wegen dieser Änderung. Und da der andere kaum was gezahlt hat, so wie sie damals sagte müssen wir uns da auch erst mal keine so großen sorgen machen. Man kann erst ab dem fallen seines Namens verlangen
Fazit:
Anwaltskosten
Testkosten
gerichtskosten
unterhalt
1 Jahr rückzahlung
ohne die 8 jahre ist schon ein erheblicher vortschritt wenn er es sein sollte
Hallo zusammen,
nun ist so gut wie alles erledigt.... *wie man`s nimmt*.
Die Blutabnahme war am 5.9. Wir schätzen das Ergebnis wird so ende September anfang Oktober kommen.
Ich bin immer noch sehr ruhig da ich immer noch die Hoffnung habe das er nicht der Vater ist.
Er sagte zu mir das wenn er es ist, das er versuchen will eine Beziehung zu dem Kind aufzubauen. Er möchte kein *Zahlvater* sein und sich irgendwann anhören das er sich ja nie für ihn als Mensch interessiert hat. Es ist löblich- doch ich bin gespannt wie sich das ganze dann auf unsere Beziehung auswirkt. Bei einigen geht es gut aber bei anderen eben nicht.....
warten wir es ab. Sobald das Ergebnis bekannt ist schreibe ich es auch natürlich
sodele...
das Ergebnis der LGC liegt vor so teilte uns es unser Anwalt mit. Aber ob er nun positiv oder negativ ist wissen wir nicht. Aber sagt das nicht schon alles?
Wenn er das mittelt warum sagt er nicht auch das Ergebnis?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
das frag ich mich auch.... ein kleiner hinweis wäre schon nett gewesen. nun müssen wir bis montag warten :exclam:
so- nun steht es fest.
Wir haben heute erfahren das mein Freund zu 99,99998% der Vater ist.
Wir haben heute einen Termin beim Anwalt gehabt der uns erst mal über die nächsten DInge aufgeklärt hat. Sprich, Vaterschaftsanerkennung, Unterhalt, Nachzahlung von Unterhalsvorschuss durchs Jugendamt, Test und Gerichtskosten. Das ist die eine Sache.
Die andere wir haben einen Termin bei einer Beratungsstelle für nächsten Mittwoche gemacht. Dort wird und jemand über ähnliche Fälle aufklären und uns Ratschläge geben da mein Freund von seinem Umgangsrecht, wenn möglich gebrauch machen will. Aber dies nicht mit ihr oder dem jugendamt sondern über eine Nebenstelle damit sie nicht hinterher geschichten erfinden könnte- was ich auch sehr gut finde.
Mein Freund war heute total geknickt auch wenn man damit gerechnet hat, aber es dann zu wissen ist schon ein Schock 🙁
Wie es mir geht? Kann ich nicht wirklich sagen. Ich glaube das ich es immer noch nciht glauben kann denn mir stand nur die Pisse in den Augen aber weinen musste ich noch nciht. Ich habe immer gesagt zu meinen Freunden das sie sich nie einen Mann mit einem Kind von einer anderen nehmen sollen und nun bin ich selbst in der Situation. Als mein Vater damals seine neue Frau kennenlernte habe ich ihnen auch quasi das Leben zur hölle gemacht. Ich glaube das ist nun die Strafe dafür- zumindest sehe ich das so und nun muss ich schauen wie ich damit klar komme.
Mein Freund sagte mir häufiger als sonst das er mich liebt - ich glaube er hat schon ein wenig angst das ich das abstosse das er den Kontakt zum Sohn will. Aber so ist es nicht- ich würde ihn nicht lieben wenn er nicht genauso handeln würde.
Was mir nur total gegen den Strich geht- das man ihm den Sohn 9 jahre vorenthalten hat und das sie damit unbestraft durch kommt und das dies nicht noch genug ist - nein nun darf er auch noch sämtliche Zahlungen tätigen und das nur weil das Jugendamt ihr die Pistole auf die Brust gelegt hat und gesagt hat wenn kein Name dann behalten wir den weiteren Unterhalt ein. Ich weiß das so was rechtswiedrig ist aber das Jugenamt mit solchen Methoden eben arbeitete. Nun gut...
Ich bin ehrlich gesagt gespannt was nun weiter passiert...
moin, chiaraheart,
1. ich find's klasse, dass dein freund spontan gesagt hat, dass er einen kontakt zu seinem sohn aufbauen will.
2. ihr beide seid jetzt ca. 6 jahre zusammen - mit allen höhen und tiefen. sag ihm 'ich liebe dich auch, und dein sohn ist willkommen. dann sind wir auch eine kleine familie'. was meinst du, wie dein freund reagieren wird?? na siehste!! 😉
3. mach dir mal darüber, was du früher irgendwann gesagt hast, keine gedanken.
4. und jetzt erst kommen die finanzen: es wird schwierig, aber es wird klappen!!!
ich wünsche euch alles gute!
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)