Hallo zusammen,
vor 1,5 Wochen ist meine Freundin ohne mein Wissen und meine Zustimmung mit unserem Sohn (15 Monate) aus der gemeinsamen Wohnung zu Ihren Eltern gezogen(100km entfernt), um mit Ihm am 1. August eine Wohnung (160km entfernt von mir) in Hannover zu beziehen, um dort im Mai nächsten Jahres im Laufe Ihrer Ausbildung (Studium) nach zwei Jahren Mutterschaft Ihr Referendariat (Dauer 2 Jahre) zur Berufsschullehrerin zu machen.
Jetzt stehen wir kurz vor dem gemeinsamen Gespräch beim Jugendamt und ich hätte gerne von euch ein paar Ratschläge, wie ich mich verhalten soll.
Dazu müsst Ihr die Vorgeschichte kennen, ich hoffe Sie wird nicht zu lang:
Ich (30 Jahre) arbeite im väterlichen Betrieb und bin beruflich bis jetzt sehr eingebunden, was ich gerne gemacht habe, um uns gemeinsam etwas aufzubauen.
Meine Freundin (30 Jahre) zog nach Beendigung des Studiums aufgrund der Schwangerschaft von Osnabrück zu mir in die Nähe von Oldenburg (Anfang 2006). Wir waren bis dahin sieben Jahre zusammen, davon zum Schluss 4 Jahre Wochenendbeziehung. Zum gleichen Zeitpunkt begann ich beruflich bei meinem Vater einzusteigen. Sie wollte für 2 Jahre Ihre Ausbildung pausieren um dann mit dem 2 jährigen Referendariat die Ausbildung zu beenden.
Wir hatten vor, in diesem Jahr nach Oldenburg zu ziehen, da sich meine Freundin im jetzigen Wohnort nicht wohl fühlte (zu ländlich).
Mitte April diesen Jahres waren wir dann im gemeinsamen Urlaub mit dem Kleinen. Hier gerieten wir aneinander, da ich mich auf einen schönen Familienurlaub gefreut hatte und Sie den Alleingang machte, d.h. während ich den Kleinen betreut hatte, war Ihr wichtiger zum Aprés- Ski zu gehen. Nach dem Urlaub gab Sie mir bekannt, dass Sie am kommenden Tag die Wohnung kündigen wird und ich könnte mir überlegen, ob ich mit nach Oldenburg ziehen werde. Als ich Ihr erklärte, dass ich – ohne über die Vorkommnisse im Urlaub zu reden- nicht darauf einwilligen kann, erfuhr ich von Ihr, dass Sie vor Antritt des Urlaubs mit einer Wahrsagerin telefoniert hat, die anhand von Fotos von uns dreien sagte, dass ich ein gestörter Mann wäre, bei dem sich die Störung sich noch verschlimmert, dass unser Sohn sich gut entwickeln wird, dass Sie egoistischer werden müsste, dass Ihr Oldenburg nicht reichen wird, dass ich trotzdem ein toller Mann wäre und, dass die Beziehung zu 99% beendet ist.
Unsere Gespräche verliefen dann in die Richtung, dass es vielleicht besser wäre, sich zu trennen und vielleicht besser für den Kleinen, wenn es so früh geschieht, dass wir aber gemeinsam für den Kleinen sorgen werden, denn immerhin ist ja nicht s schwerwiegendes passiert, wie Fremdgehen o.ä.. Ich bin nämlich nicht der Typ, der andere zu nichts zwingt, wenn Sie es nicht wollen. Wenn Sie gehen will, werde ich Sie also nicht davon überzeugen bei mir zu bleiben.
Wir schliefen weiter in einem Bett und versuchten uns (wegen dem Kleinen) normal zu verhalten. Es kam, wie es kommen musste, die Fronten verhärteten sich. Es passierten so viele Dinge, wovon zu berichten ewig dauern würde. Nur soviel: ich hatte die ganze Zeit gehofft, wir fänden eine gute Lösung für den Kleinen, z.B. das Sie nach Oldenburg geht (16 km) entfernt, damit ich Sie in Ihrer Ausbildung unterstützen könnte und mich um den Kleinen kümmern könnte, oder zumindest nach Osnabrück, was schon dichter wäre als Hannover. Das Hannover zur Diskussion steht, wusste ich und dass Sie nicht nach Oldenburg (weil zu dicht an meiner Familie, zu klein und weil Sie es für immer nicht mögen würde) geht, wusste ich auch, aber zumindest Osnabrück hatte ich gehofft. Von heute auf Morgen erfuhr ich dann aber, dass Sie nach Hannover gehen wird am 1. August (per sms).
Danach sagte ich Ihr, ich möchte zuerst zum Jugendamt und die sollen dann entscheiden, zu wem unser Sohn kommt, denn mittlerweile war ich mit Ihrem Alleingang nicht mehr einverstanden. Ich wusste nur, dass der Kleine zur Tagesmutter in Hannover gehen soll, während Sie in der Schule unterrichtet. Familie hat Sie nicht in Hannover. Nur einige Freunde aus Ihrer Studienzeit in Osnabrück.
Sie muss also 12 Stunden in der Woche Unterricht geben, wovon jede Stunde ca. 4-6 Stunden zu Hause vorbereitet werden muss. Also morgens will Sie in die Schule (Kleiner bei der Tagesmutter), Nachmittags will sie sich um den Kleinen kümmern und Abends bis Nachts will sie den Unterricht vorbereiten.
Ich bin allerdings auch bereit, für den Kleinen zu sorgen. Da ich frei über meine Arbeitszeiten verfügen kann, könnte ich mich genau auf den Kleinen einstellen. Wenn ich arbeite kommt er auch zur Tagesmutter, (ca. 7 Stunden am Tag), ich könnte mir einen Tag frei nehmen, ich könnte auch oft von zu Hause aus arbeiten, ich habe meine Familie hier, er hat bis jetzt hier gelebt, wenn unvorhergesehene Dinge passieren (arzt o.ä.) könnte ich einspringen.
Ich würde dass auch nicht machen, wenn ich der Meinung wäre, dass es nicht klappt.
Ihre Vorstellungen und Ihr Verhalten finde ich für den Kleinen unverantwortlich.
Ihren Auszug hat Sie damit begründet, dass ich mit dem Jugendamt gedroht hätte (ich wollte zunächst nur mit dem Amt alleine reden) und dass Entführungsgefahr bestünde sprich, dass ich am folgenden WE wenn Sie nach Hannover wollte um sich eine Wohnung anzusehen, Sie den Kleinen danach nicht wieder sehen würde. Gestern, Samstag am 7. Juli durfte ich den Kleinen nur für 2 Stunden besuchen (bei Ihren Eltern), ohne mit Ihm das Haus zu verlassen.
Jetzt meine Fragen zum gemeinsamen Gespräch beim JA:
Sie wird versuchen, nachzuweisen, dass ich für den Kleinen bis jetzt keine Bezugsperson war (dabei habe ich Ihn fast jeden Abend ins Bett gebracht davor immer zwei Stunden mit Ihm gespielt, war Mittags da, jedes WE (Samstags morgens habe ich meistens noch gearbeitet), wenn Sie fort wollte (bsp. Freundin in Köln oder Frankfurt besuchen) habe ich den Kleinen genommen. Wir hatten also eine intensive Zeit, wenn ich da war.
Sie wird versuchen nachzuweisen, dass Sie jetzt auch besser für seine Betreuung sorgen kann, als ich.
Sollte man das JA darauf hinweisen, wie egoistisch Sie handelt, das ich Ihn zur Zeit nur besuchen darf (wir haben gemeinsames Sorgerecht), die Wahrsagerin erwähnen etc. oder sieht das eher nach schlecht machen der Mutter aus?
Welche Fragen wird das JA stellen?
Ich möchte vorbringen, das und wie ich den Kleinen unterbringen möchte und das ich mit einem Kompromiss: gemeinsames Aufziehen in Oldenburg (Kind dann bei der Mutter), auch einverstanden wäre.
Wie sehr herrscht noch die Meinung: Kind zur Mutter?
Wie sehr zählt die Aussicht, dass Sie den Kleinen zwar zunächst schlechter betreuen kann, aber in zwei Jahren nach dem Referendariat als Lehrerin arbeiten wird und wahrscheinlich gut in Teilzeit gehen könnte?
Als kleiner Hinweis: Sie hat unser komplettes Geld aus der Wohnung mitgenommen, da Sie zwar nicht gearbeitet hat, aber als Gegenleistung den Kleinen aufgezogen hat. Somit konnte Sie nicht verdienen, aber Sie meint, von allem was ich verdient habe, gehört Ihr trotz Nicht-Ehe die Hälfte.
Ich hoffe, der Text war nicht zu umfangreich. Vielen Dank im Voraus.
Hallo David!
Willkommen bei VS.
Erstmal: Wie kann man nicht in OL leben wollen? Na ja, verstehe einer die Frauen.
Zu deinem Problem: Das du zum JA gehst ist der richtige Weg. Zum Verhalten dort, kann ich dir nur sagen, dass du alles zu unterlassen hast, was die KM schlecht macht. KEINE verbalen Angriffe und auch keine versteckten zwischen den Zeilen. Versuche so ruhig wie möglich die Situation zu schildern. Das die Sache mit einem Besuch deiner EX bei einer Wahrsagerin angefangen hat, würde ich mitten in einem Satz ganz beiläufig erwähnen. Wenn das für das JA eine Rolle spielt, werden sie nachfragen. Auch solche Fragen seitens des JA so sachlich, wie irgendmöglich beantworten. Dir geht es nur ums Kind und um nichts anderes. Das muss so klar beim JA ankommen.
Ob sie nun der Meinung ist, du bist keine Bezugsperson, oder in China fällt nen Sack Reis um. Du bist der Vater und das kann EX nicht wegreden. Beteilige dich nicht an solchen gesprächen, dass führt zu nichts. Wenn sie beim JA solche Sprüche lässt, werden die ihr, vermutlich, dass letzte zuerst sagen. Egal was kommt: RUHIG BLEIBEN : SACHLICH BLEIBEN :
Außerdem solltest du für die Zukunft Gesprächsbereitschaft zeigen. Das signalisierst du am besten, indem du das JA um ein gemeinsames Gespräch mit deiner EX bittest, wo das JA vermittelnd eingreifen kann. Das Ziel eines solchen gespräches kann sein eine Umgangsregelung auf Papier zu bringen( war nur nen Beispiel).
Gegen den Umzug kannst du zwar vorgehen und ihn, möglicherweise sogar verhindern für eine Zeit, doch da sie aus beruflichen Gründen umzieht, bist du da letzten endes chancenlos. Bringt also nichts in dieser Hinsicht ein Fass aufzumachen.
Das deine EX, oberflächlich betrachtet, egoistisch handelt ist klar. Doch wird ihr niemand zum Vorwurf machen, dass sie bemüht ist, sich beruflich zu festigen. Auch das JA nicht.
In jedem Fall solltest du so schnell wie möglich handeln, denn wenn EX erst umgezogen ist, sind nicht zu ändernde Fakten geschaffen, mal davon abgesehen ist dann das JA in Hannover zuständig und nicht mehr OL. Also: Gib Gas!
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo Jemmy,
vielen Dank für deine Antwort, das eröffnet mir einen weiteren Aspekt, denn die mögliche Tatsache, dass sich die KM beruflich festigen möchte und dies positiv vom JA bewertet wird, habe ich bis jetzt noch nicht betrachtet.
In vielen persönlichen Gesprächen -auch mit selbst betroffenen- habe ich eher den Eindruck gewonnen, dass es keinen sachlichen Grund gibt, das Kind mit nach Hannover zu nehmen, sondern dass dies nur der Wunsch der Mutter ist, denn Ihre Ausbildung könnte Sie mit wenig Aufwand auch in Oldenburg beenden, was ja ursrünglich auch von uns gemeinsam so vorgesehen war. Sie müsste nur einmal die Woche mit der Bahn nach Osnabrück fahren. An diesem Tag könnte ich den Kleinen nehmen und auch sonst könnt e ich Sie gut unterstützen.
Des Weiteren habe ich eine gute Möglichkeit, aufgrund der flexiblen Arbeitszeitgestaltung und der möglichen Reduzierung der Arbeitszeit, den Kleinen zumindest in den kommenden Jahren besser zu betreuen als Sie.
Das muss man doch als normal denkender Mensch erkennen, dass es für den Kleinen unförderlich ist, nach Hannover zu gehen.
Aber wahrscheinlich nimmt auch diese Geschichte wieder den üblichen Weg - Kind zur Mutter, für den Fall, dass ich nach einer erfolglosen Kompromiss-Suche das ABR beantragen werde und das werde ich tun, denn für den Kleinen wäre es wirklich besser.
Alles Gute
David
Moin David,
vermutlich muss ich Dich etwas desillusionieren, damit Du Dich nicht über Gebühr mit den falschen Dingen beschäftigst
In vielen persönlichen Gesprächen -auch mit selbst betroffenen- habe ich eher den Eindruck gewonnen, dass es keinen sachlichen Grund gibt, das Kind mit nach Hannover zu nehmen, sondern dass dies nur der Wunsch der Mutter ist
dieser Wunsch genügt den meisten Familiengerichten voll und ganz
denn Ihre Ausbildung könnte Sie mit wenig Aufwand auch in Oldenburg beenden, was ja ursrünglich auch von uns gemeinsam so vorgesehen war. Sie müsste nur einmal die Woche mit der Bahn nach Osnabrück fahren. An diesem Tag könnte ich den Kleinen nehmen und auch sonst könnt e ich Sie gut unterstützen.
das wiederum interessiert kein Schwein; gerade weil die im Rahmen einer Partnerschaft getroffenen Vereinbarungen nicht mehr gelten, trennt man sich ja.
Das muss man doch als normal denkender Mensch erkennen, dass es für den Kleinen unförderlich ist, nach Hannover zu gehen.
Das "normale Denken" solltest Du ausser acht lassen, wenn Du Dich mit familienrechtlichen Gegebenheiten beschäftigst. Und zu denen gehört nun einmal, dass Kinder (zu) ihren Müttern gehören. Abweichungen hiervon gibt es nur bei grober und nachweislicher Misshandlung und Vernachlässigung.
Aber wahrscheinlich nimmt auch diese Geschichte wieder den üblichen Weg - Kind zur Mutter, für den Fall, dass ich nach einer erfolglosen Kompromiss-Suche das ABR beantragen werde und das werde ich tun, denn für den Kleinen wäre es wirklich besser.
Diesen üblichen Weg würde ein von Dir angeleiertes ABR-Verfahren tatsächlich nehmen: Du hast als Vater (selbst wenn Du tatsächlich mitsorgeberechtigt bist; dafür müsste es eine von Deiner Ex unterschriebene Sorgeerklärung zu Deinen Gunsten geben) unter den gegebenen Umständen praktisch keine Chance, das ABR zu bekommen. Ich kenne KEINEN Fall, bei dem unter den von Dir geschilderten Umständen das ABR für ein 15 Monate altes Kleinkind dem Vater zugesprochen worden wäre. Und ich kenne viele Fälle...
Zusammenfassend: Macht es Sinn, Ziele zu verfolgen, die von vornherein aussichtslos sind, die Fronten zwischen Dir und Deiner Ex aber verhärten? Diese Frage kannst nur Du allein entscheiden.
Greetz
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille 007,
es fällt mir sehr schwer, mich für diese Antwort zu bedanken, denn Sie haut mich einfach um, trotzdem vielen Dank.
Man kann sagen, dass es Alles komplett "über den Haufen wirft".
Es kann doch nicht sein, dass man mit dem Druckmittel "Kind" zum Spielball der Mutter wird.
Man wird sich doch immer Vorwürfe machen, dass man nicht für seinen Sohn und seine Rechte gekämpft hat.
Da muss ich erstmal drüber nachdenken.
Vielen Dank
David
Hallo David,
So Leid es mir für dich tut, doch leider sind die Aussagen von Brille faktisch nicht vom Tisch zu wischen.
Von " normal " denkenden Menschen kann man im Familienrecht nunmal leider nicht ausgehen. Auch die Meinung " anderer" hört sich oft gut an ist aber leider nicht Maßgebend. Egal wie objektiv man versucht eine sollche Sache zu betrachten, ist leider das Denken im Maßstab des " Mutterbonus" noch in den Köpfen der meisten Menschen verankert. Nichts desto trotz, kannst du dir für dir Zukunft eine starke Position sichern, indem du in stetigen Kontakt mit den zuständigen Ämtern bleibst.
Nicht vergessen: Die Zukunft ist noch nicht geschrieben!
Dein Umgangsrecht ist und bleibt aber unbenommen.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
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Moin David,
es fällt mir sehr schwer, mich für diese Antwort zu bedanken, denn Sie haut mich einfach um, trotzdem vielen Dank.
Man kann sagen, dass es Alles komplett "über den Haufen wirft".
Es kann doch nicht sein, dass man mit dem Druckmittel "Kind" zum Spielball der Mutter wird.
Man wird sich doch immer Vorwürfe machen, dass man nicht für seinen Sohn und seine Rechte gekämpft hat.
Du bist weder der erste noch der einzige, der sich wundert, warum gesunder Menschenverstand im Familienrecht weitgehend ausgeklammert wird. Das hat allerdings vor allem damit zu tun, dass mit gerichtlicher Hilfe geklärt werden soll, was erwachsene Menschen eigentlich eigenverantwortlich untereinander klären können müssten.
Es würde Dir nichts bringen, Dir mit falschen Versprechungen falsche Hoffnungen zu machen - auch wenn es in Deinem Umfeld Menschen geben mag, die das versuchen. Aber die Rechtssprechung in Deutschland ist nun einmal eindeutig - eine Mutter, die sich nichts zuschulden kommen lässt, wird quasi automatisch zur Kinderbesitzerin.
Deshalb kann ein guter Rat an Dich nur heissen: Sorge für regelmässige Umgänge und damit für eine gute Bindung zu Deinem Sohn. Vielleicht zieht Deine Ex nach ihrem Referendariat ja wieder in Deine Nähe, so dass Du Deine Vaterrolle umfänglicher ausfüllen kannst. Wenn man allerdings schon jetzt Porzellan zerschlägt - zum Beispiel durch ein aussichtsloses ABR-Verfahren - verhärten sich die Fronten leicht; dann kann es tatsächlich passieren, dass Du auf den "üblichen" Umgang heruntergeurteilt wirst, und das ist - bestenfalls - jedes zweite Wochenende, wo Du nach Hannover fahren und Deinen Sohn für ein paar Stunden sehen darfst.
Grüssles
Martin
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Hallo Martin,
nochmal vielen Dank, dass du dir die Zeit nimmst...
Es sieht mitlerweile so aus, dass ich heute nochmal bei meiner Anwältin war, die den Fall nun auch schon länger mit verfolgt.
Ich habe Ihr von den Reaktionen hier berichtet und Sie hat es etwas anders dargestellt.
Ich kann davon ausgehen, von Ihr eine objektive, realistische Meinung zu hören.
Demnach hält Sie die Situation nicht für "erledigt".
Unter der Voraussetzung, dass es ums Kindeswohl geht, stehen meine Aussichten, nach einer nicht gütlichen Einigung das ABR zu erhalten, nicht schlecht. Natürlich garantiert Sie nichts, aber Sie hält es als Anwältin für Familienrecht in unserem Bereich für nicht ausgeschlossen, dass ich aufgrund der Sachlage das ABR bekomme. Sie hat durchaus solche Fälle schon gehabt, wo es nicht unbedingt darum ging, dass die Mutter trinkt o.ä. und somit nicht fähig gewesen wäre.
Die Fakten sehen wie folgt aus:
Wenn der Kleine zu mir käme: Ich würde meine Stelle reduzieren, könnte von zu Hause und am WE arbeiten, wäre sehr flexibel, was Arztbesuche etc. angeht, es existiert hier ein familäres Umfeld, Tagesmutter, der Kleine hat bis jetzt hier gelebt und ich wohne in unserer Wohung.
Er hätte geregelte Tagesabläufe, dürfte oft zur Mutter und ich bin trotz wenig Zeit bis jetzt auf jeden Fall eine starke Bezugsperson für den Kleinen gewesen, denn ich habe jede freie Minute mit Ihm verbracht. Das habe ich mir alles reiflich überlegt und es würde tatsächlich gut klappen, was bedeutet, dass ich es nicht mache , um der KM eins auszuwischen, sondern für den Kleinen.
Wenn der Kleine bei Ihr in Hannover wäre: müsste Sie in 4 Tagen 12 Unterrichtsstunden geben, wovon jede mit 4 bis 6 Stunden zu Hause vorbereitet werden müßte (mind. 60 Stunden die Woche). Des Weiteren hätte Sie einen Tag Seminar, an dem Sie keine Zeit hat.
Sie hat kein großes soziales und überhaupt kein familäres Umfeld, Sie würde komplett neu anfangen. Der Kleine wird im Umgang auch nicht einfacher werden, Tagesmutter existiert, der Kleine müßteständig Bahn und Auto fahren, etc. Das Sie eine kleine PArtymaus ist, die regelmäßig auch unter die Leute muss, ist dabei noch nicht mal erwähnt.
Meine Anwältin geht davon aus, dass man mit einer Entscheidung zum Wohle des Kindes rechnen kann.
Zusätzlich gäbe es bei einer richterlichen Auseinandersetzung noch einiges an schmutziger Wäsche, (z.B. ungeplanter Auszug, Kindesentzug für den Vater, Geld entwendet, Drohung mit richterlicher Verfügung, dass der Opa das Kind nicht alleine sehen darf wegen Krankheit, etc.) was auch nicht unbedingt für Ihre Person spricht.
Wenn ich das ABR nicht beantrage, was habe ich davon.? Wenn Sie nach 3 JAhren auf die Idee kommt, nach Berlin zu ziehen, dann könnte ich auch nichts mehr ausrichten. Des Weiteren würde mir ohne ABR Klage und mit entzogenem ABR immer unterschwellig und direkt mit Kindesentzug gedroht werden können.
Und schon stehe ich vor der großen Frage, was ich am besten machen sollte, vor allem im Sinne des Kleinen. Morgen ist erstmal der Termin beim JA und dann muss ich mich kurzfristig entscheiden, sonst ist ein anderes JA zuständig, denn ich gehe davon aus, das wir uns nicht einig werden.
Grüße
David
Und schon stehe ich vor der großen Frage, was ich am besten machen sollte, vor allem im Sinne des Kleinen.
Ja genau, dass ist dir Frage und nur du kannst sie beantworten, den du musst dafür gerade stehen und dich morgens im Spiegel ansehen können.
Doch bitte verlasse dich nicht darauf, dass du im Sinne des Kleinen handelst und deine Handlung durch deutsche Unrrechtsprecher zur richtigen Handlung erklärt wird. In diesem Falle wärest du nicht der Erste, der eine Bauchlandung erlebt.
Also: Hope the best and expact the worst !
Ich wünsche dir alles gute! Halt uns auf dem Laufenden.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo David,
jetzt mal ganz ohne Illusionen: hast du eigentlich das GSR oder hast du gesetzlich momentan nur ein Umgangsrecht?
Denke immer dran, dass die Rechtsanwälte ihren Lebensunterhalt durch Prozesse verdienen 😉
Gruß
eskima
Hallo!
Ich kann nicht nachvollziehen, dass Dir hier von einem Moderator geraten wird, den Umzug des gemeinsamen Kindes ohne weiteres hinzunehmen. :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:
Soweit ich weiss habt ihr GSR. Somit darf die KM den Wegzug Eures Kindes nicht ohne Dein Einverständnis durchziehen. Ich an Deiner Stelle würde an Deiner ursprünglich geplanten Vorgehensweise nichts ändern.
Gruß, Lutz
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
... wichtig: ein Anwalt gibt Dir nie eine Garantie - Du kannst immer alles verlieren ... und wie ich gelesen habe, habt ihr beide das GSR - mag heissen, Du hast es und musst es "nur" ausleben. Und das gibt Dir Rechte! Warte nicht ab, was passiert.
Grüße
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Moin Lutz,
Ich kann nicht nachvollziehen, dass Dir hier von einem Moderator geraten wird, den Umzug des gemeinsamen Kindes ohne weiteres hinzunehmen. :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:
Von "ohne weiteres" kann keine Rede sein; allerdings macht es speziell im Familienrecht Sinn, sich mit den gegebenen Realitäten zu befassen anstatt irrealen Wunschträumen nachzuhängen. Wenn ich Deine eigene Geschichte richtig im Kopf habe, ist Deine Ex mit Euren Kindern gegen Deinen Willen ans andere Ende der Republik gezogen. Konntest Du es verhindern? Wenn nein: Warum nicht? Die Antwort lautet: Weil das vor deutschen Familiengerichten eben so gehandhabt wird. Kennst Du einen einzigen Fall, in dem einem (unverheirateten!) Vater gegen den Willen der KM das ABR für ein Kleinkind von 15 Monaten zugesprochen worden wäre? Falls nein: Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit, dass genau das im Fall des Thread-Openers erstmals passiert?
Der Rat, es trotzdem zu probieren, ist daher etwa so sinnvoll wie durch eine Betonwand laufen zu wollen, denn das Ergebnis ist in beiden Fällen vorhersehbar und schmerzhaft. Allerdings ist nach einem gerichtlichen Scharmützel um das ABR die Tür für einvernehmliche Umgangsregelungen oft verschlossen - dann kriegt man vom Betreuungselternteil genau das, was ausgeurteilt wurde und kein bisschen mehr. Was genau hat man dann gewonnen?
Soweit ich weiss habt ihr GSR.
Das mit dem GSR können wir nur vermuten; der TO hat sich auf meine diesbezügliche Nachfrage noch nicht geäussert. Erfahrungsgemäss glauben viele unverheiratete Väter, im Besitz des GSR zu sein, obwohl es gar keine Sorgeerklärung der KM gibt.
Somit darf die KM den Wegzug Eures Kindes nicht ohne Dein Einverständnis durchziehen.
Das ist die Theorie. Die Praxis sieht anders aus; was Mütter ungestraft dürfen, kann man hier im Forum zuhauf nachlesen.
Ich an Deiner Stelle würde an Deiner ursprünglich geplanten Vorgehensweise nichts ändern.
Übernimmst Du auch die moralische Verantwortung für diesen Rat, wenn die Kiste vorhersehbar in die Hose geht und nur der "handelsübliche" Umgang von ein paar Stunden pro Monat dabei herauskommt?
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo!
Von "ohne weiteres" kann keine Rede sein; allerdings macht es speziell im Familienrecht Sinn, sich mit den gegebenen Realitäten zu befassen anstatt irrealen Wunschträumen nachzuhängen. Wenn ich Deine eigene Geschichte richtig im Kopf habe, ist Deine Ex mit Euren Kindern gegen Deinen Willen ans andere Ende der Republik gezogen. Konntest Du es verhindern?
Die Frage hätte lauten müssen: Hättest Du es verhindern können...
Ich bin mir sicher, ich hätte es verhindern können, wenn ich damals den Ars.. in der Hose gehabt hätte, etwas mehr zu tun als nur zu reden. Deep und einige andere haben mir damals geraten vors Gericht zu ziehen. Ich bereue bis heute, damals nicht wesentlich mehr für meine Jungs getan zu haben.
Davids EX zieht es nach Hannover. Dem Kind wird so der Vater inkl. Familie genommen. Laut Davids Schilderungen hätte die liebe Ex in Oldenburg die gleichen beruflichen Möglichkeiten. Ergo ist der Umzug nur für die Mutter gut, im schlimmsten Fall verliert der Vater die Bindung zum Kind.
Wenn ich David richtig verstanden habe, würde er ein ABR-Verfahren nur dann starten, wenn die EX tatsächlich mit gemeinsamen Kind wegziehen würde. Ansonsten nicht. Und Du rätst ihm tatsächlich der Mutter freie Hand zu lassen und zu allem ja und Amen zu sagen? Was ist, wenn die KM in einem halben Jahr nach München möchte. Wäre das auch ok? Oder wäre dann der Punkt erreicht, an dem David intervenieren sollte?
Dein überheblicher Verweis auf meine eigene Geschichte und dem damit verbundenen schmerzlichen Verlust meiner Jungs bestärkt mich noch mehr, David zu raten, bei seiner bisherigen Vorgehensweise zu bleiben.
Lutz
Lutz
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Hallo nochmal!
Übernimmst Du auch die moralische Verantwortung für diesen Rat, wenn die Kiste vorhersehbar in die Hose geht und nur der "handelsübliche" Umgang von ein paar Stunden pro Monat dabei herauskommt?
Ja, diese Verantwortung würde ich übernehmen. Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus kann ich David nichts anderes raten.
Kannst Du die moralische Verantwortung für Deine Ratschläge an David übernehmen? Mehr als der von Dir angesprochene "handelsübliche" Umgang von ein paar Stunden monatlich wird David aufgrund der Entfernung zu seinem Kind definitiv bei einem Umzug nicht bleiben.
Bei meinem Rat hat David meiner Meinung nach nichts zu verlieren. Macht er nichts und lässt der KM vollkommen freie Hand hinsichtlich des Aufenthaltsortes des Kindes, hat er schon verloren...
Und das sage ich Dir als Umgangspapi der teilweise mehrmals monatlich quer durch Deutschland fährt, um Vater sein zu dürfen. Ich weiss sehr genau wovon ich rede.
nachdenkliche Grüße, Lutz
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Hallo zusammen,
ich danke euch nochmal für die intensive Auseinandersetzung mit meinem Fall.
Vorweg möchte ich nochmal sagen, dass ich über das GSR verfüge. Dies haben wir schon gemeinsam vor der Geburt geregelt.
Die Geschichte müsste nun heißen: "Kurz nach dem Besuch beim Jugendamt."
Ich glaube, es für mich nicht besser laufen können.
Es waren zwei Beamtinnen vom Jugendamt anwesend, was nach Ihrer Aussage anscheinend manchmal so gehandhabt wird.
Ich habe mich genau daran gehalten, nicht ins Wort zu fallen, keine Anschuldigungen auszusprechen, mich gesprächs- und kompromissbereit zu geben, meiner Ex nicht schaden zu wollen sondern Sie gleichzeitig zu unterstützen, alles zum Wohle des Kleinen zu betrachten, nicht auf vorangegangene Dinge zu sehr einzugehen , keine schmutzige Wäsche zu waschen und niemanden schlecht zu machen. Meine Ex hat genau das Gegenteil gemacht, Sie hat meine Familie, mein schlechtes Verhältnis zu Ihren Eltern und auch mich in gewisser Weise schlecht gemacht, weil Sie der Meinung war, wir hätten eingentlich alles geklärt bis sich meine "böse" Familie eingeschaltet hat, bei der ich Sie so schlecht gemacht habe.
Das Gespräch begann mit der Frage, was wir für uns jeweils in den folgenden 60 Min. erwarten.
Meine Ex sagte, stellte Ihre Hannover-Geschichte vor und ich sagte, ich würde mir für den Kleinen die gemeinsame Oldenburg-Variante zum Wohle des Kleinen wünschen, oder aber die Version, dass der Kleine bei mir bleibt.
Immer wieder ist meine Ex auf Dinge eingegangen, die in der Vergangenheit passierten und worauf Sie auch die Dame des JA hinwies, dass dies nicht Thema dieses Gespräches sein sollte sondern nur das Wohl des Kleinen.
Sie stellte dar, dass ich -wenn Sie nach H. geht- den Kleinen zunächst nicht haben solle sondern nur besuchen, bis er sich eingelebt hat. Dann wollte Sie mir zwar großügiges Besuchen ermöglichen aber nur alle drei Wochen solle ich Ihn dann zu mir (sein altes zu Hause) holen dürfen.
Ich habe auf den Kompromiss OL gesetzt und dargestellt, dass für den Fall, er käme zu mir, Sie den Kleinen ganz individuell wie es für alle beteiligten am besten wäre, Sie Ihn sehen und haben dürfte und dass ich Ihr nicht das Kind nehmen will, sondern das Beste für Ihn.
Sie meinte noch, dass Sie nicht von Ihrer Hannover- Version weichen würde und dass Sie jetzt auch mal dran wäre, Ihr Leben nach Ihren Wünschen zu gestalten, immerhin ist Sie jetzt 2 Jahre für Ihn zu Hause geblieben.
Zum Schluss meinte die JA beamtin, dass wir hier jetzt wohl keine Lösung finden und wir evtl. einen anderen Weg gehen müssten.
Darauf wollte ich noch eine Sache ansprechen und zwar das kommende WE. Ich fragte meine EX ob ich den Kleinen zu mir holen könnte , da ich Ihn am letzten Samstag nur für zwei Std. bei Ihren Eltern (100km entfernt, wo Sie zur Zeit mit dem Kleinen wohnt) besuchen durfte, ohne das Haus verlassen zu dürfen.
Meine Ex sagte nein, zum Schutze des Kleinen wäre es besser und zog plötzlich ein Schreiben von Ihrem Anwalt aus der Tasche.
Sie hatte eine richterliche Verfügung (Schutzbrief), dass der Kleine zu seinem Schutz nicht rausgegeben werden dürfte.
Als die JA Beamtin das erfuhr, wurde Sie fast sauer. Sie warf meiner Ex vor, dass Sie hier von großzügigem Umgangsrecht, Wechselmodell etc. spricht und das ich so ein lieber Kerl bin und widerlegt diese Haltung komplett mit diesem Schreiben. Die JA Beamtin meinte, Sie würde jetzt unglaubwürdig werden und jetzt gäbe es nur noch den Schritt, die Sache an unsere Anwälte weiter zu reichen. Die vergangene Stunde der Kompromiss-Suche wäre unter diesen Umständen völlig unsonst gewesen und Sie wies meine Ex nochmal darauf hin, dass Mütter wie Väter meinen, Sie müssten das Kind schützen, jedoch hat Mutter wie Vater das gleiche Recht auf das Kind. Eine Verfügung wie meine Ex Sie angeleiert hat, würde man nur in Verdachtsfällen des Missbrauchs oder der Gewalt ausstellen.
Na, wenn das kein Erfolg war. Wenn ich jetzt das ABR beantrage und der Richter befragt das JA, dann würde ich vom Glauben abfallen, wenn die Empfehlung des JA zugunsten meiner Ex ausfallen würde. Des Weiteren waren die vom JA zu zweit, also haben Sie die Möglichkeit gehabt auch im Nachhinein darüber zu diskutieren und die Sachlage war eindeutig, meine Ex hat Ihre egoistische Schiene durchgezogen und ich war ein kompromissbereiter Vater, der auch nach der Erteilung des ABR kompromissbereit bleiben wird.
Ein Nachteil ist höchstens, dass Sie sich in naher Zukunft ummelden wird und mit etwas Pech wird dann ein weiteres JA einbezogen.
Bis dann
David
Hi David,
wenn ihr GSR habt, könntest Du die Bürgerämter/Landeseinwohnerämter von Hannover schriftlich darüber informieren, dass Du als sorgeberechtigter Vater diesem Umzug samt Ummeldung NICHT zustimmst. Kopie von der SR-Erklärung rangebatscht und rausgeschickt.
Bei der Formulierung kann Dir hier sicher geholfen werden. Ohne Ummeldung keine andere Zuständigkeit der JÄ.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Lutz,
mein Verweis auf Deine Geschichte war keineswegs überheblich; ich appelliere lediglich zu realistischer Betrachtungsweise.
Mag sein, dass Du Dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden überbewertest ("...sie hat mich verlassen; also müssen die Kinder bei mir bleiben..."), aber darum geht es im deutschen Familienrecht spätestens seit 1977 nicht mehr: Da wurde das Schuldprinzip bei Scheidungen abgeschafft.
Wenn das ABR zur Debatte steht, werden vor allem Kosten und Nutzen gegeneinander abgewogen. Denn Familiengerichte sollen nicht "Recht" sprechen; schon gar nicht in der Form, die juristische Laien sich als "gerecht" vorstellen, sondern schlicht Kosten von der Allgemeinheit fernhalten. Und das funktioniert nicht, indem man den bisherigen Hauptverdiener zum Kinderbetreuer/ABR-Inhaber erklärt; damit fabriziert man lediglich weitere Sozialfälle.
Selbst wenn ein Familiengericht davon ausgeht, dass beide Elternteile gleichermassen geeignet wären, die Kinder zu betreuen und zu erziehen, schlägt daher das ABR-Pendel immer zu Ungunsten des bisherigen Hauptverdieners aus. Eine Abweichung von diesem Grundsatz gibt es nur, wenn der bisherige Betreuungselternteil eine massive (!) Kindeswohlgefährdung darstellt bzw. wenn ältere Kinder - Faustregel: Ab ca. 14 Jahre - von sich aus und aus eigener Überzeugung den Wunsch äussern, beim anderen Elternteil leben zu wollen. Beides ist vorliegend nicht im entferntesten der Fall.
Ja, diese Verantwortung würde ich übernehmen. Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus kann ich David nichts anderes raten.
Sorry, aber es ist ein besonders beliebter Fehler, die eigenen Erfahrungen zum Maß aller Dinge zu machen. Zumal Deine persönliche Erfahrung ja keine ABR-Übertragung an Dich beinhaltet, sondern nur das Bedauern über ein vermeintliches Versäumnis Deinerseits. Wenn Du David wirklich helfen willst: Das Internet ist voll von Gerichtsurteilen. Suche und zeige David also ein einziges Gerichtsurteil aus Deutschland, bei dem einer untadeligen Mutter das ABR für ein Kleinkind entzogen und an den (unverheirateten) Vater übertragen wurde, einfach, weil der sich für geeigneter hielt und seine Familie das bestätigt hat. Falls Du keines findest: Denk nochmal darüber nach, warum das so ist.
Man kann auch der Ansicht sein, dass ein Auto besser auf 2 als auf 4 Rädern fährt und jeden der Feigheit bezichtigen, der das nicht wenigstens mal versucht hat. Aber davon wird das kaputte Auto im Strassengraben auch nicht mehr heil - das ist der Unterschied zwischen Wunschdenken und Realität. Etwas Aussichtsloses zu versuchen ist nicht in jedem Fall ein Beweis für Mut; ich betrachte es eher als Zeichen von Blindheit.
Fakt ist allerdings: Wenn man den Teufel "Gerichtsverfahren" erst einmal aus der Flasche lässt, ist die Tür für einvernehmliche Umgangsregelungen in der Regel erst einmal ebenfalls zu: Dann ist man nämlich nicht mehr nur Ex-Partner, sondern ein Gegner, gegen den der andere sich wehren muss. Deshalb bleibe ich bei meinem Rat - nicht auf der Basis (m)eines Falles, sondern auf der Gesamtbetrachtung der deutschen Familien-(Un-)Rechtssprechung.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
lause ... hat schon was gesagt, iss enorm wichtig. Du weisst den Ort, wo die Kinder angemeldet werden sollten - dies ist wichtig - kann dir nen tip geben, gerne per pn (habe damals bei mir unter androhung diensaufsichtsbeschwerde) einschreiben rückschein ans Rathaus geschickt - und tatsächlich kam exe angelaufen ... "was hast du getan, die lassen mir meine kinder nicht ummelden" ...
Grüße
Zusatz: Ich muss "leider" hier brille recht geben - in unserem Land ist es mehr als glück, die kinder als vater alleinig zugesprochen zu bekommen - viel größer ist aber die wahrscheinlichkeit, als vater alles zu verlieren, wenn man einen "falschen" richter erwischt. Was das JA sagt, darf in vielen Fällen nicht überbewertet werden - denn erstens werden sie bei verhandlungen nur manchmal direkt hinzugezogen - und wann lässt sich ein richter schon gerne "vorschreiben", wie er zu entscheiden hat ... und allein die Tatsache, dass man um das kind streitet, kann dem vater schon als "nachteilig zum kindeswohl" ausgelegt werden.
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Guten Morgen!
Mag sein, dass Du Dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden überbewertest ("...sie hat mich verlassen; also müssen die Kinder bei mir bleiben..."), aber darum geht es im deutschen Familienrecht spätestens seit 1977 nicht mehr: Da wurde das Schuldprinzip bei Scheidungen abgeschafft.
Für wen hältst Du Dich eigentlich????? Anmaßender geht es kaum...
Lutz
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

