Ex-Freundin giftig ...
 
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Ex-Freundin giftig bis zum geht nicht mehr.

 
 reld
(@reld)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!
Ich bin neue hier und hoffe das vielleicht jemand mit mehr in der Sache als ich, mir weiter informieren kann.
Situation.
Meine Ex-Freundin und ich habe uns in Februar 2010 getrennt.
Wir haben einen Sohn (17 Monate)
sie ist direkt zu ihrer Mutter gezogen und hat meinem Sohn mitgenommen.
Klar gehören immer zwei dazu, aber mein verhalten war immer in Reaktion auf die Art und weiße wie sie immer mit mir umging.
Wie auch immer..
Nach 4 Wochen war ich in der Lage sie wieder zu sehen und auch dann Mittwochs und Samstags meinem Sohn zu besuchen.
Allerdings müsste es immer bei ihr sein (was mich immer ankotzte) .
Das lief gut bis 27. Dez 2010 wo Ich meine Ex erzählt habe es gebe eine neue Liebe in meinem Leben.

Sie hat schlagartig dicht gemacht. Will nie wieder von mir wissen, tut und macht alles was sie kann um vor gemeinsame Bekannten schlecht zu machen und und und.
Ich hatte viele Finanzielle Schwierigkeiten letztes Jahr, die habe ich jetzt auch noch aber langsam komme ich aus diese raus!
Seit November habe ich wieder eine Festeinstellung (davor als freelancer gearbeitet) und nun ja, es geht lansgsam vrowährst.
Paar Wochen später bekam ich einem Brief von ihre Anwältin. wo ich aufgefördert werde mein Verdienst Nachweis offen zu legen, was ich auch tat da sonst rechtliche Schritten gehen würden.
So..
für meinem Kind zu bezahlen ist gar keine Frage, aber dass ich auch noch für sie Zahlen muss obwohl ich nicht mit ihr verheiratet war ist mir nicht bekannt gewesen!!
Das Ende vom Lied ist, Ich dar jetzt jeden Monat 600€ hinbrettern.
Ist das so dass ich für sie auch bezahlen muss obwohl sie auch von zu Hause aus arbeiten könnte wenn sie wollte und meinem Sohn ab Sommer in der Krippe kann??

das ist doch ne schweinerei oder?
Jegliche Art von Infos oder Ratschläge wären sehr Hilfreich!
Vielen Dank in Voraus
Gruß
Reld.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2011 17:54
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Jo das ist so, zumindestens bis euer Kind 3 Jahre alt ist. Aber auch danach hält die feministische Helferindustrie noch eine Menge Joker in der Hand um dich lange ausbluten zu lassen.

Willkommen in Deutschland  :rofl2:


Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 18:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin reld,

das ist doch ne schweinerei oder?

nein, das ist keine Schweinerei, sondern der >>>§ 1615l Absatz 2<<< und gilt (mindestens) bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Ob Deine Ex von zuhause arbeiten und/oder Euren Sohn in eine Krippe bringen könnte, ist dafür unerheblich. Es ist ein bekanntes Kennzeichen hoch zerstrittener Ex-Partner, dass sie sich wechselseitig gerade NICHT entgegenkommen und entlasten, sondern den anderen besonders dort zu treffen versuchen, wo es ihm wehtut. In Deinem Fall eben beim Umgang - und beim Geld. So gesehen war es vielleicht nicht gerade eine gute Idee, ihr die Existenz einer neuen Partnerin brühwarm auf die Nase zu binden.

Selbstverständlich kannst Du Deine Einkommenszahlen und die genauen Unterhaltsbeträge für Mutter und Kind mal hier einstellen; dann rechnen unsere Cracks mal. Sicher ist, dass man nicht einfach zahlen muss, was ein Anwalt verlangt, sondern im Zweifelsfall nur das, was ein Gericht entscheidet. Das könnte - je nach Einkommen - allerdings auch deutlich mehr sein als 600 EUR im Monat.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 18:19
(@bagger1975)

Hallo reld,

Lamentieren hilft da nicht viel. Aber evtl. kann man den monatlichen Beitrag drücken...

Wie setzen sich die 600,- € denn konkret zusammen. Zahlst Du die jetzt auf vorläufige Anweisung der Anwältin als monatliche Akontozahlung? Wurde bislang irgendetwas tituliert?

Beispielsweise kann man den KU durch Jugendamsurkunde titulieren lassen. Das nimmt der KM das Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterhaltsklage zumindest im Hinblick auf das Kind.

Viele Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 18:33
 reld
(@reld)
Schon was gesagt Registriert

wow! vielen lieben Dank für die Antworten!!!

Ja, das war blöd von mir ihr davon zu erzählen, aber ich wollte nur ehrlich sein und nicht ihr irgendwas unter die Nase reiben...
Aber wie Frauen halt so sind....
Das schlimmste ist ich kann sie nicht einmal hassen... Ich liebe sie nicht mehr, aber hassen will ich auch nicht.
Sie blockt aller Art von Kontakt ab, nur mail geht.. und nur wenn es nach ihrer Pfeife geht..

Bis jetzt kam das alles von der Anwältin.
Ich muss bis zum 18.03 600€ für Februar und März und sie wollen von mir dass ich vom Jugendamt mir irgendein papier hole.

sie schreibt folgendes:

Die Kindesmutter hat einen Anspruch auf Titulierung des Kindesunterhaltes.
Daher fordere ich Sie hiermit auf, den Unterhalt in einer Urkunde, die Sie kostenfrei bei dem für Sie zuständigen Jugendamt Ihres
Wohnortes erstellen lassen können, titulieren zu lassen.
Bitte lassen Sie den sog. "dynamischen Titel" in Höhe von 110% errichten und überlassen Sie mir die Urkunde bis spätestens 29.03.2011
Ich muss für Sie 342,10 € bezahlen. + 257€ für meinem Sohn (letzteres zahle ich gerne, auch mehr wenn es sein muss, aber für ihn nicht für sie!)

Soll ich das machen??

Gruß
R.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2011 19:00
(@bagger1975)

Hallo reld,

ja, wegen dem KU für Deinen Sohn würde ich Dir schon diese Jugendamtsurkunde (Titulierung) empfehlen, jedoch nicht uneingeschränkt. Meines Wissens kann man den Titel zeitlich beschränken, d.h. bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, und das solltest Du m.E. tun.

Dir werden dazu sicher noch ein paar andere schreiben.

Viele Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 19:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ja, das war blöd von mir ihr davon zu erzählen, aber ich wollte nur ehrlich sein und nicht ihr irgendwas unter die Nase reiben...
Aber wie Frauen halt so sind....

naja, die Frau, von der man sich trennt, ist eine andere als die, in die man sich verliebt hat. Insofern ist "bedingungslose Ehrlichkeit" nach einer Trennung nicht unbedingt eine gute Idee.

sie wollen von mir dass ich vom Jugendamt mir irgendein papier hole.

das ist ein Unterhaltstitel, bei dem man eine Menge Fehler machen kann.

Ich muss für Sie 342,10 € bezahlen. + 257€ für meinem Sohn (letzteres zahle ich gerne, auch mehr wenn es sein muss, aber für ihn nicht für sie!)

Soll ich das machen??

vielleicht nicht genau so - aber dass eine Unterhaltspflicht auch für die Mutter besteht, steht ausser Frage. Aus dem KU-Betrag für das Kind kann man den Schluss ziehen, dass auch für Betreuungsunterhalt genügend Geld übrig ist. Ob korrekt gerechnet wurde, kann man nur sagen, wenn Du Deine EK-Zahlen hier einstellst.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 19:11
 reld
(@reld)
Schon was gesagt Registriert

(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.

(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.

(3) Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. § 1613 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Anspruch erlischt nicht mit dem Tode des Vaters.

(4) Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch nach Absatz 2 Satz 2 gegen die Mutter zu. In diesem Falle gilt Absatz 3 entsprechend.

Also das was hier steht begründet überhauopt nicht dass man bis das Kind 3 Jahre auch noch für die Mutter des Kindes bezahlen muss, oder lese ich den ABS. 2 falsch?
Irgendwelche Anwälte hier?

PS: Vielen Dank an alle die sich Mühe gemacht haben zu Antworten!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2011 09:54
 reld
(@reld)
Schon was gesagt Registriert

Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.
Das Bedeutet doch, dass wenn man Nachlegen kann dass die Frau sehr wohl imstande ist wieder zu Arbeiten, man nicht mehr bezahlen muss oder??


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2011 10:02
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Reld,

ob von der Mutter eine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann, das entscheidest nicht du, sondern ein Mütterfreund in schwarzer Robe.

Irgendwelche Anwälte hier?

Wenn du die gleichen Antworten für zweihundert Euro pro Stunde haben willst, nun gut, dann fragst du meinetwegen einen Anwalt ...

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2011 10:09




(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey reld,
Mutti brauch nach Ablauf der 3 Jahre nur mit eurem Kind zu einem Psychiater gehen und lässt sich bescheinigen, dass euer Kind eine ganztägliche Betreuung benötigt. Bumms und schon darfst du weiter zahlen.

Die einzige Möglichkeit der Forderungen sowohl was KU als auch BU angeht zu entkommen ist folgende: Pack deine Koffer und wander aus. Nach Möglichkeit in keinen EU-Staat. Dies hat allerdings zur Konsequenz,
dass du euer Kind nicht mehr sehen wirst. Aber Mutti wird ziemlichen Würgreiz bekommen !


Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2011 10:30
 reld
(@reld)
Schon was gesagt Registriert

alles klar.
Vielen Dank Jungs.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2011 10:32
(@nadda)
Registriert

Hi Reld,

aber immer noch könnte es durchaus sein, dass die Zahlen falsch berechnet wurden. Anwälte berechnen da immer gern mal viel mehr als nötig.

Also versuch es mal mit dem Rat von brille:

"Ob korrekt gerechnet wurde, kann man nur sagen, wenn Du Deine EK-Zahlen hier einstellst."

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2011 10:41
 reld
(@reld)
Schon was gesagt Registriert

Danke Nadda!
Was sind die EK Zahlen?
Das was ich verdiene und was die Anwältin von mir fordert?
Reld


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2011 12:22
(@franzi73)
Rege dabei Registriert

Hallo,

EK = Einkommen.  🙂  und mit genauen Zahlen wirst du staunen was die Rechenexperten rechnen

Franzi


AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2011 12:57
 reld
(@reld)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe comunity.
Lange Zeit vergangen seit mein letztes Anmeldung. (Umzugsstress)
Ich wollte mich noch mal bei allem bedanken die mir hier mit ihren Antworten geholfen haben!!

Ich wollte nochmal auf das Angebot heraus zu finden ob das was ich bezahle Korrekt ausgerechnet wurde.
Mein EK beträgt: 1.920€ Netto.

Und ich muss 598€ jeden Monat an meine Exfreundin bezahlen.

Vielen Dank in voraus!
und einen schönen Freitag noch!
reld.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2011 11:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Wenn du sonst keine abzugsfähigen Kosten hast musst du 241,-€ KU bezahlen und mindestens 770,-€ BU, bzw. alles was oberhalb von 1.050,- liegt.

Der Betrag kommt also ungefähr hin.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2011 12:04
 reld
(@reld)
Schon was gesagt Registriert

Ja cool !
Dann vielen Dank und ein schönes Wochenende!
Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2011 12:44