Hallo Brüder (und Schwestern) im Geiste,
ich bin mit einer relativ komplizierten Situation konfrontiert:
Ich bin Vater von 3 Kindern (16/16/11), für die ich allein verantwortlich/sorgeberechtigt bin, weil ihre Mutter vor 8 Jahren gestorben ist. Seit 3 Jahren bin ich mit einer neuen Frau verheiratet, mit der ich eine 4-jährige Tochter zusammen habe.
Jetzt will sich die Mutter von mir trennen und die 4-jährige mitnehmen und die 3 großen bleiben (selbstverständlich und einvernehmlich) bei mir.
Meine Fragen:
gibt es (Seelen-) Verwandte, die ähnliches durchgemacht haben ?
Wie muss ich mich bei der Trennung verhalten, wenn meine 3 Kiddies bei mir bleiben und die gemeinsame Tochter zur Mutter soll/will.
wie wird dann der KU berechnet ?
Meine jetzige KM will von mir ca. 500 km wegziehen, um "Abstand zu gewinnen".
Muss ich dem zustimmen ?
Ich habe natürlich eine gewisse Erfahrung als EA Vater, habe aber gerade das Gefühl, als würde diese Patchwork-Familie, die ganz gut funktionierte, quer oder diagonal auseinander gerissen.
Danke für hilfreiche Tipps
Moin mekmem,
rein juristisch ist die Situation nicht kompliziert: Du bist mit der Mutter Deines jüngsten Kindes verheiratet; also habt Ihr beide das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) für dieses Kind.
Allerdings sitzt nirgendwo ein "Kai in der Kiste", der aufpasst, dass da auch alles korrekt eingehalten wird; wenn Deine DEF samt Kind irgendwo hinzieht, passiert ihr deshalb nichts. Du kannst dagegen Klage erheben; dann wird das ABR auf einen von Euch beiden übertragen. Vorhersehbar auf den, der sich auch in der Vergangenheit mehrheitlich um das Kind gekümmert hat. Falls das Deine DEF sein sollte, kann sie anschliessend samt Kind tatsächlich umziehen, wohin sie möchte.
Eine entscheidende Frage wird aber auch sein: Wovon hat Deine DEF in den vergangenen Jahren gelebt? Hier warten möglicherweise ein paar zusätzliche Unterhaltspflichten auf Dich, von denen Du noch nichts ahnst.
habe aber gerade das Gefühl, als würde diese Patchwork-Familie, die ganz gut funktionierte, quer oder diagonal auseinander gerissen.
naja, das bewerkstelligen die erwachsenen Beteiligten; die Kinder können da nichts dafür...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Einen kleinen Trumpf hast du, da Richter es i.d.R. nicht mögen, wenn Geschwister auseinander gerissen werden und du ja schon bewiesen hast, dass du zur Aufzucht und Hege geeignet bist. (Vater und Kinder zu trennen stellt aber kein Problem dar.)
Da sie dir den Wegzug schon angekündigt hat, würde ich aber trotz der geringen Chancen, ein wenig pokern.
Ich würde sie fragen, wie sie denn den Umgang zwischen eurem Kid und dir sicherstellen will und ihr solange den Auszug eures Kindes schriftlich untersagen.
Sie kann ja gerne gehen aber euer Kind bleibt da.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke erstmal für die Einschätzungen
"Eine entscheidende Frage wird aber auch sein: Wovon hat Deine DEF in den vergangenen Jahren gelebt? Hier warten möglicherweise ein paar zusätzliche Unterhaltspflichten auf Dich, von denen Du noch nichts ahnst."
Sie hat seit 2 Jahren einen 30 Std. Job, weil sonst mit 4 Kindern finanziell gar nichts geht. Den hat sie jetzt schon gekündigt, um sich in ihrer alten Heimat (zurück zu den Eltern = 500 km) was neues zu suchen. Ich weiss, dass dies erst einmal ein Grund ist mögliche TU Zahlungen zu stoppen, weil sie auszieht und den Job kündigt - das habe ich ihr auch schon gesagt, aber sie ist sicher bald was Neues zu finden. Ich habe mir auch jetzt den Unterhalt ausrechnen lassen, da ich ja weiter 3 Kids großziehe, bleibt tatsächlich unterm Strich nur das Minimum laut Düsseld. Tab. von 209,- fürs Kind und nix für die Mutter. Kann ich eigentlich den UH für das Kind auch stoppen, mit dem Hinweis, dass sie ja selbst den Job gekündigt hat ? Bzw. wenn sie was neues findet, was aber schlechter bezahlt ist, entsprechend kürzen ?
"Sie kann ja gerne gehen aber euer Kind bleibt da."
Da steck ich tatsächlich in der Zwickmühle, weil ich noch Vollzeit arbeite und glaube, dies auch mit den 3 großen weiter machen zu können (wobei es mit 11 J. schon ziemlich hart ist, wenn der Sohn den ganzen Nachmittag allein ist und die 16 J. Zwillingsmädels sind tief in der Pubertät), aber wenn ich tatsächlich drauf bestehe, dass die Kleine auch bei mir bleibt, dann muss ich wohl auf Halbtags und entsprechend weniger Kohle. Kann man eigentlich erst mal sehen, wie es im Trennungsjahr läuft, mit dem Kontakt und der möglichen Entfremdung und dann die Kleine quasi "zurückfordern" mit dem Hinweis auf Familie auseinanderreissen etc. ?
Grüsse
mekmen
Blöde Frage: Wie funktioniert eigentlich diese Zitierfunktion hier im Forum ?
Wenn du euer Kind nicht zu dir nehmen kannst, hast du keine Chance.
Ein Richter kann der Mutter den Wegzug nicht verbieten. Nur das Kind dir zusprechen.
Und einen Wegzug auf Probe gibt es auch nicht.
Wech is wech.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Ich habe mir auch jetzt den Unterhalt ausrechnen lassen, da ich ja weiter 3 Kids großziehe, bleibt tatsächlich unterm Strich nur das Minimum laut Düsseld. Tab. von 209,- fürs Kind und nix für die Mutter.
wer hat das ausgerechnet? Die Kinder stehen alle im gleichen Rang. Vielleicht stellst Du mal Deine Zahlen hier ein; dann rechnen unsere UH-Cracks mal für Dich.
Kann ich eigentlich den UH für das Kind auch stoppen, mit dem Hinweis, dass sie ja selbst den Job gekündigt hat ? Bzw. wenn sie was neues findet, was aber schlechter bezahlt ist, entsprechend kürzen ?
der KU hat nur mit Deinem Einkommen und dem Lebensmittelpunkt des Kindes zu tun; deshalb in beiden Fällen: Nein, das kannst Du nicht.
Da steck ich tatsächlich in der Zwickmühle, weil ich noch Vollzeit arbeite und glaube, dies auch mit den 3 großen weiter machen zu können (wobei es mit 11 J. schon ziemlich hart ist, wenn der Sohn den ganzen Nachmittag allein ist und die 16 J. Zwillingsmädels sind tief in der Pubertät), aber wenn ich tatsächlich drauf bestehe, dass die Kleine auch bei mir bleibt, dann muss ich wohl auf Halbtags und entsprechend weniger Kohle.
daraus kann man den Schluss ziehen, dass Deine DEF sich in der Vergangenheit schwerpunktmässig ums Kind gekümmert hat. Es wird für ein Gericht wenig Veranlassung geben, daran etwas zu ändern. Worauf Du "bestehst", ist für das Gericht ohne Belang. Du kannst eine ABR-Klage starten; über die wird dann auch entschieden. Der Ausgang ist allerdings recht vorhersehbar.
Kann man eigentlich erst mal sehen, wie es im Trennungsjahr läuft, mit dem Kontakt und der möglichen Entfremdung und dann die Kleine quasi "zurückfordern" mit dem Hinweis auf Familie auseinanderreissen etc. ?
nein, solche Experimente sind - glücklicherweise - nicht vorgesehen. Die anstehenden Entscheidungen müssen schon jetzt getroffen werden - entweder von den betroffenen Eltern gemeinsam und verantwortungsvoll oder eben mit gerichtlicher Hilfe.
Blöde Frage: Wie funktioniert eigentlich diese Zitierfunktion hier im Forum ?
mit dem "Zitat"-Button oberhalb des Postings.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
danke für die Einschätzungen.
Die Berechnung kam per mail durch einen RA:
Künftig StKl. 2 = 2.417,- Einkommen, bereinigt 2.300,-, d.h. eigentlich Gruppe 3 der DDT, bei 4 Kids aber Gruppe 1. 3 Kids bleiben bei mir, d.h. die beiden ältesten 2x 334,-, der 11-jährige 269,- das 4. 209,50. Gesamt Unterhaltslast von 1.146,50. Mein relevantes Einkommen für den Trennungsunterhalt wäre 1.153,50 abzügl. Erwerbstätigenbonus von 1/7 wäre ich (knapp) unter Selbstbehalt. D.h. ich zahl nur für das 4. Kind 209,50.
Da ich im forum lese, dass es hier tatsächlich UH Cracks gibt, wäre ich für einen Gegencheck dankbar.
Insofern kann es mir wohl relativ wurscht sein, ob die Mama einen Job kündigt oder einen neuen findet, oder ?
Danke
mekmen
Hallo mekmen,
mit was genau hast du dein Nettoeinkommen bereinigt?
Hast du die Altersvorsorge?
Wie viele Kilometer ist der einfache Arbeitsweg bei dir?
Gibt es Eigentum bei dir?
Hast du auch die ggf. vorhandenen 13. und 14. Monatsgehälter reingerechnet in dein Nettoeinkommen?
Hast du auch eine evtl. Steuererstattung berücksichtigt die dein Einkommen erhöht?
Gibt es sonst noch ehebedingte Schulden oder dgl.?
Welches OLG "steht dir zu"?
Wie sind eigentlich deine Arbeitszeiten?
Wie sind die Betreuungszeiten in der Kita bei euch?
Gruß Zahltag
Moin mekmen,
ungeachtet der berechtigten Fragen Zahltag´s nach berufsbedingtem Aufwand und Altersvorsorge scheint die Berechnung plausibel (hier wurde offensichtlich mit pauschal 5% und ohne AV gerechnet).
Die Berechnung eines seitens Deiner Noch-Frau beauftragten Anwalts sähe vermutlich anders aus.
Gruß
United
Hallo Zahltag,
das wird ja ein halber ESt - Bescheid bei dir (aber danke fürs drum kümmern):
- das Nettoeinkommen wurde pauschal mit 5% bereinigt
- keine Altersovrsorge
- Fahrt zur Arbeit einfach 40 km (bis jetzt kein Freibetrag beantragt, im Nachhinein zum Glück, denn so wäre ja mein Nettoeinkommen höher, aber Benzin bzw. ÖPNV haut ganz schön rein bei mir)
- es gibt ein Haus, dass aber komplett mir gehört - in dem ich auch mit 3 Kids wohnen bleibe, Kredite im Moment ca. 900,- monatlich
- leider keine 13. und 14. Gehälter
- Steuererstattung ca. 1600 - 1800 pro Jahr
- nur normale Dispo - Überziehung, momentan permant 6.000,- Miese
- Arbeitszeiten normal 9 - 18 h, 2 Monate im Jahr mehr, da kommt richtig Abend- und WE - Arbeit dazu (da mach ich mir auch Sorgen, wie ich das mit den Kids stemme, wahrscheinlich mit irgendeiner Tagesmutter, wobei die 16-jährigen entrüstet abwehren, dass sie eine Betreuung brauchen, allerdings möchte ich nicht um Mitternacht heimkommen und eine Facebook - Party bei mir vorfinden).
- OLG München
- Kita entfällt, da die Kleine ja mit der Mama zieht.
Wenn du noch mehr Infos brauchst, dann sollten wir vielleicht auf PN ausweichen
Danke
Mekmen
Moin,
OLG München
Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien findest Du u.a. <hier>.
Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen.
Das trifft in Deinem Fall (voraussichtlich) zu.
Im Gegensatz zur steuerrechtlichen Betrachtung, darfst Du familienrechtlich auch nach Hause fahren (es zählt also Hin- und Rückfahrt).
Der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist als wirtschaftliche Nutzung des Vermögens unterhaltsrechtlich wie Einkommen zu behandeln.
Das trifft in Deinem Fall (voraussichtlich) zu.
Die Hypothekenzinsen schmälern hierbei den Wohnvorteil, Tilgungsleistungen wären als Altersvorsorge abzugsfähig (bis zu 4% vom Brutto).
Kita entfällt, da die Kleine ja mit der Mama zieht.
Kita wäre Mehrbedarf und somit anteilig zu zahlen (somit abhängig auch vom EK der KM).
Ich habe mir auch jetzt den Unterhalt ausrechnen lassen
Was hast Du dafür bezahlt ?
Du brauchst nicht antworten, in Anbetracht der genannten Punkte war es in jedem Falle zu viel ...
Besten Gruß
United
Hallo United,
vielleicht schnall ich da was nicht, aber ich bin doch laut Berechnung eh schon auf Einkommensstufe 1 der DDT und muss somit nur den Mindestsatz für das Kind zahlen (209,50 fürs 4. Kind). Für die KM nix.
Oder gehts da noch weiter runter ?
Mekmen
Moin Mekmen,
[...] aber ich bin doch laut Berechnung eh schon auf Einkommensstufe 1 der DDT
Ich wollte nicht zum Ausdruck bringen, dass das Ergebnis falsch IST.
Der Rechenweg ist aber für Deinen Fall nicht zuverlässig richtig.
D.h. (vermutlich) zu Deinem Nachteil müsste das selbst bewohnte Haus als Einkommen berücksichtigt werden (heißt: Mietwert eines vergleichbaren Objekts abzgl. nicht-umlagefähige Kosten, i.W. Zinsen = Wohnvorteil).
Zu Deinem Vorteil kannst Du dann aber die Tilgung hierfür als Altersvorsorge in Abzug bringen und höheren berufsbedingten Aufwand als die pauschalen 5% ansetzen.
Bedeutet: Wenn Du eine 200m²-Hütte im Zentrum von München bewohnst und Du nur noch 200 EUR Zinsen zahlst, dann ist schnell fiktives Geld für Trennungsunterhalt (und höheren Kindesunterhalt) da.
Deshalb auch die Äußerung, dass bei der Berechnung durch einen nicht wohlgesonnenen Anwalt auch etwas anderes rauskommen kann.
... und wenn ein Anwalt solche Dinge für eine UH-Berechnung nicht abfragt, dann ist er kein Geld wert.
Gruß
United
Hallo United,
WENN ich eine 200 qm Hütte im Zentrum von München bewohnen würde und nur noch 200 Euronen Tilgung zahlen würde, dann hätte ich tatsächlich einige Probleme weniger. Aber danke für den Hinweis, denn wenns jetzt hart kommt, dann lass ich mir von jemand anderem es nochmals genauer ausrechnen.
Ich denke aber, die Tatsache, dass die Mama ohne Not einen Job kündigt um woanders neu anzufangen (mit evtl. weniger Einkommen, weil Neufünfland, sprich Sachsen) verschafft mir doch durchaus auch einen Trumpf in der Hinterhand, wenns hart auf hart kommt.
Zumindest kann ich jetzt mal finanziell meine Zukunft versuchen zu planen, wie es emotional aussieht, brauch ich in diesem Forum wohl niemandem zu erzählen.
Gruss
mekmen
Moin,
ich versuch es mal – Angaben ohne Gewähr.
Einkommen:
2417,00 Nettoeinkommen mit StKl. 2
+ 133,33 Steuererstattung (1600/12)
+ ?????? Mietfreies Wohnen – siehe Uniteds-Hinweis – kannst ergoogeln und dann dazu addieren
------------------------------
2550,33 Euro Einkommen
Beträge zum bereinigen:
440,00 berufsbedingte Aufwendungen (80 KM*0,30 Euro *220 Arbeitstage/12 Monate)
+ ???? Rate an die Bank (m.W. kannst du bei TU die komplette Rate abziehen, nach dem Trennungsjahr nur noch die Tilgung als AV – siehe hierzu Uniteds-Hinweis – die Zahlen hast du ja von daher einfach dazu addieren)
+ ???? ich würde als Streichposten dann noch Schornsteinfeger, Wohngebäudeversicherung, Glasversicherung, Grundsteuer usw. aufführen, da freuen sich dann andere wie toll sie doch streichen können - aber vielleicht streichen se nicht alles 😉
---------------------------------------------------
440,00 Euro zum bereinigen
Bereinigtes Einkommen somit:
2110,33 Euro
-334,00 Euro KU Kind 1
-334,00 Euro KU Kind 2
-269,00 Euro KU Kind 3
-209,50 Euro KU Kind 4
-------------------------------
963,83 Euro = Mangelfall
Der gegnerische RA bzw. der Richter wird natürlich "härter" rechnen, aber Raum für TU oder Mehrbedarf sehe ich aktuell nicht - kommt eben noch ein wenig auf das Eigenheim und die "fehlenden" Zahlen an.
Wenn es für dich feststeht, dass euer kleines Kind mit der KM geht, dann würde ich an deiner Stelle den KU für die Kleine beim Notar titulieren lassen und bitte nicht die Begrenzung bzgl. Dem 18. Geburtstag vergessen – alles andere würde ich „blocken“ und würde mich – nachdem das Finanzielle klar ist – voll und ganz dem Umgang widmen und keine weitere Energie mehr bzgl Unterhalt verbrennen.
Gruß Zahltag
Um mit Bob dem Baumeister zu sprechen: Jou, wir machen das.
Danke
mekmen
die erfahrenen unter euch werden müde lächeln, aber mir passiert das, was wahrscheinlich vielen, vielen von euch schon passiert ist:
Jetzt wirds konkret was die Besuchszeiten betrifft: Zur Erinnerung: Mami will Anfang August 400 km wegziehen, wirft den Job hin und nimmt die 4-jährige Tochter mit. Ich bleibe mit 3 kids aus 1. Ehe (Witwer) allein hier. Mami sagte mir - auf die Frage wie denn die Sommerferien geregelt werden sollen - "Ich wusste gar nicht, dass du die Tochter so schnell wieder sehen willst". Dazu hat Mami + Tochter - gesponsort von ihrer Familie - einen Urlaub mit allem Pipapo- vom 9. - 19. August spendiert bekommen. Tochter hat Anfang Sept. fünften Geburtstag und wird Anfang September im neuen KiGa starten. Mein Hinweis, dass ich doch ganz gerne mindestens 2 (besser 3) Wochen Sommerferien mit der Kleinen (und ihren Halbgeschwistern mit denen sie seit 4 Jahren zusammen aufwächst) verbringen möchte, wurde erst mit Unglauben (s.o.) kommentiert, dann wurde mit Schikane vorgeworfen. Tatsache ist: Ferien in Bayern 1.8. - 11.9. Mami und Tochter ziehen am 1.8. aus, fahren in Urlaub vom 9. - 19.8. Tochter hat am 2.9. Geburtstag, soll aber auch Anfang Sept. in den neuen KiGa. Mein Hinweis, dass gerade am Anfang und in den großen Sommerferien der Kleinen die Rest-familie extrem wichtig sein sollte, wurde damit kommentiert, dass ich jetzt nur Ärger machen wolle. Als ich ihr sagte, dass ich dann ab dem 20.8. die Kleine nehme, aber mindestens 2 Wochen, wurde von ihr kategorisch abgelehnt, dass die Tochter den 1. Trennungsgeb. bei mir/uns verbringt. Allerdings will Mami auch nicht hierher kommen, um hier den Geb. zu feiern (Gästezimmer ist vorhanden).
Es kotzt mich an,schon jetzt um jede Woche kämpfen zu müssen, wie soll das weitergehen ?
Die Kleine hat ja nicht nur Papa, sondern auch Geschwister, mit denen sie vertraut und groß geworden ist.
Kann ich bei 6 Wochen Sommerferien auf mindestens 2 Wochen am Stück bestehen ?
Die KiGa - Eingewöhnung muss ja nicht gleich zu Beginn erfolgen, man kann ja auch Mitte Sept. in einen KiGa einsteigen, der schon Anfang Sept. startet ?
genervt
Mekmen
Hallo zusammen,
jetzt wird Stufe 2 gezündet. Nachdem ich Madame klar gemacht habe, dass ich mit 2 Wochen Sommerferien, 1 Woche Herbstferein und 1 verlängertes Wochenende pro Monat (Fr. - So.) sicher nicht zuviel Umgang verlange und auch auch einige der geschiedenen / getrennten in unserem Bekanntenkreis das übliche, d.h. jedes 2. WoEnde und 50/50 Ferein haben, behauptet Madame jetzt, dass ich das Kind entfremden wolle. Bei geschätzten 35 - 40 Tagen Umgang von August bis Dezember !!!!
Ausserdem habe ich beim Kontoauszug kontrollieren am Wochenende festgestellt, dass ihr Gehalt (momentan ca. 1.000,-) nicht auf unser gemeinsames Konto gegangen ist. auf Nachfrage erfuhr ich, dass sie ein eigenes Konto eröffnet habe und ihr Arbeitgeber die Kohle dahin überweist. Dann wies ich sie freundlich darauf hin, dass aber auch einige gemeinsame Kosten unser Konto belasten (Raten fürs Haus, dass allerdings 100% mir gehört, 2 Autos, wovon sie ja eins nutzt, KiGa für unsere Kleine etc.pp.). Daraufhin bekam ich die Antwort, dass sie ja auch MEINE Kinder füttert und bekocht / wäscht (zur Erinnerung, die 3 großen sind meine Kids aus der ersten Ehe) und sie sich ja ab Aug. eine Existenz aufbauen muss.
D.h. ab Mai-Gehalt fliesst nix mehr auf unser gemeinsames Konto. Jetzt will ich aber für die letzten 2 Monate kein unnötiges Fass aufmachen und das Auto abmelden, 2. Kühlschrank kaufen etc.. Ebenso will ich mich nicht auf das alberne Niveau begeben und jetzt eine Miete ausrechnen (dann kommt sie sicher mit Arbeitsstunden im Haushalt). Zuzutrauen wäre ihr nämlich, dass sie dann anfängt nur noch für sich selbst und die gemeinsame Kleine zu kochen und den großen nix (ist nicht schlimm, ich kann auch kochen !!)
Eigentlich ist mir das jetzt zu sehr böse-Stiefmutter bei Aschenputtel, mein Kind - deine Kinder und auf dem Rücken der Kids will ich sowieso nix austragen.
Ich überlege, jetzt das einbehaltene Gehalt zu dokumentieren und dann ab August mit den Unterhalt gegenzurechnen, dann fliesst nämlich erst mal lange nix.
Oder muss ich jetzt zur Absicherung schon Schritte unternehmen ?
mekmen
Ich überlege, jetzt das einbehaltene Gehalt zu dokumentieren und dann ab August mit den Unterhalt gegenzurechnen, dann fliesst nämlich erst mal lange nix.
Nur leider gibt es bei Unterhaltszahlungen ein gesetzliches Aufrechnungsverbot. Da wirst Du nicht lange Freude haben, wenn sie nicht zustimmt.
Gruss von der Insel
Hi mekmen,
ich versteh noch nicht ganz, warum dein jüngstes Kind nicht bei dir bleiben sollte?
Hast du mal die großen Mädels gefragt, ob sie ihre kleine Schwester betreuen könnten?
Wissen sie überhaupt, dass die Kleine weg soll/muss?
Sie sind ja nun keine kleinen Kinder mehr. Ich stell mir vor, dass du mit der Kleinen zusammen frühstücken kannst und sie in den KiGa bringen würdest.
Dort kann sie sicherlich bis 17/18 Uhr betreut werden. Das würde bedeuten, dass deine Kleine am Nachmittag 1-2 Stunden mit ihren Geschwistern allein ist.
Dann gibt es Abendbrot, du machst die kleine bettfertig, liest ihr noch vor und der Tag ist um. Das WE habt ihr dann gemeinsam, zumindest jedes 2. WE.
Oder du reduzierst deine Arbeitszeit tatsächlich um täglich 1-2 Stunden.
Wie lange gehen die Großen noch in die Schule bzw. wann beginnen sie eine Ausbildung? Vielleicht kann ein anfallendes Kostgeld ein größeres Loch verhindern?
Ich würde deine Kleine nicht ziehen lassen.
Du hast jetzt schon Ärger und der wird bestimmt nicht weniger... Klingt auch so, als ob du bald vor Gericht musst, um einen Mindest-Umgang zu bekommen.
gruß
simsam