Es darf nicht wahr ...
 
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Es darf nicht wahr sein....Kind musste zur Mutter zurück Dank Gutachten

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(@joshua1505)
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Der Beschluss des AG ist nun da, morgen geht die Beschwerde raus. Es ist mitterweile so das meine Ex aufgrund "diverser Vorfälle" mir mein Sohn nun momentan komplett entzieht. Das mit den diversen Vorfällen kann ich Euch leider auch nicht sagen, das von meiner Seite her kein gab. Sobald die Beschwerde fertig ist werde ich sie hier einstellen.

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Themenstarter Geschrieben : 08.10.2013 21:10
(@diskurso)
Registriert

Es ist mitterweile so das meine Ex aufgrund "diverser Vorfälle" mir mein Sohn nun momentan komplett entzieht.

Dazu solltest Du mit Deinem Anwalt beraten, ob Du nun parallel zum SR-Verfahren noch ein Eilverfahren in Sachen Umgang eröffnest, damit der Kontakt für längere Zeit nicht völlig abgebrochen bleibt.
In der Regel findet dann recht schnell (Vorgabe FamFG sind 4 Wochen) ein Gerichtstermin statt.

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Geschrieben : 08.10.2013 21:55
(@joshua1505)
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Hallo zusammen,

anbei ein Schreiben vom Jugendamt. Mir fehlen einfach die Worte wie Frau ein Kind in dieser Form missbrauchen darf, ohne jeglichen Beweis im Gegenteil, ich kann für diese Übergabe mind. 4 unabhängige Eltern nennen die mich nach dem Vorfall gefragt haben was den das für eine Mutter ist  ;( ;( ;( Bin gerade tief traurig  ;(
Was auch erstaunlich ist, das der Umgang bisher ja nicht geregelt war, was will ihr Anwalt dann eine Aussetzung beantragen?
Wie würdet Ihr euch verhalten?? Bin über jeden Rat sehr dankbar.

Hallo Herr S.,

Aufgrund Ihres Verhaltens beim Fußballtraining von N. an einem Freitag Ende September rief Frau J. bei mir an und teilte mir mit, es sei ganz schlimm gewesen. Sie hätten die Fußballtasche von N. leer geräumt und zu ihm gesagt, er werde wieder zu ihnen ziehen, daraufhin sei N. ausgeflippt. Sie teilte mir außerdem mit, ihr Anwalt werde eine Aussetzung des Umgangs bis nach der Beschwerde beim OLG beantragen. Das sind alle Informationen, die mir vorliegen.

Meine Meinung dazu ist: N. braucht die Sicherheit, wo er lebt. So lange nicht über Ihre Beschwerde entschieden ist, durch das OLG, sollten Sie N. nichts darüber sagen, dass er wieder zu Ihnen ziehen wird, falls das so war, wie von Frau J. geschildert.

Mit freundlichen Grüßen
S.
LANDRATSAMT ESSLINGEN

Änderung durch Malachit: Name des Kindes durch Abkürzung ersetzt.

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Themenstarter Geschrieben : 18.10.2013 12:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Joshua,

um den Umgang auszusetzen bedarf es keiner Regelung, er findet einfach für eine gewisse Zeit nicht statt!

Ansonsten ist die Situation sehr ernst. Ich würde Dir raten der Frau vom JA zu schreiben, dass Du dankbar für die Information bist und den Sachverhalt klarstellen.
Das ist aber nur nebensächlich, wichtiger ist Dein Umgang und da wirst Du dem Rat von diskurso folgen:

Dazu solltest Du mit Deinem Anwalt beraten, ob Du nun parallel zum SR-Verfahren noch ein Eilverfahren in Sachen Umgang eröffnest, damit der Kontakt für längere Zeit nicht völlig abgebrochen bleibt.
In der Regel findet dann recht schnell (Vorgabe FamFG sind 4 Wochen) ein Gerichtstermin statt.

VG Susi

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Geschrieben : 18.10.2013 14:26
(@joshua1505)
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Danke Susi,

ich habe am Dienstag ein Termin beim Anwalt da wollen wir alles besprechen da wir vom OLG einen Termin für unsere Beschwerde genannt bekommen haben.
Ich habe der Dame vom JA ganz höflich und sachlich und wie Du erwähnt hast wirklich erstmal gedankt für die Info. Bin auf die Anschuldigung der KM nicht näher drauf eingegangen, lediglich das mir zu diesen Verleumdungen einmal mehr die Worte fehlen und ich im Moment nicht näher drauf eingehen möchte. Ich habe auch gesagt das mir mein Sohn sehr fehlt und ich ihn sehr vermisse und es mich traurig macht keinen Kontakt zu ihm zu haben  ;( ;(
In anderer Sache habe ich die KM vor ca. 2 Wochen in einer Mail gebeten mich über unseren Sohn bitte auf dem laufenden zu halten, das ich mich darüber sehr freuen würde da es mir wichtig ist wie es meinem Sohn geht. Leider habe ich bis dato nichts gehört von der KM. Soll ich nochmals eine Mail schreiben? Was will die KM damit bezwecken? Ich habe wirklich in den letzten 18 Monaten immer peinlichst versucht die Umgänge ein zu halten was auch zu 95% immer geklappt hat und hab immer Rücksicht auf die KM genommen, auch wenn ich mal wieder von ihr unter 4 Augen beleidigt und provoziert worden bin. Ich habe dies niemals an meinem Sohn ausgelassen und seine Interessen in den Vordergrund gestellt. Wieso tut sie sowas?? ;( ;( ;(

Gruß
Joshua

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Themenstarter Geschrieben : 18.10.2013 19:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Joshua,

denke nicht darüber nach was Deine Ex warum macht, dass bringt Dich nicht weiter.

Vermutlich will sie das Kind für sich, nicht weil Du etwas falsch gemacht hast, nicht weil sie nicht ohne das Kind leben kann, sondern weil ein Kind zur Mutter gehört (gesellschftlicher Standard) und sie eine gute Mutter sein will (zumindest in Augen ihrer Freundinnen und Nachbarn).
Weil Dein Kind aber nicht versteht, dass es jetzt bei Mama bleiben muss und Du immer noch einen großen Stellenwert im Leben Deines Kindes hast, muss das geändert werden. Wenn Dein Kind Dich nicht sieht, wird es enttäuscht sein, offen für Manipulationen und Dich bald aufgeben. Zumindest erhofft sich das Deine Ex.

E-Mails, Telefonate (freundliche) helfen Dir zumindest zu versuchen bei Deinem Kind zu sein und belegen, dass Du es versuchst. Deine Ex überzeugt das in keiner Weise. Böse Briefe, ... bringen erst recht nichts. Du kannst nur freundlich aber bestimmt weiter vor Gericht weiter kämpfen. Viel Glück! Auch wenn es schwer fällt.

VG Susi

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Geschrieben : 18.10.2013 20:44
(@joshua1505)
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Hallo zusammen,

habe heute Post vom Anwalt der KM bekommen. Unter anderem geht es natürlich um die neue Berechnung des KU. Meine Ex geht schon über 1 Jahr zusätzlich einer angemeldeten Nebentätigkeit nach.Dies hatte Sie nirgends erwähnt auch damals bei der Beistandschaft Jugendamt und die Beteiligung an den Kindergarten Kosten (Ganztags). Ich habe obwohl ich es schon damals gewusst habe nichts weiter gesagt weil ich der Meinung bin Leben und Leben lassen. Nur will man mir jetzt wieder auf übelster weiße ans Fell und das lass ich mir jetzt nicht mehr gefallen. Daher meine Fragen an Euch....
1. Kann man den KU nachberechnen lassen, da die KM ja falsche Angaben über ihre Einkünfte gemacht hat und dies offensichtlich(steht nichts davon in dem Schreiben) noch heute nicht mal ihrem Anwalt mitgeteilt hat??  2. Hat es evtl. Konsequenzen für die KM da Sie beim Amt sowie vor Gericht und Gutachterin gelogen hat bzw. bewusst falsche Angaben gemacht hat??? 3. Sie hat damals immer behauptet sie könne ihren Sohn Freitags nicht holen da sie in Nachhilfe bzw. Sprachkurs geht, auch das ist nachweislich gelogen da sie an diesen Tagen arbeiten geht! 4. Kann man aufgrund dieser Sachlage auch die KM darum bitten ihre Unterlagen bzw. Lohnsteuerausgleich 2012 2011 vor zu legen? 5. Die Mutter wurde in 2012 aufgrund der Scheidung und Zugewinn von KU von mir befreit, sie bezahlt erst seit 01/13 KU, als Grundlage dienten ihre bis dato angegeben Einkünfte was aber nachweislich auch gelogen war. Was hat das für Auswirkungen??

Ich habe morgen Termin beim Anwalt und würde mich gerne hier vor ab schon mal informieren.

LG
Joshua

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Themenstarter Geschrieben : 21.10.2013 12:23
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Joshua,

ihr Einkommen spielt keine Rolle für die Höhe des Kindesunterhaltes, den du zu zahlen hast. Damit erledigen sich m.E. praktisch all deine anderen Fragen.

Einziger Punkt, der noch offen bleibt: Eventuell hätte sie eher und/oder mehr Kindesunterhalt an dich zahlen müssen, wenn sie denn hinsichtlich ihres Einkommens nicht gelogen hätte. Ob du ihr nachträglich noch einen Strick daraus drehen kannst, halte ich für eher zweifelhaft; und sogar wenn, dann gibt es auf dieser Baustelle für dich nicht besonders viel zu gewinnen.

Nutze daher morgen die Zeit bei deinem Anwalt lieber, um ggf. die OLG-Beschwerde auf die Schiene zu setzen.

Was die aktuelle Post des KM-Anwalts betrifft und die anstehende Neuberechnung der Unterhaltshöhe: Wenn du magst, dann mach' dafür einfach ein neues Thema im Unterforum "Unterhaltsrecht" auf, dann gucken wir uns das mal in Ruhe an, d.h. losgelöst von der viel wichtigeren Frage, ob du Juniors Rückumzug per OLG-Beschwerde eventuell doch noch kippen kannst.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2013 19:07
(@joshua1505)
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Danke Malachit  :thumbup:

Du hast natürlich Recht, werde versuchen mich auch die Thematik OLG zu versteifen. Das andere hat weniger mit der Beschwerde zu tun. Wenn ich den Brief des Anwalts so lese, geht es wohl eher in Richtung Provokation gegen meine Person. Da kaum etwas über meinen Sohn drin steht, lediglich Geld und was ich anscheinend für ein schlechter Vater wäre, so hat es zumindest meine Ex mal wieder dargestellt. Ich habe meine Unterlagen alle bereits fertig auch die Briefe meiner Ex Schwiegermutter sowie Ex Schwägerin, sowie von meinen Eltern eine Stellungnahme über den Sachverhalt. Werde morgen hier gleich schreiben was beim Anwalt raus gekommen ist.

LG
Joshua

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2013 19:50
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Joshua,

Wenn ich den Brief des Anwalts so lese, geht es wohl eher in Richtung Provokation gegen meine Person. Da kaum etwas über meinen Sohn drin steht, lediglich Geld und was ich anscheinend für ein schlechter Vater wäre, so hat es zumindest meine Ex mal wieder dargestellt.

Das Geschreibsel eines gegnerischen Anwalts ist nun mal normalerweise nicht gerade ein Liebesbrief; und im übrigen ist es durchaus nicht unüblich, wenn es in einem Anwaltsschreiben um genau drei Dinge geht - nämlich erstens Geld, zweitens mehr Geld, und drittens noch mehr Geld.

Das restliche Anwalts-Gesülze über "schlechter Vater" usw. kannst du gedanklich abheften, und denkst am besten nicht weiter darüber nach.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2013 20:45




(@joshua1505)
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Hallo zusammen,

hatte gestern Termin beim Anwalt. Wir haben alles besprochen und er wird die Beschwerde umgehend zum OLG senden. Die Sache mit falschen Angaben zu Einkünften der KM werden in der Verhandlung als gewusste Nachsicht unsererseits vortragen " da wir nicht unnötig Öl ins Feuer kippen wollten"
Auf den Brief des Anwaltes der KM wird er nur kurz und knackig antworten. Er ist auch der Meinung, so wie es die Gutachterin gerne gesehen hätte, das für meinen Sohn dadurch Ruhe einkehrt, kann man getrost nicht sprechen. Im Gegenteil nach seiner Meinung und auch wie es im Beschluss dargestellt wurde, ist die Situation nun so das ich meinen Sohn aufgrund einer Behauptung der KM überhaupt nicht mehr sehen darf. Er sagte mir auch das er das Gutachten zerlegen wird, ebenso den Beschluss des FamG.

In anderer Sache bekam ich heute einen Anruf von der Logopädin meines Sohnes, die mich in dem Gespräch drauf aufmerksam machen wollte das ich nun den 3. Termin hinter einander versäumt hätte und sie diese Stunden nun in Rechnung stellen müsste. Ich habe ihr den momentanen Sachverhalt erklärt und das dieser seit dem 19.09. Bestand hat. Sie sagte mir das sich niemand bei ihr gemeldet hätte und sie davon auch nichts wusste. Im Beschluss des FamG. steht drin das die Termine meines Sohnes eingehalten werden müssen, es wurden auch die Adressen,Ansprechpartner usw. im Protokoll festgehalten und ist ebenfalls im Beschluss zu lesen. Ebenso hat auch die Gutachterin die Empfehlung ausgesprochen das der Logopäde unbedingt weiter wahrgenommen werden muss.Dies ist nun leider nicht der Fall was mich für meinen Sohn leider sehr traurig macht.

Ich habe diese Info`s heute gleich meinem Anwalt weiter gegeben. Sollte ich es auch dem Jugendamt melden? Oder doch lieber nicht?

LG
Joshua

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Themenstarter Geschrieben : 23.10.2013 17:19
(@joshua1505)
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Das Schreiben meines Anwaltes ein Paar Auszüge von letzter Woche. Was mein Ihr dazu? Habt Ihr noch einen Tipp??
Wäre echt dankbar über jede Meinung !!

ich beantrage in Namen des Antragstellers als einstweilige Anordnung oder mündliche Verhandlung Umgang mit dem Sohn N. jeden Freitag von 15-19.30 Uhr.

Seit der Herausgabe des Kindes aufgrund der Zustimmung des Antragstellers noch im Verhandlungstermin am 19.09. ist der Umgang des Vaters mit seinem Sohn "völlig aus den Fugen geraten"
Noch im Verhandlungstermin am 19.09. hatte die Antragsgegnerin erklärt, dass der Umgang unproblematisch sei, weshalb auch keine Regelung gerichtlich protokolliert werden musste.

Mit unzutreffender Behauptung, der AST habe am 29.09. einen kurzen Umgang des Vaters in der Zeit 15 -18.30 dazu genutzt, das Kind gegen die AG aufzubringen, entschied die Mutter, nach ihrer Behauptung im Benehmen mit dem zuständigen JA , den Umgang mit N. auszusetzen.

Das Kindeswohl gebietet es dringend, dass der Vater , nachdem er das Kind sogleich an die Mutter herausgegeben hatte, zumindest umgehend regelmäßig den Kontakt mit seinem Sohn erhält.
Es hat den Anschein, als ob die AG mit ihrem obsiegenden Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts für das Kind N. unter anderem auch das Ziel verfolgt, wie sonst ist ihr Verhalten nach dem 19.09. zu verstehen,den ATS völlig von einem vernünftigen Vater-Sohn-Kontakt zukünftig auszuschließen.

Unmittelbar nach dem Termin erhielt der AST über das Kreisjugendamt die Nachricht dass die AG beantragt, eine Namensänderung im Falle von N. herbeizuführen.

Entgegen der Zusicherung der KM am 19.09., die vom AST vereinbarten Arzt.-Therapietermine zusammen mit N. wahrzunehmen, musste der AST zwischenzeitlich erfahren, dass die Termine bei der Logopädin Frau R. nicht wahrgenommen wurden.
Die Termine bei der Kinderpsychologin soll von der AG insgesamt abgesagt worden sein. Am 7.09. sollten im Zusammenhang mit einem anstehenden Operationstermin Untersuchungen durchgeführt werden. Trotz entsprechender Anfragen erhielt der AST von der AG bislang keine Antwort.
Die vorerwähnten Auswirkungen entsprachen sicherlich nicht der mit der Gerichtsentscheidung vom 19.09. gewollten Intention.
im Interesse des Kindeswohls ist es daher dringend geboten, dem AST zumindest regelmäßig den beantragten wöchentlichen Umgang des ATS  mit seinem Sohn zu gewähren.
Nachdem das JA durch Frau P. verlauten ließ, dass aus behördlicher Sicht solle der ATS derzeit keinen Umgang mit seinem Sohn haben, ist ein fernliches Vermittlungsverfahren nach §165 FamFG aussichtslos.

Die Psychische Folgen für das Kind, welches vor Herausgabe an die AG nahezu einanhalb Jahre beim Vater lebte und jetzt zu diesem überhaupt keinen Kontakt mehr haben soll, sind evident.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2013 15:05
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Joshua,

Aus meiner Sicht sind im Schreiben die wichtigsten Punkte enthalten.

Es ist wirklich eine heftige Geschichte und ich hoffe für den Kleinen, dass sich bald alles zum Guten wendet...

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 14:46
(@diskurso)
Registriert

Hallo,

dein Letzter Umgang fand am  29. September statt.
Warum auch immer Dein RA so lange gebraucht hat, um eine eAO (oder mündliche Verhandlung) zu beantragen ...
Ich kann auch nicht nachvollziehen, wie er eine Eilentscheidung mittels eAO mit einer "normalen" mündlichen Verhandlung auf eine Stufe stellen kann.
Wie auch immer, aber das:

Umgang mit dem Sohn N. jeden Freitag von 15-19.30 Uhr.

verstehe ich erst recht nicht.
Warum nur so wenig, warum ohne Übernachtungen ?

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 16:06
(@Inselreif)

Ich kann auch nicht nachvollziehen, wie er eine Eilentscheidung mittels eAO mit einer "normalen" mündlichen Verhandlung auf eine Stufe stellen kann.

es handelt sich sicher um einen Tippfehler und es soll heissen ohne mündliche Verhandlung.
Aber bitte: es gibt auch Eilentscheidungen mit vorheriger mündlicher Verhandlung, das hat nichts mit der Art des Verfahrens zu tun und entscheidet ganz alleine das Gericht. In Umgangssachen dürfte eine einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung eh absoluten Seltenheitswert haben. Und seit Einführung des Beschleunigungsgebots im FamFG ist man bei sehr vielen Gerichten mit einstweiligem Rechtsschutz keinen Tag schneller als mit einem normalen Verfahren. Schaut nur ganz toll und gefährlich aus für den Mandanten.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 18:51
(@thoralf)
Rege dabei Registriert

Heftig, heftig.
Da fehlen einem die Worte. Ich wünsche Dir viel Kraft und Durchhaltevermögen sowie maximale Erfolge in Deinen Bemühungen.
LG.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 20:52
(@joshua1505)
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Hallo zusammen,

erstmal danke für die vielen Worte. Als aller erstes, es handelt sich um einen Schreibfehler von mir, es sollte OHNE mündlich Verhandlung heißen.
Der Umgang bezüglich NUR Freitags wurde bis auf weiteres vom JA so empfohlen, wieso auch immer?Das JA ist sogar der Meinung das es nicht gut für den kleinen wäre wenn er sofort wieder Kontakt mit meiner ganzen Familie hätte. Ich verhalte mich dem JA total devot gegenüber, da ich egal was ich gesagt oder getan habe immer negativ ausgelegt wurde. Laut JA von heute möchte die Mutter keinen  Umgang am Freitag haben. Das JA billigt sogar das Fernbleiben beim Logopäden da es laut KM nicht unbedingt nötig wäre und sie vormittags keine Zeit hätte. Solche Sachen gehen einer Frau sofort durch, ich wurde damals Gerichtlich auf die Termine festgenagelt und mich hat niemand gefragt ob ich Zeit habe, für mich waren die Termine selbstverständlich!
Es hat solange gedauert da ich bis 18. Oktober im Urlaub war, nach Rücksprache mit der Richterin vom OLG am 29.10. wies sie bereits das Verfahren zurück an das FamG, da ich sonst Gefahr laufen würde einer Fremdunterbringung. Dies wollte ich meinem Sohn unter allen Umständen ersparen. Das OLG wird die Sache im Auge behalten so das die Abschriften der Beschlüsse über deren Schreibtisch geht. Ich wurde auch von Seitens des OLG gelobt wie ich mich damals in der Verhandlung verhalten hätte, dass ich sofort zum Wohle des Kindes entschieden hätte und solle mich weiterhin ruhig und sachlich verhalten. Die Richterin und mein Anwalt kennen sich persönlich und haben den Sachverhalt in einem Telefonat erläutert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2013 15:50
(@diskurso)
Registriert

Guten Morgen,

Der Umgang bezüglich NUR Freitags wurde bis auf weiteres vom JA so empfohlen,

Eben: lediglich Empfohlen

Ich verhalte mich dem JA total devot gegenüber, da ich egal was ich gesagt oder getan habe immer negativ ausgelegt wurde.

Das ist ein Fehler !
Du solltest dem JA gegenüber selbstbewusst die Interessen Deines Kindes vertreten.
Es ist NICHT im Interesse Deines Kindes, wenn eine für sein weiteres Leben äußerst wichtige (in den letzten Jahren aufgebaute) stabile Vater-Kind-Bindung massiv eingeschränkt werden soll.
Das Kind ist 5 Jahre alt, dazu gehören selbstverständlich auch regelmäßige Übernachtungsumgänge im väterlichem Haushalt und keine 18-Stunden Umgang pro Monat !
Das hat sogar schon 2006 das Bundesverfassungsgericht festgestellt:

das BVerfG hat mit Entscheid vom 26.09.2006 Az - 1 BvR 1827/06 - festgestellt, dass ein Ausschluss von Übernachtungen nicht so ohne weiteres möglich ist.

Begründung:

- [...] Diesen Maßstäben hält die angegriffene Entscheidung nicht stand. Soweit das Oberlandesgericht dem Beschwerdeführer Übernachtungs- und Ferienumgänge mit seinem Sohn versagt hat, hat es weder die materielle Bedeutung des Elternrechts noch seine Ausstrahlung auf die Verfahrensgestaltung hinreichend berücksichtigt. [...]

- [...] Auch die Begründung des Oberlandesgerichts für den Ausschluss von Übernachtungen des Kindes beim Beschwerdeführer bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes begegnet durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. [...]

- [...] Diese Argumentation greift indessen von Verfassungs wegen zu kurz. Sie berücksichtigt die Bedeutung des Elternrechts (auf Umgänge mit Übernachtungen) des Beschwerdeführers unzureichend. [...]

Fernerhin:
So hat das Saarländische Oberlandesgericht in einem Beschluss vom 23.01.2013 – 6 UF 20/13 – ausgeführt, dass das bloße Alter eines Kindes kein maßgebliches Kriterium ist, das für die Frage der Anordnung von Übernachtungskontakten herangezogen werden kann. Es hat Wochenendumgang mit Übernachtung auch bei einem 3 1/2 – jährigen Kind als kindeswohlgerecht erkannt. Damit fügt sich der Beschluss in die aktuelle Rechtsprechung zu Umgang mit Übernachtung auch bei Kleinkindern ein. Vergleiche statt vieler Entscheidungen: Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 23.03.2007 – 1 BvR 156/07 -, Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes vom 29.12.2009 – 10 UF 150/09 -.

Ich habe kein Verständnis für Deinen RA, der offenbar selbst so devot ist, den kindeswohlfeindlichen "Empfehlungen" des JA folgt und viel zu wenig Umgang fordert.
(Oder habe ich das falsch verstanden?)

Das JA billigt sogar das Fernbleiben beim Logopäden da es laut KM nicht unbedingt nötig wäre und sie vormittags keine Zeit hätte.

Das JA wertet also die Meinung der KM höher als die Überweisung des behandelnden Kinderarztes ?
Schon mal daran gedacht, Dich dort an den Vorgesetzten zu wenden ?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2013 12:21
(@joshua1505)
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@Diskurso

ich möchte ja den Umgang ausgeweitet haben.Das mit der nächst höheren Instanz beim JA ist eine zündende Idee von Dir!
Der Logopäde wurde mir damals bei einer Verhandlung auferlegt und ich habe alles zurück gestellt für meinen Sohn und habe die Termine peinlichst eingehalten.
Ich habe langsam wirklich das Gefühl das es doch was anderes ist wenn dies ein Vater oder eine Mutter macht ;(
Ich werde mal Deinem Rat folgen und meine Punkte für meinen Sohn vehement klar machen 🙂  :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2013 13:16
(@joshua1505)
Zeigt sich öfters Registriert

Die unten aufgeführte Mail kam gestern von meiner Ex an das Jugendamt  :question:
Sie schildert dir Vorfälle die überhaupt nie gab jedes mal anderst!!

Hallo Frau P.,

ich bin ja froh das mein Ex-Mann nach sieben Wochen wieder bereit ist für den Umgang mit N. ! Deshalb sind die Termine für mich völlig in Ordnung.

Nur möchte ich gleich Bescheid sagen das mein Ex-Mann nicht zum Fußballtraining nach Bonlanden mit N* gehen soll da er jetzt in Sielmingen angemeldet ist und dort Donnerstags spielt. Sonst wäre das zuviel für N. !

Aber ich denke mein Ex-Mann kann auch etwas anderes unternehmen wo er wirklich mit N. Zeit verbringt und nicht nur am Spielfeldrand steht.

Nun möchte ich sie aber noch um etwas bitten Frau P..

Als mein Ex-Mann N.l das letzte mal gesehen hat erklärte er N* das er ihn holen würde wenn er umgezogen wäre nach Bonlanden und N. dann wieder bei ihm leben würde. N. war, wie sie sich sicher vorstellen können völlig verwirrt !
Er erzählte mir dann daheim was sein Vater zu ihm gesagt hatte. Ich erklärte ihm dann ganz ruhig das das nicht so wäre und das er nun wieder bei mir lebt, er aber seinen Vater besuchen darf.
Daraufhin wurde N. so aggressiv, dass er anfing auf mich und seine Schwester einzuschlagen und mir vorwurf ich wäre eine Lügnerin.

Sollte nochmal so ein Ausbruch von N. kommen nach einem Umgang mit seinem Vater, stelle ich den Umgang sofort ein ! Ich möchte deshalb darum bitten, dass Sie meinen Ex-Mann daraufhin weisen.

Mit freundlichen Grüßen
T.

***edit: Klarnamen entfernt, bitte Forenregeln beachten. Deine Ex kann Dir ansonsten richtig Ärger machen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2013 13:20




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