Drei Kinder, Hausma...
 
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Drei Kinder, Hausmann und jetzt Trennung ...

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(@welly)
Schon was gesagt Registriert

Hi Forianer,

ich bin seit 20 Jahren mit meiner Frau zusammen, seit 16 Jahren verheiratet und seit fast 13 Jahren Hausmann und nun werde ich mich von meiner Frau trennen. Die ganze Geschichte gestaltet sich jedoch recht schwierig, da meine Nochfrau der Meinung ist, sie wäre, trotz Schicht- und Wochenenddienste für die weitere Kindererziehung (Es sind drei Jungs, 11, 17 und 19 Jahre alt) verantwortlich. Da ich mich ja trennen möchte war ihre erste Reaktion: Na, dann such dir schon mal 'n Job und 'ne Wohnung und zieh' aus. Da sind wir auch schon gleich beim nächsten Punkt, ich würde dann aus unserem gemeinsamen Haus ausziehen. Da ich keine Ahnung habe, was ich da alles falsch machen kann, bin ich dankbar für jeden Tipp.

Gruß, welly


Alles wird gut ...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2012 20:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin welly,

unabhängig von der bisherigen ehelichen Rollenverteilung ist bei 17 und 19 Jahre alten Kindern sicher nicht mehr viel zu "erziehen" und zu "betreuen". Theoretisch hast Du zwar einen Anspruch auf Trennungs-Unterhalt gegen Deine Ex; Deine Schilderung von "Schicht- und Wochenend-Dienst" spricht allerdings nicht unbedingt dafür, dass Deine Frau solche Geldmengen verdient, dass sich davon dauerhaft fünf Personen UND zwei Haushalte finanzieren lassen (ausser sie ist Chefärztin o. ä.). Insofern ist der Vorschlag, Dich baldmöglichst nach einem Job umzusehen (und Dich damit finanziell wieder auf eigene Beine zu stellen), sicher eine gute Idee.

Zusätzlich steht natürlich die Frage im Raum, wo Eure Kinder künftig wohnen. Dass sie bei ihrer Mutter wohnen müssten ist kein Naturgesetz; speziell die beiden älteren können diese Frage frei entscheiden. Sollte eines, zwei oder alle drei sich für den Verbleib bei Muttern entscheiden, wirst Du allerdings automatisch und sofort unterhaltspflichtig; dann kannst Du Dich nicht mehr auf "ich war Hausmann" berufen. Insofern würde ich zuallererst die Frage in den Raum stellen: Was wollen die Kids?

Was mit Haus, Hausrat etc. geschieht, muss zwar auch geklärt werden, aber das ist im Moment nicht Dein vordringlichstes Problem. Es empfiehlt sich in jedem Fall, gemeinsam (!) nach konstruktiven Lösungen zu suchen und zu überlegen, wie alle Beteiligten möglichst schadenfrei aus der Nummer herauskommen. Wenn erst einmal Anwälte im Siel sind, wird es meist unappetitlich und teuer.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2012 20:25
(@welly)
Schon was gesagt Registriert

Moin Martin,

also was den Trennungsunterhalt angeht bin ich mir da nicht sicher. Sie arbeitet als Dipl.Päd. im städtischen Dienst und verdient sehr gut, was ja auch der ursprüngliche Grund für meine Hausmann-Karriere war. Wir wollten gemeinsam drei Kinder und hatten für uns klar, dass einer zu Hause bleibt und die Kinder betreut. Das habe ich, incl. geteiltem Erziehungsurlaub, auch fast die ganze Zeit über gemacht. Ich möchte mich auch gar nicht auf's Hausmann sein berufen, aber im Moment sieht' halt so aus. Ich suche natürlich, und das auch schon länger, nach einem Job. Allerdings bin ich mir nicht sicher, was ein Auszug aus dem Haus für Folgen haben kann. Im Moment geht meine dann Ex davon aus, dass sie solange im Haus wohnen bleibt, bis die beiden (der Große sollte dann mal bald studieren, der Mittlere macht nächstes Jahr Abi) ausziehen und sie dann mit dem jüngeren eine Wohnung sucht.
Im Grunde ist das wahrscheinlich nicht mal die schlechteste Idee, aber wie gesagt, ich habe so ein bisschen Bedenken wegen, dass ich da Fehler mache wenn ich einfach so ausziehe. Die Kinder nicht mehr zu sehen ginge gar nicht! So wie es aussieht möchten sie natürlich im Haus bleiben, egal wer von uns beiden dort wohnen bleibt.

Gruß, welly


Alles wird gut ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2012 21:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Zunächst mal schließe ich mich den Worten von Brille007 hundertprozentig an.

Selbst wenn du nach der Trennung noch eine Zeitlang Unterhalt bekommen solltest, wird das bei einem Mann mit Sicherheit kein Dauerzustand.

Nutze die, für einen Vater außergewöhnlich starke Position nicht, um deine Ex fertig zu machen, sondern für eine einvernehmliche Lösung.

Sobald du ausziehst, schwächst du deine Position automatisch, denn ich gehe mal nicht davon aus, dass eure Kinder von einem Umzug begeistert wären.

Es könnte bedeuten, dass sie sich dafür entscheiden, mit der Mutter im gewohnten Zuhause und bei ihren Freunden zu bleiben.

Und dann sitzt du in der gleichen Sch* wie die meisten anderen Väter.

Wenn deine Ex allerdings auch nicht auszieht habt ihr eine Pattsituation.

Weißt du denn schon, wie die Kinder denken?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2012 21:45
(@welly)
Schon was gesagt Registriert

Hi Beppo,

erstmal dir und brille007 vielen Dank für die Antworten.
Es sieht im Moment wohl genau so aus, die Kids wollen im Haus bleiben, natürlich. Ich (Wir) können uns auch beide nicht so richtig vorstellen, wie es ist wenn wir aus dem Haus ausziehen, aber ich denke irgendwie geht das gar nicht anders. Wir sind auch noch weit davon entfernt uns fertig zu machen, aber es muss auch eine Lösung her, weil so wie jetzt (und die letzten zwei Jahre) geht es nicht mehr.
Das ich hier im Forum mit mir völlig Unbekannten über das Thema rede zeigt allerdings auch, dass die Kommunikation zwischen ihr und mir etwas anstrengend ist. In dem Fall ist eine Meinung/Ansicht von außen oft hilfreich.
Zur "Pattsituation": Was dann? Dann geht es zu guter letzt doch nur mit Anwalt und jeder Menge Zusatz-Stress?


Alles wird gut ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2012 22:15
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Welly,

willkommen hier. Dafür ist das Forum da um auch mal neue Ideen und Sichtweisen zu bekommen.

Hast Du schon mal an eine Paarthearpie gedacht? Auch das wäre eine Möglichkeit, die man vielleicht vor einer Trennung noch mal starten könnte.

Mit den Kindern würde ich auch kaum Probleme sehen. Bei Volljährigenunterhalt gehen die Probleme meist nur darüber los, dass ab dem 18 Lebensjahr beide Elternteile für den Unterhalt zu sorgen haben (sprich auch Deine DEF -demnächst Ex-Frau- muss dann vom betroffenen Kind aufgefordert werden, ihre Einkommenssituation offen zu legen. Hieraus kann so mancher Streitpunkt entstehen, dass ist aber jetzt noch nicht Deine Baustelle.

Lies Dich zur Übersicht mal in den Trennungs-FAQ ein. Dieser ist am Anfang einer Trennung sehr hilfreich. Es stimmt eigentlich jedes Wort was dort geschrieben steht: www.trennungs-faq.de

Generell der Tipp an Dich: Frag hier vorher nach, bevor Du selbst irgendwelche Schritte planst ("ich zieh morgen aus, hab ne 20 qm Bude gefunden.... meine Ex treibt mich eh in die Armut..."). Oftmals werden gerade in der Trennungszeit aus falschverstandener Loyalität zum Ex-Partner schwerwiegende Fehler von den Betroffenen gemacht. Hier können Dir die Tipps dann helfen, so manches Fettnäpfchen zum umgehen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2012 22:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin welly,

mal noch ein anderer Ansatz: Ich kenne Euer Haus zwar nicht, aber viele von den Dingern sind gross genug, dass man die Räume zumindest für eine bestimmte Zeit "umsortieren" und eine Art Wohngemeinschaft begründen kann. Drei Grundbedingungen müssen dafür erfüllt sein:

1. Alle Beteiligten müssen es wollen
2. Es gibt einen Grundkonsens über vernünftige und respektvolle Kommunikation ohne Anwälte
3. Es sind (noch) keine neuen Partner im Spiel.

Auch auf diese Weise könntet Ihr die Zeit bis zum Abitur des Mittleren überbrücken, Euch in Ruhe (!) nach zwei Wohnungen und einem Job für Dich umsehen, Euer Haus in einen verkaufbaren Zustand bringen und nach Käufern dafür suchen. Und das Ganze, ohne unnötig Geld zu verbrennen. Denn ganz ehrlich: Wovon wolltest Du ohne Job eine Wohnung finanzieren?

Man kann die Trennungszeit auch mit Anstand unter einem Dach hinter sich bringen, auch wenn man nicht mehr in einem Bett schläft. Wenn zwischen Dir und Deiner DEF also noch ein halbwegs respektvoller Umgang möglich ist, wäre das eine Option, die ich an Deiner Stelle ernsthaft prüfen würde.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2012 22:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zur "Pattsituation": Was dann? Dann geht es zu guter letzt doch nur mit Anwalt und jeder Menge Zusatz-Stress?

Aus dem Patt ein Remis machen.
Wie weiß ich auch nicht genau aber Brille hat schon mal einen Ansatz geliefert.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2012 22:58
(@welly)
Schon was gesagt Registriert

Hi brille007,

so ähnlich läuft es auch im Moment. Ich schlafe unterm Dach und kümmer mich weiter um den Haushalt:

1. Alle Beteiligten müssen es wollen
2. Es gibt einen Grundkonsens über vernünftige und respektvolle Kommunikation ohne Anwälte
3. Es sind (noch) keine neuen Partner im Spiel.

zu 1. zur Zeit ja (es geht ja auch gar nicht anders)
zu 2. ja, aber es knirscht halt gewaltig
zu 3. zur Zeit ja (zumindest nicht von meiner Seite)

Eine Art Therapie kommt jetzt wohl zu spät, jedoch versuche ich einen gemeinsamen Termin bei einer Trennungsberatung zu vereinbaren (Mediation).
Die trennungs-faq habe ich schon gefunden, allerdings geht es da an manchen Stellen recht heftig zur Sache, finde ich. Aber den ein oder anderen Rat kann man sich da sicher holen.
Und ja, ich suche ernsthaft nach einer Arbeit, die zu finden allerdings auch nicht so einfach ist nach der langen Arbeitspause.
OK, dann danke ich euch erstmal für die Tipps und Ratschläge. Bei weiteren Schritten werde ich mich sicher noch mal hier melden.

Gruß,
welly


Alles wird gut ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2012 02:59
(@briese)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin welly,

bitte ziehe bloß nicht aus! Das wäre für Dich der Anfang vom Ende. Über Eure Rollenverteilung bezüglich Beruf und Kinder/Haushalt wart Ihr Euch doch einig.

Jetzt hast Du dafür, was das zukünftige Bestreiten Deines Lebensunterhalts angeht, erhebliche Nachteile, die sie Dir ausgleichen muss. Selbstverständlich solltest Du zusehen, dass Du bald auf eigenen Füßen stehen kannst, schließlich wäre es unfair (Frauen haben da i. d. R. keine Skrupel.), Deine Ex länger zu belasten, als nötig.

Ab Zeitpunkt der Trennung bis Rechtskraft der Scheidung steht Dir Trennungsunterhalt zu, in Höhe von 3/7 ihres bereinigten Nettoeinkommens. Dazu zählen auch Zinseinkünfte, Steuerrückzahlungen, Mieteinnahmen, usw. Kosten für den Arbeitsweg, Riester, (nötige) Kosten des Hauses gehen ab.

TU gibt es nicht nachträglich, was heißt, dass Du ihn beweisbar einfordern musst. Eine Aufforderung zur Auskunft über Ihren Verdienst zwecks Ermittlung des TU reicht aus.

Kindesunterhalt fällt, solange Ihr beide im Haus seid, nicht an.

Nach der Scheidung hast Du, sofern bedürftig, Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (EU), wobei von Dir mit wachsender Dauer mehr und mehr Eigenverantwortung für Dein Auskommen erwartet wird. Das ist im Einzelfall zu entscheiden und hängt u. a. von Deinem Alter, Ausbildung, usw. ab.

Für die jüngeren Kinder erhält nach räumlicher Trennung derjenige Unterhalt, bei dem sie leben. Der Älteste kann Euch beide für KU in Anspruch nehmen, oder es lassen, wobei freie Kost und Logis als KU zählen.

Die Hütte ist irgendwann mal zu teilen. In der Praxis hat einer den anderen auszuzahlen, oder es kommt zu einem Teilungsverkauf.

Während der Ehe erwirtschaftete Zugewinne, z. B. ersparte Rücklagen, sind zu teilen (Zugewinnausgleich). Ebenso Rentenansprüche (Versorgungsausgleich).

Wie bereits zuvor geschrieben wurde, ist ein Trennungsjahr durchaus unter einem Dach möglich. Voraussetzungen dafür sind:

- Ein abschließbarer Bereich für jeden von Euch,
- ein Zeitplan für abwechselnde Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Küche, Bad, Garten, Keller,...),
- strikt getrenntes Wirtschaften,
- keine Versorgungsleistungen füreinander (Einkaufen, Waschen, ...),
- wortwörtliche Trennung von (Eß-) Tisch und Bett,
- gemeinsame Aktivitäten nur als Ausnahme und für die und mit den Kindern (z. B. gemeinsame Bescherung),
- das Mitbringen neuer Partner ist verboten.

Ich würde an Deiner Stelle im Haus bleiben, womit zunächst das Thema KU vom Tisch ist. Sollte sie ausziehen, dann sieh zu, dass die Kids bei Dir bleiben, und da Du ja nicht so Unterhaltsgierig bist, wie viele Frauen, über die hier berichtet wird, bietest Du Ihr an, den KU über hälftige Betreuung zu leisten.

Lasse keinen Zweifel daran Aufkommen, dass Du Ihre Kohle nur so lange annehmen wirst, wie unbedingt nötig. Was wirklich nötig ist, steht Dir auch zu. Bedürftigkeit aus Bequemlichkeit verlängern ist unfair.

Sollte Deine Frau die Kinder bekommen, gehe davon aus, dass die TU/EU mit KU verrechnen wird, um sich vor Ihrer Pflicht zu (nach-) ehelichen Solidarität zu drücken.

Wer im Haus bleibt, ist mietfrei, was als Einkommen zu rechnen und somit bei Unterhaltsansprüchen zu berücksichtigen wird.

Verschaffe Dir eine gute Position und sei dann großzügig, in dem Du nimmst, was Du brauchst und nicht, "was Dir zusteht".

Wenn genug Einkommen vorhanden ist, sind einvernehmliche und faire (Zwischen-) Lösungen möglich, bis Du auf eigenen Füßen stehst.

Wenn Du zum Job-Center musst, wegen ALG II/Hartz, werden die Dich zwingen, auch den letzten Cent aus Deiner Ex herauszupressen, inkl. Verkauf der Hütte, usw. Das gilt es zu vermeiden. Soll heißen, dass es für sie günstiger sein kann, Dich noch eine Weile mit durchzuziehen, als sich mit Forderungen des JC herumzuschlagen.

Setze Dich mit Ihr an einen Tisch und erarbeitet gemeinsam eine faire Lösung. Lässt, wenn möglich, Schwarzkittel, Jugendamt und Jobcenter außen vor.

Ich habe die Sache mit meiner Ex weitestgehend friedlich und ohne Rechtstreit lösen können, deshalb kann ich Dir nur einen groben Abriss geben. Über mögliche Details wissen die Cracks hier sicherlich besser bescheid.

Gruß
Briese

Nachtrag:

1. Alle Beteiligten müssen es wollen

Nö! Es reicht, wenn das Nichtwollen nicht so weit geht, dass Gewaltvorwürfe ersponnen werden, oder gemobbt wird.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2012 11:08




(@okina)
Rege dabei Registriert

Hallo,

wem gehört denn das Haus und zu welchen Teilen (im Grundbuch)? Sind noch Schulden drauf?

Ansonsten ist wichtig, dass du dich intensiv um den 11jährigen kümmerst. Einfaches erklären reicht hier nicht. Später kommt dann gern, dass du ihn ja verlassen hast. Das ist wirklich ein blödes Alter. Sie sind nicht mehr klein, aber auch nicht groß und sehen alles mit anderen Augen als du / ihr. Wenn du denkst er hat dich verstanden, dann ist es doch nicht so.

Vielleicht ist wegen des Unterhalts ja auch das Wechselmodell was für euch. Dann fällt dieser evtl. weg und der Kontakt bleibt für beide Eltern intensiv. Inwieweit du dafür dann auf Trennungsunterhalt / nachehelichen Unterhalt verzichten kannst um entgegen zu kommen, weiß ich nicht.

Wichtig ist nun bevor du ausziehst erstmal einen Job. Wie wäre es denn wenigstens mit einem Minijob, damit du wieder rein kommst. Macht sich beim bewerben auch besser als lange Hausmann 😉

Gruß,

Okina


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2012 11:41
(@welly)
Schon was gesagt Registriert

@ Briese
hallo,
na das ist ja mal eine Ansage, damit kann ich was anfangen. Mit dem Haus habe ich so meine Bedenken, deshalb werde ich auch nicht so einfach ausziehen. Meine Ex sieht die Anfangsverinbarung mit der Einigung wer in unserer Beziehung was macht, heute etwas anders, will sagen : Die Kinder sind natürlich bei Ihr besser aufgehoben, weil sie ja auch im Haus wohnen wird. da wird es noch reichlich Diskussionsbedarf geben.
Die Jobsuche ist auf dem Weg, erstes Vorstellungsgespräch Übermorgen, schau'n mer mal  :thumbup:.
Die demnächst Ex aus zunehmen liegt mir fern, deshalb möchte ich eigentlich auch lieber eine Lösung mit ihr zusammen am "runden Tisch" erarbeiten.
Das JobCenter führt mich arbeitssuchend ohne Leistungen, also die machen da erstmal nix, denke ich.
Danke für deinen Rat,
Gruß, welly

@Okina
hallo,
das Haus gehört uns beiden zur Hälfte (Grundbucheintrag), Restschuld 75.000.-€
das mit dem 11 jährigen sehe ich ganz genauso. Er läßt sich zwar nicht viel anmerken, aber ich sehe schon, dass es ihn belastet.
Mit einem Wechselmodell also den Kurzen Fifty/Fifty betreuen kann ich mich anfreunden, allerdings bleibt da so ein bisschen der Dienst meiner Ex im Raume stehen.
Dann müssten sich die Grossen um den Kurzen kümmern wenn die Aufteilung  zur 1/2 aufgeteilt wird. Oder man handhabt das ganz flexibel, was ich für kritisch halte.
Der Job ist übrigens (wenn es was wird) erstmal nur halbtags.
Auch dir vielen Dank für deine Tipps,
Gruß, welly


Alles wird gut ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2012 12:15
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Jobsuche ist auf dem Weg, erstes Vorstellungsgespräch Übermorgen, schau'n mer mal  :thumbup:.
Das JobCenter führt mich arbeitssuchend ohne Leistungen, also die machen da erstmal nix, denke ich.
Danke für deinen Rat,

Hallo welly,
das hört sich gut an. Du kannst trotzdem zu JobCenter und dort Hilfe einholen. Wenn du sie darum bittest, dann tun die das auch. Ausserdem habt ihr eine veränderte Situation. Das könnte mitteilungspflichtig sein, spätestens wenn das Trennungsjahr/ Scheidung läuft.


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2012 19:59
(@briese)
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Ausserdem habt ihr eine veränderte Situation. Das könnte mitteilungspflichtig sein, spätestens wenn das Trennungsjahr/ Scheidung läuft.

Nicht nur könnte. Sobald welly in den Leistungsbezug rutscht, z. B. weil seine Ex TU verweigert, wird das JC jede nur denkbare Unterhaltsmöglichkeit ausschöpfen. Da könnte sich seine Ex durchaus ins eigene Knie schießen.

@Welly: Wäre sie denn in der Lage, Dich bzgl. Haus auszuzahlen? Zu KU gibt's ein Urteil, dass der auch dem Betreuungselternteil auferlegt werden kann, wenn diese(r) das, ich glaube dreifache des Umgangsberechtigten, eigentlich Unterhaltsvepflichteren Elternteils verdient. Sie sollte also die Bälle flach halten, denn im Konfrontationsfall fährt sie ein deutlich höheres Risiko, als die Frauen, von denen üblicherweise hier die Rede ist.

Wie Du Ihr das beibiegst, ohne dass sie es als Drohung oder Kriegserklärung auffasst (wäre fatal), liegt bei Dir, kennst sie schließlich gut genug.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2012 21:31
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Briese

Ja ich gehe von aus, dass es sofort mitzuteilen ist. Die Frage ist nur, wie das ist, wenn sie in einem Haus das Trennungsjahr vollziehen. Obwohl, dann müssen ja beide erklären, daß sie keine Bedarfsgemeinschaft sind.

Und ja ich kenne das mit dem Unterhalt: Wir mussten bei Zusammenzug ergänzende Leistungen beantragen. Wegen der gerade vollzogenen Trennung wurde Exfrau auch vom JobCenter befragt. Das gab ein Theater. Jetzt verweigert sie bei allem die Unterschrift- man müsste alles einklagen (was mich nervt).


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2012 22:45
(@welly)
Schon was gesagt Registriert

'n Abend zusammen,
also auszahlen geht nicht. Das mit dem JobCenter ist eine andere Sache, wieso sollten die Interesse an meiner Trennung/Scheidung haben? Ich bekomme doch garnix an Leistungen, also bares, von denen. ALGI/Hartz steht mir doch momentan sowieso nicht zu. Und was für Hilfe gibt mir das JobCenter?
Also zum Trennungsunterhalt kann ich gar nichts sagen, weil im Moment noch alles wie gehabt vom Gemeinschaftskonto bezahlt wird. Es wird doch wahrscheinlich erst eng, wenn ich Unterstützung finanzieller Art beantrage, oder?


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2012 22:52
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Welly,

das Jobcenter hat immer ein Interesse daran, dass Trennung und Scheidung ja nicht vom Staat bezahlt werden. Sprich, der der in der Familie Geld verdient, hat für den Bedürftigen zu zahlen. Sobald Du Sozialleistungen beantragst, wird auch Deine Ex abgeprüft. Denn von irgendetwas musst Du auch Deinen Lebensunterhalt bestreiten, falls es mit der Jobaufnahme nicht klappt oder Deine Exe richtig frei dreht.

Also zum Trennungsunterhalt kann ich gar nichts sagen, weil im Moment noch alles wie gehabt vom Gemeinschaftskonto bezahlt wird.

Hier solltest Du eigentlich genauso vorgehen, wie es in vielen Fällen von den weiblichen "Profis" gemacht wird. Sofort die Gehaltsunterlagen Deiner Ex kopieren. Bzw. wenn Du diese weisst, einen neuen Beitrag im Bereich Unterhalt aufmachen und unsere Experten rechnen lassen. Dann weisst Du, was Dir "zusteht".

Als nächstes würde eine Exe eine hinhalte Taktik anwenden, sprich Deine Exe damit beruhigen, dass Du als nächtes "nur mal so" zu einem Anwalt gehst, um das "mal ausrechnen" zu lassen. Dabei forderst Du den Anwalt aber auf, sofort per Schreiben den TU einzufordern und sie in Verzug zu setzen.

Frauen sind zum Großteil den männlichen Planungen weit voraus. Skrupel und sonstige moralische "Verpflichtungen" werden im Rahmen einer Trennung nur selten gesehen. Pass also auf, dass Du durch "Nettigkeit" nicht ins Hintertreffen gerätst.

Nur damit es nicht falsch rüberkommt: Friedliche Lösungen sind wenn möglich immer anzustreben. Ich weiß allerdings nicht, ob Deine Exe dich in dieser Situation als "gleichwertigen" Verhandlungspartner ansieht.

Der Trennungs-FAQ erscheint Dir heftig - das ist eine Trennung auch. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2012 23:04
(@briese)
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Also zum Trennungsunterhalt kann ich gar nichts sagen, weil im Moment noch alles wie gehabt vom Gemeinschaftskonto bezahlt wird.

Solange das so ist, seid Ihr ach nicht getrennt! Egal, wie Ihr das auf Gefühlsebene seht.

Sobald offiziell getrennt, egal, ob im selben Haus, oder nicht, müsst ihr absolut getrennt wirtschaften, sonst gibt's nie im Leben eine Scheidung. Das Trennungsjahr zu faken, hätte für Dich gravierende finanzielle Nachteile und wäre überdies Prozessbetrug.

Die Trennung zu verschleppen ließe Deiner Frau Zeit, sich Dir gegenüber günstiger in Stellung zu bringen, z. B. Verdienst herunterfahren, usw.

In diesem Zusammenhang

Es wird doch wahrscheinlich erst eng, wenn ich Unterstützung finanzieller Art beantrage, oder?

lebst Du von dem Dir zustehenden TU. Wenn sie nicht zahlt, oder zu wenig, wird Dir das JC unter die Arme greifen (müssen) und sich das radikal von Deiner Ex zurückholen, bzw. Dich dazu zwingen.

Diesbezüglich ist es durchaus möglich, dass Deine Ex z. B. 800€ an das JC zahlen muss, weil sie Dir die 600€ TU, die Du vorschlugst verweigerte. Das JC ist da gnadenlos.

War nur ein Beispiel, um das Prinzip zu verdeutlichen.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2012 17:17
(@welly)
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OK, das ist soweit angekommen, allerdings habe ich Schwierigkeiten meiner EX das rüber zu bringen (aus gutem Grund, denke ich mal). Da werden dann Dienste und andere wichtige Termine vorgezogen. Das  kann aber nicht sein, dass das Thema TU noch lange verschoben wird. Wer legt dabei eigentlich die "Eckdaten" fest und wie wird der TU gezahlt? Und beantragen muß ich den TU doch sowieso, aber wo und bei wem? Anwalt??


Alles wird gut ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2012 12:47
(@briese)
Zeigt sich öfters Registriert

OK, das ist soweit angekommen, allerdings habe ich Schwierigkeiten meiner EX das rüber zu bringen (aus gutem Grund, denke ich mal). Da werden dann Dienste und andere wichtige Termine vorgezogen.

Kopf in den Sand stecken wird ihr nicht weiterhelfen.

Wer legt dabei eigentlich die "Eckdaten" fest und wie wird der TU gezahlt? Und beantragen muß ich den TU doch sowieso, aber wo und bei wem? Anwalt??

TU forderst Du ein. Fehlen Dir die Eckdaten, um auf einen realistischen Betrag zu kommen, forderst Du von Ihr die Offenlegung ihrer Einkünfte zwecks Ermittlung des TU, fällig ab xx.xx.2012 (Beginn Trennungsjahr, nicht in der Vergangenheit.). Gleichzeitig forderst Du, bis korrekte Festlegung möglich, den (eher zu hoch als zu niedrig) geschätzten Betrag x.

Zweckmäßigerweise übergibst Du Dein Schreiben persönlich und lässt Dir von ihr den Empfang quittieren. Es könnte sonst passieren, dass Du Dein eigenes Einschreiben vom Postboten entgegennimmst. 😉

Die persönliche Übergabe kann auch ein guter Aufhänger für ein konstruktives Gespräch sein.

Sofern Du nicht unnötig Anwälten Geld in den Rachen werfen willst, stellst Du ihr Einkommen mal hier ein. Ich denke, die Cracks hier können Dir dann eine realistische Spanne nennen.

Die Berechnung ist, was herauskommt, wenn Anwälte, Gerichte und Job Center ins Spiel kommen. Ohne die Vorgenannten ist's ledigliche eine Verhandlungsbasis. Wenn das Misstrauen nicht zu groß ist, kann man gesparte Anwaltskosten aufteilen oder den Kindern zuschustern.

Meine Ex brauchte eine "unabhängige", "neutrale" Berechnung und ging zur Anwältin, was ich dann auch tat. Hinterher war sie verwundert, dass zwei "neutrale Stellen" auf unterschiedliche Beträge kamen. Der Betrag ihrer Anwältin wäre nur mit Hauen und Stechen durchsetzbar gewesen, und dann auch nur vielleicht. Meine Anwältin hatte realistischer gerechnet und separat aufgezählt, wo man noch "optimieren" könnte.

Am Ende verzichtete Ex aufs Kleinrechnen und ich aufs "Optimieren", womit wir beim ursprünglich von mir vorgeschlagenen Betrag waren... Für die Differenz hätte sich ein Streit nicht gelohnt.

In gewisser Weise hat sich die anwaltliche Beratung gelohnt: Wir kamen zu dem gemeinsamen Entschluss, die Vertreter dieser Zunft in der Folge weitestgehend außenvor zu lassen.


AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 15:29




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