Die Hölle auf Erden...
 
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Die Hölle auf Erden...

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das wird die Kinder freuen. Besteht denn eine nachgewiesene Tierhaar-Allergie?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 17.11.2016 21:22
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Ein Kaninchen? Kaninchen sind Gruppentiere und sollten mindestens paarweise gehalten werden. Einzelhaltung ist Tierquälerei.

Was die Allergie betrifft, so kommt es darauf an, worauf die Kinder allergisch sind. Dass Kaninchen generell für Allergiker schädlich sind, kann man so nicht sagen.


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Geschrieben : 17.11.2016 21:48
(@rockx)
Zeigt sich öfters Registriert

Sicher freuen sich die Kinder. Beide leiden aber unter Neurodermitis und starker Tierhaarallergie, Hunde, Katzen, Grässer, Birke.
Also ist hier ein Allergie höchst warscheinlich. Nächste Woche kommt die Verfahrensbeiständin. Ich denke sie hat das Haustier blos gekauft um die
Kinder zu beeinflussen, das sie ja wegen dem Kaninchen zu Ihr sollen.

Die Kinder hat sie mir vor dem Termin bis jetzt 3,5 Wochen vorenthalten. Ich bekomme sie erst 5 Minuten vor besagten Termin.


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Themenstarter Geschrieben : 17.11.2016 21:58
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Sicher freuen sich die Kinder. Beide leiden aber unter Neurodermitis und starker Tierhaarallergie, Hunde, Katzen, Grässer, Birke.
Also ist hier ein Allergie höchst warscheinlich.

Wenn die Kinder allergische Reaktionen zeigen, wird das arme Tier ohnehin ins Tierheim wandern. Immerhin hat es dort dann Artgenossen.


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Geschrieben : 17.11.2016 22:06
(@rockx)
Zeigt sich öfters Registriert

Mir geht es eigentlich weniger um die Kaninchen sondern

a) um die Gesundheit der Kinder

b) um die Beeinflussung "Wenn du sagst das du bei mir leben willst, kauf ich dir ein Pferd!"

Ist schon komisch das sie das Haustier jetzt kurz vorm Gutachten und Gerichtstermin kauft. Sie ist nicht grade sonderlich Tierlieb. Aber das kann mir auch egal sein.
Zudem kann man mit einem Haustier auch schön beeinflussen. Dein Haustier vermisst dich so. Du musst es noch füttern. Wenn du nicht kommst geb ich es weg etc...


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Themenstarter Geschrieben : 17.11.2016 22:21
(@rockx)
Zeigt sich öfters Registriert

So der Gerichtstermin Eilantrag war. Es kam folgender Beschluss. Das Wechselmodell wurde vom Richter abgelehnt da er hiervon nichts hält. Obwohl JA und Verfahrensbeistand dem zustimmten, da die Bedingungen optimal wären. Meine noch Frau wollte dies aber nicht.

Es wurde mir ein Umgangsrecht jedes Wochenende angeboten. Der Richter meinte was will er denn, dann hat er doch mehr als 80 Prozent der Väter. Das ABR ging somit vorerst an meine Frau. Es soll ein psychologisches Gutachten angefertigt werden und Mediation gemacht werden.

Mir wurden seitens der gegnerischen Anwältin Depressionen unterstellt. Dies sorgte wohl zu der Begründung des Richters die Entscheidung das ABR an meine Frau zu übertragen.

Aussage Stabilität wäre bei meiner Frau besser gewährleistet. Welche Chancen habe ich überhaupt noch im Hauptsacheverfahren? Hier werden jetzt ja Fakten geschaffen, wenn der Lebensmittelpunkt der Kinder jetzt bei Ihr ist. Soll ich lieber den angeblich großzügigen Umgang nehmen.

Der Umgang wurde aber noch nicht richtig geregelt, wer garantiert mich das sie sich hieran hält.

Was ratet Ihr mir?


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Themenstarter Geschrieben : 07.12.2016 18:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

sieh bitte genau nach, was ist entschieden worden, das ABR oder der Lebensmittelpunkt.
Wenn es "nur" Lebensmittelpunkt ist, dann habt ihr beide immer noch GSR und damit beide das ABR. Das mag wie eine Lappalie klingen, ist es aber nicht.

Wenn Du z.B. beim Umgang die Kinder zu spät zurückbringst (aus welchem Grund auch immer), kann die KM schon die Polizei gerufen haben, dass Du die Kinder entführen willst. Hast Du das ABR, dann kann sie zwar auch die Polizei rufen, die wird die ganze Sache aber nicht interessieren, da der Aufenthalt bei Dir durch Dein ABR gerechtfertigt ist. Knatsch gibts trotzdem, aber das war es dann auch.

Ich würde erwarten, dass ihr beide das ABR behaltet, wenn Du der vorgeschlagenen Umgangsregelung zustimmst. Dazu würde ich auch raten. Es sollten Sanktionen für den Fall der Verhinderung des Umgangs mitvereinbart werden.

Mehr Umgang wirst Du bei diesem Richter nicht bekommen. Wenn Du der Wochenendregelung zustimmst, kann Dir trotzdem keiner irgendwelche Garantien geben, dass der Umgang stattfindet. Deshalb die Sanktionsmöglichkeit.
Ist auch eine Urlaubsregelung vorgesehen? Sollte mit aufgenommen werden.

VG Susi


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Geschrieben : 07.12.2016 18:52
(@rockx)
Zeigt sich öfters Registriert

Es steht das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung übertragen.

Im Übrigen verbleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Was bedeutet das nun Konkret?


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Themenstarter Geschrieben : 07.12.2016 19:09
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