Moin Martin,
also wenn das hier:
Ich behaupte gleichzeitig aber auch, dass die Mehrzahl von ihnen ihren Job genauso verantwortungsvoll ausüben wie die meisten Automechaniker, Ärzte, Lehrer oder Sekretärinnen.
tatsächlich alles sein soll, was du unter einem Beleg verstehst, den du andererseits ja so vehement forderst, kann ich nur müde lächeln.
Dann wird es langsam nämlich echt albern...
Gruß
Brainstormer
Martin, du hast natürlich recht, dass dieser Satz überspitzt ist und auf Vorurteilen basiert.
Trotzdem habe ich ihn mit bedacht gewählt und stehe auch dazu.
Das Prinzip dahinter hat sogar einen Namen:
Es ist das Destruktionsprinzip, welches tatsächlich die Grundlage des deutschen Familienrechts darstellt.
Nach der Scheidung sind die Kinder alleine einem Elternteil zuzuordnen und der andere hat nur noch zu bezahlen.
Wenn er Glück hat, darf er seine Kinder gelegentlich besuchen.
Aber nur, wenn es dem Betreuungselternteil recht ist.
Ein fortwirken der Ehe, dass dir ja auch so wichtig ist, gilt nur für den Geldfluss vom Vater zur Mutter,
(Ich erlaube mir, angesichts des Zahlenverhältnisses von rund 90 zu 5 zu 5 AE-Mutter zu AE-Vater zu Wechselmodell mal auch diese political uncorrectness)
nicht aber für die Gegenleistungen der Mutter oder gar die Fortführung der gemeinsamen Kindeserziehung, welche doch eigentlich am wichtigsten für das Wohl des Kindes sein sollte.
Harmonie ist unerwünscht und wird von den Gerichten gezielt verhindert.
Wer Fakten schaft gewinnt.
Wer sich die Kinder aneignet gewinnt und wird belohnt.
Die Liste ist so lang, dass ich sie hier nicht wiederhole und sie sollte dir eigentlich auch bekannt sein.
Das könnte man alles natürlich noch für Einzelfehlleistungen der Amtsrichter halten, wenn sich diese kranke Ideologie nicht vor Allem in den Ober- und Bundesgerichten breit gemacht hätte und von dort wieder nach unten tropft.
Wenn man sich die Protokolle des DFGT durchliest, (was ich regelmäßig tue, du auch?) bekommt man einfach die Richtigkeit meiner obigen Aussage bestätigt.
Auch wenn jeder einzelne Richter bestimmt ein ganz netter Mensch und Nachbar ist.
Auch das eine Parallele und ein Vergleich den ich mich nicht scheue zu ziehen.
Auch die Nazischergen waren oft nette Menschen und Nachbarn.
Ich bin nämlich, wie auch schon mal geschrieben, nicht der Meinung, dass man die Nazizeit tot schweigen sollte, sondern im Gegenteil, gar nicht oft genug auf Parallelen hinweisen kann.
Man findet sie erschreckend oft.
Dieses System hätte sich auch garnicht so weit ausbreiten können, wenn es nicht auf so alltäglichen Mechanismen aufsetzen würde.
Ein Beispiel für einen solchen "netten" Richter findet sich übrigens hier.
Es ist die alljährliche Demo der Blauen Weihnachtsmänner und entsorgten Eltern und Großeltern in Lüneburg.
Ein besonders schlimmes Amtsgericht im Dunstkreis des besonders üblen OLG-Celle.
Der Richter war so nett, sich den Kameras zu stellen. Dafür meinen Respekt.
Er lächelt auch sehr nett.
Für meinen Geschmack nur etwas zu süffisant und von oben herab und er sagt etwas, was sicher fast alle Leute und die meisten seiner Kollegen unterschreiben würden:
"Umgangsauschluss ist immer nur das letzte Mittel"
Und ich bin sicher, dass er das auch so meint.
Die Frage für mich ist nur, wann dieses letzte Mittel angewendet wird.
Und da besagt meine Erfahrung, dass dieses "letzte" Mittel immer dann angewendet wird, wenn der Vater nicht freiwillig aufgibt.
Einige der Demonstranten in Blau und Rot kenne ich persönlich.
Ihr einziges Vergehen ist, dass sie nicht aufgeben, dass sie von den Richtern erwarten, dass sie ihnen Umgang verschaffen und nicht verweigern und ihnen damit schlicht auf den Senkel gehen.
Die Richter sind nicht bereit etwas gegen boykottierende Mütter zu unternehmen und damit die Väter oder Mütter oder Großeltern nicht weiter mit Anträgen nerven, sprechen sie eben ein Umgangsverbot aus.
So einfach ist das.
Und das ist kein Einzelfall, kein Vorurteil sondern ein breit anzutreffendes Justizverbrechen.
Und ja, es ist ein systematisches Problem der Justiz, auch wenn es bestimmt auch nette und gute Richter gibt.
Aber, und jetzt kommt wieder ein Vorurteil:
Die meisten Richter stehen dahinter und begehen dieses Verbrechen immer wieder, so wie Richter auch früher systematisch Hexen zu Folter und Scheiterhaufen verurteilt haben, Sklaven zu Peitschenhieben und Fuss abhacken, Deserteure und Volksverräter zum Galgen und Republikflüchtlinge zu Knast verurteilt haben. Immer in bester Absicht und reinsten Gewissens.
In der Geschichte und gerade in Deutschland waren Richter nie die Diener des Volkes oder der Gerechtigkeit sondern immer willfährige Diener der aktuellen Staatsführung und Ideologie.
Im Mittelalter des Fürsten und der Kirche, später des Kaisers, dann der Nazis, dann der SED und nun eben dem goldenen Kalb des Feminismus und des Gender Mainstreams.
Und es ist keineswegs so, dass am Ende der Weimarer Zeit alle Richter durch verdiente Nazis ersetzt wurden und am Ende die Nazirichter durch lupenreine Demokraten ersetzt wurden, sondern sie blieben alle im Amt.
Kein Einziger wurde für seine Taten bestraft.
Das ist bis heute so. Auch heute werden Richter in Deutschland grundsätzlich nicht wegen Rechtsbeugung verurteilt.
Auch das kann man natürlich als Beweis dafür ansehen, dass das Rechtssystem in Deutschland so dufte ist, dass nie ein Richter Rechtsbeugung begehen würde.
Man kann aber auch das genaue Gegenteil daraus schließen.
Der Fall Görgülü lässt mich letzteres Vermuten, während du sicher von ersterem ausgehst.
Ich habe dafür jeden Respekt verloren und nur noch Verachtung übrig.
Auch wenn ich damit einigen wenigen aufrechten vielleicht unrecht tue.
Ja, ich stehe zu diesem Vorurteil gegen diese Berufsgruppe aber ich habe auch Vorurteile gegenüber Drogendealern und KZ-Wächtern und stehe auch dazu. Auch wenn es unter denen vielleicht auch nette Leute gibt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich behaupte gleichzeitig aber auch, dass die Mehrzahl von ihnen ihren Job genauso verantwortungsvoll ausüben
Und wieder einmal wundere ich mich über Deine Erkenntnisresistenz nach jahrelanger Mitgliedschaft in diesem Forum (welches bei weitem nicht das Einzige seiner Art ist).
Natürlich sind Tausende hier und anderswo geschilderte Fälle von väterlicher Diskriminierung zum Vorteil kindesbesitzender Mütter keine Einzelfälle, das ist schlicht simple Logik.
So blind kann man doch nicht ernsthaft sein.
Nach der Studie der Universität Bremen von 2005 strebten 85 Prozent der Befragten Väter das gemeinsame Sorgerecht an, doch schon während der Trennungsphase hatte nur noch die Hälfte der Väter häufigen, knapp 18 Prozent wenigen und sogar gut 30 Prozent gar keinen Kontakt mehr zu den Kindern. :knockout:
Moin Beppo,
ich zerpflücke das jetzt nicht im Detail; Fundamentalismus und Diskussionen mit Sachargumenten passen eh nicht zusammen. Manche Menschen scheinen ihre über Jahre liebgewonnenen Feindbilder essentiell zu brauchen und vor nichts mehr Angst zu haben als dass diese sich als falsch herausstellen. Der Islamist möchte auch nicht hören, dass keine 72 Jungfrauen auf ihn warten, sobald er seine Bombe gezündet hat, sondern nur ein paar Putzlappen.
Ja, ich stehe zu diesem Vorurteil gegen diese Berufsgruppe aber ich habe auch Vorurteile gegenüber Drogendealern und KZ-Wächtern und stehe auch dazu.
Eine Conclusio, in der sämtliche Richter eines demokratischen Landes mit "Drogendealern und KZ-Wächtern" in einen Topf geworfen werden, bedarf keiner Diskussion und keines weiteren Kommentars; sie disqualifiziert sich selbst.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Martin, eine Argumentation abzulehnen, weil einem das Ergebnis nicht zusagt, ist natürlich auch eine Möglichkeit, Diskussionen zu führen.
Genauso wie du das hier
Ooch Brainstormer,
wohl für ein Sachargument hältst.
Jedenfalls habe ich bei dir noch keinerlei Begründung oder gar Beleg für deinen Standpunkt gelesen, außer, dass man so etwas nicht sagen dürfe.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Moin.
Die Familienrichter haben es sich zur Aufgabe gemacht Familien zu zerstören, Väter so weit wie von ihren Kindern fern zu halten und zum Ausgleich dafür finanziell zu ruinieren.
Wäre es nicht richtiger zu sagen: Der Gesetzgeber hat Gesetze geschaffen, die es ermöglichen, Väter und Kinder zu zerstören und zu ruinieren?
Ich denke, die Mehrheit der Richter/innen hält sich an Recht und Gesetz und machen, und da stimme ich @Martin zu, ihren Job ordentlich. Dass einige íhren Spielraum zu sehr ausreizen, mag sicher stimmen. Dennoch verschafft der Gesetzgeber ihnen doch erst die Möglichkeit, dieses zu tun.
Insofern stellt sich doch eher die Frage: Sind die Gesetze im FamRecht gerecht? Nach meiner persönlichen Rechtsauffassung jedenfalls nicht. Und väterfreundlich sind sie schon mal gar nicht.
Bleibt nur zu hoffen, dass irgendwann diese Spezies Politiker und Feministinnen a la Alice Schwarzer, Dorothea Bär, Schwab, Nahles, Schwesig und wie sie alle heißen aussterben. Aber die Dinosaurier sind ja irgendwann auch ausgestorben. Von der GroKo verspreche ich mir jedenfalls in den nächsten 4 Jahren keine Verbesserung der Väterrechte.
Tschö mit Ö.
BP
Eine Conclusio [...] bedarf keiner Diskussion und keines weiteren Kommentars; sie disqualifiziert sich selbst.
Der Einzige, der sich in diesem Thread disqualifiziert hat, bist du selbst, Martin.
Und nicht nur das - denn durch deine Diskussionsweise und dein bockigen Beharren auf nicht haltbare, realitätsferne Behauptungen, hast du einen großen Teil deiner Reputation verloren.
Gruß
Brainstormer
Hallo Bester Papa.
Wäre es nicht richtiger zu sagen: Der Gesetzgeber hat Gesetze geschaffen, die es ermöglichen, Väter und Kinder zu zerstören und zu ruinieren?
Ich denke nicht.
In den Gesetzbüchern gibt es schon so einige Schweinereien, wie z.b. den §1626a BGB nur die Justiz als Organisation und, im Nachgang, die Richter im Einzelnen gehen weit darüber hinaus und verstoßen dabei kollektiv gegen die Gesetze.
Z.B. steht im § 1610 BGB, "(1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt)".
Und was machen die Richter daraus:
Laut DT richtet sich der Unterhalt nach der Lebensstellung des Pflichtigen. Auch wenn Vater und Kind sich noch nie sehen durften und das Kind noch gar keine eigene Lebensstellung hat. Und schon gar nicht die des Pflichtigen.
Das ist kollektive Rechtsbeugung und alle Richter machen mit. Oder kennst du jemand, der, statt der ungesetzlichen DT das Gesetz anwenden würde.
Gleich darunter steht:
"(2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung."
Pustekuchen. Der BGH hat, nach Beratung des juristischen Lobbyvereins DFGT entschieden, dass gerade die Erziehung, wenn die Mutter diese nicht selbst leisten möchte, ebenfalls vom Vater zu bezahlen ist.
Lediglich die steuerliche Absetzbarkeit bleibt alleine bei der Mutter.
Das ist natürlich auch nur ein bedauerlicher Einzelfall.
Nur stammt dieser "Einzelfall" eben zufällig vom BGH und deswegen machen eben alle Richter mit.
Gegen den ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes.
Nach der Reform des §1626a sollen die Richter das GSR immer dann im schriftlichen Verfahren erteilen, wenn von der Mutter innerhalb der Frist keine relevanten Gründe dagegen genannt werden.
Kennst du auch nur einen einzigen Fall, in dem sich ein Richter daran gehalten hätte?
Ich nicht.
Auch wenn gar keine Begründung geliefert wird, gehen sie bisher alle ins mündliche Verfahren.
Kollektive Rechtsbeugung.
Und das sind Fakten.
Meine subjektiven Erfahrungen gehen noch weit darüber hinaus, nur sind die eben nicht belegt, sondern basieren "nur" auf einigen Tausend Beispielen.
Ich habe großen Respekt vor Richtern, die aufstehen und sich dieser Rechtsbeugung verweigern und verachte nur die anderen.
Ich kenne nur keinen einzigen Richter, auf den erste Fall zutrifft und deswegen trifft meine Verachtung eben alle Richter.
Ob diese Richter nun alle aus innerer Überzeugung und mit krimineller Energie die Gesetze brechen oder nur aus Feigheit und Schiss um ihre Karriere kann und will ich nicht beurteilen. Verachtenswert ist beides.
Ich beurteilen sie nach ihren Taten und nicht danach ob sie vorsätzlich oder aus Unfähigkeit so handeln.
Meine Vermutung ist, dass es unter den Amtsrichtern beide Fälle gibt aber die Überzeugungstäter werden befördert und deswegen sitzen in den OLGs und dem BGH nur solche.
Der Herr wollte Sodom und Gomorrha verschonen, wenn Lot ihm, zunächst, 100, später 50, dann 10 Gerechte zeigen sollte. Es ist ihm nicht gelungen.
Sodom und Gomorrha wurden zerstört.
Es gab dort immerhin noch Lot selbst als einsamen aufrechten, der vom Herren verschont wurde.
Ob ein Richter dem Fegefeuer entkommt bleibt abzuwarten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin.
Gesetze müssen ausgelegt und angewendet werden. Die Beschlüsse durchlaufen nicht selten die Instanzen, ganz oben sitzen BGH und BVerfG. Dort entscheiden Senate auswenigen Personen. Deren Urteile und Beschlüsse dann bis zur Basis der Pyramide zurückwirken. Kein noch so mutiger Amtsrichter kann sich dieser Mechanik entziehen.
Man denke nur an das Skandalurteil des BVerfG von 2003 zum § 1626a BGB, das die selbe Truppe hochpeinlich in 2010 und den Gesetzgeber in 2013 zu Korrekturen zwang, nachdem der EGMR in Gesetz und Rechtsprechung einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention und eine Diskriminierung von Vätern erkannte. Es gibt ein ganzes Dutzend solcher Urteile des EGMR, in denen D allein im Bereich des Familienrechts wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt wurde - und das durchweg zugunsten von Vätern.
Unverändert wirksam ist das Urteil von Meo-Micaela Hahne vom BGH, wonach eine Mutter völlig folgenlos Streit verursachen kann, entscheidend sei, daß es Streit gebe und damit der gES die Basis fehle. Trotz oder gerade mit der Reform des Sorgerechts führt das in der Rechtsprechung dazu, daß Vätern a) nach 1626a die Mitsorge verwehrt wird oder b) sie nach 1671 aus dieser 'entsorgt' werden. Und das schamlos unter dem Mantel und in Mißbrauch des Kindeswohlbegriffes.
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Eine Brücke zwischen den Kontrahenten hier im Forum sehe ich darin, daß der eine die Rechtsprechung im Einzelnen würdigt, der andere das Gesamtsystem betrachtet. Der eine geht mit der Lupe an das Druckerzeugnis heran, erkennt differenziert kleine rote, grüne und blaue Punkte, der andere beurteilt die Gesamtwirkung des Plakates im Abstand. Beide Ansichten, beide Bezugssysteme haben ihre Berechtigung.
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Das Beharrungsvermögen des Familienrechts ist mE aber kaum in der Betrachtung des Einzelfalles im Familiengericht, sondern eher in der Gesamtschau, ganz oben und dazu im internationalen Vergleich gut zu erkennen.
Ich bin selbst wegen Sorgerecht wieder beim OLG gelandet und erlebe, mit welcher Kaltschnäuzigkeit Gründe herbei phantasiert werden, wie in reiner Fiktion und Spekulation einem Vater die gES verwehrt wird - und das in einer Wortwahl, die im anderen Kontext sofort zur Strafanzeige und zu Schadenersatzforderungen führen würde.
W.
Ich bin selbst wegen Sorgerecht wieder beim OLG gelandet und erlebe, mit welcher Kaltschnäuzigkeit Gründe herbei phantasiert werden, wie in reiner Fiktion und Spekulation einem Vater die gES verwehrt wird - und das in einer Wortwahl, die im anderen Kontext sofort zur Strafanzeige und zu Schadenersatzforderungen führen würde.
Das erinnert mich an die Begründung der Ablehnung des OLG in meinem gSR-Verfahren vom Februar 2012 :
Nach den überzeugenden Darlegungen des Verfahrensbeistandes im Senatstermin hat das gegen den Vater wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs der gemeinsamen Tochter geführte Ermittlungsverfahren zu einem gegenseitigen Vertrauensverlust bei dem Antragsteller und der Antragsgegnerin geführt. ...
Angesichts der zwischen den Eltern bestehenden Konflikte, ihrer nur eingeschränkten Kommunikationsfähigkeit und des Mangels an Kooperationsbereitschaft auf Seiten der Antragsgegnerin [sic!], welcher Ausdruck eines fehlenden Vertrauens zum Antragsgegner ist, scheidet eine gemeinsame elterliche Sorge aus.
Ich bin überzeugt davon, dass ein erneuter Versuch nach der "Reform" zum selben Ergebnis führen würde und erspare mir daher dieses kranke Prozedere.
Weiterhin bin ich davon überzeugt weiß ich ganz genau, dass das eben kein Einzelfall, sondern nur einer von vielen Tausend ist. Dazu genügt bereits ein kurzer Blick in die Statistik der Entscheidungen an Familiengerichten.
Martin allerdings weigert sich immer auf's Neue, diese Tatsachen anzuerkennen - ihn vom Gegenteil überzeugen zu wollen, ist vollkommen zwecklos und führt lediglich zu endloser Zeitverschwendung.
Moin Beppo,
Martin, eine Argumentation abzulehnen, weil einem das Ergebnis nicht zusagt, ist natürlich auch eine Möglichkeit, Diskussionen zu führen.
Es ist nicht das Ergebnis, das mir "nicht zusagt"; es sind die falschen Annahmen: Aus denen kann man nie im Leben richtige Schlüsse ziehen. Insofern ist jede Diskussion fruchtlos.
Wenn jemand unbedingt auf der Kiste reiten möchte, die sinngemäss heisst "Mitten in Europa wird von allen Richtern eines Landes täglich tausendfach Rechtsbeugung begangen - und keinen stört es, keiner ahndet es, die meisten bemerken es nicht einmal - nur ein paar aufrechte User eines Internet-Forums haben es überhaupt festgestellt" - na meinetwegen. Else Kling hätte gesagt "Wenn's schee macht...!"
Jeder sucht sich seine Verschwörungstheorien selbst aus. Der frühere Vermieter meiner Tochter hat sich für den Weltuntergang vor einem Jahr (21.12.12) einen Bunker gebuddelt und an jenem Tag reingesetzt. Andere Leute haben Angst vor dem Atom-GAU oder davor, dass ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. Kein einziger von diesen Typen, die mir im RL schon begegnet sind, war oder ist glücklich mit seinem Leben.
Jedenfalls habe ich bei dir noch keinerlei Begründung oder gar Beleg für deinen Standpunkt gelesen, außer, dass man so etwas nicht sagen dürfe.
Du meinst, nach Deiner Logik stellst Du einfach eine Behauptung in den Raum wie "alle Richter sind Verbrecher", schmeisst diese gesamte Berufsgruppe noch ein bisschen mit "Drogendealern und Na.zi-Schergen" in einen Topf, und wenn man Dir nicht in jedem Einzelfall das Gegenteil beweisen kann, hast Du automatisch Recht?
Tolle Wurst.
Im Rahmen der Meinungsfreiheit darfst Du in diesem Land selbstverständlich sagen, was Du möchtest (nein, dieses Privileg hättest Du bei weitem nicht in jedem Land der Erde); die Frage ist, wie ernst man Dich nehmen kann. Eine Diskussion auf Basis einer substanzlosen Pauschal-Verunglimpfung wie "alle Richter sind Verbrecher" führe ich nicht; genauso wenig wie über "alle Schwarzen handeln mit Drogen", "alle Frauen sind geldgeil", "alle Bayern hinterziehen Steuern" oder "alle Väter sind Unterhaltsdrückeberger".
Grüssles
Martin
PS: In dieses Forum kommen hilfesuchende Menschen; oft am Anfang ihrer Trennungs- und Scheidungsproblematik. Welche Gefallen tun wir diesen Menschen, wenn wir ihnen erzählen, dass die mit ihrem Fall befassten Juristen sämtlich hinterhältige Verbrecher wären, die nichts anderes im Sinn hätten, als ihnen zu schaden und sie systematisch zu benachteiligen, zumindest sofern sie Männer sind? An dem Tag, an dem dieser Unsinn "Forenmeinung" wird, werde ich meinen Account hier löschen; denn dann wäre vatersein.de zu einem der zahllosen Internet-Jammerforen geworden, in denen niemand wirklich konstruktiv geholfen, sondern nur das eigene Selbstmitleid herumgezeigt wird. Und dazu kann ich nun wirklich nichts beitragen.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin BS,
Der Einzige, der sich in diesem Thread disqualifiziert hat, bist du selbst, Martin.
Und nicht nur das - denn durch deine Diskussionsweise und dein bockigen Beharren auf nicht haltbare, realitätsferne Behauptungen, hast du einen großen Teil deiner Reputation verloren.
meine zentrale Behauptung in diesem Kontext ist sinngemäss (siehe auch @Bester Papa in #25) "die Mehrzahl der deutschen Richter macht ihre Arbeit ordentlich".
Das behaupte ich auch von jeder anderen Berufsgruppe; einfach, weil kein Mensch Spass daran hätte, jeden Tag wissentlich einen schlechten Job zu machen. Was genau ist daran "bockig" oder "realitätsfern"?
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Das:
Eine Conclusio, in der sämtliche Richter eines demokratischen Landes mit "Drogendealern und KZ-Wächtern" in einen Topf geworfen werden, bedarf keiner Diskussion und keines weiteren Kommentars; sie disqualifiziert sich selbst.
ist genau das:
Es ist nicht das Ergebnis, das mir "nicht zusagt"; es sind die falschen Annahmen: Aus denen kann man nie im Leben richtige Schlüsse ziehen. Insofern ist jede Diskussion fruchtlos.
Ein Ergebnis, dass dir nicht zusagt und nicht sein kann, was nicht sein darf.
Annahmen habe ich jedenfalls keine genannt sondern Fakten.
Ansonsten könntest du ja die Fragen die an den Besten Papa gerichtet habe, beantworten:
Kennst du einen Richter, der sich an den §1610 hält?
Oder einen, der den geänderten §1626a im Sinne des Gesetzgebers anwendet?
Wen?
Unter welchem Aktenzeichen?
Und du musst mir auch nur einen nennen, der sich an das Gesetz hält.
Kann ja nicht schwer sein.
Müssten ja Tausende sein.
Gott verlangte 10 aufrechte Leute in Sodom und Gomorrha. Ich wäre schon mit einem zufrieden.
Da du dich aber auch ansonsten weigerst auch nur im Mindesten die genannten Fakten zur Kenntnis zu nehmen und statt dessen weiter auf persönliche Ansichten zur alleinigen Wahrheit deklarierst ist eine Diskussion tatsächlich eine Sisyphosarbeit und sinnlos.
Jeder sieht die Welt eben mit seinen eigenen Augen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und hier:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20131204_1bvr115410.html
Noch so ein bedauerlicher Einzelfallvom vom besten Verfassungsgericht der Welt.
Die Mutter entscheidet weiterhin wer Vater sein darf.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Martin,
meine zentrale Behauptung in diesem Kontext ist sinngemäss (siehe auch @Bester Papa in #25) "die Mehrzahl der deutschen Richter macht ihre Arbeit ordentlich".
Sorry, aber das stimmt einfach nicht, denn dein zentrales Statement begann folgendermaßen:
mehr als gelegentliche Einzelfälle, die man in diese Richtung auslegen kann, gibt es nicht. Es hat trotz wiederholter Nachfragen meinerseits hier im Forum auch noch niemand geschafft, die behauptete Systematik (für die es ja Dienstanweisungen, Durchführungsverordnungen o. ä. geben müsste) auch nur in einem einzigen Fall zu belegen.
Und das liest sich doch etwas anders als die aufgeweichte Darstellung oben.
Was genau ist daran "bockig" oder "realitätsfern"?
Deine "Bockigkeit und Realitätsferne" begründe ich damit, dass du nichts außer deinem eigenen "heile Welt Bild" vom deutschen Familienrecht gelten lässt, selbst wenn man dir Zahlen auf dem Silbertablett serviert, die eine deutlich andere Sprache sprechen.
Gruß
Brainstormer
@ Beppo,
ich gebe es auf. Wenn jemand die Gesamtheit aller Richter deshalb als "Verbrecher" bezeichnen möchte, weil diese ihre Urteile nicht an laienhaften Ansichten einzelner Bürger ausrichten, dann muss er das wohl tun, wenn ihn das glücklich macht. Jura muss man schliesslich nicht studieren; Stammtischwissen reicht.
Übrig bleibt die Frage nach dem Zeitpunkt Deiner Auswanderung - denn wie kann man freiwillig in einem Land leben wollen, in dem von "Verbrechern" Recht gesprochen wird? Und warum hat das das ausser ein paar Usern von vatersein.de noch kein anderer der 82 Millionen Bundesbürger bemerkt? Sind die alle blöd?
Ich selbst habe auch schon einige Male verständnislos den Kopf geschüttelt über Entscheidungen der deutschen Justiz (weit über das Familienrecht hinaus); trotzdem kenne ich weltweit kein Land, dessen (gesamtes) Gesellschafts- und Rechtssystem besser wäre als unseres. Du? Dann nichts wie hin!
Grüssles
Martin
PS:
Die Mutter entscheidet weiterhin wer Vater sein darf.
nein, das Faktum einer vorangegangenen Eheschliessung entscheidet das: Während einer Ehe geborene Kinder sind ehelich, ohne dass das in jedem Einzelfall gesondert bewiesen werden müsste - Punkt. Es ist ziemlich schräg, das Bundesverfassungsgericht für die Folgen des Hin- und Hergevögeles verantwortlich zu machen. Eine der Aufgaben des BVG ist der Schutz von Ehe und Familie und nicht die investigative Untersuchung, ob jedes Kind auch den "richtigen" biologischen Vater hat. Denn dafür müsste man die Gesamtheit aller Bürger unter den Generalverdacht stellen, es mit der ehelichen Treue nicht sehr genau zu nehmen. Waren 12 Jahre Drittes Reich und 40 Jahre DDR wirklich noch nicht genug?
Ich persönlich würde jedenfalls nicht in einem Land leben wollen, in dem irgendwer auf ein beliebiges Kind zeigen und behaupten kann "Ich bin der Vater!" Denn zumindest die Mutter dieses Kindes setzt das dem Verdacht aus, fremdgegangen zu sein - selbst wenn überhaupt nichts dran ist, würde etwas hängenbleiben. In den Händen der falschen Leute wäre das eine ziemlich böse Waffe - und sei es, um einem ungeliebten Familienmitglied, Nachbarn oder Kollegen mal richtig einen einzuschenken - oder einfach, um jemandem die Frau auszuspannen.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Oder einen, der den geänderten §1626a im Sinne des Gesetzgebers anwendet?
Nunja, bei mir ist der § 1626a schon im Sinne des Gesetzgebers angewendet worden. Die Richterin hat der KM ja auch entschieden erklärt, dass die Hürde mir das GSR zu verweigern die gleiche ist, wie die Hürde einem Vater der das GSR inne hat, dieses eben abzuerkennen.
Die Richterin hat der KM die Neuordnung der Gesetzmäßigkeit schon genau erläutert.
Lediglich die Verfahrensweise §155a FamG ist nicht angewendet worden.
Dieses ist aber glaube ich nicht unbegründet.
Auch wenn die Richterin schon während des schriftlichen Verfahrens sich darüber eins war, dass sie mir das GSR zusprechen wird, so steckt sie bei Einspruch und Art der Gegenstellungnahme sehr schnell in der Situation, eine mündliche Ermittlung der Situation und deren Aufklärung vorzunehmen.
In meinem Fall hat die KM den leisen Verdacht der Kindesmisshandlung, durch knappe Schriftsätze ohne jedgliche große Argumentation, geschmückt mit einem Protokoll in den Raum gestellt. Nur der Verdacht.
Alleine das wäre der Richterin im Falle der Anwendung des §155a FamG in einer möglichen Revision vor dem OLG auf die Füße gefallen. Diese hätten wahrscheinlich nicht unbedingt das Urteil an sich, aber sicher die Tatsachenentscheidung ohne mündliche Anhörung und damit die Begründung abgelehnt und eine Beschwerde zugelassen.
Da aber auch eine "einfache Richterin" kein Interesse daran hat, sich einer entsprechenden Zensur zu unterziehen, wendet sie sicherheitshalber das mündliche Verfahren an um die Sache wasserdicht zu machen.
Von daher muss man auch immer den individuellen Fall betrachten und das ganze nicht gesamtheitlich hinterfragen.
Jedoch, und das fällt mir mehr und mehr auf, arbeiten die Gerichte in Deutschland höchst unterschiedlich. Es gibt wohl immer mehr kindeswohlbezogene Gerichte als beispielsweise vor 10 Jahren. Trotzdem zieht sich der Wandel in Deutschland mehr als langsam und zögerlich durch. Dabei bleiben Kinder und Väter maßgeblich auf der Strecke.
Zudem sind wir von einer Gleichberechtigung beider Elternteile weit entfernt.
Man möge sich sich die Anzahl der Ordnungsgeldvollstreckungen im Zuge einer Umgangsverweigerung anschauen. Wenn dort läppische Beträge, wenn sie überhaupt angeordnet werden, verhängt werden, dann sind das Sonderfälle, die mit den einhergehenden Kindesentzügen, durch Mütter vollzogen, in keinem Verhältnis stehen.
Ebenso muss man sich die Frage stellen, wo dem Kind die Möglichket zur Wahrnehmung beider Elternteile rigoros zugesprochen wird.
Eine prinzipielle Anordnung von Wechselmodellen oder aber, wenn von einem Elternteil nicht durchführbar, eine annähernde Umgangsregelung in dem Verhältnis wäre ein leichtes. Eine Sanktionierung statt Belohnung des boykottierenden Elternteils ebenfalls. Aber gewollt scheint das nicht zu sein.
Wir bewegen uns in einer Entwicklungsstufe, das mag sein, aber durchschlagende Erfolge in der Familienjustiz im Sinne der Kinder, sind noch nicht wirklich erkennbar. Vielmehr tanzen die Mütter den Vätern weiter auf der Nase herum.
Ein kleines Beispiel:
Bei meiner vergangenen EB kam die Mutter zu dem Entschluss den kurzen Umgang zu meinem Kind beizubehalten mit der Begründung:
Das Kind gehört zur Mutter und wenn es der Mutter schlecht geht, dann geht es dem Kind schlecht.
So hat man den Vater erst dazu zu erziehen, dass er nach der Pfeiffe der Frau Mama tanzt und es der Mama damit gut geht.
Diese Argumentation hätte vor einigen Jahren sicherlich zu einem Erfolg geführt und auch in anderen regionalen Instituten in Deutschland wäre das sicher ein Sprungbrett für die Dame gewesen.
Jetzt konnte ich ihr sagen, dass wenn sie so labil ist, und ihre Sorgen nicht vom Kind fern halten kann, sie bei Problemen, ihr Leiden auf das Kind überträgt ich mir im Zuge des vorhandenen Sorgerechts vielleicht vorbehalten muss, das Kind eventuell irgendwann zu mir zu nehmen falls dieses Problem regelmäßig auftritt, da es ja nicht sein kann, das Kind symbiotisch an ihr Leiden zu binden, da dies der Entwicklung der jungen Seele ja langfristig im Wege steht.
Sind wir ehrlich, das wirklich durchzusetzen ist sicher schier unmöglich aber das wusste die KM nicht. Zumal diese von der Mediatorin erklärt bekam, dass das Kind nicht unweigerlich zur Mutter gehört und das heute zumindest in der regionalen Justiz anders gesehen wird.
Danach wurde der Gesprächsverlauf etwas entspannter.
Aber eine juristische Voraussetzung welche Mütter und Väter auch gelebt, nicht nur gesetzlich, also in der exikutiven gleich stellt, würde solche Dialoge vernichten und man würde sich im Kontext, beide gleich starke Eltern zu sein eher auf die Belange des Kindes konzentrieren als es heute der Fall ist.
Demnach ist sachdienlich gesehen einiges im Argen was die Justiz anbelangt denn betrachtet man sich den § 1671 Abs. 2, frage ich mich allenernstes, ob dies wenn man die das in der Praxis umsetzen würde, denn gesetzlich wäre es möglich, nicht viele Probleme vor Anwendung dieses Paragraphen schon gelöst werden. Das schliesst eine gescheite Umgangsregelung zu beiden Eltern, sowie die Ausführung der Gemeinsamen Sorge mit ein.
Das zumindest ist meine These dazu.
Nunja, bei mir ist der § 1626a schon im Sinne des Gesetzgebers angewendet worden. Die Richterin hat der KM ja auch entschieden erklärt, dass die Hürde mir das GSR zu verweigern die gleiche ist, wie die Hürde einem Vater der das GSR inne hat, dieses eben abzuerkennen.
Exakt dasselbe sagte mir meine OLG Richterin!! Und das schon während der Übergangsphase...
Auch wenn gar keine Begründung geliefert wird, gehen sie bisher alle ins mündliche Verfahren.
Kollektive Rechtsbeugung.
Aber Beppo: wer sind denn alle? Die wenigen (negativen) Fälle, die hier berichten, können wir doch nicht als repräsentativ betrachten? Ich bin mir sicher, dass es GSR-Verfahren ohne mündliche Anhörung gibt. Aber warum sollten die hier aufschlagen und berichten?
Hallo Sputnik.
Lediglich die Verfahrensweise §155a FamG ist nicht angewendet worden.
Ok, du hast recht.
Das was ich bemängele steht tatsächlich nicht im §1626a sondern im §155 FamFG, welcher sich aber auf jenen bezieht.
Und ob die Richter nun gegen §1626a BGB selbst oder den erläuternden §155 FamFG verstoßen, spielt, glaube ich keine so große Rolle.
Ich erwarte aber dennoch, dass sich alle an das Gesetz halten.
Und klar ist auch, dass es Gründe geben mag, warum man in Einzelfällen doch ins mündliche Verfahren geht.
Z.B. wenn die Mutter eine plausible Begründung dagegen abgibt.
Das passiert aber nicht.
Es wird immer ins mündliche Verfahren gegangen. Egal ob die Mutter eine Begründung abgibt oder nicht.
In deinem Fall hat die Mutter Einwände geäußert.
Da ist es zumindest gesetzeskonform, dass sie in die mündliche geht.
Aber kennst du irgendeinen Fall, in dem Richter auf die mündliche verzichtet hat?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nee, Brainstormer,
Deine "Bockigkeit und Realitätsferne" begründe ich damit, dass du nichts außer deinem eigenen "heile Welt Bild" vom deutschen Familienrecht gelten lässt, selbst wenn man dir Zahlen auf dem Silbertablett serviert, die eine deutlich andere Sprache sprechen.
Ihr serviert überhaupt keine "Zahlen", sondern Stammtisch- und Forengeschwurbel. Aber wenn Du Zahlen möchtest: Beim Statistischen Bundesamt sind für 2012 knapp 180.000 Scheidungen ausgewiesen, von denen etwa 143.000 Kinder betroffen waren. 2011 (neuere Zahlen habe ich nicht) wurden in D 662.000 Kinder geboren; davon 224.000 nichtehelich (also jedes Mal mit einer offenen Sorgerechtsfrage).
In Summe sind das pro Jahr (mindestens) 400.000 Fälle, in denen eine Unrechtjustiz (wenn es denn eine gäbe) ihr verbrecherisches Werk tun könnte und müsste. Aber (von mir geschätzt) 90 bis 95 Prozent dieser Fälle wurden so geräuschlos abgewickelt, dass Anwälte nicht reich geworden sind und dass man davon in Internet-Foren oder sonstwo kein Wort gelesen hat. Wie passt das zur hier im Raum stehenden Behauptung der flächendeckenden "Justizverbrechen"? Gäbe es die auch nur ansatzweise, wäre "Väterbenachteiligung" ein florierender Wirtschaftszweig, und vatersein.de als eines der grössten einschlägigen deutschen Themenforen hätte nach über 10 Jahren nicht 13.000 User, sondern mindestens 20 mal so viele. Und an einer bundesweit beworbenen Demo für das GSR ab Geburt wie der in Berlin mit den Kinderschuhen würden sich mehr als jämmerliche 50 Teilnehmer einfinden.
Nein, die Welt ist nicht heile, und was sich manche erwachsenen Menschen - teilweise mit Hilfe der Justiz und oft auf dem Rücken ihrer Kinder - am Ende einer Beziehung antun, ist unter aller Sau. Ich bin der Letzte, der das bestreiten würde, denn ich habe Augen im Kopf und sehe es seit etwa 10 Jahren hier im Forum. Aber ich verallgemeinere es nicht. Schon gar nicht mit schlichten Erklärungsmodellen à la "Staat böse, Richter böse, Mütter böse, Väter arm und gut". Und schon zweimal nicht, ohne eine bessere und praktikable Alternative benennen zu können. Als Zaungast in der Ecke zu lehnen und nur "alles Kacke!" zu brüllen verändert nämlich: Genau überhaupt nichts.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
