Das 2. PAS Gutachte...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Das 2. PAS Gutachten liegt vor

Seite 2 / 2
 
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Lieber Catweazle,

genau so haben wir auch begonnen, sie war auch 3 und wir kämpften um das Übernachten.... Bereits das Gutachten damals besagte, dass die Mutter manipuliert.
Aber niemand sprach ein Machtwort und klärte KM auf!

Ich drücke Dir die Daumen, dass es bei Dir anders verläuft!

LG
FvP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2017 14:30
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Liebes Forum,

wir haben Nachricht vom OLG auf unseren Antrag zur Ruhestellung:

Sehr geehrter Vater ,
wird anknüpfend an Ihre Ausführungen im Schriftsatz darauf hingewiesen, dass es ungeachtet der nun in den Vordergrund gerückten verfahrensrechtlichen Fragen zur Zulässigkeit des Rechtsmittels der Tochter gewiss nicht falsch sein kann, die Tochter aus dem rein tatsächlich ja fortbestehenden Konflikt nach Möglichkeit zu entlasten. Der Vater wird in eigener Verantwortung abwägen müssen, ob und inwieweit einer etwaigen ("zwangsweisen") Durchsetzung des angefochtenen Beschlusses nicht vielleicht doch eher das (vermeidbare) Risiko einer weiteren "Verhärtung der zutage getretenen Fronten" mit entprechender Rückwirkung auf das Wohl der Tochter innewohnt.

Kann mir das bitte jemand übersetzen?

Der Gegenseite wurde mitgeteilt (ich erinnere daran, dass diese Antrag auf Aussetzung des Umgangs beim OLG gestellt haben):

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

wird daraus hingewiesen, dass das nach der Beschwerdeschrift ebenso ausdrücklich wie eindeutig von dem betroffen Kind, vertreten durch die KM eingelegte Rechtsmittel bereits unzulässig sein dürfte.
Ein eigenes Beschwerderecht steht dem noch nicht 14- jährigen Kind nicht zu. Von der Mutter (allein) kann das Kind für eigenes Rechtsmittel nicht wirksam nach §1629 BGB vertreten werden, weil nach Aktenlage gemeinsame elterliche Sorge besteht und deshalb das eigenständige Umgangsbestimmungsrecht beiden Eltern gemeinsam zusteht und deshalb eine wirksame Vetretung des Kindes auch nur gemeinschaftlich möglich ist.
Bei der gegebenen Sach - und Rechtslage ist allerdings tatsächlich nicht beabsichtigt, das Verfahren durch Nichtbetrieb zumindest faktisch/quasi ruhend zu stellen. Vielmehr ist beabsichtigt, die Beschwerde im schriftlichen Verfahren als unzulässig zu verwerfen.
Stellungnahme 3 Wochen.

Hat hier der Anwalt der Gegenseite etwas vergeigt, oder wie habe ich das zu verstehen? Beschwerde beginnt mit:
Frau Name des Kindes, vertreten durch die Kindesmutter....

Vorab Danke fürs Übersetzen 🙂

LG
FvP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2017 14:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Öhm,

wer hat denn nun wann gegen was Beschwerde eingelegt?

Ich dachte die KM wäre mit ihrem Ansinnen den Umgang auszuschließen durchgekommen. Hat dein Mann dagegen Beschwerde eingelegt? Oder passt der KM jetzt das Ergebnis wieder nicht?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2017 15:55
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Ist aber auch kompliziert....

KM ging sofort gegen den Beschluss Umgang in die Beschwerde (mein Mann bekam einen positiven Beschluss, aber nicht ausführbar, da das Kind ihn gerade hasst).

Mein Mann stellte Antrag auf "ruhen", dass er den Umgangsbeschluss nicht ausführen wird.

Diese Anträge trafen bei den jeweiligen Gerichten ziemlich zeitgleich ein. Eigentlich sind wir noch beim Amtsgericht, aber KM bereits mit ihrer wohl nicht zulässigen

Beschwerde bereits beim OLG. Das OLG hat nun die Akte und wir bekommen nun nur noch Nachricht von dort.

Hoffe ich konnte das nun verständlich erklären...?

LG
FvP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2017 16:28
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Liebes Vatergemeinde,

wir machen inzwischen das Jugendamt Oberhavel für ALLES voll mitverantwortlich.

Das Gericht erfragte nun das Jugendamt, wie es zum Ruhen des Umganges steht.

Antwort: Man begrüße es, da das Kind dem Loyalitätskonflikt schon lange ausgesetzt ist und man ist der Meinung dass dies von seiten des Vaters herführt!

2x psychologische Gutachten, die bestätigen, dass die Mutter manipuliert und dadurch PAS vorliegt & gerichtlich bestätigt -  aber das Jugendamt sieht den Vater als Schuldigen! Nicht mal das Kind konnte dem Jugendamt Gründe gegen den Vater nennen. Aber die Ju-Dame empfiehlt meinem Mann sich selbstkritisch zu reflektieren.

Nie ein Machtwort an die Mutter in all den Jahren! Es ist echt zum K......!

Diese Frau macht einen sehr schlechten Job und ist für Kinder gefährlich.

Kann man den Wechsel eines Jugendamtberaters verlangen? Beschwerde beim Vorgesetzten?

Sollte die Tochter in Zukunft Probleme haben, werden wir schliesslich damit zu tun haben.

Gruß
eine sehr wütende FvP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2017 18:19
Seite 2 / 2