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Brauche mal Eure Hilfe - Umzug meines Sohnes zu mir

 
(@micha76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich brauche mal einen Rat von Euch. Aber zuerst kleine Einführung.

Mein Sohn ist 15 und sein Lebensmittelpunkt ist bei seiner Mutter. Wir haben gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsecht.
Seit 2 Monaten lebt er nun bei mir, seinem Wunsch entsprechend. Mit der Mutter ist ausgehandelt, dass es eine Bedenkzeit von 3 Monaten gibt. Allerdings ist mein Sohn selbst schon festgelegt dauerhaft bleiben zu wollen.

Er möchte nun verschiedenste seiner Sachen aus seinem Zimmer holen und zu mir ziehen. Leider sperrt sich die Mutter dagegen.
Sie hat mir schon vor einiger Zeit Hausverbot erteilt.

Darf ich meinen Sohn trotz des ausgesprochenen Hausverbotes der Mutter auf sein Zimmer begleiten und beim packen usw. helfen? Oder ist das dann Hausfriedensbruch? Hat jemand eine Idee wo ich dazu was nachlesen kann?

Vielen Dank im Voraus.

LG Micha

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2017 11:55
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Darf ich meinen Sohn trotz des ausgesprochenen Hausverbotes der Mutter auf sein Zimmer begleiten und beim packen usw. helfen? Oder ist das dann Hausfriedensbruch? Hat jemand eine Idee wo ich dazu was nachlesen kann?

Nein, wenn die KM es ausdrücklich verboten hat bzw. Dich nicht eingeladen hat, dann darfst Du die Wohnung nicht betreten.

Kann der Sohn nicht nach und nach bei den Umgängen einige Sachen mitnehmen? Größere Möbel, wenn denn überhaupt gefordert, können dann später, nach dem endgültigen Umzug abgeholt werden. Aber der Sohn kann ja auch sein Zimmer bei der KM behalten, und sich auf leicht transportable Gegenstände beschränken.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2017 12:02
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

kann Sohnemann das nicht alleine? Er trägt es dann bis vor die Wohnungstür/Haustür und du nimmst ihm die Sachen ab.
Oder er fragt einen Kumpel ob er ihm hilft und du wartest vor der Tür mit dem Auto.

Ich glaube nicht, dass sie aufgrund des Umzuges gezwungen ist, das Hausverbot rückgängig zu machen.

Du kannst die KM ja mal fragen, ob es aufgrund des Umzuges möglich ist, während der "Packzeit" in die Wohnung zu dürfen, du würdest dich auch nur im Zimmer des Sohnes aufhalten und durch den Flur gehen um in das Zimmer zu kommen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2017 12:03
(@mr_gru)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

was ich mich eher frage, wenn Mutter zustimmt, warum verwehrt sie dann das er seine Sachen holt?

Bist du sicher das sie den Jungen einfach so ziehen lässt? Vielleicht hat sie ja kalkuliert das er nach den
3 Monaten wieder zurück kommt weil er merkt das es bei Papa doch nicht so dolle ist?

Bei mir war es ähnlich, meine Tochter (jetzt 11) ist letztes Jahr zu mir gezogen, vereinbart war eine
Probezeit von 2 Monaten, nach dieser Zeit fing KM auch ein wenig an zu rebellieren, hat dann aber
eingelenkt und gemerkt das sie das Verhältnis zur Tochter nur verschlimmert wenn sie sich weiterhin sperrt.

Ich würde versuchen in Ruhe das Gespräch mit der Mutter zu suchen. Stimmt sie denn der Ummeldung
zu? Auch das das Kindergeld zu dir kommt, die Konsequenzen auf den Unterhalt? Wenn sie dir die Vollmacht für die Ummeldung nicht unterschreibt hast du eh ein Problem und musst andere Wege gehen, das wäre für mich die erste Baustelle.

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Geschrieben : 15.09.2017 12:04
(@micha76)
Schon was gesagt Registriert

Der Kontakt mit der Mutter ist sehr schwierig. Persönliche Gespräche werden abgelehnt, Austausch nur über SMS. Von daher sind Absprachen nicht möglich.

Ich denke auch das die Bedenkzeit nur ein Spiel auf Zeit ist. Wahrscheinlich wird sie auch nach deren Ablauf der Ummeldung nicht zustimmen. Dann bleibt mir nur das Familiengericht.

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Themenstarter Geschrieben : 15.09.2017 12:08
(@mr_gru)
Schon was gesagt Registriert

Dann kläre erst das, wenn es offiziell ist wird sie vielleicht einlenken. Das wäre doch jetzt erst einmal wichtiger, und so ärgerlich wie das ist, was deinem Sohn fehlt würde ich zur Not selbst anschaffen, das wäre mir den Stress und das Theater nicht wert. Mach nicht unnötige viele Baustellen in der eh schon schwierigen Situation auf.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2017 12:12
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Ich denke auch das die Bedenkzeit nur ein Spiel auf Zeit ist.

Ist es vermutlich auch nur, allerdings habt ihr eine Verabredung getroffen, die es gilt einzuhalten.
Die KM hat also das gute Recht, diese Frist abzuwarten, egal wie eindrücklich der Wunsch des gemeinsamen Sohnes ist.

Und bevor du das Gericht anrufst, würde ich mit Sohnemann und KM das Gespräch beim Jugendamt suchen.
Dort kann euer Sohn seinen Wunsch kundtun.

Dann abwarten wie es läuft und die nächsten Schritte lösungsorientiert der Entwicklung anpassen.

Viel Erfolg!

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 15.09.2017 12:33
(@muttivati)
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Hallo Mischa,
wahrscheinlich soll dein Junge ernst mit der Mutter sprechen. Ich glaube, sie würde gegen seinen Willen nicht handeln. Oder?

stay calm

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Geschrieben : 15.09.2017 18:04
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

wahrscheinlich soll dein Junge ernst mit der Mutter sprechen. Ich glaube, sie würde gegen seinen Willen nicht handeln. Oder?

Na klar. Die Eltern haben ein Problem bei der Kommunikation und der Regelung ihrer SR-Wahrnehmung, und ein 15-Jähriger soll's richten. Als ob sein 2-monatiges "Aushalten beim anderen Elternteil" nicht schon Ansage genug sind. Ebenso sein Wunsch (welcher übrigens abgelehnt wurde), bestimmte Dinge von A nach B zu transportieren.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2017 20:51