Hi Topper,
Da ich früher mit dem Kind schon in Österreich war...
Wenn ihr wieder nach Ö wollt, ist die Frage, ob Du dann z.B. wenn ihr fliegt oder zum Einchecken im Hotel nicht irgendeinen Ausweis brauchst - rückt die KM den denn raus?
Welche Begründung hat die Ex für die Ablehnung gegeben? Oder war es einfach ein "Nö."?
Grundsätzlich würde ich mich nicht einfach über den Willen der KM hinwegsetzen, denn wenn es ganz blöd läuft, schickt sie dir die Polizei auf den Hals wegen "Kindesentführung" (so wird dann behauptet). Und bis das alles geklärt ist - nämlich dass es deine rechtmäßige Umgangszeit ist - kannst Du den Urlaub wegschmeißen.
Und auch wenn Du es ohne Störung durchziehen kannst - es wird das Verhältnis für die Zukunft wahrscheinlich massiv schädigen und neue Probleme verursachen.
Da würde ich mich fragen, ob es mir das wert ist.
Ist es denn irgendwie möglich, mit der KM über die Gründe zu sprechen und dann ev. einen Kompromiss oder eine Alternative zu finden (also z.B. ein anderes Skigebiet, das in D liegt oder eine andere Zeit / Dauer)?
Oder einfach für dieses Jahr mal ruhen lassen und nur einen Tagesausflug irgendwohin zum Eislaufen oder Rodeln und dann das Thema nächstes Jahr wieder ansprechen, wenn die Situation (hoffentlich) besser ist.
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Hi Leute,
Ihr habt ja recht, eigentlich hat sich meine Ex-Frau nicht einzumischen....
Aber ich habe die gleichen Bedenken die vj geäußert hat.
Ich habe keine Lust im Urlaub zu sein und die Polizei steht vor der Tür...
Aber nein Sie hat es nicht begründet, warum sollte Sie mir auch was erklären....
Wahrscheinlich wird es das selbe sein wie im April... Als der Typ von Ihr so ausgetickt ist...
"Den Unterhalt kürzen und dann auf lieben Daddy machen..."
Alles nicht so einfach gerade....
Grüße und wünsche Euch allen ein schönes Weekend!
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Vater von 2 Kindern von 2 Frauen
und jetzt mache ich das beste draus!
Denn Sieger stehen da auf,
wo Verlierer liegen bleiben!
Moin Topper,
man muss sich nicht in vorauseilendem Gehorsam in die Hose machen. Dafür
Ich habe keine Lust im Urlaub zu sein und die Polizei steht vor der Tür...
müsste erst einmal eine Aktivität namens "mein Ex hat unser Kind entführt" gestartet werden; im vorliegenden Fall sogar grenzüberschreitend. Wenn man als Anzeigerstatter aber gleichzeitig die Adresse angeben kann, an der sich Vater und Kind im Urlaubsland aufhalten und die Frage nach dem Sorgerecht mit "ja" beantworten muss, setzt kein Polizist auch nur einen Fuss vor die Tür; das wäre ein Widerspruch in sich.
Auch andersherum wird ein Schuh draus: Wenn man ständig erkennbar angstvoll alles unterlässt, was Ihre Duchlaucht - Königin Mutter - erzürnen könnte, darf man sich nicht wundern und noch weniger darüber beklagen, wenn die das ausnützt und die Macht ausspielt, die man ihr als Vater mit dem eigenen Verhalten gibt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Topper,
Das eigentliche Problem hierbei ist: keiner von uns kennt deine Ex und weiß, wozu sie fähig ist und wie sie reagieren würde.
Du kannst das große Pech haben, dass sie eben die Polizei losschickt (mit der Behauptung, das SR läge bei ihr, so wie es bei uns gelaufen ist, wobei KM wegen der Lüge absolut überhaupt keine Folgen zu spüren bekommen hat) - oder Du kannst das große Glück haben, dass die KM dadurch ihre Grenzen erkennt und in Zukunft etwas handzahmer wird, weil sie weiß, dass Du nicht alles mit dir machen läßt.
Aber mal davon abgesehen, dass nur Du alleine die Chancen dafür einschätzen kannst - wie würdest Du es denn praktisch durchziehen?
Würdest Du KM im Vorfeld nichts sagen und dann einfach hinfahren? Und KM vom Hotel aus anrufen: "Ach übrigens, wir sind jetzt Skilaufen."
Oder würdest Du versuchen, die ganze Aktion vor ihr geheimzuhalten? (Was garantiert schiefgehen würde)
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie man sowas machen könnte, ohne damit gravierenden Stress und Streit und ev. Umgangsverweigerung zu provozieren.
Und wie viel Spaß das Kind dann hat, wenn es weiß, dass all der Streß nur wegen dem Skiurlaub ist, dann wird es beim nächsten Mal wohl selber sagen, dass der Skiurlaub nicht stattfinden soll - aus Angst, dass es danach wieder total Streß gibt.
Standhaft bleiben und Grenzen aufzeigen ist wichtig, aber ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass es in diesem Fall eine positive Auswirkung haben würde, das auf Biegen und Brechen durchzuziehen.
Nur meine Meinung...
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Hi Leute!!!
Sorry erst mal das ich mich länger nicht gemeldet habe...
Bei mir etwas Chaos und durcheinander...
Mittlerweile etwas mehr aufgelaufen und ich werde mich mal daran tun es zu beschreiben...
Nur soviel: Ich war mit der Tochter in Urlaub und ja meine EX war mehr als not amused darüber.
Sie wollte das Kind aus dem Urlaub holen. Dafür hab ich meine Tochter bis Ostern nicht mehr gesehen...
Aber das Kind war sehr glücklich über den Urlaub und ist es jetzt noch...
Aber ich bräuchte jetzt einmal eine kurze Hilfestellung...
Kurz ich war vor Ostern wegen Umgang mit meiner Tochter V. 8 J vor Gericht... Vergleich Umgang geht im Moment...
(Details reiche ich noch nach)
So EX bzw. Anwältin kam auf den Trichter, mich Prüfen zu wollen.
Angeblich hätte ich eine neue Arbeitsstelle.
Mein Anwalt hat geantwortet: Nö ...
Neue Post von der Gegenseite:
Die Antwort wäre Unzureichend. Ich habe damals Unterhaltverpflichtung für die Mutter meiner Jüngsten geltend gemacht. (Erste Ausrechnung von JC hab ich ans JA geschickt, 100% DDT wurden gewährt)
Jetzt werde ich aufgefordert: Mitzuteilen und Nachzuweisen, das ich weiterhin Unterhaltspflichtig für KM2 bin.
Es geht wohl darum mich Hochzustufen.
Beim JC kam nach einem Wiederspruch raus das ich wegen Geringfügigkeit nicht zahlen muß.
Erst mal gut.
Aber was Antworte ich jetzt nun???
Ich habe nicht den Eindruck das mein RA sich da rein hängt...
Da er der Meinung ist das der letzte Gerichtstermin ja super gelaufen ist.
(Details später)
Vielen Dank schon mal für Eure Ratschläge!
Topper96
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Denn Sieger stehen da auf,
wo Verlierer liegen bleiben!
Hallo Topper96,
Neue Post von der Gegenseite:
(...)
Aber was Antworte ich jetzt nun???
Dann sag' mir erst mal, ob und inwiefern sich deine Situation tatsächlich geändert hat - insbesondere natürlich, ob es eine so deutliche Änderung ist, dass sie wahrscheinlich einen höheren Unterhalt begründen würde, oder eben nicht.
Genau davon hängt es nämlich ab, ob du die Rechtmäßigkeit des Auskunftbegehrens bestreiten solltest; oder ob du freundlich lächelnd der Auskunftsaufforderung nachkommst und anschließend normalerweise wieder zwei Jahre deine Ruhe hast ...
Wenn's dir für deine Entscheidung hilft, können wir hier gerne mal 'ne überschlägige Unterhalts-Neuberechung machen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi Malachit,
aber ich hatte es so verstanden das man, solange kein Grund vorliegt 2 Jahre Ruhe hat.
Nein es hat bei mir kein Tätigkeitswechsel vorgelegen.
Alles ist so wie es war(kein Positions oder Standortwechsel und auch kein neuer AG) bis auf ne kleine Gehaltserhöhung von 100€
Und das ich mittlerweile ne andere Firmenkarre habe...
Die Anwältin der Gegenseite bestreitet in Ihrem Brief ja auch nicht, die Berechnung sondern,
will das ich Nachweise, das und wieviel ich für die Kindsmutter 2 zahle...
(Wahrscheinlich Kontoauszug oder?)
Ich habe es im Forum so verstanden, das allein das Vorhandensein der KM2 dafür ausreicht runter gestuft zu werden...
JC in MG hat auf die Forderung auf BU verzichtet, da zuwenig dabei raus kam.
JA in MG hat mich mit Verweis auf JC auf 100% gestuft.
JA in AW hat mich mit dem Zettel vom JC'(1te Berechnung) auf 100% gestuft.
Folgende Werte stammen von meiner Abrechnung:
Seit Anfang des Jahres Bekomme ich 2400 brutto
Gesetzliches Netto sind 1603,33
GWV Whg-Arbeit fällt wegen offizeller Änderung in Wechseltätigkeit weg.
Nettoabzug KFZ -287,00 (nicht das es vorher eh schon war)
Ergibt 1316,33
Vorher waren es 2300 brutto
Gesetzliches Netto sind 1846,80
GWV Whg-Arbeit 44km -394,84
Nettoabzug KFZ -287,00
Ergibt 1164,96
Alte Berechnung JA in AW:
Danach ergibt sich folgende Unterhaltsberechnung:
Gesetzliches Jahresnetto: 21.068,40
Abzüglich Beteiligung Arbeitnehmer an Vers. 250,00
Einzusetzendes Einkommen: 20.818,40 / 12
Monatliches Einkommen: 1.734,86
Zuzüglich 1/12 der Einkünfte aus Kapitalerträgen (248) 20,66
Zuzüglich 1 /12 der Steuererstattung (359,17) 29,93
Einzusetzendes Einkommen: 1.785,45
Ich hoffe Ihr könnte mir hiermit weiterhelfen...
MFG Topper96
PS: Wenn ich hier nach Neuberechnung Ruhe habe, kommt nächstes Jahr das JA von KM2...
PSS: Ich sollte mich mal wieder um ne Steuererklärung kümmern...
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Hallo Topper96,
ich hab' gerade ein gewaltiges Verständnisproblem bei der von dir geschilderten vorherigen Situation:
Vorher waren es 2300 brutto
Gesetzliches Netto sind 1846,80
GWV Whg-Arbeit 44km -394,84
Nettoabzug KFZ -287,00
Ergibt 1164,96
Wie kannst du bei einem Brutto von 2.300 Euro auf ein Netto von 1.846 Euro gekommen sein? Alleind die ca. 20% Sozialabgaben auf die 2.300 Euro sind doch schon ca. 460 Euro, d.h. um auf dieses Netto gekommen zu sein, dürftest du doch überhaupt keine Steuern vom Lohn abgezogen bekommen haben - aber in dem Fall kann es andererseits auch keine Steuererstattung gegeben haben!
Oder wo genau liegt jetzt mein Denkfehler?!?
Ein Blick auf die aktuellen Zahlen. Ich nehme jetzt mal die 1.603 Euro als Basis, und behaupte damit, der Abzug von 287 Euro für das Kfz entspricht auch dem privaten Vorteil, den du dadurch hast (allerdings, diese Ansicht ist anfechtbar, denn ein Dienstwagen gibt dem Richter unerfreulich viel Spielraum bei der Definition deines unterhaltsrelevanten Einkommens).
Mit den ganzen Kleinposten aus der ursprünglichen JA-Berechnung wirst du somit irgendwo in der unteren Hälfte der 2. Zeile der Düsseldorfer Tabelle landen; mit drei Unterhaltsberechtigten also ein Fall für eine Herabstufung nach Zeile 1, wobei es nicht auf die Höhe der BU-Zahlungen ankommt, sondern auf den grundsätzlichen Anspruch. Falls der Unterhaltsanspruch also dem Grunde nach weiter besteht, dann könntest du dies dem gegnerischen Anwältlein melden, zusammen mit der Einkommensauskunft; dann müsste auf dieser Bausteille eigentlich wieder Ruhe im Karton sein (und die Frage, ob die diese Auskunft zu diesem Zeitpunkt tatsächlich liefern musst, wäre mir persönlich in diesem Fall ziemlich egal, so sich denn am Ergebnis eh' nichts ändert).
Falls der BU-Anspruch nicht mehr besteht (d.h. weil die Mutter des jüngeren Kindes inzwischen genug verdient), dann könnte Zeile 2 immer noch am Bedarfskontrollbetrag scheitern. Mal angenommen, es bliebe bei den 1.603 Euro. Zeile 2 wären 241 Euro für das jüngere, und 291 Euro für das ältere Kind; es bleiben 1.603 minus 241 minus 291 gleich 1.071 Euro; damit ist der Bedarfskontrollbetrag der 2. Zeile gerissen (der beträgt nämlich 1.100 Euro), und das würde eine Herabstufung nach Zeile 1 auch bei "nur" zwei Unterhaltsberechtigten bedeuten. Dieses wäre also mit spitzem Bleistift zu rechnen, und ist insbesondere wegen des Dienstwagens ein Spiel mit ungewissem Ausgang.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin!
Der Denkfehler liegt darin das in dem Netto sich der GWV Whg-Arbeit drin steckt.
Der Wird aufgeschlagen und wieder abgezogen.
Das KFZ wird nur unten abgezogen und vorher nicht dazu addiert.
Siehe Post letztes Jahr 2. April zur Berechnung
So die KM2 hat weiterhin keine Arbeitsstelle und bezieht dank Unterhalt von drei Vätern,
nicht mal mehr volles H4 sondern, das JC zahlt im Moment nur Krankenkasse.
Sofern ich das richtig im Kopf.
Wie weißt man den nach das KM2 nicht arbeitet?
Warum ist beim Dienstwagen ein Spielraum da?
Die Berechnungsgrundlage ist doch der GWL der Kiste...
Ich bin seit meine jüngste da ist, ganz glücklich über die Kiste,
da ich so ja keine Umgangskosten habe und ich ja 100km eine Strecke alleine für Sie ist.
MFG Topper96
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Moin Topper,
Warum ist beim Dienstwagen ein Spielraum da?
... weil das so schön verkompliziert werden kann.
Das KFZ wird nur unten abgezogen und vorher nicht dazu addiert.
Im Brutto sollten 1% des Fahrzeugwertes als zu versteuerndes Einkommen enthalten sein.
Die 1% zieht man dann vom Netto wieder ab.
Gehe davon aus, dass Dir Fahrtkosten aufgrund der Wechseltätigkeit erstattet werden ?
Spitzfindige Anwälte erzählen je nach Perspektive von einer deutlich höheren oder niedrigeren "echten" Ersparnis ...
... lässt sich trefflich drüber streiten (welches OLG ist für Kind in AW zuständig, evtl. geben die Leitlinien Hilfestellung, ist die OLG-Zuständigkeit für beide Kinder gleich ?).
da ich so ja keine Umgangskosten habe und ich ja 100km eine Strecke alleine für Sie ist.
Wer zahlt denn den Sprit ? Ganz umsonst ist das nicht wirklich.
Zeile 2 wären 241 Euro für das jüngere, und 291 Euro für das ältere Kind; es bleiben 1.603 minus 241 minus 291 gleich 1.071 Euro; damit ist der Bedarfskontrollbetrag der 2. Zeile gerissen (der beträgt nämlich 1.100 Euro
Diese Argumentation würde ich weiterverfolgen.
Dem Anwalt vom jüngeren Kind wird die Einstufung des Älteren vermutlich aber egal sein (und ähnlich argumentieren wie beim BU).
Hast Du nicht noch etwas Altervorsorge, die Du ansetzen kannst ?
Das mit der Zählung der Unterhaltsberechtigen wird in der Rechtsprechung teilweise unterschiedlich gesehen, insofern halte ich die Prüfung des Bedarfskontrollbetrags für erfolgversprechender.
Gruß
United
Hi United,
nein ist bei mir nicht und das muss auch nicht so sein.
Mein AG zieht die 1% nur unten ab.
Dafür habe ich ne Tankkarte 😉
Ich muß keinen Sprit oder sonst was zahlen für die Kiste (doch was nach Einführung der Maut kommt sehen wir dann)...
Fahren und gut ist. Deswegen habe ich die Kiste ja auch...
Da die KM1 mit Tochter mit NEXT nach NRW gezogen ist, weiß ich es nicht genau?
Gehört zu SU das OLG Köln?
Tochter 2 wohnt in MG da müßte Ddorf zuständig sein... Aber das wird ert nächstes Jahr wieder ein Thema,
wenn das JA MG mich prüfen wird.
Altersvorsorge muß ich mal schauen ob da noch was läuft...
Also sieht es so aus als ob sich nichts ändern würde...
Dann sag' mir erst mal, ob und inwiefern sich deine Situation tatsächlich geändert hat - insbesondere natürlich, ob es eine so deutliche Änderung ist, dass sie wahrscheinlich einen höheren Unterhalt begründen würde, oder eben nicht.
Genau davon hängt es nämlich ab, ob du die Rechtmäßigkeit des Auskunftbegehrens bestreiten solltest; oder ob du freundlich lächelnd der Auskunftsaufforderung nachkommst und anschließend normalerweise wieder zwei Jahre deine Ruhe hast ...
MFG Topper96
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Hi United,
nein ist bei mir nicht und das muss auch nicht so sein.
Mein AG zieht die 1% nur unten ab.
Doch das muss ganz 100% so sein. Es wird oben dazugezählt, dann wird die Steuer dafür berechnet und abgezogen und dann wird der Betrag rechnerisch wieder abgezogen. Auf diese Art und Weise fährst Du bei Deinem Steuersatz das Auto für (geschätzt 20% von 1% im Monat (Dein Chef zB für 42% Steuer von 1%).
Wenn das nicht so gemacht wird und es kommt eine Lohnsteuerprüfung dann zahlst Du die Steuer nach. Du.
Damit, dass der AG Dir unten 1% abzieht ist nicht etwa der Steuer Genüge getan, nein, im Grunde zahlst Du dem AG jeden Monat 1% Nutzungsgebühr.
Dann bist Du zweimal gef...
Und wenn ein netter Richter kommt, dann sagt der, auf Dein Netto kommt das obendrauf, was in der ADAC Tabelle steht als monatliche Kosten für ein vergleichbares Auto.
Und dann bist Du vollends und dreifach am A...
Moin,
hat @psoidonuem zwar schon was zu gesagt, dennoch:
nein ist bei mir nicht und das muss auch nicht so sein.
Auch wenn´s bei Dir nicht draufsteht, unterliegt ein Firmenwagen als Sachbezug der ESt-Pflicht (und ist im Brutto enthalten).
SU gehört zum OLG Köln.
In den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien steht leider nur Wischi-Waschi zu dem Thema:
Geldwerte Zuwendungen aller Art des Arbeitgebers, z.B. Firmenwagen oder freie Kost und Logis, sind Einkommen, soweit sie entsprechende Eigenaufwendungen ersparen.
Gruß
United
Hi,
ich hab gerade ne Mail an meine PA-Bearbeiterin zu dieser Frage geschickt.
Das hat aber was mit dem Thema Entgelt Umwandlung zu tun.
Die 1% oben drauf sind ja wie ne Gehaltserhöhung durch den Firmenwagen.
Und es werden nur die Steuern auf die 1% bezahlt...
Wenn nur 1% unten abgezogen wird, geht davon der Steuerliche Teil ab und
den Rest behält der AG als Nutzungspauschale.
Das meine ich mal gelesen zu haben,
leider habe ich das auf Anhieb nicht gefunden...
Da dies nicht die Regellösung ist.
Hab auch direkt nach den letzten 12 Abrechnung schick als eine Datei angefordert...
Da nach bisherigem Tenor es wahrscheinlich sinnvoller ist der RA meiner EX den Papierkram in den Rachen zuwerfen...
Oder???
MFG Topper96
Btw: Ich frage mich echt warum man als Unterhaltspflichtiger überhaupt arbeiten geht...
Man macht sich den Buckel krum für nix...
Einem Hartzer bleibt fast mehr zum Leben...
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Moin Topper,
Da nach bisherigem Tenor es wahrscheinlich sinnvoller ist der RA meiner EX den Papierkram in den Rachen zuwerfen...
Den Tenor habe ich hier noch nicht gelesen ...
Genau davon hängt es nämlich ab, ob du die Rechtmäßigkeit des Auskunftbegehrens bestreiten solltest; oder ob du freundlich lächelnd der Auskunftsaufforderung nachkommst und anschließend normalerweise wieder zwei Jahre deine Ruhe hast ...
Gerechnet wurde nur, um zu schauen, mit welchem Risiko denn eine Neuberechnung behaftet ist ...
Mit der Anwältin kannst Du ein paar Schleifen drehen:
Die falsche Behauptung Du hättest einen neuen Job ist definitiv kein Grund für eine erneute Auskunft (das zusammenfassende "Nö" passt da schon ganz gut).
Da das jüngere Kind nunmehr ca. 1 1/2 Jahre alt ist, könnte man der Anwältin auch schlicht antworten: "Das Kind ist immer noch unter 3."
Aber ob Schleifen drehen oder Auskunft geben taktisch klüger ist ?
Ich sehe nicht zwingend, dass Du für mehr als Mindest-KU leistungsfähig bist.
So Du noch eine Lebens- oder Rentenversicherung bedienst, wäre das Risiko halt geringer.
Gruß
United
Hi Leute!
So nach Rücksprache mit der PA zahle ich eine Nutzungspauschale die gleich
des GeldwertenVorteils ist.
Dadurch wird nur unten abgezogen:
Folgender Link dazu:
http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/1263_neue-rechtslage-firmenwagen-und-zuzahlungen-des-arbeitnehmers/
Beispiel 3 ganz unten...
Den Rest muß ich nachher zu Hause nach schauen...
MFG Topper96
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OK, wenn sauber dokumentiert ist, dass Du das Auto anstelle von Gehalt hast, ist das iO
Dennoch bist Du nicht geschützt vor Nummer 3. Also nicht ohne Not thematisieren, das kann immer noch schlimmer kommen.
Moin Leute,
ich war mal fleissig:
Kommt diese Berechnung auf Grund der von mir gewählten Werte hin???
Oder sind da Grundlegende Fehler enthalten?
Zitat vom 18.03.2013 von mir
Ferner wird von mir seit Mai 2011 ein Bauspardardarlehen bedient mit 78€.(Beleg des Geldflußessiehe Kto.-Auszug) Für Schulden aus der Trennung von meiner Ex-Frau.
(Wohnungseinrichtung)
Kann ich das da auch mit rein nehmen? Beim JC hatte ich es letztes Jahr angegeben...
Hatte ich bisher nicht...
MFG Topper96
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Hallo Topper96!
Oder sind da Grundlegende Fehler enthalten?
Du hast sogar einen kapitalen Bock geschossen, und zwar zu deinen eigenen Ungunsten.
Wenn du nämlich die Gehälter von Mai 2013 bis Mai 2014 aufsummierst, dann sind das nicht zwölf Monate, sondern dreizehn, und wenn du anschließend die Summe für dreizehn Monate nur durch zwölf teilst, dann kommt da ein Wert raus, der ordentlich größer ist als dein tatsächliches Durchschnitts-Netto!
Nehmen wir also den Mai 2013 aus der Berechnung heraus, dann haben wir tatsächlich nur eine Zwölf-Monats-Summe von 18.156,81 Euro, und somit ein durchschnittliches Monatsnetto von 1.513 Euro!
Somit bist du bereits mit dem Mindestunterhalt, d.h. Zeile 1 der DT, nahe am Selbstbehalt von 1.000 Euro und damit jedenfalls deutlich unterhalb des Bedarfskontrollbetrags der 2. Zeile, denn 1.513 Euro minus 225 Euro minus 272 Euro sind 1.016 Euro. Für eine Hochstufung nach Zeile 2 besteht da m.E. keinerlei Spielraum!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. und ich hoffe doch mal sehr, dass deine früheren Unterhaltsberechnungen laut Jobcenter und/oder Jugendamt nicht ebenfalls auf einem Denkfehler beruhen hinsichtlich der Frage, von welchem bis zu welchem Monat man addieren muss, um auf ein vollständiges Jahresnetto zu kommen!
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