OK Beppo. Nochmal zusammen gefasst: Es geht um meine 6 Jährige Tochter.
Wo seit neustem Beistandschaft beim JA besteht und ein Titel über 110%.Seit letztem Jahr im Januar ....
Das ist der Stand der Dinge. 😉
Grüße Topper96
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Vater von 2 Kindern von 2 Frauen
und jetzt mache ich das beste draus!
Denn Sieger stehen da auf,
wo Verlierer liegen bleiben!
Tja, schwer etwas zu raten.
Entweder den Spatz in der Hand mit sofort 100% und der möglichen Gefahr, dass sie dich verarschen und später doch den vollen Betrag nachfordern oder die Taube auf dem Dach mit dem krampfhaften Versuch, den Titel auf 100% runter zu kämpfen.
Die Chancen kann ich für beide Fälle nicht abwägen, da sie einfach vom zuständigen JA-SB bzw. Richter abhängen.
Meine Klage auf Titelsenkung läuft schon seit über 2,5 Jahren und das Gericht tut nichts als alle paar Monate neue Bewerbungsnachweise anzufordern.
Ich würde würfeln.
Oder das JA auffordern, nicht nur einen Vollstreckungsverzicht, sondern einen Forderungsverzicht auszusprechen.
Wenn er das macht ist gut, wenn nicht...?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo...
Was ist den ein Forderungsverzicht in diesem Zusammenhang???
Das ist halt das Problem,. bin ja schon mal froh aktuell nur 100% bedienen zu müssen.
Greetz Topper96
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Denn Sieger stehen da auf,
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Naja wenn ich auf die Forderung verzichte, schuldest du mir nichts.
Wenn ich nur auf die Vollstreckung verzichte, laufen die Schulden weiter, ich verzichte nur, bis auf weiteres darauf, diese einzutreiben.
Da würde ich den Heini zumindest mal auffordern klar zu stellen, ob er nun auf die Forderung oder nur auf die Vollstreckung verzichtet.
Bei einem reinen Vollstreckungsverzicht wärest du gezwungen den Titel gerichtlich abändern zu lassen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin T.
Ich würde zunächst einmal das Angebot der Fragebeantwortung annehmen und telefonisch (od. sogar persönlich) ganz freundlich um Erläuterung bitten. Du verstehst einfach nicht, was das Schreiben faktisch für Dich bedeutet (ist ja noch nicht einmal gelogen). Dabei eifrig Notizen machen, nachfragen à la "Habe ich richtig verstanden, dass..." und das ganz ohne Vorwürfe oder gar "Verhandlungen" - rein informativ halt. Und zum Abschluss bitten, man möge es Dir schriftlich noch mal in klarem Deutsch bestätigen (und zwar innerhalb der Widerspruchsfrist!). Und dann weißt Du zumindestens mal, was die wollen und meldest Dich mit dem Ergebnis hier wieder.
Wichtig: Du gehst da nicht hin um zu verhandeln oder zu widersprechen! Es geht zunächst mal nur um Informationen!
Gruss, Toto
Hi Leute,
hab gerade mit der Dame vom JA telefoniert. Dieses Satzmonster bedeutet einen Forderungs- und Vollstreckungsverzicht
für alles über 100% des KU. Das ist in diesem Juristendeutsch verfasst worden. :gunman:
Auf meine Frage warum man den Titel nicht abändert, kam als Antwort nur
das man das so auch machen kann...
OK ... ich glaube nicht das ich da weiter dran rum bohren sollte.
(Oder fällt jemanden ein guter Grund ein?)
Denn es steht jetzt das JC an... und Anfang Mai das Gespräch mit dem Sozialendienst des JA und meiner EX wegen
der Umgangsregelung...
Eine Baustelle nach der anderen 😉
Greetz Topper96
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Hi Leute!
So mal positive Nachrichten: Das JC hat sich der Ausführung mit dem Geldwerten Vorteil des Arbeitsweges angeschlossen.
Damit habe ich mein Ziel erreicht: Für jedes Kind 100% Unterhalt nach Altersstufe und sonst nix.
😉 Umgang mit Kind 2 läuft...
Jetzt steht noch Baustelle mit EX-Frau und Umgang an... Sie ist bzw. war in Kur und hab die Lütte noch immer nicht gesehen
und von der EX kam auch kein Lebenszeichen...
Immerhin hat sie bisher den Termin beim JA nicht gecancelt...
Also wie bisher Work in Progress...
Ich wünsche Euch allen und vorallem denen die mir hier bisher geholfen haben,
ein schönes Wochenende!
Topper96
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Guten Abend Leute!
Mal ne andere Frage... Da Ihr ja über meine Situtation so weit Bescheid wisst:
Ich hab ein noch nicht konkretes Angebot für einen festen Posten bei einem Kunden von mir.
Quasi ne Versetzung in das Projekt in dem dem ich immer wieder schon zu Gast war.
Es würden auch 500-700 Euro Brutto mehr dabei raus springen...
Aber das ist 600km weit weg... den Firmenwagen könnte ich wohl behalten...
Pro: Tolles Team mit dem ich gerne Arbeite und es würde mich beruflich weiter bringen. Mehr Geld...
Da ich den Arbeitgeber nicht wechsele keine Probezeit...
Contra: 600km weit weg. Umgang dadurch nicht so einfach... Mehr Geld das sich zu nem Bumerang entwickeln kann, wenn das JC das spitz bekommt und
dann doch noch BU haben möchte... Höhere Lebenshaltungskosten, da Großstadt...
Was meint Ihr dazu?
Sollte man sowas machen oder besser nicht?
Gute Nacht
Topper96
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Denn Sieger stehen da auf,
wo Verlierer liegen bleiben!
Nur wenn du dich am neuen Ort auch wohl fühlst.
Dein Mehreinkommen geht vermutlich komplett für mehr Unterhalt und die Umgangskosten drauf.
Wenn du bisher keinen guten Umgang hattest, kommt es auf die Entfernung wohl auch nicht so an aber wenn der Umgang bisher ein wichtiger Teil eures Lebens war, würde ich es lassen.
Wie alt ist dein Kind? Gefunden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Leute,
von der kurzen Idee das Jobangebot fern der Heimat und der Kids anzunehmen,
hab ich mich abgefunden, das es meine persönliche Situtation nur verschlechtern würde.
So aber dafür am Montag Termin beim JA für den Umgang mit meiner Großen...
Auf das es wieder besser wird. Immerhin hat meine EX-F sich dazu herab gelassen und
ich darf V am Wochenende abholen!
Ich hab anhand der Musterumgangsvereinbarung mal was für meine Situation was geschrieben...
siehe Unten!
Im großen und ganzen hab ich nix geändert nur die Ferien hab ich was angepasst und
die Zeiten für den Umgang an den bisherigen Umgang...
(Meine Arbeitszeiten lassen leider nicht von Freitagsabends bis Montagsmorgens zu)
Mal schauen wie das bei EX-F ankommt.
Dem JA hab ich das im Vorab schon mal zu Verfügung gestellt...
Der Herr war bei den Telefonaten ja recht OK...
Sollte ich da mit reinnehmen das EX-F mir die Krankenkarte und den Reisepass immer mitgibt?
Und wie haltet Ihr das? (Ich fahre in letzter Zeit öfters mal nach Holland oder Belgien zum einkaufen...
und Nein nix zum rauchen oder ähnliches!)
MFG Topper96
Umgangsvereinbarung für V V
1. GRUNDSÄTZE
1.1Beide Eltern vereinbaren einvernehmlich, dass sie die Rahmenbedingungen dafür bereitstellen werden, die für eine umfassende, qualitativ gute Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Beziehungen von V V zu Ihren beiden Elternteilen erforderlich sind.
1.2 Bei der Ausgestaltung der Beziehungen von V V zu beiden Eltern wird kindlichen Bedürfnissen und Interessen oberste Priorität eingeräumt.
1.3 Beide Elternteile erkennen an, dass es das Recht von V V ist, den Kontakt zu Vater und Mutter und darüber hinaus zu allen für ihn relevanten Personen mütterlicher- und väterlicherseits zu erhalten. Dieses Recht hat Verfassungsrang.
1.4 Es ist die Pflicht beider Eltern, dafür zu sorgen, dass bei der Ausgestaltung der Beziehungen von V V zu seinen Eltern, auch dem Elternteil, bei dem er nicht seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, hinreichende Möglichkeiten für eine umfassende Wahrnehmung aller elterlichen Verantwortung gegeben werden sollten.2. BETREUUNG
2.1 Es ist das Recht von V V, den außerhalb lebenden Elternteil jedes zweite Wochenende, von Samstag 9:00 bis Sonntagabend 17:00(In Ferienzeiten 19:00) zu besuchen.
2.2 Beide Eltern vereinbaren, dass sie spontanen Wünschen von V V nach Kontakt zum jeweils anderen Elternteil nach Möglichkeit entsprechen.
2.3 V V wird der unbeschränkte telefonische Kontakt zum jeweils abwesenden Elternteil gestattet.3. FERIEN- UND FEIERTAGSREGELUNG
3.1 Die erste Hälfte der Sommerferien verbringt V V mit Ihrer Mutter, die zweite Hälfte verbringt Sie mit seinem Vater. In den Folgejahren alternierender Wechsel.
3.2 V V entscheidet nach Ihrem achten Lebensjahr selbst, bei welchem Elternteil Sie die Herbstferien verbringen möchte. Bis dahin verbringt Sie sie im jährlichen Wechsel gemeinsam mit Vater oder Mutter.
3.3 Während der Weihnachtsfeiertage verbringt V V den 24.12. bis 18:00Uhr mit Ihrer Mutter, die restliche Zeit bis zum Freitag vor Ende der Winterschulferien mit Ihrem Vater. In den Folgejahren alternierender Wechsel.
3.4 V V verbringt die Osterferien bei Ihrer Mutter und die Pfingstferien bei Ihrem Vater. In den Folgejahren alternierender Wechsel.4. REGELUNG BEI EINZELEREIGNISSEN
4.1 Soweit die Geburtstagsfeier für V V nicht von beiden Eltern gemeinsam vorbereitet und durchgeführt wird, hat diese im Jahr 2013 bei der Mutter stattzufinden. Der Vater hat am darauffolgenden Wochenende das Recht, unabhängig von der generellen Umgangsregelung, den Geburtstag mit V V nachzufeiern.
4.2 V V verbringt den Geburtstag eines Elternteils mit diesem gemeinsam und übernachtet dort.
4.3 Beide Eltern verpflichten sich, Aktivitäten von V V (Sport, Feiern, Unterricht, etc) die im Rahmen ihrer Kontaktzeiten stattfinden, zu begleiten und zu unterstützen.
4.4 Beide Eltern verpflichten sich, vor der Einleitung neuer Aktivitäten von V V (Reitkurs o.ä.) welche die Kontaktzeiten des anderen Elternteils betreffen, dessen Einverständnis einzuholen.5. BEZIEHUNGEN ZU VERWANDTSCHAFTLICHEN UND SOZIALEN NETZEN
5.1 Beide Elternteile erkennen an, dass die Beziehung von V V zu seiner übrigen Familie im Rahmen der für jeden Elternteil zur Verfügung stehenden Zeiträume gepflegt und gefördert werden soll.
5.2 Spontane Wünsche von V V nach Pflege und Erhalt ihm wichtiger Kontakte sind zu berücksichtigen.
5.3 Beide Eltern erkennen an, dass der Erhalt weiterer für V V relevanter Beziehungen zu respektieren ist.
5.4 V V wird grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, an wichtigen Familienfeiern teilzunehmen.6. RAHMENBEDINGUNGEN
6.1 Beide Eltern erklären sich bereit, unter Berücksichtigung der Interessen von V V bei der Umsetzung dieses Regelungsmodells auf berufs- oder situationsbedingte Abweichungen Rücksicht zu nehmen und diese flexibel zu handhaben.
6.2 Beide Eltern erklären sich bereit, dieses Umgangsmodell in regelmäßigen Zeitabständen (etwa alle sechs Monate) zu überprüfe und ggf. veränderten Bedingungen anzupassen. Diese Anpassung muss einvernehmlich erfolgen.
6.3 Ist ein Elternteil nicht selbst zur Betreuung von V V verfügbar, wird bevorzugt der andere Elternteil in Anspruch genommen, bevor weitere Betreuungspersonen damit beauftragt werden.
6.4 Beide Eltern verpflichten sich, das Bild des jeweils anderen Elternteils und ggf. auch seines neuen Partners V V gegenüber positiv zu präsentieren und alles zu unterlassen, was zu einer Beeinträchtigung der Beziehungen von V V zu den Eltern und weiteren, für ihn relevanten Personen führen kann.Unterschriften
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Moin Topper96,
was willst Du mit dieser Umgangsregelung bewirken? Ich streiche mal alles durch, was sich als Bumerang erweisen könnte,
schlicht falsch ist oder einfach überflüssig, weil nichts konkret geregelt wird.
Umgangsvereinbarung für V V
1. GRUNDSÄTZE
1.1Beide Eltern vereinbaren einvernehmlich, dass sie die Rahmenbedingungen dafür bereitstellen werden, die für eine umfassende, qualitativ gute Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Beziehungen von V V zu Ihren beiden Elternteilen erforderlich sind.
1.2 Bei der Ausgestaltung der Beziehungen von V V zu beiden Eltern wird kindlichen Bedürfnissen und Interessen oberste Priorität eingeräumt.
1.3 Beide Elternteile erkennen an, dass es das Recht von V V ist, den Kontakt zu Vater und Mutter und darüber hinaus zu allen für ihn relevanten Personen mütterlicher- und väterlicherseits zu erhalten. Dieses Recht hat Verfassungsrang.
1.4 Es ist die Pflicht beider Eltern, dafür zu sorgen, dass bei der Ausgestaltung der Beziehungen von V V zu seinen Eltern, auch dem Elternteil, bei dem er nicht seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, hinreichende Möglichkeiten für eine umfassende Wahrnehmung aller elterlichen Verantwortung gegeben werden sollten.2. BETREUUNG
2.1 Es ist das Recht von V V, den außerhalb lebenden Elternteil jedes zweite Wochenende, von Samstag 9:00 bis Sonntagabend 17:00(In Ferienzeiten 19:00) zu besuchen.2.2 Beide Eltern vereinbaren, dass sie spontanen Wünschen von V V nach Kontakt zum jeweils anderen Elternteil nach Möglichkeit entsprechen.2.3 V V wird der unbeschränkte telefonische Kontakt zum jeweils abwesenden Elternteil gestattet.3. FERIEN- UND FEIERTAGSREGELUNG
3.1 Die erste Hälfte der Sommerferien verbringt V V mit Ihrer Mutter, die zweite Hälfte verbringt Sie mit seinem Vater. In den Folgejahren alternierender Wechsel.3.2 V V entscheidet nach Ihrem achten Lebensjahr selbst, bei welchem Elternteil Sie die Herbstferien verbringen möchte.Bis dahin verbringt Sie sie im jährlichen Wechsel gemeinsam mit Vater oder Mutter.
3.3 Während der Weihnachtsfeiertage verbringt V V den 24.12. bis 18:00Uhr mit Ihrer Mutter, die restliche Zeit bis zum Freitag vor Ende der Winterschulferien mit Ihrem Vater. In den Folgejahren alternierender Wechsel.
3.4 V V verbringt die Osterferien bei Ihrer Mutter und die Pfingstferien bei Ihrem Vater. In den Folgejahren alternierender Wechsel.4. REGELUNG BEI EINZELEREIGNISSEN
4.1 Soweit die Geburtstagsfeier für V V nicht von beiden Eltern gemeinsam vorbereitet und durchgeführt wird, hat diese im Jahr 2013 bei der Mutter stattzufinden. Der Vater hat am darauffolgenden Wochenende das Recht, unabhängig von der generellen Umgangsregelung, den Geburtstag mit V V nachzufeiern.
4.2 V V verbringt den Geburtstag eines Elternteils mit diesem gemeinsam und übernachtet dort.
4.3 Beide Eltern verpflichten sich, Aktivitäten von V V (Sport, Feiern, Unterricht, etc) die im Rahmen ihrer Kontaktzeiten stattfinden, zu begleiten und zu unterstützen.
4.4 Beide Eltern verpflichten sich, vor der Einleitung neuer Aktivitäten von V V (Reitkurs o.ä.) welche die Kontaktzeiten des anderen Elternteils betreffen, dessen Einverständnis einzuholen.5. BEZIEHUNGEN ZU VERWANDTSCHAFTLICHEN UND SOZIALEN NETZEN
5.1 Beide Elternteile erkennen an, dass die Beziehung von V V zu seiner übrigen Familie im Rahmen der für jeden Elternteil zur Verfügung stehenden Zeiträume gepflegt und gefördert werden soll.
5.2 Spontane Wünsche von V V nach Pflege und Erhalt ihm wichtiger Kontakte sind zu berücksichtigen.
5.3 Beide Eltern erkennen an, dass der Erhalt weiterer für V V relevanter Beziehungen zu respektieren ist.5.4 V V wird grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, an wichtigen Familienfeiern teilzunehmen.6. RAHMENBEDINGUNGEN
6.1 Beide Eltern erklären sich bereit, unter Berücksichtigung der Interessen von V V bei der Umsetzung dieses Regelungsmodells auf berufs- oder situationsbedingte Abweichungen Rücksicht zu nehmen und diese flexibel zu handhaben.
6.2 Beide Eltern erklären sich bereit, dieses Umgangsmodell in regelmäßigen Zeitabständen (etwa alle sechs Monate) zu überprüfe und ggf. veränderten Bedingungen anzupassen. Diese Anpassung muss einvernehmlich erfolgen.
6.3 Ist ein Elternteil nicht selbst zur Betreuung von V V verfügbar, wird bevorzugt der andere Elternteil in Anspruch genommen, bevor weitere Betreuungspersonen damit beauftragt werden.
6.4 Beide Eltern verpflichten sich, das Bild des jeweils anderen Elternteils und ggf. auch seines neuen Partners V V gegenüber positiv zu präsentieren und alles zu unterlassen, was zu einer Beeinträchtigung der Beziehungen von V V zu den Eltern und weiteren, für ihn relevanten Personen führen kann.Unterschriften
Ich wunder mich immer wieder. Es wird sich allgemein über EU Bürokraten lustig gemacht ob ihrer ungebremsten Regelungswut und Produktion von immer komplizierteren Vorschriften. Man kann hier im vorliegenden Fall zumindest erahnen, warum das so ist: Wir habens alle in den Genen, oder? 😉
Aber zurück zu Deinem Entwurf: Nimm die übriggebliebenen Punkte und konkretisier sie.
z.B.:
2.1 Es ist das Recht von V V, den außerhalb lebenden Elternteil jedes zweite Wochenende, von Samstag 9:00 bis Sonntagabend 17:00(In Ferienzeiten 19:00) zu besuchen.
Und was ist wenn sie ihr Recht nicht wahrnehmen will, z.B. weil Mama das nicht will? Und wer ist dieser außerhalb lebende Elternteil? Du doch? Und was heißt besuchen? Ist Dein Kind Besuch?
Wer holt, bringt das Kind? Von wo und wohin? Welches Wochenende? Jedes ungerade oder gerade Kaolenderwoche? Und wieso Ferienzeiten? In den Ferienzeiten sind die Umgänge doch aufgeteilt, so dass der normale Umgang doch ausfällt, oder willst Du das anders regeln?
Du bist noch nicht vor Gericht, sondern hast lediglich einen Termin beim JA, um Dich mit Deiner Ex über den Umgang mit Deinem Kind zu einigen. Dafür braucht es ein paar klare Essentials, im Idealfall nicht mehr als drei Punkte und Du darfst nicht vergessen, dass diese ja auch noch zu verhandeln sind, oder glaubst Du, dass Deine Ex einfach alles abnickt? Zweitens sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass beim JA
geschlossene Vereinbarungen nett sind, aber Nichtbeachtung keine rechlt. Konsequenz hat.
Wichtig ist es eine Umgangsregelung zu finden, die möglichst konkret und unmissverständlich regelt, wann Du Umgang mit Deiner Tochter hast (Von wann bis wann sehe ich meine Tochter? Wo und um wieviel Uhr hole ich sie ab und wo und um wieviel Uhr bringe ich sie wieder hin?):
1. Wochenendumgang
2. Umgang unter der Woche
3. Aufteilung der Ferien
4. Aufteilung der Feiertage
Zu jedem Punkt ein unmißverständlicher Satz. Wenn diese vier Punkte laufen, hast Du viel gewonnen. Wenn Dir Dein Leben dann zu einfach erscheint, kannst Du ja immer noch zu einem späteren Zeitpunkt anfangen die Regelung mit Zusatzparagraphen über Familienfeste, Geburtstag des Kindes, Eure Geburtstage, Freizeitaktivitäten, Vereinsanmeldeungen und den Kontakt zu alle sonstigen Personen mütterlicherseits und väterlicherseits zu verkomplizieren.
LG
Mux
Hi Mux,
Du hast recht ich werde mir das noch mal durch den Kopf gehen lassen und daran arbeiten...
Es geht aber auch darum dem JA und EX-F zu zeigen das ich mir durchaus mehr als einen Gedanken
darüber gemacht habe... (Meine Ex-F denkt ja, mir würde alles am Allerwertesten vorbei gehen)
Ich hab den Text hier her:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1512.html
und geschrieben hat es :
Umgangsvereinbarung (Muster)
Geschrieben am Sonntag, 17. Dezember 2006 von DeepThought
😉
Ich bin ja froh einen Anhaltspunkt erhalten zu haben...
Aber noch dazu:
Sollte ich da mit reinnehmen das EX-F mir die Krankenkarte und den Reisepass immer mitgibt?
Und wie haltet Ihr das? (Ich fahre in letzter Zeit öfters mal nach Holland oder Belgien zum einkaufen...
und Nein nix zum rauchen oder ähnliches!)
Wie haltet Ihr das??
MFG & TGIF
Topper96
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Vater von 2 Kindern von 2 Frauen
und jetzt mache ich das beste draus!
Denn Sieger stehen da auf,
wo Verlierer liegen bleiben!
Morgen .... von gut keine Rede mehr.
Fangen wir mal an. Ich war schon um 8:45 bei EX-F da ich die Große ja schon seit 8 Wochen
nicht mehr gesehen habe. Sie stand auch an Tür und hat sich gefreut.
Als ich in die Wohnung rein gekommen bin, kam schon NEXT auf brausend aus der Küche
an und fragte mich wegen dem Brief wo es ums Geld ging und was mir einfiele weniger KU zu zahlen.
Ich wies ihn darauf hin das er mit der Sache nix zu tun hätte und er sich raus halten sollte.
Als er weiter pampig wurde, habe ich EX-F gesagt sie möge mir das Kind bitte raus schicken und drehte mich um.
Ich ging gerade zur Tür als mich ein Schlag mit der flachen Hand auf den Rücken traf.
(Vielleicht wollte er mich auch festhalten.)
Er ist dann noch hinter mir her bis ich in der Einfahrt war. Aber da hätten ja Nachbarn was mitbekommen können.
Ich habe darauf hin auf der Straße gewartet...(Bin schon ein wenig Stolz auf mich, das ich weder beleidigend wurde noch zu gegen Maßnahmen gegriffen habe.)
EX-F hat V dann zu mir geschickt...
Ist jetzt 2 Stunden her...
Gerade eben hab ich mit meinen EX-Schwiegereltern telefoniert und dort
abgemacht das ich sie morgen dort hin bringe...(Bedrohen lassen und ggf. Schlagen lassen muß ich mich ja nicht.)
EX-F hab ich per sms informiert...
Darauf hin kam ich sollte V doch bei Ihr abliefern und ich würde mir die Bedrohung und den Schlag einbilden...
Möglichkeit einer Anzeige sehe ich nicht da es keinen unabhängigen Zeugen gibt.
So langsam geht es mir was besser.
@Wildlachs Wieder ein sehr guter Text von Dir 😉
@all Ich bin echt froh dieses Forum mit seiner Unterstützung gefunden zu haben!!!
Greetz Topper96
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Klasse reagiert! In solch einer Situation kühlen Kopf zu bewahren, Hut ab. Ich weiß nicht, ob ich das auch so gut gekonnt hätte.
LG
@ Thoralf
Ich war ja ein wenig Vorgewarnt... Aber ich hätte nicht gedacht das der Next, sich nach
8 Woche wo das mit dem Brief war, noch so rein steigert...
Greetz Topper96
PS: @All weitere Meinungen?
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Diesen Text nach der Vorlage von @Wildlachs werde ich
zum JA mitnehmen:
Elternvereinbarung
zur Regelung des Umgangsrechts gem. § 1684 BGB
für
Kind: V. wohnhaft bei EX-Fzwischen
Mutter: EX-F
Vater: Topper961. Umgangsarten
1.1. Wochenendumgang
An jedem Wochenende einer Woche mit gerader Zahl findet außerhalb der Schulferien Wochenendumgang statt. Er beginnt Samstag 9 Uhr an der mütterlichen Wohnung, Rückkehr dorthin Sonntag 17 Uhr.1.3. Umgang in den Schulferien und an hohen Feiertagen
Die Sommerschulferien verbringt das Kind in der ersten Hälfte bei der Mutter, in der zweiten Hälfte bei dem Vater.
Die Herbstferien verbringt das Kind bei der Mutter.
Während der Weihnachtsfeiertage verbringt das Kind den 24.12. bis 18:00Uhr mit Ihrer Mutter, die restliche Zeit bis zum Freitag vor Ende der Winterschulferien mit Ihrem Vater.
Osterferien und Pfingsten werden im Wechsel beim jeweiligen Elternteil verbracht. Der Umgang beginnt am letzten Schultag um 19 Uhr an der mütterlichen Wohnung, Rückkehr dorthin um 17 Uhr des letzten Ferientages.
Während der Ferienzeiten entfällt der 2 Wochenrhythmus des Umgangs. Im Folgejahr alternierender Wechsel.1.4. Anderer Umgang
Kontakte über Telefon und Internet werden aktiv unterstützt. Es wird ein fester Termin am Montag einer geraden Woche für 19 Uhr vereinbart.2. Anreise, Orte
Das Kind reist allein mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zusammen mit dem Vater. Die Übergaben finden an der mütterlichen Wohnung statt.3. Ausfall von Umgangsbesuchen
Fallen Umgangstermine aus, sind diese umgehend nachzuholen. Umgangsunterbrechungen von mehr als einem Monat sind zu vermeiden.4. Ausweise, Dokumente
Das Kind führt Ausweis(Reisepass) und Krankenversicherungskarte stets mit sich.5. Änderungen und Abweichungen
Änderungen und Abweichungen von dieser verbindlichen Vereinbarung sind nur im Einvernehmen und zusammen mit dem Kind möglich oder aufgrund gerichtlicher Prüfung.Datum:
Ort:Unterschrift Mutter: Unterschrift Vater:
Beschränkt sich auf das wesentliche denke ich.
Greetz Topper96
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Klingt gut und ich drücke Dir die Daumen.
Die beste Vereinbarung nutzt ja bekanntlich nichts, wenn der Einfluss der Mutter auf die Kinder so stark ist, dass die Kinder selbst nicht mehr zum Vater wollen. Wir haben damals beim hiesigen Jugendamt auch eine Elternvereinbarung erstellen lassen und Beide unterschrieben, dazu Unterschrift und Stempel vom Jugendamt. Ich wusste damals nicht, dass eine durch das Jugendamt erstellte Umgangsvereinbarung keinerlei bindenden Wert hat und völlig folgenfrei von einer Seite ignoriert werden kann.
Inhalt war wie folgt:
Elternvereinarung
Frau xxx und Herr xxx treffen eine verbindliche Elternvereinbarung.
1. Der Umgangskontakt zwischen Herrn xxx und seinen Töchtern xxx und xxx soll wie folgt stattfinden:
1.1 Umgangskontakte werden im 3-wöchigen Abstand im Haushalt des Vaters erfolgen, von Freitag um 19:00 Uhr bis Sonntag um 19:00 Uhr.
1.2 In den Sommerferien werden die Töchter 16 Tage im Haushalt des Vaters verbringen.
1.3 In den Herbstferien und in den Winterferien werden die Töchter jeweils 5 Tage im Haushalt des Vaters verbringen.
1.4 In den Weihnachtsferien 2012/2013 vom 26.12.2012 um 10:00 Uhr bis zum 01.01.2013 um 19:00 Uhr im Haushalt des Vaters, den 24. und 25.12.2012 im Haushalt der Mutter, danach jährlicher Wechsel.
2. Frau xxx und Herr xxx werden während der Übergabe der Töchter, gemeinsamen Telefonaten oder sonstigen Absprachen einen sachlichen und freundlichen Umgangston pflegen. Beide Elternteile bemühen sich, keine Streitigkeiten vor ihren Töchtern auszutragen.
3. Frau xxx informiert Herrn xxx über wichtige Angelegenheiten der Töchter.
4. Diese Vereinbarung hat so lange Gültigkeit, bis seitens der Eltern neue Absprachen im Einvernehmen getroffen werden.
5. Am 08.02.2013 um 12:00 Uhr wird ein Bilanzgespräch mit allen Familienmitgliedern im Fachbereich erfolgen.
Unterschrift Frau xxx Unterschrift Herr xxx Unterschrift + Stempel Jugendamt
Am Tage des Auszugs teilte mir KM dann mit, dass sie die Vereinbarung nicht einhalten werde. Sie hat die Vereinbarung auch nicht in einem einzigsten Punkt eingehalten. Das Jugendamt hier in Braunschweig teilte mir auf meine Bitte um Hilfe nur mit, dass sie nicht mehr zuständig wären, da der neue Wohnsitz der Kinder maßgeblich wäre. Das ist Leipzig und das Jugendamt dort verwies mich nur darauf, dass ein Kind in einem gewissen Alter selbst entscheiden kann und man ein Kind nicht zum Umgang zwingen kann. Das war`s dann.
Ich hoffe, Du hast mehr Erfolg!
Moin.
Bewährt hat sich der Dreisprung:
> Bitte an die Mutter
> Antrag beim JAmt
> Antrag beim Gericht
Gibt es Probleme mit Auskunfts- oder Umgangsrecht, dann kann Antrag auf Vermittlung gestellt werden gem. § 18 SGB VIII.
Zuständig ist das Jugendamzt am Wohnort des Kinder.
Fruchtet das nicht, dann bleibt nur Antrag beim FamGericht auf Regelung des Umgangs ODER ,wenn eine Regelung schon besteht, Antrag auf gerichtliche Vermittlung gem § 165 FamFG.
Zuständig ist das Gericht am Wohnort des Kindes.
Zur Verbindlichkeit von Elternvereinbarungen hier einige Anregungen und weiterführende Infos.
W.
Hi Leute!
So Termin war heute morgen beim JA wegen Vermittlung, so weit sind wir ja schon.
Ich war schon ne halbe Stunde eher da und wartete auf die Dinge die da kommen.
EX-F erschien dann pünktlich.
Mit Hilfe des JA-Mitarbeiters, der auch sachlich um eine Moderation des Gesprächs bemüht war,
kam auch ein Gespräch zu Stande.
Zwar mehr das jeder mit dem Mitarbeiter gesprochen hat als miteinander...
Aber nach dem Wochenende war die Stimmung eh auf Eiszeit....
(Bester Spruch von Ihr war zu dem Brief wegen Unterhaltskürzung mit Fristsetzung:
Das ist ein Drohbrief!! Da steht drin ich soll bis zum XX.xx.xx Antworten oder es passiert was...) 😉
Die Punkte von der Vereinbarung wurden besprochen, ich weiß jetzt bei welchen Kinderarzt die Kleine ist.
Aber das wichtigste: In 2 Wochen soll wieder ein Umgang statt finden.
Übergabe vor dem Haus. Ich klingle und das Kind wird raus gebracht.
Der Next bleibt wenn er da ist in der Wohnung.
2te Hälfte der Sommerferien, darf ich V bei mir haben.
Den restlichen Vorschlag muß Sie sich jetzt noch überlegen...
Also ich bin mal vorsichtig optimistisch und warte die nächsten 2 Wochen ab.
Bzw. nächsten Montag Abend rufe ich mal an und Versuche mit V. zu sprechen.
(Gebe ich zu, habe ich bisher nicht gemacht. Mein Fehler.)
Da sie gesagt hat es wäre kein Problem, sie würde mir V immer ans Tel holen.
Aber eine konkrete Zeit von 19:00 Montags Abends bei einem Schulpflichtigen Kind in der Grundschule,
wäre eine Zumutung... Da fehlten mir echt die Worte, da sie sich ja immer wünscht das ich das Kind auch am
Weekend um 19:30 ins Bett schicke...
Ferner werde ich beim nächsten Umgang meinen Vater zum abholen mit nehmen...
Ich werde das Auto ums Eck parken und er bleibt etwas außer Sicht...
@Wildlachs Das mit dem Ritualen am Anfang und Ende vom Umgang finde ich eine sehr gute Idee von Dir!!!
Danke noch für die prompte Antwort gestern.
http://www.vatersein.de/Forum-topic-26756-start-msg303523.html#msg303523
So und nun zu was positiven, hatte heute recht spontan Umgang mit LV. also Kind Nr. 2.
Ein netter und entspannter Umgang und mit der KM.
Ok die Kleine ist erst 5 Monate alt. Also was spazieren, Windeln wechseln usw.
Tat aber nach dem letzten Wochenende und heute morgen dann sehr gut.
Greetz und Thanks to all!
Topper96
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