An Inselreif PS:
So hab gerade was zum Thema selbst Fahrtenbuch bei Firmenwagen mit 1% Regelung von Dir gelesen... um den tatsächlichen GWL zu berechnen...
Wie funktioniert das???
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Vater von 2 Kindern von 2 Frauen
und jetzt mache ich das beste draus!
Denn Sieger stehen da auf,
wo Verlierer liegen bleiben!
Hi Topper,
hast Du vielleicht auch die Rechnung, die das JA angestellt hat, parat?
Ich verstehe an Deiner Gehaltsabrechnung die 198,- nicht und wieso diese gleich wieder abgezogen werden. Eigentlich müssten doch auf's Brutto sowohl die 331,32 als auch die 251,- aufgeschlagen werden, dann werden die Abgaben abgezogen und anschliessend gehen beide Posten wieder ab. Statt dessen kommt "oben nix drauf aber unten die 251,- runter". Zahlst Du einen Eigenanteil?
Leider ist Ihnen in der Eingruppierung der DDT ein Fehler unterlaufen da ich auch für FR. XXX, die KM, sowie meine Tochter aus geschiedener Ehe, Karoline Mustermann, unterhaltspflichtig und damit um eine Stufe zurückzustufen bin.
Unabhängig davon bin ich mit dem von Ihnen berechneten bereinigten Nettoeinkommen von 1.663,01 nicht einverstanden. (wozu eine Begründung? erst mal nur klarstellen, es spielt ja -noch- keine Rolle)
Der Wechsel zur Fahrtenbuchmethode geht folgendermassen:
Du führst ein Fahrtenbuch und der Arbeitgeber muss Dir (so sagt das BAG) am Jahresende die Gesamtkosten des KFZ (also nur eine Zahl) bescheinigen. Mit Deinem Fahrtenbuch kannst Du dann den tatsächlichen geldwerten Vorteil ausrechnen (Gesamtkosten x Privatkilometer/Gesamtkilometer). Den Betrag, den der tatsächliche gwV niedriger ist als der vom Arbeitgeber versteuerte pauschale gwV, kannst Du in der Steuererklärung als Werbungskosten eintragen (Nein, es sind keine Werbungskosten aber der Einfachheit halber trägt man das dort ein und schreibt dem Finanzamt eine Erläuterung mit der Berechnung).
Frist für Ex-Frau: Nicht zu lang - zwei oder drei Wochen. Wenn Du eine Abänderung durchziehen willst, zählt jeder Monat.
Gruss von der Insel
Hi!
So erst mal mit der KM dafür gesorgt das nicht weiter Unterhaltsschulden auflaufen ...
Damit ist Sie auch erst mal entspannt 😉
So Mail an JA geht gleich noch raus... und nein den Rechenweg hat er mir leider nicht mit geschickt.
Brief an meine EX werde ich auch gleich fertig machen... (Btw: Benötige ich die Vaterschaftsanerkennung für meine EX? Sie könnte ja sagen: Ich könnte ja viel behaupten....)
So zu dem Auto, ja die 1% sind quasi auch ein Eigenanteil ... deswegen kommt da nix mehr drauf ... 🙁
Zum Fahrtenbuch: Leider kann man im laufenden Jahr nicht wechseln... für dieses Jahr kann ich mir das also sparen und mir für nächstes Jahr im
Kalender eintragen ....
Vaterschaftsanerkennung: Die kann ich ja schon jetzt machen. Brauche ich dafür beim JA dafür zusätzliche Unterlagen?
(Geburtsurkunde des Kindes?)
Schönen Abend Euch allen!
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Hi Topper,
wegen der 1% stört mich die Differenz. Wenn der Eigenanteil 198,- ist, ist das ja ok, die gleich wieder abzuziehen und auch richtig, das vor der Versteuerung zu tun. Aber entweder ist der Listenpreis 19800, dann muss man unten auch 198,- (nochmal) abziehen oder er ist 25100, dann müssen die 251,- auf's Brutto aufgeschlagen und die 198,- gleich wieder abgezogen werden. Aber gut, ist ja zu Deinen Gunsten...
Na ja, vielleicht hast Du ja ein exzellentes Gedächtnis und kannst den Januar nachnotieren 😉
Für die Vaterschaftsanerkennung brauchst Du Deinen Ausweis. Die Geburtsurkunde zu haben ist nett aber nicht nötig - es reicht, wenn Du Kind und KM hinreichend genau benennen kannst.
Deine Erklärung dazu ist auch nur der erste Teil. Die Anerkennung wird erst wirksam, wenn die KM ihr zugestimmt hat.
Gruss von der Insel
Hi Inselreif!
Also wäre es ja direkt clever wenn ich zusammen mit der KM da hin gehe und das mache... 😉
Dann wäre das ein Aufwand ...
Immerhin verstehen KM und ich uns im Moment ...
War gestern da und konnte mich so etwas um meine Tochter kümmern 😉
Greetz
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Immerhin verstehen KM und ich uns im Moment ...
DAS hört man sehr gerne! Klar könnt ihr zusammen dort hin (und am Besten gleich danach das GSR vereinbaren).
Ich habe jetzt mal gerechnet:
2.300,00 Bruttogehalt
- 867,65 Steuern und Sozialabgaben
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1.432,35 Nettogehalt
+ 251,00 geldwerter Vorteil KFZ (wenn man ihn pauschal bewerten mag)
- 198,00 Eigenanteil KFZ
- ??? Altersvorsorge (max. 92,-) und ggf. weitere Abzüge
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1.485,35 bereinigtes Nettoeinkommen
Der geldwerte Vorteil von 331,32 darf nicht aufgeschlagen werden. Denn der ist für die Fahrten zur Arbeit, so dass er kein Vorteil im unterhaltsrechtlichen Sinn ist.
Alternativrechnung, nicht ganz korrekt aber für denkfaule Jugendamtsmitarbeiter durchaus brauchbar:
1.763,67 gesetzliches Netto (von der Gehaltsabrechnung, schon einschliesslich geldwerter Vorteile)
- 396,- berufsbedingte Aufwendungen (Fahrten zur Arbeit 44km)
- ??? Altersvorsorge (max. 92,-) und ggf. weitere Abzüge
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1.367,67 bereinigtes Nettoeinkommen
So ähnlich haben die nämlich gerechnet, allerdings statt der tatsächlichen Aufwendungen nur die läppische 5%-Pauschale abgezogen. Jetzt werden die natürlich sagen, dass Du näher an die Arbeit ziehen könntest. Dann musst Du denen verklickern, dass in diesem Fall zwar weniger Fahrtkosten abgezogen werden, aber das gesetzliche Netto sinkt auch entsprechend ab, weil der geldwerte Vorteil geringer wird und das Ergebnis unterm Strich bleibt (fast, wegen unterschiedlicher Bewertungsansätze) gleich.
Zieht man dann noch den tatsächlich gezahlten KU ab, bleibt für die Ex auch rechnerisch nichts mehr übrig, was sie oder das JC sich holen könnten.
Gruss von der Insel
Guten Morgen auch wenn ich gerade mit Erkältung im Bett liege!
So mit KM war ich beim JA, Vaterschaftsanerkennung und *Freu* GSR hat Sie nun doch zugestimmt als die Dame des JA sie fragte.
Ist also beides schon in Trockenen Tüchern.
Das kam als Antwort vom JA auf mein schreiben!
Guten Tag Herr Topper96,
unter Berücksichtigung der Verpflichtung zum Betreuungsunterhalt für
die Kindesmutter XXX XXX nach § 1615 L BGB, kann der Herabstufung in
die Einkommensgruppe 1 entsprochen werden. Das bereinigte Nettoeinkommen
beträgt monatlich im Durchschnitt 1.579,86€ (Nettoeinkommen abzüglich 5%
für berufsbedingte Aufwendungen).
Die laufende Unterhaltszahlung direkt an die Kindesmutter haben Sie mit
selbiger vereinbart. Der Unterhaltsrückstand für den Zeitraum 12.12.2012
- 31.01.2013 (225,00€ x 1 Monat 19/30 Tage = 367,50€) zahlen Sie hier
zur Beistandschaft. Bankverbindung und Verwendungszweck entnehmen Sie
bitte meinem Schreiben vom 31.01.2013.
Damit bin ich schon mal zufrieden. Und das ist erst mal ein Ergebnis mit dem ich Leben kann.
Von meiner EX hab ich noch nichts gehört Sie hatte letzte Woche Montag ein Einwurf-Einschreiben im Briefkasten mit 2 Wochen Frist.
Bin mal gespannt ob Sie mir jetzt am Wochenende, nen Spruch drückt...
Danke für Eure Unterstützung hier im Forum,
besonders Dir Inselreif 😉
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Juhu Post !
Zwar nicht von meiner EX aber vom JA aus Bad-Neuenahr-Ahrweiler...
So man schreibt mich an, teilt mir mit das Sie jetzt Beistandschaft beantragt hat.
Soweit so gut.
Jetzt fordert mich das JA aus Neuenahr auf wieder alles dar zu legen. (Muß ich das? Ich bin doch letztes Jahr erst von Ihrer Anwältin geprüft worden?)
Verdienstbescheinigungen letzter 12 Monate
Letzter Steuerbescheid (ist der zwingend?)
Geburtsurkunde 2 Kind... (Hab ich ja nicht. ich hab nur die Vaterschaftsanerkennungsurkunde)
Dazu soll ich diesen Fragebogen nach §1605 ausfüllen... (Das ist der von dem Ihr immer abratet den auszufüllen, richtig?)
Und ich soll angeben zum Einkommen der anderen KM machen... (Kann ich doch gar nicht)
Also soll ich Ihr das was ich hab schicken oder muß meine EX-Frau Ihr das liefern und brauchen die den Steuerbescheid wirklich?
THX Topper96
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Guten Abend!
Da denkt man einmal es läuft mal einfach... und man bekommt wieder nen Tritt ins Gemächt....
Meine Ex-Frau hat mir heute Abend per SMS mitgeteilt das ich meine Tochter am Wochenende nicht bekomme und diese
auch nicht mit in den Skiurlaub darf. (War für die Osterferien geplant.)
Auf Rückfrage kam dann: Da der Vater der KM 60 Jahre alt wird und das Kind ja mitfeiern soll.
Und mich meine Tochter(6j) angeblich nicht sehen möchte.
Der Urlaub wird mit der Begründung gecancelt das es eine Mutter Kind Kur gibt ...
(Über Bekannte habe ich erfahren das Sie wirklich, eine Kur beantrag und genehmigt bekommen hat.)
Auf Anfragen ob denn dann nicht auch nur der Sonntag ginge hieß es direkt nein.
Ob es darauf das Wochenende nachgeholt wird, habe ich keine Antwort mehr erhalten.
Ans Tel. ging sie übrigens nicht...
Die Bekannte wird versuchen am Wochenende Ihr zuzureden, aber versprechen tut Sie sich davon so gut nix.
Meine EX ist wohl sehr darüber aufgebracht, das ich a) noch mal Vater geworden bin und b) in dem Anschreiben zum Thema Titel
sehr förmlich und sie gesiezt habe.
Bisher hat der 2 Wöchige Umgang immer gut geklappt und man konnte Änderungen auch absprechen.
(Kind wollte auf ne Geburtstagsfeier oder ob ich es mal nen Tag früher nehmen konnte...)
Da Sie ja nicht mit mir sprechen möchte, bin ich am Überlegen am Montag im JA anzurufen und die Dame
zu bitten, das Sie vielleicht mit meiner Ex spricht.
Habe ich eigentlich ein Recht darauf mit meiner Tochter in Urlaub zu fahren? Es wahr schon seit dem Sommer geplant.
Oder muß ich mich damit abfinden das, der Urlaub ins Wasser fällt für das Kind?
Dann wenigstens Euch einen guten Abend!
Meiner ist gerade gelaufen 🙁
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Hi Topper,
joar, dass sehen wir ja hier öfter im Forum. Wenn die Exe jetzt so anfängt, kannst Dich auch schon mal warm anziehen.
Der Urlaub wird mit der Begründung gecancelt das es eine Mutter Kind Kur gibt ...
Auch das wieder ein "Klassiker" aus dem "Kindsbesitzerinnenhandbuch" zur Vermeidung von Umgangsterminen. Besonders geschickt, da man hier mit der "mediznischen" Keule kommen kann, gegen die ein KV selten eine Chance hat.
Du hast meines Wissens nach aber trotzdem einen Anspruch darauf zu erfahren, warum das Kind an der Kur teilnehmen "muss".
Da der Vater der KM 60 Jahre alt wird und das Kind ja mitfeiern soll
In der Umgangszeit entscheidet jeder Elternteil allein was er machen möchte und was nicht. Da hat sie nichts zu melden.
In normalen Elternbeziehungen tauscht man so ein Wochenende einfach und gut ist.
Oder muß ich mich damit abfinden das, der Urlaub ins Wasser fällt für das Kind?
Na herrlich. Auch da wird eine findige KM viele Möglichkeiten finden, dass zu verhindern. Klassiker auch hier: Kind ist krank, Kind will nicht mit, Kind muss zum Psychologen, etc.
Ich würde die Exe noch einmal schriftlich auffordern (Einschreiben), die Umgangszeiten einzuhalten bzw. sie zu Fragen ob sie Lust hat ihre Zeit mit JA-Terminen anzureichen. Fordere umgehend einen Ersatztermin mit Rückmeldung innerhalb der nächsten Woche. Wir schauen hier auch gerne über Deinen Entwurf drüber (hat sich schon oft bewährt).
KEINE MAILS, Facebook-Nachrichten oder die "beliebten" SMS einsetzen. Kommt da nix bei rüber, ab zum JA.
Da Deine Exe gerade auf dem "Allmachts"-Trip ist, musst Du sie jetzt schon deutlich wieder auf den Boden holen. Alles andere wird nur als Schwäche angesehen und reitet Dich noch tiefer rein. Gruß Ingo
Moin Topper,
Also soll ich Ihr das was ich hab schicken oder muß meine EX-Frau Ihr das liefern und brauchen die den Steuerbescheid wirklich?
Da Du es bist, der etwas möchte (nämlich Titel-Abänderung aufgrund neu hinzugekommener UH-Verpflichtungen), halte ich es durchaus für gerechtfertigt, dass das JA auf Basis aktueller Belege rechnen möchte (der Steuerbescheid gehört dazu, so er verlangt wird). Zur KM würde ich schlicht mitteilen, dass Sie Hartz-IV bezieht.
Da es um Exens Portemonnaie geht, ist eine gewisse Verärgerung auf ihrer Seite nachvollziehbar ...
... die daraus abgeleiteten Maßnahmen sind natürlich ziemlich bescheiden (und lediglich gedacht, Dich zurück zu ärgern).
Das Siezen der Ex Deinerseits war - wie Du hoffentlich erkannt hast - auch nicht wirklich mitwirkungsfördernd.
Insofern:
Da Sie ja nicht mit mir sprechen möchte, bin ich am Überlegen am Montag im JA anzurufen und die Dame zu bitten, das Sie vielleicht mit meiner Ex spricht.
Ja, bitte das JA im ersten Schritt um Vermittlung (und ggf. Vereinbarung eines gemeinsamen Gesprächs).
Besten Gruß
United
So hab jetzt nach 2 Nächten den nötigen Abstand zum Briefschreiben gefunden:
Hallo EX-Frau,
erst einmal möchte ich mich für das siezen im letzten Schreiben Entschuldigen. Ich ging beim erstellen davon aus, das man dieses in Schreiben mit Fristsetzungen machen müsste.
Wir haben seit Ende 2008 eine funktionierenden Umgangsregelung, alle 2 Wochen Samstag von 09:00 – Sonntag 17:00. Änderungen nach Absprache.
Was bis letzten Freitag funktioniert hat. Ich fordere Dich auf zu unserer Umgangsregelung unverzüglich zurück zu kommen und mir einen Ersatztermin das letzte Wochenende(23.02. -24.02.13) zu nennen.
Ich weiß ja nicht wie oft Du Dir sonst frei nehmen kannst um Dich mit mir dann, wegen der Umgangsregelung, beim Jugendamt zu treffen.
Letzten Sommer haben wir den Wintersporturlaub (23.03.13 – 03.04.13) abgesprochen. Du hast diesem nicht nur zugestimmt, sondern auch befürwortet. Nun sagst Du das dieser Termin nicht geht. Ich bitte Dich mir zur Begründung, warum Verena dabei sein muß, die Kurunterlagen zur Verfügung zu stellen. Grundlage dafür das ich diese Unterlagen einsehen darf ist unser gemeinsames Sorgerecht.Für eine Antwort setze ich Dir eine Frist bis 01.03.2013.
Ansonsten sehe ich mich gezwungen weiter Schritte einzuleiten.
Und was meint Ihr? Geht so oder habt Ihr noch Verbesserungsvorschläge??
MFG Topper96
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Moin.
Nimm die Schärfe und die Spitzen raus.
Entschuldigen und fordern passt nicht in den selben Brief.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Topper,
das Verfassen solcher Schreiben ist eine Kunst und es gehört viel dazu, nicht zu entgleisen.
Ich möchte Dir das Konzept der 'Gewaltfreien Kommunikation' (GfK) nach M.B. Rosenberg nahelegen.
Im Schnelldurchgang seine vier Schritte:
1. Beschreibung der Situation (Ist)
"Letzten Sommer kam es dazu..."
2. Schilderung der eigenen Gefühle zur Situation
"Ich war traurig..."
3. Beschreibung der eigenen Vorstellungen (Soll)
"Ich stelle mir das so vor..., mein Vorschlag ist..."
4. Bitte an des Gegenüber
"Ich bitte Dich um Zustimmung zu ... oder um eine alternative Lösung für..."
Versuche doch einmal, Deinen Brief so zu formatieren.
VG W.
@Beppo Ok, hast Du dafür Vorschläge? Und ich möchte dabei ja nicht als Bittsteller rüber kommen...
Die Entschuldigung kann aber durchaus rausgenommen werden.
@Wildlachs Die Idee ist zwar nett, aber dann kommt Sie sich noch mehr vera..... vor. So hab ich noch nie geschrieben 😉
Ist aber vielleicht für die Zukunft geeignet...
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wo Verlierer liegen bleiben!
"Hallo Ex,
dass ich dich in meinem letzten gesiezt habe, war falsch.
Sorry dafür.
Auf die Einhaltung der bestehenden Umgangsregelung muss ich aber dennoch bestehen.
Die Zeiten, die ich mit X verbringen kann sind schon knapp genug, so dass ich davon keine Abstriche machen kann.
Wenn du in Einzelfällen Abweichungen bzw. Verschiebungen wünscht, so kann man darüber sicher reden, sofern du mich rechtzeitig darum bittest.
Ich werde dann versuchen, deinen Wünschen zu entsprechen.
Und natürlich würde ich mich freuen, wenn du mir entgegen kommst, wenn ich mal eine Verschiebung erbitten sollte.
Wenn es dabei jedoch zu keiner Einigung kommen sollte, so bleibt es bei der bestehenden Vereinbarung.
Eine alleinige Entscheidungsgewalt deinerseits kann ich nicht akzeptieren und würde mich zwingen, mich an das Familiengericht zu wenden, um die Regelung durchzusetzen.
Da mir aber eine kooperative Lösung, auch im Interesse von X lieber ist, würde ich mich freuen, wenn wir solche Dinge zukünftig einvernehmlich regeln könnten.
Topper"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und so stelle ich mir den Brief nach GfK vor:
Hallo (Name Ex),
1) Ende 2008 haben wir uns auf eine Umgangsregelung geeinigt, die vorsieht, daß sich V. jedes 2. Wochenende von Samstag 9 Uhr bis Sonntag 18 Uhr bei mir aufhält. Diese Elternvereinbarung ist verbindlich, Änderungen bedürfen der Absprache.
2) Ich freue mich sehr, daß uns die Einhaltung der Regelung bislang gut gelungen ist.
Umso enttäuschter bin, daß der Umgang an diesem WE ohne irgendeine Absprache dazu ausgefallen ist. Ich hatte mich sehr auf V. Kommen gefreut und uns etwas vorbereitet.
3) Mir liegt sehr an einer zuverlässigen Einhaltung der getroffenen Umgangsvereinbarung, da sie allen Beteiligten die nötige Planungssicherheit verschafft. So hatten wir den Urlaub (von -bis) bereits verbindlich vereinbart, auch auf diesen habe ich mich bereits eingestellt. Selbstverständlich bin ich bereit, bei vorliegen trifftiger Gründen Ausweichtermine zu verabreden oder in Aushnahemfällen sogar zu verzichten.
4) Biitte teile mir bis zum kommenden Wochenende mit, warum V an Deiner bevorstehenden Kur teilenhmen muß, die vollständig in die bereits verabredete Umgangszeit bei mir fällt.
Gruß (Name Vater)
(Die roten Ziffern dienen der Gliederung nach GfK. In Reinschrift natürlich weglassen)
Man sollte sowas stets so formuliern, daß es auch gegenüber Dritten Bestand hat.
W.
@Wildlachs: :thumbup:
eine Änderung:
4) Biitte teile mir bis zum kommenden Wochenende mit, ob es medizinische Gründe gibt, die dazu führen, dass V mit in Deine Kur fahren muss, zumal diese vollständig in die bereits verabredete Umgangszeit bei mir fällt.
Toto
Zur Info: Brief im Stiel nach Wildlachs 😉 ging gestern raus.
Und JA versuche ich den Mitarbeiter für den Bezirk zu ereichen.
MFG Topper96
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Guten Tag.
So die Woche fängt ja schon gut an. Meine Ex Frau hat sich nicht gemeldet.
Ich hatte letzte Woche ein Telefonat mit dem Bearbeiter vom JA. Er war auch nett soweit und heute hab ich ihm erst mal ne Mail geschrieben
das sich meine Ex nicht gemeldet hat. Und er soll sie mal kontaktieren...
Schauen wir mal was passiert. 😉
Wie soll ich mich eigentlich am nächsten Wochenende verhalten?
Es ist ein Umgangswochenende...
Da ich bisher nix neues von ihr gehört habe.
So und gerade flatterte mir noch eine Mail von JA aus Neuenahr zu:
Sehr geehrter Herr Topper96,
wir bedanken uns für die Übersendung der Verdienstbescheinigung sowie der Berechnung des Jugendamtes Mönchengladbach.
Da die Kindesmutter des von uns vertretenen Kindes jedoch angegeben hat, dass Sie auch über Kapitalerträge verfügen, bitten wir noch ergänzend um Vorlage des Steuerbescheides sowie des ausgefüllten und unterschriebenen Ermittlungsbogens.
Bei der ersten überschlagsmäßigen Berechnung kommen wir genau wie das Jugendamt Mönchengladbach auf eine Unterhaltsverpflichtung von 105 %.
Da Sie geltend machen gegenüber der Kindesmutter des weiteren Kindes Unterhalt zu leisten, bitten wir hierfür entsprechende Nachweise sowie deren Elterngeldbescheid vorzulegen, damit ersichtlich wird, ob hier tatsächlich eine Unterhaltspflicht besteht.
Maßgeblich für den Unterhalt nach § 1615 l ist unter anderen auch, dass die Kindesmutter vor Geburt des Kinder über Einkünfte verfügt. Ferner ist das Elterngeld, sofern es über den Grundbetrag von 300 € hinaus geht auf den Bedarf anzurechnen.
Wir bitten uns die Unterlagen schnellstmöglich zu übermitteln und verbleiben.
Was Antworte ich darauf am sinnvollsten?
Also Steuerbescheid schicke ich mit.
Was ist mit dem Fragebogen auf dem die Dame rumreitet?
Ein bisschen was an Rücklagen habe ich zwar aber was muß ich da angeben?
Schließlich steht das ja auf dem Steuerbescheid drauf...
Wie ist das mit dem Nachweiß für Unterhalt für KM2 und ihr Verdienst?
Schließlich bin ich bei dem EK der KM2 nicht im Thema und geht mich auch nichts an.
MFG Topper96
PS: Danke für Eure Hilfe!
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