Hallo liebe Forum-Community,
bin neu hier und wie die meisten wohl, auch mit Problemen was die Ex Partnerin angeht in Bezug auf gemeinsames Kind.
Zu den Fakten: wir beide sind nicht verheiratet und leben noch seit 7 Jahren zusammen. Das Zusammenleben läuft schon seit langer Zeit nicht gut, aber da ist noch unser 6 jähriger Sohn.
Ich habe vor 1,5 Jahren über Gericht und dank der neuen Regelung das gemeinsame Sorgerecht bekommen können. Lief alles schnell und problemlos.
Meine Ex geht seit 3 Monaten in Nachtschicht arbeiten und hat zudem vor über einen Jahr eine selbstständige Arbeit aufgenommen, der sie 5-6 Tage die Woche nachgeht. Bis auf die Wochenenden findet die Arbeit abends statt.
Somit sieht der Alltag so aus, dass ich den Kleinen morgens vorbereite und zur Schule bringe (Wurde in diesem Schuljahr eingeschult). Von der Schule bzw. OGTS wird er von der KM um 16 Uhr abgeholt, danach komme ich und sie geht arbeiten. An den meisten Tagen bereite ich ihm das Essen und bringe ihn zu Bett. Sonst immer spiele ich mit ihm, kümmere mich um die Hausaufgaben und ärztliche Besuche. Praktisch sieht er seine Mutter bzw. verbringt Zeit mit ihr ca. 1 Std. am Tag.
KM beteiligt sich nicht an den Schulangelegenheiten, da sie entweder zu müde ist oder was praktisch Dauerthema ist, sie der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Das zu ändern hat sie keine Lust, weil es ihr nichts bringt.
Somit werden die Schulwahl, Elternabende usw. von mir alleine erledigt.
Da sie jetzt allmählich auf eigenen Füßen stehen kann (finanziell, wegen der Vollzeitarbeit) will sie ausziehen und den Kleinen natürlich mitnehmen. Und damit bin ich nicht einverstanden, weil sie mir kein Konzept vorlegen kann, was dann mit dem Kleinen passieren soll, wenn sie arbeiten geht. Keines der beiden Jobs will sie aufgeben. Müsste sie auch nicht, wenn der Kleine bei mir bleiben würde.
Ursprünglich dachte ich, dass wir es auch so geklärt haben. Ihr neuer Arbeitgeber hat von uns verlangt, dass wir das Thema der Betreuung des Kindes in der Nacht klären, bevor sie arbeiten kann. Und so hat sie ihm auch eine e-mail geschickt wo drin steht, dass ich mich um das Kind kümmern werde.
Leider ist es nicht mehr so und sie meint, dass weil sie die Mutter ist, das Kind zu ihr kommen muss. Darüber lässt sich nicht mit ihr reden.
Insgesamt wäre es für den Kleinen eine enorme Umstellung, da sie auch in anderen Ort ausziehen möchte, also Schulwechsel, alte Freunde nicht mehr da, Großeltern nicht mehr regelmäßig da wie bis jetzt (KM versteht sich seit langem nicht mit meiner Mutter und es ist ihr ein Dorn im Auge, dass wir meine Eltern regelmäßig am Sonntag besuchen und der Kleine die Besuche liebt) und ich wäre auch seltener da als jetzt. Auf der Gegenseite, wenn das Kind bei mir bleiben würde, würde sich faktisch nichts für ihn ändern, sie könnte ihn immer noch abholen und am Wochenende bei sich übernachten lassen. Es wäre so wie jetzt, kaum eine Umstellung für das Kind.
Diesbezüglich war ich bereits bei zwei Anwälten, um mich beraten zu lassen und die Ergebnisse könnten für mich nicht unterschiedlicher sein:
- Anwalt 1: Antrag auf ABR stellen, danach Antrag auf Wohnungszuweisung für die KM stellen damit sie auszieht
- Anwalt 2: Antrag auf ABR kann ich erst stellen, wenn sie ausgezogen ist, vorher nicht. Ich soll zuerst zum JA gehen.
Und jetzt frage ich mich, wie ich da vorgehen soll. Ich denke dass ich keine so schlechten Karten habe, nur wie soll man sie ausspielen. Ihr großer Vorteil ist, dass sie die Mutter ist und ich "nur" der Vater.
Vor den Gang zum JA habe ich mich bis jetzt nicht entschließen können, aufgrund von vielen nicht allzu positiven Berichten von anderen Vätern. Was kann und soll man dort sagen? Aus anderen Beiträgen konnte ich entnehmen, dass ich dort nichts sagen darf, was die KM schlecht macht. Aber ihre Arbeitssituation ist ein Faktum was existiert und es geht doch um das Wohl des Kindes?
Ich selber bin freiberuflich tätig und habe ab Montag einen neuen Job, wo ich direkt gesagt habe, dass ich nur bis 15 Uhr arbeiten kann, damit ich mein Kind von der Schule abholen kann. Die Betreuung von meiner Seite kann lückenlos sichergestellt werden.
Ich würde mich über euer Feedback freuen und wenn ihr Fehler in meinen Argumentationen findet, so sagt es bitte. Möchte mich so gut es geht auf die amtlichen Treffen vorbereiten, um dort bloß keinen Bock zu schießen.
Vielen Dank
Tuptik
Und noch eine Frage zu den Gesetzen:
Laut meinem Anwalt darf die KM das Kind nicht einfach mitnehmen wegen dem GSR, aber wenn sie das doch tut, dann habe ich ein Problem, weil die Gerichte sehr lange brauchen und falls es dann zu einer Verhandlung kommt, wird die Mutter schon solange mit dem Kind zusammen leben, so dass man es nicht herausreißen kann. Und er meint, dass so ein Verfahren sich bis zum halben Jahr ziehen kann. Heißt es dann, dass ich das Kind halbes Jahr nicht sehen darf, weil die KM es nicht will? Ansonsten könnte ich es wieder zu mir bringen. Sie verstößt doch gegen das Recht und nicht ich.
Und wenn die KM die Kindermöbel (Bett, Schreibtisch usw.) möchte, dann muss ich die ihr geben, da das Kindeswohl im Vordergrund steht. Und das sehe ich nicht ein, wieso muss ich sie dabei noch unterstützen, wenn es doch nicht rechtens ist wenn sie das tut? Wäre das nicht ein Einverständnis von meiner Seite wenn ich es tun würde? Wenn sie keine Bedingungen für das Kind schaffen kann, dann gehört es nicht dahin. Wie ist eure Meinung dazu?
Viele Grüße
Moin Tuptik,
willkommen hier im Forum.
Ich schreib einfach mal was mir auffällt:
- Sei froh, dass Du nicht verheiratet bist. Du sparst gerade eine Menge Geld, die andere jetzt für TU raushauen müssten. Sei froh, dass Euer Kind schon älter als 3 Jahre ist und die KM Arbeit hat. Du sparst auch mehere tausend Euro Scheidungskosten (auch bei einer friedlichen Scheidung).
- Die Arbeitszeitgestaltung Deiner Ex ist (auch wenn sie es nicht mehr interessieren wird) heftig und würde wahrscheinlich in jeder Beziehung zu Problemen führen, da für die tägliche Lebensgestaltung zu wenig Zeit bleibt.
- Die Betreuung bei Dir bzw. in einem Wechselmodell (dafür gibt es keine feste Definition, von 50:50 bis Wochenende ist alles möglich) würde Sinn machen.
- Denk daran, dass Kinder immer eine beliebte "Einnahmequelle" sind. Kinder bringen Kindergeld und Kindesunterhalt (mind. 225 Euro) ein. Dazu kann man Ex-Partner mit Kindsbesitz auch erpressen, wenn einem mal was nicht passt.
- Deine Ex wird schon "angep..." sein, dass sie (im Gegensatz zu anderen, "cleveren" Frauen) keinen TU bis zur Scheidung bekommt. Wir sehen aus der Forenerfahrung, dass diese Frauen oftmals (insb. wenn die Trennung vom Mann ausgeht) besonders heftig reagieren, da bestimmte "Routinen" zur Absicherung so nicht greifen. Du köntest hier überlegen, den Umgang auch zu "erkaufen", wenn das für Dich möglich ist.
- Bei GSR braucht ihr theoretisch niemand Dritten, der etwas für Euch regelt. Ihr seid mit allen rechtlichen Mitteln ausgestattet um den Umgang selber zu gestalten. Eine Umgangsvereinbarung könnte hier sehr hilfreich sein (hohe Feiertage, Betreuung Ferien).
- Die KM kann jederzeit mit dem Kind ausziehen, wenn sie es möchte. Theoretisch kannst Du auch rechtliche Schritte dagegen einleiten, in der Praxis ist der Erfolg aber fraglich. Lies Dir dazu auch bitte den Trennungs-FAQ durch: www.trennungsfaq.com. Dort stimmt fast jedes Wort.
Also es macht sicherlich Sinn, an einer konstruktiven Lösung zu arbeiten. Ein moderiertes Gespräch kann hier hilfreich sein, wenn ihr nicht weiterkommt. Schau Dir aber das JA gut an. Wenn Du an die mütterfreundliche Variante gerätst, solltest Du sehr aufpassen. Also, stell einen Betreuungsplang auf, den Du auch dem JA präsentieren könntest. Frag im Zweifel immer hier im Forum nach. Gruß Ingo
Willkommen Tuptik,
GsD hast du das GSR!
Anwalt 2: Antrag auf ABR kann ich erst stellen, wenn sie ausgezogen ist, vorher nicht. Ich soll zuerst zum JA gehen.
Das sehe ich ebenso.
Ein Familienrichter will immer zuerst den Einigungswillen der Eltern sehen. Da führt am Jugendamt kein Weg vorbei, falls ihr euch nicht gütlich einigt - wonach es im Moment überhaupt nicht aussieht.
Was kann und soll man dort sagen? Aus anderen Beiträgen konnte ich entnehmen, dass ich dort nichts sagen darf, was die KM schlecht macht. Aber ihre Arbeitssituation ist ein Faktum was existiert und es geht doch um das Wohl des Kindes?
Das klingt für mich so, als sei das berufliche Engagement der Mutter aus deiner Sicht ein vorwerfbarer Makel.
Hier musst du an deiner inneren Haltung arbeiten:
Selbstverständlich gönnst du der Karrierefrau ihren Erfolg vollkommen neidlos.
Selbstverständlich bist du auch bereit, deine Arbeitszeiten zu reduzieren, damit sie beruflich weiter kommt.
Selbstverständlich bist du auch künftig bereit ihr den Rücken frei zu halten, damit sie sich beruflich entfalten kann.
Du bist ratlos, wie es mit dem Kind weitergehen soll, wenn deine fleißige LG demnächst ohne deine Unterstützung fern der Heimat ihre Karriere ebenso ambitioniert wie in der Vergangenheit verfolgt. Du machst dir auch Sorgen, dass die KM mit ihrem beruflichen Engagement und der Betreuung eines Grundschülers überfordert sein könnte.
Selbstverständlich willst du ihrem Auszug nicht im Wege stehen. Du wünschst ihr von Herzen, das sie glücklich wird.
Selbstverständlich ist dir bewusst, dass Kinder Vater und Mutter lieben - auch wenn sie vorwiegend von nur einem Elternteil betreut werden, weil der andere viel Zeit mit Außer-Haus-Berufstätigkeit verbringt.
Darauf darf der/die JA-Mitarbeiter/in gern selbst kommen:
- Die Arbeitszeitgestaltung Deiner Ex ist (auch wenn sie es nicht mehr interessieren wird) heftig und würde wahrscheinlich in jeder Beziehung zu Problemen führen, da für die tägliche Lebensgestaltung zu wenig Zeit bleibt.
- Die Betreuung bei Dir bzw. in einem Wechselmodell (dafür gibt es keine feste Definition, von 50:50 bis Wochenende ist alles möglich) würde Sinn machen.
Wenn der/die Mitarbeiter/in nur mit einem Hauch gesunden Menschenverstands gesegnet ist, wird er/sie das von sich aus vorschlagen ...
Du bittest einfach nur höflich und vertrauensvoll um fachlichen Rat und amtliche Vermittlung in einer beunruhigenden Lebenslage.
Ganz frei von Vorwürfen und Anfeindungen.
Ein besorgter, engagierter Vater, der sich um das Wohlergehen von Mutter und Kind sorgt.
Ein ratsuchender Bürger, der das Fachpersonal seiner Gemeinde um Unterstützung bittet.
Dann wird der/die Mitarbeiterin ein Gespräch zu dritt vorschlagen.
Bitte ihn/sie um einen möglichst zeitnahen Termin, damit für ein Vier-Augen-Gespräch zwischen KM und JA keine Zeit bleibt.
Lass die KM sich selbst entlarven, indem du im Dreier-Gespräch gezielt Themen ansprichst, die ihr lästig oder unangenehm sind.
Diktat-Übungen für Erstklässler auf Deutsch ... Lese-Übungen ... Elterngespräche mit der Lehrerin.
Lass sehr deutlich durchblicken, dass du dieses Feld bislang allein beackert hast und frage sie gezielt, wie sie sich das nach ihrem Auszug vorstellt.
Den Konflikt zwischen deiner Mutter und deiner LG lässt du am besten komplett außen vor.
Sollte KM das Thema von sich aus anbringen, spielst du lächelnd herunter: Schwiegermutter und Schwiegertochter sind in vielen (auch intakten) Familien emotional "vermintes Gelände". Kind liebt natürlich Oma und Opa. Kein großes Ding, alles ganz normal. Kleine Reibereien kommen in den besten Familien vor.
Sollte sie anfangen, deine Mutter zu beleidigen (um dich im Amtszimmer aus der Reserve zu locken und als gewaltbereiten Choleriker vorzuführen - Uralt-Trick aus der Mottenkiste der Kindsbesitzerinnen) reagierst du souverän, ausgesucht freundlich und lächelnd mit "Du weißt doch, wie Mutter ist. Leg doch bitte nicht jedes Wort auf die Goldwaage. Wir werden alle nicht jünger. Trotzdem ist sie eine liebe Omi für Junior. Du weißt, wie die alte Frau an dem Kleinen hängt - und er an ihr."
Lächelnde Gelassenheit gepaart mit aufrichtigem Bemühen um das Wohl des Kindes ist deine stärkste Waffe im Umgang mit dem JA. Viele weibliche JA-Mitarbeiterinnen sind für den Charme eines höflichen, gut gekleideten Mannes, der beruflich zurücksteckt, um seiner Partnerin eine eigene Karriere zu ermöglichen, ganz empfänglich ...
Allergisch reagieren die meisten MA (ganz gleich ob Männlein ode Weiblein) in der Tat, wenn ein Vater versucht, die Mutter seiner Kinder anzuschwärzen oder zu beleidigen.
Wir sehen aus der Forenerfahrung, dass diese Frauen oftmals (insb. wenn die Trennung vom Mann ausgeht) besonders heftig reagieren, da bestimmte "Routinen" zur Absicherung so nicht greifen.
Du kannst auch im JA-Gespräch um deine LG werben und sie bitten eurer Liebe dem Kind zuliebe noch eine Chance zu geben. Sche*ßegal, ob du das wirklich willst oder nicht!!! Hauptsache überzeugend für den/die JA-Ma. Damit nimmst du der KM den Opferbonus und zugleich den Makel der "verlassenen, verschmähten Frau", ermöglichst ihr, in der Öffentlichkeit ihr Gesicht zu wahren und milderst ihren Groll und ihre Rachsucht. Eventuell lässt sie sich aus schlechtem Gewissen sogar auf Zugeständnisse ein, die kein Gericht ihr abverlangen würde ...
Versuch macht kluch ...
Falls du spürst, dass diese Taktik nicht aufgeht, bleibt immer noch "Plan B", den dein erster Anwalt skizziert hatte.
- Anwalt 1: Antrag auf ABR stellen, danach Antrag auf Wohnungszuweisung für die KM stellen damit sie auszieht
Viel Erfolg wünscht euch
🙂 Biggi
edit Nachtrag: Deine Sorgen um Möbel o.ä. sind Pille-Palle. Du musst in anderen Dimensionen denken. S.o.
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin, moin und vielen Dank für die schnelle Antwort,
mit dem Erpressen ist es schon quasi soweit: "wenn du mir jetzt nicht hilfst dann sorge ich dafür, dass du den kleinen nur 1 mal pro Woche sehen kannst".
Für die Sommerferien werden jetzt schon Pläne gemacht, so dass ich vielleicht 5 Tage mit dem kleinen bekomme, ganze vier Wochen will sie alleine mit ihm verreisen, dafür hat sie extra eine Woche unbezahlten Urlaub dazu genommen.
Das mit dem "erkaufen" habe ich auch schon überlegt, aber kann das nicht vollkommen nach hinten losgehen? Also absolut negativ für mich ausgelegt werden? Und wie lange hält das? Wird das nicht nach 1 Monat vergessen sein? Oder ist das offiziell möglich?
Das Wechselmodell fände ich auch gut nur da besteht die gleiche Frage wie lange das eingehalten wird.
Kann ich mir das JA aussuchen? Oder muss es in dem Bezirk sein wo wir noch wohnen?
Viele Grüße
Danke schön,
es sind ein paar Missverständnisse aufgetreten:
Das klingt für mich so, als sei das berufliche Engagement der Mutter aus deiner Sicht ein vorwerfbarer Makel.
...
Selbstverständlich gönnst du der Karrierefrau ihren Erfolg vollkommen neidlos
...
Du kannst auch im JA-Gespräch um deine LG werben und sie bitten eurer Liebe dem Kind zuliebe noch eine Chance zu geben. Sche*ßegal, ob du das wirklich willst oder nicht!!! Hauptsache überzeugend für den/die JA-Ma. Damit nimmst du der KM den Opferbonus und zugleich den Makel der "verlassenen, verschmähten Frau", ermöglichst ihr, in der Öffentlichkeit ihr Gesicht zu wahren und milderst ihren Groll und ihre Rachsucht. Eventuell lässt sie sich aus schlechtem Gewissen sogar auf Zugeständnisse ein, die kein Gericht ihr abverlangen würde ...
Makel nicht, nur kann ich nicht als erwachsener Mensch erwarten, dass ich unter solchen Voraussetzungen ein Kind betreuen und erziehen kann. Wenn man zu der Zeit, wo das Kind zuhause ist, selber nicht da ist. Es ist kein Vorwurf an die KM, die Entscheidung Nachschicht zu machen war freiwillig wegen den Nachtzuschlägen. Was ich aber nicht möchte, dass das Kind alleine gelassen wird oder ständig jemand anders die Betreuung übernimmt.
Mit Karrierefrau ist es auch nicht so ganz wahr, Nachtschicht in einer Fabrik am Fließband kann man wohl kaum als Karriere bezeichnen. Es war vielmehr die einzige Arbeit die sie ohne Deutschkenntnisse, ohne Arbeitserfahrung und ohne Schulabschluss bekommen konnte.
Dennoch freue ich mich, dass sie den Schritt gewagt hat, unter den Umständen waren wir beide froh dass sie überhaupt eine Stelle gefunden hat. Mit etwas Arbeitserfahrung sieht der Lebenslauf auch viel besser aus wenn man irgendwann die Arbeit wechseln möchte um was besseres zu haben. Vielleicht zu Info, wir beide sind um die 40 Jahre alt.
Wir haben uns seit langem geeinigt, dass wir auseinander gehen wollen. Vor ein paar Jahren wäre es möglich gewesen, jetzt jedoch nicht mehr. Wir sind mittlerweile soweit voneinander entfernt, dass so ein Versuch jetzt nur lächerlich wäre.
"verlassenen, verschmähten Frau" sollte jetzt auch nicht passen, zumal die Entscheidung von ihr ausging. Ist aber schon sehr lange her...
Selbstverständlich bist du auch bereit, deine Arbeitszeiten zu reduzieren, damit sie beruflich weiter kommt.
Selbstverständlich bist du auch künftig bereit ihr den Rücken frei zu halten, damit sie sich beruflich entfalten kann.
Nicht nur bereit, sondern habe es 1 Jahr lang gemacht, 2 Stunden früher von der Arbeit weg, damit ich den Kleinen betreuen kann, damit sie einen 400 Euro Job machen kann. Dadurch habe ich mehr Geld verloren als sie verdient hat, was aber egal ist, da ich dadurch nicht mehr Zeit mit meinem Sohn verbringen konnte.
Du bist ratlos, wie es mit dem Kind weitergehen soll, wenn deine fleißige LG demnächst ohne deine Unterstützung fern der Heimat ihre Karriere ebenso ambitioniert wie in der Vergangenheit verfolgt. Du machst dir auch Sorgen, dass die KM mit ihrem beruflichen Engagement und der Betreuung eines Grundschülers überfordert sein könnte.
Das stimmt, es passiert zu oft, dass sie schläft wenn ich von der Arbeit komme und der kleine im Wohnzimmer Fernsehen guckt. Wenn dazu noch der Alltagskram kommt (den ich bis jetzt übernehme, wie zB. der ganze Bürokratiekram) dann habe ich kein gutes Gefühl. Ich bin ratlos was mit dem Kind und mit IHR sein wird.
Vielen Dank und viele Grüße
Moin.
Ich finde Biggis Gesprächsleitfaden für das JA eine sehr gute Grundlage. Das kann natürlich nur ein erster Entwurf sein, den musst Du in den Details auf Eure konkrete Situation anpassen. Wichtig dabei sollte sein, dass der Tenor des Gesprächs bleibt - nämlich das Du für Euch drei eine positive Lösung suchst. Du machst jetzt zwei Fehler: zum einen schreibst Du uns, was von Biggis Entwurf nicht zutrifft - das interessiert im Zweifelsfall nicht, gerade wenn es nur Kleinigkeiten sind. Und dann fängst Du an, Vorwürfe an KM zu machen bzw. die Fehler im Verhalten der KM aufzuzeigen - auch nicht im Tenor von Biggis Vorschlag.
Gruß, toto
Hallo,
ja, ihr habt ja recht. Es ist sehr einfach sich in Kleinigkeiten zu verlaufen. Im Grunde sind die egal...
Den Ton des Gespräches habe ich verstanden. Womit ich Schwierigkeiten habe ist zu entscheiden welche Tatsachen jetzt förderlich sind und welche nicht. Vieles davon ist mit Unterlagen beweisbar, dass es so ist oder war und dennoch darf ich es nicht aufführen, weil es schlechtes Licht auf die KM wirft.
Hallo Tuptik,
so wie Du hier argumentiert hast, ist Deine Einstellung doch ganz vernünftig.
Bleibe bei den Fakten, die zu klären sind:
Wer kümmert sich um das Kind, wenn die KM arbeitet?
Wie kann sich die KM in die Hausaufgabenbetreuung einbringen?
Welches Umgangsmodell willst Du?
Wenn die KM einer Art Wechselmodell zustimmt, könnte das auch 2-3 Tage in der Woche und das Wochenende im Wechsel sein. Der Gedanke dabei ist, dass Du dann bei den Hausaufgaben helfen kannst, die KM aber auch keine Angst haben muss das Kind zu verlieren.
Es wäre sicher sinnvoll, wenn die KM in die Tagschicht oder zumindest in den normalen Schichtbetrieb wechseln würde. Daraus liese sich auch ein Wechselmodell bauen, wo ihr beide sinnvoll vorkommt.
Verlaufe Dich nicht in zuviel Details und Vorwürfe, es geht um das Wohl des Kindes und nicht was beweisbar (wie auch immer) ist. Einen Antrag auf ABR würde ich nicht stellen solange die KM kooperativ ist. Da das aber nicht von allein funktioniert, sollte das JA sich der Sache annehmen und vermitteln.
VG Susi
Moin Tuptik,
als erstes würde ich dafür sorgen, dass Ausweis und VK des Kindes in deiner Obhut landen, bevor Mama auszieht. Du kannst gern zum Jugendamt gehen, aber versprich dir erst mal nicht zu viel davon. Denke nicht, wie ich das schon gelesen habe, dass das gewohnte Umfeld eine Bedeutung hat. Bei der Kinderbetreuung solltest Du auch auf Überraschungen gefasst sein. Auch wenn das Kind die Mama ca 1 Stunde am Tag gesehen hat, ist das womöglich irrelevant und man könnte es anders herum drehen. Beim Jugendamt arbeiten vorrangig Frauen. Wenn es gerichtlich um das ABR geht, dann wird wohl auch ein Verfahrenspfleger für das Kind bestellt. Die sind meist weiblich und auf Mama fixiert, aber das merkst Du schon. Große "Fehler" seitens Mama würden bagatellisiert und, da ja kein Mensch frei von Fehlern ist, deine Fehler würden auf die Goldwaage gelegt. Das mag sich jetzt nach einem blöden Szenario anhören und garnicht gut für dich aussehen, aber Du solltest es nicht abtun mit "Ach, das wird schon nicht so kommen". Stell dich auch nicht darauf ein, das auch nur irgendwas, was Mama wegen der Kinderbetreuung sagt, überprüft wird. Das Du weißt wie es in Wirklichkeit aussieht tut nichts zur Sache. Was Mama sagt wird genommen und warum sollte sie auch "lügen". In Bezug auf dich kannst Du annehmen, dass Du alles beweisen musst und selbst dann, könnte es als nichtig abgetan werden. Es kommt aber immer auf die Entscheidungspersonen an. Sind die Pro Mama eingestellt, kannst Du nur versuchen so viel Umgang wie möglich zu erstreiten. Mach dir also erst mal nicht so viel Hoffnung auf ein ABR. Meine Anwältin damals hat sich klar und deutlich ausgedrückt und auch wenn bei mir der Mama-Bonus nicht gegriffen hat, weil ich die Elternzeit nahm, hat sie mir gleich gesagt, sie würde auf einen mehr als großzügigen Umgang aus gehen. Ich als Vater habe da eher wenig Chancen aufs ABR.
Bezüglich des Wechselmodells, klar, wäre das zu begrüßen. Jedoch hat das für die Mutter einen faden finanziellen Beigeschmack und es wäre schon ein kleines Wunder, würde sie dem zustimmen.
Du solltest dich jetzt voll auf das ABR konzentrieren. Die ganzen kleinen Nettigkeiten nebenher, kommen von ganz alleine. Denn auch wenn Du nichts davon anfängst, ist es nicht gesagt, dass KM das nicht tut. Gerichtsverfahren werden als NoGo gesehen, egal wer da was beantragt.
Fest stehen dürfte auch, lass dich um Gottes Willen nicht provozieren, aus der Ruhe bringen.
Jarod
Fest stehen dürfte auch, lass dich um Gottes Willen nicht provozieren, aus der Ruhe bringen
sagt die geballte Kompetenz dieser Disziplin
Bezüglich des Wechselmodells, klar, wäre das zu begrüßen. Jedoch hat das für die Mutter einen faden finanziellen Beigeschmack und es wäre schon ein kleines Wunder, würde sie dem zustimmen.
Deshalb nenn es [zunächst] nicht Wechselmodell; sondern bezeichne es als konsensuale Regelung zur gemeinsschaftlichen Betreuung des gemeinsamen Kindes
WM ist in den informierten Mütterkreises iT als "no-go" verschrien, weil es eben die finanziellen Folgen hat, dass kein KU mehr fließt (bzw. nur ein wenig zum Ausgleich der untersch. Einkommen). Das Thema wer zahlt wieviel muss auch gelöst werden, aber vielleicht ja später im weiteren Verlauf, wenn man grds Einigkeit erzielt hat, dass eine gemeinschaftliche Betreuung im Sinne des Kindes und der beruflichen Bestrebungen der KM ist.
Gruß, toto
Als Hinweis falls Du es nicht weisst: Nur bei einem exakt 50:50 Wechselmodell ist kein Unterhalt fällig (bzw. nur der oben erwähnte Ausgleich). Schon bei einer kleinen Abweichung (zB 55:45%), kann der dann als BetreuungsET bezeichnete ET 100%(!) des KU verlangen und durchsetzen. Anderweitige bilaterale Einigungen sind natürlich möglich (zB. eine an Euren Arbeitszeiten orientierte 60:40 Betreuung zu Deinen Gunsten, aber Unterstützung der weniger verdienenen KM durch Dich durch Zahlungen eines [geringen] Unterhaltsbetrags)
Servus Tuptik!
Vielleicht hilft Dir auch unsere "Vorgehensweise" (als Beispiel) eines möglichen WM:
Kind bleibt bei KM gemeldet --> Kindergeld fliesst weiterhin in KM´s Kasse, dafür übernimmt sie einen Großteil (nicht alles!!) der erforderlichen Anschaffungen. Es gibt zwei komplette Sets zum Anziehen, auf zwei Haushalte verteilt.
Jedes ET bestreitet die kompletten Betreuungskosten während des jeweiligen Aufenthaltes Kind selbst.
Wir schauen gar nicht, ob genau 50:50 eingehalten wird, da KM öfters beruflich unterwegs ist, ich dafür mehr in meiner Freizeit :wink:! Es gleicht sich alles aus, irgendwie...
Als Hinweis falls Du es nicht weisst: Nur bei einem exakt 50:50 Wechselmodell ist kein Unterhalt fällig (bzw. nur der oben erwähnte Ausgleich).
[Semmelbrösel-an-die-Wand-nagel-Modus=an]
Meines Wissens wird im Verhältnis der Einkünfte gequotelt, falls eine offizielle KU-Regelung erforderlich ist...
[Semmelbrösel-an-die-Wand-nagel-Modus=aus]
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Meines Wissens wird im Verhältnis der Einkünfte gequotelt, falls eine offizielle KU-Regelung erforderlich ist...
jepp, das ist aber genau:
[...] der oben erwähnte Ausgleich [...]
Ihr meint also das selbe!
Wurst-Käs-Szenario ist dann:
KM nicht Leistungsfähig (Quotelung: 100% zu 0%),
Zu zahlen dann:
halber Bedarf - halbes KG.
(Wobei auch gerne bedarf - halbes KG/2) gerechnet wird.
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Vielen Dank für die vielen Antworten!
Die Schicht zu wechseln dürfte gar nicht so einfach sein vom Arbeitgeber her und ich glaube, dass auch kein Wille besteht seitens der KM. Dann könnte sie der anderen Arbeit nicht nachgehen, was ein bezahltes Hobby ist und sie sehr dadran hängt. Dort erfährt sie viel Zuspruch und Anerkennung. Also auch sehr verständlich, dass man das nicht aufgeben möchte.
Bei der Vermittlung durch das JA gehe ich davon aus, dass wir dann beide dort erscheinen sollen? Hier sehe ich das Problem, dass sie kein Interesse daran hat und auch keine Lust. Schon vor 1,5 Jahren bei dem Sorgerecht meinte sie, dass sie keine Lust hat zum JA zu gehen und ich soll das übers Gericht regeln. Damals hat sie auch nicht gearbeitet.
Jetzt kommt sie morgens müde heim und wenn ich vorschlage, dass wir dann zum Amt gehen sollen, dann wird sie mir den Vogel zeigen. Liegt ja auch nicht in ihrem Interesse. Für sie ist auch alles geregelt.
Oder kann sie dazu verpflichtet werden? Dann ist wieder dicke Luft zuhause. Ja, sind wieder Kleinigkeiten, aber ich mache mir halt Gedanken über alles mögliche...
Eine andere Frage wäre: in wie weit ist ein vereinbartes Wechselmodell bindend oder verpflichtend? Wenn ich in anderen Threads lese, dass selbst gerichtliche Anordnungen einfach nicht befolgt werden, dann stellt sich mir die Frage, welchen Sinn es macht sowas anzustreben. Wenn es so einfach ist das Ganze auszuhebeln, wenn der KM etwas nicht passt.
Ich sage das aus dem Grund, weil wir schon mal etwas vereinbart haben und es wurde wieder sehr schnell vergessen. Und das im stetigen Wechsel, nicht nur einmal. Ok, nicht schriftliches bis auf die eine e-mail an den Arbeitgeber aber für mich war es etwas.
Viele Grüße
sagt die geballte Kompetenz dieser Disziplin
genau erfasst.
@ Tuptik
Ein zwischen den Parteien vereinbartes Wechselmodell ist absolut NICHT bindend. Gerichtlich festgelegter Umgang, ist bindend und bei einem Verstoß kann, sofern im Beschluss festgelegt, ein Ordnungsgeld beantragt werden. Wird ein gerichtlich festgelegter Umgang also verweigert, muss ein Antrag bei Gericht eingereicht werden, wo der UET den Umgang nachfordert und das Gericht ist gezwungen diesen Umgang umgehend/sofort/schnellstmöglich nachzugeben. Durfte ich schon einige Male erleben.
Gruß
Jarod
Hi,
möglicherweise liegt dein Heil im Pokern: selbstbewusst vertreten, dass du dich als Betreuungselternteil siehst und KM sich um ihren Umgangs-/Betreuungsanteil kümmern muss. Dabei im Hinterkopf, dass sie ihren Hobby-Job nicht aufgeben will und von irgendwas leben muss.
Hast du ein tragfähiges Betreuungskonzept als AE-Papa? Können die Hortzeiten aufgestockt werden, so dass Du auch das Abholen gewährleisten kannst?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ja, es ist alles durchgeplant, so dass ich es auch alleine durchziehen kann. Arbeite selbstständig beim Auftraggeber vor Ort zwischen 9 und 15 Uhr. Also Sohnemann zur Schule um 8 Uhr hinbringen und die OGTS hat bis 17 Uhr auf. Also zusammen mit Anfahrt (30min) habe ich 1,5 Stunden Puffer bis es eng wird. Ohne Probleme kann ich abends zusätzliche Stunden von zuhause leisten (falls es mit dem Geld knapp wird). Wohnung läuft auf meinen Namen, so dass keine Umstellungen für das Kind notwendig sind.
Das Einzige was sich zu jetzt ändern würde ist, dass die Sachen von der KM aus der Wohnung weg wären. Morgens, Abends und Nachts sind wir jetzt schon sowieso alleine.
"Auch alleine" meine ich aus dem Grund, da ich es nicht vor habe der KM den Kleinen wegzunehmen oder sie auszuschließen. Wäre absolut bereit das alles so zu lassen wie es jetzt ist. Sie kann ihn gerne abholen und die Zeit, die sie hat, mit ihm verbringen und übers WE zu sich zu holen.
Ich will dir weiß Gott nicht die Illusionen nehmen, aber auch wenn Du 10 Mal alles durchgeplant hättest und das Kind bei dir gut aufgehoben wäre und Du das in der Vergangenheit auf die Reihe bekommen hast, wird dem was KM sagt größerer "Spielraum" gegeben. Die Mutter ist in deutschen Gerichten nunmal die gequälte Seele, die den Mann ertragen musste und es endlich geschafft hat aus ihrem Käfig auszubrechen. DAS muss staatlich unterstützt werden.
