du hast 'ne PM 😉
Gruss Horst
Hallo,
nachdem ich mir alles durchgelesen habe, ist die Sache also die, dass es Dein Kind ist, bei Dir versichert, aber Du hast den Behandlungsvertrag nicht unterschrieben.
Beim Anwalt ist rausgekommen, bitte alles zahlen, der Praxis ist natürlich egal wer zahlt.
Meine Frage bezieht sich eigentlich darauf, ob die Behandlung beim Kind abgeschlossen ist oder nicht und bei entsprechender Bezahlung auch fortgeführt wird. Wenn überhaupt solltest Du Dich nur für die Fortführung interessieren.
Ansonsten solltest Du einfach Widerspruch/Einspruch im Mahnverfahren erheben, Du hast den Behandlungsvertrag nicht unterschrieben. Es ist deshalb nicht Deine Zahlungsverpflichtung. Zahlst Du ist das Geld weg.
Vermutlich ist es so, dass ein Mahnverfahren mehr oder weniger automatisch läuft. Es wird ohne Ein-/Widerspruch auch nicht geprüft, ob Du überhaupt zur Zahlung verpflichtet bist.
VG Susi
Moin Jonas,
das Bundesministerium für Justiz empfiehlt im Falle ungerechtfertigter Forderungen via gerichtlichem Mahnbescheid den Gang zur Verbraucherzentrale oder zum Anwalt.
... und nein, bei derartig arrogantem Auftreten solltest Du auf gar keinen Fall einknicken.
Gruß
United
Hallo Zusammen
Vielen Lieben Dank euch Allen für die Liebe und Freundliche Hilfe .
Habe die Sache vorhin Meiner Anwältin Übergeben !! Meine Rechtschutz übernimmt das zum Glück . Die Anwältin hat sich das angesehen und gelacht . morgen weiss ich mehr . mal sehen . ich denke wenn ich vielleicht was Zahlen soll dann will ich Wissen das es Berechtigt ist und Richtig und nicht nach Frei Schnauze .
Dankeschön
Mfg
Jonas2004
