Bin neu hier und am...
 
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Bin neu hier und am Ende. Meine Geschichte.

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(@clairebender)
Schon was gesagt Registriert

War das ein gerichtlich gebilligter Vergleich zwischen Euch Eltern oder ein Beschluss des Gerichts ?
Wann ist Dir der Beschluss zugestellt worden ?

PS
Bitte auf Groß-und Kleinschreibung achten.

die meinste ??

Beschluss vom AG
Zugestellt Samstag letzter Woche.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2013 20:26
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wirklich merkwürdige Geschichte. Soetwas passiert "so" eigentlich nur Männern.

Auch wenn Du dich im Moment sicherlich als Opfer der Situation siehst (was sicher auch berechtigt ist), fallen auch einige Dinge auf, die wir leider auch immer wieder von Ex-Frauen sehen:

Ich zog mit meinen beiden Töchtern in meine Heimatstadt in die Nähe meiner Familie

Natürlich kannst Du hinziehen, wohin Du möchtest. Im Regelfall wird das aber von den KMs recht bewußt gemacht, um Distanz zwischen Kinder und KV zubringen (Klassiker-Distanz ist hier ca. 800 km). Derjenige Elternteil, der die Entfernung schafft, sollte (und muss auch) hier etwas anbieten.

Ich kam genau in dem Moment dazu. Sie bekamm einen Schlag auf den Mund von mir. Wir haben aber sofort zu viert (Sie, der Sohn, mein Freund und ich) darüber geredet. Es wurde sich auch entschuldigt und Thema war durch.

Wir waren alle nicht dabei. Trotzdem find ich es schon "krass" jemand (insb. das eigene Kind) ins Gesicht zu schlagen. Das darf nicht passieren, auch nicht aus Reflexen oder weil Du "schlecht" drauf oder sonst was warst. Ich lehne mich auch mal soweit aus dem Fenster, dass man sowas nur "bringen" kann, wenn man Erfahrung mit häuslicher Gewalt hat (entweder weil man diese selber erlebt hat bzw. sie schon mal praktiziert hat). Was Dein LG in dem ganzen Vorfall "zu suchen" hat, weiss ich in dem Fall auch nicht, da er wohl nicht aktiv an Deiner Handlung beteiligt war. Auch diese "Kleinigkeit" kann in dem Kind Scham- und Schuldgefühle ausgelöst haben, die Du (ihr) vielleicht überhaupt nicht beachtet habt. 

Ich kann die Reaktionen des KVs bzw. auch der Kinder schon in gewisser Weise nachvollziehen. Hier ist mehr als Teller kaputt gegangen - Du hast dem Ur-Vertrauen Eures Kindes einen empfindlichen "Schlag" versetzt.

Ob dazu Klagen bzw. Druck über Anwälte der richtige Weg sind, wage ich zu bezweifeln. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2013 21:06
(@diskurso)
Registriert

Beschluss vom AG
Zugestellt Samstag letzter Woche.

Dann hast Du bis 23. Februar Zeit, um Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.
Ich kann mir - ohne Detailkenntnisse - nicht vorstellen, dass das OLG sich dem AG anschließt.
Wichtig ist das Datum des Eingangs bei Gericht.
Falls die Zeit für eine ausführliche Begründung nicht ausreicht, erst einmal formell Beschwerde einlegen, diese kann man auch noch nachreichen.
Ich kann Dir nur raten:
- neuen RA mit Schwerpunkt Familienrecht suchen, der für und nicht gegen Dich arbeitet
- Kontakt suchen zu einem ortsnahem Verein "Väteraufbruch für Kinder" (nein, die sind nicht nur für Vater da): http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=30
- Kontakt suchen zu einer der zahlreichen Frauenberatungsstellen
- Ziel: Rückübertragung des ABR
Vorraussetzung: Du musst es wirklich wollen - um der Kinder willen.


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2013 22:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

    Du schriebst "meine" Kinder. Wie kommen Frauen eigentlich darauf? Dazu gehören zwei, Männlein und Weiblein! Es 'sind' und 'werden es immer bleiben' EURE Kinder.

    Nun ja...

    • wobei mein Sohnnicht dort bleiben wollte
      [...]
      mein Sohn war total verstört.

      damit mein Sohn wieder zu seiner Hauptbezugsperson darf.

      nach vielen Jahren mein Sohn so weit gebracht wurde

      wo mein Sohn im Schlaf kicherte

      das mein Sohn sowohl der Gutachterin, als auch der Verfahrenspflegerin sagte

      das mein Sohn nicht bei der Mutter sein will

      Ich weiß wie mein Sohn 'tickt'

      ganz relaxt in der Wohnung mit meinem Sohn spielen.
      [...]
      mein Sohn kennt das aus der Elternzeit
      [...]
      mein Sohn weiß also sehr wohl warum

    etc.

    Wäre es nicht sinnvoll, vor der Massregelung anderer User die eigenen "Ratschläge" erst einmal selbst zu beherzigen?


    When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

    AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2013 02:54
(@Inselreif)

Dann hast Du bis 23. Februar Zeit, um Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.

Die Beschwerdefrist ist ein Monat. Unabhängig davon können Fristen niemals an einem Samstag ablaufen.

Wenn der Beschluss tatsächlich am Samstag, den 26.01.2013 zugestellt wurde (und nicht nur erst an diesem Tag vom Anwalt übersandt erhalten wurde), läuft die Rechtsmittelfrist am 26.02.2013 um 24:00 Uhr ab.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2013 10:16
(@bester-papa)
Registriert

Hallo Claire,

ich kann den Äußerungen von diskurso nur zustimmen. Du solltest unbedingt Beschwerde einlegen und Dir einen neuen Fachanwalt suchen.
Zunächst geht es erst einmal darum, die Beschwerdefrist einzuhalten. Diese kann, wie bereits gesagt, zunächst unbegründet sein.
Die Begründung lieferst Du nach.

Wenn die Verfahrensbeiständin gesagt hat, dass Du keine prügelnde Mutter bist, dann hat sie auch nicht gegen Dich gearbeitet. Ok, dass sie nur mit Dir telefoniert hat, ist nicht optimal, aber auch nicht unüblich. Andererseits kann man ihr auch keine Vorschriften machen, wie sie ihre Arbeit zu erledigen hat. Du musst aber davon ausgehen, dass Du dieselbe VB bekommst wie in der 1. Instanz. Wenn sie in ihrem Bericht erneut Kiga, Schule etc. nicht befragt, hast Du einen Angriffspunkt.

Ich gehe davon aus, dass das OLG sorgfältiger arbeitet und ein Gutachten erstellen lässt. Auch wird Dein Kind sicher gehört werden. Bleibt zu hoffen, dass Dein Kind dann bei der Wahrheit bleibt und nicht zu sehr beeinflusst wird.

Der Vorfall rechtfertigt aus meiner Sicht keinen Sorgerechtsentzug. Daher vermute ich, ist da noch mehr?

Gruss
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2013 12:58
(@jarod45)

Wäre es nicht sinnvoll, vor der Massregelung anderer User die eigenen "Ratschläge" erst einmal selbst zu beherzigen?

Eine Massregelung läuft bei mir wesentlich anders ab. Wie kommt man hier immer nur auf den Gedanken mich als a bissel deppert zu halten? Niemand hier kennt mich wirklich. Alle sehen hier nur einen Benutzernamen im Forum, der seine Meinung relativ abgedämpft schreibt. Aber Klasse Leistung Martin.

Wenn ich 'mein' Sohn schreibe, dann hat das definitv seinen Hintergrund. Auch wenn das Kind eine biologische Mutter hat. Das ist nicht verallgemeinert zu sehen.

Ach übrigens, auch wenn das nichts mit dem Thema des TO zutun hat und eigennützig ist. Der Pessimismus der Globalen Moderatoren und anderer weniger, naja, was soll ich sagen Mädchens, meine Ex hat jetzt wohl mächtig zu rudern was das ABR betrifft. Und zum Thema was Verfahrenspfleger tun sollten, kann ich nur den Webauftritt des Verein Anwalt des Kindes-München e.V. empfehlen. Ich denke, ich bin der VP im Verfahren um meinen Sohn heut mächtig auf die Füße getreten und hab ihr Beweise geliefert die sie nicht ignorieren kann/darf/sollte.


AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2013 23:32
(@clairebender)
Schon was gesagt Registriert

@Ingo

ich zog mit seinem Wissen und "Genehmigung"! und in Absprache mit ihm dorthin. Es ist im die nächste größere Stadt. Er wohnt recht dörflich (nicht mal einen Böcker gibts in dem Ort!)

Und ja ich habe selbst Gewalt in meiner Kindheit erlebt. Massiv und auf verschiedene Ebenen. Von Vater und Mutter! Deswegen war ich auch erschrocken über meine Reaktion, weil ich mir fest vorgenommen habe, niemals das meinen Kindern anzutun. Mein LG kam dazu, weil wir in seiner Wohnung waren und er meiner Tochter gleich gesagt hat, das daß nicht in Ordnung war. Weder was sie und sein Sohn gemacht haben, noch wie ich reagiert habe.!!

@diskurso

du bist eine große hilfe  🙂 danke jetzt schon mal dafür. Selbstverständlich hätte ich gerne die Kinder wieder bei mir und alles wieder wie es war.

@jarod45 bitte bleib mit deinen Problemen in deinem Topic. Danke

Dem Anwalt lag der Beschluss ein paar Tage vorher vor. Beschluss lag am 16/01 vor ich bekam ihn am Samstag danach nicht am 26/01
heißt ich muss noch schneller reagieren.

@Bester Papa... mehr ausser seinem verletzten Stolz ist da nicht gewesen. Ehrlich!! Ich hab mich immer für meine Kinder hinten an gestellt. Sie gingen hier in Sportverein und Musikschule, trafen sich oft mit Freunden usw.

Ihr meint wirklich ich sollte die FA wechseln?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2013 09:31
(@jarod45)

Hallo Claire,

es schien mir in dem Moment angebracht Martin, brille007, einen kleinen Dämpfer zu versetzen. Entschuldige Bitte. Ich erwähnte aber auch, das es mit deinem Problen nichts zutun hat, was zeigt das ich mir dessen durchaus bewusst war.

Zum Problem mit deinem Anwalt. Rechne mal die Tage die zwischen Eingang bei deinem Anwalt liegen und wann Du Bescheid bekommst. Egal wieviel Mandanten sich vertreten lassen, länger als 2-3 Tage dürfte so etwas nicht im Büro herum liegen, ohne Info an dich. Anwälte bekommen ja meistens 2 Wochen Zeit für eine Reaktion auf alles was eingeht. Diese Frist wird meist bis auf das Letzte ausgereizt. Es liegt natürlich an dir serlbst zu entscheiden, ob der Anwalt deiner Meinung nach deine Interessen angemessen vertritt. Außerdem ist es auch eine Frage der Kosten. Bei PKH musst Du bei einem Wechsel des Anwalts im laufenden Verfahren den Ersatz aus eigener Tasche bezahlen. Nur mal so am Rande bemerkt, da ich nicht weiß ob dir das bekannt ist.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 12:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ jarod,

Eine Massregelung läuft bei mir wesentlich anders ab. Wie kommt man hier immer nur auf den Gedanken mich als a bissel deppert zu halten? Niemand hier kennt mich wirklich. Alle sehen hier nur einen Benutzernamen im Forum, der seine Meinung relativ abgedämpft schreibt. Aber Klasse Leistung Martin.

hier wird jeder nach dem beurteilt was und wie er schreibt; nicht danach, wofür er sich hält. Und offensichtlich bin ich nicht der Einzige, dem Dein Ton missfällt. Du bist hier ganz sicher nicht in der Position, andere zu massregeln.

Wenn ich 'mein' Sohn schreibe, dann hat das definitv seinen Hintergrund. Auch wenn das Kind eine biologische Mutter hat. Das ist nicht verallgemeinert zu sehen.

dann halt die Klappe, wenn andere das ebenfalls tun; deren Beweggründe kennst Du genauso wenig.

Der Pessimismus der Globalen Moderatoren und anderer weniger, naja, was soll ich sagen Mädchens

Wenn andere mehr Erfahrung mit dem Familienrecht haben als Du und Dir mitteilen, dass der "Wille" eines 4-Jährigen kein juristisch relevantes Kriterium ist, ist das nicht Pessimismus, sondern Realismus. Im übrigen hast Du bei Deiner Anmeldung die >>>Forenregeln<<< als auch für Dich verbindlich anerkannt; also halte Dich dran.

es schien mir in dem Moment angebracht Martin, brille007, einen kleinen Dämpfer zu versetzen.

kommst Du auch auf Parties mit lauter fremden Leuten und rufst schon an der Tür "Ihr seid alle doof!"?

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 12:40




(@clairebender)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Claire,

es schien mir in dem Moment angebracht Martin, brille007, einen kleinen Dämpfer zu versetzen. Entschuldige Bitte. Ich erwähnte aber auch, das es mit deinem Problen nichts zutun hat, was zeigt das ich mir dessen durchaus bewusst war.

Dann laß es doch, den das bringt mich mit meinen Problemen nicht weiter. SCheinst der Forentroll zu sein....  :exclam: 😡


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2013 13:01
(@diskurso)
Registriert

Ihr meint wirklich ich sollte die FA wechseln?

Ich nehme an, mit FA meinst Du Familienanwältin.
Nach allem, was Du bisher geschrieben hast, ist dieser Schritt für einen Erfolg zwingend.
Der Wechsel kann dem Gericht gegenüber begründet werden und sollte dann auch Bestandteil der ausführlichen Beschwerdebegründung sein.

Ich vermute, dass das OLG in Deinem Fall ein Gutachten verfügen wird.
In einem anderem Thread hier bzgl. Falschbeschuldigung des sexuellen Missbrauchs hatte ich auf
die 1999 vom BGH verfügten Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten
verwiesen. Obwohl bei Dir kein Strafverfahren anhängig ist, gelten dennoch gewisse Kritierien für ein solches Gutachten.
Deine neue Rechtsvertretung sollte auch in dieser Richtung qualifiziert und erfahren sein, denn das Thema Gutachter ist für sich schon recht umfangreich.
Ich wünsche Dir jetzt erst einmal viel Erfolg bei der RA-Suche und viel Kraft und Durchhaltevermögen - das wirst Du nämlich brauchen.

Wenn Du Zeit findest, lies mal diesen Thread, tausche die Geschlechter und ersetze den vorgeblichen sexuellen Missbrauch durch Deine Gewaltvorwürfe.
Vielleicht kannst Du daraus etwas für Dich mitnehmen.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 15:38
(@clairebender)
Schon was gesagt Registriert

dankeschön werde ich später machen... hab morgen erstmal termine beim Kinderarzt, psych der großen und in der schule 😀 herr k. soll merken nicht mehr mit mir 😀


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2013 15:41
(@bester-papa)
Registriert

Moin!

Dein neuer RA sollte vor allem auch OLG-erfahren sein. Behaupten zwar viele Anwälte, sind es aber dann doch nicht. Hier im Unterforum kannst Du auch nach Empfehlungen fragen. Ist zwar keine Garantie für den Erfolg, hilft aber wenn's schnell gehen soll.

Gruss
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 16:23
(@bagger1975)

Servus,

wenn schon Idiom:

a bissel deppert

dann bitte richtig. Es heißt/schreibt sich grundsätzlich:

a bisserl deppert

:undwech1:

Viele Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 17:02
(@diskurso)
Registriert

herr k. soll merken nicht mehr mit mir 😀

Gut, das klingt schon etwas selbstbewusster als in Deinem ersten Beitrag.
Aber dazu noch eine kurze Anmerkung von mir:
Dein Unmut gegen den KV ist verständlich, jedoch sollte dein Focus immer auf den Kindern liegen.
Das solltest Du zukünftig stets im Bewusstsein haben, insbesondere bei allen Äußerungen gegenüber dem Gericht.
Dir könnte sonst vorgeworfen werden, dass es Dir nicht um die Kinder, sondern um den Konflikt mit dem KV geht.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 17:39
(@clairebender)
Schon was gesagt Registriert

Kleines update. Inzwischen kommen sie nun regelmässig ohne Begleitung 14 Tg. von Sa früh bis So Abend.

Neuer Partner. Eigene Wohnung. Ruhigeres Selbst.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2015 18:47
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Claire,

Danke fürs update. Weiter so 🙂 Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2015 19:04
(@Jarod48)

Servus Claire,

vom neuen Partner mal abgesehen ist ein ruhigeres selbst etwas Wert. Emotionen mögen zeigen, wie nah dir die Sache geht, jedoch wird das meist als negativ angesehen. Man kann dir also erst mal weiterhin viel Kraft wünschen und die Daumen drücken.

Gruß

Jarod


AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2015 23:51
(@clairebender)
Schon was gesagt Registriert

Danke Euch ...

Wieso vom neuen Partner abgesehen?!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2015 10:42




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