... Bereit erklärt??? Ich habe naiv gedacht, dass die KM verpflichtet ist mir die Auskünfte zu geben! Hier steht schwarz auf weiß, dass sie macht das freiwillig und ohne jeglichen Grund dafür.Verwirre ich mich oder?
Zweite Sache die mir auffällt, dass Rechtspflegern spricht über einem Sohn, wobei ich zwei Söhne habe...
....
Wie bitte? Wie kann ich Zeugnisse in der Schule abholen, wenn sie nur einmal erstellt sind und der Sorgeberechtigte übergeben sind???
Also, Dir wird in dem Bescheid mitgeteilt, inwieweit Deine Frau/Deine Kinder bereit sind, Deine Forderungen zu erfüllen.
Und nein, so eindeutig ist die Sache mit der Pflicht nicht. Wie ich weiter oben in dem Thread schrieb, gibt es durchaus Rechte der Kinder, die Deinem Anspruch auf Auskunft entgegenstehen können. In dem Fall müsste der Rechtspfleger eine Abwägung treffen, wenn beide Seiten auf Ihrem Recht bestehen.
Das mit den Zeugnissen ist doch ok, da wird eben eine Kopie oder eine Zweitschrift durch die Schule angefertigt.
Offensichtlich ist nur ein Sohn bereit dafür, Dir Informationen über seine Gesundheit zukommen zu lassen. Der andere Sohn möchte das offenbar nicht. Und keiner von beiden möchte offenbar, dass Du Bilder bzw. sonstige Informationen bekommst. In Anbetracht des Alters der Kinder zählt ihr Wille durchaus.
Wie gesagt, ich weiß von ähnlichen Fällen, in denen der Vater keine Photos bekam.
Das Thema der Verfahrensbeistand ist gar nicht geklärt. Er war extra einbestellt und meinen Wiederspruch als nicht zulässig erklärt war. Mit Bestellung der Verfahrensbeistand war er beantragt „mit den Eltern und den Kindern Gespräche zu führen“. Mit mir hat er aber nicht einmal gesprochen. Ist damit sein Auftrag auch erfüllt???
Der aktuelle Bescheid ist ja nur ein Zwischenstand. Die Frage ist jetzt, ob Du das beschreibene Angebot annimmst oder auf weitergehenden Informationen beharrt.
Im ersten Fall wird es so gemacht wie von der Mutter angeboten, im zweiten Fall wird der Verfahrenspfleger auch mit Dir ein Gespräch führen und dann seinen Bericht an den Rechtspfleger geben. Der entscheidet dann per Beschluss.
Also, Dir wird in dem Bescheid mitgeteilt, inwieweit Deine Frau/Deine Kinder bereit sind, Deine Forderungen zu erfüllen.
Und nein, so eindeutig ist die Sache mit der Pflicht nicht. Wie ich weiter oben in dem Thread schrieb, gibt es durchaus Rechte der Kinder, die Deinem Anspruch auf Auskunft entgegenstehen können. In dem Fall müsste der Rechtspfleger eine Abwägung treffen, wenn beide Seiten auf Ihrem Recht bestehen.
Das mit den Zeugnissen ist doch ok, da wird eben eine Kopie oder eine Zweitschrift durch die Schule angefertigt.
Offensichtlich ist nur ein Sohn bereit dafür, Dir Informationen über seine Gesundheit zukommen zu lassen. Der andere Sohn möchte das offenbar nicht. Und keiner von beiden möchte offenbar, dass Du Bilder bzw. sonstige Informationen bekommst. In Anbetracht des Alters der Kinder zählt ihr Wille durchaus.
Wie gesagt, ich weiß von ähnlichen Fällen, in denen der Vater keine Photos bekam.
Der aktuelle Bescheid ist ja nur ein Zwischenstand. Die Frage ist jetzt, ob Du das beschreibene Angebot annimmst oder auf weitergehenden Informationen beharrt.
Im ersten Fall wird es so gemacht wie von der Mutter angeboten, im zweiten Fall wird der Verfahrenspfleger auch mit Dir ein Gespräch führen und dann seinen Bericht an den Rechtspfleger geben. Der entscheidet dann per Beschluss.
Hallo Celine,
vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
IMHO, Rechtspfleger kann doch eindeutiger schreiben. Warum soll ich spekulieren, ob die Kinder Fotos oder Berichte nicht mittelein lassen wollen? Das muss doch so in einem Schrift von den Verfahrensbeistand wörtlich stehen, oder?
Ich habe vor folgende Sachen ergänzen zu lassen:
1) Termine setzen, weil sonst wird das alles wieder nicht verbindlich und KM hat die Möglichkeit mir die Auskünfte erst nach genau ein Jahr kommen lassen (was insgesamt wird schon 5 Jahre ausmachen)
2) Mindestens ein Bericht mit ärztlichen Befunde aus vergangenen 3¾ Jahre kommen lassen, damit ich überhaupt Ahnung habe wie ist das Dynamik
3) Bericht über den zweiten Sohn in dem Bescheid auch auffassen oder eben seine Zurückhaltung auf dem Papier bringen
4) Bericht über Wohlbefinden der Kinder jährlich kommen lassen
5) Aktuelle Lichtbilder jährlich kommen lassen
6) Meine Frage über Möglichkeiten der Kinder mit mir in Kontakt zu kommen erläutern (wenn sie meine Kontaktdaten und/oder die Möglichkeiten mit mir in Verbindung zu kommen nicht haben, ist es natürlich Kindern einfacher jeglichen Kontakt zu verweigern).
Spricht was gegen meine "Wünsche"?
Hallo,
gegen Deine Wünsche spricht nichts. Allerdings glaube ich kaum, dass Punkt 6 erfüllt wird, weil Dein Antrag nur Auskünfte der KM über die Kinder beinhaltet und keine Auskünfte über Dich an die Kinder.
Außerdem ist die Sache die, dass man Dir aber nicht unbedingt alles gewähren muss.
Die Auskunft hat die Mutter zu erteilen und die Auskunft kann verweigert werden, wenn dadurch das Kindswohl beeinträchtigt ist. Auch können ältere Kinder (in Deinem Fall gegeben) erklären, dass sie bestimmte Auskünfte nicht geben wollen.
Wenn es dadurch zu Konflikten kommt muss das Gericht die Interessen abwägen und eine Entscheidung treffen.
VG Susi
Hallo,
gegen Deine Wünsche spricht nichts. Allerdings glaube ich kaum, dass Punkt 6 erfüllt wird, weil Dein Antrag nur Auskünfte der KM über die Kinder beinhaltet und keine Auskünfte über Dich an die Kinder.
Außerdem ist die Sache die, dass man Dir aber nicht unbedingt alles gewähren muss.
Die Auskunft hat die Mutter zu erteilen und die Auskunft kann verweigert werden, wenn dadurch das Kindswohl beeinträchtigt ist. Auch können ältere Kinder (in Deinem Fall gegeben) erklären, dass sie bestimmte Auskünfte nicht geben wollen.Wenn es dadurch zu Konflikten kommt muss das Gericht die Interessen abwägen und eine Entscheidung treffen.
VG Susi
Hallo Susi,
vielen dank für die Antwort.
Mir ist wichtig, dass alles auf dem Papier kommt um die mögliche zukünftige Probleme zu vermeiden (wie es seit 8 Jahre schon der Fall ist).
Punkt 6 wollte ich nicht reinschreiben, wenn aber Verfahrensbeistand so wie so einbestellt ist, kann sie doch in ihre Stellungnahme Kindeswohl äußern, oder?
Hallo Grey Red,
das mit den Kontaktdaten muss man nicht so kompliziert machen. Gib sie einfach dem Verfahrenspfleger und der soll sie an die Kinder weiterleiten. Damit braucht die Mutter gar nichts zu tun zu haben.
In Bezug auf die Punkte 3, 4 und 5 solltest Du Dir überlegen, ob Du darauf bestehen möchtest.
Wie gesagt, wenn Du darauf bestehst, wird es einen ausführlichen Bericht des Verfahrenspflegers geben, weshalb die Kinder das nicht wollen. Das kann natürlich unter Umständen auch verletzend auf Dich wirken. Deshalb würde ich mir an Deiner Stelle genau überlegen, ob ich mir das antun möchte.
Ob Du letztendlich Erfolg damit hättest, die Informationen auch gegen den Willen der Kinder durchzusetzen, kann leider keiner von uns vorhersagen.
Hallo Grey Red,
das mit den Kontaktdaten muss man nicht so kompliziert machen. Gib sie einfach dem Verfahrenspfleger und der soll sie an die Kinder weiterleiten. Damit braucht die Mutter gar nichts zu tun zu haben.
In Bezug auf die Punkte 3, 4 und 5 solltest Du Dir überlegen, ob Du darauf bestehen möchtest.
Wie gesagt, wenn Du darauf bestehst, wird es einen ausführlichen Bericht des Verfahrenspflegers geben, weshalb die Kinder das nicht wollen. Das kann natürlich unter Umständen auch verletzend auf Dich wirken. Deshalb würde ich mir an Deiner Stelle genau überlegen, ob ich mir das antun möchte.
Ob Du letztendlich Erfolg damit hättest, die Informationen auch gegen den Willen der Kinder durchzusetzen, kann leider keiner von uns vorhersagen.
Hallo Celine,
danke für deine Antwort. Wie kommt ihr mit Susi drauf, dass den zweiten Sohn nicht über sich äußern will? Verstehe ich nicht. Vor 5 Jahre war der älteren Sohn, Stellungnahme der Verfahrenspflegerin nach, war deutlich mehr mit mir gebunden, als der jüngeren. Soll ich zuerst Kontakt mit Verfahrenspflegerin suchen bevor ich zurückschreibe?
Das blöde ist, dass ich über Weihnachten Frist habe und schon dieses Jahr antworten muss.
Übrigens, wie soll ich alles Formulieren? Viele "bitte-bitte", oder "ich fordere auf"? Momentan schreibe ich "ich schlage vor"...
Hallo,
ich würde werder "bitte, bitte" schreiben noch zu aggessiv sein.
Eher im Stil " da ich am Leben meiner Söhne teilhaben möchte sollten mir die folgenden Auskünfte erteilt werden ... Diese Auskünfte sind in aller Regel möglich und ermöglichen mir, mir ein Bild von meinen Kindern zu machen. Es tut mir leid, wenn meine Söhne/mein Sohn das nicht möchte(n), ich bestehe aber auf diesen Auskünften, da ich ansonsten keinerlei Möglichkeit habe mit meinen Kindern in Kontakt zu treten/zu bleiben. "
Meine Meinung zu 6. beinhaltet ausschliesslich einen rechtlichen Aspekt und nicht die menschliche Seite.
Ich finde es immer schade, wenn ein Vater, seltener eine Mutter, darin gehindert wird Kontakt mit ihren Kindern zu haben. Die Kinder wollen u.U. nicht viel Kontakt, aber ein paar mal im Jahr, wenn sie sogar besucht werden sollte jeder schaffen. Die meiste Ablehnung erfahren Väter (Mütter) nicht weil die Kinder es wollen (was natürlich manchmal auch vorkommt) sondern weil sie vom anderen Elternteil in einen Loyalitätskonflikt getrieben werden.
VG Susi
Hallo @Grey Red,
vllcht. sehe ich es ja falsch, aber:
Ihr habt ja immer noch gemeinsames Sorgerecht.
In diesem Zuge kannst (könntest) Du Dir doch (viele) Informationen selbst einholen?
-zB. Zeugnisse und Schulbescheinigung
wenn ich die Einschränkungen des Sorgerechts in Schulsachen richtig interpretiere, so hast Du "lediglich" kein Mitsprache- und Entscheidungsrecht (bei Schulwechsel oder Wahl der Schulform). Das sollte Dir doch aber nicht die Möglichkeit nehmen, Informationen einzuholen...
Ein(ziges) Problem: Du müßtest nat. wisssen, auf welche Schule(n) die Kinder gehen....
Gleiches gilt (aus meiner Sicht) für Gesundheitsfragen...
Über den Rest kannst Du Dich mal hier einlesen (ist ein Faden von mir)... https://www.vatersein.de/Forum-topic-30021-start-50.html
Er ist zugegebener Maßen lang, aber ggf von Interresse für Dich
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Kurzes Update.
Celine, Susi, vielen Dank, nach eure Empfehlungen habe ich mein Brief noch vor Weihnachten verschickt.
Ex-Frau hat mein Brief schriftlich kommentiert, wo ich, natürlich, an alles selber schuld bin:
- Seit 4 Jahre rufe ich meine Ex-Frau nicht an um über Kinder zu fragen
- Gerne kann ich über Ex-Frau Kontakt mit den Kindern aufzustellen und alle Auskünfte von den Kindern selber holen
- Gerne kann ich Kinder treffen und selber fotografieren
- Gerne kann ich die Auskünfte von der Schule abholen.
Also, völlige Verweigerung jegliche Auskünfte!
Wahnsinn an der Situation ist, dass nach solchen Brief bekomme ich erneute Anfrage seitens Rechtspflegerin: welche Auskünfte möchte ich denn? Sie spinnt doch wohl! Mein Antrag, Protokoll aus bayrischen Landesgericht (Prozesshilfe vor Ort), mein Brief vom 21.12.18 alles um sonst!
Nach 11 Monate und 2 Wochen habe ich endlich den Beschluss bekommen.
1) Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Zeugnisse der Kinder binnen 2 Wochen nach Erhalt, postalisch an den Antragssteller zu übersenden
2) Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, jeweils ein aktuelles Lichtbild jedes Kindes mindestens einmal jährlich dem Antragsteller postalisch zu übersenden
3) Die Antragsgegnerin wird verpflichtet dem Antragssteller mind. einmal jährlich schriftlich Auskünfte zum Wohlbefinden der beiden Kinder zu erteilen und ihm diese postalisch zu übersenden. Auskünfte zum Wohlbefinden sind insbesondere Auskünfte über die Interessen der Kinder, ihre Freizeitgestaltung, sowie über ihre Gesundheit. Sofern aktuelle Arztberichte der Kinder über ihren Gesundheitszustand vorliegen, sind diese ebenfalls im Zuge der jährlichen Information vorzulegen.
Ich habe drei Fragen:
- ich finde wieder keine Belehrung der KM für den Fall nicht-Einhaltung. Ist das schlimm oder wie es formuliert ist in Ordnung?
- diesmal habe ich keine Stellungnahme des Verfahrensbeistandes bekommen. Soll ich schriftlich auffordern (in welcher Form? Ist das schon eine Beschwerde wie in Rechtsbehelfsbelehrung steht?)?
- mein Antrag auf Kostenerstattung seitens KM ist gar nicht angesprochen war. Ideen warum? Entscheidet Rechtspfleger nicht darüber oder ausversehen oder gar nicht möglich in Familiensachen?
Trotz meinen Aufforderung konkrete Datum einzuschreiben, im Beschluss ist wieder nichts. Also, ich erwarte die Auskünfte und Lichtbilder genau in 1 Jahr nach der Entscheidung, also im März 2020 und nicht früher.
Hallo,
in der Regel wird max. nur das ausgeurteilt, was Du beantragt hast.
Wenn Du also bei Antragstellung keine "Konsequenzen" (zB. Zwangsgeld/ Ordnungshaft) für den Fall beantragt hast, dass die Auskunftpflichtige die (beantragten) und ausgeurteilten Auskünfte nicht fristgerecht beibringt, werden diese auch nicht ausgeurteilt...
Ich hatte seinerzeit in meiner Antragstellung - übrigens auf Anraten vom "Inselreifen" ;o) - für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 25000,- € ersatzweise Ordnungshaft beantragt.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Da die Androhung von Ordnungsmitteln von Gesetzes wegen vorgesehen ist, kann sie durch einfache Korrektur des Beschlusses ohne Rechtsmittel ergänzt werden. Beantrage diese Ergänzung und falls das Gericht sich querstellt: es gibt eine Entscheidung des BVerfG aus 2010/11/12 rum, wo genau auf diese Möglichkeit verwiesen wird.
Wieso willst Du Beschwerde einlegen? Du hast doch erreicht, was Du wolltest. Den Bericht kannst Du ggf. durch Akteneinsicht ansehen. Es geht hier in dem Verfahren aber nicht um den Bericht sondern um die Informationen zu Deinen Kindern.
Gruss von der Insel
Jährlich Auskünfte in Form von Lichtbildern und "zum Wohlbefinden", zumal ohne konkreten Termin, sind voll daneben. Halbjährlich ist im OLG-Bereich "Standard" (Termin: zusammen mit den Zeugnissen), nicht selten sogar vierteljährlich.
Das muss zum zuständigen OLG. Jetzt oder nie!
Zwei BGH-Beschlüsse sollte man wirklich mal lesen und auch auf einige der darin genannten OLG-Entscheidungen kann man sich gut stützen.
Jährlich Auskünfte in Form von Lichtbildern und "zum Wohlbefinden", zumal ohne konkreten Termin, sind voll daneben. Halbjährlich ist im OLG-Bereich "Standard" (Termin: zusammen mit den Zeugnissen), nicht selten sogar vierteljährlich.
Das muss zum zuständigen OLG. Jetzt oder nie!
Zwei BGH-Beschlüsse sollte man wirklich mal lesen und auch auf einige der darin genannten OLG-Entscheidungen kann man sich gut stützen.
Hallo egalo,
ich möchte möglichst Aufwand und Zeitverschwendung reduzieren. Schon Beantragung von solchen Auskünfte hat fast 1 Jahr gedauert! Wenn ich 2-4 Auskünfte pro Jahr vordere, bestreitet dies die KM und dann dauert es weiter. Außerdem, der älteren Sohn ist schon 15 und, hoffe ich, bald fliegt er aus Mutti's Nest und bekommt mehr Verstand und Möglichkeiten.
Beschweren möchte ich nicht. Ich wundere mich nur, dass zwei beantragte Sachen gar ohne Antwort geblieben sind: Gelderstattung für das Prozess und konkreten Datum für erste Auskünfte.
Heute habe ich Rechnung für den Spaß bekommen: €586!
Wie lange noch soll ich Idiotismus Ex-Frau bezahlen?! Warum muss ich den Rechnung wieder ausgleichen, wenn sie ihre Pflichten nicht nachgehen will?
Gibt es eine Möglichkeit Erstattung der Prozesskosten von den Ex-Frau zu fordern oder nicht? Beantragt habe ich schon vor einem Jahr. In dem Beschluss steht aber nichts darüber.
Heute habe ich Rechnung für den Spaß bekommen: €586!
Wie lange noch soll ich Idiotismus Ex-Frau bezahlen?! Warum muss ich den Rechnung wieder ausgleichen, wenn sie ihre Pflichten nicht nachgehen will?Gibt es eine Möglichkeit Erstattung der Prozesskosten von den Ex-Frau zu fordern oder nicht? Beantragt habe ich schon vor einem Jahr. In dem Beschluss steht aber nichts darüber.
Ich habe mich doch beschwert wegen "die Verfahrenskosten gegeneinander aufheben". Gleichzeitig habe ich Stellungnahme des Verfahrensbeistand aufgefordert...
Ich habe mich doch beschwert wegen "die Verfahrenskosten gegeneinander aufheben". Gleichzeitig habe ich Stellungnahme des Verfahrensbeistand aufgefordert...
Heute habe ich Stellungnahme des Verfahrensbeistands bekommen. OMG!
Weißt jemand, welche Aufsichtsbehörden für Verfahrensbeistand zuständig sind? Verfahrensbeistand hat trotz Auftrag mich nicht kontaktiert und ALLE seine Aussagen "aus vorherigen Erfahrung" mit mir (ca. vor 4,5-5 Jahre) zusammengefasst hat.
IMHO: über Objektivität ist gar keine Rede. Kann ich das Gericht über Arbeitsweise der Verfahrensbeistand informieren oder hat es kein Sinn? Mir tut wirklich weh, dass dank so einem Beistand mehrere Eltern verurteilt sein sollen...
Ein Verfahrensbeistand muss nicht objektiv sein. Er muss nur nach seinem Gewissen die Interessen der Kinder wahrnehmen. Das ist nicht messbar zu kontrollieren.
Im Gegensatz zum Gutachter ist er auch nicht an Weisungen des Gerichts gebunden. Wenn er also meint, Dich nicht kontaktieren zu müssen, ist das ok.
Für mich stellt sich aber die Frage, was Du eigentlich willst. Der VB war aus meiner Sicht aufgrund des Alleinsorgeantrags der Mutter bestellt. Der wurde zurückgewiesen. Also was hätte besser laufen können, wenn er mit Dir geredet hätte?
Gruss von der Insel
Ein Verfahrensbeistand muss nicht objektiv sein. Er muss nur nach seinem Gewissen die Interessen der Kinder wahrnehmen. Das ist nicht messbar zu kontrollieren.
Im Gegensatz zum Gutachter ist er auch nicht an Weisungen des Gerichts gebunden. Wenn er also meint, Dich nicht kontaktieren zu müssen, ist das ok.Für mich stellt sich aber die Frage, was Du eigentlich willst. Der VB war aus meiner Sicht aufgrund des Alleinsorgeantrags der Mutter bestellt. Der wurde zurückgewiesen. Also was hätte besser laufen können, wenn er mit Dir geredet hätte?
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
du bist irgendwo in der Mitte meine Geschichte.
Seit drei Jahre bekomme ich keine Auskünfte. Das Verfahren geht um die Auskünfte und VB war bezüglich Auskünfte bestellt.
IMHO, Verfahrensbeistand muss doch objektiv vorgehen und irgendeinen Standard erfühlen, oder? Objektiv bleiben heißt mit der Leute sprechen, insbesondere wenn in seinem Auftrag solche Passage zu finden ist
Dem Verfahrensbeistand wird die weitere Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen der Kinder zu führen sowie an einer Einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.
Mit dem Beistand habe ich schon zum dritten Mal zu tun. Ersten Mal hat er mich vor Gericht gelogen, zum zweiten und zum dritten Mal hat er mit mir nicht gesprochen und hat mich verurteilt basiert auf "vorherige Erfahrung".
