Hallo,
habe mich heute angemeldet und möchte Euch auf diesem weg erst mal Hallo sagen.
Ich habe hier schon sehr viel gelesen was meinem Rechtsverständnis grundlegend widerspricht,
Darum habe ich mich entschlossen meinen Fall auch mal zu schildern.
Ich bin seit 1994 geschieden und habe zwei Kinder. Einen 18 jährigen Sohn und eine 15 jährige Tochter.
In einem Prozessvergleich wurde damals (1994) aufgrund meines Gehaltes festgelegt, dass ich für meinen Sohn 250,- und für meine Tochter 200,- DM monatlichen KU zahlen muss.
Meine Kinder und meine EX bekamen daraufhin Unterstützung vom Sozialamt und ich habe ans Amt die 450,- DM überwiesen.
In den ganzen Jahren wurde regelmäßig vom Amt geprüft, ob sich an meinem Einkommen etwas geändert hat.
Nachdem meine EX einen neuen Partner hat und in eine andere Stadt gezogen ist, wollte Sie kein Geld mehr vom Amt weil sonst der neue Partner dank Bedarfsgemeinschaft seine finanzielle Situation hätte angeben müssen.
Dieses wollte Er nicht, da Er unteranderem ein Haus besitzt, und so will meine EX jetzt über einen RA den Unterhalt für meine Tochter in Höhe von 291,- euro. einklagen lassen.
Als ich vor 7 Jahren arbeitslos wurde und ich trotz intensiver Suche zunächst keine neue Stelle fand, war ich froh, dass ich bei einem Kurierdienst, dessen Chefin ich nach 2 Jahren geheiratet habe, einen Job als Fahrer bekam.
Die Bezahlung ist im Kuriergewerbe leider nicht die Beste (damals DM1691,- netto).
War mir aber egal weil ich ja die DM 450,- weiter bezahlen konnte.
An dieser Stelle muss ich sagen, dass ich keinen Schulabschluss und auch keine Berufsausbildung habe. Somit habe ich mich schon immer mit Hilfsarbeiter Jobs über Wasser gehalten.
Vor drei Jahren haben wir uns dann eine Haus gekauft. Wir zahlen hierfür € 600,- Abtragung. Den Löwenanteil übernimmt natürlich meine Frau weil ich von meinem jetzigen Gehalt (€ 900,- netto) nicht soviel aufbringen kann.
Zähle ich nun mal alle Kosten zusammen die wir ja durch zwei teilen, bleiben mir rund €400,- für mich wovon ich jetzt noch die €291,- bezahlen soll.
Nun lese ich hier, dass in gleichen Fällen verlangt wurde das Eigentum mit einer Hypothek weiter zu belasten oder es gleich zu verkaufen.
Wie gesagt, den Löwenanteil zahlt meine Frau die ja dann Ihr Haus ebenfalls verlieren würde.
Ebenfalls soll meine Frau, laut RA, den ich mittlerweile um Rat gefragt habe, Ihre Bilanzen offen legen. Was hat nun meine Frau mit meinen Kindern zu tun.
Ich lese immer von Selbstbehalt. Gibt es den noch? Wenn ja, warum dann das ganze Theater?
Ich denke, den Ra hätte ich mir sparen können. Worauf es hinausläuft, ist mir eigentlich schon jetzt klar.
Für Eure Meinungen wäre ich dankbar.
Hallo und Willkommen,
Ebenfalls soll meine Frau, laut RA, den ich mittlerweile um Rat gefragt habe, Ihre Bilanzen offen legen. Was hat nun meine Frau mit meinen Kindern zu tun.
Ich lese immer von Selbstbehalt. Gibt es den noch? Wenn ja, warum dann das ganze Theater?
Ihr seid beide jetzt verheiratet und du sollst verpflichtet werden den KU zu bezahlen...soweit erstmal gut und auch richtig.
Jetzt reicht Dein Einkommen nicht aus um den KU zu bedienen ...da der SB unterschritten wird.
Jetzt will im Prinzip die Gegenseite prüfen inwieweit Deine Frau Dir zum Unterhalt verpflichtet werden kann....damit Du dann den KU bezahlen kannst.
Ich würde an Eurer Stelle jetzt selber einen RA konsultieren...
Vor drei Jahren haben wir uns dann eine Haus gekauft. Wir zahlen hierfür € 600,- Abtragung. Den Löwenanteil übernimmt natürlich meine Frau weil ich von meinem jetzigen Gehalt (€ 900,- netto) nicht soviel aufbringen kann.
Das Haus muss man sich leisten können...der KU geht vor. Du kannst sicherlich nicht gezwungen werden Schulden zu machen...aber vorher überlegen sollte man schon.
Mfg
papi74
PS.
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
