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An der Nase durch die Arena ziehen lassen

 
(@steff072)
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Hallo Forum

Mir wurde gesagt,ein Vater müsste sich an der Nase von seiner Exfrau,durch die Arena ziehen lassen.
Hier berichte ich wie dies aussieht.

2012 Trennung von meiner Ex.Sie nahm die Kinder ,damals 3,5 und 8 mit .Von da an sah ich sie 8 Wochen nicht mehr.Bis ich eine Unterschrift leisten sollte ,das mein Sohn in den Kindergarten darf.Wo er bereits schon über 3 Wochen hin ging.Von da an wusste ich wo meine Kinder nun waren.

Ich nahm mir einen Rechtsanwalt und ging vor Gericht.Dort wurde ein begleiteter Umgang vereinbart,weil schon drei Monate vergangen waren (Entfremdung ) danach alle 14 Tage übers Wochenende.Dies ging soweit in Ordnung,bis ich in Reha musste. Es wurde vereinbart ,mit Jugendamt und Jugendberatungsstelle,mich nach der Reha zu melden,damit der Umgang dann wieder aufgenommen werden kann.Dies war leider nicht der Fall.Meine Exfrau und ihre Anwältin verlangten ein Attest ,das ich gesundheitlich in der Lage wäre,die Kinder zu nehmen.Ich brauchte 3 Tage für dieses Attest und legte es vor. Es wurde mir dann schriftlich mitgeteilt,es wäre ein Gefälligkeit sattest und die Kinder würde ich nicht bekommen.Also ging ich wieder vor Gericht wo in einem Beschluss  festgehalten wurde, das der Vater ein Recht hat alle 14 Tage seine Kinder zu holen.

Die Ferien und Feiertage sollten beim Jugendamt und Jugendberatungsstelle geregelt werden.Ich hatte seitdem die Kinder weder in den Ferien noch an Feiertagen.Nur noch vier mal nach dem Gerichtstermin.Da ich dem Jugendamt und Jugendberatungsstelle mitteilen musste, das ich die Kinder an einem Wochenende aus gesundheitlichen Gründen ,nicht holen konnte.Von da an sah ich meine Kinder 1 Jahr nicht mehr. Ich stellte erneut einen Antrag für ein Hauptsacheverfahren .Wegen einer anderen Verhandlung ,wo es um meine Kinder ging,machte der Richter einen Beschluss und Verfügung,umgehend den Kontakt wieder zwischen Vater und Kinder herzustellen.Dies verweigerte meine Ex wiederum .Es wurde dann eine Rechtsbeistand bestellt,der die Kinder befragte.Die Kinder gaben eine eindeutige Antwort.Es folgten dann 8 begleitete Umgänge,in einem ca.20mq großen Raum mit einem Tisch und einigen Stuhlen .

Nach den 8 Umgängen erfolgte das Auswertungs Gespräch, wo die Kinder sagten ,sie wollten dies nicht mehr.Der Rechtsbeistand beauftragte darauf die Mutter noch einmal mit den Kindern zu reden,und diese ihr dann mitzuteilen. 2 Tage später habe ich Post von dem Rechtsbeistand bekommen , die Mutter hat mitgeteilt ,die Kinder wollten keinen Umgang mit dem Vater mehr. Der Rechtsbeistand akzeptierte die Entscheidung  und gab es so ans Gericht weiter.Es verging wieder ein halbes Jahr,zur nächsten Verhandlung,wo meine Kinder vom Richter selbst befragt wurden.Mein Sohn sagte ,er will zum Vater ,aber die Mutter verbiete es Ihm.Auch anrufen darf er ihn nicht.

Es wurde wieder in einem Beschluss festgehalten ,mit sofortiger Vollstreckung Zwangsgeld oder Ordnungshaft. Alle drei Wochen holt der Vater seine Kinder für 4 Stunden ab.Erster Umgang verweigert,Grund der Richter habe die Kinder falsch verstanden.Zwangsgeld beantragt( heiße Luft)2 Umgang verweigert Richter und Rechtsbeistand haben Kinder genötigt zum Umgang.Zwangsgeld( heiße Luft)gegnerische Anwältin bereits Einspruch gegen Beschluss beim OLG eingelegt.Jetzt abwarten wie OLG entscheidet


Anm. Mod.
Leerzeilen und Absätze eingefügt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2016 15:27
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Steff,

ich bin zwar der Überzeugung, dass in unserem Land was Familiengerichte angeht nicht alles sauber zugeht, allerdings ist das was du schreibst schon eine Kapitulationserklärung seitens der Gerichte gegenüber dieser Kindesverweigerin.

Nichtsdestotrotz hast du Anfangs auch eine Menge Fehler gemacht: du hast dich nämlich am Nasenring durch die Manege führen lassen!

Sie nahm die Kinder ,damals 3,5 und 8 mit .Von da an sah ich sie 8 Wochen nicht mehr.

Was hast du in den 8 Wochen gemacht?

Ich nahm mir einen Rechtsanwalt und ging vor Gericht.Dort wurde ein begleiteter Umgang vereinbart,weil schon drei Monate vergangen waren (Entfremdung )

Entfremdung innerhalb von 3 Monaten bei Kindern die vorher 3,5 und 8 Jahre mit dir in einem Haushalt lebten?

Meine Exfrau und ihre Anwältin verlangten ein Attest ,das ich gesundheitlich in der Lage wäre,die Kinder zu nehmen.Ich brauchte 3 Tage für dieses Attest und legte es vor.

Dafür hätte es nie einen Anlass gegeben!

Ich hatte seitdem die Kinder weder in den Ferien noch an Feiertagen.Nur noch vier mal nach dem Gerichtstermin.Da ich dem Jugendamt und Jugendberatungsstelle mitteilen musste, das ich die Kinder an einem Wochenende aus gesundheitlichen Gründen ,nicht holen konnte.

Wäre das nicht Mithilfe Dritter gegangen. Und wenn nicht, warum hast du wieder den ganzen Umgang boykottieren zu lassen.

Von da an sah ich meine Kinder 1 Jahr nicht mehr. Ich stellte erneut einen Antrag für ein Hauptsacheverfahren .

Hast du dafür ein Jahr gewartet?

Alle drei Wochen holt der Vater seine Kinder für 4 Stunden ab.

Warum nicht wieder alle zwei Wochen für das gesamte Wochenende?

Erster Umgang verweigert,Grund der Richter habe die Kinder falsch verstanden.Zwangsgeld beantragt( heiße Luft)2 Umgang verweigert Richter und Rechtsbeistand haben Kinder genötigt zum Umgang.Zwangsgeld( heiße Luft)gegnerische Anwältin bereits Einspruch gegen Beschluss beim OLG eingelegt.Jetzt abwarten wie OLG entscheidet

Hast du eigentlich einen Rechtsbeistand? Bzw. wenn, ist dieser ein Fachanwalt für Familienrecht? Wenn ich deine Geschichte so lese fühle ich mich 20 Jahre zurückversetzt, als das Recht eines Vaters 1 Pfennig wert war.

Bei deiner Exfrau würde ich ernsthaft die Erziehungsfähigkeit in Frage stellen.

Grüße
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2016 17:44
(@steff072)
Schon was gesagt Registriert

Hi Spudnik

Leider konnte ich am Anfang nicht gleich reagieren,da ich Herzkrank bin und meine Ex mir mit dem Auto beim verabschieden meines Sohnes über den Fuß gefahren ist ,musste ich erst mehrer Herzstillstände und einen Schlaganfall verarbeiten.Dies hat alleine 7 Monate gedauert.

Grüße
Steff072

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2016 18:41
(@steff072)
Schon was gesagt Registriert

Themen zusammen gefügt. Es gibt nun mal keine zwei Geschichten.

Hallo Forum

In was für einem Land leben wir?
2012 Trennung von Ex,habe sofort Kontakt mit Jugendamt wegen Umgang aufgenommen.Um im guten das ganze zu lösen .Dieser Weg war der falsche.
Jugendämter sind dafür nicht zuständig (schriftlich mitgeteilt)

Mein Sohn wurde auffällig 4 Jahre mit Verdacht des sexuellem Missbrauchs ,was sogar Ex auffiel .Jugendamt trotz Akte beim Kinderarzt (nicht zuständig.)
Gleich noch dazu man wurde von der Polizei dort hingeschickt.

Richter schickte dann beide Elternteile zur Jugendberatungsstelle um dort den Umgang zu regeln,weil es in dieser Region so gehandhabt wird.
Weit über 200 Stunden dort verbracht und immer nach Ex und Jugendberater Stellenleiterin gerichtet.Weit über 30 Tage Urlaub dafür genommen,in 2 Jahren
In dieser Zeit 8 Umgänge gehabt.

Arbeitgeber machte dieses nicht mehr mit und drohte mit Abmahnung
Jugendberatungsstelle vergab wieder Termine,in der Arbeitszeit (8.30Uhr) teilte schriftlich mehrer male mit das Arbeitsplatz gefährdet ist und bat um einen anderen Termin.Folge,Jugendberatungsstelle teilte Gericht mit , Vater möchte keinen Umgänge mehr.
Leider gehen manche Gericht in Deutschland nach der stillen Post und Richter haben das Prinzip der Judikative nicht verstanden
Gerichtsverhandlung folgte und wurden wieder zur Jugendberatungsstelle geschickt (Cochemer Modell ) so wurde gesagt.
Ich hielt mich wieder an die Termine ,nur meine Ex nicht

6 Wochen vor einer Terminvergabe ,teilte ich schriftlich mehrer male mit ,in 6 Wochen an diesem Tag eine Besprechung beim Kardiologen zu haben ,wegen einer Herzoperation.Die Leiterin der Jugendberatungsstelle teilte  mir schriftlich mit , sie könne mir keinen anderen Termin anbieten wie dieser,da sie auch planen muss .
Wenn ich diesen Termin nicht wahrnehme ,dann würde nie ein Umgang zustande kommen,wie es das Gericht fordert.
Ich sagte meine Operation auf eigene Gefahr ab und bestätigte den Termin.Meine Ex ist nicht gekommen
Erst ein Rechtsbeistand konnte meine Ex dazu bewegen ,die Kinder zur Jugendberatungsstelle zu bringen.

Dort wurden dann 8 Umgänge mit der Leiterin der Jugendberatungsstelle durchgeführt ,alle acht Umgänge immer im gleichen Raum mit drei Spielen.Raus durfte man nicht ,da die Leiterin noch andere Arbeit zu erledigen hätte.
Rechtsbeistand und Leiterin werteten dann die Umgänge aus,mit dem Ergebnis ,die Kinder wollen keinen Kontakt zum Vater.
Bei jedem Umgang ist mein Sohn auf meinem Schoss gesessen und hat den Umgang genossen.

Eigentlich sollte man die 2 Damen in einen Raum mit einem großen Hund sperren ,wo aber nur außenstehende wissen, das dieser nichts macht und nach 8 Stunden das ganze auswerten .Und mal schauen wer von beiden die Hosen zuerst voll hatte.
Nach dem 8 Umgang fragte ich die Leiterin der Beratungsstelle , ob ich meine Kinder noch einmal sehen darf und mich von ihnen zu verabschieden.Da meine Abgesagte Herzoperation in 2 Wochen ist.Es gibt leider keine Umgänge mehr.
Als ich mich von der Jugenderziehungsberatungsstellen Leiterin verabschiedete , meinte sie ,ob es nicht ein bisschen unverantwortlich wäre, mit dieser Krankheit noch Kinder in die Welt zu setzten.
Ich schrieb meinen Kindern einen Brief, in dem ich ihnen alles gute wünschte und ich sie ganz arg lieb habe und es traurig fand ,keinen Kontakt zu ihnen zu haben .Es sich aber hoffentlich nach gelungener Operation ändern wird.
Dieser Brief hat die Rechtsanwältin meiner Ex dem Gericht geschickt ,mit dem Hinweis ,der Vater möchte keinen Umgang mit den Kindern.

weiter schreibt sie ,es müsste erst einmal geklärt werden,in wie weit seine Krankheit bei Umgang das Kindes-wohl gefährdet sei.Wenn es einmal welche geben würde.
Richter nahm Empfehlung von Rechtsbeistand an ,die Umgänge auch unbestimmte Zeit ,auszusetzen.Obwohl sich Kinder ,mehrer male vor Gericht und Rechtsbeistand geäußert haben sie wollen Kontakt und Umgänge mit ihrem Vater.(Schriftlich )
Mittlerweile hat mir mein Arbeitgeber gekündigt. Habe bis jetzt immer Unterhalt gezahlt .War jeden Tag 8 Stunden arbeiten,trotz Krankheit.
Leider ist bei manchen Menschen immer noch ein Gedankengut verankert,wo man gedacht hat diese Ära wäre vorbei.Falsch gedacht
Nun steht der Steuerzahler in der Pflicht. Ich hoffe das Jugendamt ist dafür zuständig


Anm. Mod
Leerzeilen und Absätze eingefügt
Unabhängig einer Themen bezogenen Erwiderung: Übe Dich in Absatz, Leerzeilen u.ä.. Danke.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2016 22:49
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Spudnik

Leider konnte ich am Anfang nicht gleich reagieren,da ich Herzkrank bin und meine Ex mir mit dem Auto beim verabschieden meines Sohnes über den Fuß gefahren ist ,musste ich erst mehrer Herzstillstände und einen Schlaganfall verarbeiten.Dies hat alleine 7 Monate gedauert.

Grüße
Steff072

Hallo Steff,

das erklärt natürlich die ganze Sache. Mit anderenb Worten nutzt deine Ex deine Schwäche umfänglich aus.

Grüße
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2016 13:38
(@steff072)
Schon was gesagt Registriert

Hi Sputnik
Nicht nur meine Ex,auch die Jugenderziehungsberatungsstellen Leiterin. Sie äußerte sich mir gegenüber,kurz vor meiner Herzoperation,ob es nicht ein bisschen unverantwortlich wäre mit dieser Krankheit noch Kinder in die Welt zu setzen.Da es damals mein letzter begleitete Umgang war und gesagt wurde man wird jetzt mit unbegleiteten weiter machen,hatte ich Zeugen dabei.
Sie stritt später alles ab.Habe zum Glück alles aufgenommen und bei einem Notar hinterlegt.Auch Zeugen können dies noch dazu bestätigen.Aus Fehlern wird man klug.
Mittlerweile habe ich mit dem Justizministerium Kontakt aufgenommen,diese teilte mir mit ,jede Behörde und Ämter sowie Gerichte wären für die Einhaltung von Gesetzen selbst verantwortlich.Sie sind nur zur Verwaltung da.
Darum habe ich mich bei der Kriminalpolizei und Polizei erkundigt und vorgelegt , in wie weit ich Präventionsarbeit im Ländle ausüben darf.
Aussage laut Kripo,nur Freunden und Bekannten wegen Bumerang Effekt .
Sie verstehen das ganze zwar auch nicht ,aber sie sind ganz unten ,in diesem System
Es ist für mich langsam nicht mehr ganz nachvollziehbar,wieso man andere nicht vor diesen Einrichtungen warnen darf und sich gegebenenfalls noch strafbar macht.
Wenn man alles bezeugen kann.
Aber leider Arbeiten die Gerichte ,zumindest das Familiengericht hier,nach der stillen Post.Zum Glück bin ich nicht wegen etwas anderem vor diesem Gericht gewesen,sonst wäre ich vielleicht schon eingesperrt.Obwohl es genügend Zeugen gegeben hätte .

Mfg Steff
.
 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2016 19:19