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(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch würde ich nicht vergessen, das:

1) das Schloß der Wohnung ausgewechselt wird und die KM keinen freien Zugang mehr hat.

2) ein Sperrvermerk beim Ordnungsamt gemacht wird, das die Kinder ohne Deine Einwilligung nicht abgemeldet werden können.

Bei dieser Konstellation vermute ich fast, das es hoch hergehen könnte, wenn die KM zu EU und KU aufgefordert wird.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2007 18:47
(@mike31)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kasper

Recht herzlichen Dank für den Tip

Wird gleich morgen früh alles veranlasst.

Sie hat mir ja schonmal die bude leer geräumt nochmal muss das nicht.

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Themenstarter Geschrieben : 22.01.2007 19:32
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ABR habe ich schon zusammen mit meinen Anwalt am 9.10.06 gestellt.

Hallo, Mike,
was ist seitdem aus deinem Antrag auf Übertragung des alleinigen ABR passiert? Hat die Gegenseite schon reagiert. Gibt/gab es einen Anhörungstermin. Hat das JA schon seine Stellungnahme ans Gericht geschickt?

Fragen über Fragen.

Gruß
Haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2007 21:31
(@mike31)
Schon was gesagt Registriert

nein meine frau hat noch nicht reagiert darauf.

habe jetzt am Freitag einen Anhörungstermin mit meiner Frau zusammen beim JA.

Was könnte mich dort erwarten,welche fragen usw.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2007 12:52
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

i.d. Regel ist es so, daß die wissen möchten, wie der Umgang von statten gehen soll.
Und wie du die Betreuung gewährleistest.
Bei einer SR-Verhandlung MUß das JA gehört werden.
Diese geben dann eine Stellungnahme ab.

Also locker bleiben, nicht über KM schimpfen fertig.
Wobei ich damals schon sagte, daß KM nicht die Paar- von der Elternebene trennen kann.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

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Geschrieben : 23.01.2007 14:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@mike31

Korrigiere bitte umgehend deine im Profil hinterlegte E-Mail-Adresse. Du hast für dieses Topic die Benachrichtigung bei neuen Antworten aktiviert und die an dich deshalb versandten E-Mails kommen zurück mit dem Hinweis "User unknown".

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2007 14:52
(@mike31)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

habe heute Post von meiner Frau ihren anwalt bekommen,

Wo sie doch tatsächlich aussagt das Ich sie hinaus geworfen hätte(habe es aber von Ihr schriftlich und leute am telefon,eltern das sie freiwillig zu ihren freund will).

Weiterhin hat Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt(ich aber schon am 9.10.06)
Zudem vereitel ich die Kontakte zu den Kindern.
(kann wenn sie will die kinder zu jeder zeit und stunde sehen)

Der RA schreibt weiterhin das meine Frau die Kinder jeden Samstag von 9-17uhr zu sich und ihren freund nimmt oder haben will.

Ich bin fast am ende was soll das warum trägt sie das auf den rücken der kinder aus.

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Themenstarter Geschrieben : 25.01.2007 16:20
(@bengel)
Registriert

hallo mike31,

auch wenn es für dich ein schwacher trost ist: das exschnuckelchen das auf dem rücken der kinder austragen, ist schon fast so eine art, meist feminer, sportart.

vereinbare mit ihr schriftlich eine umgangsregelung und die wird dann von beiden seiten strikt eingehalten. ob das nun jeder samtag ist, oder alle 14 tage wechselweise ein ganzes wochenende, bleibt euch überlassen.

versuch alles zu tun, dass die kinder ein "neues" geregeltes leben bekommen und NIE etwas schlechtes über die KM sagen.

gruss

bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2007 16:28
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Weiterhin hat Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt
(ich aber schon am 9.10.06)
Zudem vereitel ich die Kontakte zu den Kindern.
(kann wenn sie will die kinder zu jeder zeit und stunde sehen)
Der RA schreibt weiterhin das meine Frau die Kinder jeden Samstag von 9-17uhr zu sich und ihren freund nimmt oder haben will.

Hallo, mike

ich glaube nicht, dass du das ABR beantragt hast - denn dann hättest du ein Geschäftszeichen vom Gericht, ein Schreiben vom Gericht, in welchem der KM Gelegenheit gegeben wird zu der Begründung deines Antrages Stellung zu nehmen und ggfs. Gegenmaßnahmen einzuleiten. Unsere Gerichte sind sehr langsam, aber so langsam nun auch wieder nicht.
Kann es sein dass du nur deinem Anwalt gesagt hast, du hättest gerne das ABR. Oder vielleicht hast du beim Jugendamt gesagt, dass du möchtest dass deine MKinder bei dir leben. Beides ist aber kein familiengerichtl. Antrag auf Übertragungd des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf dich. Da musst du irren.

Auch glaube ich nicht, dass deine Ex Antrag auf das ABR gestellt hat. Sie würde sonst schwerlich Umgangszeit jeden Samstag von 10-17 Uhr fordern.
Wahrscheinlicher ist dass sie den Umgnag mit den Kindern regeln lassen will.

Du könntest auf das Anwaltschreiben einfach antworten, dass einem Umgang nichts entgegensteht, es dem Kindeswohl aber mehr entspräche, wenn die Kinder alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag und an den anderen Wochenenden dann eben Sa 10-17 Uhr oder ausweichsweise unter der Woche 1 Tag und während der Hälfte der Ferien zur KM zu Besuch dürften, was du hiermit vorschlägst.

Ich habe das Gefühl, dass du in der Materie noch nicht allzu tief drinsteckst und ich möchte dir raten dich intensiv mit den Begriffen und Abläufen des Familienrechts und der Trennungproblematik Allgemein zu befassen, damit du nicht irgendwann mit leeren Händen (oder Kinderzimmern) dastehst.

Gruß
Haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2007 18:45
(@mike31)
Schon was gesagt Registriert

hallo haddock,

Den antrag habe ich höchst persönlich beim AG gestellt meiner Frau wurde auch ein schreiben vom jugendamt zugesandt das sie sich dazu äußern solle.(diesen Termin hat sie nicht wahrgenommen)
Jetzt am kommen Montag müssen wir dort beide hin(neuer Termin)

Der Antrag von ihr will der Rechtsanwalt machen laut seines schreibens.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2007 20:03




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