Alleiniges Aufentha...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

 
(@thommy63)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin eigentlich neu hier, verfolge aber die Themen hier bereits seit längerem mit regem Interesse und möchte hiermit meine eigene Geschichte "losbekommen".

Anfang Oktober (nächsten Monat) wird vor dem AG mein Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht verhandelt, habe jedoch mittlerweile wenig Hoffnung, dass dies durchgeht.
Vorab muss ich sagen, dass meine Frau mit Sicherheit die beste Mutter der Welt ist (wenn sie nüchtern ist.....).
Jedoch erzähl ich erstmal die Vorgeschichte.

Meine Frau hat sich, für mich Knall auf Fall, von mir Mitte März diesen Jahres getrennt und zog mit unserer gemeinsamen 3-jährigen Tochter (gemeinsames SR) aus unserem Haus aus und bei ihrem neuen Freund ein. Diesen kannte sie bereits schon längers, sind aber angeblich (was ich auch glaube) erst 3 !!! Tage vor ihrem Auszug zusammen gekommen.
Meine Frau ist dem Alkohol sehr zugeneigt, sie trank bereits als wir noch zusammen waren, z. T. morgens daheim schon Bier und bei einem gewissen Level zog es sie weiter in die Kneipe, wo sie sich dann weiter zuschüttete. Macnhmal nahm sie dabei unsere kleine Tochter mit, manchmal wartete sie auch bis ich abends von der Arbeit heimkam und ging dann alleine, ich kümmerte mich dann um die kleine Maus.
Natürlich hieß ich das Ganze nicht für gut, es kam auch öfters schon deswegen zum Krach zwischen uns. Aber im Großen und Ganzen verschloss ich leider meine Augen und zog den "Familienkarren" weiter. Die Exzesse kamen auch nicht so oft vor, vielleicht alle zwei Monate, aber sie kamen eben vor.

Als sie dann bei ihrem neuen Freund einzog, hatte ich meine größten Bedenken, zumal ich wusste, dass ihr neuer Freund ebenfalls als Alkoholiker verschrien war. Ich kannte ihn, da ich im Nebenberuf Taxifahrer bin und ihn bereits schon mehrere Male (vor seiner Zeit mit meiner Frau) heimchauffieren durfte. Ich hatte ihn noch gar nie nüchtern gesehen.
Meine Frau sagte mir, dass er ihr größeren Halt als ich gebe. Mit ihm zusammen könne sie vom Alkohol wegkommen.
Dies hatte auch den Anschein, da ihr Freund seit dem Tag ihres Zusammenleben tatsächlich nicht mehr in die Kneipe ging. Ich bekam das mit, da wir in einer relativ kleinen Stadt leben.

Unsere Maus hatte ich von der Trennung ab regelmäßig alle 14 Tage am Wochenende und konnte mich auch überzeugen, dass es ihr gut ging.
Auch unsere gemeinsamen Freunde sagten dies, sie sahen sie öfters und konnten mich auch in der Zwischenzeit beruhigen.

Ende April rief mich meine Frau bei der Arbeit plötzlich an, sie sei völlig betrunken und lässt sich jetzt in die Entzugsanstalt einweisen. Ich solle paar Tage Urlaub nehmen und mich um unsere Tochter kümmern, bis die Entgiftung rum sei und meine Frau entlassen wird. Ich sagte ihr dann auch, dass ich es machen werde, bestand aber vehement auf eine Alkoholtherapie und werde sie auch dabei unterstützen, egal wie lange die Therapie dauert. Falls meine Frau jedoch danach wieder in ein Alkoholloch fällt, werde ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen, dass ich das Sorgerecht für die Kleine bekomme. Meine Frau wurde an dem Abend mit über 3 Promille eingeliefert.

Nach sechs Tagen Entgiftung kam sie wieder heim und blieb auch tatsächlich ein paar Wochen nüchtern. Sie sagte mir, dass Therapieplätze rar seien und es 4 - 6 Wochen ginge bis sie Bescheid bekommt. Ich bekräftigte nochmals meine Aussage mit dem Sorgerecht, falls sie keine Therapie machen würde.

Anfang Juni gab es dann einen Vorfall, von diesem ich allerdings erst Ende Juni erfuhr.
Mein Freund sagte mir, dass er vor ca. 3 Wochen von meiner Frau morgens angerufen wurde, er möge doch bitte die Kleine vom Kindergarten abholen "Sie sei nicht fahrtüchtig, da sie betrunken ist". Er und der Freund meiner Frau holten meine Tochter darauhin im Kindi ab. Als mir das mein Freund erzählte, machte ich zuerst ihm Vorwürfe, da er dies mir nicht schon vorher sagte und warum erst drei Wochen später und nicht sofort....
Ich schrieb dann sofort den Kindergarten an und bat um sofortigen Anruf, falls zukünftig jemand anders als meine Frau unsere Tochter abholen will. Ich gebe dann mein Einverständnis oder nehme eine Abholung selbst vor. Bis heute wurde ich jedoch nicht angerufen und gehe deshalb davon aus, dass dieser Vorfall Anfang Juni einzigartig blieb.

Mittlerweile wurde das Verhältnis zwischen mir und meiner Frau immer schlechter, zumal wir uns auch ziemlich über unser gemeinsames Haus stritten, in der ich noch wohnte und sie die besprochene und von der Bank bereits abgesegnete Schuldhaftentlassung ihrerseits nicht mehr wollte. Aber dies ist ein anderes Thema.

Ich informierte natürlich das Jugendamt über die vorgefallenen Geschichten. Ich hatte aber den Eindruck nicht für voll genommen zu werden.
Man sagte mir zwar, man gehe der Sache nach. Aber das war es für mich aus meiner Sicht dann auch.
Kurz darauf im Juli war es zweimal der Fall, dass sie unsere Kleine mit in die Kneipe nahm und sich dann zusammen um 20 Uhr, bzw. 21 Uhr mit dem Taxi heimfahren ließ.

Im August verweigerte Sie mir das Umgangsrecht mit der Kleinen über den Zeitraum einer Woche, in der ich Urlaub hatte und sie eigentlich rechtzeitig darüber informierte. Sie sagte mir, ich solle doch zu meinem Anwalt gehen und dieser dann ihren Anwalt anschreiben. Ihr Anwalt schrieb zurück, ich dürfte das Kind nach dem "Papa"-WE noch zwei Tage behalten und sie dann am Dienstag 15 Uhr zurückbringen. Sogleich wollte ich von meiner Frau eine Begründung, warum ich die Kleine nur 2 Tage in meinem Urlaub nehmen darf. Sie sagte mir, dass ich aggressiv sei und sie dies ihrer Tochter nicht zumuten kann. Ich fragte mich, falls dies so wäre, wieso gibt sie mir die Kleine dann überhaupt...???? Sie hätte doch leichtes Spiel, mir die Kleine aus diesem vorgeschobenen Grund vorzuenthalten, bzw. zu verbieten. Ich fragte jedoch nur mich und nicht sie, um sie nicht auf diesen Trichter zu bringen.
Ich hatte dann doch meine Tochter die ganze geplante Woche bei mir, da die Kleine dies gegenüber meiner Frau sagte, dass sie es wolle und meine Frau dann nichts mehr dagegen hatte und es erlaubte.
Ich hatte natürlich eine klasse Woche mit meiner Tochter mit Schwimmbad- und Zoobesuch, etc...
In dieser Woche war meine Frau nachweislich täglich in ihrer Stammkneipe und liess sich dort mehr oder weniger vollaufen.
Weiterhin erführ ich in dieser einen Woche, dass sie sich in der vorhergehenden Woche am Donnerstag heftig mit ihrem Freund gestritten und auch geschlagen hatte, und dies im Beisein unserer Tochter.

Jetzt endlich war das Maß für mich endgültig voll.

Ich beantragte über meinen Anwalt beim AG das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht über unsere gemeinsame Tochter. In dem Antrag gab ich einen Kita-Platz an, der mir von der zuständigen Kindergartenleiterin auch zugesichert wurde. Weiterhin wird meine Arbeitszeit in Absprache mit meinem Chef von Schichtdienst auf feste Zeiten geändert und dem Kiga angepasst (nach fast 30-jähriger Betriebszugehörigkeit hat man halt gewisse Privilegien). Falls wegen einer Abholung aus dem Kindergarten doch irgendwelche Verzögerungen entstehen, gab ich zudem noch eine Freundin (Frau eines Arbeitskollegen) an, die die Kleine dann solange bis ich eintreffe versorgt und sich um sie kümmert. Weiterhin gab ich als absoluten Notnagel meine Schwester an.
Ich habe gedacht, ich bin rundum abgesichert. 
Und siehe da, oh Wunder oh Wunder, seit dem Tag als meine Frau durch ein Schreiben vom AG über mein Vorhaben erfuhr, wurde sie vom Saulus zum Paulus.
Sie trank (jedenfalls offiziell) keinen Tropfen Alkohol mehr, zog aus der Wohnung ihres Freundes aus und alleine mit Tochter in eine 50 qm-Wohnung auf Staatskosten (Hartz 4) ein. Mit ihrem Freund ist sie jedoch weiterhin zusammen. Der JA-Mitarbeiter, welcher sie und dann mich besuchte, ist von ihrem Wandel geblendet.
Er sagte mir am Telefon, nach meiner Frage wie er den Besuch bei meiner Frau empfunden hätte, die Tendenz für den zukünftigen Aufenthalt der Tochter liegt bei meiner Frau.
Natürlich hätte sie Auflagen, u. a. ein ärztliches Attest über ihre Alkoholsucht. Weiterhin wäre sie ja in Behandlung. Ich fragte ihn, was für eine Behandlung..? Er meinte sie würde wöchentlich zum "Freundeskreis Suchtkranker" gehen. Daraufhin musste ich doch tatsächlich lachen und ihn fragen, ob er dies ernst meint und denkt, dass es damit getan sei. Meine Frau ist Alkoholikerin (sagt sie im übrigen selber) und ohne Therapie aus freien Stücken ist gar nichts zu machen.
Er sagte dann weiterhin, meine Angaben über den Verbleib des Kindes in meinem Antrag hätten ihm nicht so gefallen (wörtlich). Bei der angegebenen Frau wäre sie dann wieder nur an "Dritte" abgeschoben und dann noch meine Schwester.... Ich hätte einfach zuviel angegeben.

Mir fehlten die Worte... Wie krass ist das denn....?

Ich hätte ihn am liebsten gefragt, ob hier in Deutschland die berufstätigen Elternteile "diskriminiert" und die alkoholabhängigen Elternteile bevorzugt werden...?
Ich verkniff mir die Frage, werde diese aber mit Sicherheit vor dem Gericht bei entsprechendem Ausgang stellen....

Abschließend muss ich noch anmerken: Meine Frau kann wirklich ohne Alkohol auskommen, wenn sie will. Das hatte sie während der Schwangerschaft mit unserer Tochter bewiesen.
Von dem Tag an, als sie und ich wussten sie ist schwanger, trank sie bis nach der Geburt keinen Schluck Alkohol mehr, holte dies später aber umsomehr wieder nach...

Vielleicht ist der Oktober 2010 doch ein Glücksmonat für mich...? Ich hoffe es für mich und meine Tochter....


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2010 11:56
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Thommy63

Er sagte dann weiterhin, meine Angaben über den Verbleib des Kindes in meinem Antrag hätten ihm nicht so gefallen (wörtlich). Bei der angegebenen Frau wäre sie dann wieder nur an "Dritte" abgeschoben und dann noch meine Schwester.... Ich hätte einfach zuviel angegeben.

Mir fehlten die Worte... Wie krass ist das denn....?

Das JA und auch Richter wollen die Betreung der Kinder sichergestellt haben.Sie wollen nicht hören, das es ''im Falle und im Notfall'' noch andere gibt, die die Kinder Betreuen können, das war ein Fehler.
Du und kein Anderer kannst die Betreung deiner Tochter sicherstellen.Es gibt keine Schwester oder Bekannte, die einspringen, wenn du mal nicht kannst.
Das musst du dem Richter klar machen.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2010 12:35
(@thommy63)
Schon was gesagt Registriert

Hi Thommy63Das JA und auch Richter wollen die Betreung der Kinder sichergestellt haben.Sie wollen nicht hören, das es ''im Falle und im Notfall'' noch andere gibt, die die Kinder Betreuen können, das war ein Fehler.

Hallo wedi,

ich begab mich schon vor Monaten in die Obhut eines klasse Anwalts, spezialisiert u. a. auf Familienrecht. Er sagte mir, dass ich zuerst einen geeigneten Kindergartenplatz (Kita) und eine Person, welche sich während meiner beruflichen Verpflichtungen sich meiner Maus zuwenden kann, benennen soll.
Ich kann, muss und werde mich natürlich während der ganzen übrigen Zeit um meine Tochter kümmern, sie versorgen und sie erziehen.
Ich könnte von mir aus sogar meinen Beruf (den ich im übrigen sehr gern ausübe) aufgeben, in eine Hartz-4 Wohnung ziehen und mich voll und ganz meiner Tochter widmen. Da hätte ich wirklich keine Probleme damit.

Aber ich bin JETZT nunmal berufstätig und kann mich während dieser Berufsausübung nicht um meine Tochter kümmern, wie zigtausende von anderen Vätern/Müttern auch.

Liebe Grüße
Thommy63


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2010 13:06
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Der Kitaplatz ist ja auch in Ordnung, aber Richter sehen es nicht gerne, wenn ''Andere''für die Versorgung der Kinder einspringen müssen, weil ein Elternteil es nicht kann.
Wenn du vor Gericht sagst, das du noch Schwester oder Bekannte für die Betreuung deiner Tochter einsetzt, muss er davon ausgehen, das du es nicht kannst.
Dann wird doch lieber jemand vom JA abgestempelt um der Mutter auf die Finger oder in die Flasche zu schauen.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2010 13:18
(@thommy63)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Wedi,

ich verstehe es...
Kann ich da noch was retten..?

Ich meine, es ist ja schriftlich fixirt...

Grüßle Thommy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2010 13:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tommy,

bitte achte darauf das du nicht nach jedem deiner Beiträge auf den Button "sperren/freigeben" kommst. Da kann dir kein User mehr antworten und ich glaube das ist nicht in deinem Sinne. Und ihn jedesmal wieder zu öffnen ist "mühsam"  😉

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2010 13:52
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Kann ich da noch was retten..?

Ich meine, es ist ja schriftlich fixirt...

Du kannst versuchen im Termin dem Richter klarzumachen, das durch berufliche Veränderungen(mit Unterstützung deines Chef's) die volle Betreuung durch dich sichergestellt wird.
Das du voll und ganz für deine Tochter da sein wirst und es dir wichtig ist, das es der Kleinen gutgeht.
Diese Entwicklung hat sich jetzt vor kurzem erst ergeben und du könntest jetzt auf Hilfe von anderen verzichten.(Es muss natürlich auch so sein).

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2010 14:04
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Tommy,

du hattest einfach Pech mit dem JA Mitarbeiter. Vielleicht hat ihm deine Nase nicht gefallen und die Betreuungssituation war nur eine Ausrede. Ich finde es sinnvoll wenn ein Betreuungskonzept einen Plan B hat.

Versteif dich nicht darauf das du vor dem Richter anders argumentierts als vor dem JA. Kann sein der Richter tickt anders als das JA.

Überleg dir wie du die Risiken durch eine alkoholkranke Mutter sauber darlegen kannst. Das muß richtig deutlich rüberkommen. Wenn ich an eine 3 Promille Alkoholfahrt mit dem Kind auf dem Rücksitz denke gruselt es mir.

Gruß
Bart


AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2010 17:20
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

du hattest einfach Pech mit dem JA Mitarbeiter. Vielleicht hat ihm deine Nase nicht gefallen und die Betreuungssituation war nur eine Ausrede. Ich finde es sinnvoll wenn ein Betreuungskonzept einen Plan B hat.

Natürlich ist es sinnvoll einen Plan B zu haben, aber, dann hatte nicht nur er Pech mit dem JA Mitarbeiter sonder ich auch und ich möchte nicht, das er so wie ich auch noch Pech mit dem Richter bekommt, so wie ich.

Ich hatte damals auch einen super Betreuungsplan, mit Schwester oder Oma usw.
Der Richter beliess das ABR bei der Mutter aus den schon erwähnten Gründen.

Im Gespräch mit dem JA wurde mir im Nachinein auch bestätigt, das Richter sich voll und ganz auf die Betreuung eines Elternteils(ohne fremde Hilfe) verlassen können müssen.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2010 17:59
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In Ergänzung:

Sie wird vor Gericht sagen, das sie durch ihren Freund nicht vom Alkohol loskam.
Sie hat sich aber von ihm getrennt und ist nun in einer neuen Umgebung und trinkt seit dem nicht mehr.

Der Richter wird sagen, das sie sich Hilfe suchen muss(was sie bereits tut)und das JA wird kontrollieren ob alles i.O. ist.Beim nächsten Vergehen, so wird angedroht, wird das ABR auf den Vater übertragen, ggf. auch erst dann, wenn sichergestellt ist das er die Versorgung vollumfänglich leisten kann.
Sollte es dann nicht sichergestellt sein, wird vorzugsweise das ABR auf das JA übertragen werden.

So, oder ähnlich musste ich mir das anhören.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2010 18:33




 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Wedi,

da haben wir unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Meine Betreuungssituation habe in einem 5 Minuten Gespräch dem JA dargelegt. Und zu dem Zeitpunkt war ich noch voll berufstätig (40h).

Während der Verhandlung wurde es nicht zum Thema gemacht.

Gruß
Bart


AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2010 19:36