Hallo an alle,
hatte zwar schon im Sinne meines LG zum Thema EU einige Fragen gestellt, bin aber jetzt doch mal in eigener Sacheunterwegs und hoffe, dass sich jemand mit diesem etwas "anderen" Thema auskennt:
Ich wurde direkt nach meiner Geburt adoptiert (zum Glück, habe ein fantastisches Elternhaus gehabt) und habe mit ca. 18 mit Hilfe meiner Eltern meine leibliche Mutter gefunden. Ein Mal haben wir uns persönlich getroffen, ansonsten lief der Kontakt sporadisch über Telefon, da sie sehr weit weg wohnt.
Außer sich kennenzulernen wollte ich nie was von ihr, dass sie mittlerweile eine eigene Familie hat, habe ich auch vollkommen respektiert (Adoption war altersbedingt, sie war ca. 16 beimeiner Geburt). Mit der Frage nach dem Vater habe ich über 6 Jahre gewartet und ihr dann auch klar gemacht,dass ich ihn weder kontaktieren noch sonst irgendetwas möchte, sondern nur wissen will, was er für ein Mensch war. Die einzige Antwort lautete: "Das Thema habe ich damals abgeschlossen und darüber möchte ich nie wieder reden!"
Seine Nationalität konnte sie mir noch gerade verraten (also weiß sie, werder Vater ist) und dass es kein Gewaltverbrechen war (weswegen ich so eine Reaktion hätte verstehen können) hat sie auch bestätigt.
Nun meine Frage: Habe ich ein RECHT darauf zu erfahren, wer er war? Ist sie dazu gesetzlich verpflichtet?
Und wenn ja: Falls sie damals "Vater unbekannt" angegeben hat,könnte sie das doch plötzlich wieder behaupten?!
Habe in der Sache noch nichts weiter unternommen, kann es aber auch nicht vergessen, gerade wenn man sovielüber Männer liest, die daran kaputt gehen, dass sie einfach nicht Vater sein DÜRFEN!
Ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben, kann mir aber auch vorstellen, dass so etwas selten vorkommt, hoffe ich zumindest für andere Adoptivkinder!
Lieben Gruß von Angel
Hi Angel,
ich sage mal: Ja, Du hast ab dem 16. Lebensjahr gesetzlich ein Recht zu erfahren, wer Deine leiblichen Eltern sind. Als Möglichkeit gebe ich mal Geburtsurkunde(Familienbuch), Entbindungskrankenhaus bzw. damals zuständiges Standesamt(Ortsamt). Weiss nicht ob Du das schon ausprobiert hast.
Hier mal ein Link zum Allgemeinen:
http://www.wdr.de/studio/aachen/radio/themanrw/eltern_unbekannt/elternunbekannt.jhtml
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
Danke für die ersten Infos, Geburtsurkunde etc. ist nur nutzlos, weil meine Eltern eingetragen sind, wurde ja gleich adoptiert.
Ich gehe davon aus, dass nur sie mir sagen kann, wer mein Vater ist und wie soll man sie dazu zwingen können, so böse das auch klingt?! Genau das ist ja mein Problem!
Denke, dass das eher hoffnungslos ist, nur gerade durch ihre Weigerung bin ich erst neugierig auf ihn geworden! Ich glaube auch, dass der Mann gar nicht wissen wird, dass irgendwo seine Gene rummlaufen, so heftig das auch ist!
Tja, hart aber wahr ;(
Na etwas hab' ich noch (Google ist mein Freund und Helfer ).
http://www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991121.html
http://www.adoption.de/faq.htm
Letzendlich sollten auch Deine Adoptiveltern Dir bestimmte Angaben geben können wie event. ursprüngliche Geburtsurkunde, Geburtsort und die Unterlagen zum Adoptionsvorgang. Damit sollte es möglich sein die leiblichen Eltern, wenn es mal angegeben wurde, in Erfahrung zu bringen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Geburtsurkunde etc. ist nur nutzlos, weil meine Eltern eingetragen sind, wurde ja gleich adoptiert.
Hi,
das stimmt so nicht.
Es gibt im Standesamt am echten Geburtsort eine "Rolle". Dort steht mehr drin als auf den offiziellen Dokumenten die auf Deine Adoptiveltern lauten.
Ich bin dafür zwecks Ahnenforschung mal 400 km weit gefahren und habe mir die Mikrofilme persönlich (erfolgreich) angeschaut.
Die exakte Bezeichnung für die Rolle habe ich vergessen - aber die im Standesamt wissen genau was du meinst ... .
Um den Datenschutz zu umgehen musst Du dich ausweisen können... .
Nachtrag:
Die alte Adresse der KM ist dort auch vermerkt. Somit könntest Du ggf. die ehemaligen Nachbarn befragen.
Ich ziehe nicht aus.
Hallo oldie,
danke für die Links! Meine Eltern wissen von ihrer Reaktion und wenn es Unterlagen gäbe, hätte ich die schon, es stehen wohl überall meine Eltern drin!
Den Geburtsort weiß ich, ich befürchte einfach, dass es außer ihr keiner weiß und ich frag mich halt, ob ein Gericht sie zwingen kann, mir den Namen zu sagen!
Weiß zwar nicht, ob ich solche Schritte überhauptgehen würde, aber wäre halt gut zu wissen, ob die Möglichkeit überhaupt besteht!
Gruß mit Dank von Angel
Also ich nochmal. Wenn Du den Geburtsort weisst so gehe zum dortigen Standesamt etc und frage nach einem Eintrag. Ebenso bei der Geburtsklinik. Soweit ich weiss werden gerade Infos zu Geburten sehr lange auf aufbewahrt. In den beiträgen zu obigen links werden Anlaufstellen wie Standesamt etc genannt, wo es weiterführende Informationen geben könnte.
Letztendlich hast Du ein einklagbares Auskunftsrecht, wer Deine leiblichen Eltern sind. Aber das ist vielleicht nicht notwendig, wenn Du zuvorgesagtes mal komplett durchgehst.
mfg oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo an euch beiden Schreiber,
ihr seid klasse, solche Infos waren mir völlig unbekannt, danke!!!
Wenn mich der Mut nicht verläßt, werde ich das mal in Angriff nehmen.
Nur, wenn ein Mann so verarscht wurde und sein ihm unbekanntes Kind ohne sein Wissen zur Adoption freigegeben wurde, was denkt der bloß, wenn er das erfährt? Würde er das wissen wollen? Und wenn er eine eigene Familie hat, mach ich da was kaputt?
Wird er mir wohl nur selbst beantworten können...
Nochmal danke, das hilft mir schon weiter!!!
Angel
Hallo zusammen,
es gibt doch den Unterschied zwischen Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde, wobei in der Geburtsurkunde z.B: als Eltern Adoptiveltern eingetragen sind oder bei einer Einbennenung nur den neuen Namen. Die Abstammungsurkunde enthält aberalle Infomationen, wie leibliche Eltern, Geburtsname u.s.w.
Diese Abstammungsurkunde kannst du dir austellen lassen (für eine Heirat müßtest du die eh haben.) Vielleicht steht da ja der Name des KV drin. Allerdings wird diese zum 1. januar 2009 abgeschafft. Soltlest du also bald machen
Ansosnten könntst du auf den Klageweg die KM zwingen den Namen zu sagen,aber das ist meist von wenig Erfolg gekrönt. Ich würde dann eher den Weg über Großeltern, alte Fraunde oder as auch immer versuchen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo midnightwish,
diese Abstammungsurkunde,kriege ich die nur persönlich oder geht das auch auf dem Postweg mit Kopie vom Perso etc.? Ist ein paar km weit weg und im Moment habe ich keine Möglichkeit, stressiges Studium!
Danke für die viele Hilfe,
Angel
Hallo Angel26,
deine Fragen was passiert wenn du ihn findest sind völlig natürlich. Ich denke wenn du einen Namen hast kannst du weiterüberlegen was passieren soll. Ob du dann Kontakt aufnimmst oder in welcher Form ist ja dann noch ne andere Frage. Ich denke da werden dir die anderen Foren gut weiterhelfen können, die haben da sicher viel Erfahrung.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Die Abstammungsurkudne kannst du normalerweise auch per Post bekommen. Ist von Amt zu Amt verschieden. Die meisten wollen eine Perso-Kopie und ein paar Euro dazugelgt oder überwiesen (das letzte mal als ichs das Zeug brauchte waren es zwischen 5 und 7 €). Manche Ämter schicken es auch an dein zuständiges Standesamt.
Am besten rufst du beim zuständigen Amt an oder schaust auf der dortigen Internetseite nach.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo midnightwish,
danke für alles, werde gleichmalzur Internetseite des Standesamtes tigern!
Angel
