Hallo,
ich bin 43, 16 Jahre verheiratet, zwei Kinder (12 und 6). Meine Frau will die Scheidung. Sie sagt, die Gefühle reichen nicht mehr. Meine Welt ist von heute auf morgen zusammengebrochen.
Für mich bricht gerade sehr viel auf einmal weg. Vor nicht langer Zeit ist meine Schwester gestorben. Eltern sind tot. Eine Schwester lebt 700 km weg. Die Familie war mein ganzes Leben.
Wir haben vor einem Jahr eine Eigentumswohnung gekauft, die noch voll im Kredit steht. Ich zahle praktisch alles: Rate, Hausgeld, Strom, die laufenden Verträge. Sie arbeitet Teilzeit und will ausziehen.
Ich will die Wohnung halten. Meine Frau findet die Idee wegen der Kinder gut. Bedingung: Die Kinder sind alleinige Erben. Das ist auch absolut in meinem Interesse. Die Bank lässt sie aus dem Grundbuch, Kreditnehmerin muss sie vorerst bleiben. Ich bleibe drin und trage die Wohnung.
Finanziell ist es knapp. Netto schwankt das Gehalt um die 2250 bis 2500 Euro. Ich befürchte, dass nach Unterhalt sehr wenig bleibt. Trotzdem bin ich bereit, extrem sparsam zu leben. Unser Sohn wird in sechs Jahren 18, dann sollte es deutlich leichter werden.
Zwischen uns ist es kalt. Wir reden kaum noch. Es geht mir schlecht, und trotzdem muss ich funktionieren: Arbeit, Kinder, Bank, Anwalt.
Ich suche Rat. Besonders, wie es mit dem Unterhalt weitergeht. Sie wird Unterhaltsvorschuss beantragen, dann fängt das Amt an zu rechnen. Ich möchte vorbereitet sein: Was das Amt prüft, welche Unterlagen, was bei schwankendem Gehalt gilt, wie Fahrtkosten und Wohnkosten angesetzt werden und was realistisch auf mich zukommt.
Ich liebe die Kinder. Das ist der einzige Punkt, der klar ist. Ob die Ehe noch zu retten ist, glaube ich kaum. Ein Teil von mir hat lange gehofft. Der andere Teil muss akzeptieren, dass sie wirklich geht.
Danke, wenn jemand schreibt, der das schon durchhat.
Änderung durch Malachit: unnötigen Zitatblock entfernt
Servus Link210 und willkommen hier!
Du schreibst, sie will ausziehen; falls mit Kinder braucht sie erst mal eine entsprechend geeignete und bezahlbare Wohnung.
Überlegt Euch, ob vielleicht eine hälftige Kinderbetreuung möglich ist, damit müsstest Du auch nicht den vollen Kindesunterhalt (KU) tragen...
Das Jugendamt (JA) vertritt die Interessen Eurer Kinder, nicht die der Eltern, uns soll beratend tätig sein. Sie werden Einkommensnachweise sowie eine Aufstellung etwaiger abzugsfähiger Posten wie Fahrtkosten, private Altersvorsorge, etc. verlangen; der Berechnungszeitraum für Dich wären die letzten 12 Monate, da wird ein Mittelwert aus allen Angaben ermittelt.
Bevor Ihr die Ehe-Flinte ins Korn werft solltet Ihr Euch überlegen, ob und unter welchen Voraussetzungen Ihr evtl. doch miteinander alt werden wollt.
Habt Ihr über eine Paar- oder Eheberatung nachgedacht?
Soviel erst mal
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Meine Frau möchte sich definitiv von mir trennen. Eine Paarbeartung kommt für sie nicht in Frage. Da ich jeden Tag von 09:45 bis 19:15 arbeite, davon drei Samstage im Monat, sonst einen Tag in der Woch frei, scheint die 50/50 Regel nicht möglich und sie will das leider auch nicht. Sie will einfach nur ausziehen und mir die Wohnung überlassen. Ich bin mit der Sache ziemlich überfordert. Bin aktuell auch krankgeschrieben und für zwei Wochen bei Freunden untergekommen. Sie hat wohl schon eine Wohnung von ihrer Freundin. Die würde sie ihr vermieten.
Mich halten eigentlich nur die Liebe zu meinen Kindern und die eventuelle Möglichkeit, irgendwie die Wohnung zu halten. Wenn die Kinder dann bei mir sind, haben die was vertrautes und später was eigenes. Mein Anwalt macht jetzt einen nach Ehelichen Scheidungsvertrag fertig. Es ist für mich alles so extrem traurig und schwer. Böse Gedanken von einem schnellen Ende verschwinden schnell, wenn ich mich auf die Kinder konzentriere. Ich bin ziemlich verzweifelt...
Finanziell ist es knapp. Netto schwankt das Gehalt um die 2250 bis 2500 Euro. Ich befürchte, dass nach Unterhalt sehr wenig bleibt.
Der Mindestunterhalt für den 6-Jährigen beträgt 429€, für den 12-Jährigen 524€. Das heißt, rund 950€ deines monatlichen Einkommens gehen für Unterhalt drauf. Ob und inwieweit du dann noch allein Kreditraten bedienen kannst, solltest du mit spitzem Bleistift ausrechnen. Lass dich auch fachanwaltlich gut beraten.
Sie wird Unterhaltsvorschuss beantragen, dann fängt das Amt an zu rechnen.
Sie werden dich vermutlich nicht unter Mindestunterhalt rechnen. Bevor deine Ex Unterhaltsvorschuss bezieht, wirst du zahlen müssen.
Ich bin mit der Sache ziemlich überfordert.
Such die alle relevanten Unterlagen und lass dich dringend anwaltlich beraten bevor du irgendwelche Zugeständnisse machst, die du dir im Zweifelsfall nicht leisten kannst. Deine Ex wird schauen müssen, inwieweit sie sich es noch leisten kann, Teilzeit zu arbeiten. Das dürfte alles ganz schön knapp werden.
Ich schließe mich gerne diesem Rat an:
Bevor Ihr die Ehe-Flinte ins Korn werft solltet Ihr Euch überlegen, ob und unter welchen Voraussetzungen Ihr evtl. doch miteinander alt werden wollt.
Habt Ihr über eine Paar- oder Eheberatung nachgedacht?
Die können ja schlecht von mir den Mindestunterhalt verlangen. Mein Anwalt meinte, 1450 Euro Selbsterhalt + 380 Euro Fahrtkosten.
1830 - 1200 Euro Wohnkosten (Kredit, Hausgeld, Strom/Gas) bleiben 630 Für Auto, Versicherung und Lebensmittel/Kleidung. Knapp, aber dafür bleibt das Zuhause.
Ob du willst oder nicht. Du musst. Genau das werden sie verlangen. Die allererste Verpflichtung sind die Kinder und danach du. Tut mir leid, aber die Wahrheit schmerzt und du bist nicht der Erste.
Dein Anwalt scheint dir genau das zu sagen was du hören möchtest. Ihm ist's egal, die Rechnung schreibt er eh. Und zwar an dich.
Wenn kein Geld da ist, musst du welches verdienen und dich in Verzicht üben.
Am billigsten wird es für dich wenn du ein echtes Wechselmodell etablieren kannst (40% reichen nicht).
Wenn die Mutter deiner Kinder die Kinder nimmt und auszieht und dann noch erfährt dass den Kindern ein Unterhaltstitel zusteht, wird dir spätestens das Jugendamt sagen was für dich übrig bleibt. Denn der Mindestunterhalt ist eh fällig. Triftige Gründe zu finden , weniger zahlen zu müssen wird sehr sehr schwer. Vermutlich wird auch der Immobilienverkauf notwendig.
In deiner Situation waren schon viele, mich eingeschlossen. Der Boden der Tatsachen ist tief und die Wahrheit erfährst du eh. Such dir bitte einen Anwalt der dir auch erzählt was du nicht hören möchtest. Wenn du schon (wie oben steht) eh schon Kontakt mit einem aufgenommen hast
@locutus Ich arbeite 40 Stunden vollzeit und der Weg zur Arbeit liegt bei 23 km.
Die Rechnung passt doch. 1450 Selbsterhalt + ca 380 Euro Fahrtkosten.
Grok und Chatgpt sehen das aus so. Ja ich weiß, KI ist nicht 100 % sicher, aber es deckt sich genau mit dem, was der Anwalt gesagt hat
Wenn du den Mindestunterhalt nicht zahlen kannst, dann musst du 48 Stunden arbeiten.
Und wenn das Geld dann immer noch nicht reicht, dir einen job suchen, wo das dann reicht
Hallo zusammen,
Wenn die Mutter deiner Kinder die Kinder nimmt und auszieht und dann noch erfährt dass den Kindern ein Unterhaltstitel zusteht, wird dir spätestens das Jugendamt sagen was für dich übrig bleibt. Denn der Mindestunterhalt ist eh fällig. Triftige Gründe zu finden , weniger zahlen zu müssen wird sehr sehr schwer. Vermutlich wird auch der Immobilienverkauf notwendig.
Achtung: Wenn man's genau nimmt, dann haben die Jugendämter hinsichtlich Unterhalt genau gar nichts zu sagen - sie können eine Unterhaltsberechnung vorlegen, sie können den Unterhaltszahler auffordern, "freiwillig" einen Unterhaltstitel zu unterschreiben, und sie können damit drohen, den Unterhalt sonst vor Gericht einzuklagen. Das ist es aber auch schon - es steht nicht in der Macht des Jugendamtes, einen rechtskräftigen Bescheid über den zu zahlenden Unterhalt zu erlassen, oder irgendwas in der Art.
Das heißt, man schaut sich sinnvollerweise ganz genau an, was das Jugendamt als Unterhalt errechnet hat, gerne auch mit Hilfe des Forums. Wenn die Berechnung korrekt ist und es folglich vor Gericht mit einiger Wahrscheinlichkeit sowieso auf genau dieses hinauslaufen würde, dann unterschreibt man halt in Himmels Namen den verdammten Titel und spart sich wenigstens den Ärger, den Zeitaufwand und die Kosten für ein Gerichtsverfahren. Wenn das Jugendamt hingegen irgendwelche Fantasierechnungen vorgelegt hat, dann kann man noch versuchen, sich am Jugendamt vorbei mit der KM zu einigen und wenn auch das nicht klappt, dann lässt man es halt auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Wenn keine Einigung zustande kommt, dann ist das Familiengericht nämlich der einzige Ort, an dem der Unterhalt rechtskräftig festgesetzt werden kann.
Im vorliegenden Fall gibt es aber mindestens zwei Dinge, die ich kritisch sehe:
Erstens, die Fahrkosten. Ist nach Abzug der Fahrtkosten nicht genug Geld übrig für den MIndestunterhalt (d.h. Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle), dann streichen Richter die Fahrtkosten gerne zusammen. Bei 23 Kilometern wird man dich vermutlich nicht gerade aufs Fahrrad verweisen, aber ggf. auf den öffentlichen Nahverkehr und dann wären die Fahrtkosten halt nur die 63 Euro fürs Deutschlandticket. Hier sollte man also eine gute Begründung haben, warum der öffentliche Nahverkehr nicht in Frage kommt. Beispiele wären: Schichtarbeit mit Arbeitsbeginn vor bzw. Arbeitsende nach der ersten bzw. letzten Verbindung mit Bus und Bahn; bei Handwerkern, Mitnahme von schwerem Werkzeug im eigenen Auto; unzumutbar lange Reisezeit mit Bus und Bahn im Vergleich zum Auto.
Zweitens, die Immobilie. Richter glauben manchmal, dass jemand, der eine Immobilie hat, sogar dann Krösus heißt, wenn die Bude noch längst nicht abbezahlt ist, und kommen dann ggf. auf seltsame Ideen, wie sie die Unterhaltsverpflichtung künstlich in die Höhe schrauben können.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
