Streikverbot bei de...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Streikverbot bei der Bahn

 
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Mich interessiert mal die Meinung Anderer. Mir geht es nicht speziell um die Höhe der Forderung, sondern um das Urteil des Gerichts in Nürnberg - den Streik zu verbieten/ untersagen mit der Begründung, er würde Anderen Schaden zufügen.
Habe mich maßlos geärgert.
1. Ist das Streikrecht im Grundgesetz verankert.
2. Ist doch der Schaden des Anderen ein Druckmittel.
Seht Ihr das anders?
Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2007 10:20
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin nichtaufgeber.....

im Grunde genommen hast du sicher Recht, dass das Streikrecht eigentlich auch in solchen Schlüsselpositionen nicht aberkannt werden sollte. Andererseits ist natürlich gerade der Schaden anderer - nicht der Schaden für den Arbeitgeber, der vielleicht Umsatzeinbußen hinnehmen muss - eine gefährliche Sache. Hier würde ggf. auf dem Rücken von Pendlern, die auf die Bahn ANGEWIESEN sind, ein solcher Arbeitskampf ausgetragen - und damit der Arbeitgeber potentiell für die Zukunft vollends erpressbar. Dieses Druckmittel wäre m.E. unverhältnismässig. Stell dir mal vor, alle Ärzte streiken und sagen: "behandeln? Erst wenn...." - da wären sich sicher schnell alle einig, das das nicht ginge.....

Früher - als die Bahn noch staatlich war - waren die Lokführer alle beamtet - die haben deswegen nicht mehr gekostet, hatten aber kein Streikrecht. So ganz schlecht war das vielleicht auch nicht.....

Also ingesamt: ziemlich hin und hergerissen in meiner Meinung....


Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2007 10:40
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Dann die weitere Frage, gibt es überhaupt einen Streik, bei dem nicht zwangsläufig auch Andere als die Arbeitgeber in "Mitleidenschaft" gezogen würden? Denn bei dieser/ Deiner Argumentation über die Unverhältnismäßigkeit wäre das Grundrecht ja generell außer Kraft zu setzen?! Übrigens das mit den Ärzten hatten wir schon in der Vergangenheit - hier wurde eine Notbehandlung sichergestellt. Aber ein Streikverbot stand nie ernsthaft zur Debatte.

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2007 11:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Zusatzaspekt: Die Bahn hat auch heute noch eine Art Monopol (ähnlich wie die Post, auch wenn es inzwischen auch private Zusteller gibt) und damit einen Versorgungsauftrag, nicht nur im Personen-, sondern auch im Güterverkehr. Da ist ein Streik etwas anderes als wenn ein beliebiges Industrieunternehmen bestreikt wird; schliesslich gibt es auch ein politisches Interesse daran, das Güter auf der Schiene transportiert werden und Menschen nicht auf's Auto umsteigen.

Ich würde gerne mal sehen, wie gross das Geschrei wäre, wenn die Bahn einfach Ersatzlokführer einsetzt - Pensionäre, Arbeitslose, welche aus dem Ausland etc. und den Streik damit unterhöhlen würde: Die Lokführer sässen zuhause, und die Züge fahren trotzdem.

Das Streikrecht ist sicher ein hohes Gut unserer Demokratie; man muss aber auch verantwortungsvoll damit umgehen. Wenn es dafür benutzt wird, um eine Forderung in der Grössenordnung von 31 Prozent Lohnerhöhung durchzusetzen, halte ich das für missbräuchlich - warum sollten sich die Metaller oder andere Branchen beim nächsten Mal mit 3 oder 5 Prozent zufriedengeben, wenn man auch 30 herausholen kann?

So bastelt man Inflationen und Preissteigerungen, die alle treffen. Sollen am Ende die Hartz4-Empfänger streiken, weil auch die Transportkosten für Lebensmittel um 30 Prozent gestiegen sind und ihnen deshalb noch weniger zum Leben bleibt?

Solche Streiks (be-)treffen uns alle; ein paar haben danach (vielleicht) ein bisschen mehr Geld in der Tasche; die meisten anderen haben dagegen Unannehmlichkeiten und höhere Kosten.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2007 12:11
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

@brille007 du hast zwar recht, mit dem Monopol etc.
ABER
nach meinem Wissen dürfen die beamteten Lokführer gar nicht streiken.
Dann noch;
der Verdienst eines Lokführers im Verhältnis zur Verantwortung,Arbeitszeit ist geradezu lächerlich !
Deshalb finde ich die 30 % OK, und wird auch der Hintergrund sein.
Mal davon abgesehen, daß sich der GDL-Gewerkschaftsführer und Mehdorn überhaupt nicht leiden können.
Dies ist ein Alpha-Männchen-Kampf.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2007 14:55
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Zusatz, damit es deutlicher wird: 1900.- Brutto + 30 % = 2470 .- Brutto! Und jetzt soll einer sagen, das ist maßlos ... wir reden hier von Einkommen 1200.- - 1400 .- netto ... und Mieten zumindestens im Süden von 500 - 650 .- für ein Zimmerappartment!
Zitat von Ottfried Fischer: "Mehra sog i net!"

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2007 15:16
(@hamburger jung)

nach meinem Wissen dürfen die beamteten Lokführer gar nicht streiken.
Dann noch;
der Verdienst eines Lokführers im Verhältnis zur Verantwortung,Arbeitszeit ist geradezu lächerlich !

Nee dürfen sie nicht  😡

Allerdings kann man verbeamtete und angestellte Lokführer m.W. nach nicht vergleichen, denn Beamte werden nach Besoldungsgesetz alimentiert und m. M. nach ist die Endbesoldungsstufe für Lokführer weil mittlerer Dienst A9. Das ist deutlich mehr als 1500 Netto!

Ich bin auch der Meinung, dass 30% bei den Gehältern und den Arbeitsbedingungen nicht überzogen sind. Man kann sich schliesslich nicht ständig nach unten orientieren nach dem Motto- ´ne Friseurin verdient ja auch nur 900netto.
Ärzte und Piloten haben in jüngster Vergangenheit doch wenn ich das noch recht in Erinnerung habe ähnliche Gehaltssteigerungen gefordert. Ich weiss jetzt nicht, wie das ausgegangen ist, aber mir wäre nicht in Erinnerung, dass es bei diesen Berufsgruppen einen ähnlichen Aufschrei ob der Höhe gegeben hätte. Vielleicht, weil es sich nicht um "einfache Arbeiter" handelte?

Und dass andere Unannehmlichkeiten durch einen Streik bis hin zu wirtschaftlich nicht unerheblichen Einbussen haben ist doch Sinn und Zweck eines Streiks. Wie anders soll man als einfacher kleiner Bürger denn hierzulande auf sich aufmerksam machen? Wenn ich da mal an den Streik im öffentlichen Dienst vor einiger Zeit erinnern darf- da waren die Unannehmlichkeiten für den Einzelnen (z.B. keine Müllabfuhr über lange Zeit) doch viel gravierender.

Wenn man sein Gehalt wie z.B. Spitzenmanager und Politiker nicht selber bestimmen kann, und die, die es bestimmen, der Meinung sind, dass 1500€ für eine qualifizierte Arbeitskraft in Vollzeit und im Schichtdienst ein angemessenes Gehalt sind, dann muss man eben auch mal unangenehme Wege aufzeigen, wenn kein Einsehen vorhanden ist.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2007 15:55
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Und für den Fall, dass es auch glaubwürdiger ist, also das Einkommen von mir nicht erfunden ist, der Link: <einfach hier druff>

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2007 16:50
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Allerdings kann man verbeamtete und angestellte Lokführer m.W. nach nicht vergleichen, denn Beamte werden nach Besoldungsgesetz alimentiert und m. M. nach ist die Endbesoldungsstufe für Lokführer weil mittlerer Dienst A9. Das ist deutlich mehr als 1500 Netto!

kann man auch nicht vergleichen. Setzt man BAT und die mittlere-Dienststufen gegeneinander kommt ungefähr das Gleiche raus.
Nur eins noch, die Beförderungen, bzw Wartezeiten (auf eine andere A-Stufe) eines Lokführer-Beamten, dauern erheblich länger, als bspw. bei einem Polizisten. Ein Lokführer fängt bei A5 an, und endet bei A9, wenn überhaupt.

ich oute mich jetzt mal  😉
Im "früheren" Leben war ich mal Lokführer  :redhead: und habe nicht zuletzt, genau aus diesen Gründen, gekündigt.
Edit:
Ich wundere mich übrigens, daß die GDL das erst jetzt durchzieht. Gleichzeitig freue ich mich für die früheren Kollegen  🙂

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2007 17:23
(@hamburger jung)

Cool- Lokführermaradona... :rofl2:

aso, ich war der Meinung, die werden automatisch A9 und fangen mit A7 an. Und bin natürlich davon ausgegangen, dass die Verweilzeiten überall ähnlich sind. Bin halt schon betriebsblind...

Ham´wer das auch geklärt. 😉


AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2007 17:51