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Steuerfreibeträge lachhaft!

 
(@nichtaufgeber)
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Hallo!

Da wird gestritten um Freibeträge, Kinderfreibeträge ecetera, ecetera!

Habe mir mal die Mühe gemacht und nachgerechnet:

Das Ergebnis 2005 mit Günstigerprüfung KG/ Freibeträge:

zu versteuerndes Einkommen: 35.200 .-
Steuerbetrag lt. Tabelle: 7526.- ohne Kinder

./. Kinderfreibatrag: 3648.-
./. Ausbildungsfreibetrag: 2160.-
zu versteuerndes Einkommen: 29.392.-
Steuerbetrag Zwischensumme lt. Tabelle: 5615.-
Hinzurechnung KG: 1848.-
ergibt Steuerbetrag 7463.- bei 2 halben Kindern

Wie man sieht, bei 2 halben Kindern im Jahr 2005 ganze 63.- Euro mehr, machst pro Monat 5,25 €

Nun kann jeder (das konnte übrigens auch schon vorher jeder) sich ein Bild von unserem kinderfreundlichen Staat machen. Lasst einfach mal die Zahlen wirken - ich bin mir sicher, nicht jeder hat es sich mal wirklich so nachgerechnet ...

Und abzugsfähige Freibeträge von 5808.- € hören sich doch verdammt gut an, nicht wahr? Darum kann man schon streiten ...

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2007 13:01
 AJA
(@aja)
Registriert

... und genauso gigantisch ist der Unterschied zwischen Steuerklasse I und II  :puzz:

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2007 17:47
(@nachtigall)
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moin,

>Wie man sieht, bei 2 halben Kindern im Jahr 2005 ganze 63.- Euro mehr, machst pro Monat 5,25 €

wie man sieht macht das bei 2 halben kindern 63+1848 eur. über das kindergeld hast du die steuerermäßigung ja schon im voraus bekommen.

genug zu kritisieren gibt es ja durchaus, aber dann bitte mit korrekten zahlen.

greetz,
nachtigall
*


"schafft schampus her,
lasst weiber tanzen,
der fürst hat gute laune"

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2007 10:52
(@nichtaufgeber)
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Hallo!

Des meinste jetzt aber net ernst, oder?

1. Das KG bekomme ich net, sondern es werden nur 26.- € angerechnet beim KU (114% Regelbetrag).
2. Es werden aber beim Steuer-Ausgleich 1848.- € hinzugerechnet als Belastung!

Wird mir, wie ab 135% Regelbetrag üblich 77.- pro Kind angerechnet (von miraus bezahlt!) , und dann im Steuerbescheid wieder dazugerechnet, wo ist dann die Entlastung? Ich komme da dann auf plus minus Null!

Die Entlastung/ Mehreinnahme liegt bei 63.- € im Jahr wegen der riesengroßen Freibeträge.

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2007 11:09
(@nachtigall)
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moin,

>Des meinste jetzt aber net ernst, oder?

sonst hätte ich es ja nicht geschrieben;-).

>...es werden nur 26.- € angerechnet beim KU (114% Regelbetrag). Es werden aber beim Steuer-Ausgleich 1848.- € hinzugerechnet

die regelung des §1612b v  halte ich  zusammen mit der nichtkompatiblen steuerlichen auslegung durchaus für kritisierenswert.

>Wird mir, wie ab 135% Regelbetrag üblich 77.- pro Kind angerechnet (von miraus bezahlt!) , und dann im Steuerbescheid wieder dazugerechnet, wo ist dann die Entlastung? Ich komme da dann auf plus minus Null!

ähms, ohne den abzug deines kindergeldanteils müsstest du den vollen tabellenbetrag zahlen, wie z. b. nichtkindergeldberechtigte. deine entlastung findet ab stufe 6 in höhe des halben kigeld statt. gäb es kein kindergeld sondern nur freibeträge zahlst du *vorher* mehr und bekommst es *hinterher* über den steuerausgleich wieder. so erhälst du beim steuerausgleich nur den* mehrbetrag*, den die steuerfreibeträge ergeben. wo ist das verständnisproblem?

greetz,
nachtigall


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lasst weiber tanzen,
der fürst hat gute laune"

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2007 11:30
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

ähms, ohne den abzug deines kindergeldanteils müsstest du den vollen tabellenbetrag zahlen, wie z. b. nichtkindergeldberechtigte. deine entlastung findet ab stufe 6 in höhe des halben kigeld statt. gäb es kein kindergeld sondern nur freibeträge zahlst du *vorher* mehr und bekommst es *hinterher* über den steuerausgleich wieder. so erhälst du beim steuerausgleich nur den* mehrbetrag*, den die steuerfreibeträge ergeben. wo ist das verständnisproblem?

greetz,
nachtigall

Hallo!
Also ich bekomme 77.- Euro Kindergeld bei 135 % Regelbetrag. Gut. Macht bei zwei Kids im Jahr 1848.- - auch gut. Mehr bekomme ich nicht.
Im Steuer-ausgleich werden mir aber zur Steuerschuld von 5615.- (bei einem zu versteuernden Einkommen 29.392.-) noch 1848.- Kindergeld hinzugerechnet, das ich klar mal bekommen hatte aber jetzt wirds wieder zur SCHULD dazugerechnet, sodass meine Steuerschuld nicht 5615.- , sondern 7463.- beträgt!!!?
Genau da liegt das Verständnisproblem. Also könnte ich doch rein theoretisch gleich auf das Kindergeld verzichten.

Grüße *nichtaufgeber*


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2007 11:49
(@nachtigall)
Zeigt sich öfters Registriert

hi,

mir scheint, das verständnisproblem liegt beim kindergeld.

du hast insoweit recht:

>Also könnte ich doch rein theoretisch gleich auf das Kindergeld verzichten.

durch die freibeträge würdest du bei deinem einkommen dadurch keinen negativen effekt erzielen.

da jedoch nicht alle eltern deine einkommenshöhe erzielen, bekommen wenigverdiener nur durch steuerfreibeträge alleine nur wenig oder gar keine förderung.

deswegen gibt es kigeld, das monatlich primär quasi als "vorausgezogene steuerstattung" gezahlt wird. nur soweit, und das wird in der diskussion oft gerne unterschlagen, es nicht der steuerlichen entlastung dient, ist kindergeld eine direkte staatliche familienförderung, die somit nur bis zu einem gewissen höchsteinkommen stattfindet.

geht imho auch in ordnung.

ich finde es z. b. ärgerlicher, dass nicht der tatsächlich gezahlte ku abgesetzt  werden kann. der ist ab der zwoten altersklasse, 135% satz, (unterhaltsrechtlicher mindestsatz) schon höher als das steuerliche existenzminimum das *beiden* et zusteht, aber nur von einem getragen wird.

will heissen für ein kind sind für das *sächliche* existenzminimum vom zahler 3972 zu erbringen, der zahler hat aber nur einen freibetrag von 1824. *dös* ist unlogisch.

greetz,
nachtigall


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Geschrieben : 12.09.2007 12:10
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Jetzt sind mer einig!

hi,

mir scheint, das verständnisproblem liegt beim kindergeld.

du hast insoweit recht:

>Also könnte ich doch rein theoretisch gleich auf das Kindergeld verzichten.

durch die freibeträge würdest du bei deinem einkommen dadurch keinen negativen effekt erzielen.

Grüße *nichtaufgeber*


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2007 12:44
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Nichtaufgeber,

beim Soli und bei der Kirchensteuer hast du keine Reduzierung festgestellt?

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2007 17:59
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
*eskima* richtich, hatte ich aussen vor gelassen - ist beim Soli: Zu versteuerndes Einkommen 35200.-: 413,93
Einkommen 29392.-: 308,83

Differenz: 105,10 plus 63.- macht 168,10  😉

Kirchensteuer habe ich net  🙂

Grüße *nichtaufgeber*


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2007 09:52