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Rauchverbot in drei Bundesländern

 
(@jemmy)
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Neu ab August

Rauchverbot in drei Bundesländern
Nach langem Ringen treten in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern die ersten Nichtraucherschutzgesetze in Kraft. Von heute an ist der blaue Dunst aus baden-württembergischen und niedersächsischen Restaurants, Krankenhäusern, Schulen und Landesbehörden verbannt. Es sei denn, es gibt dort noch eigens abgetrennte Raucherräume.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Verbot zunächst für Behörden, Schulen und Krankenhäuser, ab Januar 2008 dann auch in Gaststätten.

In den meisten anderen Bundesländern müssen sich die Raucher ab Anfang kommenden Jahres auf Änderungen einstellen. Entsprechende Regelungen sind bereits in Arbeit. Vom 1. September an gilt zudem ein Rauchverbot in Bundesbehörden sowie in Bahnhöfen, Flughäfen, Bussen, Bahnen und Taxis.
__________________________________________________________________________________________________________________________

Was haltet ihr davon? Muss man wirklich alles, was man gesetzlich regeln kann auch gesetzlich regeln?
Auf der einen Seite der Schutz der Nichtraucher und auf der anderen Seite ein neuer Eingriff in die
Selbstbestimmung.
Gesundheitsreformen, welche wiedersinnigerweise, durch " blauen Dunst" finanziert werden andererseits
keinerlei Unterstützung für Raucher vom Rauchen wegzukommen.

Wie seht ihr das?


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2007 11:39
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
M. E. ist es typisch "deutsch", alles reglementieren und den Bürger bevormunden/entmündigen zu wollen!
Ich finde, daß z.B. Gaststättenbetreiber ihr Hausrecht nutzen sollten, um zu entscheiden, ob nicht rauchfrei oder doch oder mit separatem Raucherzimmer das Lokal betrieben wird.
Als Raucher/Nichtraucher entscheide ich selbst, ob ich da hin gehen will oder nicht, da brauch ich doch kein Gesetz dafür :knockout:

Unterm Strich habe ich den Eindruck, daß Rücksichtnahme, Toleranz, Kompromißbereitschaft und vieles mehr durch "Ich habe ein Recht darauf" ersetzt werden, leider...


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2007 12:12
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Einfach nur lächerlich! Wer soll es ahnden? Ein Nichtraucher (NR) fühlt sich gestört - hihi, weist den Barkeeper drauf hin, der "halt´s Maul oder hau ab!" NR ruft Polizei! Fast so wie der Maschendrahtzaun! Oder heimlich auf´m Kloo rauchen, wie in der Schule .... geht´s noch?
Übrigens soll´s so zwischen 40.- und 150 .- Euro kosten ....
Hm mal 20 macht mal schnell 3000.- Euros - na damit bekommen wir doch bis 2011 nen schuldenlosen Haushalt hin! Prost! Ähhhh noch! Bierverbot in Lokalen ist die nächste Aktion - schon in der Schublade ...

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2007 13:44
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

HAllo!
Nichtraucherschutzgesetz 
Niedersächsisches Gesetz
zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

Vom 12. Juli 2007

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz
(Nds. NiRSG)

§ 1
Rauchverbot

(1) Das Rauchen ist in Niedersachsen verboten in vollständig umschlossenen Räumlichkeiten

von Gebäuden für Landesbehörden, Gerichte oder sonstige Einrichtungen des Landes sowie von Gebäuden für die der Aufsicht des Landes unterliegenden Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme derjenigen Personen oder Stellen, denen außerhalb des öffentlichen Bereichs Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übertragen worden sind, und mit Ausnahme von Räumlichkeiten, die anderen Zwecken als der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, von Gebäuden für den Niedersächsischen Landtag, auch soweit diese von den Fraktionen und Abgeordneten genutzt werden, von Krankenhäusern, einschließlich der Privatkrankenanstalten, sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Sinne des § 107 des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2482), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554),
von Heimen und sonstigen Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 bis 5 des Heimgesetzes in der Fassung vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2970), zuletzt geändert durch Artikel 78 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407),
von Schulen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes,
von Einrichtungen, die Kinder oder Jugendliche aufnehmen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs in der Fassung vom 14. Dezember 2006, BGBl. I S. 3134), geändert durch Artikel 2 Abs. 23 des Gesetzes vom 19. Februar 2007, BGBl. I S. 122), unabhängig davon, ob die Einrichtungen einer Erlaubnis bedürfen, von Hochschulen und Berufsakademien sowie von Volkshochschulen und sonstigen Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Sinne des § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes,
von Sporthallen und Hallenbädern sowie von sonstigen Gebäuden, in denen Sport ausgeübt wird, soweit die Räumlichkeiten öffentlich zugänglich sind und der Sportausübung dienen, von Einrichtungen, die der Bewahrung, Vermittlung, Aufführung oder Ausstellung künstlerischer, unterhaltender oder historischer Inhalte oder Werke dienen, soweit die Räumlichkeiten öffentlich zugänglich sind,
von Gaststätten einschließlich der Diskotheken und der im Reisegewerbe während einer Veranstaltung betriebenen Gaststätten, soweit die Räumlichkeiten für Gäste zugänglich sind, und von Verkehrsflughäfen, wenn die Räumlichkeiten für Reisende zugänglich sind; dies gilt nicht für vollständig umschlossene Räume, die anderen Zwecken als dem Aufenthalt der Fluggäste oder deren Abfertigung dienen.
Bei öffentlichen Schulen im Sinne des § 1 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes und bei Einrichtungen der Kinder- oder Jugendhilfe im Sinne des Satzes 1 Nr. 6 ist das Rauchen auch auf den zur Einrichtung gehörenden Hof- und Freiflächen verboten.

(2) Das Rauchverbot nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 10 gilt nicht, wenn im Gaststättenbetrieb nur

Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste von Beherbergungsbetrieben oder unentgeltliche Kostproben verabreicht werden. Wird eine Gaststätte auf einer Teilfläche einer vollständig umschlossenen Räumlichkeit offen betrieben, so ist das Rauchen in der gesamten Räumlichkeit verboten.

(3) Für vollständig umschlossene Räumlichkeiten, deren Fläche auf Dauer gemeinschaftlich mit anderen Einrichtungen genutzt wird, gilt ein Rauchverbot nur, wenn für alle an der Nutzung beteiligten Einrichtungen ein Rauchverbot nach Absatz 1 Satz 1 gilt.

(4) Auf die Rauchverbote ist an den öffentlichen Zugängen der Einrichtungen und der Gebäude deutlich sichtbar hinzuweisen.

§ 2
Ausnahmen vom Rauchverbot

(1) Abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 1 gilt das Rauchverbot nicht in

Haft- und Vernehmungsräumen der Justizvollzugseinrichtungen und der Polizei,
Patientenzimmern von Einrichtungen, in denen Personen aufgrund gerichtlicher Entscheidung untergebracht werden,
den Räumen von Heimen und von Einrichtungen der palliativen Versorgung, die Bewohnerinnen oder Bewohnern zur privaten Nutzung überlassen sind,
Räumen, die zu Wohnzwecken überlassen sind,
vollständig umschlossenen Räumen von Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, in denen die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt einer Patientin oder einem Patienten im Einzelfall das Rauchen erlaubt, weil ein Rauchverbot die Erreichung des Therapieziels gefährden würde oder die Patientin oder der Patient das Krankenhaus nicht verlassen kann,
vollständig umschlossenen Nebenräumen von Gebäuden oder Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4, 7, 9 und 11, die an ihrem Eingang deutlich sichtbar als Raucherraum gekennzeichnet sind.
(2) Das Rauchverbot nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 gilt nicht in dem vollständig umschlossenen Nebenraum einer Gaststätte, der an seinem Eingang deutlich sichtbar als Raucherraum gekennzeichnet ist. Satz 1 gilt nicht in Gaststätten, die in einem engen räumlichen oder funktionalen Zusammenhang mit Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 3, 5 und 6 stehen.

§ 3
Verantwortlichkeit für die
Umsetzung des Rauchverbotes

Für die Einhaltung der nach diesem Gesetz bestehenden Verpflichtungen sind verantwortlich

die Inhaberin oder der Inhaber des Hausrechts für die jeweilige Einrichtung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 9 oder für die Räumlichkeit in § 1 Abs. 2 Satz 2 oder Abs. 3,
die Betreiberin oder der Betreiber der Gaststätte im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 oder des Flughafens nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11
und die von diesen Beauftragten. Wenn einer verantwortlichen Person nach Satz 1 ein Verstoß gegen das Rauchverbot bekannt wird, hat sie im Rahmen des Hausrechts die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um derartige Verstöße zu verhindern.

§ 4
Verantwortung für öffentliche Spielplätze

Die Verantwortung der Gemeinden für die Beschaffenheit der öffentlichen Spielplätze umfasst auch den Schutz der Benutzerinnen und Benutzer vor Passivrauchen und vor Gefahren, die von beim Rauchen entstehenden Abfällen ausgehen.

§ 5
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich

entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 oder 2, Abs. 2 Satz 2 oder Abs. 3 raucht, ohne dass eine Ausnahme nach § 2 vorliegt ,
einer Hinweispflicht nach § 1 Abs. 4 nicht nachkommt oder
in den Fällen des § 3 Satz 2 Maßnahmen nicht ergreift.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

§ 6
Überprüfung des Gesetzes

Die Landesregierung überprüft bis zum 31. Dezember 2009 die Auswirkungen dieses Gesetzes.

Artikel 2
Änderung der Verordnung
über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

§ 5 der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vom 29. August 2005 (Nds. GVBl. S. 276) wird wie folgt geändert:

Am Ende der Nummer 5 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt.
Es wird die folgende Nummer 6 angefügt:
"6.  nach § 5 des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes vom 12. Juli 2007 (Nds. GVBl. S. 337)"

Artikel 3
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. August 2007 in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 treten Artikel 1 § 5 und Artikel 2 mit Ablauf des 31. Oktober 2007 in Kraft.

Hannover, den 12. Juli 2007

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages

Jürgen G a n s ä u e r

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian W u l f f

Das ist ja schon obermäßig:
Zitat: "(2) Das Rauchverbot nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 10 gilt nicht, wenn im Gaststättenbetrieb nur Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste von Beherbergungsbetrieben oder unentgeltliche Kostproben verabreicht werden."

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2007 13:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ich finde, daß z.B. Gaststättenbetreiber ihr Hausrecht nutzen sollten, um zu entscheiden, ob nicht rauchfrei oder doch oder mit separatem Raucherzimmer das Lokal betrieben wird.

In diesemPunkt stimme ich dir zu und gebe zu bedenken, dass die Arbeitnehmer es sich jedoch nicht aussuchen können, ob sie in der Nichtraucher- oder Raucherzone bedienen können. Dem Staat geht es vor allem um den Schutz der Arbeitnehmer und nicht der Raucher/Nichtraucher.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2007 13:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Deep,

In diesemPunkt stimme ich dir zu und gebe zu bedenken, dass die Arbeitnehmer es sich jedoch nicht aussuchen können, ob sie in der Nichtraucher- oder Raucherzone bedienen können. Dem Staat geht es vor allem um den Schutz der Arbeitnehmer und nicht der Raucher/Nichtraucher.

Ich halte das für eine juristische Krücke, um das Hausrecht auszuhebeln. Machen wir ein Gedankenexperiment: Arbeitgeber können auch "Nichtraucher" zur Einstellungsvoraussetzung machen (was sich allerdings nur auf die Arbeitszeit bezieht; die Feierabendzigarette geht den AG nichts an). Stellen wir uns also vor, die Gastronomie wäre nach freier Entscheidung des Gastronomen in "Raucher-" und "Nichtrauchergastronomie" unterteilt (gut zu erkennen an einem Schild an der Tür, niemand muss rein, wenn er nicht will) und der "Raucher-Gastronom" würde schlicht nur noch Raucher als Servicepersonal einstellen - wo wäre das Problem oder die Diskriminierung? Es kommt ja auch niemand auf die Idee zu sagen "Ich habe zwar Höhenangst, aber ich will unbedingt als Dachdecker arbeiten - allerdings nur, wenn ich nie auf's Dach muss."

Logischerweise müsste ab sofort auch der Alkoholausschank in der Gastronomie verboten werden: Eine konkrete Lebensgefahr durch Passivrauch wurde bislang (ausser für Asthmatiker) nicht wissenschaftlich bewiesen; mühelos sind dagegen jede Menge Menschen zu benennen, die durch Alkoholkonsumenten auf deren Heimweg von der Kneipe totgefahren wurden. Logischer Hintergrund: Wer ausser Haus nicht saufen kann, kann auf dem Heimweg auch niemanden totfahren.

Ich bin ein absoluter Fan von Nichtraucher-Gastronomie - aber: Wenn die Bevölkerung so etwas in grosser Breite wollte, gäbe es sie längst. Wie auch jedes andere, noch so exotische Bedürfnis in unserer Marktwirtschaft beinahe umgehend bedient wird. Die Annahme, dass jeder Nichtraucher automatisch ein Raucherhasser wäre, ist hingegen falsch; den meisten ist es einfach egal, ob in einer Kneipe geraucht wird; manche finden es sogar gemütlich.

Zahlreiche Beschäftigte in der Gastronomie werden ihren "Schutz" jedenfalls ganz anders zu spüren bekommen als sie dachten: Sie werden in den nächsten Monaten arbeitslos werden; ganz egal, ob sie überhaupt vor irgendwas geschützt werden wollten. Aber irgendwie müssen wir in Deutschland ja wieder auf 5 Millionen Arbeitslose kommen; die aktuellen Zahlen sind einfach zu gut...

Grüssles
Martin
(der jetzt eben Biergärten besucht und im Winter seine Freunde nach hause einlädt)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2007 14:23
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich muss mich als - ewiger - Nichtraucher nun doch mal zu Wort melden.....aber nicht wegen des Nichtraucherschutzes, sondern wegen der Vergleiche mit dem Bierkonsum hier. Ich denke, da werden wirklich Birnen mit Äpfel verglichen - passiver Mittrinken gibt es nämlich nicht. Mitrauchen sehr wohl....und das vor allem auch für Jugendliche und Kinder!!!!

Übrigens - rauchfreie Diskos stelle ich mir jetzt richtig Klasse vor - wenn der Einheitsgeruch aus Qualm und kalter Asche ersetzt wird durch 324 verschiedene Deos, Parfüms und 12.576 Sorten Schweissgeruch....
:rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2:


Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2007 11:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin weserfrosch,

passiver Mittrinken gibt es nämlich nicht. Mitrauchen sehr wohl....und das vor allem auch für Jugendliche und Kinder!!!!

das ist eine gerne benutzte Floskel, deren Wahrheitsgehalt durch häufige Wiederholungen nicht steigt: Die Gefährlichkeit liegt nicht im "Passivtrinken", sondern im Plattgefahrenwerden danach; nicht selten mit letalem Ausgang. Hier sind tausende Fälle pro Jahr einwandfrei belegbar, während es die Statistiker bei der Lebensgefahr durch Passivrauchen nach meiner Kenntnis auf kaum 140 Fälle bringen; da meist in der Konstellation "Starker Raucher und Asthmatiker in einem Haushalt".

Die Gastronomie ist nicht per se ein Hort der Gesundheit; dort gibt es nicht nur Gesundes. Wie ich hörte, werden dort sogar Teile von toten Tieren gebraten und gegrillt und Mitarbeiter den entsprechenden Dünsten ausgesetzt, ohne dass irgendwelche Arbeitsschutz-Massnahmen greifen und die ausschliessliche Zubereitung kalter Speisen verlangen. Über die Gesundheitsgefahr von Fleisch und Fett gibt es ausserdem kilometerweise Bücher - trotzdem traut man Erwachsenen zu, dass sie hier eigenverantwortlich handeln.

Und was Jugendliche und Kinder angeht: Kein Mensch hängt sein Kind an ein Bungee-Seil und wirft es in die Tiefe - warum müsste er also mit einem Kind ausgerechnet eine gastronomische Einrichtung besuchen, an deren Türe deutlich steht, dass darin geraucht werden darf, wenn es genügend rauchfreie Alternativen gibt?

Just my 2 cents
Martin
(der nach wie vor der Ansicht ist, dass man nicht alles staatlicherseits regeln muss)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2007 12:35
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

naja....da muss ich dann doch noch einmal nachhaken:

wenn du das Trinken mit dem Maßstab der anschließenden alkoholbedingten Unfälle misst, dann muss man natürlich auch das Rauchen an sich mit den dadurch bedingten Krankheits- und Todesfällen in Zusammenhang stellen. Und daran sterben bekanntlich nach wie vor einige zigtausend Menschen jährlich....
Die Nichtrauchergesetze verbieten ja nicht das Rauchen an sich, sondern regeln es in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen - die Entscheidung zu rauchen bleibt damit genauso frei wie die Entscheidung zu trinken.

Aber ich muss ja zugeben, dass ich als ewiger Nichtraucher und Nichttrinker (nein, nicht einmal EIN Bier oder EIN Wein....) wahrscheinlich eh nicht kompetent bin, dazu was zu sagen.  😉


Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2007 13:01
(@agentm)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Leute *kippeanzünd*

Ich kann mich Brilles Meinung nur anschliessen. Mir kommt es manchmal so vor, als ob es dieses Gesetz wie viele andere dazu gemacht werden, dass man seinem Gegenüber nicht mehr bittet, die Zigarette auszumachen, sondern Ihn anfährt und sagt " hier ist Rauchverbot".
Ich frage mich, was schafft das für eine Kommunikation unter den Bürgern ?
Also ich komme mir langsam so vor wie auf einem Planeten in dem Film "Per Anhalter durch die Galaxie", wo alles bis ins kleinste reglementiert war und die Bewohner dadurch das Denken abgenommen wurde und Ihre Handlungen bis zum Stillstand verdammt wurden.

Ich bin jemand, der beim Rauchen ganz sicher niemend stören will und habe selbstverständlich meine Kippe ausgemacht,
wenn mich jemand darum gebeten hatte.

lg Detlef (der ebenso der Meinung ist, das nicht alles staatlich geregelt werden muß)


AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2007 13:09




(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich bin auch nicht der Meinung,. dass alles staatlich geregelt wereden muß, aber in diesem Falle finde ich es schon ok.

@AgentM: Wann hast du denn das letzte Mal erlebt, dass dich im Restaurant einer - womöglich noch von 2 Tischen weiter - gebeten hat, die Zigarette auszumachen?
Das macht doch kaum ein Nichtraucher. Nicht weil sie nicht gestört sind, sondern eher weil sie es lieber ertragen, als einen Mitmenschen zu rüffeln (das ist es nämlich in gewisser Weise immer, egal welcher Ton gewählt wird) oder weil sie Schwierigkeiten haben z.B. einer Gruppe Rauchern völlig uncool entgegenzutreten.
Als ich Raucher war, habe ich immer gesagt, solange noch jemand am Essen ist, stecke ich mir keine an - das inkonsequente war dann aber, dass ich das nur auf meinen Tisch bezogen habe, während mich der nur 2 Meter neben mir essende Mitgast nicht abhalten konnte zu rauchen.
Heute bin ich manchmal echt genervt, wenn mir von der anderen Ecke des Raumes der Qualm um die Nase weht. Ich sage aber Nichts aus oben genannten Gründen, und wegen meiner Harmoniesucht. 
Ich werde dann eben zukünftig woanders einkehren. Aber viele Alternativen hats auch nicht - denn die meisten Nichtraucherbereiche sind räumlich nicht abgetrennt.
Ich verstehe auch nicht, warum ich mir ein anderes Lokal suchen muß, weil manche Mitbürger unbedingt rauchen wollen.
Umgekehrt kann ich ja auch sagen: Wer als Raucher ein Problem mit dem Rauchverbot hat, der soll sich halt was anderes suchen.

Meine Erwartung, wenn das Rauchverbot bundeseinheitlich geregelt sein wird:
Nach kurzer Zeit hat es sich eingespielt, dass vor der Tür geraucht wird oder gar nicht - die abgetrennten Raucherräume werden wegen der Luft gemieden - alle (auch die Raucher) werden die neue Luftqualität schätzen, und sich alte Zeiten garnicht zurück wünschen.
Siehe : Republic of Ireland

Gruß
Haddock


AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2007 14:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin weserfrosch & Detlef,

grundsätzlich gilt bekanntlich, dass Leben lebensgefährlich ist und regelmässig mit dem Tod endet. Welchen Gefährdungen sich der Einzelne aussetzt, muss jeder selbst entscheiden. Drollig im Zusammenhang "Rauchen in der Kneipe" ist beispielsweise, dass manche Leute sich dadurch an Leib und Leben bedroht fühlen; die Kerze auf dem Kneipentisch aber als heimelig und romantisch empfinden. Faktisch passiert da aber nichts anderes als wenn ein Raucher am Tisch sitzt: Es werden Feststoffe verschwelt und an die Raumluft abgegeben. Rauch-Paranoiker müssten also schreiend jede Kneipe verlassen, in denen eine Kerze brennt. Tun sie es? Ich habe es noch nie erlebt - weil es nicht um echte Gefährdungen geht, sondern um die Rezeption derselben: Kerzen sind schön; Rauch kann man dagegen sehen und seinen "Verursacher" persönlich identifizieren; also kann man auch mit dem Finger auf ihn zeigen und "bäh!" sagen. Es ist manchmal so leicht, ein Gutmensch zu sein...

Ich verstehe, dass Rauchen eine Belästigung für andere sein kann. Aber das sind andere Dinge auch: Dem Vegetarier dreht sich der Magen um, wenn am Nebentisch Schnitzel und Steaks serviert werden. Die Musik in manchen Etablissements ist ein Brechmittel (ich erinnere an die Nachbargruppe auf dem Usertreffen mit deutschem Schlager...). Und schlecht erzogene Kinder (natürlich auch Erwachsene) können furchtbar stören, wenn am Nachbartisch jemand in Ruhe essen will. Und trotzdem müssen wir uns alle täglich mit Gegebenheiten arrangieren, die uns nicht 100-prozentig passen. Wie gesagt: Ich finde Nichtrauchergastronomie ganz toll; es sollte davon soviel geben, wie der Markt verlangt; meinetwegen 70 Prozent. Aber warum soll es nicht gleichzeitig Alternativ-Angebote für Leute geben, die der Rauch nicht stört?

Es sträuben sich mir einfach die Haare, wenn der Staat ständig in private Dinge hineinregiert, die gar nicht geregelt werden müssten. Gerade als Teilnehmer dieses Forums sollte man die Erfahrung gemacht haben, dass das dauernde Kreischen nach Recht und Gesetz und Staat nicht unbedingt zielführend ist und bessere Ergebnisse bringt. Im vorliegenden Fall werden die Gastronomen die Suppe auslöffeln müssen, wenn Raucher einfach zuhause bleiben. Schon zehn Prozent Umsatzverlust machen leicht den Unterschied zwischen schwarzen und roten Zahlen.

Mir persönlich haben 4 Jahre Rosenkrieg gesundheitlich jedenfalls mehr zugesetzt als 34 Jahre Rauchen. Komischerweise hat sich aber keine Sau dafür interessiert, meine Gesundheit durch väterfreundlichere Gesetze zu schützen...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2007 14:13
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

was mir fehlt ist so ein Mittelding. Oder habe ich da was überlesen. in Italien z.B. ist es möglich, wenn eine Gaststätte eine gewisse qm-Größe hat, einen getrennten Raucherraum auszuweisen.
In Restaurants verstehe ich die Nichtraucher, ABER in Kneipen !? ...hmm, in meiner Stammkneipe würde dann keiner mehr kommen, schätze ich. Denn da sind die Stammgäste -fast- durchgehend Raucher, soweit ich das überblicke.
Der Wirt sagt selber; "da kann ich gleich schließen"  :exclam:

Technisch ist es sogar möglich eine Abzugsanlage in Restaurants einzubauen, die so genau ist, daß man diese per Tisch einstellen kann, und der Nachbartisch würde von dem Rauchernebentisch gar nix merken...sprich kein Rauch.
Dies hatte ich mal in einer Doku gesehen, leider erinnere ich mich nicht mehr an die Quelle.
Ich denke aber, für die meisten Wirte, etwas teuer.

Als starker Raucher verstehe ich die meisten Nichraucher. Nur was mich stört, ist dieses "Genau sein", und derselbe militante Nichtraucher, läßt aber im Winter sein Auto warm laufen. Oder heizt bis zur Saunatemperatur. Oder geht mit seinem Kind bedenkenlos durch die Stadt, wo durch die Feinstpartikel der Dieselautos die Lungen sehr hoch belastet werden.

Gruß
babbedeckel, der lieber Nichtraucher wäre


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2007 14:18
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja...wie immer bei solchen Themen ist vieles eben auch abhängig von einem gewissen "Glaubensbekenntnis".....und in einem will ich euch "Rauchern" auch voll und ganz beipflichten: einen gesunden Mittelweg konnten wir in Deutschland noch nie! Und das gilt für alle Lebensbereiche. Und so bin ich mir ganz sicher, gäbe es auch zum Thema "Nichtraucherschutz" ganz bestimmt deutlich moderatere Mittel und weg, um alle Bedürfnisse und Wünsche zu befriedigen. Das gilt natürlich auch für das Thema Scheidungsrecht z.B.......kann sich noch jemand an die Zeit VOR der Reform des Scheidungsrechtes erinnern? Wo es noch um die "Schuldfrage" ging? Was wurde da für ein Aufriss veranstaltet und regelmäßig mit Kanonen auf Spatzen geschossen...wie gesagt, den vernünftigen Mittelweg konnten wir noch nie und können wir wohl auch in Zukunft nicht......
Gruß
Matthias

dem allerdings auch regelmäßig der Schädel raucht, ohne dass er deswegen auf Zimmernachbarn Rücksicht nimmt.... 😉


Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2007 14:22
(@sandgren)

hy zusammen,
ich lasse da den kopf nicht hängen solange es pfiffige wirte wie den von
meiner stammkneipe gibt.

schon im vorfeld des rauchverbots hing er demonstrativ eine werbung Raucherkneipe ins fenster,
sein kommentar dazu:
"bei genauer betrachtung habe ich gerade mal 4 stammgäste die nichtraucher sind"

nun ist ja aber das gesetz auch in BW in kraft getreten,
und was macht der wirt?

er teilt einen nebenraum durch eine glasabtrennung ab,und deklariert es eben zur nichtraucherzone,
der rest der kneipe bleibt also wie gehabt in raucherhand.
der spass am rande ist aber das die nichtraucherzone ein grosses schaufenster zur hauptstrasse hat,und was steht da drauf??
Nichtraucherbereich!

jetzt können sich die ganzen extremnichtraucher schön von den passanten begutachten lassen! :rofl2:

tja so ist es eben wenn man per gesetz ne bikerkneipe einbremsen will :phantom:

überhaupt finde ich uns raucher wesentlich toleranter den nichtrauchern gegenüber als umgekehrt,
oder habt ihr raucher mal einen nichtraucher zum nichtrauchen vor die türe geschickt?? 🙂

gruss sandgren 8)


AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2007 17:40
(@jemmy)
Registriert

überhaupt finde ich uns raucher wesentlich toleranter den nichtrauchern gegenüber als umgekehrt,
oder habt ihr raucher mal einen nichtraucher zum nichtrauchen vor die türe geschickt?? 🙂

Das zwar nicht, aber ich bin immerhin so höflich und sage zu einem Nichtraucher
" Iß ruhig weiter,du mußt nicht aufhören zu essen, nur weil ich rauchen will".  :rofl2:

Entschuldigung, aber den konnte ich mir nicht verkneifen.

Doch mal ernsthaft:
Es braucht kein Gesetz, damit ich rücksicht auf Nichtraucher nehme. Da reicht ein
Hinweis der betreffenden Person und ich lasse den Glimstengel weg, oder suche
mir ein Plätzchen, wo ich niemanden störe.
Es ist auch nicht das Gesetz an sich, welches mich stört, sondern die Tatsache,
dass Raucher hier schon nahezu kriminalisiert werden und auf der anderen Seite
die Krankenversicherungen und die Gesundheitsreform durch die Erhöhung der
Tabaksteuer finanziert werden. Ich persöhnlich bin abhängig, denn Rauchen
ist eine Sucht.
Leider kann ich als Raucher nicht auf Hilfe hoffen, dass kann man nur, wenn man
Alkoholabhängig oder Rauschgiftabhängig ist. Ein Raucher ist auch ein Arbeitnehmer,
doch scheinen in diesem Kontext nur die Arbeitnehmer schutzwürdig zu sein, die nicht
rauchen. Denn Überspitzt gesehen, müsste jeder Mensch vor dem Dunst eines anderen
geschützt werden, also auch der eine Raucher vor dem Dunst des anderen Rauchers.
Das würde also als Endergebniss sich so darstellen:

Pro Raucher ==== Ein Raucherzimmer !!!!!


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2007 19:07
(@bm-rk)
Registriert

Hi!

Ich weiß nicht ob es typtisch deutsch ist alles zu reglementieren. Aber Nichtrauchergesetzte (oder wie immer die heißen) gibt es (erfolgreich) auch in anderen Staaten.
...und DA meckern die wenigsten.

Evtl. ist MECKERN ja typisch deutsch ?!

Das einzige was mich an der Sache stört, ist die Unheineitlichkeit. Wo darf ich was, wo darf ich es nicht! DAS geht so nicht wirklich gut...blickt ja keiner durch.

Gruß BM RK


The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2007 23:47
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo BMRK,

mag sein, daß auch das Meckern zur deutschen Mentalität gehört.

Ich gehe dem Chaos wo ich rauchen darf oder nicht aus dem Weg, indem ich einfach nciht mehr in Kneipen gehe.
Hier  sind die Wirte noch auf der Palme und versuchen mit allen Mitteln per Unterschriften das Rauchverbot freiwillig durchzusetzen. Es gibt hier zu viele kleine Kneipen in denen eine Abtrennung in Raucher -und Nichtraucherzonen unmöglich ist.

Wir haben schon lange keine Kneipe mehr von innen gesehen. Die Kneipen, die wir besucht haben sind "Rock -oder Bikerkneipen". Ich glaube dort wird die Kneipe leer sein und sich alles auf der Straße abspielen oder halt privat gefeiert.

Wenn wir uns etwas Gutes gönnen können und wollen, gehen wir schon mal essen. Das kommt vielleicht 2x im Jahr vor.
Wenn das Rauchverbot uns bis dahin eingeholt hat, wird eben nach dem Essen nicht mehr gemütlich noch etwas getrunken, sondern nach Hause gefahren. Auch hier schmeckt noch ein Glas Wein oder Bier mit einer gemütlichen Zigarette. 🙂

LG
Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2007 23:59
(@bm-rk)
Registriert

Hallo Tina,

ich dreh es mal rum.

...wenn mich das Rauchverbot einholt, werde ich nach dem Essen gemütlich beim Wein oder Bier sitzen bleiben... und nicht heim gehen...

lg BM RK


The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

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Geschrieben : 09.08.2007 01:19
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi BMRK,

🙂 ja so kann man es dann auch formulieren.

es ist ja schon so, daß es auch in anderen Ländern klappt und es wohl auch keinen großen Umsatzeinbruch gegeben hat. Ich habe mich aber so genau in die Thematik auch nicht eingelesen.

Wie es letztendlich läuft wird die Zeit zeigen.

Fakt ist aber, daß man es wohl hier wirklich nicht allen recht machen kann.

LG
Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

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Geschrieben : 09.08.2007 21:58